Geschäft: Faire SAK-Einspeisevergütungen für Solarstrom – damit der Energiestrategie die Sonne scheint
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.95 |
Titel | Faire SAK-Einspeisevergütungen für Solarstrom – damit der Energiestrategie die Sonne scheint |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 1.12.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.12.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Jans-St.Gallen | 21.11.2024 |
1.12.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sennhauser-Wil | 21.11.2024 |
1.12.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schwager-St.Gallen | 6.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Wir müssen uns selbstkritisch eingestehen, unsere Zielsetzung, dass die SAK ab dem Jahr 2022 im Minimum auf dem Durchschnitt der 30 grössten Energieversorger liegen sollte bezüglich der Bepreisung des angelieferten Stroms, war ganz offensichtlich viel zu bescheiden. Sich mit dem Durchschnitt zu begnügen ist aber nicht nur für uns Interpellanten, sondern auch für unseren Kanton grundfalsch. Beim wichtigen Thema der schnellen, unkomplizierten Förderung eines verstärkten Anteils der Solarenergie an unserer Energieversorgung sollten wir uns weitaus höhere Ziele setzen. Es ist vielleicht bezeichnend, dass selbst wir als Kantonsräte hier die Ziele viel zu tief angesetzt haben. Im Detail zur Antwort der Regierung: Sie verweist darin auf ihre Ausführungen vom März 2018 auf eine Interpellation mit ähnlicher Stossrichtung. Der Verein Unabhängiger Energieerzeuger (VESE) würde mit seiner Rangierung Preise für Äpfel mit Birnen vergleichen, weil in der Aufstellung einerseits der Abnahmepreis für die Energie und andererseits jener für den Herkunftsnachweis (HKN) enthalten wäre, bzw. Letzterer nur lückenhaft erfasst wäre. Bisher hat es die SAK den Energielieferanten überlassen, sich selber um eine Entschädigung des HKN zu bemühen. Neue leistet die SAK allen Lieferanten in ihrem Verteilgebiet automatisch eine HKN-Entschädigung von 2,9 Rappen. Das ist ein Fortschritt, damit erreichen die SAK nun tatsächlich den von uns Interpellanten geforderten Durchschnitt. Die neuen Zahlen haben auch Eingang gefunden in die aktualisierte VESE-Auflistung. Die SAK liegen dank der Anpassungen nicht mehr auf dem peniblen letzten Listenplatz. Die Regierung führte in ihrer Antwort sinngemäss aus, dass sie sich über die Eignerstrategie hinaus nicht in die Arbeit der SAK-Geschäftsleitung einmische. Dies können wir Interpellanten grundsätzlich nachvollziehen. Es ist nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal einer Eignerstrategie, wenn sie sich in der wichtigen Frage der Zukunftstauglichkeit unserer Energieversorgung mit Mittelmass zufrieden gibt. Im SAK-Geschäftsbericht 2020 wird auf S. 25 Folgendes ausgeführt: «Basis für die Geschäftsstrategie bildet die von den Eigentümern erlassene Eignerstrategie von 2019. Die daraus abgeleitete Geschäftsstrategie wird jährlich von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat anlässlich einer Strategiesitzung überprüft und vom Verwaltungsrat genehmigt.» Es ist also durchaus möglich, dass sich die St.Galler Mitglieder des SAK-Verwaltungsrats für mehr als das aktuelle SAK-Mittelmass in der Umsetzung der Eignerstrategie einsetzen, z.B. dass die SAK grundsätzlich mindestens gleich hohe Vergütungen für Solarenergie, wie jeder andere Energieversorger im SAK-Einzugsgebiet vergütet. Mittelmass sollte unserem Kanton grundsätzlich zu wenig sein. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns noch ganz kurz den Hinweis, dass die SAK aufgrund ihrer Beteiligung von 12,5 Prozent an der Axpo fast 31 Prozent des Stroms aus Atomkraftwerken bezieht. Im Schweizer Mittel liegt dieser Wert bei gerade noch 19 Prozent. Gerade vor diesem Hintergrund ist die SAK-Eignerstrategie dringend anzupassen, damit unser Kanton aus diesen auch finanziell fatalen Abhängigkeiten bzw. Verpflichtungen herauskommt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |