Geschäft: Ost – Ostschweizer Fachhochschule: Welche Rahmenbedingungen in den Anstellungsverhältnissen werden geschaffen?

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.97
TitelOst – Ostschweizer Fachhochschule: Welche Rahmenbedingungen in den Anstellungsverhältnissen werden geschaffen?
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung2.12.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Dezember 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. Januar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.12.2020Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2021Wortmeldung

Jans-St.Gallen ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Thema der Interpellation sind die Anreizsysteme innerhalb der neu gegründeten FHS-Ost. Während einige Institute solche Anreizsysteme im Sinn von Erfolgsbeteiligungen kannten, gab es diese bei anderen nicht. Das führt zu uneinheitlichen Rechten des Personals und es wird als ungerechte Entlöhnung empfunden. Das Thema war schon an der Hochschule Rapperswil ein Thema und wurde natürlich durch den Zusammenschluss akzentuiert.

Ich bin mit der Antwort der Regierung zufrieden, denn sie stellt fest, dass innerhalb der Ost keine standortspezifischen Personalregelungen existieren sollen. Anreizsysteme sollen sinnvoll, kulturangepasst und ausgeglichen sein. Die Regierung stellt weiter fest, es sei essentiell, dass nicht ausschliesslich drittmittelfinanzierte Bereiche, sondern möglichst alle Leistungsbereiche, das heisst Forschung wie Lehre, Departemente und Organisationseinheiten sowie unterschiedliche Personalkategorien mit vergleichbaren Chancen teilhaben können. Teilhaben an einem Anreiz- oder Erfolgsbeteiligungssystem. Das sind wichtige Grundsätze. Es ist für eine gute Zusammenarbeitskultur innerhalb der Ost unerlässlich, dass allfällige Erfolgsbeteiligungsmodelle chancengleich und solidarisch gehandhabt werden.

Ich bedanke mich bei den Regierungen, dass sie bei der Beratung des Personalreglements der Ost auf diese Aspekte achten wird bzw. dies unterdessen bereits getan hat. Die Antwort auf die Interpellation ist ja bereits acht Monate alt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021