Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Unterstützung von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.11
TitelIII. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Unterstützung von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.7.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 6. Juli 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 7. Juni 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 22. September 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 9. August 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. November 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 24. November 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2021Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Unterstützung von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung) mit 112:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Unterstützung von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung) in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich danke Ihnen herzlich für die gute Aufnahme dieser Vorlage und ich danke auch Goethe-Tübach für die Korrektur. Ich dachte zuerst er sei im falschen Film, also in der nächsten Vorlage, aber er hat es gemerkt. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass wir keine Spiele mit diesen öffentlichen Geldern betreiben, die wir für die Folgen der Corona-Pandemie ausgeben, sondern wir nehmen das ernst und überlegen uns, welche Institutionen Unterstützung benötigen. Das ist nach Meinung der Regierung bei den öffentlich getragenen Einrichtungen der Kinderbetreuung genauso der Fall, wie bei den Privaten, für die wir ja letztes Jahr schon eine Vorlage gezimmert haben. In diesem Sinne danke ich Ihnen sehr für die Unterstützung.

Vielleicht noch ein kurzes Wort zur Frage der Eltern, die vielleicht «in die Röhre schauen müssen», wie es Sailer-Wildhaus formuliert hat. Wir sprechen hier ja von Eltern, die Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, die von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften geführt werden. Ich gehe davon aus, dass die meisten dieser Trägerschaften – das sind Gemeinden, manchmal auch der Kanton selber, das sind öffentlich-rechtliche Anstalten, Schulgemeinden, welche schulergänzende Betreuungsangebote anbieten – dass diese sowieso darauf verzichtet haben, bei den Eltern Beiträge einzuziehen, sofern die Unterstützung und Betreuung nicht in Anspruch genommen wurden. Also ich gehe davon aus, dass es keine Eltern gibt, die irgendwie ungerecht behandelt wurden und habe mir das auch in Gesprächen mit einzelnen Trägerschaften so versichern lassen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Die aufmerksamen Zuhörer haben festgestellt, dass ich die Zahl von einem anderen Geschäfte erwähnt habe. Wir möchten nicht übermässig grosszügig sein, selbstverständlich sprechen wir nicht von 2,3 Mio. Franken, sondern von 500'000 Franken. Nicht dass es heisst, die SVP möchte das Vierfache vom Gewünschten ausgeben. Wir sind für diese 0,5 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Meiste wurde gesagt, somit kann es kurz machen. Es gibt keinen Grund, wieso öffentliche familienergänzende Kinderbetreuungsangebote im Gegensatz zu privaten Anbietern keine Ausfallentschädigungen bekommen sollten. Das hat ja auch, wie wir gehört haben, der Bund erkannt und das Versäumnis entsprechend nachgetragen, was wir jetzt ebenfalls tun. Schliesslich sollen Eltern nicht für Leistungen bezahlen müssen, von welchen sie nicht profitieren konnten oder mussten, egal ob bei einem öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungsangebot.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Es ist für uns klar, dass wir auch hier der Bundeslösung nachziehen. Familienergänzende Kinderbetreuung ist ein generell wichtiges Angebot, vor allem für Eltern, die berufstätig sind. Entgegen dem Votum von Sailer-Wildhaus war die Situation 2020 so, dass der Bund am Freitag mitgeteilt und befohlen hat, dass ab Montag keine Schule mehr stattfindet und daher den Kitas nahegelegt wurde, dass zumindest diejenigen, welche es nicht so kurzfristig einrichten konnten, die Kinder betreuen lassen konnten. Es ist generell eine spezielle Zeit, diese Corona-Zeit und sie belastet auch generell. Dieses Thema der Kinderbetreuung hätte noch viel mehr belastet, wenn es genau solche Institutionen nicht gegeben hätte, seien diese privat oder öffentlich. Aus diesen Gründen ist es für uns unabdingbar, dass wir beide Arten von Institutionen unterstützen. Zum Schluss: Diejenigen Eltern, welche die Beiträge stehengelassen haben, sollen das Geld auch zurückerhalten. Es kann ja nicht sein, dass die einen das Geld zurückfordern und die anderen es gut meinen, das Geld stehenlassen und es nicht erhalten. Ich denke, das ist nur fair, richtig und logisch.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ob würdigen oder nicht würdigen, das werden wir beim nächsten Geschäft diskutieren.

Es ist klar, dass wir auch hier die Bundeslösung nachvollziehen sollten oder vielleicht sogar müssen. Ich glaube, diese 2,3 Mio. Franken – ich kann das vorangehende Votum nochmals aufnehmen – sind wiederum viel Geld, aber in der Gesamtbetrachtung, im Vergleich was diese Institution bringen, führt kein Weg daran vorbei, diese 2,3 Mio. Franken zu sprechen. Ich denke schon, dass der Austausch zwischen dem Departement des Innern (DI) mit dem Volkswirtschaftsdepartement (VD) stattfindet, sie klären ja bereits, wer welches Geld hat und wer nicht.

