Geschäft: IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.04
TitelIV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (Titel der Botschaft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung26.3.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung15.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 19. August 2020
AntragAntrag Mattle-Altstätten / Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 17e vom 14. September 2020
AntragAntrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, 17e, 17g vom 14. September 2020
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 15. September 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2020
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 30. November 2020
AntragAntrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Scheitlin-St.Gallen zu Auftrag vom 14. September 2020
AntragAntrag Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, 17e, Art. 17g vom 14. September 2020
AntragAnträge CVP-EVP-Fraktion zu Art. 9 und 44 vom 14. September 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 2. Juni 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 2. März 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 9. Februar 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 19. August 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
5.6.2020Gremium3.4.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.9.2020Art. 9 Abs. 274Antrag der vorberatenden Kommission21Antrag CVP-EVP-Fraktion25
15.9.2020Antrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, Art. 17e und Art. 17g32Zustimmung73Ablehnung15
15.9.2020Eventualantrag Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, Art. 17e und Art. 17g32Zustimmung75Ablehnung13
15.9.2020Antrag Mattle-Altstätten / Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 17e Abs. 1 Bst. a32Zustimmung67Ablehnung21
15.9.2020Antrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Kaltbrunn / Scheitlin-St.Gallen zu Auftrag33Zustimmung65Ablehnung22
2.12.2020Schlussabstimmung73Zustimmung30Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Wir sind mit dem Finanzausgleich insgesamt und auch mit den neueren technischen Anpassungen unzufrieden. Wir leisten uns ein 230 Mio. Franken teures Ausgleichssystem, das nachweislich wenig effektiv ist, was die geforderte Ausgleichswirkung bei den Gemeindesteuerfüsse anbetrifft. Die Disparität bei genau diesen Gemeindesteuerfüssen ist allgemein zu gross und hat in der Berichtsphase der vergangenen vier Jahren sogar zugenommen. Tiefe Steuerfüsse bei den Gemeinden sind erpdoert von 85 auf sage und schreibe 75 Prozent, während die höchsten Steuerfüsse nur leicht abgenommen habe, von 162 auf 160 Prozent. Sie müssen sich bewusst sein, dass im Vergleich zur steuergünstigsten Gemeinden mit der steuerteuersten Gemeinde eine Person mehr als 100 Prozent mehr Gemeindesteuern bezahlen muss. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass 28 Prozent der gesamten Kantonsbevölkerung in einer Gemeinde lebt mit sehr hohen Steuerfüssen von über 145 Prozent. Leider besteht keine Bereitschaft des Kantonsrates etwas für diese konkrete Entlastung zu tun. Uns stört, dass 33 Mio. Franken jährlich in Gemeinden fliessen mit tiefen oder sogar sehr tiefen Steuerfüssen. Wir erachten den Auftrag in der Kantonsverfassung als nicht erfüllt.

Insgesamt hat der Finanzausgleich leider die Ungleichheit erhöht und torpediert die Solidarität unter den Gemeinden. Wir sind der Meinung, der Steuerwettbewerb hat ruinöse Ausmasse angenommen.

Mit dem verabschiedeten Prüfauftrag des Kantonsparlamentes mit der Auslegeordnung von verschiedenen Finanzausgleichsmodellen zu arbeiten, hegen wir eine kleine Hoffnung, dass vielleicht in vier Jahren eine Chance besteht, verschiedene Korrekturen anzubringen. Zur Zielsetzung der nachhaltigen Verbesserung der Standortattraktivität halten wir die Zusicherung fest, dass Standortattraktivität umfassend verstanden wird und nicht einseitig mit tiefen Steuern gleichgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte noch eine Ergänzung zu diesen beiden fehlerhaften Grafiken machen, sowohl im Gutachten der Universität und in der Botschaft der Regierung. Wir teilen die Beurteilung der Staatskanzlei und des Präsidenten der vorberatenden Kommission, dass es substantiell nicht eine wesentliche Änderung in der politischen Beurteilung gibt. Ich möchte Sie aber daran erinnern, bereits in der ersten Lesung gab es in der Detailberatung eine heillose Aufregung über die Diskrepanzen bei den hohen und tiefen Steuerfüssen. Einzelne Mitglieder des Parlamentes haben den Steuerkalkulator bemüht und hat da Differenzen gegeben. Ich bin diesen nicht weiter nachgegangen, jetzt aber sind zwei weitere Grafiken zum Vorschein gekommen, die fehlerhaft sind, wenn auch nicht gravierend, so bitten wir doch sehr darum, dass die Regierung darauf achtet, wenn sie Gutachten an renommierte aussenstehende Institutionen gibt, dass die Qualität der abgelieferten Arbeit entsprechend hinterfragt wird und ebenso für das Zahlenmaterial der Regierung. Ich glaube, es ist für alle von uns von Bedeutung, dass wir dem abgegebenen Zahlenmaterial Vorlagen vertrauen dürfen. In diesem Sinne danken wir Ihnen, wenn Sie das beherzigen werden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Die Kommission hat nicht mehr getagt, aber im Nachgang gab bis eine fundierte Recherche von diesem IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz durch Medienschaffende. Da wurde richtigerweise festgestellt, dass in Kapitel 3.3 in der Abbildung 8 teils Fehler abgebildet sind, und dasselbe betrifft in Anhang 3 im Gutachten von IFF. Diese Information wurde der Kommission wie auch dem Präsidium mitgeteilt, es gibt aber materiell keine Korrekturen oder Anpassungen mehr. Es ist lediglich eine Information, es gab eine entsprechende Berichterstattung im «St.Galler Tagblatt» dazu und das Generalsekretariat des Departement des Innern hat auch entsprechend Stellung genommen und die entsprechenden fälschlichen Abbildungen bzw. fälschlichen Interpretationen entsprechend richtig dargestellt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz mit 73:30 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Schetilin St.Gallen zum Auftrag mit 33:65 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident:

Wie bereits erwähnt, wurde eine Diskussion über das Thema geführt, ein Auftrag als solcher aber nicht gestellt

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Die Regierung wehrt sich nicht gegen diesen Auftrag.

