Geschäft: IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.02
TitelIV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (Titel der Botschaft: Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 24. Februar 2020
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 17. August 2020
AntragAntrag CVP-EVP- / SVP- / SP-Fraktion zu Art. 4bis Abs. 1 vom 14. September 2020
AntragAntrag Schöbi-Altstätten / Müller-Lichtensteig Eventualantrag zu Art. 2bis und Art. 24 sowie Aufträge vom 15. September 2020
AntragAntrag Louis-Nesslau zu Art. 1 Abs. 2 und Art. 2bis vom 15. September 2020
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 30. November 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 2. Dezember 2020
AntragAntrag Böhi-Wil Eventualantrag zu Art. 2bis und Art. 24 vom 15. September 2020
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 16. und 17. September 2020
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 2bis Bst. b, Art. 4bis Abs. 1, Art. 4ter vom 15. September 2020
AntragAnträge GRÜNE-Fraktion zu Art. 2bis, Art. 4bis Abs. 1, Art. 4ter vom 14. September 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 17. Februar 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 14. August 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 1. Juli 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 17. August 2020
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 16. März 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. April 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage vom 9. Februar 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.9.2020Ordnungsantrag Louis-Nesslau zur Tagesordnung30Zustimmung83Ablehnung7
16.9.2020Antrag Louis-Nesslau zu Art. 1 Abs. 224Zustimmung83Ablehnung13
17.9.2020Art. 2bis Bst. b19Antrag SP-Fraktion92Antrag der vorberatenden Kommission9
17.9.2020Art. 4bis Abs. 185Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion26Antrag der vorberatenden Kommission9
17.9.2020Art. 4ter Satz 1107Antrag SP-Fraktion2Antrag der vorberatenden Kommission11
2.12.2020Schlussabstimmung86Zustimmung21Ablehnung13
2.12.2020Antrag Böhi-Wil auf Ratsreferendum24Zustimmung88Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2020Wortmeldung

Louis-Nesslau: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie mögen jetzt vielleicht erwarten, dass wieder ein Plädoyer kommt für den Spitalstandort Wattwil. Ich verzichte darauf, denn ich habe gesehen, dafür werde ich hier keine Mehrheiten gewinnen können. Es geht hierbei um etwas anderes. Es geht um den Einbezug der Bevölkerung. Mit dieser Vorlage beschliessen wir, die Aufteilung der Spitallandschaft in Spitäler und GNZ. Das ist das Herzstück der Strategie, wie es Böhi-Wil gerade ausdrückte. In einem Interview mit dem «St.Galler Tagblatt» drückte der CEO des Kantonsspitals am vergangenen Samstag aus, dass die Konzentration in der St.Galler Spitallandschaft über diese Strategie hinaus weitergehen müsse. Ich glaube, das trifft zu. Ich glaube, das wird Realität. Aber diese Strategie ist erst der erste Schritt. Die Beschlüsse, die wir heute fällen, sind nur die ersten Schritte auf einem Weg. Sie sind aber richtungsweisend. Es ist eine totale Abkehr von Volksentscheiden, die wir im Jahr 2014 gefällt haben. Solche richtungsweisende Entscheidungen müssen dem Volk vorgelegt werden. Wir sollten die Bevölkerung jetzt auf diesem Weg mitnehmen. Wir müssen im Kantons, v.a. in den ländlichen Regionen erklären, weshalb diese Strategie notwendig ist. Wir müssen erklären, weshalb wir Spitäler schliessen werden. Wir müssen erklären, was der Unterschied zwischen GNZ und Spitälern ist. Das ist in dieser Vorlage definiert. Das können wir mit einem Abstimmungskampf machen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen:

Ich bin nun auch bereits einige Jahre Mitglied dieses Rates und ich kann mich nicht erinnern, dass es je vorgekommen ist, dass ein Kommissionspräsident derart in die Debatte im Rat eingegriffen hat.

Ich möchte hier einfach zu Gartmann-Mels, den ich sehr schätze, hier sagen: Wir sind noch lange nicht am Ende mit dieser Spitaldebatte. Das Spital Walenstadt mag aktuell gerettet wirken, wir wissen aber nicht, was da noch kommt. Wir haben hier eine Art Moratorium. Wir werden in diesem Rat erneut darüber diskutieren, wie es mit dem Spitalstandort Walenstadt weitergeht. Das wissen Sie so gut wie ich. Vielleicht wird es dann so sein, dass man sagt, nein, es funktioniert doch nicht. Vielleicht wird es so sein, dass man sagt, gut, das Spital Walenstadt wird jetzt zum Zuliefererspital für das Kantonsspital Chur, wir bezahlen nach Graubünden. Vielleicht wird es auch eine gute Lösung geben, ich weiss das heute nicht, aber Sie wissen so gut wie ich, wir werden darüber noch einmal diskutieren. Ebenfalls werden wir über den Spitalstandort Wil diskutieren. Wir werden vermutlich irgendwann auch über den Spitalstandort Uznach diskutieren, denn das schreibt nur rote Zahlen, und zwar tief rot. Wir sind heute mit Sicherheit nicht am Ende dieser Debatte. Das hier zu sagen finde ich nicht korrekt. Wir wissen alle, wir werden uns weiter mit den Spitälern und den Spitalstandorten beschäftigen müssen. Mir tut es heute immer noch leid, dass es in diesem Kanton keinerlei Regionensolidarität gab, denn das wird man auch bei weiteren Entscheiden spüren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion) anstelle von Sulzer-Wil: Die Vorlage ist abzulehnen.

Ich verlese hier das Votum meines Fraktionskollegen Sulzer-Wil, er musste früher weg an eine Stadtratssitzung.

Sie kennen die Haltung der SP-Fraktion in dieser strategischen Frage. Diese Abbauvorlage wollen wir nicht und wollten wir nie. Der Rat hat anders entschieden, die vom Rat beschlossene Vorlage sagt:

  • nein zur regionalen, wohnortnahen Gesundheitsversorgung:
  • nein zu Investitionen in den Regionen;
  • nein zu Mehrspartenspitälern in den Regionen;
  • nein zu kurzen Wegen für die Bewohnerinnen unseres Kantons.

Zu was wir vor sechs Jahren noch deutlich ja gesagt haben, gilt heute alles nicht mehr. Der SP-Fraktion ist klar, was der Verwaltungsrat der Spitalverbunde, die Regierung und dieser Rat an Tatsachen geschaffen haben, das lässt sich fast nicht mehr umkehren. Aus diesem Scherbenhaufen lässt sich nur noch schwer wieder etwas zusammenkleben. Da ist bereits zu viel kaputt gegangen an der Gesundheitsinfrastruktur in den Regionen, am Vertrauen von Personal und Patientinnen und Patienten. Das ist nicht unsere Vorstellung einer zukunftsgerichteten Gesundheitsversorgungsstrategie. Die wohnortnahe und solidarische Gesundheitsversorgung im Kanton hätte uns etwas wert sein sollen. Hätte uns mehr Wert sein sollen, hätte uns mehr Wert sein dürfen. Für die Menschen in den Regionen, für die Gemeinden, für die lokale Wirtschaft, für die Lieferanten, für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besonders die Patientinnen und Patienten.

Die SP-Fraktion wird diesen Gesetzesnachtrag, der Grundlage ist für diese neue Strategie, der wenig Gewinnern und sehr viele Verlierer mit sich bringt, in der Schlussabstimmung ablehnen. Ebenfalls werden wir die Nachträge des Kantonsratsbeschlusses über die Standorte Wattwil und Altstätten ablehnen.

Ein Ratsreferendum zum IV. Nachtrag, der ja Grundlage für diese neue Strategie ist, für die Umkehr, für die Umwandlung der bisherigen Strategie, dieses Ratsreferendum werden wir unterstützen. Ebenfalls werden wir in der Folge Ratsreferenden bei den Kantonsratsbeschlüssen zu den Standorten Wattwil und Altstätten ergreifen.

Ein Ja der Bevölkerung zu den Nachträgen, zu den Kantonsratsbeschlüssen Wattwil und Altstätten, bzw. ein Nein zu diesen Nachträgen müsste als Ja zu den Standorten gewertet werden. (Satzverständnis?)



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Vorlage ist zuzustimmen.

In der Erkenntnis, dass die Anzahl der Akutspitäler im Kanton St.Gallen und die Bettenzahl reduziert werden müssen, um ein qualitativ hochstehendes medizinisches Angebot sicherzustellen, und damit auch die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, unterstützt die SVP-Fraktion grossmehrheitlich dieses Vorlagenpacket mit dem Konzept 5 Plus 4. Als wichtigen und richtigen Schritt zur Gesundung der st.gallischen Spitalstrategie, dem aber in absehbarer Zeit weitere Schritte folgen werden und müssen, auch mit Kooperation über die Kantonsgrenzen hinaus. Die Patientenströme beweisen, dass der Bevölkerung bei Wahleingriffen bereits heute die medizinische Qualität wichtiger ist als die Entfernung zum Spital. Der grosse Aufwand, seit im Sommer 2018 die Spitalkommission eingesetzt wurde, hat sich gelohnt und es ist allen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, zu danken.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Mattle-Altstätten beantragt, den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen. Legt seine Interessen offen als Stadtpräsident von Altstätten.

Ich bin die Minderheit, die meine Vorrednerin gerade angesprochen hat. Versetzen wir das Vorgehen des Kantonsrates mal eine Stufe tiefer auf die kommunale Ebene. Da wir dort heute keine Spitäler mehr bauen, nehmen wir einmal an, die Bürgerschaft hätte dem Bau einer neuen Sportanlage zugestimmt. Irgendwann, im dümmsten Fall, ist die Umkleidekabine schon erstellt, und der Gemeinde- und Stadtrat stellt fest, dass er beim Business-Case zu optimistisch gerechnet hat. Er entscheidet darauf hin, die Sportanlage nicht zu bauen. Ich weiss nicht, was nicht wie Ihre Gemeinde reagieren würde. Meine verschiedenen Altstätter Kollegen hier im Saal können Ihnen aber sicher bestätigen, dass in Altstätten eine veritable Empörungswelle losbrechen würde. Deshalb würden wir selbstverständlich den Souverän nochmals fragen. Aus diesen Überlegungen – das ist meine feste Überzeugung – ist es auch im Fall der Spitäler angezeigt, eine Referendumsabstimmung durchzuführen, vielleicht nicht aus juristischen, aber sicher aus demokratischen Überlegungen heraus.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Böhi-Wil beantragt, den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen.

Ich beantrage, gegen den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde das Ratsreferendum zu ergreifen. Ich tue das nicht etwa, weil gegen das Konzept fünf plus vier bin, das wir ausgearbeitet haben, sondern ganz im Gegenteil. Denn ich erachte die Kombination von Spitälern und Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) als optimale Lösung und habe mich von Anfang an öffentlich und in diesem Rat dafür eingesetzt und werde dies auch weiterhin tun, vor allem falls es eine Abstimmung dazu geben sollte. Allerdings hat die Vorlage zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde einen grossen Schönheitsfehler, denn von den neun Beschlüssen, die für die Umsetzung des neuen Konzepts notwendig sind, kommen nur zwei obligatorisch vors Volk. Drei Beschlüsse sind gar nicht dem Referendum unterstellt und für vier Beschlüsse besteht lediglich die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Diese Ausgangslage ist umso störender, als die St.Galler Stimmbevölkerung vor ziemlich genau sechs Jahren rund 800 Mio. Franken genehmigt hatte, um fünf Spitäler zu sanieren und zu erweitern, wovon zwei jetzt geschlossen bzw. in GNZ umgewandelt werden sollen.

Dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Eindruck hatten, im Jahr 2014 getäuscht worden zu sein, kam klar zum Ausdruck anlässlich der sogenannten Bevölkerungsgespräche, die eine Delegation der Regierung und des Verwaltungsrates der Spitalverbunde im ganzen Kanton durchführte, nachdem die geplante Schliessung von Spitälern bekannt geworden war. Es ist deshalb notwendig, zumindest das Herzstück des neuen Konzepts der Stimmbevölkerung zu unterbreiten. Es ist genau dieser IV. Nachtrag des Gesetzes über die Spitalverbunde, der den Kernpunkt der Neustrukturierung der St.Galler Spitallandschaft enthält, nämlich die Aufteilung der bestehenden Standorten in Spitäler und GNZ. Eine dermassen einschneidende Reform wie die Umgestaltung der St.Galler Spitallandschaft muss die Legitimation der Stimmbevölkerung bekommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine grosse Mehrheit der St.Galler Stimmberechtigten dem IV. Nachtrag zustimmen würde, denn er ist die Grundlage des Konzepts fünf plus vier, das ausgewogen und zukunftsorientiert ist.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Wir Grünen akzeptieren, dass sich in den letzten Jahren, insbesondere im Verlaufe des letzten Jahres, in Bezug auf die Spitallandschaft und das Spitalangebot sehr vieles verändert hat. Egal ob es einem leicht fällt oder nicht, wir müssen dem Fakt, nämlich, dass die neun Spitäler mit ihrem Angebot nicht in die nächsten Jahre überführen kann. Diesem Fakt müssen wir ins Auge schauen. Wir haben nun seit Jahren, und das haben wir hier in diesem Rat zu verantworten, eine Situation der Unsicherheit. Diese Situation muss ein Ende haben. Wir sind dies im St.Galler Volk und ganz besonders den Mitarbeitenden in den Spitälern schuldig.

Wir haben uns ja im Rahmen der Septembersessionen ganz eindeutig für die Strategie vier plus fünf bzw. fünf plus vier entschieden. Wir Grünen stellen den Entscheid dieses Rates, aber auch unserer Fraktion, nicht infrage. Wir sehen überhaupt nirgends eine Motivation, dass man diesen Entscheid nochmals überdenken sollte oder den Entscheiden auf eine andere Ebene zu verlegen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Die Abstimmungen an der letzten Sessions über die verschiedenen Spitalvorlage waren in allen Geschäften deutlich. Dies, nachdem wir ausführlich alle diese Geschäfte sehr intensiv zuerst in der vorberatenden Kommission und dann hier im Rat diskutiert haben.

Als Kantonsrätinnen und -räte sind wir vom Volk gewählt, unser Kantonsschiff nicht nur bei schönem Wetter, sondern auch bei schwerer See oder Sturm auf Kurs zu halten. Anders gesagt: Wir müssen hier und heute die Verantwortung übernehmen und diese auch tragen, wie das so auch im Gesetz vorgesehen ist. Weitere Verzögerungen im nun angelaufenen Prozess, dienen niemandem, den Spitälern nicht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht und den von den Schliessungen betroffenen Gemeinden auch nicht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Ich spreche als direktbetroffene Mitarbeiterin des Spitals Rorschach. Die meisten Menschen verbringen nur einen kleinen Bruchteil ihres Lebens in einem Spital. Dies gilt auch für Betagte, chronisch kranke und Behinderte Personen. Dass die Versorgung in diesen Ausnahmezuständen zuverlässig und von guter Qualität ist, ist uns allen wichtig. Weit mehr Zeit als im Spital verbringen alle zuhause, allenfalls in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen, mit einer guten Betreuung durch die Spitexorganisationen mit ambulanten Angeboten, Entlastungsdiensten für pflegende Angehörige und optimalen Wohnformen können Spitalaufenthalte auf ein Minimum reduziert werden. Die betroffenen Menschen müssen ihre vertrauten Umgebung gar nicht verlassen. Dies kommt dem Patienten, den Angehörigen und allen Krankenkassen und Steuerzahlern zugute.

Das Ziel einer guten Gesundheitsversorgung ist nicht möglichst viele Spitalbetten anzubieten, sondern möglichst wenig Gründe für eine Spitaleinweisung zu haben. Mit der geplanten Strategie können wir eine gute Spitalversorgung für die kommenden Jahre sichern. Die Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges ist nun wichtig für die Bevölkerung, das Spitalpersonal und die Betriebe, die eine Nachfolgelösung erarbeiten sollen. Das Ergreifen von Referenden ist nur eine Verzögerung, wird zu massiven Problemen führen und ganz viel Geld kosten. Ich mag mir nicht vorstellen, wie sich der Spitalbetrieb in den betroffenen Standorten nach einem Referendum entwickeln würde.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Mehrheit der GLP): Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Keiner von uns Kantonsrätinnen und Kantonsräte hat an der Spitalstrategie mitgearbeitet und mitgestaltet. Für die Septembersession 2020 haben wird uns sorgfältig eingelesen und mehrere Gespräche mit Gesundheitsexperten geführt. So haben wir uns eine Meinung gebildet und im September entsprechend votiert und abgestimmt. Wir hätten uns allerdings ein Geriatriekonzept als Basis für diese weitreichenden Entscheidungen gewünscht. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass dies keine Mehrheit findet. Wir teilen jetzt die Meinung des Vorredners Widmer-Mosnang: Die Bevölkerung möchte eine funktionierende, flächendeckende, qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung, welche aber auch bezahlbar ist. Spitzenmedizin ist nicht in jedem Tal möglich, dass haben auch Patientinnen und Patienten gemerkt. Wir haben Vertrauen in die Regierung und in Regierungspräsident Damann, dass die Spitalstrategie sorgfältig, bedürfnisgerecht und – was uns sehr wichtig ist – unter Einbezug der Gesundheitsanbieter vor Ort entwickelt und umgesetzt wird.

Die Grünliberalen unterstützen das vorliegende Paket grossmehrheitlich und sind überzeugt, damit im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung zu handeln.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Ich hatte eigentlich gedacht, wir hätten diese Diskussionen schon geführt. Aber nachdem jetzt verschiedene Fraktionen und Einzelpersonen nochmals gesprochen haben, möchte ich doch nochmals festhalten, was die Position der FDP-Fraktion ist. Wir sagen, was Sie nicht erstaunen wird, Ja zum Gesamtpaket. Nochmals die zwei wichtigsten Gründe:

  1. Wir sehen darin den Weg zur Sicherstellung von Qualität in den Angeboten in diesen Spitalstandorten und bei den GNZ;
  2. Wir sehen darin den Weg zur Sicherstellung der Tragfähigkeit auf der operativen Ebene, sei das im Bereitstellen und Weitertragen der Fachkräfte, die wir so dringend benötigen, sei es auch in der Finanzierung.

Wenn ich jetzt schon spreche, dann sage ich gerne noch etwas zum Ratsreferendum. Wir sind uns ja alle bewusst, dass das Volk mit einbezogen ist, doch es ist Tatsache, dass wir vom Volk gewählt sind und beauftragt sind, solche Dinge, wie wir sie jetzt regeln, tatsächlich zu regeln. Wir haben die entsprechende Kompetenz und auch den Auftrag. Das Gesetz über die Spitalverbunde ist ja bereits in Kraft. Insbesondere ist in Kraft, die alte Formulierung: «Der Kantonsrat legt die Spitalstandorte fest.» Dieser Auftrag wird durch ein Ratsreferendum nicht umgebaut. Dies ist bereits geltendes Gesetz. Wenn also ein Ratsreferendum ergriffen wird, stellt sich die Frage: Worauf richtet es sich? Richtet es sich bei Art. 2bis auf die Standorte mit einem GNZ? Offensichtlich ja nicht, weil wir alle diese GNZ wollen, um möglichst gut bestücken möchten. Richtet es sich gegen andere Details in diesem IV. Nachtrag? Es wäre also höchst schwierig, diese Volksabstimmung im Ergebnis zu interpretieren. Und es wäre sicher auch nicht im Sinne der Ratsreferendumsfordernden, wenn der ganze Prozess den Aufbau von GNZ verzögern würde.

Ich bitte Sie, zu kennen, dass ein Ratsreferendum nicht nötig ist und auch nicht sinnvoll und deshalb einem Ratsreferendum nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Ich schliesse mich allen bürgerlichen Vorredner an, die sehr gut gesprochen haben, ausser zwei Kollegen aus meinen Reihen, die das Ratsreferendum unterstützen wollen. Ich glaube, Böhi-Wil ist seit dem Jahr 2004, ziemlich genau mit mir, im Kantonsrat. Seit damals diskutieren wir Spitaldebatten. Bei alt Regierungsrat Grüninger hiesse s, es muss geschlossen werde. Im Nachhinein glaube ich, hatte er recht. Man hat dann weitergewurstelt, man hat viele Diskussionen geführt, man hat Abstimmung geführt, man hat vor sechs Jahren einen Milliardenbeitrag in Aussicht gestellt und siehe da, es reicht nicht aus – es geht nicht. Und jetzt sind wir da und habe ein Ergebnis, das wir mit über zwei Jahren und über zehn Kommissionssitzungen mit Beratung im Rat, und ich denke mit guter, fundierter Diskussion, und ich habe mehrmals gehört, auch die letzte Debatte, die wir im September geführt haben, war sehr gut. Es wurde von allen Seiten her fair und konstruktiv diskutiert. Wir haben ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Es gibt überregionale Zusammenarbeiten, wir haben einen amtierenden Regierungsrat, der leider krank ist. Regierungsrat Bruno Damann hat sich mit riesigem Engagement, das kann ich bestätigen, in die ganze Sache gelegt, er kämpft, er ist im Toggenburg, er ist in Altstätten, er ist im Oberland, er sucht das Gespräch mit den anderen Kantonen. Er möchte eine Lösung, er möchte nicht einfach einen Beschluss, der dann auf die Seite gelegt wird. Und was machen wir? Wir diskutieren heute doch tatsächlich, und das aus meinen Reihen, ein Ratsreferendum zu ergreifen, wahrscheinlich eine sozialistische Ideologie zu unterstützen, denn das ist nicht ehrlich. Meine Kollegen wollen alles nochmals vors Volks bringen, damit wir die Standorte mit dem Volk diskutieren können, das enttäuscht mich. Als Kommissionspräsident danke ich jedem, der dieses Ratsreferendum entschlossen ablehnt. Ich appelliere auch an meine Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen einen Schritt weiterkommen, wenn Sie unsere Vorlage, die fundiert ist, und das Paket, das wir geschnürt haben ist gut, es ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, aber ein Weg in die richtige Richtung. Böhi-Wil, es wird wohl so sein, wenn Sie damit durchkommen, dann diskutieren wir noch in 30 Jahren mit dir und Güntzel-St.Gallen diese Spitaldebatte, und das will ich nicht. Ich möchte einen Abschluss, ich möchte andere Diskussion in diesem Rat führen, ich möchte auch der Regierung, die sich in der Kommission zusammen mit uns eingesetzt hat, mit einer guten Abstimmung ein Dankeschön überbringen. Unterstützen Sie das Paket.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Böhi-Wil / Mattle-Altstätten auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum) mit weniger als 40 Stimmen (24:88 Stimmen bei 1 Enthaltung) nicht zu. Die erforderliche Mehrheit von einem Drittel der Mitglieder des Kantonsrates nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR ist nicht erreicht.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde mit 86:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Das Ratsreferendum ist abzulehnen.

Zwei Mitglieder unserer Fraktion haben zum Ratsreferendum bereits gesprochen und ersucht es zu unterstützen bzw. es zu beschliessen. Dass das Ratsreferendum fraglich ist, gegen was oder für was es überhaupt ist, hat Noger-St.Gallen bereits ausgeführt. Aber ich möchte Ihnen mitteilen, das die grosse Mehrheit unserer Fraktion das Ratsreferendum zu den Teilgeschäfte ablehnt, insbesondere auch bereits zu diesem Geschäft 22.20.02. Es ist hier doch zu unterscheiden, wenn man den beiden Rednern zum Ratsreferendum gut zugehört hat, dann hat einer gesagt, er sei für die Lösung, die wir beschliessen werde, und der andere hat durchaus zu verstehen geben, dass auch andere Lösungen vorstellbar sind und deshalb eigentlich nicht mehr an uns appelliert, weil das nichts bringe, sondern auf das Volk hofft. Das ist legitim und das schätzen wir in unserer Fraktion und lassen das zu. Aber ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn jemand ernsthaft begründet, er mache das Ratsreferendum bzw. das Referendum, um das Volk zu bitten, den Entscheid, den wir gefällt haben, zu bestätigen, dann weiss ich nicht ganz genau, was er eigentlich will? Ist er naiv oder nicht ganz ehrlich – beides wäre nicht gut. Es kann doch nicht sein, dass wir dadurch auf Rückendeckung hoffen?

Wir entziehen dem Volk oder den Teilen vom Volk bzw. gewissen Gruppierungen das Referendum ja nicht. Das fakultative Referendum ist zu jeder Gesetzesänderung möglich, deshalb muss es nicht das Parlament selber machen, sondern diejenigen die nicht zufrieden sind. Dann sollen sie aber ehrlich dazu stehen, dass sie aus bestimmten Gründen nicht für diese Vorlage sind, aber nicht Rückendeckung einfordern.

Ich erlaube mir aber noch, und das habe ich jetzt gemacht, weil es wirklich um ein grosses und wichtiges Geschäft geht, noch einen Blick zurück auf die Entstehung dieser Kompetenz des Kantonsrates. Mit der Vorlage 22.05.03 «Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde» vom 19. April 2005. Sie finden dieses Geschäft und auch die entsprechenden Kommissionsprotokolle unter der erwähnten Nummer im Ratsinformationssystem. Mit diesem Geschäft wurde der Kantonsrat ermächtigt, die Spitalstandorte festzulegen. Damit wurde auch die Grundlage geschaffen, dass dieser Beschluss dem Referendum nicht untersteht. Diese abschliessende Kompetenzdelegation an unseren Rat hatte in der damaligen Parlamentsdebatte zu keiner Wortmeldung Anlass gegeben. Und wenn ich die Parlamentsdebatten erwähne, diese sind nicht im elektronischen Ratsspeicher enthalten, aber ich verfüge noch über die gebundenen Protokolle der Parlamentsdebatten bis und mit 2008. An jener Sitzung der vorberatenden Kommission vom 17. Mai 2005 hatte übrigens Kantonsrat Werner Ritter aus Hinterforst, als durchaus unverdächtiger Zeuge, den Antrag gestellt, dass der Kantonsrat die Spitalstandorte festlegt. Folgen wir doch dem weisen Antrag des ehemaligen Kantonsrat Werner Ritter.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
2.12.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion ): Auf die Vorlagen ist zuzustimmen.

Ich spreche zu allen neuen Vorlage. Ich mache im Namen der CVP-EVP-Fraktion eine kurze Würdigung. Wir stehen heute vor einer sehr bedeutenden Schlussabstimmung: Neun verschiedene Vorlagen, alle im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung unserer Spitalstrategie. Wir können in dieser Session diese Geschäfte verabschiedeten und ja oder nein sagen. Regierung, Spitalverbund, Verwaltung und vorberatende Kommission, haben über eine lange Zeit hinweg die Geschäfte intensiv diskutiert, abgewogen und nun entschieden. Wir haben ein Ergebnis, welches die Mehrheit hier in diesem Parlament, aber auch eine Mehrheit im Volk gutheisst. Dies in der Überzeugung, dass die teilweise doch einschneidenden Beschlüsse der richtige Schritt für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im ambulanten sowie stationären Bereich sind. Mit der Umnutzung von vier Standorten mit stationärem Angebot und einem weiteren Standort, welcher in einen neuen Verbund eingebracht werden soll, treffen wir einen mutigen, aber auch notwendigen Schritt. Die St.Galler Politik hat sich mehr als 15 Jahren schwer getan mit Entscheiden zu den Spitälern. Eine lange Zeit Ungewissheit Blockaden, fehlender Weitsicht liegt hinter uns. Die Zukunft wird uns zeigen, ob die 15 Jahre Vorlaufzeit notwendig waren oder es einfachen den finanziellen und gesundheitspolitischen Druck brauchte. Es ist wohl beides, den jetzigen Entscheide im Kantonsrat haben aber wohl andere Entwicklungen weit mehr beeinflusst. Die dynamische Entwicklung im Gesundheitswesen mit der Verlagerung von ambulant zu stationär, die zunehmenden Ansprüche der Bevölkerung an eine hohe Qualität und Spezialisierung im Gesundheitsangebot sind das eine. Vielmehr ist aber auch die Einsicht der grossen Mehrheit in der Politik, dass die Spitalpolitik über die Regionen hinaus geplant werden muss. Der Kantonsrat geht nun noch weiter. Von links bis rechts wird eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus gefordert. Die CVP-EVP-Fraktion ist überzeugt, dass die getroffenen Entscheide richtig sind. Mit einem Ja zu den insgesamt neun Vorlagen ist ein wichtiger und grosser Schritt getan. Die Arbeit beginnt jedoch erst recht.

Die Erwartungen an die Regierung, den Lenkungsausschuss und insbesondere an den Verwaltungsrat sind gross. Das St.Galler Volk erwartet, dass die Erstversorgung, die Notfallversorgung und die stationäre Grundversorgung mit der neuen Strategie in der erwarteten hohen Qualität auch künftig angeboten wird. Für eine gute Versorgung jedoch gehören aber alle Angebote im Gesundheitsbereich dazu: Hausärzte, medizinische Ambulatorien, Entlastungsangebote, Spitex-Pflegeorganisationen usw. Die Qualität unserer Gesundheitsversorgung richtet sich künftig nicht allein nach der Anzahl Spitalbetten aus. In der Umsetzung der Spitalstrategie ist es von Bedeutung, dass insbesondere das Personal der Spitalverbunde eng in den Weiterentwicklungsprozess eingebunden wird. Es muss Vertrauen geschaffen werden, das Vertrauen in die Strategie, in die Neuorganisation und in die verantwortlichen Gremien muss auch beim Volk und in der Politik wachsen.

Die CVP-EVP-Fraktion wird in der heutigen Schlussabstimmung zu allem neun Vorlagen ja sagen, sie wird kein Ratsreferendum ergreifen und auch kein allfällig beantragtes Referendum unterstützen. Die Abstimmungsverhältnisse im Kantonsrat waren sehr klar. Unsere Fraktion hat die Vorlagen mit einer grossen Mehrheit gutgeheissen und es ist zu spüren, die Mehrheit des Volkes unterstützt die Vorlagen ebenso.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

in Vertretung des Präsidenten der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
17.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion zu Art. 4ter Satz 1 mit 107:2 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann das bestätigen, was Noger-St.Gallen, Güntzel-St.Gallen und Boppart-Andwil gesagt haben, wir haben das gut gemeint in der Kommission.

Wir wollten wirklich auch die Hausärzte schützen, damit der Kanton nicht überall eingreift. Ich bin aber auch der Ansicht und ich glaube, ich darf das im Namen der Kommission sagen, dass der Antrag der SP-Fraktion, vorgestellt von Surber-St.Gallen, so angenommen werden dürfte und kann und dass das eine gute Variante ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Jeder kann dem Kanton einen Antrag stellen, er möchte auf die Spitalliste kommen und eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton machen. Das kann jeder. Dann muss der Kanton abklären, ist der Bedarf vorhanden, ja oder nein? Wenn er ja sagt, dann wird er das Spital auf die Spitalliste nehmen und wenn er nein sagt, wird er es nicht nehmen.

Dann wird das, was wir entscheiden, im Amtsblatt veröffentlicht, wenn ich richtig informiert bin und dann kann man das vor dem Verwaltungsgericht anfechten, sowohl der, der den Antrag gestellt hat, aber auch alle anderen. Ich habe gestern gesagt, bei der Klinik Oberwaid wurde ein Verfahren eingeleitet vom Kanton Thurgau. Der Kanton Thurgau wollte nicht, dass die Klinik Oberwaid auf die Liste genommen wird und die Vereinbarung gemacht wird und deshalb musste das vor Gericht entschieden werden und so verläuft es.

Wir können einfach abwägen und wir müssen gut argumentieren und dann werden wir vor Gericht gewinnen und wenn wir falsch argumentiert haben, dann werden wir vor Gericht verlieren und das Gericht wird dann sagen, wir müssen es auf die Liste nehmen, oder wir dürfen es nicht auf die Liste nehmen. Das ist relativ einfach und trotzdem relativ schwierig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Ich möchte nochmals zur Privatisierung zurückkommen. Die zentrale Frage ist: Wie kommen wir zur Leistungsvereinbarung, also wie kommen Private zur Leistungsvereinbarung? Sind da hohe Hürden gestellt? Muss das Bundesgesetz geändert werden?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Dem Antrag SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir hatten in der Kommission wirklich die Aufgabe, oder wir wollten grundsätzlich eben mit diesem Art. 4ter keine Konkurrenz der Kantonsspitäler oder der kantonalen Spitäler gegenüber der niedergelassene Ärzteschaft haben und das in diesem Artikel abbilden. Ich kann aber die Formulierung, wie Sie Surber-St.Gallen jetzt gemacht hat, nachvollziehen und ich möchte entgegen der Besprechung, die wir in den Fraktionen hatten, der Fraktion empfehlen, diesem Antrag zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Gerne nehme ich Stellung. Jeder Private kann das Spital Altstätten kaufen, wenn er einig wird mit dem Kanton und mit den Spitalverbunden. Die Spitäler gehören primär jetzt noch den Spitalverbunden. Wenn Sie nicht mehr betrieben werden, werden sie zurückfallen, entweder an den Kanton oder an die Gemeinde, je nachdem, was für ein Vertrag vorhanden ist.

Aber das grosse Problem ist, ich kann nicht garantieren, dass sie auf die Spitalliste kommen. Wenn sie keine Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton erhalten, kann man das Spital betreiben, aber es wird keine Zahlungen von der Krankenkasse geben. Bei Privatpatienten gibt es allenfalls mit den Privatversicherten eine Möglichkeit, dass dort bezahlt wird, aber das kann ich nicht garantieren. Deshalb wird es sehr schwierig für einen Privaten, dass er das übernimmt. Ich kann jetzt nicht garantieren, dass er es nicht bekommt. Ich kann auch nicht garantieren, dass er es bekommt. Man muss es genau abklären, das habe ich gestern auch schon einmal versucht zu erklären.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Kuster-Diepoldsau zu Regierungspräsident Bruno Damann: Ist es möglich oder darf ein privater Anbieter ein Spital wie z. B. Altstätten übernehmen und es, wie wir gehört haben, als Mehrspartenspital betreiben oder darf er das nicht?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich glaube, diese momentane Verunsicherung ist dem Umstand geschuldet, dass wir gestern entschieden haben, zuerst den Kantonsratsbeschluss mit der Festlegung der Standorte und nachher das Gesetz zu bearbeiten. Ich sehe, dass Louis-Nesslau dieses Votum ausgiebig verfolgt und nickt.

Jetzt haben wir natürlich die Situation, dass wir gestern diese Standorte dermassen klar gewollt haben, dass es schwierig wäre, jetzt mit einem Gesetz zu operieren, das sozusagen die Grundlage gäbe, um auf einen Standort zu verzichten, wenn es nicht nötig wäre, ihn zu betreiben. Aber das war eigentlich die Überlegung in der vorberatenden Kommission, wo die FDP-Delegation sich für diese Lösung, die wir in der vorberatenden Kommission getroffen haben, eingesetzt hat. Die Überlegung war: es ist nicht nötig, einen Standort betreiben, der z. B. nahe an einem Mehrspartenspital liegt, wenn eben die Nachfrage nicht da ist. Und das wäre eben die Grundlage mit der Formulierung der vorberatenden Kommission mit dieser expliziten Kann-Formulierung. Ich glaube, wir können das Problem tatsächlich so lösen, dass wir, wie schon Vorredner Güntzel-St.Gallen gesagt hat, auf diese Linie mit dem Antrag der SP-Fraktion umschwenken. Ich glaube auch, dass es genügend klar ist, dass eine Zusammenarbeit mit den privaten Leistungserbringern nötig ist. Das haben wir immer betont und deshalb kann ich Ihnen empfehlen, diesem Antrag der SP-Fraktion zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Danke für ihre Anregung. Wir nehmen das sehr gerne entgegen. Bisher war es leider nicht möglich. Wir werden versuchen, das vielleicht auf die nächste Session möglich zu machen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich schaue nach vorne und sehe immer die grosse Leinwand und wir haben diese Mittel, um sie auch zu benützen. Ich fände es super, wenn wir z. B. diese Anträge hier vorne sehen könnten. Dass wir über den Nachtrag sprechen, das ist allen klar.

Ich stelle immer wieder fest, dass viele die Anträge nicht finden, ich habe ihn zwar vor mir, aber es wäre ein Vorteil.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich meine, dass die Änderungen der SP-Fraktion grundsätzlich richtig sind. Wenn eben kein privates Angebot da ist, dann verstehe ich unsere gestrige Diskussion und Beschlüsse so, dass dort ein GNZ – wie es dann ausgestaltet ist, ist die andere Frage – durch den Kanton zu betreiben ist, sonst wären die Standorte falsch aufgeführt und die Wahlmöglichkeit. Also dass im ersten Fall der Kanton diese Pflicht bzw. der Spitalverbund diese Pflicht hat, ist für mich richtig von der sprachlichen Formulierung her, wenn es keine privaten Anbieter gibt.

Umgekehrt ist es auch richtig, am Schluss das «werden kann» zu ändern, damit es dort wieder verpflichtend ist. Man kann es machen, weil dieser Nachweis ist wieder ein zeitliches Element. Wann muss es erfüllt oder nicht erfüllt sein? Deshalb empfehle ich persönlich, weil wir das nicht ausdiskutiert haben – die verschiedene Anträge lagen uns nicht alle vor –, dass wir in diesem Fall bei Art. 4ter der Variante der SP-Fraktion zustimmen. Die wurde noch ergänzt, wie Surber-St.Gallen gesagt hat, bzw. wie es auf dem Blatt steht. Dass dort eben auch mit privaten Leistungserbringern die Zusammenarbeit gesucht werden soll. Ich bitte Sie, dieser Formulierung zuzustimmen, weil sie für mich mit den Beschlüssen von gestern kongruent ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: verzichtet im Namen der GRÜNEN-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 4ter mündlich zu bestätigen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe jetzt den korrigierten Antrag der SP-Fraktion nicht so schnell gefunden, aber ich meine, dass er unseren Antrag eigentlich einbezieht und noch ergänzt. Wir werden deshalb unseren Antrag zugunsten des SP-Antrags zurückziehen und unterstützen den SP-Antrag in dieser korrigierten Version. Die Begründung dazu ist bereits geliefert worden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung scheint trivial, ist sie jedoch nicht. Surber-St.Gallen hat das eben sehr detailliert ausgeführt. Die Festschreibung der Formulierung, wie Sie von der SP-Fraktion vorgeschlagen wird, nimmt den Kanton klarer in die Pflicht. Das unterstützen wir.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Art. 4ter. (Gesundheits- und Notfallzentren). Surber-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 4ter wie folgt zu formulieren: «Der Spitalverbund betreibt an den nach Art. 2bis Bst. b dieses Erlasses festgelegten Standorten Gesundheits- und Notfallzentren, soweit dieses Angebot nicht hinreichend durch private Leistungserbringer aufgebaut und sichergestellt wird. Er arbeitet soweit möglich mit privaten Leistungserbringern zusammen.»

Hier sind wir nun wieder bei diesen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) angelangt. Die Regierung hatte vorgesehen, dass der Spitalverbund diese GNZ betreibt, wenn diese nicht von Privaten betrieben werden können. Die Kommission hat dann eine weitere Kann-Formulierung hineingenommen und beantragt nun den Wortlaut, dass eben der Spitalverbund diese betreiben kann, sofern sie nicht von Privaten betrieben werden können. Also wir haben hier zwei Kann-Formulierungen in dieser Gesetzesbestimmung. Wenn Sie diese anschauen, dann bedeutet dies effektiv, wenn kein GNZ durch Private betrieben wird, dann ist auch der Spitalverbund nicht in der Pflicht, ein solches zu betreiben. Wir haben also die Situation, wenn es niemand Privates betreibt, wird gar keines betrieben.

Das ist das eine und das andere ist: Der Spitalverbund kann nur dann GNZ betreiben, wenn es ein Privater nicht betreiben kann. Und ein Privater wird es immer betreiben können. Ob er will, ist dann die andere Frage. Also haben wir eine Gesetzesbestimmung, die eigentlich ausschliesst, dass der Spitalverbund ein GNZ betreibt.

Und das möchten wir gerne verhindern mit diesen beiden Anträgen. Sie sehen das auf dem grauen Blatt. Bei der Version, die Ihnen vorliegt, wurde das erste «kann» nicht durchgestrichen, deswegen ist es vielleicht ein bisschen verwirrend. Eine bereinigte Version ist im System aufgeschaltet. Wir wollen wirklich, dass diese beiden Kann-Formulierungen herauskommen, damit gewährleistet ist, dass, wenn keine Privaten ein GNZ betreiben, der Spitalverbund in der Pflicht ist, ein solches zu betreiben, und dass der Spitalverbund auch eines betreiben kann, selbst wenn Private dies auch könnten, aber nicht tun. Und deswegen möchten wir diesen Antrag einreichen, ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt und danke Ihnen, wenn Sie dies unterstützen, damit wir wirklich gewährleisten, dass eben diese GNZ auch betrieben werden und betrieben werden können. Wir haben in der Kommission über solche Kann-Formulierungen diskutiert. Diese eine wurde bewusst hineingenommen und die andere, habe ich den Eindruck, ist uns ein bisschen durchgerutscht, diese zweite Kann-Formulierung, wo es darum geht, dass der Spitalverbund eigentlich gar nicht kann, weil Private immer können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion zu Art. 4bis Abs. 1 mit 85:26 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Warzinek-Mels: Ich habe keinen Rückweisungsantrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich habe Warzinek-Mels so verstanden, dass er einen Rückweisungsantrag gestellt hat.

Wenn ein Rückweisungsantrag gestellt wird, müsste man selbstverständlich zuerst über diesen abstimmen, bevor man über Ja oder Nein bzw. die beiden Varianten abstimmt. Aber wenn Warzinek-Mels keinen Antrag gestellt hat, liege ich jetzt falsch und ich stelle keinen Antrag. Ich möchte nur wissen, ob ein Rückweisungsantrag gestellt wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche nur ganz kurz zum Antrag der Regierung. Die Regierung hat sehr lange diskutiert, ob sie ein rotes Blatt mit einem Antrag machen wolle, weil hier es etwas hineingerutscht ist, was eigentlich nicht hinein sollte. Ich kann aber Warzinek-Mels und Ammann-Waldkirch sehr gut begreifen.

Ich war selber in dieser Situation, dass die Ambulanz in den Spitälern zum Teil etwas ausgiebig gemacht wird. Aber wir müssen genau das, was Boppart-Andwil gesagt hat, verhindern. Es können Konkurrenten von anderen Spitälern in ein Kanton kommen und können einfach etwas aufmachen und dann müssen wir im Kantonsspital oder in einem anderen Spital etwas zumachen, was nicht sinnvoll ist. Ich spreche hier z. B. von einer Dialysestation. Das sollte in einem Zentrum auch gemacht werden. Das können auch Private machen, aber es sollte nicht passieren, dass das Kantonsspital das nicht machen darf. Deshalb bitte ich Sie, auf die Version der Regierung einzuschwenken. Wir haben keinen Antrag gestellt, weil ich gewusst habe, dass dieser Antrag von einer Partei kommt und deshalb bitte ich Sie, der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es gibt den bekannten oder oft gesagten Spruch – und den habe ich oft belächelt –, wenn man eingangs eines Geschäfts sagt: «Und wir haben uns intensiv mit dieser Frage befasst ... ». Ich bin ehrlich, wir haben uns am letzten Montag früh im Rahmen der zweiten Fraktionssitzung mit diesem Antrag befasst und die Fraktion hat mir geglaubt. Wir haben keine lange Diskussion geführt und wenn ich jetzt die Pro- und Kontraargumente höre, war unser Entscheid nicht falsch, aber er war vielleicht auch nicht richtig. Was ich feststelle, ist eine gewisse Unklarheit bei beiden Varianten. Beim Antrag der vorberatenden Kommission ist das zeitliche Element völlig offen. In welchem Zeitpunkt muss das feststehen oder nicht feststehen? Ist das sofort oder muss man einige Zeit warten, um zu entscheiden, dass man quasi konkurrenzieren kann? Das ist auch offen. Gleichzeitig, und ich meine, das hat Ammann-Waldkirch in seinem Votum deutlich gesagt und andere haben es mindestens nicht bestritten, ist es erstens auf jeden Fall eine Frage einer gewissen Kooperation zwischen Spital und Privat, also den Ärztegesellschaften und zweitens kommt für mich ein weiteres Element ein bisschen spät, aber es kommt noch zur Überlegung: Wo kann die Konkurrenz sein? Weil, die ambulanten Behandlungen – das haben wir jetzt tage- und wochenlang in der Kommission und gestern in der Eintretensdebatte in der Debatte über die Spitalstandorte mehrfach gehört und es wurde von niemand bestritten – haben einen deutlich höheren Anteil im Gesundheitswesen und dieser wird noch zunehmen. Wo kann die Konkurrenz sein, wenn es eine gibt? Das ist mir jetzt beim Zuhören erst bewusst geworden.

Für mich war es selbstverständlich, aber es steht nirgends, dass diese ambulante Konkurrenz nur – das «nur» hier ist nicht wertend, sondern feststellend – im Spitalgebiet passieren kann. Wenn ich an die Diskussion denke, die man vor einem oder anderthalb Jahren in Rapperswil hatte, war es eben nicht in Uznach, sondern es war eine Aussenstelle, in einer anderen Gemeinde, an einem anderen Ort, die aber vom Spital betrieben wurde und das ist nach meinem Verständnis eine klare Konkurrenzierung der privaten Ärzte. Hingegen wenn das ambulante Angebot im Spital passiert, und diese Frage bringe ich auch erst jetzt in die Diskussion ein: Anstatt eines Schnellschusses, und ich bin nicht ein Freund davon, dass wir zwingend nochmals etwas beraten müssen, aber wenn Sie zurückweisen, kann man diese Frage von der Formulierung her vielleicht ein bisschen glücklicher formulieren, als so, wie wir dem jetzt zugestimmt haben. Ich stelle nicht den Antrag auf Rückweisung, aber wenn Sie zurückweisen, gibt es vielleicht eine bessere Lösung als Ja oder Nein, denn beide Varianten lassen in der sprachlichen Ausgestaltung Interpretationen zu. Aber die Kommunikation, ich meine, das sei im Fall Rapperswil auch nicht glücklich gewesen und dann war es noch ein bisschen eine andere Zusammensetzung, aber darüber müssen wir nicht mehr diskutieren. Deshalb entscheidet jeder nach seinem Gewissen: ambulant Ja oder Nein. Ich bin mir unsicherer denn je – am Montag war es klar und jetzt ist es mindestens ambivalent.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Trotz der flammenden Rede von eben werden wir Grünliberalen das Rückkommen auf die Formulierung Regierung unterstützen. Die Argumente diesbezüglich wurden bereits dargelegt und wir schliessen uns an.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Warzinek-Mels: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion ist abzulehnen.

Da der Antrag von drei Fraktionen eingereicht wurde, gehe ich davon aus, dass er somit eine Mehrheit finden wird. Offensichtlich hat lediglich die FDP-Fraktion Bedenken, hier die Ergänzung der vorberatenden Kommission zu streichen und am Entwurf der Regierung festzuhalten. Auch ich würde gegen den Antrag und somit für die Variante der vorberatenden Kommission stimmen und möchte dies zumindest kurz ausführen. Es ist ein Nebenschauplatz, aber ich bin in gleichwohl dankbar, wenn Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken, denn es gilt auch hier, Fehler zu vermeiden.

Es geht in diesem Punkt um spitalambulante Leistungen, die innerhalb der Spitalinfrastruktur erbracht werden. Die in der Begründung der drei Fraktionen formulierten Bedenken mögen richtig sein. Die Ergänzung durch die vorberatende Kommission ist wohl unglücklich formuliert. Sie nun einfach zu streichen, kann aber genauso falsch sein. Insbesondere möchte ich Folgendes zu Bedenken geben: Im spitalambulanten Bereich, den wir mit dieser Streichung stärken, erleben wir seit Jahren ein starkes Kostenwachstum. Ich zitiere z. B. Pascal Strupler, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit. Dieser hat im Jahr 2017 gesagt, und dasselbe gilt nach wie vor: «Stark gestiegen sind die Kosten im Bereich «Spital ambulant»: Zwischen 2009 und 2015 wuchsen sie pro Kopf um insgesamt 36 Prozent. Während ein starker Anstieg der Konsultationen in den Spitalambulatorien (+33 Prozent seit 2009) zu verzeichnen ist, blieben die Bruttoleistungen pro Konsultation stabil. Das Kostenwachstum ist somit vor allem auf eine Mengenausweitung zurückzuführen.» Es gibt zahlreiche Quellen, die genau dasselbe sagen und somit dürfen wir festhalten: Wir sehen wohl beides. Spitalambulatorien werden massiv ausgebaut, nicht nur, weil man Leistungen von stationär nach ambulant verschiebt, sondern insbesondere auch, weil dort ein Wachstum der Spitäler per se stattfindet und dies durchaus in direkter Konkurrenz zu niedergelassenen und privaten Anbietern.

Bitte seien Sie sich bewusst, dass der Kostensteigerung im spitalambulanten Bereich mit diesem Streichungsantrag Vorschub geleistet wird. In der Begründung wird erwähnt, dass ein privater Leistungserbringer den Spitalverbund mit einem Angebot in der Form konkurrenzieren könnte, dass der Spitalverbund ein Angebot sogar abbauen müsste.

Bitte bedenken Sie aber auch, dass Sie mit der Streichung dieser nicht ganz idealen Ergänzung der vorberatenden Kommission das genaue Gegenteil bewirken. Nun kann der Spitalverbund auch nach dieser Diskussion und dem Entscheid im Kantonsrat geradezu ermutigt und gestärkt mit Angeboten auf den Gesundheitsmarkt kommen und bestehende Angebote von privaten konkurrenzieren. Bitte bedenken Sie auch, der Spitalverbund ist mächtig, er ist gross, er ist gewichtig, wenn er will, dann kann er es sich leisten bspw. eine nicht rentable Sprechstunde an einem Spitalstandort zu betreiben, bis es einen kleinen, sinnvoll und kostengünstig arbeitenden Anbieter zur Aufgabe zwingt. Die Spitalverbunde bekommen mit diesem Antrag Macht, viel Macht. Sie leisten der Staatsmedizin hier Vorschub, daher stände es den bürgerlichen Parteien gut an, diesen Streichungsantrag nicht zu unterstützen. Bitte bedenken Sie auch, die Regierung, in ihrer Weisheit, hat keinen Antrag gestellt. Warum folgen wir nicht der Regierung und lassen diese Ergänzung der vorberatenden Kommission, wie sie ist? Eigentlich müsste der Text nochmals in der vorberatenden Kommission diskutiert werden. Ich verstehe auch, dass es wohl ein zu kleiner Nebenschauplatz ist, um dafür nochmals die Kommission zusammenzurufen. Der Plan der Regierung war es wohl, die Formulierung so zu belassen und dann bei nächster Gelegenheit, wenn das Gesetz wieder offen ist, eine wohl bessere, eine bedachtere Korrektur vorzunehmen. Ich bin mir sicher, das es eine bessere Formulierung gibt als die der vorberatenden Kommission, sie muss jedoch erst noch gefunden werden. Mit einer Streichung machen wir aus einem Fehler nur einen neuen Fehler. Folgen Sie der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission und lehnen Sie den Antrag der CVP-EVP-, SVP- sowie SP-Fraktion ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion und SP-Fraktion in Art. 4bis Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Dieser Art. 4bis wurde in der Kommission ausgiebig diskutiert. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass unsere Absicht, den niedergelassenen Ärzten keine Konkurrenz der kantonalen Spitäler aufs Auge zu drücken, in Art. 4ter abschliessend abgebildet ist.

Mit dem Art. 4bis, also so, wie er in der vorberatenden Kommission durchkam, schiessen wir uns eigentlich ins eigene Bein. Wenn wir diesem Artikel in der Fassung der vorberatenden Kommission zustimmen würden, hätte das die Folge, dass z. B. ausserkantonale Spitalverbunde wie die Spital Thurgau AG oder Privatkliniken dem Kantonsspital gewisse Leistungen, die sie heute anbieten, verbieten könnten, weil sie eben durch diese selber abgedeckt werden könnten. Das würde unserem Spital wirklich schaden und darum bitte ich Sie, der Fassung der Regierung zuzustimmen und in diesem Fall für einmal nicht der Fassung der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Art. 4bis Abs. 1 (weitere Leistungen). Ammann-Waldkirch: (im Namen der FDP-Fraktion): Die Ergänzung im Antrag der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt betreffend Art. 4bis Abs. 1 will doch nichts anderes, als dem Grundsatz Privat vor Staat nachzukommen.

Es sollte jedoch klar sein, dass man in der medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich zuerst die Lösung mit praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, seines Grundversorgers und Spezialisten, und erst bei klarem Mangel in der Gesundheitsversorgung eine staatliche Lösung anpeilen muss. Sie schaffen mit dem Streichungsantrag ungleiche Spiesse zu Ungunsten der praktizierenden Ärzteschaft und von anderen Leistungserbringern wie Apothekern usw.

Dass ein ambulanter Leistungserbringer allenfalls ambulante Leistungen eines Spitalverbundes in Frage stellen könnte, wäre aus liberaler Sicht gut und im Sinne der freien Marktwirtschaft, soweit man in diesem Bereich noch davon reden kann. Die oder der Bessere wird obsiegen. Wir halten den Antrag der vorberatenden Kommission aus diesen Gründen für den richtigen Weg. Die klare Mehrheit scheint dies anders zu sehen. Demgegenüber opponieren wir jedoch im Sinne der Kontinuität des bisherigen Praxis nicht. Wird dem Streichungsantrag zugestimmt, so ersucht die FDP die Spitalverbunde, mit der notwendigen Rücksicht auf die praktizierende Ärzteschaft zu agieren. Diese Überlegungen sind für uns wichtiger Teil der Materialien zu diesem Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-Fraktion zu Art. 2bis Bst. b mit 92:19 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Am Entwurf der vorberatenden Kommission ist festzuhalten.

Ich bitte Sie, der Vorlage der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Wir haben das in der Regierung auch intensiv diskutiert und sind der Meinung, dass die Variante der vorberatenden Kommission besser ist, weil so engen wir das Ganze nicht ein, wie Noger-St.Gallen schon gesagt hat. Es wird sehr unterschiedlich sein und wird in Wattwil etwas anderes brauchen als z. B. in Rorschach.

Ein zweiter Punkt, der mich ein bisschen überzeugt hat, dass es gut ist, wenn die Betten rausgestrichen sind, ist die Ärzteschaft. Die Ärzteschaft hat die Betten relativ intensiv bestritten und gesagt, das sei nicht sinnvoll. Die Spitäler seien doch so nahe, dass man, wenn man jemanden ins Spital bringen muss, das relativ gut machen kann und die Distanz nicht so gross ist. Und deshalb bin ich eigentlich froh, dass die vorberatende Kommission die Betten herausgenommen hat. Deshalb bitte ich Sie, das auch so zu belassen, wie die vorberatende Kommission das gemacht hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Der Antrag SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, am Entwurf der vorberatenden Kommission festzuhalten. Wir haben diese Frage intensiv in der vorberatenden Kommission diskutiert. Ich glaube, wir müssen sehen, dass wir uns hier auf der Ebene eines Gesetzes bewegen und die Flughöhe entsprechend gewählt werden muss. Wenn wir bei den GNZ nicht explizit von einem Bettenangebot sprechen, heisst das noch lange nicht, dass es keine Betten gibt. Auch in einer Tagesklinik z. B. gibt es Betten und deshalb ist das noch nicht ein Mini-Spital.

Selbstverständlich wird es Betten in diesen GNZ haben. Wie die GNZ operativ mit diesem Thema umgehen, ob sie vielleicht für eine Überwachung über eine Nacht hinweg solche Betten betreiben, ist eine Frage der konkreten Ausgestaltung vor Ort. Also nicht den Eindruck erwecken wollen, da würden kleine Mini-Spitäler entstehen, sondern wirklich die GNZ, so wie sie jetzt geschildert wurden, auf den Weg schicken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Art. 2bis Bst. b am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Hier geht es um die Frage, wie die GNZ ausgestattet sein sollen. Die Regierung hatte vorgesehen, dass eben nach Bedarf in den Regionen diese GNZ aufgebaut werden sollen und je nach Bedarf eben hier auch einzelne Betten zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir sind der Meinung, dass wir dies so belassen sollten, dass wir wieder auf die Version der Regierung zurückgeben sollten. Die Kommission hat dieses Bettenangebot herausgestrichen. Warum sind wir dieser Meinung?

Selbstverständlich haben wir es jetzt gehört, diese GNZ, was daraus wird und ob daraus dann etwas wird und wie diese ausgestattet sein werden, wissen wir heute nicht.

Aber wenn diese realisiert werden können, dann sind wir doch der Meinung, es sollte auch vorgesehen sein, dass dann, wenn das regional eben Sinn macht, hier auch eine gewisse Bettenkapazität zur Verfügung gestellt wird, für jene Menschen, die darauf angewiesen sind, zur Beobachtung allenfalls oder weil sie eben nicht gleich nach Hause gehen können, vielleicht auch ältere Menschen, die einmal einen kleinen Eingriff machen müssen und die eben wirklich zur Beobachtung auch eine Nacht bleiben müssen, dass das dann auch möglich ist in diesen GNZ. Ich glaube, wir schwächen diese von vornherein, wenn wir das Vorsehen einer Bettenkapazität hier aus dem Gesetz streichen. Deswegen bitte ich Sie, diese wieder ins Gesetz hineinzuschreiben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: zieht den Rückweisungsantrag im Namen der GRÜNE-Fraktion zurück.

Ich bin etwas irritiert, ich kenne die Gepflogenheiten hier noch nicht so gut, aber Regierungsrat Mächler hat meine Frage nicht beantwortet oder hat allenfalls nicht die Absicht, sie zu beantworten. Das ist ihm offenbar freigestellt. Weiter hat die GRÜNE-Fraktion entschieden, dass wir aufgrund dieser Diskussion den Antrag zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Ich entschuldige mich, dass es vielleicht ein bisschen unklar war. Die Spitalverbunde müssen eingebunden werden, was wir in den Regionen mit den GNZ machen, also die werden dabei sein.

Ich werde das nicht allein aushandeln, weil bei ihnen wird das Spital geschlossen und wir müssen das auch mit den Spitalverbunden und mit den Fachleuten diskutieren, wie das aussehen wird. Also das wird selbstverständlich, dass die Spitalverbunde dabei sind und die Spitalverbunde haben bis jetzt die GNZ unterstützt, aber sie wollen diese ganz klar nur subsidiär betreiben und nicht im «Lead» sein für solche GNZ, wenn die niedergelassenen Ärzte das machen wollen und sollen. Also für mich ist es nicht nur ein Wollen, sondern ein Sollen. Ich glaube, die niedergelassenen Ärzte tun gut daran, wenn Sie hier mitmachen und die GNZ mit unterstützen, weil sonst wird es wirklich eine gewisse Konkurrenz geben zu den niedergelassenen Ärzten. Das wollen wir eigentlich nicht. Das wäre nicht sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Schwager-St.Gallen zu Regierungspräsident Bruno Damann:

Es tut mir Leid, Herr Regierungspräsident, wenn ich nochmals nachfragen muss. Sie haben gesagt «intensiv diskutieren» – das müssen wir über das GNZ wirklich. Sie haben mir die Frage beantwortet, dass es nicht die Idee des Spitalverbundes war, diese GNZ einzuführen, das habe ich gehört. Sie haben aber nicht erklärt, was die Haltung der Vertreterinnen und Vertreter der Spitalverbundes konkret zur Idee der GNZ ist. Das sind Fachleute, die wissen, wie man GNZ betreibt. Mich hätte interessiert, was diese Fachleute zur Idee der GNZ und des «N» innerhalb der GNZ sagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich nehme gerne Stellung zu den Fragen.

Zu Schwager-St.Gallen: Es ist der Lenkungsausschuss mit der KPMG, die das entwickelt haben. Wir stehen dazu, es war auch, und das wurde gestern oder vorgestern in der Debatte von der SVP-Fraktion gesagt, ein bisschen ein Entgegenkommen gegenüber der Initiative, welche die SVP gestartet hat.

Zur Privatisierung eines GNZ: Es ist auch die Idee, dass diese privat betrieben werden. Es ist nicht sinnvoll, wenn wir das vom Staat aus betreiben, wenn es auch Private machen können. Das ist auch ganz klar immer so gesagt worden. Die Spitalverbunde sind nur subsidiär da, um ein GNZ zu betreiben, wenn niemand es betreiben will und wir das Gefühl haben, es sei nötig, dass es betrieben wird. Leistungsvereinbarungen können wir natürlich machen, diese sind aber zum Teil nicht nötig, nur wenn sie Gelder bekommen sollten. Wenn die Privaten nachweisen können, dass sie Geld brauchen, dann können wir Leistungsvereinbarungen machen. Aber das Ziel ist wirklich, dass wir die GNZ, Notfallzentren oder Ärztehäuser oder was auch immer es sein wird, durch Private betreiben lassen. Wir wollen keine Konkurrenz zu den niedergelassenen Ärzten. Die Zurückweisung, den Antrag der GRÜNE-Fraktion muss ich bekämpfen, weil es keinen grossen Sinn macht. Was möchte jetzt die vorberatende Kommission entscheiden, was in diesen GNZ enthalten sein muss? Es ist eine nicht so schöne Angelegenheit, das ist mir klar. Aber hier müssen die Verhandlungen mit den regionalen Verantwortlichen passieren und da müssen wir regional wirklich sagen können, ist es gut, was wollen Sie?

Hier ein Beispiel: PizolCare ist ein wirklich gut ausgebautes Ärztenetz im Sarganserland. PizolCare könnte ein solches Zentrum betreiben, ohne dass man es vermutlich noch gross ändern müsste. In Wattwil braucht es sicher etwas anderes als vielleicht in Rorschach. In Rorschach kann ich mir vorstellen, dass das Kantonsspital das weiter betreibt, z. B. die ambulante Onkologie, oder ich glaube auch eine Dialysestation ist in Rorschach. Sie können als vorberatende Kommission gar nicht gross Stellung nehmen, was in jeder Region gemacht werden soll. Die GNZ müssen noch ausgereift werden und das braucht noch relativ viele Gespräche mit den Regionen. Ich habe bewusst noch nicht mit diesen Gesprächen begonnen, weil ich zuerst die erste Lesung hinter mich bringen wollte, damit ich auch weiss, was passieren wird. Jetzt ist klar, wie das abgesteckt wird. Jetzt müssen wir intensiv diskutieren, weil an gewissen Orten werden schon relativ schnell die ersten Pläne da sein und die Spitäler werden geschlossen. Rorschach ist für nächstes Jahr geplant. Hier müssen wir wissen, was machen wir dort. In Flawil ist es sehr wichtig, dass wir schnell mit Solviva und mit den Ärzten in Flawil – wir haben einen Workshop im Oktober festgelegt – ausarbeiten, wie dieses Haus aussehen kann und deshalb kann eine vorberatende Kommission uns nicht stark helfen. In Rorschach habe ich auch schon einen Termin. Jetzt wird der nächste Termin abgemacht, der Stadtpräsident von Rorschach ist auf mich zugekommen. Da bin ich gerne bereit, mit Hilfe des Spitalverbunds etwas Gutes zu machen.

Jede Region wird es anders gestalten und hier sind die Regionen gefragt. Hier sind die niedergelassenen Ärzte gefragt und hier müssen wir einfach klar sagen, es wird nicht viermal das gleiche GNZ bestehen, sondern es wird vier Mal ein anderes GNZ geben. Wie Güntzel-St.Gallen gesagt hat, wenn es natürlich über Finanzen des Kantons geht oder wenn wir als Kanton das betreiben, dann ist es denkbar, dass es nochmals in den Kantonsrat kommt. Es ist ein bisschen unschön, das gebe ich zu, dass die Bevölkerung im Augenblick noch nicht genau weiss, wie ein GNZ aussieht, aber ich werde Ihnen versichern, ich werde alles einsetzen, was in meiner Kraft liegt, damit die Versorgung des Kantons weiterhin gut dasteht und damit jede Region das bekommt, was sie will und nicht das, was wir ihr aufdrängen möchten. Deshalb bitte ich Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Ich stelle mir hierbei folgende Fragen: Wie weit ist die Regierung bereit, allenfalls eine gewisse Privatisierung der einzelnen Standorte zu unterstützen? Sind da schon Studien im Gang? Das ist für mich eine zentrale Frage. Müssten allenfalls die Leistungsvereinbarungen, die vom Bundesrat vorgegeben sind, geändert werden, damit von kantonaler Seite die allenfalls privaten Leistungsträger auch unterstützt werden können?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen. Ich danke den Vorrednern Noger-Engeler-Häggenschwil, Boppart-Andwil, Surber-St.Gallen und Güntzel-St.Gallen, deren Argumentation wir aus Sicht der FDP-Fraktion in diesem Punkt beipflichten und Sie auch bitten, diesen Antrag auf Rückweisung abzulehnen. Unsere Begründung ist wie folgt: Ich glaube, das Anliegen ist im Wesentlichen durch den Gesetzestext abgebildet, indem die GNZ nach Bedarf abgestimmt werden. Das ist im Einzelfall zu prüfen und wird sich je nach Region unterschiedlich ausbilden. Wie darauf hingewiesen, wurden mit dem Geschäft 34.20.09 «Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung» auch die entsprechenden Mittel bereitgestellt, um diese GNZ finanziell zu unterstützen. Ich bitte Sie, den Antrag der vorberatenden Kommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Schwager-St.Gallen zu Regierungspräsident Bruno Damann: Die Regierung ist in engem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Spitalverbunde und mich hätte interessiert, ob diese Idee der GNZ aus dem Kreise der Spitalverbunde gekommen ist oder ist das eine Idee der Regierung? Und was halten die Spitalverbunde ganz konkret von dieser Idee , wie stellen sie sich dazu? Ich glaube, dazu dürfen wir sicher heute einige Auskünfte bekommen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der GRÜNEN-Fraktion ist abzulehnen.

Auch ich beantrage oder empfehle im Namen der SVP-Fraktion, diesen Antrag nicht zu unterstützen und zwar nicht deswegen, weil alles klar ist. Hier teile ich die Beurteilung der Votantinnen der Grünen. Es sind viele Fragen offen, aber das war schon bekannt, bevor wir gestern die definitiven Standorte der Spitäler und die wahrscheinlichen Standorte der GNZ festgelegt haben. Das war aus der Botschaft, aber auch aus den Beratungen der vorberatenden Kommission abzuleiten oder bekannt. Ich erwähne etwas, das wir gestern beim Eintreten auch festgehalten haben.

Wie bereits erwähnt, müssen auch das genaue Angebot und die Organisation und Trägerschaft der GNZ noch genauer eruiert und festgelegt werden, wobei auch unterschiedliche Lösungen für die verschiedenen Standorte nicht auszuschliessen sind.

Wenn wir nun diesen Auftrag an die Kommission zurückgeben, also den Auftrag, das besser auszugestalten bzw. zu definieren, dann wäre es für mich der falsche Zeitpunkt. Seit gestern, weil der Kantonsratsbeschluss nur in einer Lesung behandelt wird, ist klar, wo die Spitäler bleiben und wo sie mittelfristig aufgehoben werden. Ich glaube, das darf und muss auch nochmals gesagt werden: Es ist nicht mit Rechtskraft dieser Vorlage irgendwann Ende Jahr oder nach einem Referendum alles fertig, sondern es braucht die Übergangsfristen, bis die einzelnen Spitäler geschlossen sind. Und deshalb müsste meines Erachtens die Regierung von sich aus, wenn sie nicht schon dran ist, bzw. das Gesundheitsdepartement, diesen Fragen jetzt nochmals konkret nachgehen. Aber ich gehe davon aus, dass Gespräche stattgefunden haben, um dass, nachdem jetzt mindestens die Variante der vorberatenden Kommission beschlossen wurde, was die Standorte betrifft, nicht von vorne begonnen werden muss. Sollten dann neue Erkenntnisse kommen, ist nicht auszuschliessen, dass das allenfalls nicht mehr auf Stufe Regierung alleine entschieden werden kann. Dann würde das allenfalls eine Zusatzbotschaft später an diesen Rat bedingen, aber jetzt zurückzuweisen und zu erwarten, dass wir vor der Novembersession das Ei des Kolumbus bzw. die genau richtige Ausgestaltung der GNZ definiert haben und Sie es an Ihrer Novembersitzung Sessionen bestätigen, das ist für mich eine Illusion und es ist auch ein Eingriff – mindestens in der ersten Phase – ins operative Geschäft.

Deshalb lehnen Sie bitte diesen zwar nicht unbegründeten, aber zum falschen Zeitpunkt gestellten Antrag ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der GRÜNEN-Fraktion ist abzulehnen.

Selbstverständlich sind diese GNZ wie Sie heute in der Vorlage der Regierung vorgesehen sind, kein adäquater Ersatz für die Regionalspitäler. Wir haben uns deshalb gestern auch stark gemacht für den Erhalt der Regionalspitäler. Selbstverständlich werden an diesen GNZ keine Fachärztinnen und Fachärzte ausgebildet werden. Aber an anders gestalteten, vielleicht noch stärker redimensionierten Notfallpraxen werden auch keine Fachärztinnen und Fachärzte ausgebildet werden. Auch deshalb haben wir uns schliesslich für den Erhalt der Regionalspitäler ausgesprochen, denn dort werden heute Fachärztinnen und Fachärzte ausgebildet. Dort funktioniert die Weiterbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.

Wenn Sie hier einen Rückweisungsantrag an die Kommission beschliessen, dann werden wir für die Bevölkerung auf dem Lande nichts gewinnen. Wir haben hier einen Vorschlag der Regierung vorliegen, wie sie sich diese GNZ ungefähr vorstellt. Selbstverständlich ist da sehr vieles nicht definiert. Wir wissen nicht, wie diese GNZ aussehen werden.

Es ist vielleicht richtig, vielleicht wird es weniger private Niedergelassene geben, die interessiert sind am Betrieb eines solchen GNZ. Deswegen sehen wir nachfolgend in den Artikeln auch vor, dass ein solches GNZ eben nicht nur betrieben werden kann, sondern betrieben werden muss. Es ist auch in der Vorlage der Regierung vorgesehen, dass es da eine gewisse finanzielle Ausstattung geben soll. Sie haben im Finanzbeschluss gesehen, dort sind etwas über 6 Mio. Franken vorgesehen für den Betrieb der GNZ. Wir würden diese also mit einem gewissen finanziellen Polster ausstatten. Aber ich sage es Ihnen ehrlich, auch wir haben grosse Zweifel, dass diese GNZ wirklich funktionieren werden. Aber ich sage es Ihnen noch einmal: auch das ist der Grund, weshalb wir uns für den Erhalt der Regionalspitäler eingesetzt haben und dies ist für uns kein Grund, hier die Kommission noch einmal zu bemühen, sich Gedanken über die GNZ zu machen, denn ich glaube nicht, dass wir hier weiterkommen werden. Es wird vage bleiben und letztlich wird sich in der Realität zeigen, wie sich das denn effektiv in den Regionen entwickelt. Ich bitte Sie daher, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Der Rückweisungsantrag der GRÜNEN-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir verstehen die Bedenken der Grünen gegenüber dem Konzept der GNZ, so wie es im Moment da steht und noch nicht vollständig überzeugt. Verschiedentlich hat die niedergelassene Ärzteschaft an geplanten GNZ-Standorten mitgeteilt, dass ein GNZ in der zurzeit geplanten Form für sie keine gangbare Option sei. Diese breite Ablehnung ist dringend zur Kenntnis zu nehmen. Wir setzen Vertrauen in die Regierung, die gemäss den gestrigen Ausführungen von Regierungspräsident Damann offen ist und Hand bieten wird für eine regional angepasste und unterschiedlich ausgerichtete Ausgestaltung der einzelnen Konzepte vor Ort.

Die Formulierung der Regierung lässt diese Flexibilität zu. Es ist wichtig, die regionalen Anliegen von Bevölkerung und Fachpersonal aktiv mit einzubeziehen. Aus diesen Gründen werden wir bei Art. 2bis Bst. b den Antrag auf Rückweisung ablehnen und den unveränderten Vorschlag der Regierung, wie in der Antrag der SP-Fraktion vorsieht, unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Der Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Kommission hat, so denke ich, nicht die fachliche Kompetenz, Angebot, Aufgaben und Pflichten eines GNZ zu definieren.

An den verschiedenen Standorten wird die Ausgestaltung dieser GNZ sehr unterschiedlich sein und hängt natürlich auch vor allem von den niedergelassenen Ärzten ab, die das in vielleicht eben auch anderer Form anbieten können und sicherstellen wollen. Wir haben in den Anhörungen von der Ärzteschaft gehört oder mindestens gespürt, dass ein GNZ nicht zwingend über eine Bettenangebot verfügen muss. In diesem Sinne weisen Sie bitte den Antrag der Grünen auf Rückweisung zurück und stimmen Sie der vorberatenden Kommission zu, dann können wir weiterarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

So, wie die vorberatende Kommission die GNZ vorschlägt, können wir nicht dahinter stehen, das haben wir bereits von Benz-St,Gallen gehört. Das Konzept der vorgesehenen GNZ ist aus unserer Sicht zu wenig ausgereift und könnte zu einer Irreführung der Bevölkerung führen.

Es wird Zeit, dass wir mit den Menschen ehrlich und transparent sind. Innovative Gesundheitszentren, die der Bevölkerung einen Mehrwert bringen, sind aus unserer Sicht realisierbar. Diese Gesundheitszentren bzw. die wohnortnahe Grundversorgung soll auf die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung zugeschnitten sein. Eine funktionierende Notfallstation plus Bettenangebot in Rorschach, Altstätten usw. ist aus medizinischen, finanziellen und personellen Gründen kaum realistisch. Ich möchte das kurz erläutern. Aus medizinischen Gründen: lieber schnell am richtigen Ort, als schneller am falschen Ort. Ein wirklich medizinischer Notfall ist komplex und braucht zwingend geeignetes, erfahrenes und gut ausgebildetes Personal, sowie die dazu nötige Infrastruktur. Das können Sie in einem so genannten GNZ nur sehr schwer sicherstellen. Die finanziellen Gründe: Einen gut ausgestatteten und besetzten Notfall 7x24 Stunden aufrechtzuerhalten, ist aus personellen und infrastrukturbedingten Gründen enorm teuer und für die paar Fälle pro Tag nicht zu rechtfertigen. Personelle Gründe: Wir haben heute schon einen ernstzunehmenden Mangel an gut ausgebildeten Notfallärzten und Pflegepersonal. Sagen Sie mir, welches gut qualifizierte Personal hätte Interesse auf einer Notfallstation Dienst zu leisten, wenn tage- und nächtelang kaum Patienten kommen? Ich denke, dass dies aussichtslos ist. Aus all diesen Gründen müssen wir ehrlich mit der Bevölkerung sein und die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen GNZ oder insbesondere der Notfallzentren kritisch hinterfragen. Innovative Gesundheitszentren sind ein gangbarer möglicher Kompromiss, nicht aber Notfallzentren oder Stationen mit ein paar Betten. Das müssen wir klar unterscheiden. Notfallpraxen und Notfallstationen sind nicht dasselbe. Das müssen wir offen darlegen, denn das wird in der Bevölkerung oft zu wenig differenziert verstanden. In eine Notfallpraxis gehen Sie nicht mit einem Herzinfarkt, Hirnschlag oder Schädelhirntrauma. Dort sind Sie am verkehrten Ort und verlieren wertvolle Zeit. Mit diesen akuten Problemen müssen Sie so schnell wie möglich in eine gut eingerichtete und geführte Notfallstation gebracht werden. Dazu stehen uns bestens organisierte und höchst professionelle Rettungsdienste zur Verfügung.

Aus den bereits erwähnten Gründen sind wir der Meinung, dass wir der Bevölkerung nicht irgendetwas versprechen dürfen, das schlussendlich nicht umsetzbar ist und deshalb auch nicht eingehalten werden kann. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Grünen zu unterstützen. Wir fordern eine Rückweisung an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, das Angebot und die Aufgaben der Gesundheitszentren zu konkretisieren. Noch eine Bemerkung zum Thema Ärztinnen, das gestern angesprochen wurde: Es ist wahr, dass mittlerweile mehr Frauen das Medizinstudium abschliessen. Ich zweifle daran, ob diese daran interessiert sind, Teilzeit in einer Notfallstation zu arbeiten, ohne dabei den Facharzttitel erlangen zu können, da diese Gesundheitszentren nicht als Facharztausbildungszeit anerkannt werden. Im übrigen frage ich mich, warum nur Ärztinnen an einer Teilzeitstelle in der Peripherie interessiert sein sollen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
17.9.2020Wortmeldung

Benz-St.Gallen: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Art. 2bis Bst. b an die vorberatende Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Angebot und die Aufgaben der Gesundheitszentren zu konkretisieren.

Die Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) sind der Ersatz für die Spitäler, die wir gestern geschlossen haben. Der Antrag der Kommission – unwidersprochen seitens der Regierung – sieht vor, dass die Standorte mit einem Gesundheits- und Notfall-Zentrum, das über ein auf den regionalen Bedarf abgestimmtes Notfall-Versorgungsangebot verfügt, festgelegt werden. Dies haben wir gestern mit dem Kantonsratsbeschluss gemacht. Wir haben Standorte festgelegt, aber nichts über den Inhalt dieser GNZ gesagt. Wir halten deshalb an unserem Antrag fest, weil es nicht um die Standorte, sondern um den Inhalt dieser GNZ geht. Mit unserem Rückweisungsantrag wollen wir, dass sich die Kommission nochmals intensiv mit den angedachten GNZ auseinandersetzt.

Nach der Kommission soll es an diesen Standorten um ein Notfallversorgungsanagebot gehen, das auf den regionalen Bedarf abgestimmt ist. Dagegen haben wir nichts einzuwenden. Die Zentren sollen an die Bedürfnisse der Region angepasst werden.

Wenn ich Regierungsrat Mächler gestern richtig verstanden habe, so verspricht er ein 7x24x365 Notfallversorgungsangebot in diesen Zentren. Herr Regierungsrat, ich frage Sie nochmals direkt: Was macht Sie so sicher, dass es in Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil ein solches Rund-um-die-Uhr-Angebot geben wird? Glauben Sie, dass die niedergelassenen Ärzte ein solches Angebot betreiben werden?

Wir sind der Auffassung, dass der Bevölkerung hier Sand in die Augen gestreut wird, um die Spitalschliessungen zu schlucken. Ein 7x24 Stunden Notfallangebot in Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil kann aus unserer Sicht nicht funktionieren, d.h. für Flawil steht wahrscheinlich ein Angebot, das nehme ich zurück. Die Nachfrage, so finden wir, ist zu gering, der Betrieb zu teuer und die Arbeitsbedingungen nicht attraktiv. Dieser Teil der Spitalstrategie stösst bei der Ärzteschaft auf breite Ablehnung. Das Projekt ist noch nicht ausgereift. Damit diese angedachten GNZ aber nicht wie eine Seifenblase platzen, weil sich keine privaten Player dafür erwärmen mögen, braucht es eine Verbindlichkeit für diese Zentren und das beinhaltet mehr als nur den Standort. Das kann z. B. so geregelt werden, das Art. 2bis Bst. b mit einem Mindestangebot ergänzt wird. Regierungsrat Damann hat gestern gesagt, er werde sich einsetzen und mit den Standorten nach einer guten Lösung suchen. Das habe ich gerne gehört und ich nehme Ihnen das ab. Ich zweifle nicht an Ihrem guten Willen, aber wir sind weiterhin skeptisch, ob diese Notfallzentren, wenn der Weg dazu mit vielen Stolpersteinen besetzt ist, nicht auf der Strecke bleiben. Ein Mindestangebot muss gesetzlich festgelegt werden und auch wer letztlich dafür verantwortlich ist, wenn die privaten Leistungserbringer versagen. Es braucht Nägel mit Köpfen. Deshalb bitte ich Sie, unseren Rückweisungsantrag anzunehmen. Ich wende mich insbesondere auch an die Kollegen und Kolleginnen von CVP-EVP, FDP und SVP. Wenn ich nämlich an die gestrige Debatte denke, befürchte ich, dass Sie einfach am Antrag der Kommission festhalten wollen. Aber bedenken Sie: Mit der Rückweisung vergeben Sie nichts. Sie können nach der Beratung in der Kommission an der jetzigen Fassung festhalten, oder wie beantragt einen Mindeststandard hinzufügen oder der Regierung einen Auftrag erteilen. Es ist auch ein Signal an die betroffene Bevölkerung, wenn Sie der Rückweisung stattgeben, ein Zeichen, dass hier noch ein Konkretisierungsbedarf besteht und dass es Ihnen ernst ist mit den wohnortnahen GNZ.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Louis-Nesslau zu Art. 1 Abs. 2 mit 83:24 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Wir haben diese Frage auch diskutiert, allerdings wurde der Antrag von einer anderen Person gestellt, es wurde diskutiert und am Schluss darüber abgestimmt, ob der Kantonsrat die Kompetenz behalten soll. Wie jetzt mehrmals gesagt wurde, wurde klar festgelegt, dass der Kantonsrat die Kraft und die Kompetenzen hat, ein gewähltes Organ ist und er darüber entscheiden soll. Wir haben zwar sehr knapp abgestimmt, am Anfang der Diskussion mit 11:10 Stimmen für den Kantonsrat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Der Antrag Louis-Nesslau ist abzulehnen. Weshalb soll man diesen Antrag ablehnen?

Ich glaube, der Kantonsrat hat sich die Kompetenz gegeben, dass er die Spitalstandorte festlegt, auch, wenn das einige Jahre zurückliegt. Ich glaube, diese Kompetenz ist am richtigen Ort. Wenn das Volk abstimmen muss, haben wir keine Sicherheit. Wenn das Volk zu einem Referendum Nein sagt, wissen wir nicht, hat es Nein gesagt, weil es um einen Spitalstandort zu viel oder zu wenig geht und wir haben keine Flexibilität. Wir haben keine Sicherheit, wir werden weiterhin im Dunkeln tappen, bis die Abstimmung vorbei ist, und das wird erst Mitte nächsten Jahres sein.

Eine solche Verzögerung wäre sicher nicht gut. Ich muss ehrlich sagen, dass ich vor dem Stimmvolk keine Angst, habe, aber man muss die Kompetenz am richtigen Orten lassen. Dort, wo der Kantonsrat die Kompetenz aber auch die Verantwortung übernehmen soll, dort soll er sie übernehmen und nicht mit einem Pseudoargument kommen und sagen, wir geben die Kompetenz dem Volk, das Volk soll entscheiden. Das Volk kann nicht diskutieren, das Volk kann nur Ja oder Nein sagen. Aber wir können hier im Rat diskutieren und wir brauchen auch in Zukunft eine gewisse Flexibilität. Wenn wir bei einer Ände4rung jedes Mal das Gesetz ändern müssen, dann wird es sehr schwierig, die Spitalstrategie weiterzuführen. Ich bin überzeugt, dass in zwei Jahren, wenn wir den Bericht über Walenstadt abgeben und sagen müssen, ob Walenstadt ein Spitalstandort bleibt oder nicht, müssten wir allenfalls wieder ein Referendum abwarten und das geht ellenlang. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Schwager-St.Gallen hat gesagt, wenn das Volk ein Referendum haben will, dann soll es das machen. Stand jetzt: Das Volk kann das nicht tun, weil es sich um einen Kantonsratsbeschluss handelt und kein Gesetz, gegen das ein Referendum offen ist.

Deshalb kommt dieser Antrag, man müsse zuerst noch immer das Referendum dagegen ergreifen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Ich war mir bis gestern eigentlich sicher dass ich ich, wenn wir die Chance erhalten, auch für einen Volksentscheid einsetzen würde. Aber heute ist einer der wenigen Fälle, wo ich mit Güntzel-St.Gallen einig gehe. Sorgen wir für Klarheit, sorgen wir dafür, dass wir wissen, wie es weiter läuft. Wenn das Volk das Referendum ergreifen möchte, kann es das tun, aber wir müssen hier wirklich dafür sorgen, dass wir als Kantonsrat die Richtung aufzeigen, in die wir gehen wollen. Wir haben genug Zeit verloren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Boppart-Andwil: Dieser Antrag ist keinesfalls harmlos, wie es gesagt worden ist. Das stimmt natürlich überhaupt nicht. Man schlägt hier wieder mit der Demokratiekeule um sich. Aber das greift einfach hier wahrscheinlich nicht.

Wir sind vom Volk als Kantonsräte gewählt und wir haben keine Angst, auch nicht vor dem Volk. Und wir haben – und das ist so – die Kompetenz. Der Kantonsrat soll führen, soll Verantwortung tragen, aber auch Entscheide fällen, auch wenn diese unangenehm sind. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Im übrigen danke ich meinen Vorrednern Noger, Güntzel-St.Gallen und Krempel-Gnädinger-Goldach, die das sehr gutgemacht haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Der Antrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Ehrlichkeit, Unsicherheit, über den Kopf des Volkes hinweg, drei Stichworte. Ich habe das heute bereits beim ersten Geschäft , als man Nichteintreten beantragt hat gesagt, auch weil ja klar ist, um was es dort ging: Nichteintreten, zunächst dieses Geschäft behandeln und dann die Kompetenz des Kantonsrates zurückgeben.

Wer das will, kann das so beantragen aber dann soll er ehrlich sein und nicht das Volk verschieben, sondern sagen, wir können das Referendum ergreifen und dann hoffen, dass das Volk anders entscheidet und die missliebigen Entscheide von heute aufhebt. Nun komme ich zur Unsicherheit. Sie heben die Unsicherheit nicht auf, sondern Sie nehmen den IV. Nachtrag dieses Gesetzes allenfalls nicht an. Aber was das genau bedeutet, das hat meine Vorrednerin bereits als Frage in den Raum gestellt. Es ist völlig unklar, was dann gilt. Das einzige, was es dann klar ist, dass der IV: Nachtrag nicht angenommen wurde. Und nun zum Vorwurf von Böhi-Wil – ich habe es als Vorwurf verstanden – die Regierung und die vorberatende Kommission hätten über den Kopf das Volk hinweg beschlossen oder entschieden. Nein, wir haben die Kompetenz ausgenützt, die das Gesetz bzw. die geltende Regelung uns zugesteht und deshalb geht es nicht um über den Kopf oder etwas verheimlichen. Aber ich kann Ihnen eine Freude machen, insbesondere Louis-Nesslau. Er hat in seinem Votum auch gesagt, schaffen wir Klarheit und dem schliesse ich mich an. Wenn wir seinen Antrag ablehnen, dann haben wir Klarheit geschafft und alle wissen, was heute beschlossen wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Der Antrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

In meinen Augen ist es ein denkbar ungünstiger Moment, um dieses Gesetz zu ändern. Wenn wir nach dem vorliegenden Vorschlag handeln, wird es zukünftig sehr schwierig, zeitaufwendig und teuer, über Spitäler zu entscheiden, da wir mit den Vorlagen vors Volk müssen. Bei der Umsetzung der laufenden Strategie würde es zu einer Verzögerung von vielen Monaten kommen. In dieser Zeit käme es in Rorschach zu einer unkoordinierten Schliessung des Betriebs, da es nur noch wenige Patienten hat und das Personal anderweitig Stellen sucht. Auch eine Nachfolgelösung wäre nicht bereitgestellt, denn wir wissen ja nicht, was nach der Volksabstimmung gewünscht wäre. Durch die Verlängerung des Prozesses käme sicher auch der Standard Flawil in Not. Ich befürchte, dass damit die Region weder ein Spital, noch eine alternative Lösung hätte. Es wäre ein Bärendienst.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Wir verstehen den Wunsch nach mehr Basisdemokratie. Eine mögliche Volksabstimmung würde jedoch die zeitliche Umsetzung der Spitalstrategie verzögern und die Finanzen des Kantons noch mehr belasten. Wir fühlen uns und wir sind auch die gewählten Vertreter der Bevölkerung des Kantons und werden hiermit auch dafür einstehen, dass wir diese Verantwortung übernehmen.

Die besondere Lage und Besorgnis im Toggenburg bspw. bezüglich der medizinischen Grundversorgung können wir durchaus nachvollziehen. Wir regen deshalb an, die Situation der Standorte Wattwil oder Altstätten, wie in unserem Eintretensvotum erwähnt, auf der Basis ein neues Geriatrieberichts erneut zu betrachten und in die Konsequenzen daraus in die Spitalstrategie einfliessen zu lassen. Wir sind davon überzeugt, dass dies im Rahmen der angedachten Strategie der Regierung durchaus möglich sein wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Louis-Nesslau ist zuzustimmen.

Wir haben eine gewisse Grundschwierigkeit in dieser Debatte. Wir haben eigentlich die Verantwortung dieses Kantonsrates, die Spitalstandorte zu definieren. Das wäre eigentlich irgendwann einmal unsere Aufgabe gewesen gemäss Gesetz, das haben wir aber nie gemacht, wir haben die Spitalstandorte gar nie beschlossen.

Jetzt habe wir die Situation, dass wird darüber entscheiden, welche Spitalstandorte wir schliessen, die wir aber eigentlich nie festgelegt haben. Wir ändern deshalb keinen bestehenden Beschluss ab und wir ändern auch kein bestehendes Gesetz ab, deswegen sind wir demokratiepolitisch ein bisschen in einer schwierigen Position. Wenn wir jetzt nämlich sagen, dass wir dieses Gesetz ergänzen, um die Spitalstandorte und diese dem Referendum zu unterstellen, so wissen wir nicht ganz genau, was ein Nein zu diesem Gesetz bedeuten würde. Das ist uns bewusst, aber es ist uns dennoch ein Anliegen, dass eben die Bevölkerung in diesem Kanton sagen kann, ob sie mit diesen Spitalstandorten, wie wir sie jetzt hier festlegen, einverstanden ist oder nicht. Wie es dann zu deuten ist, wenn sie nicht einverstanden ist, wäre wiederum Aufgabe dieses Rates. Aber wir meinen, die Bevölkerung sollte hier mitreden und die Spitalstandorte definieren dürfen. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag von Louis-Nesslau und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun. Wo wir mit Sicherheit auch noch einen Antrag stellen werden, ist bei den Kreditbeschlüssen, wenn es konkret um das Spital Altstätten oder Spital Wattwil geht. Dort werden wir mit Sicherheit Antrag auf ein Ratsreferendum stellen. Dies wird aber erst im November der Fall sein. Einstweilen können wir hier über diese Aufnahme der Spitalstandorte im Gesetz mindestens die Referendumsmöglichkeit eröffnen. Ob es dann ergriffen wird und die entsprechenden Unterschriften gesammelt werden, ist ja dann die zweite Frage.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Louis-Nesslau ist abzulehnen.

Nein wir sind nicht der Auffassung, dass dieses Gesetz so angepasst werden soll. Warum nicht? Der Vorwurf, Volksentscheide würden nicht umgesetzt, trifft nicht zu. Das Volk hat damals Kredite gesprochen und es entspricht eigentlich einer logischen Überlegung, dass wenn ein Kredit nicht benutzt wird, dass er auch nicht einfach ausgegeben wird. Also wir nutzen einen gesprochenen Kredit nicht, weil sich Veränderungen insgesamt ergeben haben. Das zweite, ein Demokratiedefizit dieser Vorlage, auch das trifft nicht zu. Das Gesetz gibt dem Rat die Aufgabe des Spitalstandorte festzulegen. Das hat er jetzt im Laufe dieses ganzen Tages gemacht. Das Gesetz gibt uns die Kompetenz, aber auch die Verantwortung, und diese Verantwortung sollen wir wahrnehmen und keine Rückdelegation an das Volk vornehmen.

Böhi-Wil hat zitiert, wer hat Angst, das heisst ja eigentlich, wer hat Angst vor dem bösen Wolf. Es ist nicht so, dass wir das Volk als den bösen Wolf sehen. Aber wenn wir diese Verantwortung haben, dann haben wir auch die Verantwortung, unsere Überlegungen dem Volk darzulegen und das machen wir ja, in dem diese Verhandlungen direkt Live mitverfolgt werden können, indem darüber berichtet wird und das Volk so die Überlegungen des Rats kennt. Es ist nicht in Ordnung, wenn wir diesen Entscheid einfach weiter schieben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Böhi-Wil: Dem Antrag Louis-Nesslau ist zuzustimmen.

Die hier und jetzt entscheidenden Frage lautet, wer hat Angst vor dem Volk?

Es hat in den letzten Jahren in unserem Kanton kaum ein politisches Thema gegeben, dass die Bevölkerung derart bewegt hat wie die Spitaldiskussion. Das wird wohl niemand in dieser Halle bestreiten wollen. Gleichzeitig herrscht ein Missverhältnis einerseits zwischen dem Grad der Betroffenheit und der Besorgtheit der Bevölkerung und andererseits der direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeit. Ich habe das vorhin bereits im Detail aufgezeigt, am Beispiel der neuen Beschlüsse, die wir fassen müssen. Die Demonstration der Gruppe aus dem Toggenburg von heute Morgen war übrigens ein Ausdruck dieses Missverhältnisses und des Missmuts, der in manchen Regionen herrscht. Nun, auch wenn sich der Kantonsrat vor 15 Jahren die Kompetenz gegeben hat, die Standorte der Spitäler festzulegen, so ist das überhaupt kein Grund, dies heute nicht zu ändern. Ganz im Gegenteil, denn der Kantonsrat hat es bisher nicht gewagt, das heisse Eisen anzufassen. Heute ist er aufgrund der Umstände gezwungen, die Sache anzugehen.

Übertragen wir die Kompetenz der Stimmbevölkerung. Damit können diese wichtigen Entscheide direktdemokratisch legitimiert werden. Zudem wird ein Volksentscheid endgültig sein und erlauben, die betreffende Debatte abzuschliessen. In der Praxis würde die Referendumsfähigkeit der Standortfrage dazu führen, dass in einigen Jahren, anlässlich der unvermeidlich nächsten Runde der Neugestaltung der Spitallandschaft, die Debatte versachlicht würde und die Beschlüsse breit abgestützt werden könnten.

Zudem gäbe es einen weiteren Vorteil: Im Gegensatz zu heute würde die Standortfrage in Zukunft nicht am Ende, sondern am Anfang des Entscheidungsprozesses stehen. Darum appelliere ich an all jene Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die heute Nachmittag ihr Bedauern darüber ausgedrückt haben, dass die Regierung bzw. die vorberatende Kommission Akutspitäler über die Köpfe der Bevölkerung hinweg in GNZ umwandeln will. Seien Sie konsequent und nehmen Sie die Gelegenheit wahr, um den endgültigen Entscheid darüber der Stimmbevölkerung zu überlassen. Unterstützen Sie zuerst den Antrag Louis-Nesslau und anschliessend meinen Eventualantrag. Mein Antrag beinhaltet übrigens die Liste der Standorte der Spitäler und GNZ gemäss der Anträge der vorberatenden Kommission und ebenso die drei Aufträge der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Art. 1 (Artikeltitel) Louis-Nesslau beantragt, Art. 1 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Dieses Gesetz regelt die Organisation des Spitalverbunds und legt die Spitalstandorte fest.» und Art. 2bis zu streichen.

Der Antrag ist nicht ganz so komplex wir jetzt getönt hat, es geht nur um die Festschreibung des Spitalstandorte im Gesetz. Ich denke, dass die die Antragstellerinnen und Antragsteller der Eventualanträge durchaus die Lösung, die wir heute gefunden haben, übernehmen würden. Es geht nicht um den Inhalt, sondern nur um die Form. Der Antrag möchte nämlich die Regelungsstufe anders regeln. Die Spitalstandorte soll direkt im Gesetz, und nicht nur mit einem Kantonsratsbeschluss festgehalten werden. Die Argumente dazu haben Sie heute Morgen schon gehört, deswegen wiederhole ich sie auch nicht. Regierungspräsident Damann hat vorhin etwas wichtiges gesagt. Er sprach davon, dass wir jetzt Klarheit schaffen müssen. Das ist so, wir müssen für das Personal Klarheit schaffen. In meinen Augen müssen wir aber auch Klarheit für die Stimmbevölkerung schaffen, das können wir mit diesem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: zum Verfahren



Beratungsgrundlage ist der Entwurf in der Fassung der vorberatenden Kommission. Wir beraten den Entwurf artikelweise. Zu I., Art. 1 (neu im Nachtrag) liegt ein Antrag von Louis-Nesslau vor, der auch die Streichung von Art. 2bis umfasst. Stimmen Sie dem Antrag von Louis-Nesslau zu, liegen Eventualanträge von Böhi-Wil zu Art. 2bis und Art. 24 neu, ergänzt mit drei Aufträgen, und von Schöbi-Altstätten, Müller-Lichtensteig zur Art.2bis und Art. 24 neu, ergänzt mit fünf Aufträgen, vor. Lehnen Sie den Antrag von Louis-Nesslau ab, werden die Eventualanträge von Böhi-Wil, Schöbi-Altstätten und Müller-Lichtensteig hinfällig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
16.9.2020Struktur

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020