Geschäft: Regulierung der schadenstiftenden Wölfe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.28
TitelRegulierung der schadenstiftenden Wölfe
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung19.4.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Juni 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.4.2021Person27.6.2024
19.4.2021Person8.12.2024
19.4.2021Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Wortmeldung

Dürr-Gams: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Spätestens Ende September kehren die Alphirten mit den ihnen anvertrauten Tieren ins Tal zurück. Einige von ihnen haben eine aufreibende Alpzeit mit belastenden Erlebnissen hinter sich. Der offiziellen Webseite des Kantons ist am 9. August 2021 zu entnehmen, dass neben einem Angriff auf ein trächtiges Rind im Murgtal, an dem mehrere Wölfe beteiligt waren, auf verschiedene Alpen im Weisstannental, Werdenberg, Obertoggenburg und Flums zahlreiche Nutztiere gerissen wurden. Die Säntisalp oberhalb von Nesslau musste bereits Anfang August verlassen werden, weil ein wirkungsvoller Herdenschutz in diesem Gebiet nicht möglich ist. Dort, wo Herdenschutzmassnahmen möglich sind, zeigen sie Wirkung. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand für die jeweilige Alp lohnt. Um bspw. eine Schafherde zu schützen braucht es Hunde, Hirten und Elektrozäune, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Seit Mitte Juli 2021 ist die überarbeitete Jagdverordnung (sGS 853.11; abgekürzt JV) in Kraft. Laut dieser wird die Schadenschwelle für die Abschussbewilligung eines Wolfes gesenkt. Einzelne Wölfe dürfen bereits nach zehn Rissen innert vier Monaten geschlossen werden. Allerdings muss auch nachgewiesen werden, dass es immer derselbe Wolf war. Der Kanton St.Gallen hatte in der Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung weitere Eingriffsmöglichkeiten gefordert, insbesondere Abschüsse von Wölfen mit problematischem Verhalten und Abschüsse zur Bestandesregulation.

Seit kurzem beobachten wir ein neues Phänomen, das sich unweit unserer Kantonsgrenze ereignet. Es handelt sich um Wölfe, die offensichtlich die natürliche Scheu vor Menschen verlieren und ihnen und ihren Hunden bedenklich nahe kommen. In der Schweiz herrscht der Grundsatz: «Wo ein Wildtier einen Lebensraum findet, hat es auch ein Lebensrecht.» Das gilt auch für den Wolf, der eine geschützte Tierart bleiben soll. Allerdings beobachten wir nun massive Überschneidungen von Ansprüchen und Lebensräumen, was zu erheblichen Problemen führt. Diese dürfen nicht ignoriert werden. Laut offiziellen Schätzungen leben in der Schweiz heute mindestens elf Wolfsrudel mit rund 130 Wölfen. Aufgrund des erwarteten Wachstums der Wolfsbestände sind weitere Konflikte vorprogrammiert. Es muss ein Kompromiss gesucht werden, der eine Koexistenz von Wolfspopulation, Alpwirtschaft und touristischer Nutzung möglich macht. Saisonal bedingt werden die Meldungen, die den Wolf betreffen, in den nächsten Monaten weniger werden. Wir danken der Regierung, dass sie die Wolfsproblematik weiterhin aufmerksam verfolgt und ihre Möglichkeiten in dieser Angelegenheit ausschöpft.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021