Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite für Entschädigungen zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Stiftsbibliothek St.Gallen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.21.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite für Entschädigungen zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Stiftsbibliothek St.Gallen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 1.7.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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3.8.2021 | Gremium | Beteiligung - 22.21.10 und 22.21.11 voKo II. und III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.9.2021 | Gesamtabstimmung | 99 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite für Entschädigungen zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Stiftsbibliothek St.Gallen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie mit 99:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich danke Ihnen sehr für diese äusserst angeregte Diskussion zu Christbäumen und zum Finanzausgleich, trotzdem würde ich gerne auf diese beiden Nachtragskredite zurückkommen. Ich habe sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass die beiden Nachtragskredite im Grundsatz nicht bestritten sind. Ich freue mich sehr über diese Unterstützung. Ich habe ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Dichte der Informationen im Bereich Nachtragskredit für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht so zufrieden waren. Ich weise Sie darauf hin, dass wir der vorberatenden Kommission im Rahmen des Protokolls gewisse Informationen nachgeliefert haben und ich war ebenfalls froh, dass Monstein-St.Gallen auf das Gesamtvolumen, indem wir uns hier bewegen, hingewiesen hat. Ich denke, das ist eine wichtige Information und wir haben deshalb die Zeit genutzt, nach dem Vorliegen der Jahresrechnungen 2020 gemeinsam mit den Institutionen, mit dem Verband Institutionen ein Modell zu entwickeln, das möglichst fair diese Mehrausgaben und Mindereinnahmen so abdeckt, dass keine der Institutionen, die eine sehr wichtige öffentliche Aufgabe übernehmen, in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Zur Stiftsbibliothek: Es ist kein Geheimnis, das haben Sie auch in der Vorlage gelesen und ich sage das gerne hier noch einmal, dass die Regierung der Meinung ist, dass ein Beitrag der Stadt aus Sicht der Regierung verhältnismässig gewesen wäre und zwar nicht, weil die Stadt irgendwie Trägerin das Stiftsbibliothek ist, sondern weil die Stadt eine der drei Hauptträger ist und auch Standortgemeinde des UNESCO Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen, für das wir gemeinsam eine grosse Verantwortung haben. Es ging der Regierung auch um die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Institutionen aus anderen Bereichen, bei denen wir eine Beteiligung der Standortgemeinde oder -gemeinden vorgesehen hatten. Deshalb hält die Regierung am ursprünglichen angedachten Kostenteiler fest und verzichtet darauf, dem Parlament vorzuschlagen, den Anteil Stadt zu übernehmen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Unterstützung dieser Institutionen für Menschen mit Behinderungen und auch der sehr wichtigen Institution der Stiftsbibliothek, damit sie die Folgen dieser Krise in abgemildert Form tragen können. Ich danke Ihnen für die Unterstützung und für die angeregte Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich habe der Diskussion auch sehr gut zugehört. Ich bin mir nicht überall im Klaren, ob man sich dieser Bedeutung der Stiftsbibliothek wirklich bewusst ist. Man spricht jetzt immer über Beiträge, aber hat man schon einmal über die Konsequenzen nachgedacht, was passiert wenn die Beiträge nicht kommen? Ich glaube, man darf dem Stadtrat zumindest den Spiegel hin halten. wenn Obwohl Surber-St.Gallen kritisieret hat, man soll zum Thema sprechen, ist sie selber auf einmal selber sehr weit abgeschweift, wie ich festgestellt habe. Mit der jetzigen Lösung ist es so, dass die Stiftsbibliothek im Jahr 2020 60 Prozent selber tragen muss. Über das Jahr 2021 werden wir aber erst noch sprechen. Wenn man sich vorstellt, was das heisst könnte – und deshalb muss es den Kantonsrat eben auch interessieren – wenn die Stiftsbibliothek ihre Dienstleistungen und ihre Öffnungszeiten reduzieren oder vielleicht einen Monat schliessen muss. Wenn das passiert, möchte ich die Titelseite der Zeitung sehen und den Aufschrei in diesem Raum hören. Rein betriebswirtschaftlich kann es nicht sein, dass sie jedes Jahr 500'000 Franken selber tragen muss. Zu Papa-St.Gallen: Der Kanton leistet die Beiträge auch freiwillig, es ist nicht die Frage der Trägerschaft. Der Kantonsrat hat diesen Beitrag auch um 100'000 Franken auf 220'000 Franken erhöht. Warum haben wir das gemacht? Weil die Stiftsbibliothek die einzige Institution in der Ostschweiz ist, die Bundesgelder erhält, da sie die Kriterien erfüllt. Man müsste dann bewerkstelligen, dass sie die Dienstleistungen reduzieren muss, weniger Besucherinnen und Besucher hat usw. In diesem Fall erfüllen wir nicht einmal diese Kriterien. Deshalb muss man auch in diesem Saal sagen können, dass das vielleicht auch Argumente sind, die der Stadtrat bedenken sollte. Schlussendlich sprechen wir von 126'000 Franken. Das muss man hier auch einmal klar sagen. Und darum bitte ich wirklich, die Diskussion aus dieser Optik zu sehen, dass wir diese Institution, die ja von allen Seiten als Leuchtturm angesehen wird, nicht schwächen. Sie können doch nicht erwarten, dass der Katholische Konfessionsteil bzw. die Stiftsbibliothek alles selber bezahlt, die müssen doch Abstriche machen. Das muss man in der Diskussion auch bedenken. Mir ist auch klar, dass der Kanton nicht mehr gibt, aber ich bitte den Stadtrat, sich zumindest Gedanken zu machen. Als Anregung, vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten, um die Stiftsbibliothek zu unterstützen. Nochmals, wir sprechen über das Jahr 2020, das Jahr 2021 kommt erst noch. Wenn dann die Haltung genau gleich ist, können Sie die Zahlen in der Botschaft zusammenzählen und kommen auf eine Summe, die wahrscheinlich, und so würde ich es machen, betriebswirtschaftlich nicht mehr funktioniert und es müssen Abstriche bei den Dienstleistungen gemacht werden. Wollen wir