Der Volkswirtschaftsdirektor hat immer gesagt, man habe bei Weitem noch nicht das gebraucht, was in Aussicht gestellt wurde, was Regierungsrätin Bucher wahrscheinlich als gutes Omen fand, um die 2,3 Mio. Franken abzuholen. Der Finanzchef muss zum Schluss einfach noch bezahlen. So ist dieses Spiel leider in dieser Covid-Diskussion. Aber um es kurz zu machen, die SVP-Fraktion stützt auch diese Vorlage aus dem Grund, dass der Bund uns die Vorlage und gibt und wir kein Institut, das im Interesse der Allgemeinheit einen Nutzen für unseren Kanton hat, benachteiligen möchten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19-Pandemie sollen zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für die durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt werden, die bisher nicht für entstandenen Ausfälle entschädigt wurden. Die privaten Unternehmen konnten indessen mit der Härtefallregelung bereits unterstützt werden.

Das von diesem Rat geschaffene Gesetz sah dies für die öffentlichen Institutionen jedoch nicht vor. Dies richtigerweise, da wir uns stets an Bundesvorgaben orientierten. Der Bund hat die entsprechenden Ausfällentschädigungen nun auch auf die öffentlichen Trägerschaften ausgedehnt. Die FDP begrüsst deshalb die Übernahme dieser Anpassungen in die kantonale Gesetzgebung. Es sind rund 2,3 Mio. Franken für fünf Institute vorgesehen, zwei davon würde ohne Hilfe wirklich in eine Notlage kommen und drei würden in Schieflage geraten. Hier hat der Kanton wohl eine Pflicht. Die Würdigung des Berichtes werde ich beim nächsten Geschäft vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Gegensatz zu den privat geführten Institutionen, diese konnten bisher schon Gelder beantragen, war es den durch die Öffentlichkeit geführten Einrichtungen bis jetzt nicht möglich, Hilfe zu erhalten. Das ändern wir nun, weil der Bund die Regel ausgedehnt hat und wir es für unseren Kanton legitimieren. Im Lockdown 2020 wurde allen Eltern empfohlen, ihre Kinder möglichst zuhause zu lassen. Gleichzeitig wurde den Kitas nicht gerade befohlen aber empfohlen, geöffnet zu lassen. Das führte bei den Kitas zu schmerzlichen Verlusten, die Privaten wurden entschädigt, die öffentlich geführten Kitas noch nicht. Es gab Eltern, die nicht bereit waren, ihre Kitabeiträge trotzdem zu bezahlen, wenn das Kind nicht in die Kita durfte. Der Kanton beteiligt sich jetzt nun zu 50 Prozent am Schaden, die restlichen 50 Prozent übernimmt die Institution selber, von den 50 Prozent des Kantonsanteils übernimmt wiederum ein Drittel der Bund Den Eltern sollen jetzt alle Beiträge zurückbezahlt werden, wenn die Institution Ausfallentschädigung beantragt. Das ist einzige der Punk, welcher uns an dieser Vorlage etwas stört. Falls nicht alle Institutionen Ausfallentschädigung beantragen, werden diejenigen Eltern benachteiligt, die in einer Gemeinde wohnen, die eben keinen Antrag stellt. Diese Eltern werden leer ausgehen. Wir verzichten aber auf einem Antrag, denn dieser wäre sehr kompliziert. Der Kanton erwartet maximale finanzielle Auswirkungen von 0,5 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital. Dieser Betrag wird im Budget 2022 eingestellt. Der Bund schätzt jetzt, und damit komme ich zum Schluss, dass uns die rund 30 Prozent von den Privat geführten Kosten verursachen. Bis jetzt haben im Kanton rund 80 Private 1,6 Mio. Franken erhalten. Wenn man das drittelt, sind wir ungefähr bei dieser halben Mio. Franken, welche die Regierung schätzt. Wir danken der Regierung für die gute Vorlage und sind für Eintreten und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie sollen Unterstützungsmassnahmen für durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Gesetz geregelt werden. Der Bund hat die Ausfallentschädigung für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung während des Lockdowns im Frühjahr 2020 aufgrund der Covid-19-Epidemie auf öffentliche Trägerschaften ausgedehnt. Er beteiligt sich zu einem Drittel an den von den Kantonen getragenen Ausfallentschädigungen. Der III. Nachtrag sieht vor, dass sich der Kanton (einschliesslich der Bundesmittel) zu 50 Prozent an den Ausfällen der öffentlichen Träger beteiligt. Die Vorlage der Regierung spricht von Kosten von rund 500'000 Franken. Das ist eine sehr grobe Annäherung mit Reserven. Bei diesem Betrag handelt es sich nicht um einen Deckel. Die Regierung war bei der Beratung der Vorlage der Meinung, dass dieser Betrag gemäss ihren Berechnungen aber ausreichen sollte.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage ebenfalls am 9. August 2021 im Kantonsratssaal beraten. Regierungsrätin Laura Bucher, Davide Scruzzi, Generalsekretär des Departments des Innern, und Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales, nahmen an den Beratungen teil.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021