Geschäft: Weibliche Genitalverstümmelung – Situation im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.89
TitelWeibliche Genitalverstümmelung – Situation im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.9.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung24.2.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Februar 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2021Person5.8.2024
20.9.2021Person8.10.2024
20.9.2021Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2022Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Im Namen der Interpellantinnen und der Verantwortlichen aus dem Netzwerk gegen Mädchenbeschneidungen bedanke ich mich für die Beantwortung der gestellten Fragen. Zu drei Aussagen der Regierung möchte ich nochmals Stellung beziehen: Erstens, eine Berichtigung: Nicht die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität (fapla) ist die kantonale Anlaufstelle für alle, die in irgendeiner Form mit weiblicher Genitalverstümmelung in Kontakt kommen, sondern der Verein gegen Mädchenbeschneidung Ostschweiz und Liechtenstein. Dieser Verein bietet Informationen, Beratung, Triage, vermittelt Kontakte und sorgt für Vernetzung. Die fapla ist zuständig für psychosoziale Beratung. Zweitens, in der Vereinbarung zwischen dem Verein gegen Mädchenbeschneidung und dem Kanton heisst es, die departementale Zuständigkeit sei Gegenstand einer laufenden Abklärung, da verschiedene Departemente eingebunden sind. Nun wird es vom Kanton nicht als nötig erachtet, ein federführendes Departement festzulegen. Seitens des Vereins gegen Mädchenbeschneidung ist dies jedoch ein mehrfach geäusserter Wunsch. Auch wir Interpellantinnen und Interpellanten sind der Meinung, dass dies ein wichtiger Faktor wäre, um Abläufe und Strategien schneller und klarer umsetzen zu können. Drittens, zum Vorgehen bei Gefährdung: Die Regierung nimmt Bezug auf das Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei, das scheinbar nicht mit dem Thema konfrontiert werde. Anders sieht es jedoch bei anderen Netzwerkorganisationen aus. In einem Gefährdungsfall muss oftmals sehr schnell reagiert werden. Die beteiligten Organisationen würden ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen begrüssen.

Insgesamt zeigt sich der Wunsch vonseiten des Netzwerkes, dass sich der Kanton längerfristig mit einer definierten Stelle und verbindlichem Vorgehen einbringen soll, was zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation beitragen würde. Da die Zahl betroffener Frauen in der Schweiz in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist, ist die finanzielle Sicherung des Vereins gegen Mädchenbeschneidung mit dessen Angeboten auch nach Ablauf der Vereinbarung wichtig. Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf zum Schutz von gefährdeten Mädchen und Frauen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022