das, möchte die Stadt, dass die Stiftsbibliothek Dienstleistungen reduziert? Wahrscheinlich nicht und darum bitte ich, sich das wirklich nochmals zu überlegen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach: Ich finde diese Diskussion sehr spannend, ich bin auch froh, dass ausser der SVP alle über Stadt–Land diskutiert haben. Scheinbar scheint dieses Thema bei anderen Fraktionen grösser sein, als bei uns. Wichtig ist aber, wie es mein Vorredner Güntzel-St.Gallen gesagt hat, dass wir jetzt wieder auf die Vorlage zurückkommen. Zur Stiftsbibliothek, welche zu viel Voten Anlass gegeben hat, ist die Meinung, mindestens was dieses Parlament angeht, kundgetan. Ob das im städtischen Parlament auch noch Anlass zu Diskussionen gibt, sei den städtischen Vertreterinnen und Vertretern überlassen. Was ich sehr gerne aus der Diskussion mitnehme, ist die neue Diskussion um den nächsten Finanzausgleich, der kommt. Regierungsrätin Bucher hat bei der letzten Überarbeitung, der letzten Kleinjustierung, klare Aufträge erhalten. Es gibt Weitere, die sich parallel zur Regierungsvorlage dieses Thema schon vertieft ansehen und sich zu gegebener Zeit dazu äussern werden. Ich glaube, ein Punkt ist in dieser Debatte klar zum Ausdruck gekommen: Die Zentrumslasten werden wahrscheinlich wieder diskutiert werden. Ich war dabei, als man den ersten Finanzausgleich für diesen Kanton – damals noch mit Altregierungsrat Schönenberger – diskutiert hat. Damals gab es ganz viele Städte und Gemeinden, die noch irgendetwas gefunden haben, das doch eine zentrale örtliche Leistung war. Wir haben uns schlussendlich auf das geeinigt, was wir in den letzten zwölf Jahren mehr oder weniger erfolgreich bewerkstelligt haben, nämlich den einzigen Zentrumslastenausgleich für die Stadt St.Gallen, aber ich bin gespannt, ob die Zukunft weiter in diese Richtung geht, oder ob sich hier die Parameter gänzlich ändern. Ein Satz zu den verschiedenen Votanten aus dem linken Spektrum, zum Bereich Kultur. Es ist so, dass die umliegenden Gemeinden und Städte vom ganzen Kulturwesen der Stadt St.Gallen profitieren. Es ist aber nicht so, dass nur die Stadt St.Gallen Kultur macht. Raths-Rorschach als Stadtpräsident von Rorschach hat ebenfalls ein sehr ausgeprägtes Kulturangebot. Er hat von diesen kantonalen Kulturmitteln bis heute nichts bis sehr wenig im Vergleich zur Stadt St.Gallen. Aber das ist ein Thema, das wir aktuell noch am Aufarbeiten sind. Es muss aber, und darum stehe ich zu meinem Votum, solidarisch funktionieren und da sind wir vor allem hier in der Stadt und das was um die Stadt passiert, miteinander in der Pflicht. Diese Diskussion müssen wir nicht im kantonalen Parlament führen, denn ich denke, Gartmann-Mels hat ein anderes Kulturbedürfnis als jenes, das nur in der Stadt St.Gallen angeboten wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Offenbar muss jetzt ein weiterer St.Galler seine Meinung äussern, ich habe es nicht wie Sailer-Wildhaus, der reden musste, sondern ich rede, weil mich unser Fraktionssprecher dazu eingeladen hat. Das ist eines der wenigen Male, wo ich den Angriff gegen unsere Stadt nicht verstehe. Wir reden ja heute nicht über alle überrissenen Ausgaben, die wir auf dem Niveau Leben nicht machen müssten und dann heisst es noch, die Quersubventionierung müsste kommen. Heute geht es um diesen Beitrag an die Stiftsbibliothek und ich meine, hier war der Angriff falsch. Ich möchte damit auch nicht meine Wiederwahl 2024–2028 sichern, sondern ich gehe davon aus, dass es hier um diese einzige Frage geht. Ich hoffe sogar für die Stadt, dass es jetzt nicht heisst ja, da sei etwas faul, wenn der Güntzel sogar gleicher Meinung sei. Also nehmen Sie es so, wie es ist und konzentrieren sich wieder auf die wirkliche Vorlage. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Bitte entschuldigen Sie meine erneute Wortmeldung, aber das Votum von Suter-Rapperswil-Jona hat mich ebenfalls nochmals kurz getriggert. Ich bezahle Steuern in der Stadt St.Gallen. Eigentlich würde ich nur zu gerne meine Steuerrechnung mit derjenigen von Suter-Rapperswil-Jona offen und transparent vergleichen. Möglicherweise lässt sich ja auch ein Deal finden: Sie kriegen den Christbaum oder von mir aus eine Kantonsschule und die Stadt übernimmt dafür Roger Federer und einige weitere Euro-Steuerzahler. Im Ernst. Frau Suter kommt aus Rapperswil-Jona, sie weiss ganz genau, wie stark ihre Stadt und die ganze Region, auch ausserhalb des Kantons St.Gallen, vom Standort, sprich von der Nähe zur Stadt Zürich profitiert Das sollte Ihnen doch genau aufzeigen, dass Regionen auf starke Zentren angewiesen sind, um eben grossflächig auch prosperieren zu können. Dieser klein Kleinneid um einzige Institutionen bringt definitiv niemandem etwas, schadet aber unserem ganzen Kanton. Bitte hören Sie doch auf mit dieser Art von Rhetorik und lassen Sie uns viel lieber über ganzheitliche Strategien nachdenken und sprechen, die unseren Kanton im Vergleich zur restlichen Schweiz auch wieder konkurrenzfähiger machen. Sie können mir glauben, von sämtlichen Studienkolleginnen und -kollegen, die mit mir an der Universität St.Gallen hier in der Stadt St.Gallen studiert haben, fanden nur die wenigsten tatsächlich auch Arbeit in der Stadt, ob sie dies nun wollten oder nicht. Und beinahe niemand zahlt Steuern hier, es ist mir einfach wichtig, dies hier in diesem Rahmen noch kurz erwähnt zu haben. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Lassen Sie mich als Bewohnerin dieser Stadt auch noch kurz sprechen. Ich war ja anfangs eigentlich der Meinung, ich habe das auch öffentlich geäussert, die Stadt solle diesen Beitrag an die Stiftsbibliothek leisten. Wenn ich jetzt aber dieser Debatte im Rat zuhöre und insbesondere dem Votum von Suter-Rapperswil-Jona, muss ich Ihnen sagen, dann wird mir wirklich irgendwie ein bisschen anders. Dieses Votum hat jetzt wirklich dem Fass den Boden ausgeschlagen. Sie argumentieren hier, machen einen Rundumschlag, Sie sagen, Sie betreiben kein Städte-Bashing, denn Sie wohnen ja selbst auch in einer Stadt, also machen Sie kein generelles Städte-Bashing. Aber Sie schlagen hier einmal rundherum auf die Stadt ein und Sie bringe Argumente vor, die wirklich hier so nicht zutreffend. Selbstverständlich hat die Stadt St.Gallen sehr viele Institutionen auf dem Platz. Aber, dass diese Institutionen so funktionieren, dass die Leute hier hin pendeln können, hierher zur Arbeit kommen können, das ist alles mit Infrastrukturleistungen verbunden, welche die Stadt ganz selbstverständlich erbringt. Und wenn die Leute hier in dieser Stadt leben, dann deshalb, weil sie es hier schön finden und sie es eine lebenswerte Stadt finden. Und dies wiederum hat klarerweise damit zu tun, dass die Stadt bereit ist, in sich selbst und in ihre Zukunft zu investieren. All dies ist mit Kosten verbunden und es ist auch nicht so, dass alle, die hier arbeiten, hier leben. Sie kennen diese Statistiken selbstverständlich auch. Ein ganz grosser Teil derjenigen Leute, der hier arbeitet, der pendelt auch zu. Es gibt ja gar nicht so viel Wohnraum. Es pendeln selbstverständlich ganz viele Leute zu und davon profitieren wiederum die umliegenden Gemeinden. Die Infrastruktur, Leistungen für alles, was rundherum stattfindet, trägt die Stadt St.Gallen. Und die umliegenden Gemeinden profitieren selbstverständlich auch vom Kulturangebot in der Stadt, welches die Stadt eben mitfinanziert, ganz selbstverständlich. Das ist der Grund, weshalb man die zentralörtlichen Lasten entschädigt. Und wenn Sie im Zusammenhang mit der Diskussion über die Stiftsbibliothek irgendetwas von einem Christbaum einbringen, sind wir schon sehr weit weg vom Thema und ich möchte Sie wirklich auffordern, jeweils auch zu den Vorlagen zu sprechen, die wir tatsächlich behandeln. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich habe mich so geärgert, dass ich etwas sagen muss. Also zuerst nochmals zu Pappa,-St.Gallen: sie hat eigentlich geklärt. In der Kommission gingen wir bei einem Teil der Diskussion fälschlicherweise davon aus, dass alle drei Kanton, Stadt und Konfessionsteil Träger sind. Das sind wir aber nicht. Diese Drei sind Träger vom Stiftsbezirk, von der Stiftsbibliothek, und, ich habe die Homepage «stiftsbezirk.ch» offen, Träger ist nur Kantonsteil. Was mich nervt: Wir haben jetzt bei jedem Covid-Geschäft von Frei-Rorschacherberg und von Götte-Tübach gehört, sie seien schon erstaunt, wie viel Geld wir in jeder Session ausgeben und hoffen, dass es langsam fertig sei. Das hoffen wir alle auch, aber die Pandemie kostet. Ich muss das nicht jedes Mal hören. Wie erstaunt sie seien, dass wir jetzt 2 Mio. Franken sprechen. Wenn Sie das nicht wollen, dann unterstützten Sie die Vorlage nicht und erklären Sie bitte den Wählern, warum Sie z.B. Institutionen mit behinderten Personen oder die Stiftsbibliothek nicht unterstützen wolle. Aber nicht bei jedem Geschäft wiederholen, dass es langsam nerve und wieso hätten wir so viel Geld, das könnten wir doch nicht tun. Ganz schlimm finde das Votum von Suter-Rapperswil-Jona, das gibt es gar nicht. Was mischen Sie sich in Gelegenheiten des Stadtrats ein? Ich habe im ersten Moment auch gedacht, dass es schon ein bisschen komisch sei, dass die Stadt nicht mittrage, aber das ist nicht unser Business, weil unser Beitrag, über den wir sprechen, sich nicht erhöht hat. Bitte hören Sie also auf, solche Gräben aufzumachen und das Thema Stadt-Land, das herbeigeredet wird, noch weiter aufzumachen. Das finde ich unterirdisch. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Pappa-St.Gallen: Lassen Sie mich nun die Gelegenheit wahrnehmen, um ein Bild zu korrigieren, welches hier im Kantonsrat und in den Medien vermittelt wurde und das nachweislich nicht den Tatsachen entspricht. Ich spreche vom Verhältnis der Stadt St.Gallen zur Stiftsbibliothek. Der Katholische Konfessionsteil ist alleiniger Träger und Betreiber der Stiftsbibliothek. Die Stadt St.Gallen unterstützt den Katholischen Konfessionsteil im Sinne einer Subvention mit einem jährlichen Beitrag an die Stiftsbibliothek. Diesen jährlichen freiwilligen Subventionsbeitrag hat das Parlament unlängst, noch vor der Krise, 2018 verdreifacht. Zusätzlich zu dieser Subvention engagiert sich die Stadt St.Gallen im Trägerverein des UNESCO-Welterbestiftsbezirk. Dieses Engagement äussert sich nicht nur in personellen Ressourcen, sondern auch in der Mitfinanzierung von konkreten Projekten, die im Managementplan des UNESCO-Welterbes festgehalten sind und die dem Stiftsbezirk und damit auch direkt der Stiftsbibliothek zugute kommen. Trotz dieses Engagement der Stadt lautet nun der Vorwurf, dass sich die Stadt St.Gallen ungerechtfertigterweise weigert, ihren Anteil an den Ertragsausfällen der Stiftsbibliothek zu tragen. Die Botschaft der Regierung suggeriert dabei, dass die Stadt St.Gallen Trägerin der Stiftsbibliothek sei und deshalb selbstredend in der Verantwortung stehe. Wie ich bereits erwähnt habe, engagiert sich die Stadt zusammen mit dem Kanton und dem Katholischen Konfessionsteil massgeblich im Trägerverein des UNESCO-Welterbestiftsbezirk. Dieses Engagement macht die Stadt aber, und das möchte ich betonen, nicht zur Trägerin der Stiftsbibliothek. Verschiedene Organisationen, Institutionen und Gewerbe wurden in dieser Krise, was Ertragsausfälle betrifft, speziell von Bund und Kantonen unterstützt. Dies hat auch seine Berechtigung. Wer genau mit welchen Kriterien Härtefallgelder, Darlehen oder sonstige finanzielle Unterstützung erhält, wurde somit auch von Bund und Kantonen entschieden. Dabei wurde vorgesehen, dass weder staatliche Verwaltungseinheiten, noch öffentlich-rechtliche Institutionen in den Genuss von Unterstützungsmassnahmen bei Ertragsausfällen kommen können. Das betrifft somit leider auch die Stiftsbibliothek. Es ist richtig, dass dies nun hier im Kantonsrat korrigiert wird und der Kanton einen Teil der Ertragsausfälle übernimmt, so, wie für viele Institutionen und Unternehmungen. Zu verlangen, dass nun die Stadt für den fehlenden Bundesbeitrag einspringen soll und selbstverständlicherweise ebenfalls an die Ertragsausfälle einer Institution sich zu beteiligen habe, nur, weil sie Standortgemeinde sei, ist eine Einzigartigkeit unseres Kantons. Mir ist keine Stadt in der Schweiz bekannt, die ebenfalls mit solchen Forderungen konfrontiert wurde, auch wenn wir in der Schweiz sicherlich noch weitere kulturelle Leuchttürme haben. Von fehlender Verantwortung seitens der Stadt zu sprechen, ist in dieser Ausgangslage ebenfalls abwegig. Erstens ist die Stadt die einzige Gemeinde, die durch jährliche