Wir sind gerne bereit, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, im Rahmen des Wirksamkeitsberichts, der ja in vier Jahren wieder ansteht, können wir das gerne prüfen. Allerdings unter der Voraussetzung, und das steht ja auch in diesem Auftrag, dass die Umsetzung kostenneutral erfolgen muss. Die Regierung ist der Ansicht, wenn eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist, dann ist das zu prüfen, weil es sachlich richtig ist, die Aufwendungen der Gemeinden in diesem Bereich zu berücksichtigen. Es sind ja auch Investitionen, die dann auf einer anderen Seite zu Minderausgaben führen. Das wäre insgesamt eine Systematik, die zu begrüssen wäre. Wir wehren uns nicht gegen diesen Auftrag, sofern er kostenneutral umgesetzt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Die Argumente haben wir bereits ausgeführt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Zoller-Quarten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen, sinngemäss aus denselben Gründen, die ich vorher schon ausgeführt habe.

Erstens sind diese Kosten durch die Gemeinden beeinflussbar. Zweitens stiften sie der Gemeinde Nutzen, sonst würde man diese Projekt ja gar nicht durchführen und drittens können wir uns nicht vorstellen, dass das kostenneutral möglich sein soll. Irgendwo geht das weg und wir diskutieren wieder über das Modell.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Simmler-St.Gallen beantragt im Namen von Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Scheitlin-St.Gallen, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat bei der Fälligkeit des nächsten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich nach Art. 44 des Finanzausgleichsgesetzes einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die arbeitsmarktlichen Projekte der Gemeinden im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wieder Berücksichtigung finden können. Dabei ist sie um eine möglichst kostenneutrale Umsetzung bemüht.

Der von der Regierung vorgelegte Nachtrag sieht vor, das Berechnungsmodell des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs zu vereinfachen. Wir haben es gehört dabei sollen die arbeitsmarktlichen Projekte der Gemeinden nicht mehr einbezogen werden. Dafür gibt es, wenn wir ehrlich sind, keinen plausiblen inhaltlichen Grund, der wurde auch bisher nicht genannt. Das Engagement der Gemeinden in diesem Bereich ist äusserst wichtig. Wir haben die Argumente gehört. Es handelt sich dabei zudem und Kosten im sozialen Bereich, die gesetzlich vorgesehen sind und mit welchen die Gemeinden äusserst unterschiedlich belastet sind. Folgerichtig waren sie stets Teil des soziodemografischen Lastenausgleichs.

Gemeinden, die sich in diesem Bereich nicht engagieren, können davon nicht profitieren. Gemeinden, welche hier überdurchschnittliche Aufwendungen haben, werden entlastet. Das ist sinnvoll und wir erachten es als konsequent, dass diese Ausgaben in Zukunft wiederaufgenommen werden. Wir wollen die Regierung deshalb beauftragen, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie dieser Ausgabenposten der Gemeinden möglichst kostenneutral Berücksichtigung finden kann. Würden wir jetzt die Berücksichtigung wieder isoliert im Gesetz aufnehmen, wie mit dem vorherigen Antrag, führte dies zu relevanten Mehrkosten für den Kanton. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag insbesondere deshalb abgelehnt wurde. Wollen wir es heute saldoneutral umsetzen, müssen wir wiederum verschiedenste Hebel neu austarieren, was eine komplexe Umstellung das Berechnungsmodells mit sich bringen würde. Wir erachten deshalb die Erteilung eines Auftrags als geeignetes Vorgehen, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. So ist unglücklicherweise vier Jahre kein Ausgleich dieser Kosten vorgesehen, die Regierung erhält aber die Möglichkeit, in vier Jahren einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten und dabei auf die erwähnten Vollzugsprobleme einzugehen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Auftrag unterstützen und damit zum Ausdruck bringen, dass arbeitsmarktliche Projekte als Soziallasten zu gelten haben, die zu unterstützen sind und die folglich auch eine angemessene Berücksichtigung im Finanzausgleich verdienen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Art. 44 ( Artikeltitel). verzichtet im Namen der CVP-EVP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 44 Abs. 1 und 3 mündlich zu bestätigen. Bei dieser Änderung hätte es sich um eine Folgeanpassung zur Änderung von Art. 9 Abs. 2 gehandelt, die der Kantonsrat abgelehnt hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Mattle-Altstätten / Lühi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 17 Abs. 1 Bst. a mit 67:32 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Wie bereits mehrfach ausgeführt, wurde dieses Thema auch in der Kommission diskutiert. Im Nachgang zur Kommissionssitzung wurde eine zusätzliche Übersicht erstellt. Die Kommission hat den Antrag bereits abgelehnt, ich bitte Sie, der vorberatenden Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag ist abzulehnen.

Es wurde richtig gesagt, die arbeitsrechtlichen Massnahmen sind als Teil dieser Vereinfachungsmassnahmen, die wir getroffen haben, herausgefallen. Sie werden bei der Berechnung der Belastungen im soziodemografischen Lastenausgleich nicht mehr berücksichtigt.

Es ist aber kein Zufall, dass diese arbeitsmarktlichen Massnahmen herausgefallen sind, sondern ist gibt ein zusätzliches Problem, dass die Regierung schlussendlich dazu bewogen hat, diese Vereinfachung gerade so vorzunehmen. Der zusätzliche Grund liegt darin, dass es in der Vergangenheit gewisse Probleme im Vollzug gab, weil die Abgrenzung, ob ein solches Projekt nun vorliegt oder nicht nicht immer ganz klar war. Diesbezüglich haben wir auch kantonsintern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit noch Hausaufgaben zu machen, weil wir die Datenbasis noch verbessern müssen. Aufgrund dieser Probleme und dieser Schwierigkeiten im Vollzug haben wir uns dafür entschieden, diese arbeitsmarktlichen Projekte herauszunehmen und damit eben diese Vereinfachung zu erzielen. Es gibt aber noch einen zusätzlichen Grund, weshalb ich Sie bitte, diesen Antrag abzulehnen und das sind die ebenfalls bereits erwähnten finanziellen Folgen. Die Wiederberücksichtigung der arbeitsmarktlichen Projekte für den soziodemografischen Lastenausgleich würde zu einer Mehrbelastung im Umfang von 1,4 Mio. Franken führen. Dies ist aus den Ihnen inzwischen bestens bekannten Gründen nicht opportun.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Das Thema wurde bereits in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert. Wir haben gesehen, dass das Thema der arbeitsmarktlichen Projekte im heutigen System bereits ausreichend abgedeckt ist. Zudem gibt es auch finanzielle Überlegungen, die uns dazu bewegen, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Zoller-Quarten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Arbeitsmarktliche Projekte sind unbestritten eine gute Sache. Aber erstens können sie – im Gegensatz zu anderen Sonderlasten, die wir in unserem im Finanzausgleichssystem kennen – beeinflusst werden und zweitens bringen sie direkten Nutzen für die zuweisenden Gemeinden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Antrag abzulehnen und nicht weiter am bestehenden Modell, so wie es vorliegt, herunterzuschrauben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion ): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Es ist wirklich ärgerlich. Ich ärgere mich darüber, dass die Regierung die arbeitsmarktlichen Projekte der Sozialhilfe aus diesem Ausgleich herausgestrichen hat. Das ist aus meiner Sicht wirklich nicht verständlich. Wenn wir Art. 8 und 8a des Sozialhilfegesetzes (sGS 381.1, abgekürzt SHG) anschauen, sind dort die Mithilfe bei der Suche nach Arbeit, die Förderung der beruflichen Integration ein wichtiger Teil der betreuenden Sozialhilfe.

