Geschäft: II. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.10
TitelII. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.7.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 6. Juli 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 7. Juni 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 22. September 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 9. August 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 22. September 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. November 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2021Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung) mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
22.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf II. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung) in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
21.9.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg zu Dürr-Widnau:

Ich kann Ihnen als Veranstalter und als einer, der ein Gesuch um den Schutzschirm eingereicht hat nur bestätigen, dass die St.Galler Regierung und das entsprechende Amt diese Gesuche im Sinne der Veranstalter behandeln. Wir haben ein Gesuch für die Veranstaltung vom kommenden Samstag in Wattwil, die «VolksRock-Party», eingereicht und wir mussten in zwei Durchgängen die überregionale Bedeutung darlegen. Diese wurde im Sinn der Veranstaltung als überregional beurteilt. Wir haben Ende letzter Woche die Zusage erhalten, dass dieser Anlass unter den Schutzschirm fallen würde.

Ich war auch Mitglied dieser vorberatenden Kommission und habe diese Frage intensiv gestellt und wollte Antworten darauf. Ich kann Ihnen somit versichern, dass das, was wir in der vorberatenden Kommission diskutiert haben, im Kanton St.Gallen umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Dürr-Widnau: Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir den Vollzug mit Augenmass und mit der notwendigen Grosszügigkeit angehen. Ich habe im Eintretensreferat darauf hingewiesen, welche Anzahl Gesuche eingegangen ist und welche wir bereits bewilligt haben. Ich habe in einem Nebensatz auch darauf hingewiesen, dass sämtliche Gesuche grösstenteils bewilligt werden können, wenn ich mich auf die mir zur Verfügung stehende Liste berufe. Nachher ist es tatsächlich meistens die Frage, die wir jeweils mit den Veranstaltern noch näher klären, ob die überregionale Bedeutung auch gegeben ist. Wenn das glaubhaft dargelegt wird, wird es in diesem Sinn und auch im Sinn der Diskussion in der vorberatenden Kommission entsprechend bewilligt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

zu Art. 17a Dürr-Widnau:

Ich möchte zu Art. 17a eine Zusatzbemerkung zu machen, weil das Thema in der vorberatenden Kommission sehr intensiv diskutiert wurde.

Regierungsrat Tinner hat sich nicht mehr dazu geäussert, aber ich möchte nochmals festhalten, damit sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit hören, dass uns die Regierung zugesichert hat, diesen sogenannten «Ermessensspielraum», der vor allem aufgrund der Bundesverordnung, die sehr offen formuliert ist, vorhanden ist, unser Kanton diesen Ermessensspielraum betreffend überkantonale Bedeutung wirklich ausnutzt. Wir sind gespannt, wie das gemacht wird. Diese Zusicherung wurde uns die Kommission gemacht und ich hoffe, dass sich seit der Kommissionssitzung nichts geändert hat. Regierungsrat Tinner hat nichts dazu gesagt, aber ich gehe davon aus, dass es so gemacht wird, wie gesagt. Wenn den nicht so wäre, bitte ich jetzt um eine Mitteilung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte mich recht herzlich für die positive Aufnahme der Schutzschirmvorlage bedanken. Ich kann bei dieser Gelegenheit auch aufzeigen, wie derzeit der Bearbeitungsstand der Gesuche aussieht. Wir haben bis heute 19 Gesuche erhalten. Sieben haben die Zusicherung erhalten, sechs sind in der Zwischenzeit gegenstandslos geworden, da die Anlässe bereits stattgefunden haben und ein Gesuch wurde zurückgezogen. Derzeit sind noch fünf Gesuche offen, welche vom Gesundheitsdepartement noch beurteilt werden müssen. So viel zum Mengengerüst, ich denke grösstenteils kann man davon ausgehen, dass die eingegangenen Gesuche auch unter den Schutzschirm gestellt werden können.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Die Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates St.Gallen, als deren Präsident ich spreche, begrüsst diese Vorlage und bittet Sie um Unterstützung dieses ausgeglichenen Antrags der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Ich spreche im eigenem Namen sowie im Namen zahlreicher Bürger und möchte sogleich unmissverständlich festhalten, dass ich die gegenständlichen Geschäfte, wie von der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission beantragt, unterstütze. Es sind ja mehrere Geschäfte, die noch folgen.

Nebst den aktuellen Geschäften entscheiden wir seit gut einem Jahr wiederholt über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen, über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken, über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich und über Optimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz. Alles ist im Zusammenhang mit Covid-19 Epidemie. Es ist zu hoffen, dass die gegenständlichen Geschäfte den Abschluss der Leidensgeschichte darstellen. Mir ist bewusst, dass die Kantone angesichts der besonderen und zeitweise gar ordentlichen Lage im Sinne des Epidemiegesetzes (SR 818.101; abgekürzt EpG) reichlich vom Bund gesteuert wurden. Mittlerweile machen die Kantone aber gar willfährig mit, ob der völlig verblendeten, einen Grossteil der Bevölkerung in Angst versetzenden Hysterie sollte die Regierung nun aber den Bund, insbesondere den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf den Boden der Realität zurückholen. Wenn nämlich Kritiker zu Leugner werden, wenn Gesunde zu symptomlos Erkrankten werden, wenn Satiriker zu Schwurblern werden, wenn Gehorsamkeit die neue Solidarität darstellt, wenn Eigenverantwortung zum Egoismus wird, wenn die Wahrheit zur Verschwörungstheorie wird, wenn Realisten zu Verweigerern werden, wenn selber zu denken zum unsolidarisch sein mutiert, wenn Zensur zu Faktencheck wird, wenn die Lobbyisten zu Experten werden, wenn hinterfragen neu asoziales Verhalten darstellt, wenn Denunzianten zu Beschützern werden, wenn Grundrechte zu Privilegien werden, wenn Diktatur zur neuen Demokratie wird, ja dann hat das Wort «Freiheit» das Wort «Liberté» definitiv keinen Bezug mehr zur Praxis. Ja dann ist unser geliebtes Land gehörig aus den Fugen geraten und dann schreibt man Pandemie eben mit einem «L».

Die Gesellschaft hat ein gewaltiges Problem: Blinder Gehorsam von grossen Teilen der Bevölkerung, gepaart mit einer Machtdemonstration der Politik und der staatlich unterstützten und aus Steuergeldern finanzierten Medienpropaganda. Es kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein, die aus hysterischer Angstmacherei entstandenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden mit immer neuen Unterstützungsgeldern aus dem Weg zu schaffen. Und ist es nicht verrückt, dass man die eigene Gesundheit mittels unsicherer Tests nachweisen muss? Ist es nicht verrückt, sich mit einem auf Cola und Papayasaft positiv reagierenden Test testen lassen zu müssen, damit man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit weiss, dass man allenfalls infiziert ist, obwohl man symptomlos ist und somit bis vor einigen Monaten als gesund galt? Wer gesunde Menschen zum Risikofaktor in der Gesellschaft erklärt, der tut das nur, weil ihm die Argumente ausgehen und er in seiner Verzweiflung einfach nur blind um sich schlägt. Wenn die Regierung an unserer Gesundheit interessiert ist, warum spricht dann keiner über die Stärkung des Immunsystems? Lieber drangsaliert man die Bevölkerung zur Einnahme fragwürdiger Produkte und lieber malträtiert man Naturheilmittelproduzenten. Werbeslogans, wie «Ich stärke mein Immunsystem» oder «Stärkt und wehrt ab» seien unzulässige Wirkversprechen und daher verboten. Aber ein Cocktail unbekannten Inhalts, ohne jegliche Garantie und Haftung des Herstellers, das geht nicht nur in Ordnung, man wird fast dazu gezwungen, unglaublich. Im eigenen Namen sowie auch im Namen zahlreicher Bürger fordere ich die Regierung hiermit auf, insbesondere den Bundesrat, das BAG und die Taskforce mit Nachdruck dazu aufzufordern, inskünftig von Bevormundungen, Drangsalierungen und Hysterisierungen abzusehen, vor allem, wenn Nachweise zur Begründung ihres Tuns fehlen oder gar bewusst falsch kommuniziert werden. Unterstützungsübungen, über welche wir gegenständlich befinden, wären dann wohl ebenso obsolet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wir Grünliberale werden den vorliegenden Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19-Epidemie erneut mittragen. Für unseren Standort wichtige Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung muss ein gewisses Mass an Planungssicherheit geschaffen werden, das sehen wir ein.

Die Ausgestaltung des Schutzschirms erachten wir als sinnvoll. Zum einen sind die Eckpfeiler einer Definition, was als Publikumsanlass zu behandeln ist und was eben nicht, gegeben. Zum anderen würde sich der Bund wiederum zu 50 Prozent an den ungedeckten Kosten beteiligen. Die Berechnungsgrundlage der Unterstützungsleistungen ist im Wesentlichen ebenfalls geklärt. Zudem, und das halten wir für wichtig, sind eine Franchise von 5'000 Franken, ein Selbstbehalt von 10 Prozent sowie eine maximale Kostenübernahme für eine Veranstaltung von 5 Mio. Schweizer Franken festgelegt, wobei wir nicht davon ausgehen, dass viele Veranstaltungen tatsächlich in die Nähe dieser Grenze kommen werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜNE-Fraktion steht hinter der Schutzschirmregelung und begrüsst die vorliegende kantonale Adaption ausdrücklich.

Der in der vorberatenden Kommission vorgezeichnete Weg der Einzelfallprüfung, in welcher die Veranstalter die überkantonale Bedeutung ihrer Veranstaltung nachvollziehbar begründen können, erachten wir als zweckmässig und auch sinnvoll. Es ist enorm wichtig, dass Grossveranstaltungen weiter geplant werden können, zumal, wie wir schon gehört haben, viele Veranstaltungen bereits schon stattfinden oder mitten in Planung sein dürften. Gerade darum ist es uns ein Anliegen, dass die Regierung den Ermessensspielraum möglichst liberal auslegt, damit viele Veranstalter auf diese Rückversicherung – wie ebenfalls bereits erwähnt, ist es im Grunde ja nichts anderes als eine Teilversicherung gegen behördlich verfügte Absagen – zählen können. Natürlich besteht nach wie vor die Hoffnung, dass letztendlich niemand von dieser Versicherung Gebrauch machen muss und somit würden für uns auch keine Kosten anfallen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die SVP unterstützt diese Vorlage, die im Prinzip Nachvollzug der Bundesgesetzgebung ist. Wir sind froh, diese mit der heutigen Beratung in die ordentliche Gesetzgebung einbauen zu können und nicht mehr mit der Notverordnung arbeiten zu müssen. Trotzdem ist es ein gutes und klares Zeichen, damit wird den Gang in den normalen Alltag zurückfinden Ich denke, ohne diesen Schutzschirm gäbe es diverse Veranstalter, die nicht den Mut hätten oder gehabt haben, Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Vergangenen Sonntag hat in Mels das nordostschweizerische Schwingfest mit grösster Bravour stattgefunden. Das war eine Veranstaltung, die wahrscheinlich ohne diesen Schutzschirm nicht durchgeführt worden wäre und darum glaube ich, dass wir ein richtiges Zeichen gesetzt haben. Die FDP hat es erwähnt, wir geben da Session für Session viel Geld aus. Ich glaube aber, im Gesamtkontext, wenn wir uns die Härtefallgelder wieder vor Augen führen, über die wir hier vor einem Jahr diskutiert haben, befinden wir uns immer noch in einem überschaubaren Mass, auch wenn dieses war sehr hoch ist. Aber wir haben zum guten Glück die in Aussicht gestellten Gelder nicht – und ich hoffe, wir benötigen Sie auch nicht mehr – in dem Ausmass beansprucht, von dem wir ausgegangen sind. Nichtsdestotrotz, auch die SVP möchte nicht mehr Geld ausgeben, als zwingend nötig. Ich denke aber, dass wir mit dem Schutzschirm einen wesentlichen Beitrag für die Wiederherstellung des normalen Alltags leisten und dazu gehören eben auch Veranstaltungen, bei denen sich mehr als 1'000 Personen treffen können.

Wir sind natürlich auch grosser Hoffnung, dass wir ab April 2022, wenn dieser Schutzschirm ausläuft, dieses Thema generell langsam aber sicher abhaken können. Das wissen wir aber noch nicht, denn wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir im September 2021 immer noch hier in der wunderschönen Olmahalle sitzen? Aber wir haben daraus gelernt, wir wissen nicht, wie es weitergeht und mit diesem Schutzschirm können wir ein Zeichen der Hoffnung senden, damit die Eventbranche den Mut hat, Veranstaltungen auf die Beine zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Was passiert, wenn Anlässe aus epidemiologischen Gründen abgesagt oder verschoben werden? Da hat der Bund nun einen klaren Schutzschirm eingeführt, den wir nun im Kanton gesetzlich legitimieren. Es braucht vier Punkte dazu, nur damit es für alle klar ist. Es geht um Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 bis zum 30. April 2022. Zweiter Punkt: Es muss von überkantonaler Bedeutung sein, darauf komme ich gleich noch. Es müssen über 1'000 Personen pro Tag sein, damit jemand diesen Schutzschirm beantragen kann und der Anlass muss vom Kanton durch das Gesundheitsdepartement bewilligt worden sein.

Bund und Kanton teilen sich die Kosten je 50:50, und zwar die ungedeckten Fixkosten, also die effektiven Ausgaben minus, wenn es trotzdem noch ein paar Einnahmen gibt, die Leistungen der öffentlichen Hand, falls welche geflossen sind. Zudem finde ich wichtig und auch richtig: Jeder Veranstalter, der diesen Schutzschirm beantragt, hat eine Franchise von 5'000 Franken plus 10 Prozent Selbstbehalt, für den Rest kann er einen Schutzschirm von maximal 5 Mio. Franken beantragen. Das ist sicher sehr hoch und das wir wissen von keinen so hohen Veranstaltungen, und wenn doch, werden wenn es ganz wenige sein.

Was könnte das sein im Kanton St.Gallen? Wir sprechen hier von den Heimspielen des FC St.Gallen und den Rapperswil-Jona Lakers sowie den Fachmessen OLMA und Offa. Die Regierung kann aber weitere Anlässe unter den Schutzschirm stellen, namentlich genannt wurden z.B. der «IRONMAN 70.3 Rapperswil-Jona», «New Orleans meets St.Gallen» oder weitere grosse Publikums- und Fachmessen. Hier hat die Regierung einen grossen Ermessensspielraum, was überkantonal bedeutsam ist und was nicht. Also z.B. kann man nicht etwas regionales und lokales unter den Schutzschirm stellen. Es reicht nicht, wenn an einem Anlass aus einem Nachbarkanton 20 Autos präsentiert werden, deshalb ist er noch nicht überkantonal bedeutend. Der Anlass muss sich sichtbar von anderen Anlässen abheben und wenn das der Fall ist, kann die Regierung resp. die Verwaltung den Anlass unter den Schutzschirm stellen. Was wir ebenfalls begrüssen, ist, dass es nicht ausreicht, wenn die Veranstalter Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben. Es gibt Firmen, die ihren Sitz im Kanton haben, aber ausserkantonal veranstalten, das geht nicht unter den St.Galler Schutzschirm. Eigentlich ist es fast eine Versicherung, nur, dass man die Versicherung nicht mit einer Versicherung abschliesst, sondern mit dem Staat resp. dem Bund und dem Kanton und dafür auch keine Prämienrechnung erhält. Es braucht diesen Schutzschirm, sonst hätten die grossen Veranstalter überhaupt keine Planungssicherheit mehr. Die Regierung geht auch davon aus, das wurde gesagt, dass die Gesamtsumme nicht unter das Finanzreferendum fällt. Das wäre der Fall, wenn der Kantonsanteil grösser als 15 Mio. Franken würde. Und falls es Bezüge geben würde, erfolgten diese auch hier aus dem besonderen Eigenkapital. Wir begrüssen die Vorlage und unterstützen das Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sehen die Wichtigkeit dieser Botschaft und finden es richtig, dass der Kanton St.Gallen – entgegen der Bundeslösung – eine Einschränkung bezüglich dem Durchführungsort für Anlässe im Kanton verlangt. Ansonsten gehen wir davon aus, was sich auch in der Kommissionssitzung erhärtet hat und die anwesenden Regierungsräte bestätigten, dass die Bearbeitung solcher Gesuche im Rahmen der Bundesvorgaben erfolgen wird. Dies bedeutet eine «grosszügige» Prüfung derer Massgaben, welche, wie bereits erwähnt z.B. die überkantonale Bedeutung, nicht abschliessend geprüft werden können. Ich mache keine weiteren Ausführungen zu dieser Vorlage, da vom Kommissionspräsidenten bereits alles ausgeführt wurde.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen die vorgeschlagene Umsetzung des Schutzschirms Kanton St.Gallen. Hervorheben und begrüssen möchten wir, dass der Zeitraum für diese Massnahmen klar begrenzt und auch der finanzielle Spielraum eng gefasst wird. Die Obergrenze von 5 Mio. Franken, welche aus der Bundesvorgabe resultiert, erachten wir allerdings als etwas hoch, doch dies betrifft ja nicht unsere staatspolitische Ebene. Ausdrücklich begrüsst die FDP die Beschränkung der Hilfe auf grössere Veranstaltungen von überkantonaler Ausstrahlung. Dass Veranstaltungen mit regionalem oder lokalem Charakter ausgenommen sind, ist staatspolitisch richtig. Diesen müssten – wenn schon – die Gemeinden helfen. Eine weitere Ausbreitung des Schutzschirmes wäre nicht liberal und so nicht im Sinne von uns Freisinnigen.

Mit der offenen Formulierung zu den möglichen Veranstaltungsarten sind wir zufrieden, denn die Bewilligung des Gesundheitsdepartementes wird eine Hürde darstellen, so z.B. Zutrittskontrollen oder die Zertifikatspflicht, die drei G, dürften für kleinere Veranstaltungen schwierig werden. Hier ist anzumerken, dass es zum unternehmerischen Alltag gehört, Entscheidungen zu fällen und Chancen und Risiken abzuwägen. Dass der Vollzug beim Volkswirtschaftsdepartement liegt, erscheint uns richtig. Dieses Departement hat bereits grosse Erfahrungen bei der Abwicklung von Covid-Härtefallgesuchen gemacht und sich das nötige klar Vertrauen erarbeitet. Lassen Sie mich eine kritische Anmerkung machen: Da wir Freisinnigen nicht mit den Finanzen des Kantons um uns werfen wollen, prüften wir fraktionsinternen die Festschreibung eines Deckels im Gesetz. Doch leider war das nicht wirklich einfach umzusetzen. Deshalb sind wir froh, macht die Botschaft diesbezüglich eine klare Aussage und spricht von maximal 30 Mio. Franken. Ich bin in jeder Session erneut erstaunt darüber, wie grosszügig wir Gelder verteilen. Hier macht es auch Sinn, machen wir nur weiter so und schmelzen das Eigenkapital, entziehen wir dem Staat Mittel, dann muss der Staat effizienter und effektiver werden.

Das ist dann ganz im Sinn der FDP.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021
20.9.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie regelt die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen des Kantons St.Gallen sowie zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für professionelle Sportvereine, Seilbahnunternehmen und Tourismusorganisationen.

Mit dem II. Nachtrag soll das Gesetz um die Massnahmen des Kantons St.Gallen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung (Schutzschirm) erweitert werden. Ebenso wie die kantonalen Härtefallmassnahmen richten sich diese Massnahmen, die Veranstaltungsunternehmen ein gewisses Mass an Planungssicherheit für die Durchführung von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung geben sollen, nach den bundesrechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundes an den kantonalen Massnahmen. Die Regierung hat am 15. Juni 2021 bereits eine dringliche Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm) beschlossen. Diese Verordnung soll mit dem vorliegenden II. Nachtrag in ordentliches Gesetzesrecht überführt werden.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage am 9. August 2021 im Kantonsratssaal beraten.

Nebst den beiden Regierungsräten Marc Mächler und Beat Tinner nahmen Barbara Fäh, stv. Leiterin Rechtsdienst des Finanzdepartments sowie Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdepartement, an den Beratungen teil.

Ein Grossteil der Diskussionen drehte sich um die Frage, was unter dem Begriff «überkantonal» zu verstehen sei sowie um die Frage, wie weit der Kanton St.Gallen seinen Ermessensspielraum, welcher durch die Bundesvorlage gegeben ist, ausnutzt. Die vorberatende Kommission verzichtete jedoch auf Anträge zu diesen Fragen, da ihr durch die Regierung versichert wurde, dass dieser Ermessensspielraum auch genutzt wird.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021