Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.20.06
TitelKantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.3.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe
AllgemeinKommissionsbestellung vom 2. Juni 2020
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 19. August 2020
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 1 vom 14. September 2020
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 15. September und 2. Dezember 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.7.2020Gremium3.4.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.12.2020Gesamtabstimmung107Zustimmung0Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat hat in der Spezialdiskussion beschlossen, den Ausgleichsfaktor nicht bis ins Jahr 2026, sondern bis ins Jahr 2024 festzulegen. Somit lautetet der Erlasstitel neu wie folgt: «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024».

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 mit 107:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
15.9.2020Wortmeldung

Der Kantonsrat führt die Gesamtabstimmung über den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2026 nach der zweiten Lesung des IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz bzw. mit der Schlussabstimmung über jenes Geschäft in der Novembersession 2020 durch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

verzichtet im Namen der CVP-EVP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1 Abs. 1 mündlich zu bestätigen. Auch bei dieser Änderung hätte es sich um eine Folgeanpassung zur Änderung von Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes gehandelt, die der Kantonsrat abgelehnt hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020