Da kann eine Gemeinde natürlich etwas mehr machen und eine andere etwas weniger, aber was unbestritten ist, die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist das zentrale Element und es ist wichtig für alle Gemeinden, dass wir gute Arbeit machen und dass wir diesbezüglich wirklich investieren Das sollte honoriert werden und entsprechend Wiederaufnahme finden im soziodemografischen Sonderlastenausgleich. Es ist aus meiner Sicht und aus Sicht der SP-Fraktion wirklich unverständlich, dass es nun nicht mehr Teil ist. Auch die Begründung der Regierung ist nicht einleuchtend. Sie sagt, man wolle sich auf das Wesentliche konzentrieren, aber ich meine, Arbeitsintegration ist wesentlich. Die Regierung schreibt, man wolle auf eine zu starke Detaillierung verzichten, das sei kompliziert. Das ist nicht kompliziert. Man muss nur den entsprechenden Budgetposten, Position 55 meine ich, so lautet die Kontogruppe, soll wiederaufgenommen werden. Also schwierig ist das nicht. Gerade für Gemeinden und Städte, die in diesem Bereich der Arbeitsintegration viel investieren, ist die Änderung wirklich nachteilig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Mattle-Altstätten beantragt im Namen von Mattle-Altstätten / Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil, in Art. 17e Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: dem Nettoaufwand der jeweiligen Gemeinde und dem Nettoaufwand im kantonalen Durchschnitt je Einwohnerin und Einwohner für:

1. finanzielle Sozialhilfe;

4. arbeitsmarktliche Projekte der Sozialhilfe von gemeinnützigen Trägern für die berufliche Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser;

(im Namen der Grünliberalen): Wie bereits in meinem Eintretensvotum ausgeführt, ist es unseres Erachtens falsch, ja sogar kontraproduktiv, die arbeitsmarktlichen Projekte für die berufliche Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser aus dem soziodemografischen Ausgleich zu streichen. In der Logik dieser Änderung würden Gemeinden, welche solche Arbeitsmarktwiedereingliederungsmassnahmen durchführen, eigentlich doppelt bestraft. Erstens könnten sie die Massnahmen im soziodemografischen Ausgleich nicht anrechnen und zweitens, soweit diese Massnahmen erfolgreich sind, würden zudem die im Ausgleich anrechenbaren Sozialhilfekosten sinken.

Mit den arbeitsmarktlichen Projekten haben wir eine der wenigen Möglichkeiten, aktiv zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen beizutragen. Es käme einem ungewollten Fehlanreiz gleich, wenn wir dieses Instrument der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigen.

Ich kann Ihnen sagen, dass Altstätten nichts hätte von einer Wiedereinführung, sondern wir erachten es als einen systemischen Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss. Die Regierung löscht die arbeitsmarktlichen Projekte auch nicht wegen eines falschen Anreizes aus dem soziodemografischen Ausgleich, sondern führt Schwierigkeiten in deren Berechnung ins Feld. Dabei übersieht die Regierung jedoch, dass dieses Berechnungsproblem damit keineswegs gelöst ist, denn bei Fehlkontierung einzelner Gemeinden in der finanziellen Sozialhilfe müssten diese Kosten auch weiterhin herausgerechnet werden. Das Argument der Berechnungsschwierigkeiten und Fehleranfälligkeit arbeitsmarktlicher Projekte zieht entsprechend nicht bzw. kann operativ gelöst werden. Es ist uns bewusst, dass die Wiederberücksichtigung arbeitsmarktlicher Projekte gewisse Mehrkosten von rund 1,4 Mio. Franken auslöst. Aus Sicht der Grünliberalen ist die Relevanz arbeitsmarktlicher Projekte jedoch so hoch, dass diese trotzdem in der Berechnung des soziodemografischen Ausgleichs berücksichtigt werden soll. Wir beantragen deshalb, diese Massnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen wieder in den soziodemografischen Ausgleich aufzunehmen und damit eine aktive, ziel- und ergebnisorientierte Sozialpolitik der Gemeinden zu stärken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich habe entschieden, dass ich an meinem Zeitplan festhalten möchte und wenn diese beiden Gesetzesvorschläge heute zu beraten. Wir werden aber die Sitzung auf jeden Fall um 18 Uhr beenden.

Ich danke für die Kenntnisnahme, auch wenn das Vorgehen nicht allen zusagt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: beantragt, die Sitzung nicht zu verlängern.

Ich bin mir absolut bewusst und Sie hätten nicht sagen müssen, wir haben entschieden, Sie können entscheiden, das können Sie nach Reglement. Aber wir haben eine Session von vier Tagen bzw. eine dreitägige und eine Sondersession von einem weiteren Tag. Ich verstehe nicht, warum Sie heute von diesem Recht Gebrauch machen, denn über dieses Geschäft, das Sie jetzt noch an die Hand nehmen wollen, können wir auch am Donnerstag weiterdiskutieren, selbst wenn wir am Donnerstag auch etwas Zeit für die Spitaldiskussion brauchen. Ich wäre Ihnen bzw. dem Parlament sehr verbunden, jetzt zu unterbrechen und nicht nochmals eine stündige Sitzung durchzuführen, die dann am Schluss noch länger als bis18 Uhr dauert. Ich finde es grenzwertig, wenn wir jetzt weiterdiskutieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, Art. 17e und Art. 17g mit 75:32 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Auch die Kommission diskutierte über einen Antrag von einem Beitragssatz über 65 Prozent. Der Antrag wurde auch von anderer Seite gestellt, aber noch vor der Abstimmung zurückgezogen. Aus diesem Grund liegt kein Abstimmungsresultat vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag ist abzulehnen.

