Geschäft: St.Galler Energiekonzept 2021–2030

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.20.05
TitelSt.Galler Energiekonzept 2021–2030
ArtKR Bericht
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung13.8.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung16.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 11. August 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 14. September 2020
AntragAntrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang vom 30. November 2020
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 30. Oktober 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2020Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag)93Zustimmung0Ablehnung27
1.12.2020Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang zu Ziff. 2 der Aufträge87Zustimmung3Ablehnung30
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich gehe davon aus, dass sie noch eine Einschätzungen erhalten möchten. Natürlich ist es so, um den Gebäudepark zu erneuern bedarf es einer langfristigen Investitionsplanung bei jedem Einzelnen. Man baut ja nicht jeden Tag ein neues Haus, sondern es handelt sich um eine einmalige Investition, wie es auch ein Mehrfamilienhaus oder ein Industriegebäude ist. Deshalb haben wir auch einen langfristigen Horizont bis ins Jahr 2050. Letztlich werden ja mit diesen Investitionshilfen bzw. Beiträgen sicher auch andere Erneuerungen in einer Liegenschaft vorgenommen. Deshalb sind das durchaus Anreize, die dazu führen, dass auch weitergehende Erneuerungsinvestitionen an einer Liegenschaft getätigt werden. Ich bin überzeugt, wir haben noch 60'000 fossile Heizungen im Kanton, da werde bis in Jahr 2050 auf den richtigen Pfad kommen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich glaube, die Antwort steht steht in der Botschaft. Es ist wirklich die Energieeffizienz in den kantonalen Gebäuden, Ausbau Fotovoltaik auf den kantonalen Gebäuden. Sie haben unter anderem auch diese Botschaft zur Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Bauten verabschiedet.

Ich kann dazu vielleicht noch ergänzen: Wir haben ursprünglich 53 Objekte von Fotovoltaikanlagen lokalisiert und jetzt sind es noch elf Anlagen. Da fielen auch einige weg aufgrund der Spitalbauten an die Spitalverbunde. Das Kantonshochbauamt hat dafür gesorgt, dass wir vor allem jene Liegenschafft mit Fotovoltaikanlage bestücken, die auch selbst Energie verbrauchen. Das heisst, nicht nur Energie in ein Netz einspeisen. Es wurde eine Kostenschätzung vorgenommen, falls die Investitionen für diese elf Anlagen tiefer ausfallen würden, selbstverständlich könnte man dann noch weitere Anlagen auf kantonalen Bauten vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Die Regierung hat ja das St.Galler Energiekonzept 2021–2030, das Ihnen vorliegt, verabschiedet. Sie sieht in den genannten Hürden keinen Widerspruch zur Freiwilligkeit, weil sich die Massnahme gezielt an die genannten Hürden adressieren. Das heisst, Information und Beratung will und soll vermehrt aufzeigen, dass der Beitrag jeder einzelne Person wichtig ist und zählt. «Ich kann es mir nicht leisten», trifft vielleicht punktuell zu. In anderen Situationen wir die Vorstellung über die tatsächlichen Kosten eines Beratungsangebots oder einer Investition vielleicht zu hoch betrachtet und ist vielleicht nicht mehr zeitgemäss. Hier will dieses Energiekonzept genau ansetzen und auch Informationen vermitteln. Es ist auch eine Frage der Sensibilisierung und nicht in erster Linie eine Frage wie viel Geld wir in das System stossen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang zu Blumer-Gossau: Sie haben in Ihrem energiepolitischen Rundblick bzw. Rundumschlag das Konzept kritisiert und gesagt, was gut ist und was nicht. Sie erwähnten, die Landwirtschaft sei hier nicht erwähnt, das stimmt. Es stellt sich einfach die Frage, wieso ist die Landwirtschaft nicht erwähnt, weil so unbedeutend ist oder weil sie die Hausaufgaben bereits gemacht hat und auf gutem Weg ist? Ich glaube, es ist das Zweite. Die Landwirtschaft ist in Sachen Energieeffizienz und vor allem Produktion erneuerbarer Energien viel weiter als der Durchschnitt unserer Gesellschaft und unsere KMU. Ich denke da an die Fotovoltaikproduktion. Ich denke aber auch an die energieeffizient mit der Verwendung von Holz, Solarenergie auf dem eigenen Betrieb und den eigenen Haushalten. Ich denke auch an die Förderprogramme: Die Landwirtschaft ist seit Jahren an Förderprogrammen beteiligt, macht sehr aktiv mit. Es sind nationale Programme, ich denke dabei an den Bereich Klimarappen, Wärmeruckgewinnung, Motoren mit Frequenzumformern umrüsten, die Beheizung von Ställen usw. Ich kann Ihnen sagen, da läuft sehr viel. Blumer-Gossau hat vor allem auch den Methangasausstoss angesprochen, dazu muss ich sagen, die Konsumentinnen und Konsumenten dieses Landes bestimmen was gegessen wird. Sehr viele Leute esse nach wie vor gerne Fleisch, trinken gerne Milch und essen Käse. Die Landwirtschaft produziert das, was der Konsument will. Wenn Sie das Gefühl haben, die Schweizer Bevölkerung brauchen nur noch Kartoffeln, Rosenkohl und Hanf, unsere Bauern pflanzen das gerne an. Blumer-Gossau, ich muss Ihnen sagen, Sie haben ein Instrument als Schulleiter und ehemaliger Lehrer, das kennen Sie gut, das ist Nachhilfeunterricht. Ich biete Ihnen eine Stunde Nachhilfeunterricht im nächsten Frühjahr an, dann können wir uns über dieses Thema unterhalten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

zu 3.4., 3.5 und 3.7. Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich nehme es vorweg, dieses Konzept stimmt mich persönlich durchaus positiv und ich möchte ein paar Zeilen etwas unterstreichen. Unter 3.4 «Schlussfolgerungen» heisst es: «Global denken, lokal handeln», und unter 3.5 «Ziele» wird klar: Das Hauptziel ist, den CO₂-Ausstoss zu verringern. Was heisst dies nun? Man kann sich viele Ziele stecken. Dies ist jedem persönlich überlassen. Ob ein Ziel umgesetzt werden kann, können wir alle erst im Nachhinein sagen. Was wir aber mit Sicherheit sagen können, ist, dass es nur Sinn macht, sich Ziele zu setzen, die auch im eigenen Bereich, in der eigenen Hand, liegen. Setzt man sich nämlich Ziele, die ausserhalb unserer eigenen Reichweite liegen, beginnt ein Schwarzpeterspiel.

Zu Punkt 3.7: Auf die vermehrte Nutzung regionaler Energiequellen wird in diesem Konzept ganz bestimmt hingewiesen. Dies stimmt mich doch sehr positiv, endlich werden die vielen Vorteile des Holzes erkannt. Endlich wird dem nachwachsenden und regionalen Rohstoff die angemessene Anerkennung geschenkt. Glauben Sie mir, mit einer gezielten Förderung sind wir nicht auf dem Holzweg, denn Holz stärkt regional und kantonal, somit bleibt die Wertschöpfung auch hier. Die Förderung und Nutzung von Holz senkt das CO₂ durch die Stärkung unserer Wälder. Dass in einem Konzept die Formulierung noch etwas schwammig ist, ist verständlich. Wir von der SVP-Fraktion wollen nun klare Ziele, um die Wertschöpfung rund um das Holz zu stärken. Aus diesem Grund hat die SVP-Fraktion die Motion zur Stärkung des Rohstoffes Holz gestern eingereicht.

Der Abschnitt 3.7 zeigt vieles auf. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam so auf dem richtigen Weg sind.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Gähwiler-Buchs: Dem Auftrag ist zuzustimmen.

Der Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet möchte die Regierung beauftragen, auch kleine Holzfeuerungen zu fördern. Das Anliegen tönt sympathisch, kommt aber etwas kurzfristig. Wir hätten das Thema gerne vertieft in der vorberatenden Kommission diskutiert. Der Auftrag hätte dann vielleicht auch noch etwas präzisiert werden können, wie Wick-Wil gerade auch erwähnt hat. Gemäss Massnahmenkatalog im Energiekonzept ist eine Förderung von erneuerbaren Heizsystemen vorgesehen. Wenn Holzfeuerungen, wie im Antrag erwähnt, tatsächlich erneuerbar sind, wäre dann eine Förderung gemäss Energiekonzept nicht bereits möglich? Falls die Kriterien für erneuerbare Energie bei Holzheizungen nicht gegeben sind, stellt sich die Frage, warum eine Förderung nötig sein soll? Gerne bitte ich diesbezüglich noch um Klärung.

Im Sinne der ganzheitlichen Betrachtung, wie es im Antrag denn auch heisst, sollte auch die Feinstaubbelastung bei Holzheizungen beachtet werden. Ein Ersatz fossiler Heizsysteme mit Holzfeuerungen kann sinnvoll sein, aber wahrscheinlich nicht überall. In Städten oder dichtbesiedelten Gebieten könnte die Feinstaubbelastung etwas gar hoch werden. Mit der im nächsten Jahr in Kraft tretenden Luftreinhalteverordnung sollte diese Problematik aber etwas entschärft werden. Auch dies sollte mit einer ganzheitlichen Betrachtung geprüft werden.

Bei der Förderung von Holzheizungen muss zudem die Effizienz berücksichtigt werden. Die Regierung wird hier in der Pflicht sein, entsprechende Kriterien aufzustellen, und auch diese graue Energie zu berücksichtigen, von der so viel gesprochen wird. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die Fördergelder nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Wir fragen uns, woher diese Mittel kommen sollen? Nicht überall sitzen die Spendierhosen so locker, wie wir es heute Nachmittag bereits gesehen haben. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass wir etwas sehr skeptisch gegenüber diesem Antrag sind, glauben aber, dass eine Förderung von Holzheizungen durchaus sinnvoll sein kann. Gerade die Nutzung von einheimischem Holz ist zu fördern. Bei aller Skepsis, wir können uns diesem Antrag anschliessen, ebenfalls unterstützen und verbinden wir aber unsere Unterstützung mit der Bitte die Förderung dann auch wirklich ganzheitlich zu betrachten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Huber-Oberriet, lege seine Interessen offen, als Präsident der Waldregion 2 und Mitglied der Interessengruppe Wald und Holz des Kantonsrates. Dem Antrag von Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen.

Es ist nicht im Sinn der Antragsteller, dass wir in sämtlichen Städte oder dicht besiedelten Gebieten die kleinen Holzheizungen fördern wollen, dort könnte man mit Wärmeverbunden arbeiten. Unsere Idee ist es, in den Randgebieten, dort wo keine Möglichkeit besteht, an ein Fernwärmenetz anzuschliessen, diese Förderung zu machen. Es kann nicht sein, dass das irgendwann die Gemeinden übernehmen müssen. Dort sind die Spielregeln wieder anders. Wenn eine kleine Gemeinde mit vielen Gebieten oder Häusern ausserhalb der Bauzone ist, kommt das diese teuer zu stehen, deshalb ist es eine Sache des Kantons. Wir bitten Sie deshalb, stimmen Sie unserem Auftrag zu, dann machen wir eine gute Sache. Zu Dürr-Widnau, wenn das Holz im Wald verfault wird das CO₂ auch freigesetzt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau: Ich spreche als Mitglied der vorberatenden Kommission. Wir haben diesen Antrag dort nicht diskutiert. Ich bin froh, dass Widmer-Mosnang diesen noch präzisiert hat, denn dabei sind für mich zwei Fragen entscheidend, die noch beantwortet werden müssen: Dieser Antrag hat kein Preisschild. Ich hoffe, der Regierungsrat kann sagen, um welche Beträge es sich handelt oder eben nicht. Ich habe von Widmer-Mosnang gehört, es müssen keine finanziellen Beiträge sein, sondern es können auch Beratungen usw. sein. Das wäre wünschenswert, denn sonst müssen wir uns nichts vormachen, irgendwo wird das Geld dann von diese 17,3 Mio. Franken weggenommen und irgendeine Massnahme des Konzepts muss entsprechend gestrichen werden.

Wir haben in der Kommission gehört, dass das Holz transportiert werden muss. Ich meine, wenn die Häuser am Waldrand stehen, ist das kein Problem, aber was ist, wenn das Holz über längere Distanzen transportiert werden muss? Das sind natürlich auch Emissionen, die unerwünscht sind. Dazu bitte ich den Regierungsrat etwas dazu zu sagen. In der Kommission war die Haltung der Spezialisten eher, dass man das nicht fördern sollte. Aber ich bin gespannt, wie jetzt die Haltung aussieht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

zu 6.?. Oberholzer-St.Gallen: In meiner einfachen Anfrage 61.20.40 «Kosten und Sparpotenzial des Energieverbrauchs im Kanton St.Gallen» gab die Regierung sehr detaillierte Antwort. Die Anfrage betraf einige Informationen dazu, wie viele finanzielle Mittel benötigt würden, um den ökologischen Umbau vorab im Heizungsbereich, im Bereich der Erzeugung von erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die Antwort fällt so aus, es ist durchaus interessant auch in Zeiten von Corona, es könnten mit den Massnahmen, wie wir sie tatsächlich bräuchten, für rund 30 Jahren mehrere 100 Arbeitsstellen geschaffen werden. Andererseits ist das benötigte Investitionsvolumen tatsächlich sehr hoch. Es braucht bis ins Jahr 2050 gemäss der Schätzung der Regierung 13,3 Mrd. Franken um den Gebäudepark klimaneutral zu machen und die erneuerbaren Energien auf ein hinreichendes Niveau zu bringen. Und bis ins Jahr 2030 beträgt der geforderte Investitionsbedarf 4,4 Mrd. Franken. Jetzt sehen wir in diesem Energiekonzept, dass sie ein paar Millionen bis 2030 vorsehen, und damit sollten wir 4,4 Mrd. Franken der erforderlichen Investitionen auslösen, wenn wir diese nicht selber tätigen. Da besteht doch eine sehr sehr grosse Lücken, ich sehe nicht, wie wir die im Energiekonzept gesetzten Ziele erreichen können. Mich würde interessieren, wie wir tatsächlich diese Lücke schliessen sollten. Was die Verhaltensökonomie betrifft, da sind sich sogar die Fachleute der Verhaltensökonomie selbst einig, dass das allenfalls ergänzend nützlich sein kann, aber ganz sicher nicht eine zentrale Massnahme ist, um diese grossen Zielen und diese grossen Investitionsvorhaben bewältigen zu können.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in einziger Lesung durchberaten. Ich stelle Kenntnisnahme vom Bericht «St.Galler Energiekonzept 2021–2030» fest. Damit kommen wir zum Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

zu 1.2. Monstein-St.Gallen: Ich hoffe, dass meine Fragen nicht bereits in der vorbereitenden Kommission gestellt wurden. Ich frage mich, welche Rahmenbedingungen müssten für die Regierung erfüllt sein, dass statt auf Freiwilligkeit auf Gebote und Verbote ausgewichen würde bzw. die nicht konkretisierten, komplementären Elemente eingesetzt würden?

Unter 7.6 «Steuerung» finde ich dazu lediglich die Aussage: «Deuten die Indikatoren auf eine Verfehlung der energie- und klimapolitischen Ziele oder der Massnahme übergreifenden Ziele hin, überprüft das AWE die strategische Ausrichtung des Energiekonzepts und passt diese im Rahmen seiner Kompetenzen an.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Dem Antrag von Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang ist zuzustimmen.

Herr Präsident, sehr geschätzte Damen und Herren von Regierung und Parlament. Vorredner Walter Freund hat bereits sehr viel gesagt: Holz ein erneuerbarer Energieträger, der ohne grosse Vorleistungen ohne grosse graue Energie vorhanden ist, muss nicht extra produziert werden muss Holz der aus CO₂ Bilanzsicht ein hervorragender erneuerbare Energieträger ist und wir finden, dass das Holz in diesem Energiekonzept zuwenig prominent beschrieben ist keine konkreten Massnahmen vorhanden sind.

Widmer-Mosnang: Freund-Eichberg hat bereits sehr viel ausgeführt. Holz, ein erneuerbarer Energieträger, der ohne grosse Vorleistungen, ohne grosse graue Energie vorhanden ist und nicht extra produziert werden muss. Holz, das aus Sicht der CO2-Bilanz ein hervorragender erneuerbarer Energieträger ist. Wir finden, dass das Holz in diesem Energiekonzept zu wenig prominent beschrieben ist, es sind keine konkreten Massnahmen vorhanden sind. Meiner Meinung nach und vermutlich auch die Meinung meiner beiden Mitantragsteller: Es geht nicht darum, dass jedes kleine Öfeli oder Cheminée jetzt mit Geld unterstützt wird. Förderung heisst auch Beratung, Förderung heisst Bewerbung und Überzeugungsarbeit, Förderung heisst Trends schaffen und für Rahmenbedingungen sorgen, ich denke an die Bewilligungspraxis und an die Zulassungen. Der Kredit von diesen 17,2 Mio. Franken soll auch nicht erhöht werden, aber die Förderung kleinerer Holzfeuerungsanlagen muss in einem Energiekonzept Platz haben. Es ist Aufgabe der Regierung und der Verwaltung hier die verschiedenen Förderprogramme zu koordinieren, es setzt auch die Mitarbeit der Gemeinden voraus. Wie gesagt, wir dürfen nicht nur Grossanlagen mit Wärmeverbunden fördern und unterstützen, sondern wir müssen das etwas nachhaltiger und umfassender denken. Ich erinnere Sie alle, wir haben vor etwas mehr als einem Jahr den Bericht «Perspektiven zur St.Galler Waldwirtschaft» beraten. Wir haben die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» kreiert. Die einfachste Möglichkeit und eine Lösung ist, wir schaffen Nachfrage, wir brauchen den Energieträger Holz zur Wärmeerzeugung, dann sorgen wir dafür, dass der Wald genutzt wird und wir sorgen insgesamt für eine hervorragende CO₂-Bilanz und leisten einen wichtigen Beitrag zur ganzen Energie- und Klimadebatte.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Wick-Wil (im Namen der Grüne-Fraktion): Ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass das letzte Votum aus meiner Sicht ein sehr sinnvolles Votum war. Und zwar versteht unsere Fraktion diesen Antrag in diese Richtung, dass vor allem Förderung im Sinne einer Beratung der Fall sein sollte. Es geht vor allem darum, den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufzuzeigen, wo machen Holzheizungen Sinn und wo nicht. Eine generelle Förderung von Holzheizungen lehnen wir entschieden ab. Sie können sich vorstellen, es macht wenig Sinn, wenn Sie in einer dicht bewohnten Siedlung sind oder in einer dicht bewohnten Stadt leben und jeder kann irgendwelche Holzheizungen installieren und die werden dann auch noch gefördert, obwohl man sich in Fachkreisen einig ist, dass diese Holzheizungen an diesem Ort am falschen Ort wären. In diesem Sinn würden wir diesen Antrag unterstützen. Wenn die Meinung wäre, es sollte um eine generelle Förderung gehen, dann würden wir diesen Antrag entschieden ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Freund-Eichberg: Dem Auftrag ist zuzustimmen.

Ich möchte auf die zwei Voten reagieren. Huber-Oberriet hat es schon erklären, betreffend der generellen Holzheizungsunterstützung. Natürlich, müssen die Wärmeverbunde, und da müssen wir ansetzen, vor allem in diesen Agglomerationen und Siedlungen, erste Priorität haben. Es bestehen genügend Gegenden in St.Gallen, wo das nicht geht. Wir hatten in der vorberatenden Kommission den Referenten Heinz Wiher aus Winterthur, er hat hervorragende Arbeit geleistet. Er hat in Winterthur die Gasheizungen durch Holzwärmeverbunde ersetzt. Dadurch hat er natürlich nicht nur das Energieholz genutzt, sondern auch das Wertholz. Und weil das Wertholz beim Bauen noch CO2 bindet und bei der Energienutzung CO2-neutral ist, ist es natürlich hervorragend umweltverträglich. Darum meinen wir, soll dies natürlich ganzheitlich betrachtet werden und nicht nur speziell auf die Kleinen. Ich wollte die kleinen Holzfeuerungenanlagen im Text haben, weil die Wärmeverbunde sind ja bereits erwähnt.

Noch zu den Wäldern in St.Gallen: Die Hälfte sind öffentliche Wälder und fast eine Hälfte private Wälder. Wenn jeder seine Wälder nutzen würde, hätten wir schon sehr viel gemacht. Die Wälder würden wieder verjüngt werden, aber da haben wir noch Nachholbedarf.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

beantragt im Namen von Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang eine neue Ziff. 2 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «im Rahmen der Umsetzung des Energiekonzeptes 2021–2030 unter dem Titel «Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien steigern» den erneuerbaren Energieträger Holz unter einer ganzheitlichen Betrachtungsweise auch bei kleinen Heizungsanlagen zu fördern.»

Freund-Eichberg, legt seine Interessen als Präsident der Interessengruppe Wald und Holz des Kantonsrates offen.

Der Kantonsrat hat bereits im VI. Nachtrag zum Energiegesetz die Förderwürdigkeit als Energieträger und Wertholz bezeichnet. Im Förderungsprogramm spielt dann der Energieträger Holz nur bei grossen Wärmeverbunden eine Rolle, z.B. sind die meisten kleinen und mittleren Ölfeuerungen in Ein- und Kleinmehrfamilienhäusern in Betrieb. Beim Ersatz von Heizungen mit fossilen Energieträgern haben die Besitzer keine sinnvolle Alternative, wenn sie den bisherigen Energieträger durch ein Heizsystem mit vollständig erneuerbarer Energie ersetzen wollen, ausser einer Wärmepumpe, die aber auch elektronische Energie ist und mehrheitlich von nicht erneuerbarer Energie, wie Kohle, Atomstrom usw., produziert wird. So entscheiden sie sich auch aus betriebswirtschaftlichen und Versorgungssicherheits-Überlegungen oftmals wieder für eine neue Ölheizung. Sie können auch meistens nicht an zentrale Holzzentralheizungen angeschlossen werden, weil das Gebiet nicht für erneuerbare Energien erschlossen ist oder es sich nicht lohnt es zu erschliessen. Gemäss Energiekonzept sollen nur grosse Holzfeuerungen mit Wärmeverbund vom Kanton finanziell unterstützt werden. Ein kantonales Förderprogramm für kleinere Holzfeuerungen fehlt, die mit Stückholz, Schnitzelholz oder Pellets betrieben werden können. Dies ist umso bedauerlicher, da Holzfeuerungsanlagen CO₂-neutral sind und die Umwelt nicht belasten. Ich meine, eine Unterstützung von Solaranlagen für elektrischen Strom ist kantonal richtig. Eine kantonale Unterstützung für CO₂-neutrale kleine und mittlere Holzfeuerungen sind für uns geradezu folgerichtig, weil sie die Umwelt nicht belasten.

Ich bitte Sie, diesen Antrag auf Auftrag an die Regierung zu überweisen, damit eine ganzheitliche Betrachtungsweise auch bei Kleinholzfeuerungsanlagen eine Förderung vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag von Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Widmer-Mosnang mit 87:3 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich gebe es zu, in meiner Brust schlagen zwei Herzen. Als Volkswirtschaftsdirektor müsste ich jetzt freudestrahlend sagen, selbstverständlich verwerten wir Holz, wir setzen es auch gerne nicht nur in den Feuerungen ein, sondern wir setzen es auch gerne in den Bauten ein. Hier möchte ich noch auf die Interpellation von Steiner-Kaufmann-Gommiswald hinweisen vom 16. September 2020, die Regierung hat am 17. November 2020 die Antwort erteilt. Da haben wir versucht, mit dem Blickwinkel aus der Raumplanung aufzuzeigen, dass es durchaus möglich ist, Holzfeuerungsanlagen zu erstellen. Ich denke, wenn wir wirklich von der Holznutzung sprechen, dann müssen wir das gesamtheitlich angehen.

Nun aber konkret zum vorliegenden Antrag: Der Ersatz von Ölfeuerungen in Wohnbauten oder Ferienhäuser durch Holzfeuerungen ist unbestrittenermassen auch vor allem in abgelegenen Gebieten eine gute Lösung. Die Förderungsmassnahme: Beiträge an automatische Holzfeuerungen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 70 Kilowatt wurde im Sommer 2019 denn auch aus rein finanziellen Gründen aufgehoben. Ich kann mich noch gut an die vorberatende Kommission erinnern, ich war damals auch dabei. Da hat Regierungsrat Mächler auch aus finanzpolitischen Gründen darauf hingewiesen, dass man diese Fördertatbestände einstellt. Holzfeuerungen mit einer Leistung von weniger als 70 Kilowatt müssen von den Gemeinden bewilligt und kontrolliert werden. Das Baudepartement schlägt deshalb dem Kantonsrat vor, diese kleinen Holzfeuerungen im Rahmen von kommunalen bzw. regionalen Förderungsprogrammen zu unterstützen. Mit einem Fixbeitrag von z.B. 3'000 Franken kann unkompliziert im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ein Beitrag zugesichert werden. Zudem ist der Mittelbedarf mit dem Budget von kommunalen oder regionalen Förderungsprogrammen ohne weiteres vereinbar. Städte und Gemeinden können auch unter Berücksichtigung der Lufthygiene entscheiden, ob sie die Mittel für Holzfeuerungen oder für andere Massnahmen verwenden wollen. Im Gegensatz kann der Beitrag an eine Feuerung mit einer Leistung vor mehr als 70 Kilowatt schnell einmal 50 bis 100'000 Franken betragen. Das heisst, das sind kantonale Mittel um Globalbeiträge des Bundes. Solche Beiträge würden sich zumindest besser im Grundsatz mit dem kantonalen Sonderkredit vertragen. Aktuell, und das müssen wir ehrlicherweise auch sagen, sind im Planbudget für die Holzfeuerung keine Beiträge vorgesehen.

Nun zum Preisschild: Wenn Sie dem Antrag zustimmen und die Mittel knapp werden, werden wir dann auf diesen zusätzlichen Ausgabenposten hinweisen müssen, und dann sind wir dann irgendwann wieder bei einem Nachtragskredit und dieser würde sich auf rund 0,5 Mio. Franken belaufen. Wenn man diese Annahme einmal trifft, könnte man nebst dem Preisschild etwa 20 bis 25 Anlagen fördern. Ich schlage Ihnen vor, das wurde auch von grüner Seite diskutiert und von anderen vorgebracht, dass das Baudepartement gerne bereit ist, im Rahmen der Beratungstätigkeit die Holzfeuerungsanlagen in das Beratungsangebot aufzunehmen. Wenn dann noch die kommunalen oder regionalen Fördertöpfe diese Kleinfeuerungen unterstützen, dann haben wir einen ersten Schritt gemacht. Wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt wie einmal grosszügig sein möchten, dann können Sie immer noch die Grossanlagen in das Programm aufnehmen.

Ich schlage Ihnen deshalb vor, Sie können den Auftrag überweisen, aber wir werden uns im Baudepartement in erster Linie auf den Aspekt der Beratung konzentrieren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Kuster-Diepoldsau: Wir sprechen hier von CO₂-Reduktion bis ins Jahr 2050 auf Netto-Null, aber niemand spricht davon, die Zuwanderung zu lenken. Wir kommen so nicht auf ein Null, wir müssten ein Minus erreichen, denn wie viel CO₂ und Methan stösst der nackte Mensch aus?

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil, legt seine Interessen offen als Mitglied der Wald- und Holzgruppe des Kantonsrates.

Zu den Wegen von Holz, dazu möchte ich ein paar Worte verlieren: Es muss uns bewusst sein, rund ein Drittel unserer Landfläche ist Wald, und wiederum rund ein Drittel davon ist Schutzwald. Es ist wichtig, dass ein Schutzwald seine Funktionen auch umsetzen kann, das heisst, er muss verjüngt werden. Wald bzw. die Arbeiten müssen sowieso getätigt werden, ansonsten veralteten die Wälder und viel Holz bleibt auch liegen. Junge Wälder nehmen bedeuten mehr CO₂ auf als ältere Wälder, und jüngeren Wälder sind auch stabile, sei es bei Stürmen usw. und die Schutzfunktion ist gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 93:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

zu 7.3. Cavelti Häller-Jonschwil: Basierend auf welchen Kriterien werden Ziele und Indikatoren für weitere übergeordnete Massnahmen geprüft, bzw. können Sie eine halbwegs konkrete Aussage darüber machen, was für weitere übergeordnete Massnahmen Sie allenfalls vorsehen?

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Ich möchte auf 6.3 hinweisen. Im Text der Botschaft ist im Abschnitt 6.3 fälschlicherweise von 550'000 Franken die Rede, korrekt sind 450'000 Franken analog zur Tabelle 3. Dies wurde in der Kommissionsdebatte festgestellt. Damit nicht wie bei anderen Geschäften, die wir in dieser Sessionen diskutiert haben, die . aufmerksamen Journalisten im Nachgang diesen Fehler feststellen, möchte ich dies hier präzisieren, dies ist auch im Protokoll entsprechend festgehalten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dieses Vorprojekt wurde als Online-Experiment durchgeführt, das heisst, es haben knapp. 300 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Einstellung und Präferenzen für einen Umstieg von einer fossilen Heizung auf ein erneuerbares System dargelegt. Knapp 300 andere Personen haben ausgehend von der Frage «Zimmertemperatur auf 20 Grad senken», ihre Einstellung und Präferenz zur Energie- und Klimapolitik geäussert. Ich kann Ihnen aber auch sagen, wenn ich diese Frage meiner Ehefrau stellen würde, dann würde sie wahrlich auch sagen, das wäre ein bisschen zu kalt, also da braucht es auch immer wieder Überzeugungsarbeit.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

zu 1.3. Monstein-St.Gallen: Das Vorprojekt konnten zeigen, dass St.Gallerinnen und St.Galler über eine grundsätzliche Bereitschaft für Investitionen in erneuerbare Energie und über grundsätzliches Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Investitionen verfügen. Ich gehe davon aus, dass damit die in der Zusammenfassung erwähnte Umfragen gemeint ist. Daher meine Frage, wann und mit wie vielen Personen wurden diese Umfrage erhoben? Und kann eine Umfrage, welche sich ausschliesslich, so entnehme ich es der Zusammenfassung, an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer richtet, aussagekräftig genug sein, um daraus eine allgemeine Denkweise der Bevölkerung ableiten zu können?

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil: Das ganze Energiekonzept beruht stark auf den verhaltensökonomischen Grundsätzen. Die durchgeführte Umfrage zeigt jedoch, dass das die Einstellung, man könne selber nichts beitragen oder man könne es sich nicht leisten, in der St.Galler Bevölkerung weit verbreitet ist. Trotzdem bauen die Massnahmen für Energieeffizienz auf Freiwilligkeit. Sieht die Regierung darin keinen Widerspruch? Weshalb kommt sie nicht zum Schluss, dass vielleicht finanzielle Anreize stärker ausgestaltet werden müssten? Wie will sie vorgehen, damit diese Vorurteile definitiv behoben werden können?

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Wenn die Zielverfehlung so ist, dass das Baudepartement die Rückkehr auf den Zielpfad als nicht mehr realistisch beurteilt und die mit der Umsetzung einer oder mehrerer Massnahmen betrauten Stellen überzeugt sind, dass sich diese nicht mehr verbessern lässt, wird das Baudepartement die Regierung informieren und auch Vorschläge unterbreiten. Das heisst, es ist dann an der Regierung zu beschliessen, ob sie Massnahmen in der eigenen Kompetenz weiter veranlassen kann, oder, und das scheint mir sehr entscheidend, ich weiss, Güntzel-St.Gallen schätzt solche Bericht nicht, aber es wir dann nochmals einen Bericht geben. Dann wird die Regierung wieder entsprechende Massnahmen aufzeigen. Es scheint mir sehr wesentlich, und das habe ich aus verschiedensten Voten hier aus dem Saal von Grün links bis ganz nach rechts gehört, man möchte dann wissen, wo man steht und entsprechende Massnahmen nachjustieren. Das heisst, Sie sind dann wieder Bestandteil von weitergehenden Umsetzungsmassnahmen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe zumindest in Teilen Ihrer Voten eine mittlere Unzufriedenheit festgestellt, aber doch den Willen, diesen Bericht wie auch den Nachtragskredit zu genehmigen, dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Konkret tragen die Massnahmen im St.Galler Energiekonzept 2021–2030 dazu bei, dass die CO₂-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert werden. Die Gesamtenergieeffizienz im Vergleich zum Jahr 2010 wird um 40 Prozent verbessert, der Strombedarf steigt höchstens gemäss den Zielen des Bundes und es werden mindestens 1'100 Gigawatt erneuerbare neue Energien zugebaut werden (Biomasse, Sonne, Wind und Geothermie). Warum braucht der Kanton St.Gallen ein neues Energiekonzept? Das bisherige Energiekonzept hat zwar erhebliche Wirkungen erzielt, die gesamte Energieeffizienz wurde gesteigert, der Stromverbrauch gesenkt, die CO₂-Emissionen verringert und die Nutzung erneuerbarer Energien erhöht und trotzdem erreichen wird die formulierten Ziele nicht im gewünschten Umfang – Sie haben es teilweise selbst erklärt. Vor allem die CO₂-Emissionen sind mehr gestiegen als geplant. Verursacher sind hauptsächlich das Wachstum der Bevölkerung und die Zunahme des Verkehrs. Zum Verkehr möchte ich darauf hinweisen, dass im Bericht Klimawandel der Schweiz nahm seit dem Jahr 1990 der Autoverkehr um 48 Prozent zu. Wir haben derzeit rund 6,2 Mio. Fahrzeuge in Betrieb. Aber ich muss auch erwähnen, und das scheint mir sehr wichtig zu sein und ging in der Eintretensdiskussion meines Erachtens auch ein wenig verloren: Allein im Gebäudebereich konnten wir seit 1990 eine Reduktion der CO₂ Emissionen und minus 35 Prozent erreichen und derzeit sind im Kanton St.Gallen noch rund 60'000 fossile Heizungen installiert. Ich bin aber auch überzeugt, dass wir im Bereich des Verkehrs, und hier ist in erster Linie der Bund der treibende Faktor, lediglich über die Motorfahrzeugsteuer Korrekturen oder Lenkungsmassnahmen, wie z.B. von Monstein-St.Gallen gefordert, erreichen. Die Revision der Motorfahrzeugsteuern ist derzeit bei Regierungsrat Fässler im Sicherheits- und Justizdepartement angesiedelt. Wir gehen davon aus, dass Ihnen im 2023/2024 entsprechend eine Vorlage zugeleitet werden kann. Beim motorisierten Individualverkehr ist festzustellen, dass in diesem Bereich der CO₂-Ausstoss immer noch stark zunimmt.

Um die Emissionen zu vermindern, setzt das neue Energiekonzept grundsätzlich auf die Massnahmen des Bundes und die Aktivitäten und Lösungsansätze in den Regionen. Lösungen für eine energieeffiziente und CO₂-armen Mobilität sollen intensiviert werden, dazugehört z.B. die Unterstützung von Antrieben, die die Umwelt weniger belasten. Zudem sollen auch der Fuss- und Veloverkehrs sowie die öffentlichen Verkehr gefördert werden, und das sage ich auch als ÖV-Minister dieses Kantons, das ist auch mir ein wichtiges Anliegen, um genau auch den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. Wenn ich habe von den Fuss- und Velowegen spreche, dann müssen wir uns auch bewusst sein, dass das nicht nur ein Bestandteil dieses Energiekonzepts ist, sondern hier sind auch die Agglomerationsprogramme gefordert, um auch die notwendigen Massnahmen umzusetzen.

An die energetische Modernisierung von Gebäuden sind auch im neuen Energiekonzept finanzielle Beiträge vorgesehen. Fördergelder allein reichen aber nicht aus. Wir haben mit dem aktuellen Energiekonzept nicht alle Ziele erreicht. Die Regierung ist deshalb überzeugt, dass mit dem Energiekonzept auch neue Wege beschritten werden müssen. Ein solcher Weg ist die Verhaltensökonomie. Die Verhaltensökonomie geht auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ein, um auch dort das Verhalten zu beeinflussen, wo Informationen und finanzielle Anreize alleine zu wenig wirken. Die Verhaltensökonomie setzt auf Freiwilligkeit und Kooperation. Die Verhaltensökonomie besagt, dass Menschen Entscheide nicht immer aufgrund rationaler Merkmale Fällen. Vielmehr werden Entscheidungen durch das Umfeld und durch soziale Normen beeinflusst. Mit dieser Erkenntnis lassen sich Werkzeug entwickeln, die zusätzlich zu den klassischen Massnahmen eingesetzt werden können, vor allem auch dort, wo Preismechanismen und Gebote sowie Verbote entweder nicht funktionieren oder gar nicht verfügbar sind, bzw. wo lenkungswirkende Anreize nicht wirken. Ich bin aber auch persönlich zutiefst überzeugt, das Technologie und Fortschritt sowie der Markt, weiter mit massgebenden Fortschritten zur Zielerreichung beitragen werden.

Sie haben die Landwirtschaft erwähnt, diese fällt tatsächlich auch in die Zuständigkeit des Volkswirtschaftsdepartementes. Hier haben wir im Bericht bewusst auf Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft verzichtet, weil wir diese Themen separat im zuständigen Landwirtschaftsamt federführend bearbeitet und Massnahmen entwickeln.

Die Regierung hat Ihnen auch einen Nachtragskredit vorgelegt. Wir haben bereits im Budget 2021 einen Sonderkredit im Umfang von 25 Mio. Franken als gebundene Ausgabe für die Jahre 2021 bis 2025 vorgelegt. Um die Ziele des Energiekonzepts zu erreichen, braucht es weitere Finanzmittel. Deshalb beantragt die Regierung dem Kantonsrat dem bereits bewilligten Förderungsprogramm Energie 2021–2030 in der Höhe von 25 Mio. Franken im Umfang von 17,2 Mio. Franken zu erhöhen.

Der Handlungsbedarf ist unbestritten und gross. Damit die Ziele erreicht werden, braucht es das Handeln einer Mehrheit der Bevölkerung und der Wirtschaft, wobei letztere in den letzten Jahren immer wieder mit sehr guten Projekten und effizienten Energiesystemen aufgezeigt hat, dass sie sich schon lange auf den Weg begeben hat. Unsere Ziele im Energiekonzept orientieren sich an globalen und nationalen Zielen, doch das Handeln und Umsetzen erfolgt bei uns im Kanton, in den Regionen, in den Städte und Gemeinden und zum Nutzen der St.Galler Bevölkerung und unserer Wirtschaft. Die Globalbeiträge des Bundes fliessen weiterhin in die Kantone und wenn wir es schaffen, mehr auf erneuerbare Energie zu setzen, das wissen Sie so gut wie ich, können wir die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren und vor allem auch die Wertschöpfung in den Kanton und in die Regionen bringen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: 69 Seiten Hoffnung, 69 Seiten Zweckoptimismus, 69 Seiten schöne Worte zur St.Galler Strategie, die CO₂-Werte bis 2030 zu halbieren, denn das ist das Ziel und es ist unbestritten gemäss Pariser Klimaabkommen, dem sich der Kanton St.Gallen mutig verpflichtet hat. St.Gallen muss den CO₂-Ausstoss bis 2030 halbieren.

Nicht im Bericht, aber auf der Webseite des Kantons steht, statt aktuell 3,1 Mio. Tonnen, nur noch 1,65 Mio. Tonnen CO₂-Ausstoss im Jahr 2030. Das Ziel muss deshalb sein, keine neuen CO₂-Quellen zulassen und vorhandene CO₂-Quellen abbauen. Jeder Liter Benzin, der nicht gefahren wird, jeder Liter Heizöl, der nicht verbrannt wird, bringt uns diesem Ziel näher – weniger ist weniger. Die Stadt St.Gallen wird es uns vormachen, sie verzichtet beim Umbau des Hallenbad Blumenwies auf ein Aussenbad, das ist Konsequent – Chapeau. An jeder Jahreskonferenz, die vorgesehen ist, sind vor allem diese Zahlen wichtig, wie viel CO₂ wurde gespart, wie viel weniger Heizöl wurde in St.Gallen kauft, wie viel weniger Benzin? Diese Zahlen interessieren uns und wir Grünen bleiben dran. Ich wünsche der Taskforce «CO₂-Reduktion» für die nächsten zehn Jahre Entschlossenheit, Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Zum Inhalt des Energiekonzepts: Das Energiekonzept 2021–2030 soll das Energiekonzept 2008–2020 ablösen. Mit einem umfangreichen Massnahmenkatalog, der auf kantonaler Ebene erstmals auch den Verkehr einschliesst, sollen die CO₂-Emissionen bis ins Jahr 2030 um die Hälfte reduziert werden im Vergleich zum Jahr 1990. Es soll aber auch der Zuwachs des Strombedarfs gebremst werden. Um diese Ziele zu erreichen, soll mit zusätzlichen Förderbeiträgen die energetische Modernisierung von Gebäude, wie verbesserte Wärmedämmung und Heizungsersatz beschleunigt werden.

Zum Förderprogramm Energie: Die erwähnten Zielsetzungen erfordern einen Nachtragskredit von 17,2 Mio. Franken zum bereits beschlossen Sonderkreditförderungsprogramm Energie 2021–2025, den wir heute beschlossen haben, von 25 Mio. Franken.

Beurteilung und Würdigung: Beim Energiekonzept einige Pro- und Kontraargumente, selbstverständlich abschliessend, und dies aus unserer Sicht. Pro Argumente: Fördern statt fordern, Freiwilligkeit statt Zwang. Wieweit die Verhaltensökonomik zum Ziel führen, wird sich in einigen Jahren zeigen. Ein Wechsel zum Zwang, der heute schon von verschiedenen Vorrednern angesprochen wurde, würde aber eine neue Vorlage der Regierung erfordern und auch eine neue Beurteilung.

Der Einbezug des Verkehrs ins neue Konzept, das war im Energiekonzept 2008–2020 wie erwähnt noch nicht der Fall. Bloss im neutralen Sinn, bloss Halbierung des CO₂-Ausstosses gegenüber 1990, das beurteilen wir als positive und realistische Zielsetzung, weil von vielen Seiten auch heute im Rat gesprochen, eine raschere CO₂-freie Zukunft gefordert wird.

Aufteilung der Verantwortlichkeiten bei den verschiedene Massnahmen zwischen Amt für Wasser und Energie und der Energieagentur. Einige Kontraargumente im Sinne von negativ und kritisch: Sehr umfangreiche und weitgehende Massnahmen, total 16 Massnahmen in fünf Kategorien, weniger wäre wahrscheinlich mehr, wenn man sie auch realisieren will. Strom wird grundsätzlich als sauber eingestuft, obwohl in der Schweiz und in Europa noch eine grosse Abhängigkeit von Atomstrom und sogar Kohlestrom besteht. Noch schlimmer: Es besteht keine Versorgungssicherheit im Energie- und im Speziellen im Strombereich, sowohl für die ganze Schweiz als auch für den Kanton St.Gallen. Deshalb soll mit dem von der vorberatenden Kommission beantragten Auftrag diesbezüglich regelmässig dem Kantonsrat berichtet werden. Die Berichterstattung alleine genügt aber nicht. Es sind diesbezüglich Massnahmen zu ergreifen, denn wenn wir nicht über genügend Energie verfügen, dann erübrigen sich viele andere Fragen. Kritisch ist aber auch, dass viele in der vorberatenden Kommission die Vorbildfunktion unseres Kantons als selbstverständlich anschauen, die Kosten sind dann fast nebensächlich und hier geht es doch auch um die Verhältnismässigkeit. Ich verschone Sie, wie bei anderen energetischen Vorlagen, nochmals über die Zahlen, was das für den Kanton St.Gallen, die Schweiz, Europa und weltweit bedeutet in der Grösse, im Umfang der Bewohner usw., aber Sie werden nicht überrascht sein, dass die Schweiz z.B. im Promille-Bereich und der Kanton St.Gallen in einem Zwanzigstel Promille bewegen. Wir können das ganze nicht ändern, müssen aber schauen, dass unsere Wirtschaft verhältnismässig und wettbewerbsfähig im Umfeld bleibt, auch in Europa.

Förderprogramm Energie: Klimaveränderung und andere grundsätzliche Argumente genügen nicht, um eine rasche und nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen, deshalb sind finanzielle Förderprogramme ergänzend zu begrüssen und zu unterstützen. Dies auch deshalb, weil mit den kantonalen Beiträgen mindestens das doppelte an Bundesgeldern abgeholt werden kann. Es war sogar die optimistische Variante vom Dreifachen die Rede, aber das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob und inwieweit bzw. wer von unserer Fraktion auf die Vorlage eintreten wird, wird sich bei der Abstimmung zeigen. Sie haben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass die Delegation in der vorberatenden Kommission geschlossen für Eintreten war. Aber es gibt auch Gründe dagegen und ich erwähne diese speziell auf einen Punkt bezogen: Es geht nämlich um die Überlegungen zum Gefäss dieser Vorlage. Mit Gefäss meine ich die Kategorisierung der Geschäfte. Sie sehen, wir behandeln ein Geschäft mit der Nummer 40 am Anfang. Was bedeutet das? Nummer 40, das wissen Sie, ist eine Berichterstattung der Regierung, insbesondere auch bei Postulaten. Bericht bedeutet aber auch etwas anderes: Wir, der Rat, können den Inhalt des Berichts nicht abändern. Wir können ihn positiv oder negativ beurteilen, aber wir können ihn nicht ändern. Insbesondere heisst das, wir können die 16 Massnahmen, die im Bericht sind, nur diskutieren, aber nicht ändern. Aufträge erteilen können wir, aber auf diesem Weg ist es sehr kompliziert etwas zu verändern. Das heisst in der Annahme, dass das Gefäss von der Regierung bewusst gewählt wurde. Das bedeutet: Die Regierung will die Mitgestaltung des Rates bewusst ausschliessen oder der Bericht ist eigentlich nicht so wichtig, deshalb muss der Kantonsrat auch nicht mitentscheiden. Beide Möglichkeiten sind wenig erbauend, deshalb empfehle ich zu prüfen, um dann aus den Erkenntnissen zu handeln:

  1. Der Regierung, ob wichtige Themen in einer Klassifizierung vorzulegen sind, welche es dem Kantonsrat erlaubt, auch materielle Ausführungen und Entscheidungen zu beschliessen;
  2. Das Präsidium unseres Rates allenfalls im Rahmen des Berichts in der Mitte der Amtsdauer, zu prüfen, ob die Änderung des Geschäftsreglementes des Kantonsrates vor etwa zehn Jahren sinnvoll war, dass nämlich mit Eintreten auf einen Bericht, der Rat bereits Kenntnis genommen hat, und dass früher am Schluss der Diskussion abgestimmt wurde, ob und in welcher Art Kenntnis genommen wird. Dies war meines Erachtens die ehrlichere und zielführendere Lösung.

Abschliessend halte ich fest, dass trotz der reglementarischen Kenntnisnahme es jedem Mitglied unseres Rates freisteht, ob er mit dem Bericht oder Teilen davon einverstanden ist.

Zudem noch eine kleine Berichtigung oder Präzisierung zu den einleitenden Ausführungen des Kommissionspräsidenten: Nämlich, dass der Handlungsbedarf unbestritten gewesen sei. Aus Sicht unserer Fraktion ist jedoch bloss Handlungsbedarf unbestritten. Ich meine damit, dass der Artikel, der in diesem Zusammenhang den Anschein erwecken könnte, dass über alle Massnahmen und Ziele Einigkeit bestehen – aber das war und ist nicht so.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde bereits viel im Detail zum Energiekonzept gesagt. Ich kann den Voten von Blumer-Gossau und Fäh-Neckertal nur zustimmen. Gerne nutze ich die Möglichkeit, meine Gedanken bezüglich den erreichten, oder besser gesagt, den nicht erreichten Ziele im Energiegesetz zu äussern.

Wenn wir die bereits bescheiden gesteckten Zielvorgaben betrachten und dann das Resultat der Umsetzung studieren, muss hier allen im Saal bewusst sein, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir so die Ziele nicht erreichen. Mir kommt es fast so vor, als ob es sich nicht um ernsthaft gesetzte Ziele, sondern um unverbindliche Neujahrvorsätze gehandelt hat. Weder in der Gesamtenergieeffizienz noch in der Nutzung von erneuerbaren Energien, und schon gar nicht in der Reduktion des CO₂-Emissionen, Letzteres sogar sehr klar, sind wir von einer Erfüllung der Vorgaben weit entfernt. Ziele werden nicht einfach aus dem Nichts gesteckt, sondern weil die Notwendigkeit, und in diesem Fall sogar die Dringlichkeit, besteht. Ziele setzen, sich mit der Umsetzung auseinandersetzen, Ziele überprüfen und bei Nichterreichen Konsequenzen davon ableiten, ist ein täglich eingesetztes Instrument bei allen Angestellten, Betrieben, Unternehmen oder Konzernen.

Wir alle kennen das aus dem Arbeitsbereich. Wir alle wissen, dass ein Betriebe ohne klare Ziele und dem hartnäckigen Bestreben diese erreichen, keine Zukunft hat. Jeder Mitarbeiter muss sich heute für seine kleineren und grösseren Ziele einsetzen und bei fehlender Erreichung die Verantwortung übernehmen. Heute geht es aber um etwas Wichtigeres als ein Betrieb – es geht um unser Klima. Es ist legitim, Ziele nicht zu erreichen, aber es ist fahrlässig, wenn dann keine Massnahmen beschlossen werden. Ich frage mich nun: Gilt das nicht auch für die Politik? Wo liegt die Verbindlichkeit? Wir können doch nicht Ziele setzen, diese unseren Wählern, der Bevölkerung vorlegen, und dann keine Konsequenzen beim Versagen ziehen. Wir können doch nicht die zu Recht besorgte Klimajugend mit leeren Versprechen hinhalten in der Hoffnung oder sogar der Erwartung, dass sie brav ruhig bleiben. Damit drücken wir uns vor der Verantwortung und verlieren in der Bevölkerung unsere Glaubwürdigkeit. Ich bitte Sie deshalb, alles zu unternehmen, damit die Ziele der Energiestrategie 2021–2030 erreicht werden können.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der Bericht über das «St. Galler Energiekonzept» ist weit umfassend und in den jeweiligen Bereichen sehr vertieft. Er weist nachvollziehbar den richtigen Weg. Das vorgängige Energiekonzept und sein aufschlussreicher Bericht zum «Umsetzungsstand 2018» ist ein ganz wichtiges und ergänzendes Instrument für den weiteren Weg des St. Galler Energiekonzeptes. Der Umsetzungsstand zeigt auch deutlich, dass der von der Regierung vorgeschlagen Controllingzyklus trotz des grösseren Aufwandes seine Berechtigung hat.

Die FDP gewichtet folgende Punkte in der Ausgangslage:

  • Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris am 6. Oktober 2017 ratifiziert. Am 26. November 2020 sagt Benoit Revaz, Direktor Bundesamt für Energie, in einem Interview, dass die Energiewende bis ins Jahr 2020 möglich und umsetzbar sei, aber ohne Stromimporte geht es nicht, zumindest zwischenzeitlich;
  • Der Bericht zum Umsetzungsstand 2018 des Energiekonzeptes zeigt deutlich auf, wo der Kanton auf Kurs ist, wo die Herausforderung grösser ist und in welchem Sektor wir sie dringlichst anpacken müssen.

Die Herausforderung ist jedoch sehr gross: Im Privaten, als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sowie auch in der Politik. Der ETH – Professor, Anton Gunzinger, zeigt in seinem Buch «Kraftwerk Schweiz – So gelingt die Energiewende» wie sich erneuerbare Energien ergänzend nutzen lassen. Dennoch fragen wir uns: wieweit reichen erneuerbare Energien für eine Stromversorgung der Schweiz ohne Import? Was ist der Preis dafür? Ist der Bürger bereit dazu? Die Regierung hat im Konzept unter anderem die verhaltensökonomische Massnahme «Bewusstsein und Bereitschaft stärken» vorgeschlagen. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Massnahme. Sie ist ein effektiven Ansatz zur nachhaltige Verhaltensänderung bei der Bevölkerung im Bezug auf die Energiewende.

Die FDP-Fraktion unterstützt ebenfalls die weiteren Ziele der Regierung:

  • die Energieeffizienz zu erhöhen;
  • CO2-Emissionen massiv zu vermindern;
  • die Produktion von erneuerbarer Energie zu erhöhen;
  • neue Technologien zu fördern und
  • ein wichtiger Punkt ist die Versorgungssicherheit. Sie ist nicht nur zu unterstützen sondern auch zu gewähren – auch im Winter. Strom wird der wichtigste Energieträger sein.

Die FDP-Fraktion unterstützt somit den Antrag der vorberatenden Kommission.

Zeitfaktor: Es ist auch für uns nachvollziehbar, dass wir das Klimaabkommen eher erreichen, wenn wir umgehend handeln und umsetzen. Dennoch scheint uns der zeitliche Zielhorizont 2030 selbst im Bereich Gebäude zum Teil etwas sportlich. Im Bereich der Industrie vertreten wir klar die Ansicht, dass dies einen längeren Zeitraum benötigt um eine wirtschaftlich verkraftbare Energiewende umzusetzen.

Verkehr: Die Elektromobilität ist überzeugt die schnellste umsetzbare Alternative zu fossilen Treibstoffen. Hier stellt sich uns folgende Frage: Wie sieht die Finanzierung des Strassenbaus aus, wenn der Verkehr zunehmend mit erneuerbarer Energie rollt? Sind Alternativen bereits angedacht? Wie eingangs erwähnt, ist die Energiewende auch für die Politik eine Herausforderung.

Innovation und Wirtschaft: Die Regierung schreibt in Ihrem Bericht, sie setze bei der Umsetzung des Energiekonzeptes 2021-2030 wohlüberlegt auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation. Die FDP-Fraktion begrüsst dies vor allem auch im Sinne der Eigenverantwortung. Dennoch, innovatives Denken und Investition mit einer anschliessenden Umsetzung müssen verbunden sein werden. Deshalb verlangt die FDP-Fraktion zusätzlich weniger Hindernisse und offenere Rahmenbedingungen. Das heisst, wir erwarten unter Massnahme SG4 zusätzlich, dass in Zukunft weitere Gesetzes- und Vollzugsrevisionen geprüft werden, um die Realisierung von Projekten zur Gewinnung von erneuerbarer Energie vereinfacht werden und so auch die Innovation gefördert wird.

Als Unternehmer und Arbeitgeber begrüssen wir natürlich den prognostizierten volkswirtschaftlichen Aufschwung. Dies wiederum verlangt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Investitionen in die Sanierung der Gebäudehülle tätigen bzw. auch tätigen können. Die Basis dazu ist eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage.

Fazit: Die Regierung nimmt den Beitrag zur Umsetzung zum Pariser Klimaabkommen sehr ernst. Sie hat ein nachvollziehbares Konzept entwickelt, das eine Herausforderung für uns alle ist – uns aber einen genauen Leitfaden gibt.

33.20.05A «Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025»: Die FDP-Fraktion steht für eine Energiewende ein. Es ist nachvollziehbar, dass die Umsetzung auf vielen Ebenen mit Kosten verbunden ist. Wir befürworten auch die Fördergelder als Anreiz, sie dienen unter anderem auch dem sogenannten Verhaltenstreiber. Wie vorgeschlagen, sollen Fördergelder als Anschub gelten und nach einer bestimmten Zeit sistiert werden. Der Betrag des Bundes von über 1 Mio. Franken ist ein beachtlicher Anteil der Gesamtkosten, ohne diesen Beitrag wäre das Konzept so nicht umsetzbar.

Wir sind für Eintreten auf das Geschäft. Unter dem Vorbehalt, dass die angegebenen globalen Bundesbeiträge gesprochen werden stimmen wir dem Nachtragskredit von 17,2 Mio. Franken zu.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Vorlage der Regierung ist keine Revolution, was wird leider auch nicht erwarten durften. Wenn aber alle Parteien mithelfen, kann es doch einiges bewegen. Dazu müssen wir aber aufhören mit Argumenten wie: Was wir machen bringt nichts im Vergleich zum ganzen Problem. Wir haben das Ziel Netto-Null hier bis 2050 beschlossen und müssen jetzt nicht mehr darüber diskutieren, sondern unsere Energie darin legen das Ziel auch zu erreichen. Die Regierung setzt auf Freiwilligkeit. Bisher hat das leider bei weitem nicht genügt, die Ziele wurden nicht erreicht. Wir haben nicht Zeit bis ins Jahr 2030, um erst dann zu schauen, ob es funktioniert oder nicht, denn dann müssen wir eigentlich schon bei Netto-Null sein. Wir müssten also einen Kontrollmechanismus einbauen, um schnell reagieren zu können und dann auch Massnahmen wie Verbote zu erlassen oder finanzielle Anreize zu schaffen, ohne dies wird es meiner Ansicht nach nicht gehen. Die Zwischenziele und die Massnahmen bei deren Nichterreichung müssen bereits im Energiekonzept festgelegt werden. So wird die Verbindlichkeit betont und es drohen Konsequenzen, wenn die Ziele verfehlt werden. Leider hat das die Regierung auch nicht gemacht. Wir laufen so Gefahr, unglaubwürdig zu werden. Wieso sollen wir uns bemühen, die Ziele zu erreichen, wenn nichts passiert, wenn wir das nicht schaffen? Leider hat das aktuellen Energiekonzept die Ziele nicht erreicht. Die Zielvorgaben für das neue Energiekonzept sind höher, was sie auch sein müssen. Wenn wir also die Bemühungen nicht massiv verstärken werden, wird diese wieder nicht erreicht. Global denken, lokal handeln. Heute geht ein grosser Teil des Geldes, das für Energie, konkret fossile Energie, ausgeben ins Ausland. Wir müssen deshalb nicht nur aus Umweltsicht umdenken und vermehrt auf einheimische Energie setzen, sondern wir stärken so auch die Schweizer Wirtschaft, das gibt Wertschöpfung in der Schweiz, dagegen kann nicht einmal die SVP-Fraktion sein. Ich empfehle Ihnen, 3.7 «Volkswirtschaftliche Auswirkungen» auf S. 20 zu lesen. Die CO₂-Emissionen gegenüber 1990 sollen bis 2030 halbiert werden, was auch nötig ist. Von den 50 Prozent haben wir innert 30 Jahren von 1990 bis 2020 nur 7,6 Prozent erreicht. In den nächsten zehn Jahren müssen wir die restlichen 42,4 Prozent erreichen. Ich glaube nicht, dass wir das nur durch freiwillige Massnahmen erreichen können, da braucht es mehr. Bei der Gesamtenergieeffizienz bin ich ein bisschen optimistischer, vor allem wenn wir beim CO₂ ein bisschen vorwärts machen, das könnte erreichbar sein.

Bei den Massnahmen sind viele kantonale Stellen involviert. Wie wird garantiert, dass die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen? Da habe ich nach den heutigen Diskussionen meine grossen Bedenken. Es braucht ein ganz klares Bekenntnis, dass die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wir verzichten darauf, im jetzigen Zeitpunkt einen Antrag für die Erhöhung der Mittel für den Heizungsersatz einzureichen. Wir erwarten aber, dass die Regierung frühzeitig reagiert, wenn die Mittel ausgehen und weitere Beträge beantragt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Blumer-Gossau hat es gesagt, die Kommission wurde ausführlich informiert. Das zeigt auch, dass das Thema Energie und Klima wichtig ist. Das hat auch schon die Diskussion über das Energiegesetz gezeigt. Und wenn man es alleine am Umfang der Unterlagen über dieser vorberatenden Kommission anschaut, muss man auch feststellen: Ja, es ist ein wichtiges Thema. Wir erhalten mit dem Bericht auch eine gute Informationslektüre auch für Laien in der Kommission. Es wurde auf verständliche Art und Weise, das Wissen vieler Spezialisten zusammengefasst. Wir sind der Meinung, dass der Bericht die bestehende Situation gut aufzeigt und die Herausforderungen und die geplanten Massnahmen ausführlich darlegt. Ob dieses Energiekonzept der grosse Wurf ist oder nicht, hängt davon ab, ob man das Glas halbvoll oder halbleer sieht. Was sicher gesagt werden kann, dass im Bericht keine gravierenden Mängel oder total vergessene Inhalte festgestellt werden konnten. Grundsätzlich stellt sich immer die Frage: Wo werden die Prioritäten gesetzt und welche Massnahmen sind zweckmässig?

Die vorberatende Kommission, darauf wurde auch schon hingewiesen, hat denn im Zusatzbericht zum Umsetzungsstand 2018 erhalten, welchen wir sehr aufschlussreich fanden und der ein wichtiges Instrument für den weiteren Weg des St.Galler Energiekonzepts ist. In diesem Papier wird aufgezeigt, wie der Stand Ziele beim alten Energiekonzept ist . Wir teilen die Auffassung der Regierung, dass die Massnahmen aus dem alten Energiekonzept Wirkung erzielt hat und auch Verbesserungen erzielt wurden. Es ist klar, es wurden nicht alle Ziele erreicht. Aber man kann doch hier nicht sagen, es wurde keine Wirkung erzielt. Es wurde etwas erreicht, aber nicht ganz das Ziel, zumindest nicht bei Zielen, die man sich vorgenommen hat.

Mit dieser Verbesserungen können wir auch der Bevölkerung ein Signal aussenden. Ein Signal, dass Massnahmen wirken und dass es zu Verbesserungen kommt. Was wir hingegen bedauern, ist, dass der Umsetzungsbericht keine Aussagen zur Beurteilung des Massnahmenportfolios und Kostennutzenverhältnisse dargelegt wurden. Diese Kenntnisse wären wertvoll gewesen und wir erwarten, wenn wieder ein Umsetzungsbericht erstellt wird, dass diese Beurteilungen vorgenommen werden.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Aussage der Regierung, dass bei der Ausrichtung auf das Klimaziel 2015 «Netto-Null Treibhausgasemissionen» der Handlungsbedarf steigt und die Massnahmen verstärkt werden müssen. Die Ziele sind richtig, Blumer-Gossau hat darauf hingewiesen auf S. 19. Der Energiebedarf muss weiter reduziert werden, der CO₂ Ausstoss gesenkt, der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und neue Technologie gefördert werden. Es sind Herausforderungen, und die Regierung hat in ihrem Bericht auch Schlussfolgerungen dazu erwähnt. Wir können diese nachvollziehen. Im Bereich Verkehr, welcher gemäss Bericht ein grosses Potenzial aufweist, retten Sie uns aber mehr Inhalte gewünscht als nur einen Abschnitt. Es ist klar, dass die Bundespolitik die Stellschrauben in diesem Bereich festlegt, aber mehr Informationen wären wünschenswert gewesen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt ebenfalls die Stossrichtung und Massnahmen im Gegensatz zu den beiden anderen Vorrednern, welche auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation setzt und nicht schon auf Gebote und Verbote. Wenn wir die Bevölkerung und die Wirtschaft ins Boot holen wollen, muss die Eigeninitiative gefördert werden, die Sensibilität gestärkt und die Akzeptanz der Massnahme verbessert werden. Dies ist langfristig erfolgsversprechender als mit dem Schlaghammer Massnahmen durchzuboxen.

Was uns Sorge macht, ist der heutige Energiemix im Kanton St.Gallen. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, 60 Prozent vom Strom entstammt heute immer noch aus Kernkraftwerken und nur 20 Prozent ist erneuerbare Energie und davon ist noch ein grosser Teil Wasserkraft. Obwohl wir grosse Anstrengungen bei der erneuerbare Energie unternommen haben, ist die Bilanz noch nicht berauschend. Die Fotovoltaik hat sich bei uns etablierte und es macht sicher Sinn, diese weiter auszubauen. Wir haben vorher im Budget 2021 den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten bestätigt und das ist richtig so. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, das wurde bis jetzt nicht erwähnt, aber das wurde auch bei der Präsentation von Heinz Wiher, Leiter Energie + Technik, Fachstelle Energie, Departement Bau, Stadt Winterthur aufgezeigt, dass es wichtig ist, dass man vor allem dort viel Strom erzeugt, wo dieser auch verbraucht wird. Entsprechend müssen wir auch die gesetzlichen Auflagen in diesem Bereich überprüfen, denn wir haben den Eindruck, es gibt immer noch Auflagen, die diese Entwicklung bremsen und insbesondere auch für einen raschen Ausbau der Fotovoltaikanlagen. Viele Massnahmen im Energiekonzept zielen auf eine Verlagerung der Anwendung fossiler Energie zum Stromsektor. Wir müssen uns bewusst sein, dass der Strom zum heutigen Zeitpunkt CO₂-arm ist. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass bei allen flankierenden Massnahmen schlussendlich gar nicht genügend Strom vorhanden sein wird. Das heisst, in erster Priorität sind die neuen CO₂-armen und umweltschonenden Quellen zu erschliessen.

Ebenfalls beschäftigt uns die Frage, wie die Situation in unserem Kanton aussieht, wenn der Atomstrom wegfällt. Ist die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten gesichert? Müssen wir dann «dreckigen» Strom importieren, welcher unsere Massnahmen im CO₂-Bereich zunichte macht. Auch die Frage der Stabilität der Netze könnte an Wichtigkeit zunehmen. Diese Fragen müssen wir in naher Zukunft beantworten und entsprechend befürworten und unterstützen wir den Auftrag der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt dem Kantonsrat eine Berichterstattung zu diesem Thema zu tätigen.

Fazit: Das Energiekonzept zeigt auf wie die verfügbaren Mittel, und die sind nun einmal eingeschränkt, wir müssen diese Mitteln effizient mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden. Wichtig ist in diesem Bereich auch, das Machbare vor dem Wünschbaren in den Vordergrund zu stellen und regelmässig die Massnahmen auf ihre Wirkung zu überprüfen. Entsprechend begrüssen wir, dass die Regierung ein Monotoring tätigt, wo die entsprechenden Massnahmen überprüft werden und uns auch einen Ausblick geben, was geändert werden soll, auch allfällige Gesetzesanpassung. Ich glaube, das wurde in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert. Dieses Monotoring ist wichtig um zu sehen, wie es läuft und was allenfalls geändert werden muss – dies an die Adresse von Blumer-Gossau; wenn Anpassungen vorgenommen werden müssen, steht uns das Monitoring zur Verfügung. Es wird auch so sein, dass diesem Kantonsrat die Informationen zur Verfügung stehen werden.

Mit dem steigenden Handlungsbedarf ist für uns klar, das wir in diesem Bereich mehr Mittel zur Verfügung stellen müssen. Entsprechend werden wir dem Nachtragskredit über 17,2 Mio. zustimmen. Es darf nicht mehr vorkommen, dass wir die Massnahmen runterfahren müssen, da dem Kanton das Geld ausgeht. Wenn ich vorhin gehört habe, dass die Massnahmen ungenügend seien, dann bitte ich Sie, klare Kante zu zeigen und Anträge zu stellen, um diesen Nachtragskredit zu erhöhen. Aber man muss wissen, diesen Nachtragskredit muss über eine Volksabstimmung gewährt werden, die Bevölkerung muss zustimmen. Deshalb ist mir klar, dass keine Anträge kommen um diesen Betrag zu erhöhen, denn es würde die Gefahr bestehen, dass die in der Bevölkerung abgelehnt werden, insbesondere in Coronazeiten wo jede Ausgabe in der Bevölkerung kritisch hinterfragt wird.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Blumer-Gossau hat in seinen Ausführungen bereits vieles dargelegt, ich verzichte daher auf einige Details und Rechnungen.

Es geht mir zudem ähnlich wie Regierungsrat Mächler. Ich kann das Wort Corona ebenfalls kaum mehr hören, aber so schwer uns die Auswirkungen von Corona auch treffen, die aktuelle Pandemie hat uns auch einiges gelehrt. Wir haben gelernt, dass wir in der Schweiz und im Kanton St.Gallen nicht geschützt sind vor globalen Krise. Zudem haben wir gelernt, wie unverzichtbar gegenseitige Solidarität gerade in Krisenzeiten ist. Speziell meine Generation hat in der aktuellen Corona-Krise beispiellose Solidarität beweisen. Die Jungen sind von den Folgen der Corona-Krise verhältnismässig am stärksten getroffen, obwohl wir vom Virus selbst eindeutig weniger stark bedroht wären. Diese Solidarität ist eine Selbstverständlichkeit. Allerdings sollte Solidarität in allen Krisen eine Selbstverständlichkeit sein und meine Generation ist wegen einer anderer Krise äusserst besorgt, und Sie ahnen es, ich spreche von der Klimakrise. Die Klimakrise ist weder ein rechte noch eine linke Angelegenheit, sondern eine Tatsache – eine wissenschaftlich absolut unbestrittene Tatsache. Im Rahmen der Behandlung des Nachtrages zum Energiegesetz wurden wir in diesem Saal alle Zeugen mehrerer Voten, die von einem Klimaaktivistenproblem gesprochen haben, die die Beiträge des Kantons St.Gallen zum globalen Klimaschutz als irrelevant bezeichneten und aus diesem Grund strengeren Massnahmen und Regelungen ablehnten. Diese Haltung ist absurd und zutiefst unsolidarisch. Man stelle sich vor, ich würde meine Steuern nicht zahlen, da mit meinem Beitrag ja ohnehin keine Strassen gebaut, keine Lehrer bezahlt und kein Landwirt unterstützt werden könnte. Ja, die Schweiz ist ein kleines Land, und ja der Kanton St.Gallen ist nur einer von 26 Kantonen, aber wir haben den Anspruch innovativ, fortschrittlich und zuverlässig zu sein. Wir sind zu recht stolz auf diese Eigenschaften und diese Reputation. Ja, wer wenn nicht wir soll dann überhaupt seine Hausaufgaben erledigen?

Das vorliegende Energiekonzept wäre Teil der St.Galler Hausaufgaben gegen die Klimakrise gewesen. Es wäre wichtig, mit diesem Konzept wegweisende Weichen für das kommende Jahrzehnt zu stellen. Dies erst recht vor dem Hintergrund, dass wir trotz der tief angesetzten Ziele in St.Gallen nicht auf Kurs sind. Es ist schwarz auf weiss festgehalten, dass die im Energiekonzept formulierten Ziele mehrheitlich nicht erreicht werden und die grösste Ziellücke bei den CO₂-Emissionen besteht. Ironischerweise findet sich diese Aussage übrigens unter dem Titel «Aktuelles Energiekonzept wirkt». Dennoch setzt die Regierung auch in den nächsten Jahren hauptsächlich auf Freiwilligkeit, wirkliche Konsequenzen werden nicht gezogen. Die Hauptkritik von uns Grünliberalen ist, dass die ausführlich beschriebenen Massnahmen oft zu wenig konkret sind, um die erklärten Ziele tatsächlich zu erreichen. Dass vorläufig noch auf Verbote verzichtet wird, mag eventuell vertretbar sein. Wann hingegen der Zeitpunkt für härteres Durchgreifen erreicht wäre, geht aus den beinahe 70 Seiten nicht hervor. Zudem gäbe es noch einen grossen Bereich zwischen Freiwilligkeit und Verboten, z.B. lenkungswirkende Anreize. Durch intelligent gesetzte Rahmenbedingungen könnten die Marktteilnehmer in die angestrebte Richtung gelenkt und so die gewünschte Wirkung erzielt werden. Kommunikation und eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sollten dazu ergänzende Massnahmen sein. Mit schönen Flyern alleine werden wir die immensen Herausforderungen vor uns aber nicht meistern können.

Immerhin, auf den formulierten Zielen des Energiekonzeptes 2021–2030 lässt sich nach unserer Ansicht aufbauen. Aber, um nochmals auf das Thema Hausaufgaben zurückzukommen: Für mich als Student entstand bei der Lektüre teilweise der Eindruck, die Regierung erachte die Prüfung als bestanden, einzig weil sie den Prüfungssaal gefunden hat.

Zusammenfassend sind wir Grünliberalen der Meinung, dass mit dem vorliegenden Energiekonzept grosse Chancen verpasst wurden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Als Co-Präsident des VCS gehörte ich auch zu denjenigen, die anfangs dieses Jahres zu einem von mehreren Workshops eingeladen wurde. Wesentliche Ergebnisse dieser Arbeit sind die Übersichtsblätter zu den 16 Massnahmen und die Mitberücksichtigung des Verhaltens ökonomischen Hintergrundes. Nun haben wir ja in diesem Rat vor einigen Monaten verantwortungsbewusst entschieden, dass wir das Pariser Klimaabkommen einhalten wollen, und das bedeutet, dass wir den CO₂-Ausstoss bis spätestens 2050 auf Netto-Null senken müssen. Um dieses Minimalziel zu erreichen, müssen wir einen einigermassen linearen Absenkpfad einhalten. Wenn wir wie bisher nur wenig zur Klimarettung tun, erreichen wir dieses Ziel aber garantiert nicht, denn wir können nicht in den letzten zehn Jahren, also von 2040 bis 2050 aufholen, was wir vorher versäumt haben. Oder vielleicht sind wir dann extremwetterlagen- und naturkatastrophenbedingt bereits nicht mehr hier. Also wo sind die Ziele für das Energiekonzept 2021–2030? Da stehen in der Zusammenfassung auf S. 3 so vage Aussagen wie:

  • Energieversorgungssystem auf das Klimaziel 2050 ausrichten;
  • Energie gezielt verwenden;
  • alle Energieträger möglichst effizient nutzen.

Ja, bei so allgemeinen Aussagen würden wir ja alle sagen, dass wir das ohnehin schon machen. Das sind nette Worte, nette aber wirkungslos Worten aber keine Ziele. Ziele müssen messbar und damit überprüfbar sein. Unter 3.5 auf S. 19 findet sich dann ein wichtiges messbares Ziel, der Präsident hat es bereits gesagt, nämlich die Halbierung der CO₂-Emissionen des Jahres 1990 bis spätestens im Jahre 2030. Also, und das wollen wir mit den Massnahmen in diesem Konzept schaffen? Notabene mit Massnahmen, die, wie es mehrmals heisst, auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Solidarität und Kooperation aufbauen? Nein, diese nette heile Welt gibt es in einer schönen Adventsgeschichte, aber nicht in der von Egoismus getriebenen realen Schweiz.

Blicken wir zurück: Im Ende Jahr auslaufenden Energiekonzept 2008–2020 ist die Zielvorgabe eine CO₂-Reduktion von 20 Prozent gegenüber dem Jahr 1990. Erreichen werden wir nur rund 6,7 Prozent, also nur einen Drittel des Geforderten. Im Strassenverkehr nimmt der CO₂-Ausstoss gar immer noch zu. Auch der Bund hat vor wenigen Tagen eine Studie veröffentlicht, die aufzeigt, wie die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen kann. Dazu eine Reaktion in der gestrigen «Republik», das ist die Onlinezeitung, die viele von Ihnen sicher auch beachten, können Sie unter dem Titel «Die Schönheitsfehler im neuen Klimaplan» nachlesen, dass auch der Bund zu wenig konsequent ist. Zwei Beispiele:

  1. Stellt die «Republik» fest, wir müssen die Klimaneutralität bereits im Jahr 2040 erreichen. Begründung: Länder, die bereits in der Vergangenheit viel Treibhausgase emittiert haben und über reichlich finanzielle Mittel verfügen, sollen mehr zum Klimaschutz beitragen. Das betrifft ja uns. Ich frage Sie: Schaffen wir es mit der viel gelobten Eigenverantwortung das freiwillige tatsächlich zu tun?
  2. Die Landwirtschaft kommt nicht vom Fleck. Anders als im Verkehr, beim Heizen oder Isolieren gibt es in der Landwirtschaft offenbar keine Ideen, wie die Treibhausgasemissionen (z.B. Methan und Lachgas) signifikant gesenkt werden können. Oder haben Sie im Bericht, den wir hier beraten, irgendetwas von Landwirtschaft gelesen? Oder wechseln die Landwirte in unserem Kanton freiwillig von Milch- und Fleischproduktion zum Ackerbau?

Zurück zum Bericht: die Zielsetzung Halbierung des CO₂-Ausstosses bis 2030 ist mit Freiwilligkeit und Eigenverantwortung allein nicht zu erreichen. Lenkungswirksame Förderbeiträge oder Verbote sind unerlässlich. Immerhin hält die Regierung im Bericht folgendes fest: «Zeigt sich, dass die Wirkung der Massnahmen zu gering ist oder wenn übergeordnetes Recht es erfordert, wird ergänzens auf die klassischen Instrumente der Energie- und Klimapolitik, wie Gebote und Verbote zurückgegriffen» – das wird nötig sein.

Zur Zielerreichung fehlen beim Kanton auch die nötigen personellen Ressourcen und der Nachtragskredit von 17,2 Mio. Franken, den wir natürlich befürworten, wird niemals ausreichen, um eine attraktive und hoch wirksame Förderung in den aufgelisteten Bereichen bis in Jahr 2025 zu finanzieren. Auch hier wiederum zwei Beispiele:

  1. Heizungen: 14 Mio.-Förderkredit für die Jahre 2020 bis 2023 zum beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen wird bei weiterhin, und davon ist auszugehen, steigender Nachfrage schon vor Ende 2023 erschöpft sein. Anschliessend sind keine Fördergelder mehr vorgesehen. Diese 10 Mio. Franken, einschliesslich die 20 Mio. Franken Bundesgelder reichen bei einem Förderbetrag von durchschnittlich 5'000 Franken für eine Wärmepumpe, wie das heute angewendet wird, nur für 6'000 Heizungen. Jedes Jahr werden im Kanton St.Gallen aber zwischen 4'000 und 4'500 fossile Heizungen ersetzt. Sie merken, die meisten werden wieder durch Ölheizungen ersetzt. Der Wohngebäudebestand, und nur der Wohngebäudebestand, da sind die Gewerbe- und Industriebauten noch nicht dabei, liegt in unserem Kanton bei 113'000 Einheiten und wächst jährlich um rund 400. Um das CO₂-Ziel zu erreichen, müssten bis in zehn Jahren die Hälfte, also fast 60'000 Wohngebäude fossilfrei beheizt werden. Also zehnmal mehr als die 6'000 für die die Fördergelder reichen. Es braucht also wesentlich mehr Fördergelder oder ein Verbot von fossilen Heizsystemen bei Neubau und Ersatz.
  2. Verkehr: Der motorisierte Strassenverkehr verursacht ein Drittel der CO₂-Belastung. Obwohl der CO₂-Ausstoss immer noch steigt und der Bericht beim Verkehr zu recht grosses Potenzial ortet, wird das Thema stiefmütterlich bearbeitet. Nur 4 von 16 Massnahmen thematisieren den Verkehr. Massnahme 10 empfiehlt erfreulicherweise Mobilitätsmanagement für Unternehmen und öffentliche Hand. Als Ziel wird eine bescheidene Reduktion des MIV genannt. Ohne verbindliche und strenge Vorgaben bleibt das jedoch Wunschdenken. Für Massnahme 11 «Sicher und aktiv ans Ziel kommen, zu Fuss und mit dem Velo» sind weder finanzielle noch personelle Ressourcen vorgesehen. Und Sie erinnern sich an die Diskussionen zum Budget, wenn man etwas erreichen will, braucht es dafür auch Geld und Ressourcen. In der Massnahme 11 wird dann auf die Agglomerationsprogramme verwiesen, und das wissen Sie auch, in den Agglomerationsprogrammen besteht bei den Fuss- und Velo-Projekten bekanntlich Vollzugsnotstand.

Als Indikator für die Fortschritte, der wird im Konzept erwähnt, Fortschritt bedeutet weniger Autos und mehr Velos, wird der Mikrozensus des Bundes genannt, das ist falsch. Hier müssen unsere jährlichen Verkehrszahlen dienen und nicht der Mikrozensus, der nur alle fünf Jahre erscheint. Wir müssen jährlich sehen, ob wir wirklich Fortschritte erzielen. Das Energiekonzept sieht eine enge Begleitung der komplexen Umsetzung mittels einer Jahreskonferenz, an der auch Kantonsrätinnen und Kantonsräte teilnehmen werden, vor – das ist gut und nötig. Es wird sich schnell zeigen, dass die CO₂-Reduktion zu gering ausfällt um den Absenkungspfad einzuhalten. Konsequent und sofort müssen wir dann strengere Massnahmen, weitere Nachtragskredite und Stellenbegehren oder Verbote zum Thema machen. Die SP-Fraktion wird genau beobachtet und entsprechend reagieren.

Stand heute ist das Verfehlen der Halbierung des CO₂-Ausstosses bis 2030 vorprogrammiert. Für das Verfehlen der Klimaziele wird kein Politiker und keine Politikerin bestraft. Ausbaden und erleiden muss unser Versagen, unsere fehlende Verhaltensänderung zugunsten des Klimaschutzes, die nächste Generation. Die Klimajugend hat das längst erkannt. Die SP wird darum mit ihrer Initiative für einen Klimafonds von 100 Mio. Franken reagieren. Das ist das richtige Mass, um der Klimakrise zu begegnen.

Zum Auftrag auf dem gelben Blatt der Kommission zur Stromversorgungssicherheit: Wir unterstützen diesen Auftrag. Trotz der Unzulänglichkeiten ist die SP-Fraktion für Eintreten und Gutheissung des Berichtes und Genehmigung des Nachtragskredites von 17,2 Mio. Franken. Es ist wenigstens ein Schritt, wenn auch ein zu kleiner und zu langsamer, aber immerhin in die richtige Richtung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich am 16. und 30. Oktober 2020zur Beratung getroffen. Die Kommission hat zeitgleich den Bericht St.Galler Energiekonzept 2021–2030» und das Geschäft 33.20.05A «Kantonsratsbeschlussüber einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025» beraten. An der Sitzung waren folgende Personen anwesend:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrätin Susanne Hartmann, Vorsteherin Baudepartement;
  • Samuel Peter, Generalsekretär, Baudepartement;
  • Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie, Baudepartement;
  • Marcel Sturzenegger, Leiter Energie, Amt für Wasser und Energie, Baudepartement;
  • Céline Ramseier, Fachspezialistin Energie, Amt für Wasser und Energie, Baudepartement.

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführern, Parlamentsdienste;
  • Leandra Cozzio, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.
Die Kernelemente des Berichtes: Der Kanton St.Gallen setzt sich im Rahmen seiner Energiepolitik und Klimapolitik gemäss aktuellem Energiekonzept aktiv für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung für hohe Energie und umweltverträgliche Energieversorgung für hohe Energieeffizient und einen sparsamen rationellen Energieverbrauch ein. Als sichtbares Zeichen, dass die von der Schweiz eingegangenen Verpflichtungen sinngemäss auch für den Kanton St.Gallen gelten, haben wir im Rat am 13. Juni 2019 das Übereinkommen von Paris als verbindliche Grundlage für die kantonale Klima- und Energiepolitik in einer Mehrheit anerkannt. Der Kanton bringt damit zum Ausdruck, dass der Klimaschutz und die Anpassung an die Klimaveränderung langfristige Vorhaben sind und die Gemeinden, Unternehmen und Private jederzeit die richtige Entscheidung treffen, wenn sie mit ihrem Vorhaben aktiv zur Verminderung der CO₂-Emission beitragen. Nach wie vor machen Heizung, Erdgas und fossile Treibstoffe rund Zweidrittel der im Kanton verwendeten Energie aus. Gebäude und Verkehr sind somit fpr den Hauptteil des CO₂-Ausstosses verantwortlich. Der Elektrizitätsbedarf liegt bei rund 25 Prozent des gesamten Energiebedarfs, etwas mehr als 60 Prozent des Stroms stammen aus Kernkraftwerken. Diese Zahlen zeigen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele sind weitere Anstrengungen bei Gebäude, Verkehr und Industrie notwendig. Das Energiekonzept 2008–2020 fokussiert auf den Bereich Wärme und Strom für Gebäude und hat sich als robuste Grundlage für die kantonale Klima- und Energiepolitik bewährt.

Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere das Pariser Klimaabkommen, aber auch die Marktentwicklung erfordern über das Jahr 2020 hinaus Verhaltensveränderungen bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern wie auch bei der Bevölkerung. Die Ziele für das Jahr 2020 können teilweise erreicht werden. Der Handlungsbedarf jedoch bleibt bestehen. Mit der Ausrichtung des Klimaziels 2050 die Netto-Null Treibhausgasemission steigt da viel mehr. (Satzinhalt?) – Handlungsbedarf ist unbestritten. Eine erfolgreiche Umsetzung des Energiekonzepts 2021–2030 ist stark vom Verhalten von individuelle Entscheidungen der Einzelnen abhängig. Mit dem Energiekonzept 2021–2030 definiert der Kanton Ziele und Massnahmen, um den CO₂-Ausstoss weiter zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen, denn Zuwachs des Strombedarfs zu begrenzen und erneuerbare Energien weitere wesentlich hinzuzubauen, so dass sie die eigene tragende Rolle in der Energieversorgung wahrnehmen können. Mit dem Kantonalen Energiekonzept 2021–2030 geht der Kanton folgende Herausforderungen an:

  • Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen bzw. zu konkretisieren;
  • Energieversorgungssysteme auf das Klimaziel 2050 die Netto-Null-Treibhausgas-Emission hin auszurichten;
  • Energie gezielt zu verwenden;
  • alle Energieträger möglichst effizient zu nutzen und
  • erneuerbare Energien tragen ein erheblicher Anteil zur Versorgung bei.

In der vorberatenden Kommission berieten wir nach einem eindrücklichen Inputreferat von Heinz Wiher, Leiter Energie und Technik, Fachstelle Energie, Departement Bau, Stadt Winterthur die beiden Vorlagen. Die Kommission setzt sich vertieft mit dem neuen Energiekonzept auseinander, diskutiert die vorgesehenen Massnahmen eingehend und begrüsst die Intention, erneuerbarer Energie eine tragende Rolle in der Energieversorgung zu verleihen. Handlungsbedarf sah die Kommission als ausgewiesen. Die Zielsetzungen sollen ambitioniert, klimagerecht und dennoch realistisch sein. Gerade die Frage der Stromversorgungssicherheit sorgt in der Kommission für Bedenken. Die Kommission schlägt deshalb einen Auftrag an die Regierung vor, dem Kantonsrat im Rahmen die jährliche Berichterstattung zum Energiekonzept über den Stand der politischen Diskussion zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz sowie auch über die Stromversorgungssicherheit des Kantons St.Gallen zu informieren. Der entsprechende Auftrag auf dem gelben Blatt ist ausformuliert. Die vorberatende Kommission hat dem Auftrag mit 13:2 Stimmen zugestimmt.

Die vorberatende Kommission hat dem Bericht in der Gesamtabstimmung mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Ich komme zum zweiten Geschäft 33.20.05 «Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025». Um die vorhin ausgeführten Interventionierungen in der energie- und klimapolitischen Aktivität zu erreichen, sind finanzielle Beiträge an der energetischen Modernisierung von Gebäuden vorgesehen. Deshalb beantragt die Kommission wie auch die Regierung, den bereits bewilligten Sonderkredit für das Förderprogramm 2021–2025 in der Höhe von 25 Mio. Franken mit einem Nachtragskredit im Umfang von 17,2 Mio. Franken zu erhöhen. Die vorberatende Kommission hat auch diesem Geschäft mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion über beide Geschäfte vor.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020