Geschäft: Geplante Verlegung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) nach Rorschach: Wurden die erforderlichen strategischen Überlegungen gemacht?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.85 |
Titel | Geplante Verlegung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) nach Rorschach: Wurden die erforderlichen strategischen Überlegungen gemacht? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 30.11.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schorer-St.Gallen | 21.11.2024 |
30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Noger-St.Gallen | 27.6.2024 |
30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Scheitlin-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.12.2020 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Beantwortung der Regierung vermag uns aber nur teilweise befriedigen, auch nach den Ausführungen von Regierungsrat Kölliker zur Motion. Alle Argumente, welche die Regierung für ihren plötzlichen Entscheidung vorbringt, hätten mit den betroffenen Personen und Institutionen problemlos vorbesprochen werden können, wie dies in unserer Demokratie unter Partnern, seien sie nun auf kantonaler und kommunaler Ebene für das öffentliche Wohl tätig, üblich ist. Für den Entscheid der Regierung bestand weder ein Grund zu besonderer Eile noch lagen ein Notfall oder eine ausserordentliche Lage vor. Deshalb hinterlässt die Art und Weise, wie die Regierung ihren Entscheid unbehelligt an divergierenden Auffassungen vorbei manövrieren wollte, ein schlechtes Gefühl – solches zahlt sich in der politischen Zusammenarbeit auch selten aus. Und mit den Unterlagen, welche äusserst kurz vor der Sessionen vom Bildungschef an verschiedene Ratsmitglieder gesendet wurden, lassen sich diese Mängel auch nicht heilen. Vielmehr geht nach erster Sichtung aus ihnen hervor, dass die dort zitierten Angaben mit den Betroffenen sehr wohl hätten diskutiert werden sollen. Aber nicht nur die Art und Weise des Vorgehens ist unbefriedigend, auch inhaltlich Vermögen die in der Interpellationsantwort vorgebrachten Argumente kaum zu befriedigen. Insbesondere, wir nehmen zur Kenntnis, dass es vornehmlich um einen finanziellen Entscheid geht gemäss der Antwort eins, und nicht um eine Entscheidung auf strategischen Grundlagen und Qualitätsabklärungen. Nachdem seit einiger Zeit und unter Einbindung verschiedener Partner aus dem Bildungssektor und der Gesundheitsbranche ein Gesundheitscluster aufgebaut wurde, soll dieses in einem Schnellschuss wieder aufgebrochen werden. Das schwächt einen sorgsam aufgebauten Standortvorteil massiv und zeugt von wenig strategischem Verständnis. Falls dies als der richtige Weg angesehen wird, was wir im Moment nicht so sehen, dann ist aber wenigstens partnerschaftliches Handeln und Weitblick gefragt. Kurz, es ist uns nicht möglich, uns mit dem Vorgehen und der Antwort der Regierung abzufinden, deshalb unterstützen wir Interpellanten auch die dringliche Motion dazu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin, stellt Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |