Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)
Übersicht
Komitee
Kantonsrat
Nummer
33.20.06
Titel
Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)
Ratspräsident: Der Kantonsrat hat in der Spezialdiskussion beschlossen, den Ausgleichsfaktor nicht bis ins Jahr 2026, sondern bis ins Jahr 2024 festzulegen. Somit lautetet der Erlasstitel neu wie folgt: «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024».
Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020
Beschluss
Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 mit 107:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.
Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
15.9.2020
Wortmeldung
Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung über den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2026 nach der zweiten Lesung des IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz bzw. mit der Schlussabstimmung über jenes Geschäft in der Novembersession 2020 durch.
Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020
Wortmeldung
verzichtet im Namen der CVP-EVP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1 Abs. 1 mündlich zu bestätigen. Auch bei dieser Änderung hätte es sich um eine Folgeanpassung zur Änderung von Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes gehandelt, die der Kantonsrat abgelehnt hat.
Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020