Geschäft: Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.20.01 |
Titel | Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich |
Art | KR Bericht |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 23.3.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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31.3.2020 | Botschaft | Anhang 3 zur Botschaft Gutachten zur steuerlichen Standortattraktivitaet | |
31.3.2020 | Botschaft | Bericht sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 17. März 2020 | |
3.6.2020 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 2. Juni 2020 | |
26.8.2020 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 19. August 2020 | |
15.9.2020 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Auftrag Ziff. 2 vom 14. September 2020 | |
14.9.2020 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion zum Auftrag vom 14. September 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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2.7.2020 | Gremium | Beteiligung - 40.20.01 / 22.20.04 / 33.20.06 voKo Finanzausgleich | 3.4.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.9.2020 | Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag | 77 | Zustimmung | 34 | Ablehnung | 9 | |
15.9.2020 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge | 28 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Die Kommissionshaltung wurde ja weitgehend schon von Regierungsrätin Bucher wiedergegeben und der horizontale Ausgleich war auch in der Kommission unterlegen. Ich möchte daran erinnern, wir haben das in der Kommission diskutiert, Systeme gibt es nicht nur vertikal und horizontal, es gibt auch innerhalb von vertikal ganz verschiedene Aspekte, einige davon kennen wir schon, andere kennen wird noch nicht. Regionale Themen usw. können dort aufgenommen werden. Ich habe das Vertrauen in die Regierung, dass sie den Auftrag so ausführen wird, wie ihn die Kommission formuliert hat. Die Voten aus der Kommission wie auch hier aus dem Saal werden der Regierung bestens in Erinnerung sein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: Ich finde diese Diskussion etwas bemühend. Wir haben abgestimmt. Wir haben den Antrag für einen horizontalen Finanzausgleich abgelehnt. Wir bewegen uns im ursprünglichen Antrag, der wurde eingeschränkt. Ich finde es mühsam, dass man jetzt anfängt, nachdem man abgestimmt hat, zu diskutieren und zu erörtern, was man eigentlich wollte. Der Auftrag ist klar und wenn die Regierung den Auftrag nicht richtig versteht, dann werden wir das spätestens dann, wenn uns die Resultate vorliegen, korrigieren. Ich bitte, diese Diskussion jetzt zu beenden und sollte jemand vom Wort ergriffen werden wollen, dann wäre mein Votum als Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion zu interpretieren. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Regierung den Auftrag so verstanden hat, wie ihn die Kommission formuliert hat, nämlich dass wir eine breite Auslegeordnung der verschiedenen Systeme machen, dass wir interkantonale Vergleiche anstellen und dass wir Ihnen so an eine Entscheidungsgrundlagen liefern, mit welchem System wir allenfalls wie weiterfahren. Mehr nicht und weniger nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten: Wir haben uns vorher gegen Abkürzungen ausgesprochen. Wir sprechen uns auch dagegen aus, dass jetzt auf diesem Weg einfach die Analyse des horizontalen Ausgleichs über Bord gekippt wird. Wir haben klar gesagt und es hat niemand widersprochen, das wird dagegen sind jetzt eine Vorlage auszuarbeiten, aber dass wir dafür sind, dass man eine solche Analyse macht. Ich kann mich nicht erinnern, irgendwoher Widerspruch gehört zu haben, dass das nicht so wäre. Ich glaube, zumindest aus unserer Sicht besteht die Annahme, dass ein horizontaler Ausgleich sehr wohl analysiert wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Ich glaube, ich kann diese Frage lösen. Lesen Sie bitte den Antrag der Kommission, dort steht wörtlich: «Die Regierung wird eingeladen, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht, längstens jedoch innert vier Jahren eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und dem Kantonsrat zu unterbreiten. Insbesondere sind die Auswirkungen einer Umstellung auf ein anderes Finanzausgleichsmodell im Kanton St.Gallen aufzuzeigen. Das Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der gesamten Standortattraktivität des Kantons St.Gallen.» Ich kann mich nicht erinnern, dass Dürr-Widnau oder Tschirky-Gaiserwald bei der Diskussion dieses Auftrages irgend einen Änderungsauftrag formuliert haben. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich bin sehr erstaunt über das Votum von Simmler-St.Gallen. Entscheidend ist nicht, was die vorberatenden Kommission entscheidet, sondern was hier in diesem Rat entschieden wurde. Ich möchte festhalten, dass beim Eintreten seitens der SVP und FDP gesagt wurde, dass der horizontale Lastenausgleich abgelehnt wird und ich möchte daran erinnern, dass die vorberatende Kommission war, bei der ich Mitglied war, das Wort «horizontaler» aus dem Auftrag herausgestrichen hat. Das ist auch ein Zeichen, dass man den horizontalen Ausgleich nicht weiterverfolgen möchte. Jetzt hat die SP einen Antrag gestellt, um den horizontalen Lastenausgleich zu prüfen. Der Antrag wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt und es ist auch logisch und nachvollziehbar, dass der Auftrag an die Regierung nicht sein kann, den horizontalen Lastenausgleich zu prüfen. Sonst verstehe ich nicht, wie hier jetzt argumentiert wurde, es ist klar ersichtlich, dass dieser Rat den horizontalen Lastenausgleich nicht möchte und entsprechend muss die Regierung den Auftrag entgegennehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen: Ich denke, es ist nicht an Tschirky-Gaiserwald eigenmächtig über den Auftrag zu entscheiden, der in der Kommission mehrheitsfähig war und der sehr explizit eine breite Auslegeordnung verlangte. Und mit diesen Argumenten haben wir auch verloren, dass eben eine Breite eine nicht voreingenommene Auslegeordnung ist. Es ist nicht an Tschirky-Gaiserwald, das jetzt eigenmächtig umzuformulieren, ansonsten hätte er den Antrag abändern müssen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald: zuhanden des Protokolls Nach der Eintretensdiskussion und der Diskussion um die verschiedenen Anträge stelle ich fest, dass der Prüfauftrag für den horizontalen Finanzausgleich gestrichen ist. Die Voten von SVP und FDP sind klar dahingehend, dass sie keinen horizontalen Finanzausgleich wollen. Dementsprechend ist ein Prüfauftrag für einen horizontalen Finanzausgleich nicht weiterzuverfolgen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge mit 78:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt und wurde einem SVP-Antrag gegenübergestellt. Das war nicht die definitive Lösung. Bei der Gegenüberstellung wurde, der von der SP-Fraktion formulierte Auftrag mit 11:4 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe es bereits beim vorangehenden Antrag der vorberatenden Kommission gesagt: Wir nehmen solche Aufträge selbstverständlich gerne entgegen, weil wir sowieso den gesetzlichen Auftrag haben, die Wirkung des Finanzausgleichs zu überprüfen. Wir haben den Auftrag der vorberatenden Kommission bereits erhalten. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen, weil wir zuerst diese breite Auslegeordnung vornehmen möchten, bevor wir uns heute bereits darauf festlegen, wie das System in Zukunft genau auszusehen hat. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Ich möchte noch eine kurze Replik zu den Voten von Scheitlin-St.Gallen und Frei-Rorschacherberg machen. Selbstverständlich liebe FDP-Fraktion, hat sich die SP bei den anderen Kantonen umgeschaut und genau deswegen haben wir den Antrag auch so formuliert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass von den 26 schweizerischen Kantonen deren 23 über einen horizontales Finanzausgleichssystem innerhalb des Kantons verfügen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich 23 Kantone derart grundlegend irren, indem Sie behaupten, das einzig glücklich machende sei das st.gallische Finanzausgleichsystem. Ich danke Ihnen, liebe FDP-Vertreter, wenn Sie das zur Kenntnis nehmen und sich zu einem Ja zu unserem Antrag durchringen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Hauser-Sargans mich mit seinem Votum herausgefordert. Man muss aber auch die Überlegung hinter dem horizontalen Ausgleich sehen. Sie haben vom Kommunismus gesprochen, Sie wollen keinen Steuerwettbewerb. Sie wollen den Wettbewerb ausschalten und das ist genau das ,was mit diesem Finanzausgleichssystem besser ist, als beim alten System, wo die Anreize falsch gestellt sind. Das hat mich schon etwas an das Zeitalter der DDR zurückerinnert, wenn Sie alles ausschalten wollen. Darum ist es wichtig, dass man den Antrag der SP-Fraktion ablehnt, sonst haben wir bald keinen Wettbewerb mehr und das kann es nicht sein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg: Nachdem ich Vorredner Blumer-Gossau zugehört habe, schaudert es mich schon. Wir können ja nicht das Ziel haben, glücklich darüber zu sein, als Kanton St.Gallen zu den Nehmerkantonen zu gehören und an drittletzter Stelle zu stehen. Das Ziel des Kantons St.Gallen wird es sein, zum Geberkanton zu werden, zumindest das Ziel der FDP. Insofern können wir das nicht auch auf die Gemeinden anwenden wollen. Wir sind wirklich nicht dafür diesen Antrag anzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Scheitlin-St.Gallen hat uns gesagt, wir sollen über die Kantonsgrenzen hinaus denken und schauen, ich habe das gemacht und dabei festgestellt, dass unser Kanton im nationalen Steuerausgleich zu den Nehmerkantonen gehört. Wir sind also froh, dass wir Gelder aus Zürich, Zug oder Genf bekommen, die dann zu uns fliessen; eben, dank dem horizontalen Steuerausgleich auf nationaler Ebene. Im Kanton müsste das ja eigentlich dann auch gelten, wenn wir auf nationaler Ebene dieses System nutzen und schätzen, so macht es Sinn, dass man es auf kantonaler Ebene auch zumindest prüft, und genau das will ja unser Antrag. Es soll eine Prüfung dieses horizontalen Finanzausgleichs sein, denn es ist offensichtlich, dass das bisherige System die Anforderungen nicht erfüllt. Die Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde werden immer grösser, sie müssen aber kleiner werden. Also müsste man es mit einem anderen System probieren oder es zumindest einmal anschauen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten: Die Grünliberalen stehen für eine offene und unvoreingenommene Analyse der verschiedene Systeme des Finanzausgleichs ein. Darauf aufbauend kann man gegebenenfalls Vorlagen unterbreiten. Deshalb muss ich mein vorheriges Votum konkretisieren. Wir sind dafür, Schritt für Schritt zu gehen und keine Abkürzungen zu nehmen. Wir haben dem vorherigen Votum zugestimmt, dass eine solche Analyse kommt, Regierungsrätin Bucher hat auch gesagt, dass die Analyse in der Breite gemacht werden soll, mit den verschiedenen Systemen. Für uns ist das das richtige Vorgehen und deshalb lehnen wir den Antrag der SP ab. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal: Wir sind durchaus konkurrenzfähig, wenn wir nicht nur die Steuern, sondern auch die Bodenpreise anschauen. Das merken wir bei uns im Linthgebiet. Wieso kommen die Leute aus dem Kanton Schwyz zu uns? Sicher nicht wegen den tiefen Steuern. Aber bei uns kann man den Boden noch bezahlen. Zu Zoller-Quarten: Sie müssten nicht den Lewandowski mit Bayern München oder anderen Spielern vergleichen, sondern Bayern München mit dem FC Wil. Dort sind die Voraussetzungen ganz anders, das wäre der richtige Vergleich. Ich bitte Sie, den Antrag der SP anzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Hauser-Sargans: Fast eine Viertelmilliarde Franken bezahlt der Kanton für die st.gallische Variante des Finanzausgleichs, also ein beträchtlicher Anteil der 115 kantonalen Steuerprozente. Natürlich war der Steuerwettbewerb bis jetzt auch in einem gewissen Sinn wirksam. Allerdings mit einer Kehrseite, über die bislang noch gar nicht gesprochen wurde. Die Kommunalsteuern sind im Mittel tatsächlich um rund 15 Prozent zurückgegangen. Gemeinden warten länger mit notwendigen Sanierungen von Gebäuden, Freizeitanlagen, mit der Anschaffung von IT-Geräten für die Schulen oder der Sanierung von Wasserleitungen, bis es irgendwann auffällt, dass es etwas häufiger zu Rohrleitungsbrüchen kommt. Die Gemeinden halten die Pensen bei Verwaltung und Reinigung so tief, dass die Arbeiten teilweise nicht mehr richtig gemacht werden. Natürlich kommt das nicht in allen Gemeinden vor, auch nicht in allen kommt alles aus dieser Aufzählung vor, aber es gibt auch einige in zunehmender Anzahl, bei denen einiges davon vorfällt. Diese Effekte hat bislang gar niemand evaluiert, sie wären auch ein Teil der Wirksamkeit dieses Wettbewerbs. Menschen mit tiefen Löhnen hingegen können in diesem Wettbewerb gar nicht mithalten. Sie können die Mieten der Steuerflüchtlingsoasen nicht bezahlen auch aus einem anderen Grund, weil es für sie keinen wirklichen Wettbewerb gibt, weil nämlich die Differenz zu den teuersten Steuergemeinden zu gering ist. Der Wettbewerb ist deshalb nur ein Wettbewerb für die Topverdienenden, den mangelhaften Wettbewerb, den gibt es auch bei Familien mit Kindern im Schulalter. Erst bei Familien mit einem steuerbaren Einkommen von über 100'000 Franken beginnt es sich zu lohnen, von Wartau nach Ragaz zu ziehen oder, was viel wahrscheinlicher ist, bei einem Umzug in die Umgebung von Sargans schon gar nicht nicht nach Wartau oder Sargans ganz zu ziehen, sondern direkt nach Ragaz oder dann halt Maienfeld. So erhalten reiche Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen Schulen mit weniger Durchmischung. Es führt zu einer gratis Verbesserung der Schule, ohne dass sie mehr leisten muss, sie muss sogar weniger leisten, weil es einfacher ist, homogene Klassen zu unterrichten aus heterogene. Die besten Lehrpersonen brauchen wir woanders, auch hier wohl eher falsche Anreize dieses Systems. Noch eine Bemerkung zum persönlichen Verdienst: Wäre das Erlangen eines möglichen tieferen Steuerfuss ein persönlicher Verdienst von Gemeinderat und Gemeindepräsidenten oder der Bürgerschaft dieser Gemeinden, dann müssten ja durch einige Politiker hier in diesem Rat als Versager gelten. Ich glaube nicht, dass dies die Mehrheit des Rates das o sieht. Zudem ist der Steuerwettbewerb nichts anderes als ein Mittel, die kommunale Steuerprogression zu umgehen. Das tun natürlich nicht alle, es gibt auch ehrenwerte Einwohnerinnen und Einwohner mit guten Löhnen, die bleiben und bezahlen ihre höheren Steuern, trotz lockenden Angeboten aus Nachbargemeinden. Warum lassen wir diese einfach hängen? Auch das ist eine fahrlässig kantonsinterne Steuerungerechtigkeit. Steuerwettbewerb erzeugt inländische Steuerflüchtlinge und führt schliesslich zu unterirdischen Auswüchsen. Spätestens dann, wenn ein solcher Einwohner, der jahrelang gerade auch von Aufträgen aus Kommunalsteuern profitiert hat, plötzlich mit einem nigelnagelneuen roten Ferrari auftaucht und nun in einer steuergünstigen Gemeinden wohnt, spätestens dann finden das auch viele Bürgerliche nicht mehr lustig. In Sargans ist uns das passiert, in vergleichbarer Art mehr als einmal. Da wandern wir auf einem sehr schmalen Grat zwischen Steuerwettbewerb und Schmarotzertum. Der Antrag der SP auf Ausarbeitung einer Vorlage mit einem ergänzenden horizontalen Finanzausgleichs ist deshalb zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Scheitlin-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Auftrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion bittet Sie ebenfalls, den Antrag abzulehnen, weil dieser Antrag der SP-Fraktion ist ausschliesslich nach innen gerichtet. Der Ringkanton St.Gallen grenzt an verschiedene Kantone an, die durch sehr tiefe Steuern die St.Galler Gemeinden konkurrenzieren. Die Gemeinden der Kantone Schwyz, Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden liegen in unmittelbarer Nähe zu den Gemeinden. Es wäre also eine schlechte Strategie, diese St.Galler Gemeinden aufgrund ihrer tieferen Steuerfüsse zu belasten und damit die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Gemeinden in den angrenzenden Kantonen zu gefährden und damit natürlich die Abwanderung von Steuersubstrat in die angrenzenden Kantonen zu provozieren. Eine isolierte und nur nach innen auf die St.Galler Gemeinden fokussierte Strategie eines horizontalen Finanzausgleichs wird der Konkurrenzsituation nicht gerecht. Der Finanzausgleich muss über die Kantonsgrenzen hinaus gedacht werden und gerade deshalb begrüsst die FDP-Fraktion den ganzheitlichen Ansatz, wie er im soeben beschlossenen Auftrag formuliert wurde. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet: Der Auftrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Man muss seine Grenzen kennen. Ich kann es weder sportlicher wie Zoller-Quarten, noch poetischer wie Gemperli-Goldach, noch poentierter als Suter-Rapperswil-Jona ausdrücken. Sie haben schon alles gesagt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 2 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird beauftragt, dem Kantonsrat bei der Fälligkeit des nächsten Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich nach Art. 44 des Finanzausqleichsgesetzes einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die arbeitsmarktlichen Projekte der Gemeinden im Rahmen des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wieder Berücksichtigung finden können. Dabei ist sie um eine möglichst kostenneutrale Umsetzung bemüht.» Klar wäre das Grundprinzip dieses neuen Modells. In Ergänzung eines sodann günstiger werdenden vertikalen Ausgleichs sollen auch Ausgleiche zwischen den Gemeinden stattfinden. Die finanziell wenig belasteten Gemeinden würden an die finanziell stark belasteten Gemeinden zahlen. Nicht nur der Kanton würde die Unterschiede in der Belastung ausgleichen, durch die direkten Zahlungen würde die Wirkung zudem verstärkt. Die Vorteile eines horizontalen Finanzausgleichs sind offensichtlich, was auch die Kommission bei der letzten Beratung vor vier Jahren erkannte. Dass wir aber nun dieses Anliegen erneut einbringen, ist dem Umstand geschuldet, dass die damals erkannten Probleme nicht aus der Welt geschafft, sondern sich weiter verschärft haben. Die Unterschiede in der Steuerbelastung der St.Gallerinnen und St.Galler sind eklatant – egal wie man es nun genau rechnet. So eklatant, dass teilweise nicht mehr von einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gesprochen werden kann. Es darf Unterschiede geben, aber diese Unterschiede, wie sie teilweise in diesem Kanton vorherrschen, bei welchem eine St.Gallerin bzw. ein St.Galler in einer Gemeinde bei gleichen steuerbaren Einkommen doppelt so viele Gemeindesteuern zahlen wie in einer anderen Gemeinde sind schlicht zu gross. Die Steuergleichheit und die Steuergerechtigkeit sind längst nicht mehr gewahrt. Wenn der Steuerwettbewerb nicht aufgrund eines tatsächlich fairen Wettbewerbs, sondern vor allem durch ungleichen Startbedingungen dazu führt, dass so grosse Unterschiede vorherrschen, ist das nicht nur ein Problem der Gerechtigkeit und der Solidarität zwischen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Solche Steuerunterschiede bringen vielmehr auch weitere Probleme mit sich. So schnellen die Miet- und Bodenpreise in den äusserst steuergünstigen Gemeinden in die Höhe, so, dass sich Wenigverdienende und Mittelstandsfamilien ein Wohnen in diesen Gemeinden kaum mehr leisten können. Sie werden verdrängt in die anderen Gemeinden, was zu einem weiteren sozialen Auseinanderdriften führt. Die finanzielle Ungleichheit in der Belastung der Gemeinden wird weiter verstärkt, kurz ein Teufelskreis. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns nicht darauf ausruhen, alle vier Jahre zur Kenntnis zu nehmen, dass die Disparitäten in den Steuersätzen weiter ansteigen und der vertikale Finanzausgleich in seiner Wirkung beschränkt bleibt. Wir müssen unsere System grundsätzlich infrage stellen und auf eine Kombination von horizontalem und vertikalem Finanzausgleich umsteigen. Und zwar nicht erst nach einer weiteren breiten Auslegeordnung und unnötigen Verzögerung in vier Jahren. Ich muss Suter-Rapperswil-Jona zustimmen, wir wissen was wir wollen und wir wissen es bereits jetzt. Ich bitte Sie deshalb, der Regierung den Auftrag unserer Fraktion zu erteilen. Ich bitte Sie dabei als Kantonsrätinnen und Kantonsräte wirklich auch die Interessen des Kantons und der Bürgerinnen und Bürger des gesamten Kantons und nicht nur Ihrer Gemeinde im Kopf zu haben. Für den Kanton bringt die Umstellung auf einen kombinierten Finanzausgleich eindeutige Vorteile – eine finanzielle Entlastung bei gleichzeitig wirksamerem Ausgleich. Zudem sind Steuergerechtigkeit und Steuersolidarität im Sinne von uns allen, egal, wie steuerbelastet wir persönlich in unserer Gemeinde sind. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Werten zum Durchbruch verhelfen und Massnahmen ergreifen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zum Auftrag mit 77:34 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auch in der Kommission war es ein langer Prozess, bis dieser Auftrag so formuliert war, wie er jetzt auf dem gelben Blatt abgedruckt ist. Wir haben alle Diskussionen geführt, mit und ohne dem Wort «horizontal», mit anderen Beispielen, auch regionale Aspekte standen zur Diskussion. Diese verschiedensten Varianten wurden immer wieder ausgemehrt und am Schluss hat dieser nun vorliegende Auftrag klar obsiegt. Diesem hat die Kommission mit 10:5 Stimmen zugestimmt. Ich mache Ihnen wärmstens beliebt, nach all diesen Debatten der Kommission zu folgen. Ich glaube die Regierungsrätin wie aber auch der Finanzminister haben den Voten in der vorberatenden Kommission genauestens zugehört und sich Notizen gemacht. Heute wurde einiges davon wiederholt. Beim wichtigsten Punkt, über den wir ebenfalls eine lange Diskussion führten, der letzte Satz: «Das Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der gesamten Standortattraktivität des Kantons St.Gallen», fanden wir zu einem Kompromiss. Da geht es vor allem auch um die Thematik, die Zoller-Quarten erwähnt hat, das Beispiel der Fussballmannschaft. Das ist in diesem Satz abgebildet, und darum sind wir sehr gespannt, wie das weitergeht. Die Kommission hat sich auch Gedanken gemacht, wie man dieses Thema weiter vom Parlament her verfolgen kann, dass es nicht in drei oder vier Jahren dann irgend etwas völlig in der falschen Richtung ist. Wir kamen aber klar zum Schluss, dass es nicht der parlamentarische Auftrag ist. Der parlamentarische Auftrag ist, einen Auftrag an die Regierung zu erteilen. Dieser liegt auf dem gelben Blatt vor und fand eine klare Mehrheit in der Kommission. Und dass die Regierung all diese Aspekt aufnimmt, die richtige Auslegeordnung macht, das liegt jetzt an ihrer Fähigkeit bzw. an den entsprechenden Gutachten, die wahrscheinlich hinzugezogen werden. Ich bin gespannt, was die Regierung uns für Vorschläge macht, um diese «Blackbox» zu lösen und unseren Kanton, der im besten Willen mit dem heutigen Modell nicht glorreich abschneidet, in nationalen Studien zu verbessern. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich danke Ihnen für diese sehr angeregte Diskussion. Sie sehen, die Regierung hat zum Antrag der vorberatenden Kommission kein rotes Blatt gemacht. Ich habe es schon im Eintreten erwähnt, Sie dürfen diesen Auftrag der Regierung gerne mitgeben, wir wehren uns nicht dagegen, weil selbstverständlich haben wir den gesetzlichen Auftrag, die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zu überprüfen. Wir machen das ohnehin und nehmen den Wunsch gerne mit, hier eine etwas breitere Auslegeordnung vorzunehmen. In einem Punkt muss ich Suter-Rapperswil-Jona Recht geben. Wenn man diesen Auftrag liest, und das habe ich auch schon in der vorberatenden Kommission gesagt, ist er eine Blackbox. Er ist bewusst sehr offen formuliert, aber ich denke, diese ausführliche Diskussion heute in diesem Rat, wie auch schon die ausführliche Diskussion, die wir zusammen in der Kommission geführt haben, haben der Regierung wertvolle Hinweise gegeben, welche Art der Auslegeordnung und zu welchen Punkten Sie sich Aussagen wünschen. Ich denke, wir können diese Auslegeordnung sehr gerne machen. Wir machen auch sehr gerne einen Vergleich mit anderen Systemen in anderen Kantonen, das wurde auch mehrfach gewünscht. Das kann sicher nicht schaden und wird auch eine Grundlage liefern für allfällige weitere Entscheidungen, die dann die Regierung und schlussendlich sicher dieser Rat treffen wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Raths-Rorschach: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich bin seit diesem Jahr Stadtpräsident von Rorschach und durfte während 21 Jahren Gemeindepräsident von Thal / Staad / Altenrhein sein. Während dieser Zeit war ich mitverantwortlich für die Senkung unseres Steuerfusses von 66 Prozent. Der Ringkanton St.Gallen im Gegensatz zu kompakten Kantonsgebieten ist eigentlich eine Aneinanderreihung von Regionalzentren, welche im wechselnden Verhältnis mit Nachbarkantonen und Gemeinden Aufgaben gemeinsam erfüllen wie öffentlicher Verkehr, Sicherheit, Bildung usw. Diese Regionalzentren sind heute im Finanzausgleich stiefmütterlich behandelt und fallen in einzelnen Themen durch die Maschen. Die Regionalzentren haben nicht alle die gleichen Herausforderungen, einmal sind es Verkehrsinfrastrukturkosten, der öffentliche Verkehr, andermal die Bildungskosten, Tourismusauslagen oder soziodemographische Kosten usw. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten: Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Steuerkalkulator des Kantons St.Gallen nicht stimmen sollte. Ich schaue jetzt den anderen Kollegen an, der die Zahlen von Etterlin-Rorschach wiederholt hat, er ist von Beruf Steuersekretär, wenn ich das richtige im Kopf habe, und wenn ich diese Zahlen eingebe, ein Einkommen von 100'000 Franken, dann kommt z.B. für Balgach ein Betrag für Gemeinde- und Kantonssteuer von 13'370 Franken heraus. Dann habe ich Wartau berechnet, da sind es 19'660 Franken. Mit einen Dreisatz kann man auch den Gemeindesteuerfusses daraus berechnen, und das gibt dann in Wartau ungefähr 11'000 Franken und im Balgach 5'100 Franken, also ungefähr das Doppelte, wenn man nur den Steuerfuss der Gemeinde betrachtet, und nicht das Dreifache wie offenbar die HSG berechnet hat. Aber wie gesagt, ich traue dem Steuerkalkulator mehr als der sehr geschätzten Hochschule in St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach zu Zoller-Quarten: Wenn Sie den Steuerkalkulator bemühen, dann spuckt er die Steuerbelastung einschliesslich Kantonssteuern aus. Das macht die Basis sehr unterschiedlich. Ich lade Sie ein, in der Beilage zum Bericht der Kantonsregierung das Gutachten der Universität St.Gallen zu konsultieren. Sie sehen dort auf S. 8 dieses Berechnungsbeispiel, und ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Universität am Rosenberg lügt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten: Steuerwettbewerb ist eine Glaubenssache. Man kann glauben, dass der Steuerwettbewerb insgesamt Vorteile hat. Man kann glauben, dass er mehr Nachteile bringt. Ich persönlich glaube an den Steuerwettbewerb, für mich überwiegen die Vorteile. Ich habe bis vor wenigen Tagen auch geglaubt, dass es neben der CVP-EVP-Fraktion auch andere bürgerliche Parteien gibt, die wirklich an den Steuerwettbewerb glauben und darum vom horizontalen Steuerausgleich gar nichts wissen wollen. Ich glaube nicht, dass die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen vom Finanzausgleichssystem abhängt – davon bin ich zutiefst überzeugt. Wenn dem nämlich so wäre, dann müssten wir ganz schnell das System vom Kanton Zug kopieren und dann wäre die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen mit einem Schlag enorm hoch. Ich glaube auch nicht an die Zahlen, die uns Etterlin-Rorschach zu Beginn seiner Ansprache vorgelegt hatte. Er hat behauptet, dass in der steuergünstigsten Gemeinde im Kanton St.Gallen ein Einkommen von 100'000 Franken mit 3'600 Franken besteuert würde und in der teuersten Gemeinde mit 10'700 Franken. Ich habe im Steuerkalkulator des Kantons St.Gallen dieses Einkommen von 100'000 Franken angegeben und komme da zu ganz anderen Zahlen. Vielleicht kann Etterlin-Rorschach mir das dann noch glaubhaft beibringen, ob seine Zahlen wirklich stimmen oder nicht. Vom Glauben noch ein ganz kurzer Ausflug in den Fussball, zum FC Bayern München: Der FC Bayern München ist die beste Fussballmannschaft in Europa, und das hat sie vor allem einem Spieler zu verdanken, dem Lewandowski, der praktisch alle Tore geschossen hat. Jetzt könnte in Bayern München die Stimmung aufkommen, er sei zu gut, die anderen Spieler könnten neidisch werden und sagen, er stehe ihnen vor der Sonne. Sie könnten bestimmen, dass er einen Rucksack anziehen muss, in den man ein paar Steine legt und dann ist er nicht mehr so viel besser als die anderen. Allerdings wäre dann die ganze Mannschaft schlechter, auf so eine Idee kommt beim FC Bayern München niemand, im Kanton St.Gallen diskutiert man aber, dass man den stärksten Spieler in diesem Kanton, Rapperswil-Jona, mit einem horizontalen Steuerfussausgleich belegen könnte und damit den ganzen Kanton bzw. das ganze Team schwächen würde. Davon möchte ich ganz stark abraten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gull-Flums: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist keine Blackbox, aber er wurde bewusst mit einer gewissen Offenheit formuliert. Im Umfeld von Finanzausgleichssystemen gibt es nicht einfach schwarz oder weiss, es gibt nicht einfach horizontal oder vertikal. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Einflussfaktoren und deshalb sprechen wir bewusst von einer Auslegeordnung von verschiedenen Ausgleichssystemen und nicht einfach von einem bestimmten System. Ein gesunder Wettbewerb unter den Gemeinden begrüssen wir und das findet heute in einem gesunden Mass statt, wie wir meinen. Weitsichtig und geschickt agierende Gemeindebehörden können die Entwicklung der steuerlichen Belastung in einer Gemeinde durchaus und nicht unbedeutend mitbeeinflussen. Strukturelle Nachteile werden mit unserem Finanzausgleichssystem wirksam abgefedert. Mit einem horizontalen Finanzausgleichsmodell heute würden wir genau die in den letzten zwölf Jahren erzielten Fortschritte wieder gefährden. Es besteht die Gefahr, dass Gemeinden mit einer hohen Steuerkraft künftig stärker zur Kasse gebeten werden und in unserem Ringkanton, der praktisch nur aus Randregionen besteht, besteht dann mittelfristig auch noch die Gefahr, dass sehr gute Steuerzahler in benachbarte Gemeinden von Nachbarkantonen wegziehen würden. Das wäre fatal und würde letztlich uns alle im negativen Sinne treffen. Unterstützen Sie den Antrag der vorberatenden Kommission, in den nächsten vier Jahren andere Finanzausgleichsmodelle offen zu prüfen und auch die Auswirkungen auf unseren Kanton sauber darzulegen, immer mit dem übergeordneten Ziel vor Augen, die Standortattraktivität markant und nachhaltig zu verbessern. Dieser Auftrag ist weitsichtig und stellt fundierte Entscheidungsgrundlagen sicher. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen zu Suter-Rapperswil-Jona: Sie haben in Ihrem Votum dargestellt, dass es in einem horizontalen Finanzausgleich – den man dann vielleicht in der Ferne irgendwann anstrebt oder auch nicht, das wird der Rat letztlich entscheiden – darum ginge, dass quasi die Gemeinden, die haushälterisch mit ihren Mitteln umgehen, jenen Gemeinden, die diese grosszügig ausgeben, unter die Arme greifen müssen. Sie hatten da offensichtlich insbesondere die Stadt St.Gallen im Blick. Ich möchte hierzu einfach etwas zu bedenken geben: Der Gewerbeverband der Stadt St.Gallen hat eine Studie in Auftrag geben. Er wollte die Steuerbelastungen der verschiedenen Städte untersuchen. Es wurde ein Städtevergleich zwischen St.Gallen, Luzern und Winterthur gemacht. Ich finde eine Erkenntnis aus diesem Bericht wirklich sehr interessant, nämlich, dass die Arbeitsplatzdichte in der Stadt St.Gallen sehr hoch ist, das ist das Verhältnis zwischen der Anzahl Wohnbevölkerung und den Arbeitsstellen. In der Stadt St.Gallen liegt dieser Wert bei rund 110 Prozent. Luzern hat weniger, Winterthur hat deutlich weniger, da dort im Vergleich viele nach Zürich wegpendeln. In St.Gallen haben wir die umgekehrte Situation, wir haben sehr viele Zupendler. Wir haben in der Agglomeration eine deutlich tiefere Beschäftigungsdichte. Im Agglomerationskern und im Agglomerationsgürtel nochmals deutlich weniger. Dies bedeutet, die Leute kommen aus der Agglomeration, aus dem weiteren Umfeld hier in die Stadt St.Gallen zur Arbeit. Das ist wichtig für die Stadt, aber das belastet die Stadt selbstverständlich auch, weil sie die Infrastrukturkosten zu tragen hat für all diese Arbeitsplätze. Ich möchte Ihnen das schon zu bedenken geben, die Leute, die hier her pendeln versteuern ihr Einkommen anschliessend in den Wohngemeinden, die Stadt trägt aber die Infrastrukturkosten für diese Arbeitsplätze. Ich will, dass man das auch sieht, nicht dass man einfach findet, die Stadt gibt so viel aus. Sie hat auch sehr viele Aufgaben zu bewältigen, insbesondere auch diese. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen, als Gemeindepräsident von Goldach. «Wenn zwei brave Menschen über Grundsätze streiten, dann haben immer beide Recht.» Dieses Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach erscheint mir ein stückweit auch in dieser Debatte über die Wirksamkeit und Gerechtigkeit des Finanzausgleichssystems von Relevanz. Welches sind wirklich die Parameter, die als Bemessungsgrundlage für einen gerechten Finanzausgleich letztlich dienen sollen? Diese Auslegeordnung ist schwierig und wir werden nie eine Situation erreichen, welche den Ansprüchen an eine komplett austarierte Verteilung gerecht wird. Um mich an dieser Stelle nochmals einer Sentenz eines anderen Denkers zu bedienen, Gustav Streseman hat es einmal wie folgt beschrieben: «Es gibt ein unfehlbares Rezept, eine Sache gerecht unter zwei Menschen zu machen. Einer von ihnen darf die Portionen bestimmen, der andere hat die Wahl.» Aber genau dieses Rezept funktioniert an dieser Stelle nicht. Bereits die Disparität der Steuerfüsse in den einzelnen Gemeinden ist nicht mit Faktoren wie Partizipation am Finanzausgleich ausschliesslich zu erklären, es sind letztlich eben ganz viele Faktoren, die eine Rolle spielen und insofern greifen auch die Argumentationen, die grossen Unterschiede in den Steuerfüssen seien auf das ungerechte System zurückführen oder per se eine Fehlentwicklung, zu kurz. Finanzpolitik wird massgeblich auch auf kommunaler Ebene gesteuert, und wenn ich mir als Beispiel die ganz unterschiedlichen Handhabungen bei der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsmodell in den Gemeinden selber veranschauliche, erkenne ich viel kommunales Kalkül, aber letztlich in diesem Kontext auch wenig Transparenz. Die eine Gemeinde wertet Ihr Verwaltungsvermögen auf, bezieht die Aufwertungsreserve und drängt in eine massive Verschuldung hinein, die andere Gemeinde äufnet ihr Eigenkapital und die dritte Gemeinde sieht gänzlich von einer Aufwertung ab, um den Abschreibungsaufwand künstlich tief zu halten. Bereits mit diesem sehr einfachen Beispiel lässt sich diese sehr heterogene Landschaft in den kommunalen Rahmenbedingungen beschreiben und letztlich erreichen Sie mit einer Anpassung der Kriterien im Finanzausgleichsgesetz nicht diese Gerechtigkeit, die Sie letztlich suchen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass mit steigenden Steuern, und danach sieht es im Moment aus, die Steuerdisparitäten eher zunehmen werden, deshalb ist es auch richtig, dass man innerhalb von vier Jahren das Ganze wieder betrachtet. Es ist auch richtig, dass man jetzt bei dieser Analyse an horizontalen wie auch einen regionalen Ausgleich offen anschaut und ihn heute nicht bereits ausschliesst. Es geht darum, in vier Jahren allenfalls ein neues System zu definieren, welches uns nachhaltig in eine gute Zukunft führt. Ich denke, es ist die richtige Zeit, sich jetzt mit diesen Gedanken auseinanderzusetzen, nicht, wenn es zu spät ist. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Scheitlin-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der FDP-Fraktion geht es überhaupt nicht um die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs. Wenn Sie den nicht wollen, dann müssen Sie den Antrag, den die SP-Fraktion in der Folge formuliert, ablehnen, dann ist das ein klares Zeichen, dass das nicht der horizontale Finanzausgleich sein soll, sondern Sie haben ein anderes Thema in diesem Auftrag enthalten, das Thema der Standortattraktivität. Genau das soll das Ziel eines funktionierende Finanzausgleichs sein, dass die Standortattraktivität gegenüber den anderen Kantonen, aber auch gegenüber den anderen Gemeinden in den sehr naheliegenden Kantonen aufrecht erhalten werden kann. Die FDP-Fraktion hat in ihrem Eintretensvotum ebenfalls gesagt, dass wir im Moment ganz andere Themen auf der Traktandenliste haben, nämlich das Thema der zunehmenden Lasten der Zentren. Ich denke an Mobilität, Integration, Soziallasten, aber auch das Thema der Dichte soll in irgendeiner Form wieder aufgenommen werden. Diese Zentren sind die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Kantons, und wenn Sie diese Zentren nicht entsprechend ausstatten und Sie von diesen Belastungen, oder jetzt zusätzlich aufkommenden Lasten, entlasten, dann haben Sie so oder so ein Problem. Wir tun gut daran, die Standortattraktivität in diesem Finanzausgleich wieder heraufzuspielen und entsprechend zu überdenken. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ehrlich gesagt bin ich etwas ratlos über diesen Auftrag und es stimmt mich nach dem Votum von Regierungsrätin Bucher auch nicht wirklich zuversichtlicher. Wie Bärlocher-Eggersriet bereits dargelegt hat, bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich schaue insbesondere nach rechts und links zu meiner bürgerlichen Ratsseite. Denn so wie der Auftrag jetzt momentan formuliert ist, ist er eine Blackbox. Einerseits wird postuliert, dass die Standortattraktivität des Kantons besser werden müsse. Da teile ich die Ausführungen von Gull-Flums, auch das ist ein erklärtes Ziel unserer Fraktion. Doch das Problem liegt woanders. Auf der anderen Seite wird in diesem Auftrag etwas ominös und unpräzis von Umstellung auf ein anderes Finanzausgleichsmodell gesprochen, das hat auch Regierungsrätin Bucher entsprechend erwähnt. Doch was ist dieses andere Finanzausgleichsmodell? Reden wir hier doch Klartext. Worum es hier geht und was von der Regierung erwartet wird, steht nicht im Auftrag, aber in der Medienmitteilung der SP. Die SP will weg vom Ausgleich der Ressourcenausstattung hin zum Ausgleich der Steuerfüsse. Dies wäre nun wirklich ein Schritt zurück in die absolute Steinzeit der Finanzausgleichsmodelle. Die Errungenschaft des heutigen Systems ist genau das, dass man sich an der Steuerkraft orientiert und nicht primär am Steuerfuss. Die SP-Fraktion will den horizontalen Finanzausgleich, das wollte sie schon immer, das ist nichts Neues. Nur sollte sich die bürgerliche Ratsseite nicht so einfach über den Tisch ziehen lassen. Was nützt es dem Kanton, wenn die Gemeinden mit unterdurchschnittlichen Steuerfüssen gezwungen werden, die Steuern zu erhöhen? Nichts, im Gegenteil. Die Standortattraktivität sinkt weiter in den Keller, genau das Gegenteil wird erwirkt, und andererseits gehen die Staatsausgaben in die Höhe und zwar sowohl bei den Gemeinden, die noch mehr Geld bekommen, als auch bei jenen Gemeinden und das ist eben der entscheidende Punkt, die das Geld lieber bei sich ausgeben, als es für den Finanzausgleich zu bezahlen. Wir haben es gehört und es war der Medienmitteilung der SP zu entnehmen: Die SP will mehr Geld aus dem Finanzausgleich in die urbanen Zentren lenken. Klar, das kann man diskutieren. Nur meint die SP natürlich nicht urbane Zentren im Allgemeinen, denn Rapperswil-Jona, immerhin die zweitgrösste Stadt des Kantons, ist sicher nicht mit gemeint, sondern nur jene Städte, die von ihr regiert werden und die die Rechnung über ihre Ausgabengebaren lieber den sparsameren Gemeinden schicken, als sie selber zu begleichen. Ich glaube nicht, dass der Rat dies fördern möchte. Dieser Auftrag ist aus bürgerlicher Sicht nicht ganz zu Ende gedacht. Man kann immer Verbesserungen anstreben, man kann immer Sachen hinterfragen, das ist auch gut so, aber dafür haben wir das Mittel des Wirksamkeitsberichts, der alle vier oder sechs Jahre (die CVP-EVP-Fraktion plädiert für sechs Jahre) geprüft wird und man das dann diskutieren kann. Doch ein Umbau des Finanzausgleichs, wie es die SP-Fraktion fordert, kann nun wirklich nicht im Interesse der bürgerlichen Ratsseite sein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ja, unser Finanzausgleichssystem funktioniert, und ja, die Fehlanreize aus dem alten Finanzausgleich sind ausgemerzt. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns nicht weiterentwickeln und verbessern sollten. Wir sehen nach wie vor ein grosses Potenzial in Bezug auf die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen. In sämtlichen Kantonsranglisten, die mit der steuerlichen Attraktivität unseres Kantons sowohl für natürliche als auch für juristische Personen oder mit der Attraktivität für Firmengründungen zu tun haben, figuriert unser Kanton in der zweiten Tabellenhälfte oder sogar im letzten Drittel. Auf der anderen Seite leisten wir uns ein sehr teures Finanzausgleichssystem. In diesem zentralen Bereich haben wir also noch nicht alle Hausaufgaben erledigt. Wenn wir die Standortattraktivität unseres Kantons nachhaltig verbessern wollen, dann führt kein Weg an einer finanziellen Entlastung des Kantons vorbei. Die meisten anderen Kantone beweisen es uns. Es ist auch mit einem anderen Finanzausgleichssystem möglich, sich attraktiv zu positionieren. Wir wollen unseren Kanton St.Gallen vorwärts bringen, wollen attraktiver werden für Familien und Einzelpersonen, genauso für Unternehmen und für Unternehmensgründungen. Deshalb wollen wir in vier Jahren eine Auslegeordnung über andere Finanzausgleichsmodelle und die Auswirkungen für unseren Kanton und damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Das Argument, alle vier Jahre die gleichen Diskussionen, erachte ich als haltlos vor dem Hintergrund des Verbesserungspotenzials, welches wir in Bezug auf die Standortattraktivität nach wie vor noch haben. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die SP-Fraktion wird den Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen, und zwar als absolute Minimalforderung. Wir plädieren aber bereits jetzt, dass Sie in der Folge unseren Auftrag auf dem grauen Blatt ebenfalls unterstützen werden. Bitte beachten Sie, bis wirklich Veränderungen im Finanzausgleichssystem passieren könnten, und die sind tatsächlich ausgewiesen, könnte es Jahre, wenn nicht gar ein Jahrzehnt gehen, wenn es nur schon vier Jahre dauern soll, bis eine Auslegeordnung vorliegen sollte. Beachten Sie bitte, die Vorredner haben sich bereits verschiedentlich zur Standortattraktivität geäussert und verwechseln Standortattraktivität abschliessend mit tiefen Steuerfüssen. Wir waren uns in der vorberatenden Kommission einig, dass die Standortattraktivität des Kantons oder einer Gemeinde wesentlich weiter zu verstehen ist, als ein ausschliesslich einseitiger, tiefer Steuerfuss. Es gilt, die Infrastruktur vor Ort zu berücksichtigen, das Angebot für den täglichen Einkauf, Schulen, Altersversorgung, Gesundheitsversorgung usw., und was nicht vergessen werden darf, liebe Mitglieder der CVP-EVP-Fraktion, es gilt auch unter dem Titel der Standortattraktivität zu untersuchen, welches die negativen Auswirkungen dieses Finanzausgleichssystems sind, das systematisch die Städte und Zentren benachteiligt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe anwesenden Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, bitte setzen Sie ein Zeichen. Es braucht Korrekturen am System des Finanzausgleichs des Kantons St.Gallen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen das System in vier bis acht Jahren buchstäblich um die Ohren fliegt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet: beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, den Auftrag gemäss Antrag der vorberatenden Kommission zu streichen. Wie bereits angetönt, sind wir für die Streichung dieses Antrages. Wir sind der Meinung, dass wir den jetzt eingeführten Finanzausgleich endlich mal in einer Richtung haben, wo nur noch marginal angepasst wird. Jetzt wieder das ganze System über den Haufen zu kehren, das behindert die Planbarkeit. Wir empfehlen, dass die Betrachtungsweise auf sechs Jahre festgelegt und keine Systemänderung angepeilt wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich fest. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Kommissionspräsident: Der Wirksamkeitsbericht wurde sehr intensiv beraten. Es wurde festgestellt, dass gewisse Korrekturen bei der letzten Revision gemacht werden konnten und man ist klar der Auffassung, dass eine weitere Überprüfung stattfinden muss. Die vorberatende Kommission tritt mit 15:0 Stimmen auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich danke Ihnen allen bestens für diese Diskussion, für Ihre Wortmeldungen und auch für die mehrheitlich gute Aufnahme dieser Vorlage. Nachdem wir beim Finanzausgleich in den letzten Berichtsperioden jeweils grössere Änderungen im System vorgenommen haben, können wir heute mit dem Wirksamkeitsbericht 2020 feststellen, dass die früher beschlossenen grösseren Anpassungen des Finanzausgleichs mit dem Wegfallen des individuellen Sonderlastenausgleichs und der schrittweisen Aufhebung des partiellen Steuerfussausgleichs abgeschlossen ist, und dass die Änderungen ihre Wirkung entfalten. Deshalb beschränken wir uns bei dieser Vorlage heute darauf, Ihnen kleinere, formelle Anpassungen und vor allem Vereinfachungen vorzuschlagen. Wir konzentrieren uns also auf den Vollzug. Ich bin deshalb froh, wenn Sie den vorgeschlagenen Änderungen im IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zustimmen, weil sie diverse Hindernisse im Vollzug des Finanzausgleichs beseitigen und insgesamt den Vollzug erheblich vereinfachen. Die intensiven Diskussionen in der Kommission und auch heute in diesem Eintreten rund um die Wirkungen des Finanzausgleichs und rund um die Ausgestaltung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs und auch die sehr unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Gemeinden in diesem Bereich haben gezeigt, dass der Finanzausgleich für die Gemeinden ein unabdingbares Instrument ist. Dies anerkennt der Kanton, indem er nicht unerhebliche Mittel in dieses Instrument des Finanzausgleichs investiert. Eben weil der Kanton schon erhebliche Investitionen tätigt und auch mit Blick auf die eher düsteren finanziellen Aussichten, die uns infolge der Krise wahrscheinlich drohen, ist die Regierung hingegen auch klar der Ansicht, dass weitere Anpassungen an diesem Finanzausgleichssystem mit Kostenfolgen für den Kanton im Moment absolut nicht opportun und deshalb auch abzulehnen sind. Dies sage ich einerseits mit Blick auf die Festlegung des Ausgleichfaktors, wie aber auch auf die Anträge, die wir anschliessend gemeinsam beraten werden. Wie sich in dieser Eintretensdiskussion gezeigt hat und auch mit Blick auf die Kritik einzelner Fraktionen zeigt sich, dass der Finanzausgleich allenfalls Belastungen nicht nach dem Wunsch der Gemeinden angemessen ausgleicht, und dass es auch Entwicklungen gibt, die man genauer beobachten muss. Ich denke hier z.B. an die ebenfalls von mehreren Fraktionen erwähnten Zentrumslasten. Deshalb verwehrt sich die Regierung nicht gegen den Auftrag, den die vorberatende Kommission beschlossen hat. Wir verwehren uns nicht dagegen, dass wir für die nächste Periode eine etwas breitere Auslegeordnung machen und analysieren, wie die Wirkungen des Systems sind und wie Wirkungen eines anderen Systems sein könnten. Deshalb anerkennt die Regierung auch den Wunsch der Kommission, den Rhythmus für die Überprüfung nicht auf sechs Jahre hochzuschrauben, sondern bei vier Jahren zu bleiben, damit sich die Regierung und dieser Rat einmal pro Legislatur mit dem Finanzausgleich befassen können. In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Der Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleich zeigt auf, dass die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten Steuerfuss im Kanton St.Gallen wiederum grösser wurde. Die Schere ist also weiter aufgegangen, das hat uns Etterlin-Rorschach bereits aufgezeigt. Das Ziel des Finanzausgleichs wäre es, die Unterschiede zwischen Gemeinden mit hohen Ausgaben oder tiefer Steuerkraft und den bessergestellten Gemeinden zu verringern. Dieses Ziel wurde ganz offensichtlich verfehlt. Die heutigen Ausgleichsbeiträge sind nicht ausreichend. Um die Situation etwas zu verbessern, wurden entsprechende Anträge eingereicht. Finanzausgleichsbeiträge sollen gezielt eingesetzt werden. Ziel kann nicht sein, dass jede Gemeinde etwas bekommt, auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, sondern diejenigen, welche wegen hoher Ausgaben oder tiefer Einnahmen nicht wettbewerbsfähig sind, sollen unterstützt werden. In Zukunft führt aber nichts daran vorbei, auch den horizontalen Finanzausgleich einzuführen. Dies kann sowohl ein totaler Systemwechsel bedeuten oder dann eine Kombination mit dem heutigen vertikalen Finanzausgleich. Die Vereinfachung im Sonderlastenausgleich Weite begrüssen wir. Die Ausgleichsbeiträge ändern sich nur marginal. Anders sieht es bei den im IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz vorgeschlagenen Änderungen bei Art. 17c, des soziodemografischen Lastenausgleichs, aus. Hier gibt es doch einige grössere Verschiebungen, welche wir kritisch sehen und mindestens zum Teil korrigieren möchten. Die Kosten für arbeitsmarktliche Projekte sollen neu nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist ein ganz schlechtes Zeichen, könnte doch gerade mit diesen Massnahmen Personen aus der Sozialhilfe geholfen werden. Den Ressourcenausgleich möchten wir bei 96 Prozent belassen, wie es vorgeschlagen wurde, und auch der Intervall von vier Jahren soll so bleiben. Trotz dieser Vorbehalte, die ich vorhin angebracht habe, sind wir für Eintreten auf den Bericht und bitte Sie anschliessend unsere Anträge zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Scheitlin-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Wirksamkeitsbericht zeigt auf, dass der St.Galler Finanzausgleich funktioniert, das System ist intakt. Es zeigt sich, dass die Aufhebung der zweiten Stufe des Finanzausgleichs, der individuelle Sonderlastenausgleich und der partielle Steuerfussausgleich, problemlos erfolgte. Das Gleiche gilt auch für den Übergangsausgleich. Die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission und unterstützt insbesondere den Kommissionsauftrag. Die FDP-Fraktion tut dies nicht mit dem Ziel, einen horizontalen Finanzausgleich anzustreben. Vielmehr ist uns ein Anliegen, das System des Finanzausgleichs zur Standortattraktivität des Kantons und der Gemeinden fit zu machen. Der Kanton und die Gemeinden sollen sich als attraktive Standorte gerade auch im Steuerbereich positionieren können. Darauf zielt der Auftrag der vorberatenden Kommission ab. Besonders möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Lasten, die die Zentren zu tragen haben, sich in den vergangenen Jahren veränderten. In vielen Bereichen sind sie deutlich angestiegen, zu denken ist etwa an Themen wie Mobilität, Integration, Soziallasten usw. Der heutige Finanzausgleich berücksichtigt die Entlastung der Zentren im notwendigen Ausmass nicht mehr. Die FDP-Fraktion geht deshalb davon aus, dass der von der Kommission erteilten Auftrag sich auch mit dem Thema dieser Zentren auseinandersetzen wird. Die FDP-Fraktion erachtet die Beibehaltung des Berichtsintervalls für den Wirksamkeitsbericht von vier Jahren als sinnvoll. Wir sind uns bewusst, dass damit mögliche Veränderungen einem längeren Zeitbedarf unterliegen. Dies deshalb, weil die Auswirkungen von Anpassungen kaum innerhalb eines Jahres oder eines Vierjahresrhythmus sichtbar werden. Da in der Regel bereits ein Jahr nach Erstellen des Wirksamkeitsberichts mit dem nächsten Bericht gestartet werden muss, können Veränderungen in der Regel nicht abgebildet werden. In der Abwägung überwiegen für die FDP-Fraktion aber die Argumente, dass der Bericht einmal während der Legislatur beraten werden soll. Wir unterstützen deshalb den Antrag der Kommission. Denn Ausgleichsfaktor von 96 Prozent erachtet die FDP-Fraktion als richtig und wird der Festlegung für die nächsten vier Jahre entsprechend zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. legt seine Interessen als Stadtpräsident von Altstätten offen. Ich persönlich habe für meine Stadt vom Finanzausgleich profitiert. Etterlin-Rorschach hat mich gerade noch in die Sätze gebracht, ich muss noch nachreichen, wie stark wir profitieren: Wir haben in der Rechnung 2019 von 188 Franken pro Einwohner profitiert, und anhand des gestern verabschiedeten Budgets 2021 sind wir noch bei 126 Franken. Wir danken der Regierung für Bericht sowie Botschaft zum Finanzausgleich und stellen fest, dass das heutige Konstrukt des kantonalen Finanzausgleichs eine über die Jahre gewachsene, ausgeklügelte und deshalb sehr komplexe Lösung darstellt. Die Bedenken, dass Systemanpassungen dieses Konstrukt zum Einsturz bringen, kann man aus der Botschaft deutlich herauslesen. Es kommt mir vor, als würden wir Jenga spielen. Dabei muss man aus einem Turm eines der Holzblöcke herausziehen und auf den Turm legen, ohne dass dieser umfällt. Die Erkenntnis des Wirksamkeitsberichts scheint darauf hinauszulaufen, dass man möglichst nichts verändert, da die Gefahr eines Turmsturzes ansonsten zu gross wäre. Wenn man dann aber doch noch einen Block herauszieht, ist es aus Sicht der Grünliberalen noch der Falsche. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die arbeitsmarktlichen Projekte aus dem soziodemografischen Ausgleich entfernt werden. Ausgerechnet jene Massnahmen, welche aktiv zur Eindämmung der Bedürftigkeit der Klientinnen und Klienten der Sozialämter dienen, sollen nicht mehr berücksichtigt werden, und dies aus dem einzigen Grund, dass deren Berechnung schwierig sei. Die Grünliberalen stellen entsprechend einen Antrag, die Arbeitsintegrationsmassnahmen wieder dem soziodemografischen Ausgleich anzurechnen. Die Grünliberalen begrüssen den Antrag der vorberatenden Kommission, die Systematik des Finanzausgleichs grundsätzlich innert vier Jahren zu überprüfen und eine umfassende Auslegeordnung vorzunehmen. Dabei erwarten wir, dass auch ein horizontaler Ausgleich ebenso wie ein regionaler Ausgleich ohne Scheuklappen in die Analyse einfliessen soll. Es ist aus unserer Sicht unabdingbar, eine stabile Systematik für den künftigen Finanzausgleich zu finden, welcher die finanziellen Unterschiede der Gemeinden aufgrund geringer Steuerkraft oder übermässiger Belastung gebührend ausgleicht und angemessene Steuerdisparitäten auch in Zeiten steigender Steuerbelastungen nachhaltig gewährleistet. Ziel des Finanzausgleichs kann es gerade nicht sein, wie dies in der Botschaft angesprochen wird, Steueroasen zu erhalten, in dem man finanzstarken Gemeinden bewusst nicht belastet. Vielmehr ist ein System zu definieren, welches allen Gemeinden gleichermassen die Möglichkeit für eine aktive und nachhaltige finanzielle Entwicklung ermöglicht und nicht einige wenige finanzstarke Gemeinden bevorzugt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident der Gemeinde Flums. Flums ist bei weitem keine Steueroase, aber wir konnten in den letzten Jahren immerhin markante Fortschritte erzielen. Wir sind heute gegen die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichssystems und wir sind auch gegen eine Erhöhung der Mittel für den Finanzausgleich. Aber nun der Reihe nach: Wir erachten die zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere auch das im Auftrag der Finanzverwaltung beim Institut für Finanzwissenschaft der Universität St.Gallen in Auftrag gegebene Gutachten, als gut strukturiert und sehr aussagekräftig. Das Finanzausgleichssystem hat sich grundsätzlich bewährt. Nach dem Wechsel auf das neue Finanzausgleichssystem im Jahre 2008 wurden im Rahmen der ersten beiden Wirksamkeitsberichte in den Jahren 2012 und 2016 noch grundsätzliche Anpassungen am neuen System vorgenommen. Der Wirksamkeitsbericht 2020 hat nun aufgezeigt, dass sich das Finanzausgleichssystem insgesamt, aber auch die anschliessend noch eingeführten Anpassungen bewähren. Insbesondere sind die bekannten Fehlanreize aus dem alten Finanzausgleich gänzlich eliminiert. Den vorgeschlagenen Vereinfachungen mit der Umstellung auf Fixbeträge im Sonderlastenausgleich Weite und im soziodemografischen Sonderlastenausgleich können wir zustimmen. Bei den Sonder- oder Minderlasten bei der Sozialhilfe werden wir uns für das Festhalten an den aktuellen Beitragssätzen einsetzen. Wir haben zwar Verständnis für den Vorschlag, die Periodizität der Wirksamkeitsberichte von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass es Sinn macht und es wichtig ist, dass sich Regierung und Parlament einmal in jeder Legislatur mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen und die wichtige Steuerungsfunktion aktiv wahrnehmen. Wir sind im Sinne der bisherigen Ausführungen für eine Belassung beim Ausgleichsfaktor des Ressourcenausgleichs bei 96 Prozent. Unser zentralstes Anliegen ist es, den Kanton St.Gallen in Bezug auf das Steuerranking und damit auch auf die Standortattraktivität mittelfristig im interkantonalen Vergleich markant besser zu positionieren, deshalb haben wir einen Auftrag formuliert, dass bis zum nächsten Wirksamkeitsbericht oder längstens innert der nächsten vier Jahre eine Entscheidungsgrundlage in Bezug auf das grundsätzliche Finanzausgleichsmodell ausgearbeitet werden soll. Insbesondere fällt auf, dass Kantone, die ein vertikales System betreiben, in der grossen Minderzahl sind. Folglich ist es auch mit einem anderen Finanzausgleichssystem möglich, sich im interkantonalen Vergleich attraktiv zu positionieren. Diese Auslegeordnung möchten wir sehen, um sorgfältig und fundiert über die weitere Zukunft des Finanzausgleichs im Kanton St.Gallen abwägen zu können, denn wir leisten uns heute im interkantonalen Vergleich, wir haben es vom Kommissionspräsidenten gehört, ein sehr kostenintensives Ausgleichssystem, immer vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung, die Standortattraktivität unseres Kantons markant zu steigern, was letztlich ohne eine Entlastung des Kantons nichts zu erreichen sein wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. legt seine Interessen als Stadtrat von Rorschach offen. Die Stadt Rorschach bezieht namhafte Mittel aus dem Finanzausgleich. Es sind dies aktuell ganz genau Fr. 621 pro Einwohnerin oder Einwohner und Jahr. Unsere Analyse zeigt, dass 58 von 77 Gemeinden mehr als 100 Franken pro Kopf aus dem Finanzausgleich erhalten. Der höchste Betrag beträgt 3'400 Franken pro Kopf. Ich betonen, dass ich hier zum System des kantonalen Finanzausgleichs spreche und auf wesentlichen Handlungsbedarf verweise. Die SP-Fraktion teilt zunächst die Auffassung der Regierung, dass es aufgrund der Entwicklung den individuellen Sonderlastenausgleicht, den partiellen Steuerfussausgleich und den Übergangsausgleich nicht mehr braucht, und dass die technischen Vereinfachungen beim Sonderlastenausgleich Weite und soziodemografischen Sonderlastenausgleich sinnvoll erscheinen mit einer Ausnahme zu den arbeitsmarktlichen Aufwendungen in den Gemeinden. Dennoch sind wir mit dem Gesamtsystem Finanzausgleich Kanton St.Gallen nicht mehr einverstanden. Offenbart sich doch zunehmend, dass sich die angestrebte Wirkung gemäss unserer Kantonsverfassung nicht zu entfalten vermag. Wir erinnern an Art. 85 der Kantonsverfassung (sGS 111.1; abgekürzt KV), wonach der Finanzausgleich zum Ziel hat, den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen. Vor vier Jahren bestand in der damaligen vorberatenden Kommission ein weitgehender Konsens, dass die Steuerfussdisparitäten gesamthaft zu gross seien und deshalb hätte die Regierung eingeladen werden sollen, Vor- und Nachteile sowie Umsetzungsmöglichkeiten eines horizontalen Finanzausgleichs sowie eines Sonderlastenausgleichs Dichte zu prüfen und vorzuschlagen. In der Parlamentsdebatte wurde dieser Konsens dann leider nicht bestätigt. Einzig blieb die moderate Anhebung des Ausgleichsfaktors im Ressourcenausgleich auf 96 Prozent. Es zeigt sich aber nun aufgrund der aktuell vorliegenden Unterlagen, die Schere bei den Gemeindesteuerfüssen hat sich aufgetan – wir müssen etwas unternehmen. Es ist schön, dass gesamthaft die Steuerbelastung in den Gemeinden gesunken ist. Die Regierung schreibt im Bericht unter Abschnitt 2.4 «Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit»: «Als Kurzfassung der Ergebnisse daraus lässt sich festhalten, dass sich die Gemeinden des Kantons St.Gallen durch eine erhebliche Heterogenität in den Steuerfüssen auszeichnen. In der steuergünstigsten Gemeinde sind die Gemeindesteuern weniger als halb so hoch wie in der Gemeinde mit der höchsten Belastung und 40 Prozent tiefer als in der Hälfte der Gemeinden.» Das heisst nichts anderes, als dass die Belastung zum Nachteil der Gemeinden mit bereits hohen Steuerfüssen und hohen Lasten grösser wurde. Der Finanzausgleich hat seine wesentliche Wirkung schriftlich verfehlt. Nach unserer Beurteilung zeigt sich die Gesamtsituation folgendermassen: Der höchste Steuerfuss sank von 162 auf 160 Prozent, die tiefsten Steuerfüsse erodierten von 85 auf 75 Prozent. Insgesamt 142'000 Einwohnerinnen und Einwohner oder fast 28 Prozent der gesamten Kantonsbevölkerung leben in diesen betroffenen 16 Gemeinden mit einer nachweislich zu hohen Steuerbelastung. Auffallend ist, dass sich in diesem Steuerfussband von 136 bis 160 Prozent hauptsächlich bevölkerungsreiche Gemeinden befinden und Gemeinden mit einer hohen Sozialhilfequote. Von den insgesamt 20 Mio. Franken soziodemografischer Lastenausgleich beanspruchen diese 16 Gemeinden 16,6 Mio. Franken oder deren 80 Prozent. Wir müssen darum Lösungsansätze finden, wie wir diese zu grossen Steuerfussunterschiede im Kanton verkleinern, und es gibt dazu ganz genau zwei Möglichkeiten: Einerseits die Einführung des horizontalen Finanzausgleichs oder andererseits mehr kantonale Mittel, die Stärkung mit einem Sonderlastenausgleich Dichte oder die Stärkung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs. In der Spezialdiskussion werden wir Ihnen zwei entsprechende Anträge unterbreiten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum in dieser angespannten Finanzausgleichssituation das Intervall für den Wirksamkeitsbericht auf sechs Jahre verlängert werden soll. Wir unterstützen deshalb den Antrag der vorberatenden Kommission. Zusammenfassend möchten wir zum Ausdruck bringen, dass es uns stört, dass eine Person in der steuergünstigsten Gemeinden für ein steuerbares Einkommen von 100'000 Franken nur 3'600 Franken Gemeindesteuer bezahlt und in der steuerteuersten Gemeinden 10'700 Franken, also sage und schreibe 7'100 Franken mehr. Zusammenfassend kommen wir zum Schluss, dass der Finanzausgleich in der jetzigen Form seine Ziele verfehlt, denn die Unterschiede in den steuerlichen Belastungen zwischen Gemeinden wurden nicht verkleinert, sie sind nach wie vor gross bzw. wurden grösser – der Zeitpunkt ist reif für politische Korrekturen. Wir sind darum für Eintreten auf den Wirksamkeitsbericht, den IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und den Kantonsratsbeschluss zum Ausgleichsfaktor. Wir bitten Sie, unsere Anträge in der Spezialdiskussion zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Wir danken der Regierung und der Verwaltung für die Erstellung des Wirksamkeitsberichtes. Die CVP/EVP Fraktion ist der Meinung, dass der Finanzausgleich gut funktioniert und die Fehlanreize im Rahmen der letzten Revisionen schrittweise behoben wurden. Die Wirkung des Ausgleichs konnte damit weiter verbessert werden. Der Wirksamkeitsbericht 2020 zeigt auf, dass die eingesetzten Mittel zweckmässig und effizient verwendet werden. Es bedarf – nach unserer Fraktion – daher keiner grundsätzlichen Korrekturen und auch keiner Erhöhung des jetzt schon erheblichen Mittelbedarfs von rund 230 Mio. Franken. Der CVP-EVP-Fraktion ist es wichtig, dass der Finanzausgleich regelmässig auf seine Effizienz und Effektivität überprüft wird. Nachdem der Systemwechsel jetzt aber gefestigt werden konnte und Änderungen zunehmend im Bereich von Feinjustierungen stattfinden, unterstützen wir die Anpassung des Überprüfungszyklus von heute vier auf neu sechs Jahre. Damit gewinnen die Gemeinden und der Kanton eine längere finanzielle Planbarkeit und die Aussagekraft des Wirksamkeitsberichts nimmt zu. Klar ist, dass die Verknüpfung der Berichtsperiode mit der Festlegung des Ausgleichsfaktors einher gehen muss und diese aufeinander abgestimmt werden. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt dabei auch die Beibehaltung des Ausgleichsfaktors beim Ressourcenausgleich in der Höhe von 96 Prozent. Die vorgeschlagenen Anpassungen beim Vollzug des Sonderlastenausgleichs Weite und des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs begrüsst die CVP-EVP-Fraktion. Die Vereinfachung der Berechnung der Sonderlastenausgleichs Weite und der Verzicht auf eine zu starke Detaillierung der Bemessungsgrundlage beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich führen zu einem effizienteren, effektiveren Vollzug. Es handelt sich um ein gut austariertes Gesamtsystem, das seine Ziele erreicht. Gerne werden wir uns aber bei einzelnen Punkte wieder zu Wort melden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion über alle drei Geschäfte vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Präsident der vorberatenden Kommission: beantragt Eintreten auf die Vorlage. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich am 19. September 2020 zur tägigen Beratung getroffen. Die Kommission hat den Bericht 40.20.01 «Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finanzausgleichsgesetz», den «VI. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz» und den «Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichfaktors des Ressourcenausgleich 2021 bis 2026» diskutiert. Es nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Geschäftsführung / Protokoll
Die Kernelemente des Wirksamkeitsberichts, welcher die ausführliche Diskussion in der Kommission vonstatten brachte, hatte folgende Elemente: Die Regierung legt dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht zum Vollzug und zur Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs vor. Dieser gibt Aufschluss, ob die Ziele des innerkantonalen Finanzausgleichs erreicht wurden, und er zeigt Möglichkeiten für Verbesserungen auf. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig möchte sie die Regierung beauftragen, neue Finanzausgleichsmodelle zu prüfen. Der innerkantonale Finanzausgleich soll die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden ausgleichen, die auf verschiedene exogene und damit von den Gemeinden nicht beeinflussbare Belastungen zurückzuführen sind. Dieser Ausgleichsbetragsbeitrag wird mit rund 230 Mio. Franken aus dem Kantonshaushalt finanziert. Somit ist das eines der finanzwirksamsten Geschäfte, die wir hier beraten – ausgeklammert die morgige Debatte. Der aktuelle Bericht zeigt nun, dass Fehlanreize innerhalb des Finanzausgleichs zu einem grossen Teil behoben werden konnten. Er zeigt aber auch, dass das System sehr kompliziert und teilweise schwer verständlich ist. Deshalb werden Anpassungen vorgeschlagen, die der Vereinfachung und der Nachvollziehbarkeit des Lastenausgleichs dienen. Weiter unterbreitete die Vorlage dem Kantonsrat, den Berichterstattungsintervall auf sechs Jahre auszudehnen. Die Kommission hat sich hier aber für vier Jahre entschiedenen, ich werde noch darauf kommen. Es gab intensive Diskussionen zum aktuellen Finanzausgleichssystem. Die vorberatende Kommission setzt sich mit dem aktuellen Finanzausgleichssystem des Kantons St.Gallen auseinander. Unter anderem stand eine Erhöhung der Beitragssätze für überdurchschnittliche Belastungen sowie eine gewichtigere Berücksichtigung von unterdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeinden zur Diskussion. Entsprechende Anträge fanden jedoch keine Mehrheit. Die Mehrheit der Kommission sprach sich hingegen dafür aus, der Regierung einen Auftrag zu erteilen, dem Kantonsrat auf den nächsten Wirksamkeitsbericht hin eine neue Entscheidungsgrundlage zu unterbreiten. Diese soll die verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich aufzeigen. Insbesondere soll dabei die Auswirkung einer Umstellung auf ein anderes Finanzausgleichsmodell dargelegt werden. Das oberste Ziel ist aber eine nachhaltige Verbesserung der Standortattraktivität des Kantons St.Gallen. Damit erhält die Regierung klar den Auftrag, im vertikalen System weitere Faktoren zu berücksichtigen, regionale Ausgleichselemente zu prüfen und allenfalls einen horizontalen Ausgleich, welcher die Standortattraktivität des Kantons verbessert, vorzulegen. Weiter sprach sich die Kommission entgegen dem Vorschlag der Regierung für die Beibehaltung des bisherigen Berichterstattungsintervall von vier Jahren aus. Die vorberatende Kommission ist mit 15:0 Stimmen auf den Wirksamkeitsbericht eingetreten. 22.20.04 «IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz»: Hier gaben wiederum die Zeitspanne der Berichterstattung wie auch eine Anpassung der Ausgleichsbeiträge, vor allem im Bereich der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Anlass zu einer ausführlichen Diskussion. Die vorberatende Kommission hat dem IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs 2021 bis 2026: Dieser fand eine klare Mehrheit mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der vorberatenden Kommission. Somit wird dem Kantonsrat bei allen drei Geschäften vorgeschlagen, auf das Geschäft einzutreten und es mit den entsprechenden Anträgen bzw. dem Auftrag aus der Kommission gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |