Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.21.09
TitelKantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung29.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 28. September 2021
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Massnahme A1 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A20 vom 29. November 2021
AntragAnträge der Finanzkommission vom 12. November 2021
AntragAntrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen zu Massnahme A19 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A19 vom 29. November 2021
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 3 Bst. b (neu) vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A1 vom 29. November 2021
AntragAntrag Monstein-St.Gallen zu Massnahme A1 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A7 vom 29. November 2021
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Massnahme A4 vom 29. November 2021
AntragAntrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen zu Massnahme A16 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A6 Bst. d und e vom 29. November 2021
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Massnahme A26 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A41 vom 29. November 2021
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Massnahme A20 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 2 Bst. a vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A18 vom 29. November 2021
AntragAntrag Lüthi-St.Gallen zu Massnahme A18 vom 29. November 2021
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Massnahme A7 vom 29. November 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Massnahme A4 vom 29. November 2021
AntragAntrag Lüthi-St.Gallen zu Massnahme A30 vom 29. November 2021
AntragAntrag Monstein-St.Gallen zu Massnahme A28quinquies vom 29. November 2021
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 30. November 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.9.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2021Eintreten81Zustimmung28Ablehnung11
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A126Antrag SP-Fraktion78Antrag Monstein-St.Gallen16
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A166Antrag Monstein-St.Gallen38Antrag GRÜNE-Fraktion16
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A167Antrag der Finanzkommission39Antrag Monstein-St.Gallen14
30.11.2021Antrag FDP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 3 Bst. b22Zustimmung83Ablehnung15
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A467Antrag der Finanzkommission32Antrag Bisig-Rapperswil-Jona bzw. SP-Fraktion21
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A6 Bst. d66Antrag der Finanzkommission31Antrag SP-Fraktion23
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A6 Bst. e66Antrag der Finanzkommission31Antrag SP-Fraktion23
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A722Antrag SP-Fraktion68Antrag GRÜNE-Fraktion30
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A777Antrag der Finanzkommission28Antrag GRÜNE-Fraktion15
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A1668Antrag der Finanzkommission28Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen24
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A1864Antrag der Finanzkommission31Antrag SP-Fraktion bzw. Lüthi-St.Gallen25
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A1964Antrag der Finanzkommission31Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen25
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A1963Antrag der Finanzkommission36Eventualantrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen21
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A2070Antrag der Finanzkommission30Antrag SP-Fraktion bzw. Bisig-Rapperswil-Jona20
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A2677Antrag der Finanzkommission26Antrag GRÜNE-Fraktion17
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A3072Antrag der Finanzkommission28Antrag Lüthi-St.Gallen20
30.11.2021Ziff. 1 Massnahme A4180Antrag der Finanzkommission28Antrag SP-Fraktion12
30.11.2021Ziff. 2 Abs. 2 Bst. a79Antrag der Finanzkommission28Antrag SP-Fraktion13
30.11.2021Ziff. 2 Abs. 2 Bst. b85Zustimmung3Ablehnung32
30.11.2021Gesamtabstimmung81Zustimmung28Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus mit 81:28 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 2 Abs. 2 Bst. b mit 85:3 Stimmen bei 20 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion mit 79:28 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Ziff. 2 Abs. 2 Bst. a. Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 Bst. a zu streichen.

Wir sind beim Auftrag, den die Finanzkommission der Regierung erteilen möchte. Sie schreibt hier: «Als weiterer Schritt zur dauerhaften Gesundung der Staatsfinanzen erteilt sie der Regierung den Auftrag, die Staatsverwaltung nach der Notwendigkeit, Erfüllung von Aufgaben zu durchforsten und zu schauen, ob man noch irgendwo etwas sparen kann zur nachhaltigen Gesundung der Staatsfinanzen.» (Zitat prüfen)

Wir haben es vorhin in den Eintretensvoten gehört, wir haben es auch in den Medienmitteilungen gelesen, es war ja hier in diesem Rat bei der Beratung des AFP so, dass CVP-EVP- und FDP-Fraktion beide erklärt haben, für eine Steuersenkung sei nicht der richtige Zeitpunkt auf das Jahr 2022 hin. Dies sei nicht zu verantworten, man müsse das strukturelle Defizit beseitigen. Wir haben schon damals gesagt, dass es dieses strukturelle Defizit nicht gibt, und dass es auch darum geht, korrekt zu budgetieren, insbesondere die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) korrekt einzustellen. Ebenfalls haben wir darauf hingewiesen, dass sowieso im Rahmen der Budgetierung jeweils notorisch deutlich zu tief vertragsseitig budgetiert wird, um den Druck auf den Haushalt hochzuhalten. Dieser Argumentation folgten Sie damals nicht und haben trotzdem das Sparpaket in Auftrag gegeben. Nun sind Sie plötzlich zu «neuen» Erkenntnissen gelangt, Erkenntnisse die wie gesagt nicht neu sind. Wir haben die höhere Gewinnausschüttung der SNB, von der wir bereits im Februar wussten, wir haben mehr Steuereinnahmen, so wie wir immer mehr Steuereinnahmen haben, aber jetzt ist die Situation plötzlich anders und Sie können hier eine Steuersenkung beantragen.

Gleichzeitig kommen Sie aber mit diesem Auftrag und sprechen davon, dass es zur nachhaltigen Gesundung der Staatsfinanzen weiteren Staatsabbau braucht. Es scheint doch ein bisschen widersprüchlich, entweder wir haben ein Problem mit den Finanzen und dann können Sie hier heute mit Sicherheit keine Steuersenkung beschliessen oder wir haben kein Problem mit den Finanzen, und dann braucht es auch nicht zur nachhaltigen Gesundung der Staatsfinanzen ein weiteres Sparpaket.

Seien wir ehrlich, es geht ja hier auch nicht so sehr um die gesunden Finanzen. Vielleicht probieren Sie mit Steuersenkung den Patienten Kanton oder den Staatsfinanzen, wie auch immer wir es nennen wollen, ihn zuerst noch ein bisschen krank zu machen, damit Sie ihn anschliessend gesunden können – das mag ja sein. Aber eigentlich geht es Ihnen faktisch darum, den Staat abzubauen. Aber was ist er denn dieser Staat, von dem wir hier immer sprechen. Der Staat, das sind alle unsere Bildungsinstitutionen, die Schule und die höhere Bildung. Der Staat, das ist unser Gesundheitssystem. Das ist das Gesundheitssystem, das aktuell versucht an vorderster Front diese Pandemie, in der wir stecken, zu bewältigen. Es sind die Ergänzungsleistungen, die bezahlt werden, wenn die Rente nach einem langen Arbeitsleben nicht zum Leben reicht. Der Staat, das sind die Behinderteninstitutionen, Institutionen für Menschen mit einer Behinderung, die auch durch den Staat finanziert. Der Staat ist unsere ganze Infrastruktur, in der wir uns täglich bewegt. Der Staat, das ist die Versorgung, das ist die Entsorgung. Der Staat, das sind die Gerichte, die gewährleisten, dass wir hier im Recht leben und Recht beanspruchen können. Der Staat, das ist der, der jetzt da ist in der Pandemie und ganz viele Betriebe gerettet hat. Dieser Staat ist kein Schreckgespenst, der den Leuten einfach irgendwie das Geld aus der Tasche zieht über die Steuern. Sondern dieser Staat gibt dafür, dass wir ihm die Steuern bezahlen ganz, ganz viel zurück. Ich möchte Sie doch bitten, endlich aufzuhören, hier diesen Staat zu verteufeln und zu sagen: Wir müssen Staatsabbau betreiben. Nein, das müssen wir nicht. Wir müssen unseren Kanton und unseren Staat nach vorne entwickeln. Wir müssen bereit sein, Investitionen in die Zukunft zu treffen. Wir sind heute in einer Krise – Sie haben es gesehen. Die Hospitalisationen steigen gewaltig an. Die Coronapandemie haben wir noch lange nicht bewältigt. Wir stecken aber noch in einer riesengrossen Krise, nämlich in der Umweltkrise, der Klimakrise, die es zu bewältigen. Es gilt, die entsprechenden Investitionen zu tätigen. Wir müssen auch bereit sein, hier etwas für unseren Kanton zu tun und uns in die Zukunft zu entwickeln, für die Unternehmen, die sich hier ansiedeln wollen, für die Unternehmen, die hier Arbeitsplätze schaffen. Wir müssen etwas tun für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt ganz viele Bereiche, in denen wir hier als Kanton noch gefordert sind, damit wir ein attraktiver Kanton sind. Und es ist mit Sicherheit nicht der richtige Augenblick, bei dieser Ausgangslage, die wir haben, ein Staatsabbaupaket zu fordern. Ich bitte Sie wirklich eindringlich, Sie haben selber gesagt, es gehe mit dieser Steuersenkung, weil die Finanzen so viel besser aussehen. Dann seigen Sie jetzt so ehrlich und sagen Sie: Gut, dann können wir auch auf den Staatsabbau verzichten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag SP-Fraktion mit 80:28 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag auf Streichung von Bst. A wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungpräsident Mächler: Es ist in der Tat so, dass wir im Budget 2021 keine strukturellen Mittel vom Kantonsrat erhielten. Ursprünglich hatten wir im APF für das Budget 2022 eigentlich eine Position enthalten mit rund 900'000 Franken. Wir hätten das eigentlich für richtig angeschaut. Wir haben von Ihnen im Rahmen der Diskussion über den AFP einen Auftrag erhalten, diesen strukturellen Stellenbedarf zu streichen. Die Regierung ist diesem Anliegen nachgekommen und deshalb haben wir das nicht im Budget enthalten. Es ist aber in der Tat so, dass wir diesbezüglich ein Problem haben. Wir haben in den Jahren 2020 und 2021 bis Dato keine strukturellen Kredite erhalten, das führt zu Problemen. Wir werden im Rahmen des AFP 2023–2025 mit der Finanzkommission und im Anschluss mit Ihnen diese Diskussion nochmals führen, denn das kann sicherlich nicht unendlich so weitergehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme A41 wie folgt zu formulieren:

«Nr. A41 Querschnittsaufgaben Personal Verschiedene Massnahmen in der Querschnittsaufgabe Personal

Beschreibung der Massnahme

Verzicht auf den strukturellen Personalaufwand im Jahr 2022, Verzicht auf Treueprämien in besonderen Fällen (Pensionierung und Tod) und Pauschalkürzung Spesenentschädigungen aufgrund von vermehrtem Homeoffice.

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.) –1'423 –659 –656

– für Abnahme / + für Zunahme –523 – –

Gesetzesanpassung

Nein.»

Wir haben hier den Antrag eingereicht, darauf zu verzichten, dass jeglicher struktureller Personalaufwand und eine Steigerung darin, aus dem Budget 2022 gestrichen wird. Es bezieht sich hier rein auf diesen Teil der Massnahmen. Warum möchten wir Ihnen beliebt machen, hier eben nicht zu sagen, es dürfe keine einzige neue Stelle geben oder es dürfe gar kein Anstieg beim strukturellen Personalaufwand geben? Dies deswegen, weil wir der Meinung sind, dass es Aufgaben gibt, die erledigt werden müssen. Aufgaben, die wir ja letztlich auch auf die Verwaltung übertragen. Wir können nicht hingehen und sagen, wir bewilligen die dafür notwendigen Stellen nicht, es dürfen überhaupt keine neuen Stellen schaffen im Rahmen einer Erhöhung des Personalaufwands.

Ich habe es vorhin ja auch bereits ausgeführt, das Baudepartement, das ist z.B. ein Beispiel: Wir haben hier die Situation, dass im Bereich Bauten und Renovationen die Personalressourcen fehlen, um diese Aufgaben überhaupt erledigen zu können. Es fehlen aber auch andernorts selbstverständlich Stellen. Wir alle wollen auf beschleunigte Verfahren in der Verwaltung haben. Das ist auch im Interesse z.B. der Gemeinde oder allen Antragstellenden. Es ist sicherlich so, dass es immer wieder Personalbedarf gibt, und wir möchten hier nicht einfach einen Strich ziehen, so dass gar nichts mehr möglich ist. Sie konnten es auch dem «Tagblatt» entnehmen, im Kanton St.Gallen wurden zwei Professoren befragt. Der Personalaufwand im Kanton St.Gallen ist im schweizweiten Vergleich tief, in diesem Sinne ist es nicht so, dass wir hier irgendwie eine aufgeblasene Verwaltung haben, die nichts zu tun hat. Sondern es ist so, dass wir die Verwaltung selbstverständlich ständig fordern und dann teilweise auch überfordern, wenn wir nicht bereit sind, die notwendigen Stellen bzw. die Mittel dafür zu sprechen, wir sprechen ja keine einzelnen Stellen mehr.

Es wird auch ein Problem geben, es ist nicht nur der strukturelle Personalaufwand, den wir hier angreifen. Wir greifen auch die individuellen Personalmassnahmen an. Denn es ist ja so, dass im Moment auch Mutationseffekte genutzt werden, um individuelle Personalmassnahmen zu ermöglichen, Lohnanstiege zu ermöglichen. Wenn wir hier sagen, dass wir strukturell gar nichts mehr machen, dann heisst dies, dass solche Mutationseffekte allenfalls für neue Stellen verwendet werden müssen, wenn es gar nicht mehr geht in einer Verwaltungseinheit, und dann haben wir dann wiederum weniger Mittel für die individuellen Lohnmassnahmen. In diesem Sinne finden wir, das ist eine kurzfristige Massnahme, sie wird auch zu einer Überlastung beim Personal führen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A41 – Querschnittsaufgaben Personal: Verschiedene Massnahmen in der Querschnittsaufgabe Personal

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Wir haben uns das natürlich sehr gut überlegt. Es sind wirklich wunderschöne Produkte, die da auf dieser Spezialabteilung gefertigt werden mit einem Marktwert. Die kauft man nicht nur, weil man dem Saxerriet etwas Gutes tun will, sondern weil es wirklich attraktive Produkte sind, die sich auch für Geschenke eignen. Die Umsätze in diesem Bereich sind in den letzten Jahren einfach gestiegen. Früher haben diese Umsätze ein paar 1'000 Franken erzielt und diese Umsätze sind dann jeweilen der Unterstützungskasse zugewiesen worden. Diese Unterstützungskasse wird im Wesentlichen alimentiert durch jährliche Spendenaufrufe. Diese Spendenaufrufe ergeben jedes Jahr mehr als 200'000 Franken an Mittel die dazu fliessen. In dieser Kasse hat es aktuell rund eine halbe Million Franken. Diese Kasse ist relativ gut geäufnet. Aus diesem Grund erachten wir es als vertretbar, dass diese Erlöse aus dem Verkauf dieser Gegenstände neu nicht mit der Unterstützungskasse, sondern faktisch dann dem ordentlichen Haushalt bzw. der Kasse des Saxerriets gutgeschrieben werden. Es macht rund 25'000 Franken je Jahr aus. Aber das ist nicht das Gros der Mittel, welche dieser Kasse zufliessen. Das was daraus finanziert wird ist weiterhin gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Entschuldigung, ich möchte bezüglich A32 ein kurzes Statement abgeben. Und zwar geht es um den Abs. d. Im offenen Strafvollzug der Strafanstalt Saxerriet werden Insassen mittels verschiedenen zukunftsorientierten Massnahmen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. In den Programmen der Individualförderung werden Insassen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gezielt und schrittweise auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. In Beschäftigungsprogrammen entstehen wunderschöne Unikate aus Keramikstein, Holz und Papier. Diese Produkte werden unter dem Label «SAXPRISONART» zum Verkauf angeboten. Die Beliebtheit der originellen Produkte zeichnen sich im stolzen Verkaufserlös ab. Diese Gelder fliessen aktuell in eine Unterstützungskasse der Strafanstalt. Nun soll dieser Erlös den Staatshaushalt entlasten – ist das Ihr im Ernst? Sollen diese Gelder nicht in neue Programme investiert werden? Kundinnen und Kunden kaufen doch solche Produkte ganz bewusst. Allenfalls wird dieser Entscheid den Erlös schmälern, allenfalls auch neue Kunden abschrecken.

Ich bitte Sie, dies noch einmal zu überdenken, weil es hier doch um Integrationsmassnahmen geht und sehr schöne Produkte, die von den Insassen gefertigt werden. Besuchen sie die Homepage der Saxerriet Individualförderung. Ich denke , das muss nochmal revidiert werden. Ich bitte um nochmalige Prüfung dieses Absatzes.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A32 – Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.04 (Justizvollzug): Verschiedene Massnahmen im Justizvollzug

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Lüthi-St.Gallen mit 72:28 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen beantragt bei Massnahme A30 Festhalten am Entwurf der Regierung.

Die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr ist uns ein grosses Anliegen, dies aber im Rahmen eines Sparpakets als Massnahme zu finden überrascht uns. Wir sind klar der Meinung, dass bei den Bussen die Verkehrssicherheit im Zentrum stehen muss und nicht Bussen eingezogen werden sollen, um die Staatskasse zu füllen und schon gar nicht sollte die Verkehrssicherheit nur wegen den Finanzen erhöht werden.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen zur Unfallprävention bei der Grossbaustelle und den sehr engen Verhältnissen auf der Stadtautobahn erachten wir aber als zweckmässig, deshalb unterstützen wir den ursprünglichen Vorschlag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A30 – Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01 (Polizeiliche Tätigkeiten, Kantonspolizei): Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissiospräsident: Wie Sie dem Antrag der Finanzkommission entnehmen, lehnt die Finanzkommissionsteilmassnahmen Teilmasse Bst. B, das ist die Schliessung der Polizeistationen als Bestandteil des Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus ab.