Ich kann Dürr-Widnau Recht geben, muss ihn aber auch ein in einem kleinen Punkt korrigieren. Die Mehrkosten dieses Antrags, er ist wie korrekt gesagt nicht kosten- oder saldoneutral für den Kanton, sondern löst sind 577'000 Franken. Die Regierung findet es nicht richtig, diese Mehrkosten in der jetzigen Situation aufzuwerfen. Die Argumentation bleibt die gleiche. Ich kann Ihnen aber sagen, welchen Prozentsatz Sie wählen müssten, das wurde in der vorberatenden Kommission auch entsprechend ausgeführt. Wenn Sie wirklich eine kostenneutrale Umsetzung haben wollen, dann wären es 63,351 Prozent. Der Antrag auf 65 Prozent ist aber nicht kostenneutral und aus diesem Grund abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Thalmann-Kirchberg hat mich direkt angesprochen. Vorhin haben wir von 2,3 Mio. gesprochen, jetzt sagt er, das koste nichts, das stimmt natürlich nicht ganz, es sind 640'000 Franken je Jahr. Wir haben wieder das gleiche Problem. Das Geld fliesst an 2 bis 3 Gemeinden, auch bei diesem Modell, wenn Sie die Zahlen anschauen, gehen von diesen 638'000 gehen natürlich fast 800'000 an die Stadt St.Gallen, das heisst man nimmt den anderen Gemeinden auch wieder weg und das ist das Problem, wenn wir jetzt anfangen an diesem System zu schrauben. Es gibt grössere Verwerfungen, einerseits bei der Anzahl Gemeinden, die auf ein nichts mehr bekommen usw.. Wir haben das in der vorberatenden Kommission diskutiert. Dieses System braucht auch Stabilität gegenüber den Gemeinden, damit sie planen können und wissen, dass es nicht wieder alle vier Jahre zu einer Änderung kommt.

Schlussendlich geht es auch um die Akzeptanz. Wenn zuletzt nur noch ein paar Gemeinden aus diesen Töpfen Geld erhalten – davon bin ich überzeugt – haben wir ein Problem. Die Gemeinden werden das nicht akzeptieren, ich denke dabei auch an die Diskussion in der vorberatenden Kommission, der auch Gemeindevertreter angehörten. Die Gemeinden können mit diesem Systemstand heute gut Leben, haben sich damit eingerichtet. Darum warne ich davor, dass man diese Systeme jetzt anpasst. Das hat Verwerfungen und könnte schlussendlich auch der Akzeptanz schaden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg beantragt eventualiter, Art. 17c Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent.»,

Art. 17e Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent.»

und Art. 17g Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung 65 Prozent.»

Ich habe am Tag der Demokratie den besten Kompromissvorschlag. Vorhin haben wir von Regierungsrätin Bucher gehört, aber auch vom Vertreter der CVP, Dürr-Widnau, dass es zurzeit opportun sei, im Ausgleich seitens Kanton mehr Geld auszugeben. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission haben die verschiedensten Auswertungen zu den einzelnen Prozentzahlen erhalten.

Der Kompromiss ist jetzt 65 Prozent, denn bei 65 Prozent für überdurchschnittliche Belastung, aber auch 65 Prozent für unterdurchschnittliche Belastung ist es für den Kanton sozusagen kostenneutral. Mit diesem Prozentsatz kostet es den Kanton St.Gallen nichts oder ganz ganz wenig, was mit dem vorliegenden Zahlen vertretbar ist.

Das Anliegen von Kirchberg habe ich Ihnen bereits geschildert, nun liegt ein Kompromiss vor und ich appelliere an die Regierung, speziell an die zwei neuen Regierungsmitglieder. Beide haben im Wahlkampf gesagt, sie würden mithelfen, das Problem von Kirchberg zu lösen. Regierungsrat Tinner ist jetzt leider nicht anwesend, aber hoffentlich hört er es, denn er hat im Wahlkampf explizit erklärt, er werde mithelfen, das Problem von Kirchberg zu lösen. Es wäre ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung und alle, die vorhin den Antrag auf 70 Prozent abgelehnt haben, weil diese Variante den Kanton mehr gekostet hätte, können jetzt dieser Variante mit 65 Prozent zustimmen. Wenn Sie den Hut des Kantons tragen, kostet diese Variante den Kanton nichts. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Thalmann-Kirchberg zu Art. 17c, Art. 17e und Art. 17g mit 73:32 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Auch in der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag sehr intensiv diskutiert und fand keine Mehrheit. Aus diesem Grund beantragt die vorberatende Kommission, an der Vorlage der Regierung festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Der Antrag ist abzulehnen.

Der vorliegende Antrag zieht eigentlich zwei Elemente vor, zwei Änderungen gegenüber dem geltenden Recht. Die erste Änderung bezieht sich auf die sogenannte Kongruenz dieser Ausgleichsprozente. Sie sehen bei Bst. a und Bst. b zieht dieser Antrag eine gleichmässige Belastung, sowohl bei der unterdurchschnittlichen als auch bei der überdurchschnittlichen, von 70 Prozent vor, also ein gleichmässiger kongruenter Ausgleich. Das ist eine Änderung gegenüber dem bisherigen Recht in zwei Punkten. Einerseits ist es so, dass wir jetzt im Moment eine Differenz haben, bei der überdurchschnittlichen Belastung sind es 60 Prozent und bei der unterdurchschnittlichen Belastung sind es 20 Prozent. Also das wäre ein gewisser Systemwechsel, indem man diese Belastungen eben kongruent ausgleichen würde. Diese Kongruenz, die Herstellung dieser Kongruenz würde zu einer Minderbelastung führen, also der Kanton müsste weniger aufwenden für den Finanzausgleich, wenn man diese Kongruenz herstellen würde im soziodemografischen Lastenausgleich.

Zur zweiten Änderung, die dieser Antrag beinhaltet die Anhebung dieser Ausgleichsgrenze von 60 auf 70 Prozent. Diese führt unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen durch die Herstellung der Kongruenz zu einer Mehrbelastung, wie es schon korrekt ausgeführt wurde, von insgesamt 2,3 Mio. Franken. Also der Kanton St.Gallen würde zusätzlich zu den 230 Mio. Franken nochmals 2,3 Mio. Franken für den Finanzausgleich aufwerfen. Diese Intensivierung hat also ein Preisschild. Ich habe Ihnen ebenfalls bereits im Eintreten gesagt, dass die Regierung dezidiert der Haltung ist, dass es im Moment nicht angezeigt ist, solche Mehrausgaben zu beschliessen. Wir sind in einer ungewissen Lage im Moment. Wir sehen eher düstere Aussichten aufgrund der Ihnen bestens bekannten Krise und es ist aus Sicht der Regierung im Moment wirklich nicht opportun, diese Ausgaben zu erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Bärlocher-Eggersriet zu Fäh-Neckertal: Die Zahlen, mit denen Sie hantieren, beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2019. Mit den Anpassungen, die wir eigentlich durchbringen wollen, hätten zwölf Gemeinden weniger Einnahmen. Ich könnte jetzt alle aufzählen, damit die Gemeindepräsidenten der entsprechenden Gemeinden für uns stimmen, aber es sind nicht nur sechs Gemeinden sondern mit der neuen Berechnungsgrundlage deren zwölf ,die weniger erhalten. Wie gesagt, ich spreche ein bisschen Contrecoeur gegen meine Heimatstadt. Der Hauptnutzen würde hier in St.Gallen mit rund 2,2 Mio. Franken liegen und andere Gemeinden würden weniger erhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach: Ich möchte nur kurz korrigieren, eine an erfreuliche Korrektur: Der Steuerfuss der politischen Gemeinde Goldach liegt aktuell bei 98 Steuerfussprozenten und ich möchte doch auch erwähnen, dass die Gemeinde Goldach auch eine Gemeinde mit einer gewissen Zentrumsfunktion ist. Wir haben nämlich zwischenzeitlich eine Einwohnerzahl von rund 9'500. Also ich glaube, wir sind nicht mehr eine Kleinstgemeinde und müssen uns entsprechend auch mit gewissen Soziallasten auseinandersetzen, was wir übrigens auch sehr gerne tun.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil zu Gull-Flums und Gemperli-Goldach:

Sie haben gut reden mit einer Sozialhilfequote von 1,6 bzw. 1,7 Prozent. Wenn Sie sagen, etwas Wettbewerb in der Sozialhilfe sei ganz gut, man müsse halt schauen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickle und man müsse gut beraten. Sie wissen ganz genau, dass kleine Gemeinden in diesem Bereich eine völlig andere Ausgangslage haben, als die Zentren. So können Sie sich so nicht herausreden, wir brauchen keinen Wettbewerb in der Sozialhilfe sondern mehr Solidarität zwischen den Gemeinden innerhalb des Kantons.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Ich möchte den Herren von der CVP etwa sagen. Im Vergleich zum aktuellen System würden mit unserem Vorschlag sechs Gemeinden nichts mehr erhalten. Von diesen sechs Gemeinden wären die Minderzahlungen bei drei Gemeinden zwischen 11'000 und 25'400 Franken, also sehr bescheiden. Eine weitere Gemeinde würde knapp 140'000 Franken weniger erhalten, wobei der Steuerfuss dieser Gemeinde bei 101 Prozent liegt. Es ist die Gemeinde Goldach von Gemperli-Goldach.

Eine weitere Gemeinden bekäme rund 60'000 Franken weniger und nur eine Gemeinde würde massiv schlechter fahren. Es ist also nicht so, dass sehr viele betroffen wären und es um sehr grosse Beträge ginge.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Mattle-Altstätten: Die Grünliberalen stellen sich grossmehrheitlich gegen diesen Antrag. Wir sind dafür, bei diesen 60 Prozent zu bleiben, damit wir eben genau jetzt die Analyse machen und dann eine Grundlage haben, um in Zukunft auf dieser Basis zu entscheiden, wie man damit umgehen will.

Das kostet, wir haben es gehört 2,3 Mio. Franken. Ich mache Ihnen ein Angebot, später folgt unser Antrag, den kriegen Sie für 1,4 Mio. Franken. Mit unserem Antrag können Sie aber auch arbeitsmarktlichen Projekte unterstützen und dadurch Finanz- oder Sozialausgaben einsparen können. Wie Sie gerade am Beispiel von Flüchtlingen gehört haben, haben diese sieben bzw. fünf Jahre Zeit, um an gewissen arbeitsmarktlichen Projekte teilzunehmen. Deshalb schon jetzt dieser kleine Ausblick auf unseren Antrag. Wir lehnen die beiden Anträge, sowohl jenen für 70 wie auch jenen für 75 Prozent, in der Mehrheit ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach: Ich spreche in meinem eigenen Namen und lege meine Interessen als Gemeindepräsident von Goldach offen.

Ich habe sehr viel Sympathie für die Gemeinden und Städte, welche letztlich auch eine Zentrumsfunktion erfüllen, insbesondere natürlich für meine Nachbarn, die Stadt Rorschach. Trotzdem staune ich ein wenig über diesen Antrag. Jetzt soll an den Kriterien oder der Stellgrösse für die Bemessung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Ressourcenausgleich, mit dem Sonderlastenausgleich geschraubt werden, ohne dass sich wirklich inhaltlich die Frage gestellt wird, ob diese Anpassung überhaupt sachlichen Kriterien genügt. Jetzt wird das Interesse von einzelnen Gemeinden in den Vordergrund gerückt, ohne wirklich den sachlichen Diskurs in der Angelegenheit selber führen zu wollen. Wir haben vorhin über einen horizontalen Lastenausgleich diskutiert und die SP hat entsprechend in diese Richtung auch votiert. Hier mit diesem Mittel erreichen Sie genau das Gegenteil, Sie belohnen nämlich mit einer entsprechenden Zustimmung zu diesen Anträgen die Gemeinden, die jetzt bereits am meisten profitieren, weil sie aufgrund fehlender Sonderlasten nicht einmal auf einen Finanzausgleich angewiesen sind. Ich meine, das ist ein stückweit absurd, Sie verstärken damit nämlich das Ungleichgewicht nochmals und ich glaube letztlich nicht, dass das im Sinne der Antragsteller bleibt.

Hingegen werden den Gemeinden, die auf diese Mittel angewiesen sind und nach der heutigen gesetzliche Ausgangslage auch ein Anrecht auf diese Mittel haben, die entsprechenden Mittel entzogen. In diesem Sinn bitte ich Sie, den Anträgen nicht zu entsprechen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Britschgi-Diepoldsau (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Die FDP kann durchaus verstehen, dass es Gemeinden oder Zentren gibt, die im Bereich Flüchtlinge Hauptlasten an Unterstützungsleistungen zu tragen haben. Die FDP erachtet es aber derzeit nicht als opportun, das Gefüge des Finanzausgleichs zu wenden. Das Problem der Flüchtlinge, z. B. in Kirchberg, müssen wir beiden attraktiven SKOS-Ansätzen (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) lösen.

Wir gehen davon aus, dass die Thematik im Auftrag der vorberatenden Kommission aufgenommen wird.

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15.9.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau: (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Ich kann mich den Ausführungen von Gull-Flums anschliessen. Es ist genau richtig, was er gesagt hat und wie wir es auch in der Kommission besprochen haben. Wir schliessen uns an. Ich bin froh, dass Fäh-Neckertal das Preisschild dieses Antrags erwähnt hat, das steht nirgendwo, die Übung kostet den Kanton zusätzlich 2,3 Mio. Franken. Ich habe nicht gewusst, dass dieser Kanton noch weitere Mittel zur Verfügung hat, um die Ausgaben in diesem Bereich zu erhöhen. Wir sind im kantonalen Finanzausgleich jetzt bei 230 Mio. Franken, die den Kanton belasten. Wir haben das in der vorberatenden Kommission schon diskutiert und ich denke, der Finanzchef wird noch bestätigen, dass es eigentlich keinen Spielraum gibt, um nochmals Mehrausgaben zu tätigen. Das ist Punkt eins. Es gibt nebst den inhaltlichen Gründen auch finanzielle Überlegungen.

Zweitens, das steht natürlich nicht in diesem Antrag, von dieser Übung profitieren drei Gemeinden bzw. es sind eher Städte, die profitieren, elf Gemeinden fallen heraus und andere Gemeinden erhalten noch weniger. Damit Sie einfach auch die Zahlen gehört haben: Es sind 2,3 Mio. Franken Mehrkosten, insgesamt drei Gemeinden erhalten 2,9 Mio. Franken mehr aus diesem Topf und die Stadt St.Gallen alleine erhält 2,3 Mio. Franken mehr, wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen.

Das System hat sich bewährt und wir müssen hier nicht weiter schrauben. Wir haben das in der Kommission schon gemacht und mussten feststellen, alles, was man schraubt, kommt dann anderswo schlechter heraus. Darum empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.

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15.9.2020Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Im soziodemografischen Sonderlastenausgleich werden, wie wir jetzt mehrfach gehört haben, die überdurchschnittlichen Kosten aktuell zu 60 Prozent ausgeglichen. Die unterdurchschnittliche Kosten jedoch, werden nur zu 20 Prozent angerechnet, im Bereich der Sozialhilfe und der stationären Pflege und im Bereich Jugend überhaupt nicht. Das wäre ähnlich, wie wenn wir die ungenügenden Noten, also die unter einer 4, weniger anrechnen, als die über einer 4. Da die unterdurchschnittlichen Kosten nur zu20 Prozent angerechnet werden, erhalten auch Gemeinden Ausgleichsbeiträge, welche über den ganzen soziodemografischen Sonderlastenausgleich gesehen, unterdurchschnittliche Kosten haben. Das macht keinen Sinn.

Die Ausgleichsbeiträge sollen gezielt eingesetzt und nicht einfach verteilt werden. Es ist sinnvoller, dieses Geld denjenigen Gemeinden zu Verfügung zu stellen, welche tatsächlich überdurchschnittlich belastet sind. Um diesen Gemeinden unter die Arme zu greifen, soll die Erhöhung auf 70 Prozent erfolgen.

So erhalten wirklich nur noch diejenigen Gemeinden etwas ausbezahlt, welche höhere Kosten haben und für diese bleibt auch mehr übrig. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Gemeinden, gerade jetzt in der Corona-Krise, stärker belastet sein werden. Die Mehrausgaben sind meiner Meinung nach vertretbar. Sie liegen bei ca. 2,3 Mio. Franken. Die Erhöhung des Kinderabzugs bei der Bundessteuer würde für den Kanton 2,1 Mio. Franken ausmachen, dann lehnen wir einfach das ab und sind wieder auf der gleichen Höhe. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

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15.9.2020Wortmeldung

Gull-Flums: Wie Sie soeben feststellen konnten, kann ich nicht im Namen der ganzen SVP-Fraktion sprechen, aber doch im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion. Wir sind gegen eine Erhöhung der Ausgleichssätze im soziodemografischen Sonderlastenausgleich. Das geltende Recht hat aufgezeigt, dass der Sonderlastenausgleich funktioniert und eben Sonderlasten im heutigen Ausgleichssystemsystem angemessen abgefedert werden. Dieses Thema haben wir bereits in der vorberatenden Kommission sehr intensiv diskutiert und wir sind übereingekommen, dass nicht einfach alle einzelnen, spezifischen Ausgangslagen von Gemeinden in einem Finanzausgleichsmodell abgedeckt werden können.

Auch im Bereich der soziodemografischen Sonderlasten können Gemeindebehörden durchaus Einfluss nehmen mit einer geschickten Führung der Gemeinde. Wenn wir diese Sonderlastenausgleichssätze nun erhöhen, geraten wir zunehmend wieder in das alte Fahrwasser des früheren Finanzausgleiches mit sehr unerwünschten Fehlanreizen, dass es sich nämlich «nicht lohnt», besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die soziodemografischen Belastungen einer Gemeinde nicht unerwünscht anwachsen zu lassen. Und tun Sie bitte Anstrengungen, um die Sozialkosten einer Gemeinde zu senken, nicht einfach als unsozialen Massnahmen ab. Es geht hier bspw. auch um eine weitsichtige Planung bezüglich der Wohnraumentwicklung einer Gemeinde oder um eine intensive Beratung und Betreuung von Personen und Familien, um sie bei der Meisterung sozialer Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen, damit sie schnellstmöglich wieder ein selbst bestimmtes, finanziell unabhängiges Leben führen können. Ein Wettbewerb unter den Gemeinden ist deshalb durchaus begrüssenswert und die weitsichtig und erfolgreich agierenden Gemeindebehörden sollen nicht zusätzlich belastet oder gar bestraft werden.

Lehnen Sie diesen Antrag bitte ab und unterstützen Sie die Beibehaltung der bewährten Ausgleichssätze im soziodemografischen Sonderlastenausgleich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg: Warum unterstütze ich diesen Antrag, dass die Ausgleichssätze angepasst werden sollen? Ich muss hier meine Interessen offenlegen, ich bin Einwohner und Steuerzahler von Kirchberg. Was ist die Herausforderung von Kirchberg, aber auch von den Städten St.Gallen und Wil? Lassen Sie mich etwas ausholen, ich muss auf das Flüchtlingswesen eingehen und speziell auf die Verteilung der Flüchtlinge im Kanton St.Gallen. Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen, werden vom Bund auf die Kantone verteilt. Bei uns im Kanton ist der Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (abgekürzt TISG) dafür zuständig, eine Organisation der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP). Wir haben im Kanton St.Gallen den Grundsatz, dass die Flüchtlinge je nach Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt werden sollen. Dieses System ist als sozialverträglich, als gerecht akzeptiert.

Wo sind nun die Herausforderungen von den Städten St.Gallen, Wil und insbesondere auch von der Gemeinde Kirchberg? Die Flüchtlinge haben innerhalb des Kantons Wohnsitz. Sie können selber wählen, in welcher Gemeinde sie im Kanton St.Gallen wohnen können. Das hat zur Folge, dass die Verteilung der Flüchtlinge nicht mehr nach dem eben erwähnten Schlüssel erfolgt.

Kirchberg hat aktuell einen grossen Überhang, und das schon seit Jahren. Was hat das nun zur Folge? Nach Ablauf der Fristen, in welchen die Bundesgelder fliessen, nach fünf oder sieben Jahren, ist die die Standortgemeinde, hier Kirchberg, für die Sozialkosten zuständig. Es ist leider so, dass viele Flüchtlinge in diesen fünf oder sieben Jahren nicht genügend integriert werden konnten, damit sie finanziell selbstständig sind und für den Unterhalt ihrer Lebenskosten aufkommen können und deshalb muss die Sozialhilfe der einzelnen Gemeinden zum Tragen kommen. 2019 haben Widmer-Mosnang und ich in diesem Rat ein Standesbegehren beantragt. Dieses hatte zum Ziel, dass die Wohnsitzfreiheit innerhalb des Kantons eingeschränkt werden soll. Wir hatten damals das Ziel, dass die Flüchtlinge den Wohnsitz innerhalb der Gemeinde nur wechseln können, wenn Sie wirtschaftlich selbstständig sind. Dieser Rat hat dieses Standesbegehren nicht überweisen und hat damals gesagt, dass dieses Anliegen an einem anderen Ort geregelt werden muss. Wir behandeln heute das Finanzausgleichsgesetz und ich bin der Meinung, hier muss etwas geändert werden für eine Gemeinde wie Kirchberg oder eben Städte wie St.Gallen oder Wil.

In der Gemeinde Kirchberg fallen dieses Jahr 23 Personen aus der Bundesfinanzierung weg und die Gemeinde muss für dise aufkommen. Die Tranchen werden in den nächsten zwei Jahren ähnlich gross sein, wenn diese Personen weiterhin in Kirchberg wohnen. Die Gemeinde Kirchberg geht davon aus, dass ihr in den nächsten Jahren nur durch die Flüchtlinge rund 2 Mio. Franken zusätzliche Kosten in der Sozialhilfe entstehen . Mit dem jetzigen Gesetz werden 60 Prozent ausgeglichen, aber trotzdem bleiben von diesen Flüchtlingen Kosten von rund 800'000 Franken in Kirchberg. In Kirchberg ist 1 Steuerprozent 145'000. Mit 5,5 Steuerprozenten, wenn das alles so weitergeht und es spricht nichts dagegen, muss Kirchberg in Zukunft nur für diese Flüchtlinge aufkommen. Es gab den Grundsatz, dass die Flüchtlinge gleichmässig auf den Kanton verteilt werden müssen mit der Idee, dass die einzelnen Gemeinden für die Flüchtlinge aufkommen müssen, bis sie wirtschaftlich selbstständig sind. Und wenn jetzt diese Verteilung nicht mehr aufgeht, wenn es einen solchen Hotspot gibt, wie es die Gemeinde Kirchberg in Bazenheid hat, bin ich der Meinung ist, dass es auch eine Aufgabe des Finanzausgleichsgesetzes ist, hier wirken zu können und einen grösseren Ausgleich zu schaffen. Der vorliegende Antrag verlangt eine Erhöhung von 60 auf 70 Prozent. Das ist die Motivation, warum ich diesen Antrag unterstütze und ich bitte Sie, das Gleiche auch für Gemeinden und Städte wie Kirchberg und Wil zu tun. Ich bin erstaunt, dass dieses Thema zu den Kosten von Kirchberg kommen muss und dass Städte wie St.Gallen und Wil nicht auch reagieren und mehr Ausgleichsgelder, verlangen, denn diese Orte sind noch stärker betroffen, als Kirchberg. Das soll ein Appell an die Ratsmitglieder aus St.Gallen und Wil sein, unterstützen Sie diesen Antrag auf einen zukünftigen Ausgleich von 70 Prozent, bei der überdurchschnittlichen Kostenkorrektur nach unten, bei den unterdurchschnittlichen Kosten auch eine Erhöhung auf 70 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Simmler-St.Gallen beantragt im Namen von Simmler-St.Gallen / Fäh-Neckertal / Thalmann Kirchberg

Art. 17c Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 70 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung 70 Prozent.»,

Art. 17e Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 70 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung 70 Prozent.»

und Art. 17g Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Der Beitragssatz beträgt:

a) bei einer überdurchschnittlichen Belastung 70 Prozent;

b) bei einer unterdurchschnittlichen Belastung minus 70 Prozent.»

Es wurde bereits mehrfach erwähnt und eindringlich betont, der kantonale Finanzausgleich, in welchen wir eine ordentliche Summe kantonaler Mittel investieren, ist in seiner Wirksamkeit beschränkt, respektive eindeutig optimierbar. Die Steuerunterschiede sind teilweise immens. In St.Gallen zahlt man 88 Prozent mehr Gemeindesteuern, als in Mörschwil, also fast doppelt so viel. In Wartau sind die Gemeindesteuern 72 Prozent höher, als in Sennwald. In Rorschach 40 Prozent höher als im Rorschacherberg. Solche Beispiele verdeutlichen nicht nur, dass der Verfassungsauftrag zum Finanzausgleich dringend ernster zu nehmen ist, sondern sie stellen auch, ich habe es heute betont, den in unserem Steuersystem tief verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Frage und die innerkantonale Solidarität auf die Probe. Ein wichtiger Grund für die grossen Unterschiede liegt in der sehr verschiedenen soziodemografischen Belastung der Gemeinden. Man kann als Gemeinde noch so gut Haushalten, ist man z. B. durch Soziallasten schwer belastet, ist man schlicht massgeblich im Nachteil. Der soziodemografische Lastenausgleich nimmt sich diesen Ungleichmässigkeiten an, offenbar aber nicht genügend. Gewisse Gemeinden sind manchmal durch schlichte Zufälle überdurchschnittlich belastet, wie z. B. im Asylwesen. Wollen wir die Wirksamkeit des vertikalen Finanzausgleichs verstärken, müssen wir diesen Hebel ansetzen. Wir müssen diejenigen Gemeinden, welche durch diese Lasten speziell betroffen sind, weiter entlasten. Entsprechend haben wir diesen Antrag auf eine leichte Anpassung der Beitragssätze des soziodemografischen Lastenausgleichs eingereicht und ich bitte Sie im Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie meiner Fraktion, diesen Antrag zu unterstützen. Es ist keine drastische Erhöhung. Es ist eine vertretbare, leichte Anpassung in der Hoffnung, die Wirksamkeit des Finanzausgleichs leicht zu erhöhen. Aufgrund der gleichzeitigen Anpassung des unteren Satzes, können die finanziellen Folgen für den Kanton zudem minimiert werden.

Dieser Antrag auf Anpassung der Beitragssätze auf 70/70 stellt keinen Systemwechsel dar. Es ist auch keine signifikante Ausgabenerhöhung. Es ist auch keine Absage an den Steuerwettbewerb oder an das heute geltende System. An Dürr-Widnau: Es ist zudem, um das Vorwegzunehmen, auch kein Kommunismus.

Wollen wir die Ziele des Finanzausgleichs ernst nehmen und ignorieren wir die Berichterstattung zur heutigen Wirksamkeit nicht, müssen wir eine solche Anpassung, einen eigentlichen Feinschliff, jedoch vornehmen. Es ist das Mindeste, was wir für die nächste Berichtsperiode machen können. Wir verstärken damit die Wirkung des Finanzausgleichs ein wenig in diejenige Richtung, die wir uns alle selbst in der Verfassung vorgegeben.



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15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion Art. 9 Abs. 2 mit 74:21 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt, die Regierung hat keinen Gegenantrag zum Antrag der vorberatenden Kommission gestellt.

Wir respektieren den Wunsch der vorberatenden Kommission, die Periodizität bei vier Jahren zu belassen und nicht auf sechs Jahre zur erhöhen. In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Gull-Flums: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission, sowohl Ausgleichsfaktor als auch Wirksamkeitsbericht alle vier Jahre neu aufzulegen. Es ist sinnvoll, selbstverständlich, diese beiden Periodizitäten gleichzuschalten.

Wir erachten vier Jahre als einen sinnvollen Rhythmus, sodass sich das Parlament mit diesem wichtigen und zentralen finanzpolitischen Thema zumindest in jeder Legislatur einmal befasst und auseinandergesetzt. Ein höherer Aufwand kann nicht immer Grund sein für den Verzicht auf einen Wirksamkeitsbericht in einem höheren zeitlichen Rhythmus. Es geht auch um die Wichtigkeit und die Bedeutung eines Themas.

Zu bedenken ist zudem, dass ein Finanzausgleichsystem ein diffiziles System ist. Anpassungen, auch kleinere Anpassungen bzw. Vereinfachungen, wie sie mit dem diesjährigen Wirksamkeitsbericht beantragt werden, können nicht immer voraussehbare, aber zum Teil unerwünschte Auswirkungen nach sich ziehen und sich bei einem längeren Rhythmus auch über einen längeren Zeitraum negativ auswirken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Die CVP-EVP Fraktion mag ja den Änderungsbedarf im Finanzausgleichssystem des Kantons St.Gallen negieren, das ist ihr gutes Recht. Ich bitte die anderen Fraktionen, an den getroffenen Forenentscheidungen festzuhalten.

Wir haben den Auftrag an die Regierung formuliert. Wir möchten diese Auslegeordnung in vier Jahren haben und sie dann diskutieren und behandeln. Es wird sich dann zeigen, ob es weitere Anpassungen am Finanzausgleichssystem braucht. Aber es ist jetzt an dieser Stelle klar, dass der Intervall nicht auf sechs Jahre erstreckt werden kann. Wir bitten Sie, den Antrag der CVP-EVP-Fraktion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Bärlocher-Eggersriet beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, in Art. 9 Abs. 2 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Wie schon in den einleitenden Bemerkungen erwähnt, möchte die CVP-EVP-Fraktion diesen Wirksamkeitsbericht alle sechs Jahren durchführen, aufgrund der besseren Planbarkeit für den Kanton und die Gemeinden. Hat man jeweils nur vier Jahre Zeit, ist den Betrachtungszeitraum bei Anpassungen auf zwei Jahre zusammengeschrumpft und man muss anhand von diesen zwei Jahren dann schon Empfehlung für das Folgejahr oder das kommende Jahr abgeben.

Dies verunmöglicht es eigentlich, die Wirksamkeit wirklich vertieft anzuschauen und wir sind daher für Festhalten am Entwurf der Regierung auf sechs Jahre.

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15.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Bei der Beratung des IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz kam es zu vielen Diskussionen und auch jetzt wurden wieder einzelne Anträge eingereicht. In der Kommission war aber der Konsens, es wie bisher beizubehalten, mit der einzigen Änderung, die nachfolgende Konsequenz hatte, die Berichtsjahre bei den vier Jahren zu belassen, die wir heute kennen und diese nicht auf sechs Jahre zu verlängern.

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15.9.2020Struktur

Spezialdiskussion

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