Beiträge die Stiftsbibliothek und durch Projektbeiträge sowie mit personellen Ressourcen speziell das Weltkulturerbe im Kanton unterstützt und diese Beiträge auch in dieser Krise weiterhin bezahlt. Zweitens wird die Stadt aufgrund ihrer Zentrumslasten bereits ungleich stärker belastet als andere Gemeinden. Zur Entlastung des Gewerbes wurden Mietzinse auf eigene Liegenschaften erlassen, auf Gebühren für Gastronomie, Geschäfte und Taxiunternehmen verzichtet. Elternbeiträge für Tagesbetreuung und Kinderhorte wurden erlassen und als Hauptgenossenschafterin hat die Stadt auch Verantwortung bei der OLMA übernommen und ihren Anteil um 8 Mio. Franken erhöht. Das Ganze hat die Stadt letztes Jahr mit rund 12,5 Mio. Franken belastet. Die diesjährigen Kosten wurden noch nicht aufdatiert. Bewohnerinnen und Bewohner unserer Hauptstadt tragen somit finanziell solidarisch viel an diese Krise bei. Dabei sind anteilmässig sicherlich einige noch direkt betroffen mit persönlichen Ertragsausfällen. Die Stadt hat in dieser Krise ihre Verantwortung als Hauptstadt übernommen. Ertragsausfälle wurden jedoch keiner Institution oder Trägerschaft bezahlt. Trotz Sympathiegründen oder Überlegungen der Wertschöpfung wird dies die Stadt auch nicht bei der Stiftsbibliothek sowie anderen Institutionen übernehmen. Damit würde die Stadt eine neue Tür auftun, deren Kriterien nicht einfach zu bestimmen sind und deren finanzielle Auswirkungen nicht einschätzbar sind. Ich bin über das Votum der FDP sehr überrascht, ist sie doch die erste, die darauf aufmerksam macht, welche Verantwortung der Staat hat und welche Verantwortung Private. Heute ist sie der Meinung ohne Begründung, dass die Stadt hier Beiträge zu leisten hat. Das Votum der SVP freut mich, da sie von Solidarität spricht und auch davon, dass die Stadt scheinbar auch für diese Krisenzeit einen Finanzausgleich erhält. Das Votum von Suter-Rapperswil-Jona wäre vielleicht idealer für das Stadtparlament, da sie ja sagt, was die Stadt zu tun hat und was nicht, vor allem, was der Stadtrat zu tun hat und was nicht. Die Stadt unterstützt die Stiftsbibliothek jedoch weiterhin mit dem Jahresbeitrag und Beiträgen für Projekte. Und für all jene, die sich nun in diesem Kantonsrat dafür einsetzen, das Städte und Gemeinden ihre Verantwortung für wichtige Institutionen übernehmen sollen: Ich bin mir sicher, das grosse Wohlwollen in diesem Kantonsrat wird die Stiftsbibliothek sehr freuen. Vielleicht ist dies auch eine Motivation für andere Gemeinden, diese wichtige Institution, deren Wertschöpfung und Identifikation für die Region zentral ist, auch jährlich unterstützen. Sie freuen sich sicherlich, wenn Sie Taten sehen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Ich möchte einen Punkt aufnehmen, der von vielen Fraktionssprechern angesprochen wurde, und zwar in Bezug auf die Stiftsbibliothek. Dass der St.Galler Stadtrat keinen Beitrag zur Linderung der Corona-Verluste der Stiftsbibliothek leisten will, empfinde ich als irritierend. Und auch wenn der Stadtrat ein paar gute und weniger gute Argumente für sein Nein ins Feld führen kann, ist seine Haltung ausserordentlich kurzsichtig und auch kontraproduktiv. Ich möchte den Stadtrat deshalb dringend bitten, seine Haltung noch einmal zu überdenken. Trotz der Schelte an die Adresse des Stadtrates, die jetzt gleich folgt, möchte ich aber eines betonen: Mit dem gegenwärtig bewirtschafteten Stadt-Land-Graben hat die Schelte nichts zu tun, Kollege Monstein. Wohl aber mit dem zunehmend schwierigen Verhältnis unseres Hauptorts mit dem grossen Rest unseres schönen Kantons – egal, ob Stadt oder Land. Es ist unschwer zu erkennen: Der St.Galler Stadtrat versucht ziemlich offensiv, einen Teil seiner Probleme und Herausforderungen, namentlich die finanziellen Einschränkungen und den hohen Steuerfuss der Stadt, dem Kanton in die Schuhe zu schieben. Der Kanton mache generell zu wenig für seinen Hauptort heisst es, und der grosse Rest unseres Kantons soll gefälligst noch mehr an seinen Hauptort zahlen. Begründet wird diese Forderung oft genug pauschal mit den Zentrumslasten, welche die Stadt St.Gallen zu tragen habe. Dass es Zentrumslasten gibt, welche die Städte zu tragen haben, ist unbestritten. Das gilt, lieber St.Galler Stadtrat, für St.Gallen ebenso wie für Wil, Rorschach, Altstätten, Buchs oder meine Heimatstadt Rapperswil-Jona. Einen Zentrumslastenausgleich vom Kanton erhält aber genau eine Stadt in diesem Kanton, nämlich die Stadt St.Gallen. Und dass jene Gefässe des Finanzausgleichs, die vor allem den Städten zugutekommen, ohne Berücksichtigung der Steuerkraft ausbezahlt werden, hat nur einen Grund: nämlich, dass die Stadt St.Gallen sonst gar nichts aus dem Finanzausgleich erhalten würde. Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung ist die Steuerkraft der Stadtsanktgaller Bevölkerung keineswegs tief, sondern gehört im Gegenteil mit zu den zehn besten im Kanton. Sie ist oft genug sogar höher als die Steuerkraft jener Gemeinden, die despektierlich als Speckgürtel bezeichnet werden. Und warum ist die Steuerkraft der Stadt St.Gallen so hoch, wie sie ist? Sicher nicht, weil die Stadt eine ambitionierte Steuerfusspolitik zur Ansiedlung von guten Steuerzahlern gemacht hätte. Nein, ganz entscheidend deshalb, weil der Kanton seit Jahrzehnten ganz massiv in die Stadt St.Gallen investiert. Die Kantonsverwaltung mit Tausenden von Mitarbeitenden ist hier, das Kantonsspital, die Universität, eine Fachhochschule, zwei Kantonsschulen, zig kantonale Museen und Kulturinstitutionen, die Hauptsitze von praktisch allen öffentlichen Anstalten und staatsnahen Betrieben, etc. etc. Zur Erinnerung: In Rapperswil-Jona, der nächstgrössten Stadt des Kantons, steht so ziemlich nichts davon: keine Verwaltung, kein Gericht, kein Spital, sicher keine Kantonsschule und auch der Leiter des Schifffahrtsamtes darf täglich vom See ins Steinachtal fahren. Rapperswil-Jona hat – mit guten Gründen – sein Glück nie beim Kanton gesucht. Und es hat sich doch sehr erfreulich geschlagen. Der St.Galler Stadtrat hat sich offenbar für eine andere Strategie entschieden. Der Kanton müsse nach all dem Geleisteten noch mehr Mittel in die Stadt St.Gallen lenken. Zum Dank zieht sich die Stadt aus der Mitfinanzierung mittels Standortbeiträgen zurück. Wenn der Stadt St.Gallen