Grundsätzlich ist die Finanzkommission der Ansicht, dass betriebliche Optimierungen bei der Kantonspolizei zu realisieren sind. Hier ist die Finanzkommission dezidierte Meinung, dass dies in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei gehört. Ich bitte Sie, von dieser Erklärung Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A29 – Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01 (Polizeiliche Tätigkeiten, Kantonspolizei): Verschiedene Massnahmen der Kantonspolizei

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen zieht den Antrag zurück.

Ich danke Regierungsrätin Hartmann für diese klärende Ausführungen. Ich habe vorhin bereits betont, diese Informationen liegen uns offensichtlich nicht vor. Wenn ich nur die Vorlagen lese, dann geht ein ganz anderes Bild hervor, das wird eine andere Wortwahl verwendet. Aber Dank Ihrer Erklärung und auch angesichts des Stimmverhaltens dieses Rates ziehen wir unseren Antrag hiermit zurück.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Der Antrag Monstein-St.Gallen ist abzulehnen.

Das Bau- und Umweltdepartement ist es in Bezug auf die Digitalisierung auf Kurs. Wir haben soeben in der Regierung und bei der VSGP den Projektauftrag «Digitaler Baubewilligungsprozess» lanciert und davon versprechen wir uns einiges.

Auf den ersten Blick haben Sie sehr wohl recht, Monstein-St.Gallen, aber es braucht doch noch zwei, drei Erklärungen. Ich gehe davon aus, dass dann eventuell sogar Ihren Antrag zurückziehen. Die Reduktion ist ganz gut zu rechtfertigen. Es ist so, dass wir aufgrund der Substitution einer Datenbank aktuell mit einer um einiges günstigeren Lösung rechnen können. Der Aufwand für die Beschaffung von Geodaten kann auch aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit von Open-Data stark reduziert werden. Auch dies führt zu Kostensenkungen. Wir verzichten auch auf einen externen Support für Aufbau und Pflege einer systematischen Dokumentation des GDI. Hier werden wir Aufgaben intern erledigen und diesbezüglich kann der Antrag so belassen werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen beantragt im Namen der Grünliberalen bei Massnahme A28quinquies die Bst. c und d zu streichen sowie die Massnahme wie folgt zu formulieren:

«Nr. A28quinquies Baudepartement, LB 6.13 (Führung unterstützen) Verschiedene Kürzungen im Sachaufwand

Beschreibung der Massnahme

Diverse Anpassungen im Sachaufwand: Aufträge an Dritte, Spesenentschädigungen, Aufwandminderung Informatik, IT-Betriebskosten für Anwendungen der BD-IT, Reduktion der Aufträge an Dritte zur Überbrückung von Personalengpässen nach interner Reorganisation, Aufträge an Dritte im Hochbauamt.

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in Franken) –314'000 –400'800 –449'800

– für Abnahme / + für Zunahme –234'000 –320'800 –369'800

Gesetzesanpassung

Nein.»

In der ursprünglichen Massnahme B15 der Regierung sollten im BUD verschiedene Kürzungen im Sachaufwand vorgenommen werden. Es war aber eine B-Massnahme. Der Antrag Massnahme A28quinquies sieht nun vor, diese ursprünglichen B-Massnahme als A-Massnahmen aufzunehmen. Dagegen wehren wir uns nicht komplett, Frei-Rorschacherberb. Allerdings sind in diesen Kürzungen des Sachaufwands auch Aufwandminderungen in der Informatik und bei den IT-Betriebskosten für Aufwendungen der BUD-IT enthalten.

Unter Auswirkungen der Massnahme auf die Aufgabenerfüllung wird festgehalten, dass die Massnahme zu fehlenden Mitteln im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung der IT im Rahmen der Digitalisierung und Automatisierung führt und der Handlungsspielraum der Amtsleitung bei der Umsetzung von strukturellen und effizienzsteigernden Massnahmen eingeschränkt wird. Andere Informationen liegen uns nicht vor. Dies ist daher nicht im Sinne dieses Paket und nicht im Sinne der Grünliberalen. Es wäre doch im Gegenteil das Ziel, durch die Digitalisierung und Automatisierung die Aufgabenerfüllung und Prozesse so zu modernisieren, dass zukünftig nachhaltige Kosteneinsparungen resultieren und auf dieser Basis ein Haushaltsgleichgewicht hergestellt werden kann.

An dieser Stelle noch ganz kurz ein Wort an Frei-Rorschacherberg, der uns vorwirft in dieser Debatte links zu stimmen: Hätten Sie unserem Stimmverhalten zugeschaut und unseren Voten zugehört, hätten Sie in unserem Vorgehen eine klare Positionierung feststellen können. Wir tragen die Massnahmen weitgehend mit, wehren uns aber gegen kontraproduktive Kürzungen in den Bereichen Bildung und Ökologie. Ein konsistentes und differenziertes Vorgehen, ich denke, die FDP-Fraktion würde wohl gut daran tun, von diesem Vorgehen abzuschauen. Ich bitte Sie daher, bleiben Sie im Bezug auf die IT-Mittel ebenfalls konsistent und stimmen Sie unserem Antrag, dieser kleinen Korrektur, bei.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A28quinquies Baudepartement, LB 6.13 (Führung unterstützen): Verschiedene Kürzungen im Sachaufwand

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 77:26 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann die Gedanken der Vorrednerinnen und des Vorredners nachvollziehen. Es ist aber so, dass ein grosser Teil der aufgestauten Arbeiten in den letzten Jahren wirklich abgebaut wurde. Es wurden zahlreiche Sanierungen vorgenommen. Hier ist es wirklich so, wir haben die Mittel, aber die personellen Ressourcen nicht. Es war deshalb auch ein Wunsch des Hochbauamtes, dass wir hier endlich einmal Projekte wirklich abschliessen können. Die Mittelreduktion soll genutzt werden, damit sehr viele laufende Projekte abgeschlossen werden können, und vor allem auch vorhandene Kreditreserven endlich auch abgebaut werden können. Erhaltungsarbeiten werden selbstverständlich durchgeführt, da auch der Kanton und das Baudepartement höchstes Interesse haben, dass der Unterhalt entsprechend ausgeführt wird, nicht, dass nachher spätere Arbeiten dann teurer ausfallen würden.

Wir haben, wie gesagt, wirklich aktuell zu wenig personelle Ressourcen. Wir wollen aber auch diese Zeit nutzen, wo die Kredite kleiner sind für eine Konsolidierung und für eine Überarbeitung der Strukturen im Hochbauamt. Wir arbeiten auch daran, mit dem Finanzdepartement gemeinsam analog zum IT-Rahmenkredit einen Rahmenkredit für Bauten und Renovationen aufzubauen, um hier wirklich den aktuell enormen administrativen Aufwand zu reduzieren. Und dann hoffen wir, dass wir auch mit den bestehenden personellen Ressourcen diesen Bereich betreffend Unterhalt besser und umfassender bearbeiten können.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich war ja selbst auch einmal Mitglied der Finanzkommission. Ich war damals in der Subkommission Bau gemeinsam mit Gartmann-Mels, Suter-Rapperswil-Jona und dem damaligen Kantonsratskollegen Regierungsrat Tinner. Was haben wir uns in dieser Subkommissions Bau doch über den aufgestauten Unterhalt unterhalten. Wir haben diskutiert, es war ein ständiges Thema. Wir hatten eine gigantische aufgestauten Unterhalt in diesem Kanton und wir mussten einen Weg finden, wie dieser aufgestauten Unterhalt laufend abgebaut werden kann. Wir sind hier auf einem gewissen Weg, es wurde ein gewisser aufgestauter Unterhalt in den vergangenen Jahren abgebaut. Aber wir können doch jetzt nicht hingehen und sagen, es ist uns egal, wenn wir dann halt in zehn oder 20 Jahren in diesem Kanton wiederum einen gigantischen aufgestauten Unterhalt haben. Für uns ist klar, wir haben hier keinen Antrag gestellt, weil das Baudepartement sagt, es bringt das Geld gar nicht raus. Es kann das gar nicht gewährleisten, weil es die entsprechenden Stellen nicht hat. In diesem Sinne ist es eigentlich eine Budgetkorrektur. Aber das kann doch nicht sein. Wir müssen doch hier hinschauen und sagen, wir müssen unsere Liegenschaften unterhalten, denn aufgestauter Unterhalt, das ist nur aufgeschoben und wird dann immer mehr. Denn was man heute nicht macht, das wird dann in fünf bis zehn Jahren deutlich teurer. Deswegen meinen wir, ist die Haltung dieses Rates, keinerlei strukturelle Personalmassnahmen hier mehr zu bewilligen, keinerlei Personalaufbau den einzelnen Departementen zu ermöglichen, ein völlig falscher Weg. Denn dies führt nun gerade zur aktuellen Situation, das Baudepartement kann diese Kredite gar nicht rausbringen.

Es ist jetzt ein Antrag auf dem Tisch und im Sinne des Symbols, dass wir der Meinung sind, dass hier diese Bauten und Renovation, dass dieser Kredit eigentlich rausgebracht werden müsste, unterstützen wir diesen Antrag. Das Problem liegt aber an einem andern Ort. Das Problem ist nämlich, dass es zu wenig Personal gibt, welches hier diesen Kredit auch bearbeiten kann. Seien Sie bitte nicht kurzsichtig, denken Sie daran, was wir dann in fünf, zehn oder 20 Jahren diesem Kanton hinterlassen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, die Massnahme A26 zu streichen.

Wir haben gestern Nachmittag von der Vorsteherin des Baudepartementes vernommen, wie viele Liegenschaften sich im Eigentum des Staates befinden, und dass sie einen Wert von rund 2,5 Mrd. Franken haben. Eigentum heisst nicht nur Nutzen, sondern Eigentum muss auch heissen unterhalten. Die Wirklichkeit sieht so aus, dass wir mit dem Unterhalt der Staatsliegenschaften sehr stark im Verzug sind. Das kann, wie wir beim Staatsarchiv mit den undichten Leitungen schmerzlich erfahren mussten, fatale Folgen haben. Es ist offensichtlich, dass wir aktuell nicht die Mittel haben und auch nicht die Leute haben, um diesen grossen Haufen an Unerledigtem abtragen können. Mit der Massnahme A26 wird dieser aufgestaute Haufen noch weiter anwachsen.

Zudem senden wir ein falsches Signal aus, nämlich das Signal, dass wir weder willens noch fähig sind, den notwendigen Unterhalt und die Erneuerung der eigenen Liegenschaften wirklich so zu machen, wie es eigentlich der Normalbürger erwarten würde, wie es die Leute in diesem Kanton mit ihren eigenen Liegenschaften machen würden. Es geht auch um die Verantwortung, die wir als Staat haben, wie wir mit den eigenen Liegenschaft umgehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A26 – Baudepartement, LB 6.01 (Immobilienportfolio steuern / Immobilienvorhaben entwickeln / Immobilienvorhaben umsetzen / Immobilien bewirtschaften): Mittelreduktion Bauten und Renovationen (B&R)

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. Bisig-Rapperswil-Jona mit 70:30 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt.



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der GLP, die Massnahme A20 zu streichen.

Neben den Kürzungen bei der HSG und der PHSG lehnen wir auch die Sparmassnahmen bei der Ostschweizer Fachhochschule ab. Die Ost ist durch die Fusion bereits unter Druck. Die Anpassung an die neuen Organisationsstrukturen ist für sich schon eine genug grosse Herausforderung. Selbstverständlich hat auch die Ost Effizienzpotenziale, aber warum soll sie diese nicht wieder in Lehre, Forschung oder Entwicklungsprojekte investieren? Mit der Reduktion des kantonalen Trägerbeitrags wird unsere Fachhochschule unnötigerweise geschwächt. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte ob in der Pflege, IT oder im Maschinenbau. Der Bedarf der Wirtschaft ist ausgewiesen. Investitionen in die Bildung sind Investitionen in unsere Zukunft, hier sollten wir nicht sparen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme A20 zu streichen.

Grundsätzlich gelten die Argumentationen wie für die Pädagogische Hochschule und für die Universität. Ich möchte Sie aber speziell drauf hinweisen, bei der Ost handelt es sich um ein ganz neues Gebilde. Erst kürzlich wurden die drei autonomen Fachhochschulen zur Ost zusammengefügt und vor nicht allzu langer Zeit verabschiedeten wir den Leistungsauftrag erstmalig für die Ost. Ich kann mich erinnern, bei der Vorberatung des Leistungsauftrags war die Diskussion um die Dimensionierung der Ausgaben, und alle beteiligten Parteien waren sich einig, dass die Ost bei dieser Neugründung einen leicht höheren Spielraum braucht, damit sie sich erfolgreich im wichtigen Bildungsmarkt der Fachhochschulen positionieren kann. Aus diesem Grund lehnen wir dies nach so kurzer Zeit ab, wo wir uns hier in diesem Saal über alle Parteien einig waren, dass das für die Ost wichtig ist, dass man da jetzt eine erste Beschneidung um 2,7 Mio. Franken macht. Wir sind auch der Meinung, dass das ein ungutes Zeichen ist für diese Institution, die sich da erst neu formiert hat und eigentlich verlässliche Rahmenbedingungen im Rahmen der vereinbarten Leistungsaufträge haben sollte.

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass bei der ausstehenden Antwort auf unsere Interpellation 51.20.89 «Entwicklung der Eigenkapitalien von Bildungsinstitutionen» immer noch Zahlen herumgeistern. Sie müssen wissen, wir reden hier von rund 250 bis 300 Mio. Franken, die auf der hohen Kante dieser Bildungsinstitutionen liegen, aber es ist absolut fatal, wenn wir dieses Potenzial, das in den Bilanzen der Bildungsinstitutionen aufgeführt ist, jetzt sukzessive für Sparmassnahmen verwenden, anstelle für zukunftsfähige Projekte in den Bildungsinstitutionen und ebenso für die Ost.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A20 – Bildungsdepartement, LB 4.12 (Ost – Ostschweizer Fachhochschule): Reduktion des Trägerbeitrags des Kantons St.Gallen an die Ost – Ostschweizer Fachhochschule

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Eventualantrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen mit 63:36 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil beantragt eventualiter, die Massnahme A19 wie folgt zu formulieren:

«Nr. A19 Bildungsdepartement, LB 4.11 (Pädagogische Hochschule St.Gallen [PHSG]) Reduktion des Kantonsbeitrags an die Pädagogische Hochschule St.Gallen

Beschreibung der Massnahme

Pauschale Reduktion des Kantonsbeitrags an die Pädagogische Hochschule St.Gallen während der Leistungsauftragsperiode 2023–2026

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.) 0 –1'800 –1'800

– für Abnahme / + für Zunahme – –1'500 –1'500

Gesetzesanpassung

Nein.»

Ich gebe Regierungsrat Kölliker Recht. Natürlich ist dieses Geld für die RDZ wieder einzustellen, bzw. der Sparantrag zu kürzen auf operationeller Ebene. Sache des Kantonsrates ist es aber zu sagen, dass diese Massnahme A19 um den Betrag, den die RDZ betreffen würde, gekürzt wird.

Die RDT, immer wieder kommen diese auf den Sparplan, dass diese durch T regionale taktischen Zentren immer wiederkommen diese auf den Sparplan, dass diese durch regionale Schulgemeinden mitfinanziert oder noch besser ganz finanziert werden sollten. Sparpläne, dass diese Dach durch regionale Schulgemeinden mitfinanziert oder noch besser ganz finanziert werden sollten. Die RDZ erfüllen vielseitige Aufgaben und einige davon sind Kantonale. Sie tragen die Bildungserkenntnisse der PHSG in die Praxis, setzen diese mit motivierten, dozierenden, forschenden Lehrpersonen und Studierenden der PHSG um und ermöglichen es, Kindern im ganzen Kanton spannende, sonst kaum organisierbare Lernumgebungen und Lernmaterialien kennen zu lernen und damit umzugehen.

Insbesondere die MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik können den Lernenden anschaulich zugänglich gemacht werden. Studierende der PHSG helfen in den RDZ mit und sammeln so wertvolle Erfahrungen für ihr zukünftiges Berufsfeld. Die RDZ sind beliebt und von Schulklassen des ganzen Kantons rege besucht. Zudem werden die RDZ als Standorte und Austragungsorte auch für Tagungen und Weiterbildungen genutzt. Der Kanton sollte hohes Interesse an der Erhaltung der Perle Regionale Didaktische Zentren haben. Über eine Kostenbeteiligung der Einzugs- oder Standortgemeinden soll durchaus gesprochen werden, aber die Aufgabenerfüllung bei einer nicht Einigung mit diesen Gemeinden darf nicht gefährdet werden – das wäre fahrlässig. Den RDZ muss Sorge getragen werden und deshalb bitte ich den Rat, hier diese Massnahme A19 um diesen Betrag von 300'000 Franken zu kürzen, so dass es der PHSG-Leitung bzw. dem Kanton möglich ist, diese RDZ weiterhin kantonal zu fördern, falls man nicht zu einer Einigung kommen sollte.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen mit 64:31 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Der Streichungsantrag wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich wollte eigentlich nichts sagen, doch wenn nun die linke Seite zusammen mit links Stimmenden in diesem Rat davon spricht, dass wir die Lehre in das PHSG z.B. runterfahren wollen, ist das völlig falsch. Die Finanzkommission hat es klar auf dem gelben Blatt erwähnt, wir müssen da so weiter unterwegs sein, aber es ist fraglich, ob eine Hochschule sich derart in der Forschung in Szene setzen muss, wie das Forschung in Szene setzen muss, wie das an ihrer Stelle sonst eine Institution z.B. an der Universität Zürich mit einem Institut machen könnte. Wir möchte nicht bei der Lehre sparen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion bzw. Noger-Engeler-Häggenschwil ist zuzustimmen.

Zu den Massnahem A19 und A20: Unsere Fraktion vermutet punktuell durchaus Sparpotenzial im Verwaltungsapparat unserer Bildungsangebote. Ein Beispiel, welches man vielleicht diskutieren könnte, sind die Gesamtaufwendungen für das Projekt «Weiterentwicklung der Führungs- und Organisationsstruktur», für welche die PHSG eine Kürzung um gleich eine halbe Million Franken vorschlägt. Laufend dafür zu sorgen, dass Kosten dieser Art nicht ausufern und die anvertrauten Steuergelder wirksam und an der Front spürbar für die Steigerung der Bildungsqualität und die Stärkung unseres Bildungsstandortes verwendet werden, dafür braucht es unserer Meinung nach jedoch kein Entlastungspaket. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und hier sehen wir neben den entsprechenden Leitungsgremien nicht zuletzt auch die Regierung in der Verantwortung.

Allerdings sind für uns Abstriche im Bildungsangebot wie bspw. der angedeuteten Leistungsabbau bei den regionalen didaktischen Zentren und allgemein in Lehre und Forschung ein absolutes No-Go. Dazu kommt noch, dass bei den Einsparungen bei den RDZ eigentlich das einzige Angebot betroffen wäre, von welchen auch die Regionen ausserhalb unserer Kantonshauptstadt, konkret um Rapperswil-Jona, Sargans Rorschach, Wattwil und Gossau ganz direkt profitieren.

Wie auch bei der Massnahme A18 können wir den beantragten Pauschalreduktionen der Kantonsbeiträge für unsere Hochschulen nicht zustimmen. In diesem Sinne unterstützen wir die Anträge auf Streichung und sollten diese keine Mehrheit finden, gerade bei A19, empfehlen wir im Zusammenhang damit den Eventualantrag der Grünliberalen zur Annahme.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil legt ihre Interessen offen als Primarlehrerin sowie teilzeitangestellte Dozentin an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG). Zusätzlich sind zwei meiner Kinder momentan Studierende an der PHSG. Beantragt im Namen von Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen, die Massnahme A19 zu streichen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Primarlehrerin sowie teilzeitangestellte Dozentin an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG). Zusätzlich sind zwei meiner Kinder momentan Studierende an der PHSG.

Ich schliesse mich vollumfänglich Maurer-Altstätten in der Argumentation. Grundsätzlich ist es so, dass der Lehrermangel real ist. Die Ausbildungsstätte von zukünftigen Lehrpersonen in der wichtigen Umstrukturierungsphase WEFO jetzt finanziell zu schwäche ist nicht zukunftsträchtig. Die PHSG braucht adäquate Mittel, um in Lehre und Forschung im Bildungsbereich investieren zu können. Die Pädagogische Hochschule, die Dozierenden und Lehrbeauftragten, aber auch die ausgebildeten Lehrpersonen sowie die in Ausbildung befindlichen Studierenden sind wichtige Multiplikatoren in der Bildung. Man kann nicht nur mit Geld etwas investieren, man kann auch in Bildung investieren. Das ist auch eine wichtige Investition, die auch im Sinne der GLP ist. Die Ostschweiz möchte sich als starker Ausbildungsplatz positionieren. Eine Schwächung des PHSG ist deshalb nicht im Sinne der Volksschule. Die höhere Bildung im Kanton muss konkurrenzfähig bleiben. Abläufe zu optimieren muss selbstverständlich das Ziel sein, aber Ressourcen zu kürzen ist hier der falsche Weg. Insbesondere auch zu den RDZ, die mir als Volksschullehrerin auch am Herz liegen, würde ich anschliessend beim Eventualantrag etwas sagen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten legt seine Interessen offen als Schulratspräsident von Altstätten. Beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme A19 zu streichen.

Ich bin Personalchef von gegen 130 Lehrpersonen. Führen wir uns die Ausgangslage vor Augen, die Regierung möchte die Beiträge an die Pädagogische Hochschule (PH) um 1,8 Mio. Franke pro Jahr reduzieren. Die Mitarbeitenden des PH sollen dafür mehr arbeiten und schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Es soll an der Forschung gespart werden. Die Schulträger sollen sich an den Kosten der regionalen didaktischen Zentren beteiligen bzw. falls dies nicht tun, sollen dort Leistungen abgebaut werden. Und wenn das alles nicht ausreicht, soll die PH Eigenkapital abbauen.

Und jetzt schauen wir uns einmal die realen Umstände an. Dann kann man diese Sparübung nur als quer in der Landschaft stehend bezeichnen. Die Schulträger suchen je länger je verzweifelten Lehrpersonen. Schon auf das laufende Schuljahr hin konnten nicht alle Stellen besetzt werden und aktuell laufen die Schulleitungen am Anschlag um Stellvertretungen für erkrankte oder in Quarantäne befindliche Lehrpersonen zu finden. Von der riesigen Lücke, die aufgrund bevorstehender Pensionierung noch auf uns zukommt, möchte ich hier gar nicht sprechen. Wir suchen Lehrpersonen. Lehrpersonen die wir suchen müssen aber gut ausgebildet sein. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Lehrpersonen stetig gestiegen. Sie müssen sich nicht nur mit moderner Pädagogik auskennen, sie müssen auch im digitalen Bereich möglichst fit sein, Stichworte hier: digitale Transformation oder It-Bildungsoffensive. Zum Glück darf man unter diesen Umständen sagen, steigen die Studierendenzahlen an der PH St.Gallen. Die Hochschule rechnet mit einem Zuwachs von bis zu 20 Prozent an Studierenden. Diese Studierenden müssen unterrichtet und betreut sein. Was brauchen wir also? Wir benötigen gut ausgebildete und motivierte Ausbildner für die nächste Generation von Lehrpersonen. Wir brauchen für mehr Studierende auch mehr Pensum für Dozierende. Mit der Kürzung des Budgets für die PH bewirken wir aber das Gegenteil. Unter diesen Umständen tönt es einfach nur scheinheilig und zynisch, wenn die Finanzkommission erwartet, dass die finanziellen Kürzungen nicht Zulasten der Lehre gehen sollen. Die Regierung selbst gibt in der Botschaft zu, dass die Attraktivität der PH als Arbeitgeberin leiden wird.

Wenn Sie die Arbeitsbedingungen der Dozierenden verschlechtern, und wenn Sie Mittel für die Forschung und die Strategieentwicklung streichen, dann reduzieren Sie die Qualität der Ausbildung. Und das wird sich rächen. Wir sind in allen Bereichen und auf allen Stufen auf gut ausgebildete Lehrpersonen angewiesen, um guten Unterricht an unseren Schulen zu gewährleisten. Wir reden immer davon, dass Bildung unser einziger Rohstoff ist. Ja, dann schauen wir auch, dass dieser Rohstoff bei uns gut entstehen kann. Wenn Sie Forschung streichen, was heisst das? Forschung gehört zu einer Hochschule. Ohne Forschung machen Sie aus einer Hochschule nur noch eine Schule.

Ein Wort zu den Einsparungen bei den Regionalen Didaktischen Zentren (RDZ): Die Schulträger mussten durch die Kostenumlagerungen in den letzten Jahren Lasten im Umfang von einigen Millionen Franken übernehmen. Ich erinnere Sie daran, dass wir, seit ich in diesem Rat bin, die Sonderschulquote von 21'000 auf 40'000 Franken für die Schulträger erhöht haben. Die Schulträger übernehmen neu Kosten in Millionenhöhe für die Lehrmittel usw. Die Schulträger werden sich daher sicher nicht auch noch zur Mitfinanzierung der RDZ heranziehen lassen. Und was hat das zur Folge? Wie es in der Botschaft steht, würden dann die Leistungen der RDZ heruntergefahren werden und das schadet am Schluss nur unseren Volksschülerinnen und Volksschülern.

Zum Eigenkapital der PH St.Gallen: Das Eigenkapital ist eine Reserve, die Risiken abdecken soll. Risiken, die sich z.B. jetzt während der Pandemie realisiert haben, oder um Überraschungen abzudecken, wie bspw. eine unerwartet hohe Zahl von Anmeldungen oder neuen Veranstaltungen. Im Gegensatz zur HSG oder zur Fachhochschule Ost ist die PH finanziell beim Eigenkapital nicht auf Rosen gebettet. Das Eigenkapital beträgt noch nicht einmal die vorgesehene 40 Prozent des Jahresumsatzes. Diese dünne finanzielle Deckung für Sparmassnahmen des Kantons zu verwenden schadet unserer Ausbildungsstätte für Lehrpersonen und damit der Qualität unserer Volksschulen und Berufsfachschulen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A19 – Bildungsdepartement, LB 4.11 (Pädagogische Hochschule St.Gallen [PHSG]): Reduktion des Kantonsbeitrags an die Pädagogische Hochschule St.Gallen

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. Lüthi-St.Gallen mit 64:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Lassen Sie mich aber noch eine Erläuterung zu den Massnahmen A18 bis 20 abgeben: Die Finanzkommission unterstützt diese Massnahmen, das sehen Sie auch auf dem gelben Blatt. Die Finanzkommission weiss auch, dass die Kompetenz zur Umsetzung der Kürzungen bei den jeweiligen Schulen als selbstständige öffentlich-rechtliche Institutionen liegt. Wir erwarten aber, dass diese Kürzungen nicht Zulasten der Lehre gehen sollen. Vielmehr soll bei Bedarf eine verstärkte Verwendung der Eigenkapitalien herangezogen werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Zu den Massnahmen 18, 19, 20 zu allen Hochschulen: Einzelne Massnahmen aus dem Sparpaket zu streichen liegt nicht in der Kompetenz des Kantonsrates. Sie können höchstens die Staatsbeiträge kürzen. Alle Hochschulkürzungen haben zu keiner Intervention der Hochschulen geführt. Daher würde ich Ihnen beantragen, dass Sie diese Massnahmen, wie sie vorliegen seitens der Regierung, entsprechend gutheissen und die verschiedenen Anträge, die jetzt folgen, bei Massnahme 18, 19, 20 ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen beantragt, die Massnahme A18 zu streichen.

Diese Sparmassnahme ist klar ein falsches Signal, wenn man den Bildungsstandart sein möchte und steht auch im Widerspruch zu der im Oktober verabschiedeten Eigentümerstrategie. Die Universität ist mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Hierzu muss sie Investitionen tätigen. Eine gesund finanzierte Universität ist zentral für den Bildungs- und Hochschulstandort St.Gallen. Eine Schwächung des Bildungsstandortes St.Gallen ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels nicht nachvollziehbar.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme A18 zu streichen.

Es geht ja hier darum, dass wir der Universität St.Gallen gewisse Mittel entziehen wollen. Sie wissen, das haben wir hier drinnen mehrfach thematisiert, es ist seitens der SP-Fraktion völlig unbestritten, dass die Universität St.Gallen unglaubliche Reserven hortet. Sie hortet diese aber nicht irgendwo im Rahmen der allgemeinen Lehre, sondern sie hortet diese in ihren Institutionen. Es ist also Geld an der Universität St.Gallen vorhanden. Dies führt aber für uns nicht dazu, dass wir hier hingehen und der Universität Gelder entziehen und ihr Beiträge des Staates entziehen, sondern dies führt für uns dazu, dass wir die Universität auffordern wollen, diese vorhandenen Gelder zu brauchen, dass sie diese investiert und zwar in die Lehre, Forschung, in ein besseres Betreuungsverhältnis für die Studentinnen und Studenten investiert, dass sie dieses auch in eine gewisse Neuausrichtung investiert. Für uns steht hier auch die Entwicklung der Universität zur Debatte. Wir sind der Meinung, dass die Universität mit den Fachausrichtungen, wie sie heute aufgestellt ist, zu eingeschränkt aufgestellt ist und sich auch in die Zukunft entwickeln sollte. Wir sehen hier sehr viel Potenzial für Investitionen in die Zukunft in der Universität, wofür sie diese Gelder auch brauchen soll und kann. Aber wir sehen es nicht, dass wir hier diese vorhandenen Mittel nutzen, um hier einen Sparauftrag durchzubringen. Um hier bei der Universität bzw. bei der Bildung zu sparen. Deshalb bitte ich Sie, hier unserem Antrag zu folgen und der Universität St.Gallen weiterhin die gleichen Mittel wie bis anhin zukommen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A18 – Bildungsdepartement, LB 4.10 (Universität St.Gallen [HSG]): Reduktion des Staatsbeitrags an die Universität St.Gallen

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 3 Bst. b mit 83:22 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Monstein-St.Gallen mit 67:39 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag Monstein-St.Gallen dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 66:38 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag Monstein-St.Gallen dem Antrag der SP-Fraktion mit 78:26 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Als langjähriges Mitglied des Präsidiums und langjähriges Ratsmitglied habe ich diese Diskussion in allen Fronten miterlebt, die Güntzel-St.Gallen vorhin erwähnt hat. Wer auch immer die Auslegeordnung macht, sie ist relativ einfach zu machen und Tschirky-Gaiserwald hat recht, dazu brauch es nicht zwingend das Präsidium, das kann man in alten Agenden nachschlagen. Aber ich bitte diese Mitglieder dieses Parlamentes, wenn es dann konkret darum geht das Geschäftsreglement anzupassen, genau hinzusehen, wenn wir welche Sessionen mit und ohne Aufräumsession durchgeführt und was wir zusätzlich eingeführt haben. Das Resultat wird dann relativ schnell klar, dass es mit der Komplexität unseres Systems je länger je mehr Parlamentsberatungen in der vergangenen Zeit benötigt hat. Dann kommt man wahrscheinlich auch schnell zum Schluss, was die richtige Lösung in der Anpassung des Geschäftsreglements ist, sofern denn überhaupt eine nötig ist. Aber im Sinne der Einheitlichkeit unterstütze ich den Vorschlag der Finanzkommission, um jetzt diesem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen. Ich bin überzeugt, wenn man die Anpassung des Geschäftsreglementes macht, wird man nochmals genau hinschauen und die Entwicklung in der Historie nochmals klar festlegen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Um ein bisschen die Emotionalität aus der Diskussion herauszunehmen: Meines Wissens wurde die Aprilsession vor Jahren als Aufräumsession stipuliert, und ich bitte Sie im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, FDP-Fraktion und SVP-Fraktion am Vorschlag der Finanzkommission festzuhalten. Im Geschäftsreglement steht expressis verbis. Diese Sessionen finden in der Regel statt, und die Sessionen sind höchstens auf drei Tage dimensioniert. Wenn wir jetzt den gestrigen Sitzungstag Revue passieren lassen, so stelle ich mit Befriedigung fest, dass dieser Rat sehr effizient gearbeitet hat. Wir haben die persönliche Vorstösse praktisch erledigt. Wir können es, wenn wir wollen. Und wenn man das extrapoliert auf die nächsten Jahre, so wird diese Aprilsession im nächsten Jahr stattfinden, im Jahr 2023 nicht und im Jahr 2024 als Aufräumsession. Jetzt haben wir drei Jahre Zeit, um das Ganze zu evaluieren: Sind wir so speditiv und effektiv ohne selbstverständlich die Parlamentssitzungen, Redebeschränkungen oder irgendwelche Formen der Beschränkungen der Debatte von Interpellationen usw. vorzunehmen? Wir haben diese Zeit um das ganze zu evaluieren.

Zum Antrag der FDP-Fraktion, dort ist die Die Mitte-EVP-Fraktion der Ansicht, dass es keine Auslegeordnung des Präsidiums braucht. Wir sind selber in der Lage, uns Tätigkeitsvolumen bzw. unsere Effizienz und unsere Effektivität unter Beweis zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: ??? Der Antrag ?? ist abzulehnen.

Als ich im Kantonsrat begann gab es vier Sessionen à drei Tagen, wobei hin und wieder Zusatzsessionen oder Verlängerungen beschlossen wurden. Vor rund 15 Jahren hat der Rat selber entschieden, eine fünfte Session einzuführen. Diese wurde im Rahmen eines der Sparpakete, gespart haben wir nie sondern die Regierung hat mit unserer Hilfe verlagert, im Spätfrühling oder Frühsommer wieder abgeschafft. Einige Jahre später hat man die fünfte Session wieder eingeführt. Im Ratsreglement steht, dass eine Session grundsätzlich nicht länger als drei Tage dauern kann. Gemäss Reglement muss man auf vier oder fünf Jahre voraus die Sessionen ankündigen. Dort hat die Mehrheit des Rates bereits einen Sparauftrag zur Kenntnis genommen, über den zwar formell nie abgestimmt wurde, weil es steht im Ratsreglement weiterhin fünf Sessionen à drei Tage, aber das Präsidium kündet seit zwei, drei Jahren die Februar- und Aprilsession jeweils nur mit zwei Tagen an. Früher war es so, dass man die drei Tage ankündete, jedes Mitglied unseres Rates hat diese Tage reserviert und aufgrund der definitiven Mitteilung nach der Vorbereitungssitzung des Präsidiums, fünf Wochen vor der Session, wusste man, ob man alle drei Tage, oder nur zweieinhalb Tage bis Mittwochmittag oder ob es sogar nur zwei Tage sind. Es ist doch keine Massnahme zu sagen, wir sparen nächstes Jahr einen Tag, wir kennen ja die Geschäftslast und die Anzahl der Geschäfte und deren Umfang noch nicht. Diesen einen Tag kann man streichen und dann wieder ansetzen, wenn er notwendig ist, aber das ist keine Sparmassnahme. Wenn man heute schon sagt, aber 2023 gibt es die fünfte Session nicht mehr, dann werde ich diesen Beschluss nicht unterstützen. Ich meine, dass es keinen mittelgrossen Kanton wie St.Gallen gibt, der weniger Sitzungstage als wir hat. Die Anzahl der Sitzungstage ist sicher nicht alleine massgebend. Wie erwähnt gibt es System, der Thurgau mit regelmässigen Sitzungen an einem Tag. Das sind Systeme die sich eingelebt haben, aber ich bitte Sie, die Zeit, die wir für die Arbeit brauchen, und wir sind ein sehr speditives Parlament. Es gibt vermutlich wenige Parlamente mit weniger Pendenzen als wir es haben. Bleiben Sie bei dieser Frage ehrlich. Ich kann der Streichung der fünften Session nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Gerne unterstütze ich die Voten der vorher sprechenden Maurer-Altstätten, Gschwend-Altstätten und Monstein-St.Gallen. Das Mindeste aber was ich meine ist zu tun, ist das was der Antrag der SP-Fraktion sagt, nämlich zurück auf das, was ursprünglich im Sparvorschlag stand, die Streichung des einen Sessionstages in der Septembersession. Die Streichung der Aprilsession ist unvernünftig und kurzsichtig. Es ist ein eigentlicher Qualitätsabbau unserer Arbeit. Die Vorredner haben das begründet. Was ich hier aber anfügen möchte, ist, wie ich das immer wieder einmal tun will und ihnen auch empfehle: Blicken wir über die Kantonsgrenze hinaus. Wir sind der fünft grösste Kanton in diesem Land und sollten uns auch entsprechend verhalten. Wenn wir jetzt aber einmal die Zahl der Sessionstage etwas genauer anschauen, wie das andere Kantone organisieren, kann ich Ihnen gerne folgende Auskünfte geben: Wir gehören mit unserem System der Sessionen zu einer Minderheit. Die Mehrheit trifft sich viel regelmässiger als wir, jeden Monat, 14-täglich oder im Kanton Zürich jeden Montag. So ist man zeitnah und kann wirklich auch die aktuellen Themen beraten und aufnehmen – dies zum Grundsatz. Jetzt nehmen wir ein paar Vergleiche: in Appenzell Ausserrhoden trifft man sich sieben Mal. Das ist aber immerhin schon mehr als wir heute, wir treffen uns fünf Mal im Jahr und wenn die Aprilsession wegfällt sind es nur noch vier Mal je Jahr. Nehmen wir den kleinen Kanton Glarus, dort trifft man sich jeweils am Mittwoch einmal im Monat, das sind rund zehn Sitzungen pro Jahr. Unser Nachbarkanton Thurgau trifft sich 14-täglich jeweils am Mittwoch, das macht auf das Jahr hinaus rund 20 Sitzungen. Wenn wir jetzt dem Antrag der Finanzkommission zustimmen, treffen wir uns nur noch vier Mal an neun Tagen, also nicht einmal halb so viel wie der halb so grosse Kanton Thurgau. In Zürich trifft man sich jeden Montag, was rund 40 Sitzungen im Jahr sind. In Basel macht man es genau gleich wie im Thurgau, 14-täglich.

Weil wir aber mit Sessionen rechnen, habe ich mir die Mühe gemacht, auch nach Kantonen zu suchen, die mit Sessionen arbeiten, wie wir, und die gibt es noch: unser Nachbarkanton Graubünden oder Luzern, immer wieder ein Kanton, mit dem wir uns gerne vergleichen. Zuerst zu Graubünden: Dort ist es so, dass sie sich zu sechs Sessionen treffen à drei Tagen, also 18 Sessionstage. Wenn einmal einer nicht gebraucht wird, kann man diesen dann auch weglassen. In Luzern ist es, hier sind es sieben Mal zwei Tage, sind 14 Tage, nämlich im Januar, März, Mai, Juni, September, Oktober und Dezember. Wir sind heute bei 12 Tagen. Jetzt ist es interessant was passiert. Wir möchten unsere Qualität abbauen und reduzieren auf neun Tage. Was passiert in Luzern? Luzern sieht vor von 14 auf 17 Tage zu erhöhen, um die Qualität zu verbessern und den Stau aufzufangen, um besser zu parlaren, um der Notwendigkeit der seriösen Politik gerechter zu werden. Wenn jetzt das passiert was angedacht ist, dass wir von 12 auf 9 Tage reduzieren, Luzern erhöht von 14 auf 17 Tage, da haben wir noch etwas halb so viele Sessionstage wieder Vergleichskanton Luzern, nämlich 9 anstelle von 17 – das kann nicht die Lösung sein. Nehmen Sie sich das bitte zu Herzen. Wir haben auch eine Verantwortung, uns einigermassen korrekt zu verhalten was unsere Arbeit betrifft und das schaffen wir in 9 Tagen nicht.

Wir haben diesen Antrag so formuliert, weil zumindest das mehrheitsfähig sein sollte.



Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: beantragt, die Massnahme A1 wie folgt zu formulieren:

«Nr. A1 Räte, LB 0.99 (Kantonsrat, Regierung)

Verzicht auf einen Sessionstag des Kantonsrates im Jahr 2022 und Verzicht auf die Aprilsession ab dem Jahr 2023 (ausser Aufräumsession am Ende der Amtsdauer) sowie Reduktion der Druck- und Lizenzkosten

Beschreibung der Massnahme

Einsparung eines Sessionstags im Kantonsrat (z.B. Sessionsmittwoch der Septembersession), Reduktion der Druckkosten sowie Senkung der Anzahl Lizenzen der Anwendung Verbalix (vormaliges Protokollierungssystem) auf das absolute Minimum bei den Parlamentsdiensten.

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.) –90 –90 –90

– für Abnahme / + für Zunahme –30 –30 –30

Gesetzesanpassung

Nein.»

In vielen Punkten kann ich meinem Vorredner der SP-Fraktion zustimmen, insbesondere auch den Tankstellenvergleichen erachte ich als sehr passend. Unser Antrag geht aber konsequenterweise noch einen Schritt weiter. Nebst der Streichung ganzer Sessionen möchten wir auch auf die Streichung einzelner Sessionstage verzichten. Wir sind klar der Meinung, wer den Sparbefehl gibt, muss auch zwingend bei seinen eigenen Kosten genau hinschauen. Wasser predigen, Wasser trinken. Aber auf Sessionstage oder gar ganze Sessionen zu verzichten ist in unseren Augen nicht der passende Weg. Für uns ist offensichtlich, dass so der Geschäftsstau in diesem Gremium noch weiter zunehmen und das bereits bestehende Problem sich noch weiter verstärken würde. Hier wäre also am falschen Ort gespart.

Insbesondere mit der Streichung der ganzen Aprilsession wäre nach Ansicht von uns Grünliberalen die Tagungspause schlicht zu lange, um unserem Auftrag als Legislative des Kantons St.Gallen in jedem Fall vollständig nachkommen zu können. Dies wäre auch definitiv nicht im Sinne des Steuerzahlenden.

Gerade auch die Coronapandemie mit ihrer dynamischen Entwicklung und den zahlreichen kurzfristigen Anpassungen von Massnahmen, Verordnungen und Gesetzen hat uns doch aufgezeigt, dass im Gegenteil der Sitzungsrhythmus eher intensiviert werden müsste, um den Informationsfluss aber auch die Handlungsfähigkeit unseres Kantonsparlamentes sicherstellen zu können.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zu den durch die FDP-Fraktion geforderten flankierenden Massnahmen: Der Begriff klingt sehr gut, so wie der Antrag aber nun im Raum steht, bleiben für uns zu viele Fragen offen, was genau gemeint bzw. gewünscht ist. Das Instrument der Interpellation einzuschränken wäre nach unserer Meinung bspw. klar der falsche Weg. Ein Demokratieabbau für die Einsparung von weniger als 10'000 Franken tragen wir Grünliberalen definitiv nicht mit.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion) beantragt, die Massnahme A1 zu streichen sowie in Ziff. 2 der

Aufträge einen neuen Abs. 3 Bst. a mit folgendem Wortlaut: «Das Präsidium wird eingeladen, Einsparmöglichkeiten (z.B. mehr Druckkostenreduktion, Anpassung der Spesenregelungen, Vorgaben, dass Sitzungen der vorberatenden Kommissionen so gestaltet werden, dass sie an einem Tag durchgeführt werden können) im Umfang eines Sparvolumens von Fr. 60'000.– zu prüfen und dem Kantonsrat vorzulegen.»

Ich ersuche Sie, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen und einen Auftrag zu überweisen. Den Auftrag finden Sie in Ihren Unterlagen. Ich erläutere ihn Ihnen sehr gerne: Wie die Vorredner schon ausgeführt haben, stossen wir immer mehr an Situationen, in den wir feststellen, dass es unbefriedigend ist: Vorstösse können nicht erledigt werden, sie werden zum Teil beantwortet, wenn sie schon nicht mehr aktuell sind. Diese Situation ist unhaltbar.

Wenn wir nun auf einen Sessionstag verzichten oder auf die ganze Session im Frühling, dann nützt das wenig. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere Seite ist, und das leuchtet uns als GRÜNE-Fraktion sehr wohl ein, auch dieser Rat soll einen Beitrag leisten, dass eingespart wird. Wir können das sehr gut verstehen. Ich bin ja schon lange Zeit Mitglied in diesem Rat, genau die gleiche Situation hatten wir schon einmal im Rahmen des ersten Sparpakets, bei dem wir auf die Frühlingssession verzichtet haben. Was passierte anschliessend? Nach ein paar Jahren stellte man fest, dass das wirklich nicht geht, dass zu viel Zeit vergeht von Februar bis in den Sommer und man führte genau diese Aprilsession wieder ein. Es leuchtet mir auch ein, dass es nicht angeht, dass wir hier in diesem Rat so schnell sagen, dass wir das streichen oder ebenso schnell sagen, man könnte so und so sparen. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag mit Auftrag zu unterstützen. Ein Auftrag, bei dem sauber geprüft wird, wo gibt es Sparmöglichkeiten, und dass die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sich das sehr wohl überlegen und bis zur nächsten Session einen Vorschlag unterbreiten, wie, was, wo eingespart werden könnte. Ich bin zu 100 Prozent überzeugt, die 60'000 Franken finden wir, sei es bei den Spesen oder bei einer weiteren Verminderung der Drucksachen. Es ist die viel schlauere Lösung, die Lösung, die auch diesem Rat mehr dient, als wenn wir einfach ohne zwingenden Grund auf einen Sessionstag oder eine ganze Session verzichten würden.

Ich ersuche Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen und dem Präsidium damit den Auftrag zu erteilen, dass es eine saubere Auslegeordnung macht und uns bis zur Februarsession eine Vorlage vorlegt, die genau dieses Sparpotenzial tatsächlich erfüllt, ohne dass auf diesen Sessionstag oder die Aprilsession verzichtet werden muss.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion) beantragt einen neuen Bst. b in Ziff. 2 Abs. 3 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Das Präsidium wird eingeladen, dem Kantonsrat zusammen mit der Aufhebung der Aprilsession Massnahmen vorzuschlagen, welche die Beratungen des Kantonsrates zeitlich entlasten.»

Eine Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die von der Finanzkommission vorgeschlagene Streichung der Aprilsessionab dem Jahr 2023, wünscht sich jedoch zugleich eine saubere Auslegeordnung zur Frage, welche flankierenden Massnahmen denn für eine zeitliche Entlastung des Kantonsrates sorgen würden. Vor allem die Flut an Vorstössen, insbesondere an Interpellationen und den damit zusammenhängenden Diskussionen nach Art. 122 des Geschäftsreglementes nehmen viel Zeit in Anspruch. Trotzdem ist unseres Erachtens die Streichung der Aprilsession durchaus umsetzbar. Wir möchten mit unserem Antrag beliebt machen, dass sich das Präsidium mit möglichen Massnahmen zur zeitlichen Entlastung des Kantonsrates befasst und zusammen mit der Aufhebung der Aprilsession entsprechende Vorschläge unterbreitet. Das Geschäftsreglement muss zur Umsetzung dieser Streichung ohnehin angepasst werden, somit bietet sich die vorgängige Auslegeordnung jetzt an.

Verschiedene flankierende Massnahmen sind denkbar, bspw. die Verlängerung der Sitzungstage, die Behandlung der Interpellationen generell erst nach der Schlussabstimmung oder die Beschränkung der Diskussion auf Interpellationen, die von einer Fraktion oder von Ratsmitgliedern aus wenigstens drei Fraktionen eingereicht wurden. Wir haben jedoch den Antrag bewusst ergebnisoffen formuliert. Wir möchten also die Streichung der Aprilsession ab dem Jahr 2023 auf eine nachhaltige Art und Weise umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten beantragt im Namen der SP-Fraktion, am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Ich bin seit dem Jahr 2012 Mitglied dieses Rats und damit sozusagen mit Sparpaketen sozialisiert worden. Zum vierten Mal in nicht einmal zehn Jahren, fahren wir jetzt mit den Leistungen des Kantons zurück und/oder verlagern Aufgaben auf die Gemeinden.

Mit der Massnahme A1, zumal in der Form der Finanzkommission, hat diese Sparwut unserer Ansicht nach einen neuen Tiefpunkt erreicht. Ich muss Ihnen gestehen, ich verstehe diese Massnahme nicht. Ebenso wie das Sparen verfolgen mich in diesem Rat seit nunmehr gut neuneinhalb Jahren Klagen darüber, dass das Parlament gegenüber der Regierung und gegenüber der Verwaltung beständig im Hintertreffen sei. Und das hauptsächlich darum, weil die Zeit fehle, sich mit den Geschäften intensiv genug zu befassen. Und wenn wir schon jetzt zu wenig Zeit haben, um Geschäfte richtig zu beraten, dann sollen wir den Raum, der für diese Geschäfte bleibt, noch kleiner zimmern? Wir haben in diesem Rat auch schon anders diskutiert. Dabei ging es darum, die Stellung des Parlaments zu stärken, bspw. mit mehr ständigen Kommissionen.

Vorstösse werden in diesem Rat zum Teil auch Monaten, wenn nicht gar nach mehr als einem Jahr behandelt. Wir legen Sondersessionen ein, wir verlängern die Beratungen an den Sitzungstagen und führen erste und zweite Lesungen mitunter an der selben Sessionen durch. Das zeigt doch, dass wir eh schon knapp an Zeit sind.

Unsere Fraktion sieht nicht hin, dass wir unter diesen Umständen auf eine ganze Sessionen verzichten sollten. Nur schon einen Sessionstag einzusparen ist doch irgendwie ein bisschen Augenwischerei. Unsere Arbeit wird nicht besser, wenn wir an fünf Tagen länger arbeiten, um einen Tag zu kompensieren. Nichtsdestotrotz kann unsere Fraktion damit noch leben, auch im Wissen darum, dass das Präsidium bei Bedarf die Möglichkeit hat, diesen Tagen doch noch zu beanspruchen. Der Antrag der Finanzkommission aber, eine ganze Sessionen einsparen zu wollen, grenzt unserer Ansicht nach schon fast an Arbeitsverweigerung. Wird treffen uns in diesem Parlament, um miteinander zu reden, und im besten Fall hören wir uns dabei sogar gegenseitig zu. Und Arbeit bzw. zu bereden haben wir wirklich genug. Wenn Sie nun der Ansicht sind, dass wir zu langsam arbeiten oder zu viele Vorstösse machen, sollten Sie sich fragen, woran das liegt und nicht einfach den Laden zumachen. Die Arbeit und die Vorstösse werden deswegen nicht weniger. Mit anderen Worten: Eine Massnahme, die uns einfach die Zeit für die Beratungen nimmt, greift zu kurz. Es kommt mir ein bisschen so vor, wie wenn Sie das Autofahren dadurch einschränken möchten, dass Sie die Hälfte der Tankstellen schliessen – das wird nichts nützen. Wir müssen, wenn schon, das Übel an der Wurzel betrachten und packen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass wir z.B. statt Interpellationen hier drin zu beraten und zu diskutieren, nur noch einfache Anfragen schreiben sollen. Wir sind eine Redestube im wahrsten Sinne des Wortes, reden sollen wir, parlare nicht scribere. Im Skriptorium sitzen Mönche. Wir Politikerinnen und Politiker sollen uns im Gespräch und in der Debatte austauschen und das braucht Zeit. Nehmen wir uns diese Zeit auch im April.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A1 – Räte, LB 0.99 (Kantonsrat, Regierung): Verzicht auf Sessionstag des Kantonsrates sowie Reduktion der Druck- und Lizenzkosten

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 81:28 Stimmen auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir behandeln heute mit dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus und im Budget 2022 zwei Finanzgeschäfte, die sehr eng miteinander verknüpft sind. Gerne informiere ich Sie deshalb nachfolgend auch über die aktuellsten und wichtigsten Aspekte zur aktuellen Finanzlage des Kantons St.Gallen sowie natürlich auch über das Vorgehen der Regierung bei der Umsetzung der kantonsrätlichen Vorgaben zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus.

Wenn wir rund ein Jahr zurückblicken, so waren die finanziellen Aussichten des Kantons St.Gallen im letztjährigen Budget 2021 sowie auch des Aufgaben- und Finanzplans 2020–2024 teilweise sehr düster, nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie und den hohen konjunkturellen Unsicherheiten gingen wird damals davon aus, dass wir sehr hohe operative Defizite in der Höhe von rund 160 bis 240 Mio. Franken haben werden. Zwölf Monate später, Spätsommer 2021, bei der Erarbeitung des Budgets 2022 zeigte sich aber, dass es eine deutliche Aufhellung gibt, und dass wir gegenüber der zwölf Monate früheren Planung mit deutlich besseren Ergebnissen und Aussichten rechnen können.

Die Rechnung 2021 schliesst deshalb bedeutend besser ab als budgetiert. Anstatt eines operativen Aufwandüberschusses von rund 240 Mio. Franken, geht die mutmassliche Rechnung 2021 noch von einem operativen Defizit von rund 25 Mio. Franken aus. Aktuell sage ich, dass das Jahr 2021 mit einer schwarzen Null abschliessen wird. Was sind nun die Gründe für diese deutlichen Verbesserungen? Sie müssen deren zwei mitnehmen: Zum einen ist es die deutlich höhere Gewinnausschüttung der SNB, die auf einem Deal zwischen Bund und SNB besteht, der im Frühjahr 2021 gefällt wurde, nämlich, dass die maximale Ausschüttung auf 6 Mrd. Franken erhöht wurde. Das bedeutet für den Kanton St.Gallen knapp 240 Mio. Franken, die wir neu als Maximum erhalten können. Der auf der Basis der Schattenrechnung budgetierte Ertrag betrug im Budget 2021 81 Mio. Franken. In der Rechnung 2021 führt diese Position somit zu einer Verbesserung von rund 157 Mio. Franken. Andererseits fallen auch die Steuererträge um rund 90 Mio. Franken höher aus. Ich möchte hier nur kurz erwähnen, und darüber bin ich sehr erstaunt, bei den juristischen Personen gingen wir vor zwölf Monaten eigentlich davon aus, dass wir mit Mindereinnahmen von rund 15 Prozent rechnen müssen, weil wir gedacht haben, Corona habe einen grossen Einfluss auf unsere Industrie.

Was passiert ist, ist dass die juristischen Steuerannahmen, natürlich um den STAF-Effekt bereinigt, um rund 2 bis 3 Prozent zugenommen haben. Das hätte ich selbst bei meinen kühnsten Plänen nicht für möglich gehalten. Aber es zeigt sich, dass die st.gallische wie auch die Schweizer Wirtschaft sehr robust sind, robust reagiert haben, und dass wir anscheinend eine hervorragende Marktposition im internationalen Konkurrenzvergleich haben. Das sieht in anderen Ländern teilweise ganz anders aus. Sie können mich dann irgendwann einmal schlagen und sagen, das hätte man ja wissen müssen. Ich kann Ihnen heute sagen, das hätte ich nie für möglich gehalten, dass das so kommt, aber es ist positiv. Nehmen wir doch das Positive zur Kenntnis und das führt zu deutlich höheren Einnahmen bei den juristischen Personen. Auch in der Planung für die Jahre 2020 bis 2024 sind Verbesserungen gegenüber dem Aufgabenplan zu verzeichnen. Auch hier sind es primär zwei Gründe: wiederum höhere Steuereinnahmen und die eintreffenden höheren Einnahmen bei der SNB, die wir aufgrund der Schattenrechnung auch anpassen werden.

Negativ beachten muss man aber auf der anderen Seite, dass vom Bundesfinanzausgleich ab nächstem Jahr rund 60 Mio. Franken weniger eingenommen werden. Hier haben wir unterschiedliche Entwicklungen, insgesamt sind sie aber deutlich besser als noch vor zwölf Monaten.

Diese kurze Auslegeordnung und die Erkenntnisse daraus bringen uns nun zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket «Haushaltsgleichgewicht 2022plus» der Regierung. Ursprünglich hat der Kantonsrat Entlastungsmassnahmen im Umfang von 120 Mio. Franken gefordert. Davon konnten in Übereinstimmung mit dem Kantonsrat 30 Mio. Franken durch Anrechnung der höheren Gewinnausschüttung der SNB gedeckt werden. Für die verbleibenden 90 Mio. Franken hat die Regierung in Erfüllung des Auftrags entsprechende Massnahmen erarbeitet. Die Regierung geht jedoch aufgrund der eingangs erwähnten finanziellen Verbesserung davon aus, dass das strukturelle Defizit sich aktuell auf nur noch rund 60 bis 80 Mio. Franken reduziert hat. Aus diesem Grund haben wird das Haushaltsgleichgewicht 2022plus in zwei Teile aufgeteilt, in so genannte A-Massnahmen mit einem Volumen von 75 Mio. Franken, um hier das strukturelle Defizit abzubauen und in einen Topf B-Massnahmen mit 19 Mio. Franken, um dem Auftrag, den der Kantonsrat uns mehrheitlich erteilt hat, erfüllen zu können, weil das zusammen gibt dann diese 93 Mio. Franken. Die Regierung ist also klar der Ansicht, dass die A-Massnahmen umgesetzt werden sollten, um das strukturelle Defizit zu erreichen.

Zu den Anträgen auf dem gelben Blatt: Es wurde richtig bemerkt, die Regierung hat keine roten Blätter gemacht. Weshalb hat sie das nicht gemacht? Weil das Volumen, das wir angestrebt haben, nämlich die 75 Mio. Franken mit den Vorschlägen der Finanzkommission mit 70 Mio. Franken mehr oder weniger erfüllt ist, und deshalb haben wir davon Abstand genommen, zu den einzelnen Massnahmen rote Blätter zu machen. Uns geht es primär um das Volumen und dieses Volumen wird trotz Ihrer Kritik mit diesen 70 Mio. Franken grossmehrheitlich erfüllt, deshalb sind wir damit einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das jetzt wieder viel zitierte strukturelle Defizit existiert nur im Budget, nicht aber in der Rechnung. Dem Kanton St.Gallen geht es gut. Er steht nicht am Abgrund, wie aufgrund der Aussagen beim Beschluss, das Projekt Haushaltsgleichgewicht noch zu verschärfen, suggeriert wurde. Natürlich gibt es Herausforderungen, die wir endlich anpacken sollten, wie den Klimawandel oder auch die Anpassung an diesen. Wir verschliessen uns dem Ansinnen nicht sinnvolle Einsparungen vorzunehmen. Diese können die Departementsvorsteher ab von sich aus verlangen. Dafür braucht es kein Projekthaushaltgleichgewicht. Wir sollten bei der Beurteilung der finanziellen Lage des Kantons St.Gallen bei der Realität bleiben. Beim Beschluss ein Projekt «Haushaltsgleichgewicht» zu machen, wurde immer wieder auf das strukturelle Defizit verwiesen. Dieses angebliche Defizit stützt sich auf die AFP-Planwerte 2022–2024. Jede Massnahme, die nun Verbesserungen gegenüber diesen Werten bringt, verkleinert das strukturelle Defizit. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Massnahme schon geplant war, die Ohnehin-Massnahmen, wie wir es bereits gehört haben, oder erst aufgrund des Projekts «Haushaltgleichgewicht» Aufnahme gefunden haben. In beiden Fällen sinkt das strukturelle Defizit und die Vorgaben des Projekts werden erfüllt.

Eigenartig finden wir es, wenn Massnahmen zeitlich verschoben werden und so sogar die Gefahr besteht, dass wir schlussendlich mehr und nicht weniger ausgeben, so z.B. bei der Sanierung und Aufwertung von Biotopen, oder auch bei der Reduktion der finanziellen Mittel für Bauten und Renovationen. Auch Massnahmen, welche lediglich zu einer Verlagerung der Kosten führen und insgesamt für den Bürger mehr kosten, lehnen wir ab. So z.B. den Ausbau der KVG-Finanzierung. Das wird schlussendlich mehr und nicht weniger kosten und führt zu einem grossen bürokratischen Aufwand, was wir eigentlich alle nicht wollen.

Im Bildungsbereich sind wir der Meinung, dass zwar die Reserven bei den Hoch- und Berufsschulen durchaus abgebaut werden können, dies aber nicht durch vermehrte Ablieferungen an die Staatskasse. Vielmehr soll das Angebot für die Studierenden oder die Personen, welche eine Weiterbildung machen, erweitert und/oder die Kurs- und Studiengebühren gesenkt werden. In den Verwaltungen der Schulen sehen wir aber durchaus Sparpotenzial, welches ausgeschöpft werden soll. Auf keinen Fall darf es durch die Sparmassnahmen zu einem Abbau zu Lasten der Lehre und von Weiterbildungsangeboten kommen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Anfangs des Jahres zeigen die kantonalen Finanzen ein trübes Bild. Es zeichnete sich ein Defizit von über 200 Mio. Franken ab. Dies veranlasste sowohl die Regierung als auch die Kantonsratsmehrheit das strukturelle Defizit an der Wurzel zu packen und die notwendigen Sparmassnahmen anzugehen. Dass dabei die Ratsmehrheit mit dem sportlichen Ziel von 90 Mio. Franken überbordete, ist mittlerweile eine Randnotiz. Die nun vorliegenden Vorschläge der Regierung überraschen. Wichtig wäre gewesen, Doppelspurigkeiten in der Verwaltung abzubauen, interne Prozesse zu optimieren, die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen, Abläufe zu vereinfachen und, wo sinnvoll, alte Pfade zu verlassen. Stattdessen wurde uns ein bunter Strauss an Massnahmen präsentiert, wobei die wenigsten geeignet sind, ein strukturelles Defizit abzubauen, Projekte zeitlich zu verschieben, Abschreibungen später anzusetzen, Reserven anzuzapfen, Gewinne abzuschöpfen oder die Besoldung der Lehrpersonen zu verschlechtern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons in Zeiten des Lehrermangels zu schwächen, haben nichts mit der Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts zu tun. Umso mehr muss man die Arbeit der Finanzkommission anerkennen, welche es grundsätzlich geschafft hat, ein mehr oder weniger konsistentes Paket zu schnüren.

Wir Grünliberalen werden die vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich mittragen. Massnahmen, welche die Ausbildungsstätten schwächen oder die Ausbildung für Lerninteressierte verteuern, werden wir jedoch nicht unterstützen. Ebenso werden wir Massnahmen nicht mittragen, welche die Entwicklung in eine ökologischere Zukunft verzögern. In diesen beiden Bereichen gibt es keinen Spielraum.

Fragen lässt die Haltung der Regierung offen: Während Monaten hat sie am Haushaltsgleichgewicht gearbeitet und man muss und darf davon ausgehen, dass sie hinter jeder einzelne Massnahme steht. Und was passiert? Kein rotes Blatt. Die Regierung stellt sich hinter die Finanzkommission. Das lässt sich kaum mit der Tatsache erklären, dass sich am Finanzhimmel höhere Steuererträge abzeichnen und die Gelder SNB sprudeln. Wir wären froh, hier die Überlegung der Regierung für ihr Vorgehen besser zu kennen.

Fragen stellen sollten sich aber auch die rechte Ratsmehrheit. Im Februar konnte das Sparziel nicht hoch genug angesetzt werden. Offenbar war man überzeugt, dass das strukturelle Defizit nahezu 90 Mio. Franken beträgt. In der Zwischenzeit wurde man offensichtlich etwas gescheiter und man gibt sich nun mit 75 Mio. Franken zufrieden, obwohl bis heute nicht klar ist, wie hoch das strukturelle Defizit denn tatsächlich ist. Im besten Fall hat die Ratsmehrheit festgestellt, dass überrissene Sparmassnahmen den Handlungsspielraum des Kantons einengen, Innovationen hemmen und die Standortattraktivität nicht alleine vom Steuerfuss abhängt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit Ernüchterung haben wir vom Haushaltsgleichgewicht 2022plus Regierung Kenntnis genommen. Es scheint, dass gewisse Departemente immer noch nicht verstanden haben, was von ihnen erwartet wurde. Die SVP-Fraktion hätte strukturelle Massnahmen erwartet und nicht so genannte Ohnehin-Massnahmen, Kostenverschiebungen auf Gemeinden oder Gebührenerhöhungen.

Massnahmen wie z.B. die Anschaffung von weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen, sind nicht die Lösung des Problems. Es muss noch viel unternommen werden, damit ein Umdenken in der Verwaltung stattfinden wird. Dieses Umdenken ist zwingend notwendig, um uns auf den richtigen Weg zu bringen und den Kantons St.Gallen für die Zukunft fit zu machen.

In der Botschaft wird erwähnt, dass die Finanzkommission regelmässig über den Bearbeitungsstand informiert wurde. Diesbezüglich gilt es aber klar festzuhalten, dass die Informationen über geplante Massnahmen erst kurz vor der Medienorientierung erfolgten.

Wir möchten zum Schluss noch erwähnen, dass wir alle Anträge der Finanzkommission auf dem gelben Blatt unterstützen werden und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit den bürgerlichen Parteien in der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat forderte Entlastungsmassnahmen im Umfang von 120 Mio. Franken um das strukturelle Defizit zu beseitigen. In diesem Zusammenhang hat die Regierung ein prioritäres Massnahmenpaket sowie ergänzende Massnahmen erarbeitet. Wir sind der Ansicht, dass durch die vorgeschlagenen Handlungsfelder kein wirkliches Bestreben sichtbar war, die grundsätzliche Aufgabenerfüllung im Sinne einer Optimierung ernsthaft zu hinterfragen. Weitere Diskussionen werden wir diesbezüglich auch in der nächsten Debatte rund um das Budget führen. Geschätzte Sprecherin der SP-Fraktion, die Ausgangslage ist jetzt klar eine andere als noch im Februar. Doch hier geht es jetzt um den Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus, denn wir wollen einen effizienten und effektiven Staat. Ein bunter Strauss ans Entlastungsvorhaben liegt nun vor, der vor allem Mittelkürzungen und Gebührenerhöhungen vorsieht. Der Auftrag des Kantonsrates wurde indes nicht vollumfänglich erfüllt. Viele der Massnahmen sind ohnehin bereits beschlossene Sache. Gewisse Massnahmen liegen eigentlich in der Kompetenz der Regierung oder sogar der einzelnen Ämter.

Ausgangspunkt war der Auftakt des Kantonsrates, den Staat effizienter und effektiver zu machen. Das hat die Regierung meines Erachtens nicht ganz so verstanden und auch die Ratslinke nicht – das ist befremdend. Noch befremdlicher sind die Vorschläge der Regierung irgendwo 10'000 Franken einzusparen. Dafür hätte man nicht den ganzen Verwaltungsapparat sowie den Kantonsrat bemühen müssen. Wie erwähnt, gibt es Vorschläge für Entscheidungen, die sogar subaltern hätten gefällt werden können. Die Entscheidung z.B. über die Polizeiposten ist eine taktische Entscheidung des Polizeikommandos. Die Regierung wollte uns hier einfach die heisse Kartoffel anbietet. Hier erwarten wir mehr Führungswille und Entscheidungsfreudigkeit unserer Regierung sowie der entsprechenden Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher.

Die Finanzkommission hat richtigerweise gewisse Massnahmen aus dem B-Paket ins A-Paket transferiert. Das wird die FDP-Frkation vollumfänglich unterstützen. Die Finanzkommission beantragt, die Staatsaufgaben grundsätzlich zu überprüfen und dabei auch zu beurteilen, welche staatliche Ebene die nötige Aufgabe am effizientesten und am effektivsten erledigen kann. Des Weiteren will die Finanzkommission, dass die Regierung Doppelspurigkeiten in der Kantonsverwaltung übergreifend und konsequent abbaut. Beides wird von der FDP-Fraktion ganz klar unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich bin noch nicht ewig Mitglied in der Finanzkommission. Die Debatten, die in den letzten zwei Jahren mitverfolgen konnte, hat jedoch etwas groteskes. Sie verläuft auf Seiten der Bürgerlichen jedenfalls in hohem Masse widersprüchlich. Lassen Sie mich das etwas Revue passieren: Die STAF-Vorlage hat wie erwarten Löcher im Finanzhaushalt des Kantons hinterlassen. Das war einkalkuliert und Teil des sogenannten Kompromisses, denn die SP-Fraktion wegen den beschlossenen Ausgleichsmassnahmen mitgetragen hat. Trotz dieser Löcher stand und steht es gut um die Kantonsfinanzen. Die SP-Fraktion hat in den letzten Jahren Budget um Budget betont, dass zu pessimistisch budgetiert werde. Rechnung um Rechnung hat sie recht behalten und es sah deutlich besser aus als erwartet. Auch im Jahr 2021 wird die Rechnung deutlich besser abschneiden, als das Budget vorausgesagt hatte.

Trotz dieser positiven Entwicklung zeigten sich die Bürgerlichen, das heisst die SVP- und FDP- und Die Mitte-EVP-Fraktion, äusserst besorgt um ein von ihnen herbeigeredetes strukturelles Defizit. Man müsse dringend ein Sparpaket machen, sonst stehe es ganz schlecht um unsere Finanzen. Das Schein trüge, man müsse jetzt die Notbremse ziehen. Sie gaben ein Sparpaket in Auftrag, über das wir heute befinden. Die SP-Fraktion hatte schon damals betont, dieses Verhalten sei entlarvend, es gehe den Bürgerlichen nicht um das strukturelle Defizit, man wolle schlicht und ergreifend Staatsabbau betreiben. Nun, nur sehr kurze Zeit später, zeigt sich genau das. Verschwunden ist die Rede vom strukturellen Defizit, verschwunden ist die Sorge um das Haushaltsgleichgewicht. Auf einmal haben wir eine tolle Ausgangslage, so toll, dass sogar eine Steuersenkung drin liegen soll. Eine Steuersenkung, welche FDP- und Die Mitte-EVP-Fraktion (oder CVP-EVP-Fraktion, da vom Februar gesprochen wird?) noch im Februar dieses Jahres als unverantwortlich qualifizierten. Zudem wollen die Bürgerlichen, obwohl es uns ja so gut geht, der Regierung einen Auftrag erteilen, sie solle die weitere Gesundung der aber doch schon gesunden Staatsfinanzen in die Wege leiten – den Staats verschlanken. Also auf gut Deutsch für weniger Staat sorgen. Das Gute an dieser totalen Kehrtwende: Jetzt wird wenigstens klar gesagt, um was es von Beginn weg ging. Man wollte dieses Sparpaket um eine Steuersenkung zu ermöglichen, und jetzt möchte man darüber hinaus weiteren Staatsabbau in die Wege leiten. Dabei geht und ging es nie um ein strukturelles Defizit.

Wir alle sind uns nun also einig, es hat Geld in die Staatskasse. Diskutieren wir also wie wir es einsetzen wollen. SVP-, FDP- und Die Mitte-EVP-Fraktion wollen es in pauschale Steuersenkungen investieren, wohlgemerkt ohne tarifarische Anpassungen. Was heisst das konkret? Ich kann es Ihnen sagen, den Staat kostet das 70 Mio. Franken. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung profitiert marginal. Das versteht, wer etwas von Steuerprogression versteht. Eine Mittelstandsfamilie kriegt ein paar Franken, bei Gutverdienen sind es vielleicht 200 Franken, Einzelpersonen mit sehr guten Einkommen erhalten das Drei- bis Vierfache. Am meisten kriegen diejenigen, die schon am meisten verdienen. Eine solche pauschale Steuersenkung ist deshalb klarerweise der falsche Weg. Entlastungen müssen die ganze Bevölkerung erreichen. Belastet werden die St.Gallerinnen und St.Galler in ihrer grossen Mehrheit, insbesondere durch hohe Krankenkassenprämien. Die SP-Fraktion ist gerne bereit darüber zu diskutieren, wo wir die aufgrund der soliden Staatsfinanzen verfügbaren Mittel einsetzen können, z.B. bei den Krankenkassenprämien. Daneben gäbe es viele weitere Entlastungsmöglichkeiten für die breite Bevölkerung, wie die öffentliche Finanzierung von Kindertagesstätten, Investition in die Bildung, ins Gesundheitswesen, in Massnahmen gegen den Klimawandel. Das wären Investitionen in die Zukunft dieses Kantons – ein echter Fortschritt. Wo bleibt hier die Unterstützung der Bürgerlichen, die ja offenbar erkannt haben, dass Mittel verfügbar sind? Ihr Ziel ist ein ganz anderes, sie forcieren den Staatsabbau.

Wen wird das treffen? Hier schieben Sie die Verantwortung an die Regierung ab. Die Regierung soll zeigen, wo Einsparungen erfolgen sollen. Aber wenn Sie doch weniger Staat wollen, diesen verschlanken, dann sagen Sie doch der Bevölkerung, in welchen Bereichen das der Fall sein soll? Wollen Sie weniger Bildung, wollen Sie weniger Polizei, wollen Sie bei den Ergänzungsleistungen und Behinderteninstitutionen sparen, wollen Sie Personal abbauen, wollen Sie im Umweltschutz, beim öffentlichen Verkehr oder der Kinderbetreuung verschlanken? Seien Sie wenigstens mutig genug und sagen Sie den Wählerinnen und Wähler selber, wo Sie gerne das nächste Sparpaket ansetzen wollen, um dann in der Folge wieder Steuersenkungen einzuplanen. Dieses Mal vielleicht gerade direkt für die Vermögenden und die Spitzenverdiener. Verstecken Sie sich hier nicht hinter Floskeln, wie Abbau von Doppelspurigkeiten, Effizienz oder Gesundung. Reden Sie Klartext, seien Sie ehrlich.

Sie hören es, wir sind verärgert. Wir sind überzeugt, dass ein starker, zukunftsträchtiger Kanton St.Gallen nicht von Sparpaket zu Sparpaket agieren darf. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich will auch die SP-Fraktion einen effizienten Staat. Natürlich muss man mit Staatsfinanzen sorgsam umgehen. Jederzeit soll die Regierung Angebotsanpassungen und Einsparungen vornehmen, wo das ohne Qualitäts- und Leistungsabbau möglich ist – das ist ihr Job. Dort, wo es sich in der heutigen Vorlage um solche Massnahmen handelt, wird auch die SP-Fraktion diese nicht bekämpfen. Aber was die Bürgerlichen hier in der Summe betreiben, dieser Mechanismus von Steuersenkung, dann Beackerung eines drohenden, strukturellen Defizits, Sparpakete in Auftrag geben und dann wieder Steuern senken, das ist eine Politik voller Widersprüche, eine Politik für einige wenige – das machen wir nicht mit. Die SP-Fraktion wird deshalb nicht auf diese Vorlage eintreten. Sie basiert auf einer völlig falschen Grundlage und wurde unter völlig falschen Vorzeichen in Auftrag gegeben. Ich danke Ihnen, wenn Sie noch einmal in sich gehen, ob diese Art der Finanzpolitik wirklich nachhaltig, vor allem aber auch ehrlich und transparent ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen mit 68:28 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dem Antrag der Finanzkommisison ist zuzustimmen.

Es ist erstaunlich, dass eine Gruppierung, die vorgibt wirtschaftlich zu denken und heute wie so oft mit Links am Abstimmen ist, nun streichen will, und möchte, dass Gewinnorientierung und Koordination aus der Massnahme herausgenommen werden. Die FDP-Fraktion sowie Die Mitte-EVP- und die SVP-Fraktion bleiben weiterhin bei der Finanzkommission und dem gelben Blatt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil: beantragt im Namen von Noger-Engeler-Häggenschwil / Cavelti Häller-Jonschwil / Lüthi-St.Gallen, die Massnahme A16 wie folgt zu formulieren:

«Nr. A16 Bildungsdepartement, LB 4.08 (Höhere Berufsbildung und Weiterbildung)

Steigerung der Gewinne und Reduktion der Reserven bei den Weiterbildungsabteilungen der kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren

Beschreibung der Massnahme

Steigerung der Gewinne durch verstärkte Koordination der Angebote an den Weiterbildungsabteilungen der kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren sowie ein zeitlichZeitlich befristeter sukzessiver Abbau ihrerder bestehenden Reserven an den Weiterbildungsabteilungen der kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren.

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.) –1'800 –2'000 –2'000

– für Abnahme / + für Zunahme –1'000 –1'000 –1'000

Gesetzesanpassung

Nein.»

Bezüglich der Sparmassnahme A16 sticht die höhere Gewinnabschöpfung negativ ins Auge. Wir sind zu recht stolz auf das duale Bildungssystem. Dies ermöglicht, sich auch während der Berufstätigkeit weiterzubilden, sich zusätzlich zu qualifizieren oder auch umzuschulen. Diese Massnahme A16 torpediert das System der Weiterbildung für finanzschwächere Personen, da es schwieriger finanzierbar wird. Eine Weiterqualifikation ist aber durchaus im Sinne des Staates und der Allgemeinheit. Auch dass eine solche Weiterbildung ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung für möglichst alle zugänglich sein soll, ist im Sinne des Staates. Die Regierung setzt sich mit ihrer Schwerpunktplanung das hehre Ziel der Chancengerechtigkeit. Das steht diametral entgegen dieser Massnahme A16. Die Grünliberalen beantragen deshalb ein Teilstreichung der Massnahme A16 gemäss dem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A16 –Bildungsdepartement, LB 4.08 (Höhere Berufsbildung und Weiterbildung): Steigerung der Gewinne und Reduktion der Reserven bei den Weiterbildungsabteilungen der kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Vorlage ist abzulehnen.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen die Überlegungen der Finanzkommission zu den Massnahmen A13 und A14 noch mitzuteilen. Die Finanzkommission lehnt die Teilmassnahmen von A13 und A14, also die Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs für Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen als Bestandteil des Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus ab.

Grundsätzlich ist die Finanzkommission aber Ansicht, dass eine Angleichung der Lohnsysteme der Mittel- und Berufsfachschulen an dasjenige der Volksschule angestrebt werden soll. Auch dort gibt es keinen automatischen Stufenanstieg mehr. Die Kompetenz liegt aber in der Verantwortung der Regierung. Das ist gleich wie beim Nelo und die Finanzkommissionen fordert, dass diese Angleichung gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Thurnherr-Wattwil legt seine Interessen als Lehrer an einer St.Galler Berufsschulen offen.

Wenn die Sparpolitiker im Kanton St.Gallen ehrlich wären, würden Sie analog dem Sparpaket 2012 eine generelle Lohnkürzung für das Kantonspersonal fordern. Diese Strategie erlitt aber Schiffbruch. Damals im Sparpaket 2012 hiess die Forderung 1,5 Prozent Lohnkürzung für 22 Kantonsangestellte. Nur zu gut erinnern wir uns an die vollen Gassen in der St.Galler Innenstadt. Noch heute sind mir diese Bilder in bester Erinnerung. Fast 5'000 Pflegepersonen, Polizistinnen und Polizisten, kantonale Angestellte und diverse Lehrkräfte demonstrierten erfolgreich in der Innenstadt. Seit dieser eindrücklichen Kundgebung ist klar, generelle Lohnkürzungen haben keine Chance mehrheitsfähig zu werden. Also werden andere Möglichkeiten gesucht. Seit dem Jahre 2019 kennen wir Nelo im Kanton St.Gallen. Dieses neue System ist zwar juristisch korrekt, aber nicht unumstritten. Klagen oder Einsprachen wurden auch in diesem Jahr geführt. Sie richten sich meist gegen eine mögliche falsche Einstufung, nicht gegen das System.

Die Gefahr ist aber gross, dass Nelo zum Sparen statt zum Fördern eingesetzt wird. So bekunden diverse Verwaltungsabteilungen Mühe mit den vom Kantonsrat gesprochenen Mitteln alle sehr gut arbeitenden Angestellten entsprechend zu entlöhnen. Also Hände weg von heute bewährten Systemen. Hinter dem automatischen Lohnanstieg für Lehrpersonen an Mittelschulen und Berufsfachschulen steckt eine klare, nachvollziehbare Logik. Schmid-St.Gallen hat das wunderbar und ausführlich erklärt. Lassen Sie die Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II ihre Arbeiten ausführen. Ihre Herausforderungen werden in Zukunft nicht leichter. In solchen Zeiten haben diese Lohnspielchen keinen Platz.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion) legt ihre Interessen offen als Präsidentin des Kantonalen Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrer-Verbandes St. Gallen (KMV) und seit diesem Sommer pensionierte Mittelschullehrerin. Die Vorlage ist abzulehnen.

Ich spreche zum automatischen Stufenanstieg der Massnahme A13 und 14 für Mittel- und Berufsschulen. Die Abschaffung der Beiträge an das private Gymnasium Untere Weid und an das externe Qualitätsmanagement der Berufsschulen sind auch bei uns völlig unbestritten. Dass die Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs nicht mit einer Sparmassnahme verknüpft werden soll, wie es die Finanzkommission vorschlägt, begrüssen wir sehr. Wie die Lehrerverbände und die Gewerkschaften in einem Brief an alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte ausgeführt haben, hätte diese Sparmassnahme gravierende Folgen. Von dieser Sparmassnahme wären vor allem die jungen Lehrpersonen, denn die 0,4 Prozent für individuelle Lohnerhöhung ist viel tiefer als der automatische Stufenanstieg, deshalb hätten ja auch gespart werden können. Der Lebenslohn, das heisst, die Lohnsumme, die eine Lehrperson während ihres Berufslebens verdient, wäre drastisch gesunken. Ein Lehrpersonenmangel für Mittel- und Berufsschulen wäre zu befürchten gewesen, wenn die Bezahlung plötzlich so viel schlechter geworden wäre. Diese Sparmassnahme wäre aber völlig demotivierend. Alle jungen Lehrpersonen wären in ihrer Wahrnehmung mehrheitlich als ungenügend taxiert, dass sie ja den erwarteten Lohnanstieg nicht erhalten hätten. Wir sind wirklich sehr froh, dass auf diese Sparmassnahme verzichtet wird.

Nun möchte ich aber auch noch eine Lanze für den automatischen Stufenanstieg. Der Kanton St.Gallen kennt relativ tiefe Einstiegslöhne für Mittel- und Berufsschulen. Dank des automatischen Stufenanstiegs kann eine Lehrperson aber davon ausgehen, dass ihr Lohn in den Folgejahren steigen wird und ab dem 10. bis 15. Jahr ihrer Berufserfahrung im Mittelfeld der Schweizer Kantone liegt. Dies gibt Sicherheit und ist eine gute motivierende Zukunftsperspektive.

Der automatische Stufenanstieg steht aber auch für den Verzicht auf Karriere. Alle Mittelschullehrpersonen verfügen über einen Master der Universität oder ETH in ihrem Schulfach und zusätzlich noch über einen Master of higher Education, die eigentliche Lehrbefähigung. Es handelt sich bei Mittel- und Berufsschullehrpersonen um sehr gut ausgebildete Fachleute, die auch ausserhalb der Schule, sei es in Verwaltung oder Privatwirtschaft, eine Stelle finden. Mit dem Einstieg in die Schule verzichten sozusagen auf weitere Karriereschritte, die in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft üblich sind. Der automatische Stufenanstieg ist also eine Art Entschädigung dieser nicht möglichen Karriereschritte.

Und noch etwas zum Begriff «automatischer Stufenanstieg». Dies ist leicht falsch zu verstehen, denn bereits heute kennen wir auf der Mittelschule die jährlichen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche mit einem Schulleitungsmitglied. Bei schlechter Leistung einer Lehrperson könnte bereits da ein Stufenanstieg ausgesetzt werden. Bei einem Lohnklassenwechsel braucht es bereits heute eine umfangreiche Evaluation mit mehreren Unterrichtsbesuchen durch die Schulleitung und ein Portfolium der Mittelschullehrerin bzw. des Mittelschullehrers, das sogenannte BEKOM. Der Begriff «automatisch» ist also übertrieben.

Zur individuellen Lohnerhöhung bei sehr guten Leistungen: Gemäss Nelo wird jede angestellte Person einer so genannten Referenzfunktion zugeteilt. Dies ist bei Lehrpersonen schwierig, führen sie in der Regel alle die gleiche Arbeit aus, sie unterrichten. Die Qualität des Unterrichts zu messen gestaltet sich äusserst schwierig. Was ist ein guter Unterricht? Befragen Sie dazu die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern oder stellen Sie auf einen Schulbesuch pro Jahr durch ein Schulleitungsmitglied ab? Oder werten Sie aus wie viele Schülerinnen und Schüler am Schluss durch die Matura oder die LAP fallen? Oder zählen Sie die Weiterbildungen einer Lehrperson? Haben Lehrpersonen von unbeliebten, weil schwierigen Fächern, dieselbe Chance als gute Lehrpersonen qualifiziert zu werden, wie Lehrpersonen von beliebten Fächern? Haben kritische, unbequeme Lehrpersonen die gleichen Möglichkeiten auf eine Lohnerhöhung, denn gerade sie sind es ja, die häufig Mängel aufdecken und Verbesserungen fordern. Fragen über Fragen, hier wird der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» sehr schnell strapaziert.

Auch wenn z.B. einer Lehrperson für Informatik ein höherer Lohn bezahlt wird, wie z.B. einer Englisch Lehrperson, da der akute Mangel an qualifizierten Informatiklehrpersonen nur mit einem höheren Lohn zu lösen ist, führt dies zu einem Ungleichgewicht im Team, denn schlussendlich machen alle die gleiche Arbeit – sie unterrichten. Dank des automatischen Stufenanstiegs kennt auch jede Lehrperson ihre Aufstiegschancen.

Sparen durch Effizienzgewinne ist in der Schule kaum möglich. Die Klassengrössen anzuheben ist kaum möglich, da wir bereits am oberen Limit angelangt sind und durch Zuweisung des Schulstandortes diese auch möglichst ausgenutzt wird. Schule ist und bleibt Zeit und Personal aufwendig. Ich bitte Sie, lassen Sie das bewährte System des automatischen Stufenanstiegs stehen. Gefährden Sie die Qualität der Mittel- und Berufsschulen nicht durch einen Paradigmawechsel, der sehr viel Aufwand bedeutet und wenig bringt. Die Mittelschulen sind mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Matura» auf Bundesebene und dem kantonalen Projekt «Gymnasium der Zukunft» mehr als gefordert. Auch die Berufsschulen stehen vor grossen Veränderungen bei der Standortfrage und der Cluster-Bildung. Ich bitte Sie, auf die Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A13 – Bildungsdepartement, LB 4.04 (Mittelschulen): Abschaffung des automatischen Lohnanstiegs für Lehrpersonen der Mittelschulen sowie Streichung des Staatsbeitrags an das Gymnasium Untere Waid

Massnahme A14 –Bildungsdepartement, LB 4.05 (Berufsfachschulen): Abschaffung des automatischen Lohnanstiegs für Lehrpersonen der Berufsfachschulen und interne Sicherstellung des Qualitätsmanagements

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 77:28 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der GRÜNE-Fraktion dem Antrag der SP-Fraktion mit 68:22 Stimmen bei 14 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Gleichlautende Anträge wurden ebenfalls in der Finanzkommission gestellt. Die Finanzkommission stimmte der Streichung von Bst. a mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Der Streichungsauftrag auf die gesamte Massnahme A7 wurde mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich beantworte gerne auch die an mich gestellten Fragen. Zuerst zur KVG-Finanzierung: Es wurde bereits gesagt, die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Institutionen für Menschen mit Behinderung immer mehr auch Pflegeleistungen erbringen und das schon länger. Bisher hat der Kanton diese Kosten über die Leistungsvereinbarungen bzw. Leistungsabgeltungen mit den Institutionen übernommen. Neu soll dafür vermehrt KVG-Finanzierung in Anspruch genommen werden.

Es ist die Frage aufgetaucht, wie mit den entstehenden Franchisen umzugehen ist. Nun, es ist so, der Gesetzgeber hat dieses Problem bereits gesehen. Man hat dieses Problem erkannt und der Gesetzgeber hat insbesondere bereits entschieden. Er hat nämlich gesagt, dass das Selbstbehalt ausdrücklich dem Kanton zu überbinden ist. Das heisst, es ist für die Regierung bzw. für das Departement des Innern klar, dass es zu keinen Nachteilen für die betroffenen Personen kommen darf, wenn man über das KVG abrechnet. Wir wissen seit neuestem, dass es in einer Institution deswegen Probleme gab, aber wir werden gemeinsam mit dieser Institution, die ja ein Teil des Pilotprojekts ist, eine Lösung finden. Wir werden diese so implementieren, dass es dann für eine breiter angelegte Umstellung von mehreren Institutionen greift und die Vorgabe, dass es zu keinem Nachteil für die Betroffenen kommt, auch umgesetzt werden kann. Das Departement des Innern geht auch bei der Fragen, welche Institutionen für eine solche Umstellung in Frage kommen, sehr differenziert vor. Es werden nur solche Institutionen einbezogen, bei denen es aufgrund der Anzahl von pflegebedürftigen Klientinnen und Klienten auch Sinn macht.

Zur Frage der zusätzlichen administrativen Aufwänden bzw. der Kosten: Es ist so, dass Initialkosten für die Umstellung entstehen. Es ist auch so, dass wiederkehrende Kosten für die Umstellung entstehen. Diese Kosten werden den Institutionen jedoch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen als anrechenbare Kosten angerechnet und werden somit berücksichtigt und auch vom Kanton abgegolten. Zudem sind diese Kosten, die auch Baumgartner-Flawil erwähnt und vorgerechnet hat, in der Entlastungswirkung, welche die Regierung in ihrer Botschaft deklariert, bereits berücksichtigt.

Ich komme zur Subjektfinanzierung: Die Anpassung des Finanzierungssystems ist nicht unbedingt eine Sparmassnahme, sondern sie ist, wie auch Lippuner-Grabs erwähnt hat, ein Gebot der Zeit bzw. sie ist State of the Art im Bereich der Behindertenpolitik. Die UNO-Behindertenrechtskonvention schreibt: «Stärkt die Mit- und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung.» Das ist auch ein Thema, auf das eine für heute angekündigte Demonstration von Menschen mit Behinderung hier in St.Gallen, auch vor der Olmahalle, aufmerksam macht. Es sollen gemäss den Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention nicht finanzielle Überlegungen, sondern die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen ins Zentrum gestellt werden, was natürlich auch zu einer gewissen Verschiebung in den ambulanten Bereich mit sich bringen wird. Dazu ist nicht nur das Finanzierungssystem anzupassen, sondern es ist auch, wie Lippuner-Grabs ebenfalls korrekt ausgeführt hat, ein Veränderungsprozess bei den Institutionen anzustossen. In diesem Wandel befinden wir uns schon, in diesem Wandel befinden sich auch bereits die Institutionen. Diesen Weg der Veränderung werden wir gemeinsam mit den betroffenen Menschen mit einer Behinderung und auch gemeinsam mit den Institutionen gehen. In einem breit angelegten Projekt werden wir gemeinsam die Grundlagen erarbeiten, damit die Bedürfnisse der Menschen mit einer Behinderung noch mehr ins Zentrum gerückt werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion) legt seine Interessen als Stiftungsratsmitglied einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die GRÜNE-Fraktion und die SP-Fraktion möchten mit ihren Anträgen auf die Aufnahme von Behinderteninstitutionen auf die kantonale Pflegeheimdienste-Liste verzichten. Das ist unverständlich, bieten sich auch in diesem Bereich, wo sich die verschiedenen Dienstleistungen in Pflege und Betreuung, insbesondere im ambulanten Bereich vermengen, grosse Chancen. Für die Menschen mit Behinderung ist es nicht entscheidend, ob die Krankenkasse oder der Kanton die Rechnung bezahlt. Den Behinderteninstitutionen diese Entwicklungsmöglichkeit zu verweigern, kann ich nicht nachvollziehen.

Die Subjektfinanzierung ist ein überfälliges Gebot der Stunde, gerade auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Der Behindertenbereich steht vor einem grossen Wandel, der ohnehin kommt. Das weiss man schon längstens, deshalb bringt ein weiteres Aufschieben nichts. Es ist an der Zeit, dass sich die Institutionen diesem Wandel stellen und ihn antizipieren. Es gibt im Übrigen Kantone, die diesen Weg der Subjektfinanzierung erfolgreich gegangen sind. Wir bleiben beim Antrag der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten legt seine Interessen offen als Mitglied im Vorstand einer dieser vier Institutionen, die Erfahrungen sammeln.

Es wurde bereits einiges ausgeführt und zu den Ausführungen von Fäh-Neckertal erlaube ich mir noch eine Ergänzung, dies verbunden mit drei Fragen an die Departementsvorsteherin.

Ein Satz in dieser Botschaft finde ich etwas speziell. Es heisst, dass sich für die betreuten Personen überhaupt keine Änderungen ergeben. Das ist in dieser Art falsch, denn für die Angehörigen wird die Umstellung der Finanzierung sehr wohl Auswirkungen haben. Das hängt zusammen mit dem System, dass nun ein Selbstbehalt entrichtet werden muss. Für mit einem hohen Selbstbehalt schenkt das sehr wohl ein. Das löst Verunsicherungen aus, denn wenn Angehörige das bis anhin nicht bezahlt haben und die Franchise sehr hoch angesetzt ist, dann müssen sie neu diese Entschädigung für jeden Eingriff entrichten.

Mein Fragen an die Departementsvorsteherin:

  1. Wissen Sie von dieser speziellen Situation? Wie geht man damit um?
  2. Ist etwas angedacht, dass es nicht zu einem Hin und Her unter den Institutionen kommt? Es gibt jetzt vier Institutionen, die hier mitmachen. Es werden schlussendlich weitere sein, aber es werden nicht alle sein. Wenn diese Franchisen für die Angehörigen so entscheidend sind, dann muss man damit rechnen, dass man behinderte Menschen aus Institutionen nimmt, obwohl sie sich dort seit Jahrzehnten wohl fühlen, und die an ein anderes Ort verlegt, wo diese Franchise wegfällt.
  3. Wie gehen Sie damit um, dass bei einzelnen Institutionen, die diese Einführungen bereits vollziehen und bei den Folgenden, ein grosser Aufwand im Handling entsteht? Wie wird dieser entschädigt, so dass es ungefähr dem entspricht, was an Mehrkosten tatsächlich anfällt.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, die Massnahme A7 wie folgt zu formulieren:

«Nr. A7 Departement des Innern, LB 3.02 (Angebote für Menschen mit Behinderung sicherstellen)

Ausbau der Finanzierung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Subjektfinanzierung als neues Finanzierungsmodell

Beschreibung der Massnahme

Ausweitung der zum Teil schon genutzten Möglichkeit, pflegerische Leistungen über die Krankenversicherer abzurechnen, auf weitere Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Zudem ist ein uUmfassender Umbau des Finanzierungssystems geplant, hin zu einer teilweisen Subjektfinanzierung mit beabsichtigter Verlagerung in den ambulanten Bereich (Umsetzung nach 2024).

2022 2023 2024

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.) 0 –2'500 –2'500

– für Abnahme / + für Zunahme – 0 0

Gesetzesanpassung

Ja, umfassende gesetzliche Anpassungen notwendig (Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung [sGS 381.4]).»

Diese Massnahme führt zu mehr Bürokratie. Für die behinderten Einrichtungen entsteht Mehraufwand, da sie die Kosten aufteilen und mit mehreren Stellen abbrechen müssen. Wir beklagen uns schon heute, dass bei den Altersheimen zu viel Bürokratie entsteht, weil da die Aufteilung bereits jetzt so ist. Sie haben weniger Zeit, sich um die Patientinnen und Patienten oder um die Leute im Altersheim zu kümmern. Das wird auch bei den Behinderteneinrichtungen so sein. Es ist nur eine Verschiebung vom Kanton auf die Krankenkassen, wir sparen überhaupt nichts. Der Bürger zahlt schlussendlich mehr, weil durch die Bürokratie noch mehr Kosten entstehen. Zudem wird das auch Auswirkungen auf die Art der Angestellten haben. Wo heute Fachangestellte Betreuung eingesetzt werden, müssten das künftig Fachangestellte Gesundheit sein. Gerade bei diesen besteht aber ein akuter Personalmangel, welcher durch die Massnahme noch verstärkt würde.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Baumgartner-Flawil beantragt im Namen SP-Fraktion, die Massnahme A7 zu streichen.

Es handelt sich bei dieser Massnahme um eine äusserst komplexe Materie, die im Detail mit allen Fakten betrachtet und letztlich auch beurteilt werden muss. Dabei ist es zwingend notwendig, die beiden vorhergesehenen Aspekte Ausweitung KVG-Finanzierung und umfassender Umbau des Finanzierungssystems zu trennen. Bei der KVG-Finanzierung handelt es sich überhaupt nicht um eine Sparmassnahme, sondern um eine reine Kostenverschiebung. Die Subjektfinanzierung ist noch dermassen unausgegoren, dass damit keine Sparziele verknüpft werden dürfen.

Zur KVG-Finanzierung: Es ist richtig, dass seit Mitte 2021 vier von total 32 Institutionen die pflegerischen Leistungen in einem Projekt über die Krankenversicherer (KVG-Finanzierung) abrechnen und damit Erfahrungen sammeln. Die Erfahrung mit dieser Umstrukturierung ist recht kurz, aber es zeigt sich, dass der administrative Aufwand, ich spreche von Initial- und Betriebsaufwand, für diese Triage als sehr hoch zu beziffern ist. In Zahlen ausgedrückt heisst das: Bei einer Kostenverschiebung von netto 1 Mio. Schweizer Franken beläuft sich der administrative Aufwand auf 220'000 Franken bzw. 20 Prozent für die Administration. Auf Personen umgerechnet beträgt der zusätzliche administrative Aufwand 1'500 Franken je Platz je Person und je Jahr. Das Angebot für Menschen mit einer Behinderung setzt sich wie folgt zusammen: einerseits der Pflege- und andererseits der Betreuungsaufwand. Die Idee hinter diesem Projekt ist die, dass der Pflegeaufwand für Menschen mit einer Behinderung gemäss KVG neu über die Krankenkassen abgerechnet wird statt wie bisher über den Kanton. Bisher war es so, dass sowohl der Pflege- als auch der Betreuungsaufwand gemäss Behindertengesetz über den Kanton abgerechnet werden. Darum müssen in Zukunft die Abrechnungen durch zwei verschiedene Finanzierungssysteme bedient werden, was den administrativen Aufwand explodieren lässt. Zurzeit befinden sich vier Institutionen in einer Projektphase, in der Erfahrungen, Daten und Fakten gesammelt werden. Um z.B. eine sinnvolle Abgrenzung für übrige Betreuungstätigkeit in einer Institution zu schaffen, müssten einzelne Wohngruppen als Pflegewohngruppen geschaffen werden, dabei wird befürchtet, dass Bewohnende allenfalls gezwungen werden umzuziehen.

Zum Umbau das Finanzierungssystem, Einführung der Subjektfinanzierung und Verlagerung in den ambulanten Bereich: In der vorliegenden Botschaft der Regierung wird bei den rechtlichen Auswirkungen darauf hingewiesen, dass im Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung künftig umfassende gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Diese gesetzlichen Anpassungen umfassen die Einführung der teilweise Subjektfinanzierung mit einer Verlagerung in den ambulanten Bereich. Der Zeitrahmen ist auf vier bis sechs Jahren vorgesehen. Die Idee von Subjektfinanzierung ist, dass man sie finanziell nach dem effektiven Bedarf einer Person richtet und der Aufwand für die Betreuung einer Person mit Behinderung individuell berechnet wird. Also weg von Pauschalfinanzierung einer Institution zu einer Individualfinanzierung. Die betroffene Person darf sich entscheiden, welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen will. Dabei soll nicht die Art der Dienstleistung, ambulant oder stationär, sondern die individuelle Ausrichtung des Angebots gemäss UN-Behindertenrechtskonvention im Vordergrund steht. Dass sich langfristig wohl mehr Leute für ambulant entscheiden, hat durchaus auch Konsequenzen für die Behinderteninstitutionen, welche demnach vor einem zentralen Umbau stehen. Die Institutionen wehren sich nicht gegen einen Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Aber zum jetzigen Zeitpunkt kann kaum abgeschätzt werden, welche finanzielle Auswirkung diese geplante Gesetzesanpassung haben wird. Hier soll einen Grundsatzentscheid gefällt werden, der massive Auswirkungen auf das Finanzierungssystem im Behindertenbereich haben wird. Aber wie diese Auswirkungen aussehen werden, ist wie Kaffeesatzlesen. Es gibt zurzeit schlicht keine verbindlichen Datenbasis, um zu sagen, was dieser Umbau kostet. Es ist darum verwegen, die Subjektfinanzierung mit einer Sparmassnahme zu knüpfen.

Fazit: Eine Kostenverschiebung im Kontext KVG-Finanzierung ist keine Sparmassnahme. Der Zeitpunkt schlecht gewählt und zu früh angesetzt, weil derzeit keine fundierten Aussagen gemacht werden können. Die Zentralfrage stellt sich, warum zu diesem Zeitpunkt noch ein grosser zusätzlicher finanzieller Aufwand betrieben werden muss, um eine reine Kostenverschiebung zu bewältigen. Es geht letztlich doch darum, einen effizienten Versorgungsauftrag im Dienst von Menschen mit einer Behinderung zu garantieren. Bis jetzt finanzierte der Kanton sowohl Pflege als auch Betreuung. Es stellt niemand grundsätzlich eine Aufsplittung der Kosten in Frage, aber die Bedingung sind zurzeit unklar und der administrative Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Anstatt Doppelspurigkeiten zu schaffen, welche nur wertvolle Ressourcen binden und dann in einer Betreuung von Menschen fehlen, ist es sinnvoll, das Modell der Leistungsfinanzierung zu überprüfen. Zudem sind die Tarife des Kantons St.Gallen in der pauschalen Abgeltung unter dem schweizerischen Durchschnitt. Die Subjektfinanzierung als neues Finanzierungsmodell ist unausgegoren, als dass sie als Mittel und Weg verkauft werden kann um Geld zu sparen – es ist eine reine Augenwischerei.

Die SP-Fraktion stellt den Antrag, auf die Massnahme A7 zu verzichten und die Ergebnisse aus den Piloteinrichtungen und der Gesetzesanpassung abzuwarten. Der Kantonsrat hat ohnehin die Möglichkeit, Einfluss auf die umfassende gesetzliche Anpassung zu nehmen. Der politische Prozess ist vorgeben und eine Vernehmlassung bei den Parteien, Verbänden und Institutionen werden, wie wir es bei einer so einschneidenden Gesetzesänderung vorfinden werden, durchgeführt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A7 – Departement des Innern, LB 3.02 (Angebote für Menschen mit Behinderung sicherstellen): Ausbau der Finanzierung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Subjektfinanzierung als neues Finanzierungsmodell

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SP-Fraktion zu Bst. e mit 66:31 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat die beiden Streichungsanträge mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Bst. d und Bst. e sagen. Zur Frage der AHV-Mindestbeiträge, die erlassen werden können. Im Moment ist es so, dass diese Zuständigkeit bei der SVA zusammen mit den Gemeinden liegt. Die Gemeinden werden angehört und der Kanton bezahlt am Schluss die Rechnung. Die Regierung ist der Ansicht, dass diejenige Staatsebene Beiträge finanzieren sollte, die auch Entscheidungen treffen kann. Es geht hier um den Bereich der Sozialhilfe, für den die Gemeinden zuständig sind. Deshalb wollen wir bei der gesetzlichen Umsetzung diese Zuständigkeit der Gemeindeebene auch noch schärfen und die Prozesse zwischen den Gemeinden und der SVA noch abklären, wer genau welche Entscheidung treffen kann. Das haben wir in der Finanzkommission auch so besprochen. Wir finden es sachgerecht, dass man diese Verschiebung macht im Sinne des Grundprinzips: Wer zahlt befiehlt.

Eine gewisse Ungleichbehandlung, wie sie angesprochen wurde, insbesondere von der SP-Fraktion, dass es eher Gemeinden mit einem hohen Anteil von Sozialhilfebeziehenden trifft, ist selbstverständlich nicht von der Hand zu weisen. Ich verweise an dieser Stelle jedoch gerne an die bewährten Instrumente unseres Finanzausgleichs, insbesondere auf unseren soziodemografischen Lastenausgleich.

Zu Bst. e: Da geht es um die Mitfinanzierung gewisser Personengruppen, die über ein gewisses Vermögen verfügen für Beiträge an die Familienausgleichskasse. Hier wurde bereits in der Finanzkommission diskutiert und wir haben es heute von der Vorrednerin und dem Vorredner ebenfalls gehört, dass es noch gewisse Unklarheiten gibt. Das ist so, deshalb ist ja auch vorgesehen, dass wir diese Lösung in eine gesetzliche Grundlage giessen müssen. Es ist auch eine Frage, die in einer früheren Revision des Familienzulagengesetzes bereits diskutiert wurde und wir würden selbstverständlich bei der Umsetzung dieser Lösung ganz genau hinschauen welche Personengruppen es trifft und das auch kritisch prüfen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zur Massnahme A6 Bestimmung E: Diese sieht vor, dass die Familienzulagen für Nichterwerbstätige in Zukunft von den Nichterwerbstätigen selber bezahlt werden sollen.

Wenn das Vermögende sind, und es sind sicher zum Teil Vermögende, die zum Teil auch recht hohe Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlen, dann haben wir nichts dagegen. Aber wie Sulzer-Wil bereits erwähnt hat, es ist sehr unklar, wen es genau trifft. Da möchte wir die Regierung einladen, dass wenn es zu einer solchen Vorlage kommt, wenn diese Massnahme nicht gestrichen wird, sie dann bei der Gesetzesvorlage auch darauf schaut: wen trifft es, welche Kategorien trifft es und wie stark trifft es, und dass man vielleicht auch einplant, dass man nicht den Mindestbeitrag als Grenze ansieht sondern vielleicht den doppelten Mindestbeitrag oder sogar das Dreifache des Mindestbeitrags. Wir denken z.B. auch an Personen, die sich frühpensionieren lassen, und zwar nicht einfach aus Lust und Freude, sondern vielleicht auch, weil sie einfach müde sind von der Arbeit und sich dann noch das Pensionskassenkapital auszahlen lassen und so zu recht viel Vermögen kommen und dann von den Nichterwerbstätigenbeiträgen für einige Jahre stark belastet werden und das vielleicht auch nicht beabsichtigt ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion, bei der Massnahme A6 die Bst. d und e zu streichen.

Die SP-Fraktion kann die Massnahme A6 zu grossen Teilen mittragen. Es betrifft ja insbesondere die Ergänzungsleistungen gegen das neue Controlling. In diesem Bereich haben wir keine Einwände. Nicht einverstanden sind wir jedoch bei den Massnahmenteilen Buchstaben D und E. Bei der Massnahme Bst. D sollen 1,7 Mio. Franken zu den Gemeinden verschoben werden, was ja an und für sich schon ein Grund ist, die Massnahme abzulehnen. Das ist nicht gespart, das haben wir im Vorfeld auch verschiedentlich gehört. Wenn der Kanton Einsparungen zulasten der Gemeinden vornimmt, ist das keine gescheite und sinnvolle Massnahme und es ist nicht gespart. Diese Reduktion des kantonalen Aufwands zulasten der Gemeinden würden insbesondere die Zentrumsgemeinden und die Städte belasten, insbesondere dann, wenn man die Kostentragung mit der Zuständigkeit der Gemeinden für die Sozialhilfe begründet, wie es die Regierung macht. Wenn wir sehen, wer die Hauptlasten in der Sozialhilfe trägt, wenn wir sehen, was die drei Städte mit den höchsten Sozialhilfequoten, St.Gallen, Wil und Rorschach, leisten, die führen nämlich alleine 43 Prozent aller Sozialhilfefälle mit den entsprechenden Kosten. Die Zentrumsgemeinde tragen also einen überproportional grossen Anteil dieser Kostenverschiebung. Im Verhältnis würden sie rund doppelt so stark belastet wie die anderen Gemeinden im Durchschnitt. Das ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Solange kein horizontaler Lastenausgleich in diesem Kanton installiert ist, ist eine weitere Verschiebung von Soziallasten auf die Zentrumsgemeinden nicht angebracht. Denn am Ende, das wäre konsequent gedacht, spart sich der Kanton hier Kosten, senkt gleichzeitig die Steuern damit nachher die Städte die Kosten tragen müssen und ihre Steuern erhöhen müssen. Das ist grotesk und keine Sparerei.

Wir beantragen daher die Streichung von Bst. d im Umfang von 1,7 Mio. Franken ab dem Jahr 2024. Ich bitte die Gemeindevertreter in diesem Saal sehr, das zu anerkennen und auf diese unnötige Sparmassnahme zu verzichten.

Wir beantragen zudem Streichung von Bst. e im Umfang von 1,8 Mio. Franken. Auf die Reduktion des kantonalen Anteils zulasten neuer Beitragspflichtigen ist zu verzichten. Der administrative Aufwand, wenn man die Beträge im einzelnen anschaut, erscheint uns doch unverhältnismässig, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass viele Leute hier einschneidend betroffen sein können. Wir denke z.B. an IV-Rentnerinnen und -Rentner, die bereits früh eine Rente erhalten und dann über viele Jahrzehnte von einer solchen Massnahme betroffen sein könnten. Die Folgen dieser Massnahmen sind unklar, und wenn etwas unklar ist, sollte man es auch nicht beschliessen.

Ich bitte unsere Präsidentin über diese beiden Anträge separat abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A6 – Departement des Innern, LB 3.01 (Existenzbedarf sichern – Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und weitere Sozialwerke): Neues Controllingsystem mit u.a. präziserer Berücksichtigung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) auf Bundesebene, Reduktion von Heimaufenthalten und weitere Massnahmen

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona bzw. der SP-Fraktion mit 67:32 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Biodiversität ist uns allen wichtig. Ich kann Ihnen, Schmid-St.Gallen, Bisig-Rapperswil-Jona und Bosshard-St.Gallen, versichern, dass wir auch inskünftig diesen Naturwerten eine hohe Beachtung zumessen werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass noch ein Auftrag aus dem Kreise dieses Rates hängig ist, im Bereich unter anderem auch der Schutzwaldpflege inskünftig zusätzliche Mittel bereitzustellen. Wir werden die entsprechende Revision des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Waldgesetz sicher nächstes Jahr in die Vernehmlassung bringen und dann auch dem Rat zuleiten. Dann werde ich Sie dann sehr gerne auch daran erinnern, dass es bei dieser Vorlage mehr Mittel braucht.

Der Präsident der Finanzkommission hat es korrekt ausgedrückt, ich wurde bereits im Rahmen der Beratung der Finanzkommission darauf angesprochen, ob diese Mittel wirklich gekürzt werden müssen oder nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir einerseits zeitliche Verzögerungen bei einem Projekt haben, bei dem wir rund 40 Mio. Franken aufwenden alleine im die Biotopsanierung. Da kann es natürlich zu zeitlichen Verzögerungen kommen, aber, und das steht auch in den entsprechenden Unterlagen, die Sie jederzeit auf unserer Homepage herunterladen können, es gab natürlich auch verschiedenste Projekte, die günstiger abgerechnet werden konnten oder können. Deshalb haben wir hier eine Korrektur oder eine Kürzung vorgeschlagen. Das entspricht vielleicht auch Ihrem Vorwurf, dass die Regierung nicht in allen Teilen gespart hat, sondern auch Kürzungen dort vorgenommen hat, wo es auch aufgrund der Projektentwicklung und der Realitäten sinnvoll ist.

Somit komme ich zum Schluss: Die Biodiversität ist auch mir als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sehr wichtig. Ich habe nicht umsonst beim Rückblick auf die ersten 100 Tage auch ein entsprechendes Gebiet, das Hudelmoos besucht, um auch zu dokumentieren, wie wichtig mir die Sanierung von Biotopen ist.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ich möchte noch eine Erläuterung zu Lit. a der Massnahme machen, die Biotopfrage (Biodiversität). Dort handelt es sich nicht um eine Sparmassnahme, sondern lediglich um eine zeitliche Verzögerung. Das Volumen für diese Massnahme insgesamt bleibt gleich, es verzögert sich einfach um ein bis zwei Jahre.

Die Finanzkommission stimmte der Massnahme A4 mit 11:4 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der Grüne-Fraktion) legt seine Interessen als Inhaber eines Öko-Büros offen. Den Anträgen der SP-Fraktion und Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen.

Ich bin Inhaber eines Ökobüros, führe jedoch keine Aufträge im Bereich der Biotopsanierung, der Schutzwaldpflege oder der Waldbiodiversität für den Kanton aus.

Unserem Staatshaushalt geht es gut, unserem Klima und der Biodiversität hingegen überhaupt nicht. Und dennoch will die Regierung auch in diesen Bereichen sparen. Die Sanierung und Aufwertung von geschützten Biotopen ist dringend und darf nicht aufgeschoben werden. Denn solange gestörte Moore nicht saniert sind, entweicht aus ihren Böden klimaschädliches CO₂. Mit dieser Massnahme geht die Regierung zudem bewusst das Risiko ein, dass uns Bundesbeiträge gekürzt werden. Anstelle einer Einsparung würden wir dann mit Mehrkosten konfrontiert.

Wir lehnen ebenfalls die dauerhafte Reduktion der Kantonsbeiträge im forstlichen Bereich ab. Waldreservate, Altholzinseln und aufgewertete Waldrändern sind Hotspots der Biodiversität. Von aufgewerteten Waldrändern profitiert übrigens nicht nur Flora und Fauna, sondern wegen der reduzierten Beschattung des benachbarten Wieslands, auch die Landwirtschaft.

Die Regierung will zudem bei der Schutzwaldpflege dauerhaft sparen. Schutzwälder schützen Siedlungen und Verkehrswege vor Naturgefahren wie Rutschungen, Steinschlag und Lawinen. Solche Ereignisse nehmen künftig zu, auch bei uns im Kanton St.Gallen. Im Bericht zur Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, den wir in dieser Sessionen auch noch behandeln, wird von der Regierung denn auch die Wichtigkeit der Schutzwaldpflege anerkannt. Der Staat darf nicht auf Kosten dringender Massnahmen zur Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise abgebaut werden. Diese Sparmassnahmen sind kurzsichtig und werden uns teuer zu stehen kommen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der GLP, die Massnahme A4 zu streichen.

Die niedrige Birke, der Ostalpen Enzian oder die Sumpfgladiole, alle diese drei Pflanzenarten gehören 129 Gefässpflanzenarten, die nur oder hauptsächlich im Kanton St.Gallen vorkommen. Für diese Pflanzenarten tragen wir hier in der St.Galler Politik die Verantwortung. Es ist nicht der Bund, der verantwortliche ist, nicht die EU, die USA oder China, nein, es sind wir hier in der kantonalen Politik, die die Verantwortung für diese Pflanzenarten tragen. Es liegt ganz an uns, wie wir uns entscheiden, wie wir die Politik gestalten, ob wir ihr Überleben sichern können, ob sie eine Zukunft haben werden oder nicht. Bisher haben die Schutzmassnahmen nicht ausgereicht. Der Kanton St.Gallen immer noch einen Rückgang des Naturkapitals. Schmid-St.Gallen hat es erwähnt, die Biodiversität geht schleichend, aber täglich zurück.

Gegensteuer möchte der Kanton St.Gallen mit seiner Biodiversitätsstrategie geben. Darin wird festgehalten, dass der Kanton St.Gallen dafür sorgt, dass die Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung mit einer Schutzverordnung geschützt und fachgerecht gepflegt werden. Beeinträchtigte oder zerstörte Biotope werden nach Möglichkeit wieder hergestellt oder fachgerecht saniert. Nachdem der Kanton nun eine Zustandsanalyse dieser Biotope durchgeführt hat und parat wäre, die nötigen Sanierungsarbeiten durchzuführen, nun möchte die Regierung und die Finanzkommission die Mittel streichen bzw. kürzen. Damit würden die dringenden Sanierungsarbeiten unnötigerweise verzögert. Darüber hinaus kann die Programmvereinbarung mit dem Bund nicht eingehalten werden, was sich finanzpolitisch als Bumerang erweisen wird, da der Kanton am Schluss einen höherer Anteil der Kosten tragen wird.

Der Unterhalt und die Sanierung bestehender Schutzgebiete ist sowohl national als auch kantonal eine Top-Priorität und das aus gutem Grund. Es macht sehr viel Sinn auf bestehenden Schutzgebieten, in Gebieten, wo die Artenvielfalt noch hoch ist, Aufwertungsarbeiten durchzuführen. So kann relativ einfach und mit geringem Mittelaufwand die Artenvielfalt bewahrt oder wieder erhöht werden, was ja das Ziel ist. Wir sind also der Meinung, dass diese Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Wortmeldung

Schmid-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme A4 zu streichen.

Neben einer Klimakrise haben wir auch eine Krise der Biodiversität. Ganz langsam und von der Gesellschaft fast unbemerkt sterben weltweit täglich mehrere Arten aus, aber auch in der Schweiz haben wir ein Artensterben zu verzeichnen. Mehr als ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten sind vom aussterben bedroht. Einmal ausgestorben ist eine Art unwiederbringlich verloren. Es ist deshalb wichtig, dass in diesem Bereich die Finanzen nicht reduziert werden. Wir wollen A, B und C streichen, also die ganze Massnahme. Es geht bei A direkt um die Biodiversität und bei B geht es mit der Schutzwaldpflege, Waldreservaten und Waldrandpflege ebenfalls um die Biodiversität, denn viele verschiedene Arten können sich nur in Waldreservaten entwickeln oder haben ihren Lebensraum im Übergang zwischen Wald und Wiese. Ein gestufter Waldrand bietet verschiedene Lebensräume an und ist damit eine Voraussetzung für Artenvielfalt. Mit C werden Mittel gekürzt, die Waldregionen dazu anhalten, diese fehlenden Mittel selbst zu kompensieren – auch dies wird zu einem Abbau führen. Als Opfer werden die Massnahmen zur Erhöhung der Biodiversität fällen, dies wollen wir verhindern.

Die vorgeschlagene Kürzung um jährlich fast 1 Mio. Franken ist keine riesige Summe, aber diese Kürzung sendet die Botschaft aus, dass Biodiversität nicht besonders wichtig ist. Dies finden wir falsch und sind deshalb gegen die Streichung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021
30.11.2021Struktur

Massnahme A4 – Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität), LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald), LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement): Reduktion von Staatsbeiträgen und Aufträgen an Dritte und sowie Deckelung der Globalkredite der Waldregionen

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2021