die vielen kantonalen Institutionen eine Last sind, dann soll sie halt darauf verzichten. Lassen wir die anderen Städte und Gemeinden darum buhlen. Rapperswil-Jona, ich schaue vorsichtig hinüber zum Stadtpräsidenten und zur Stadträtin, ist sicher gerne bereit, eine Universität, ein Spital, ein paar Museen mehr und eine Kantonsschule sowieso zu beherbergen und dafür zugunsten des ganzen weitläufigen Kantons auch noch einen anständigen Standortbeitrag zu leisten. Beim vorliegenden Geschäft, dem Beitrag zur Linderung der Corona-Verluste der Stiftsbibliothek, profitiert der St.Galler Stadtrat natürlich gleich von zwei glücklichen Umständen: Erstens kann man die Stiftsbibliothek nicht zügeln, was die alternativen Optionen natürlich einschränkt, und zweitens sind es diesmal nicht sämtliche Steuerzahlenden des Kantons, die den fehlenden Beitrag der Stadt St.Gallen übernehmen müssen, sondern nur der katholische Bevölkerungsteil von Pfäfers über Muolen bis nach Rapperswil-Jona. Ich bedaure diese Haltung des St.Galler Stadtrates ausserordentlich. Ich glaube, die Stadt St.Gallen schadet sich damit vor allem selbst. In diese Kategorie – kleiner Vorteil, grosser Schaden – passt auch ein zweites Beispiel: der Christbaum auf dem Klosterplatz. Ich hoffe, wir sind hier schlecht informiert, doch – so jedenfalls eine zuverlässige Quelle aus dem Umfeld der Regierung –der St.Galler Stadtrat hat doch tatsächlich den Beitrag der Stadt St.Gallen an den Christbaum gestrichen, so dass jetzt der Kanton, also vor allem der grosse Rest des Kantons, den Beitrag übernimmt, damit überhaupt noch ein Christbaum auf dem schönsten Platz der Stadt St.Gallen steht. Ganz abgesehen von der Frage, wie unsere Regierung eigentlich darauf kommt, diese Rechnung auch noch zu übernehmen: Was ist das für eine Haltung des St.Galler Stadtrates? Jede andere Stadt und jede Gemeinde in unserem Kanton bezahlt den eigenen Christbaum und jetzt zusätzlich noch jenen auf dem Klosterplatz, weil die Stadt St.Gallen keinen Beitrag mehr leisten will? Will die Stadt St.Gallen kein Geld für den Christbaum auf ihrem schönsten Platz sprechen, dann gibt es halt dort keinen Christbaum mehr – oder vielleicht nur einen ganz kleinen für den Bischof, die Staatskanzlei und die Parlamentsdienste. Dann brauchen wir auch keinen Helikopter nicht mehr. Und wir müssen sicher nicht dem grossen Rest des Kantons eine Rechnung für einen Christbaum zumuten, den die Stadt St.Gallen ihren eigenen Einwohnerinnen und Einwohnern nicht gönnen will. Schade, dass die Lösung bei der Stiftsbibliothek nicht so einfach ist. Deshalb kommt auch kein Antrag, sondern ein dringender Appell an die Stadt St.Gallen: Gehen Sie über die Bücher – und zwar gründlich und rasch. Diese Haltung gegenüber dem grossen Rest des Kantons führt Sie direkt in die Sackgasse. Sie können jetzt schon so weitermachen und weitere Standortbeiträge streichen. Doch das fällt am Schluss auf Sie zurück. Glauben Sie mir: Die nächste Finanzausgleichsdebatte kommt bestimmt. Nichts einfacher, als dort den pauschalen Beitrag an die Stadt St.Gallen zu kürzen. Wie Sie sehen: Die Haltung der Stadt St.Gallen in Bezug auf die Stiftsbibliothek hat mich getroffen. Ich hoffe, man hat das gemerkt. Nun ist es draussen, und ich bin wieder guter Hoffnung, dass dies mein letztes Votum zu diesem Thema war. Doch der Ball liegt nun beim St.Galler Stadtrat. Ich danke ihm für seine Einsicht und sein Verständnis. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die GLP ist weiterhin der Meinung, dass Bund und Kantone die Ausfälle zu decken haben, welche durch die beschlossenen Massnahmen unvermeidbar aufgetreten sind. In diesem Sinne unterstützen wir auch die vorliegenden Nachtragskredite. Der Nachtragskredit für die Entschädigungen zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung muss unbedingt in Relation mit dem bereits genehmigten Kredit für innerkantonale Einrichtungen von 120 Mio. Franken für das Jahr 2021 gestellt werden. So gesehen ist der hier zur Diskussion stehende Nachtragskredit von insgesamt 2,3 Mio. Franken vertretbar. Er setzt sich zusammen, das haben ja bereits gehört, aus einem Beitrag von 1,1 Mio. Franken zur Stützung von Ertragsausfällen und 1,2 Mio. Franken für eingesetztes Schutzmaterial. Wir nehmen zufrieden zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Einrichtungen einen Teil der coronabedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen über eigene Rückstellungen sowie Reserven aus den Schwankungsfonds decken können. Unklar ist für uns jedoch, ob und in welchem Rahmen bestehende Synergieeffekte bei der Beschaffung von Schutzmaterial genutzt wurden, da die Regierung schreibt, dass die Beschaffung sehr unterschiedlich gehandhabt wurde und daher nicht die absoluten Kosten, sondern Durchschnittswerte zur Berechnung der Kantonsbeiträge dienen, muss diesbezüglich ein Fragezeichen im Raum stehenbleiben. Das Zahlenmaterial wurde auch bereits von mehreren Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen. Zur Bedeutung der Stiftsbibliothek muss man an dieser Stelle wohl nichts mehr sagen. Für uns Grünliberale ist klar, dass sich der Kanton auch an den finanziellen Einbussen der Stiftsbibliothek mitbeteiligen soll. Die Stiftsbibliothek ist auf internationalen Tourismus ausgerichtet und für dessen Einbruch in den vergangenen Monaten ist die Trägerin nun offensichtlich nicht verantwortlich. Die gut 250'000 Franken bzw. die 40 Prozent des Gesamtschadens, die durch den Kanton übernommen werden sollen, sind unserer Ansicht nach absolut verhältnismässig und daher auch vertretbar. Ob sich die Stadt St.Gallen nun beteiliget oder nicht, ist für die Diskussion in diesem Gremium schlicht nicht entscheidend. Die Gemeindehoheit gilt auch in dieser Frage weiterhin. Wir möchten Sie an dieser Stelle aber generell darum bitten, diesen Stadt-Land-Graben – was auch immer der denn tatsächlich sein soll in unserem ländlichen Land – bitte schlachten Sie diesen nicht parteipolitisch aus. Wer auf Basis von Spaltung Politik macht, der hat definitiv nicht das Wohl der Gesellschaft zum Ziel. Ich bin aber froh, so scheine ich es gehört zu haben, dass zumindest sämtliche Fraktionen in dieser Sache nicht auf dem Rücken der Stiftsbibliothek quasi diesen Graben bewirtschaften wollen und möchte mich dafür auch bedanken. Wir Grünliberalen sprechen uns für die Genehmigung der Nachtragskredite aus. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die SVP unterstützt die beiden Kredite. Zur Thematik der Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung ist es völlig klar, dass wir hier den nötigen Support leisten müssen. Es ist sehr bedauerlich, wie es schon einige Vorredner ausgesprochen haben, dass wir hier doch ein ordentlicher Betrag von 2,3 Mio. Franken gesprochen wird oder werden muss, ohne dass wir in der Kommission die Zahlen in die Tiefe analysieren konnten. Warum ist es so bedauerlich? Wir sind uns gewohnt, sei es in der Finanzkommission, aber auch bei den unterschiedlichen Covid-Geschäften, dass wir ein gegenseitiges Vertrauen zwischen der Regierung, den einzelnen Ämtern und den Vertreten der Kommission hatten, um die Details wirklich zu kennen. Stichwort Seilbahnen, Stichwort Berechnung Härtefall und weiteres. Es wurde ja nie irgendetwas versteckt oder uns halbtransparent dargelegt. Das ist die erste Vorlage, bei der ich das nicht behaupten kann, was sehr bedauerlich ist. Ob das uns bewusst oder unbewusst so dargelegt wurde, lassen wir im Raum stehen. Uns ist aber schlussendlich um die Sache gegangen, wir haben das ausführlich in der Kommission diskutiert und haben schlussendlich diesen 2,3 Mio. Franken zugesprochen, und wir werden das auch heute tun. Zum zweiten Teil, der Stiftsbibliothek. Auch darüber haben meine Vorredner schon viel gesagt. Uns ist völlig klar, dass diese Institution, die Stiftsbibliothek, ein klarer Leuchtturm – die einen mögen dieses Wort, die andern nicht – für unseren Kanton und für die Ostschweiz ist und dass die Stiftsbibliothek durch Covid-Massnahmen klar in Mitleidenschaft gezogen wurde. Also ist es für uns klar, dass wir hier eine Unterstützung leisten müssen, so, wie wir es bei verschiedenen Gewerben im Industriebereich über die Härtefallmassnahmen auch schon getan haben. Dass hier aber der Kanton nicht der einzige ist, der einen Beitrag leisten muss, kommt klar aus der Vorlage heraus. Der Hauptverantwortliche ist der Katholische Konfessionssteil, der seinen Beitrag selbstverständlich leistet und diesen, so wie wir das interpretieren, auch finanzieren kann. Es wäre, wie es bereits schon erwähnt wurde, auch an der Stadt. Es ist klar, dass die Stiftsbibliothek eine grosse Bedeutung für die Stadt St.Gallen, für die Region und für den Kanton hat. Aber ich glaube, wir sind uns auch einig, dass die Wertschöpfung, welche die Stiftsbibliothek mit sich bringt, hier in der Stadt und in der Agglomeration der Stadt St.Gallen deutlich grösser ist, als bspw. in Mels, Rapperswil-Jona, Wildhaus oder sonst wo im Kanton. Deshalb hätten wir erwartet, dass die Kommune, angeführt durch die Stadt St.Gallen, hier ebenfalls ein klares Zeichen gesetzt und einen Beitrag gesprochen hätte. Wir werden sicherlich von der Stadtpräsidentin noch hören, dass es der einzige Fall wäre, bei dem ein Ertragsausfall mitfinanziert würde und dergleichen Argumente. Die Argumente stimmen aber die würden ja auch für den Kanton stimmen, wenn wir die Bedeutung betrachten. Ich glaube, hier geht es um Solidarität, wer profitiert von wem in guten Zeiten und wer muss in schlechten Zeiten geben. Hier sprechen wir jetzt, was die Stiftsbibliothek angeht, von schlechten Zeiten. Der Kanton gibt seinen Teil. Auch wir sind hier seitens Kantonsratsfraktion entspannt, da der Kanton keine Klausel eingebaut hat, dass wenn die Stadt nicht bezahlt, er den Rest auch bezahlen müsste. Jetzt bezahlt es wahrscheinlich der Katholische Konfessionsteil, ausser wenn sich die Stadt nochmals ein paar Gedanken dazu macht und ihren Anteil übernimmt. Die Stadt St.Gallen hat ja auch, weil sie solche Institutionen beherbergt, andere Quellen, durch die sie Geld erhält und das auch in Covid-Zeit, ich spreche hier den Finanzausgleich an. In diesem Fall ganz konkret die Auszahlung für die Zentrumslasten. Die Stadt St.Gallen ist die einzige Kommune, die diesen Beitrag erhält. Da hätten wir einen klaren Beitrag erwartet, aber auf die Vorlage, die wir heute besprechen, hat es keinen Einfluss. Wir möchten der Stadt nicht sagen, was zu tun und zu machen ist. Wir möchten nur feststellen, dass wir es bedauern, dass sich die Stadt mit den vorliegenden Argumenten, wie wir es in der Kommission schon gehört haben, quasi aus der Verantwortung zieht. Ich bin überzeugt, dass sich die Stadtpräsidentin noch dazu äussern und meine Voten widerlegen wird. Ich werde nicht mehr dazu zusprechen, ich habe es gesagt, wir bedauern es und sind uns aber klar bewusst, dass es am Schluss darum geht, die Stiftsbibliothek als Gesamtes zu stützen und jetzt machen das halt der Kanton und der Katholische Konfessionsteil. Ich hoffe, dass wir mit diesen beiden Vorlagen auch am Ende der finanziellen Unterstützung für Covid-Geschäfte sind. Bis anhin wir uns immer schon das nächste bekannt, das kommen wird. Aktuell ist nach meinem Wissen nichts mehr in der Pipeline und ich hoffe sehr, dass das auch so bleibt. Aber wie gesagt, diese Pandemie hat schon so viele Überraschungen mit sich gebracht, dass vielleicht irgendwann die nächste Institution ankommt oder irgendjemand den nächsten finanziellen Schub benötigt. Jetzt sprechen wir aber die beiden vorliegenden Kredite. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auf die GRÜNE-Fraktion erachtet das vorgeschlagene Vorgehen für beide Bereiche als nachvollziehbar und zielführend, zumal dieses gemäss Erläuterungen der Regierung von der betroffenen Branche bzw. den Institutionen mitgetragen wird. Dass sich die Stadt St.Gallen als Standortgemeinde und Teil einer gemeinsamen Trägerschaft der Stiftsbibliothek nicht, wie der Kanton und der Katholische Konfessionsteil am Beitrag an die Stiftsbibliothek beteiligt und somit ebenfalls einen Teil der Verantwortung übernimmt, diesbezüglich gibt es innerhalb unserer Fraktion verschiedene Meinungen. Das ist allerdings eine Diskussion, welche letztlich ja keinen Einfluss auf den Anteil des Kantons hat. Schlussendlich geht es auch dieses Mal bei beiden Bereichen dieser Vorlage um Ertragsausfälle und Mehrausgaben, welche aufgrund von politischen Entscheiden zustande gekommen sind und es wäre daher für uns keine Option, wenn die Politik diese betroffenen Institutionen im Regen stehenlassen würde. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP.-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich komme zunächst zur ersten Vorlage, zur Entschädigung im Bereich der Behinderteneinrichtungen. Hier ist für uns klarerweise ausgewiesen, dass eben diese Institutionen erhebliche Mehrkosten dadurch hatten, dass sie während der Pandemiezeit mehr Schutzmaterial benötigten, sie auch dort Einbussen hatten, wo sie produzieren und Ertragsausfälle hatten. Dass wir hier als Kanton einspringen müssen, ist für uns unbestritten. Es wurde vorhin ausgeführt einerseits sei das Zahlenmaterial dürftig gewesen, man habe sich kein gutes Bild machen können und das zuständige Departement wurde kritisiert. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir alle, die wir hier sprechen, nicht erst seit heute diesem Rat angehören und wir alle wissen, dass es selbstverständlich möglich ist, in einer Kommission Zahlenmaterial einzufordern, wenn wir dies wünschen oder als erforderlich erachten und es den zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräten nicht gut möglich ist, uns dieses Material zu verweigern. Ich denke, hier müssen wir unsere Arbeit in der Kommission machen und nicht im Nachhinein im Rat Schelte ausüben. Dann möchte ich auch noch auf das zweite Geschäft oder auch noch auf einen Hinweis kommen, der vorhin vonseiten der FDP gemacht wurde, dass wir hier das Geld zulasten der nachfolgenden Generation ausgeben. Nun, wir verstehen unser ganzes Engagement, das wird hier als Kanton zur Bewältigung dieser Pandemie bzw. zur Abfederung der Massnahmen leisten, dass wir all diese Gelder gerade ausgeben, um unsere Wirtschaft am Laufen zu erhalten, um unsere Institutionen, die für unseren Kanton wichtig, sind zu stützen und so positiv in eine Zukunft gehen zu können, auch für unsere nachkommende Generation. Für uns sind dies nicht einfach irgendwelche Ausgaben, die wir aus Freude tätigen und weil wir gerne Geld aus dem Fenster werfen, sondern Ausgaben, die es ganz dringend braucht, damit wir für unseren Kanton die Grundlage für eine positive Zukunft schaffen können. Ich komme damit zur zweiten Vorlage zur Stiftsbibliothek, die wir klarerweise ebenfalls unterstützen. Wir haben als Rat der Regierung den Auftrag gegeben, eine Unterstützung für die Stiftsbibliothek vorzusehen, da ja die Stiftsbibliothek durch alle anderen Unterstützungsnetzte fällt, weil sie öffentlich -rechtlich getragen ist und ich möchte einfach anmerken, dass wir dies als Kanton wirklich sehr freiwillig tun. Die Stiftsbibliothek ist, das sehen Sie auf der Webseite die Stiftsbibliothek, eine Institution des Katholischen Konfessionsteils. Es ist selbstverständlich eine Institution von ganz grosser Bedeutung für unseren Kanton, historisch kulturhistorisch, kulturell, aber auch unbestrittenermassen juristisch. Eine Institution mit sehr sehr grosser Strahlkraft. Deshalb finden wir es schon auch wichtig, dass wir diesen Beitrag sprechen. Aber wir tun dies nicht als Träger dieser Institution, sondern wirklich auch sehr freiwillig. Das möchte ich anmerken und ich finde es nicht korrekt, wenn wir als Kantonsrat hingehen und anderen Staatsebenen, konkret der Stadt, irgendwie vorschreiben wollen, wie Sie sich zu verhalten habe. Der Auftrag des Rates hat sich ja entsprechend selbstverständlich auch nur an unsere Ebene gerichtet und diesen setzen wir um, von uns völlig unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Broger-Altstätten (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützt diese Botschaft und somit die finanzielle Unterstützung an die Stiftsbibliothek St.Gallen und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Unterstützung der zuletzt genannten Einrichtung ist bei uns im Prinzip unbestritten. Es war leider so, wie es bereits mein Vorredner angedeutet hat, dass das Zahlenmaterial dieser Botschaft doch sehr dürftig war und aus unserer Sicht kein Verständnis dafür vorhanden ist. Wir haben bereits viele Botschaften bezüglich Corona behandelt und haben immer transparent und sehr offen Zahlenmaterial erhalten und konnten uns so ein Bild machen, wie es um die Geldnehmer steht. Nichtsdestotrotz ist es eine wichtige Institution für einen Teil unserer Gesellschaft und daher für uns unbestritten. Zur Unterstützung der Stiftsbibliothek danken wir der Regierung für die Bereitschaft, mit dieser Botschaft einen Beitrag von 50 Prozent zu leisten. Es handelt sich ja schliesslich auch, wie angedeutet, um im Weltkulturerbe in unserem Kanton und um es in der heutigen Sprache zu sagen, einen Leuchtturm und zwar einen richtig hellen. Dass die Stadt St.Gallen keinen Beitrag leistet und der Stadtrat mit der Begründung, es sei angemessen, dass der Kanton die Ausfälle der Stiftsbibliothek alleine bzw. zusammen mit dem Konfessionsteil übernehmen soll, dafür haben wir schon wenig Verständnis. Da sich der Kantonsanteil durch die Absage aber nicht erhöht, bleiben wir etwas tiefenentspannt und lassen die andere Staatsebene sich dem Thema annehmen. Wir könnten sicherlich sehr viel hinzufügen, wieso genau statt einen Beitrag leisten muss. Dies wurde zwar leicht angedeutet und wird sicherlich im Rahmen der Diskussion dieser Botschaft noch das eine oder andere Mal durch andere Personen im Saal gemacht. Daher lasse ich das Feuer einmal brennen, giesse aber nicht noch viel mehr Benzin dazu. Wir werden aber in zukünftigen Geschäften, das muss ich erwähnen, sicherlich einmal an die Haltung und die Begründung des Stadtrats St.Gallen denken. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Schon im April 2020 haben wir gefordert, dass bei der Beantragung von Mitteln für die Stiftsbibliothek der Bedarf klar vor der Beschlussfassung auszuweisen sei. Dieser Forderung wird nun nachgekommen. Mit grosser Irritation lesen wir aber in der Botschaft, dass das Departement des Innern dem Katholischen Konfessionsteil mit Schreiben vom 22. Oktober 2020 mitgeteilt hat, dass ein Unterstützungsbeitrag in einer anderen Form erfolgen soll. Dies, bevor eine Kommission darüber beraten hat. Das ist unseres Erachtens kein korrektes Vorgehen. Die FDP ist eigentlich nicht der Auffassung, dass der Staat dem finanzstarken katholischen Konfessionsteil unter die Arme greifen soll. Allerdings handelt es sich bei der Stiftsbibliothek um einen kulturellen und vor allem auch wissenschaftlichen Leuchtturm. Wir begrüssen, dass der Katholische Konfessionsteil verpflichtet wird, zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Aber welche sind denn das? Uns haben die entsprechenden Nachweise und Aussagen schlicht gefehlt. Das haben wir auch in der Kommission bereits angedeutet. Unverständlich ist, dass sich die Stadt St.Gallen kurzerhand aus der Verantwortung genommen hat. Es kann doch nicht sein, dass die Stadt St.Gallen, die ungemein von der Stiftsbibliothek profitiert, sich nicht an diesen Massnahmen beteiliget. Das ist auch insofern erstaunlich, weil das nun vorliegende Paket offenbar zunächst die Kooperation mit der Stadt aufgegleist wurde. Weshalb dieser unerklärliche Rückzug? Woher rührt diese kleinliche Haltung? Andere Gemeinden werden bei anderen Massnahmen – wir haben es gehört bei Sportvereinen, Seilbahnen usw. – auch in die Pflicht genommen. Ansonsten fliesst das Geld in der Stadt St.Gallen für Wunschprojekte von Linksgrün auch sehr locker, umso unglaublicher ist die Verweigerung der Hilfsleistung an die Stiftsbibliothek. Für uns ist klar, der Kanton darf diesen fehlenden Beitrag der Stadt sicher nicht zusätzlich noch berappen. Derartige Vorstösse würden wir klar ablehnen. Doch bleiben wir bei unserer Staatsebene. Der Nachtragskredit für die Entschädigung zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist in der Botschaft argumentativ schwach begründet worden. Das nötige Zahlenmaterial fehlt schlichtweg. Wir fragen uns ganz grundsätzlich, in wieweit sich ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Stiftsbibliothek und den Behinderteneinrichtungen besteht bzw. weshalb die beiden völlig unterschiedlichen Bereiche in einem Geschäft verpackt werden. Wir hätten es zudem begrüsst, wenn z.B. auf Seite 4 der Botschaft ausgewiesen wäre, wie hoch die Mehrkosten für Schutzmaterial und Weiteres sind. Die Botschaft trifft auch keine Aussage darüber, wie hoch die coronabedingten Ertragsausfälle sind. Das zeigt auf, dass der Detaillierungsgrad dieser Vorlage ungenügend ist. Politisch stört uns, dass in dieser Vorlage einmal mehr agile, dynamische Akteurinnen und Akteure benachteiligt werden. Die wirtschaftlich erfolgreichen Institutionen erhalten keine Unterstützung. Die Institutionen aber, die bereits vor Corona keine negativen Schwankungsreserven aufgewiesen haben, werden nun zusätzlich unterstützt. Das führt zu einer weiteren Verzerrung. Das ist zwar wohl notwendig, aber unbefriedigend. Der staatliche Geldsegen könnte ebenso an subjektorientierte Leistungsziele gekoppelt werden. Wir werden trotz unseren berechtigten und umfassenden Bedenken zum Wohle der betroffenen Menschen auf die Vorlage eintreten. Wir fordern die Regierung und hier insbesondere das Departement des Innern (DI) auf, uns zukünftig seriöse Vorlagen zuzuleiten. Zu guter Letzt wiederhole ich mich gerne, auch hier verteilen wir grosszügig Steuergelder. Wir reduzieren unseren finanziellen Spielraum der nächsten Jahre weiter. Wir geben weiterhin viel Geld unserer nachfolgenden Generationen aus. Wir müssen nun so schnell wie möglich damit beginnen, unseren Staatshaushalt auf eine nachhaltige Basis zu stellen und die Ressourcenkraft unseres Kantons zu steigern. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |
20.9.2021 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission tagte am 9. August 2021. Vom zuständigen Departement des Innern nahmen Regierungsrätin Laura Bucher, Generalsekretär Davide Scruzzi sowie Andreas Schwarz, stv. Leiter Amt für Kultur, an den Beratungen teil. Bei dieser Vorlage handelt es sich um zwei Nachtragskredite. Diese betreffen zum einen die Mehrkosten der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie der Stiftsbibliothek St.Gallen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Epidemie. In beiden Fällen sind die Schäden bereits im Jahr 2020 entstanden. Mit Blick auf eine abschliessende und genaue Einschätzung der Schadenssituation war es für die Regierung aber angezeigt, die Mehrkosten auf der Basis der konkreten Rechnungsabschlüsse 2020 zu bestimmen und je einen entsprechenden Schlüssel für eine kantonale Beteiligung zu definieren. Aufgrund der Covid-19-Epidemie sind für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zusätzliche Kosten sowie Ertragsausfälle entstanden. Bis anhin beteiligen sich weder Bund noch Kanton an diesen coronabedingten Mehrkosten oder Ertragsausfällen. Nach Vorliegen der Jahresrechnungen kann der Finanzbedarf für die Deckung abgeschätzt werden. Es ist eine zusätzliche Finanzierung seitens des Kantons und damit ein Nachtragskredit in der Höhe von 2,3 Mio. Franken nötig. Zur Stiftsbibliothek: Als öffentlich-rechtliche Körperschaft des kantonalen Rechts kann der katholische Konfessionsteil als Träger der Bibliothek aufgrund der Vorgaben des Bundesrechts keine Ausfallentschädigung gemäss der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung erhalten. Mehrere Gründe rechtfertigen eine Speziallösung für die Stiftsbibliothek als zentralen Bestandteil des UNESCO Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen und als weit über den Kanton St.Gallen ausstrahlende Kulturinstitution. Darum hat der Kantonsrat die Regierung an der Aprilsession 2021 im Rahmen seiner Beratungen zur Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich beauftragt, ihm einen Beschluss zur finanziellen Entschädigung der Stiftsbibliothek vorzulegen. Dieser soll sich an den Grundsätzen der Covid-19-Ausfallentschädigungen im Kulturbereich orientieren. Der anrechenbare Schaden wurden vom Amt und der Regierung auf 635'000 Franken berechnet. An den entstandenen Schaden leistet der Kanton mit dieser Vorlage einen Beitrag von 254'000 Franken. Die vorberatende Kommission hätte den ursprünglich vorgesehenen Kostenteiler begrüsst. Dass der Stadtrat von St.Gallen den für die Stadt St.Gallen vorgesehenen Beitrag von 127'000 Schweizer Franken ablehnt, hat die ganz grosse Mehrheit der vorberatenden Kommission erstaunt. Wir sind uns aber bewusst, dass wir die Stadt nicht dazu verpflichten können, diesen Betrag zu übernehmen. Wir nehmen das so zur Kenntnis. Ich beantrage, auf die Vorlage einzutreten und den beiden Nachtragskrediten zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |