Geschäft: Helikopter-Fluglärm im Naherholungsgebiet Linthebene

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.16
TitelHelikopter-Fluglärm im Naherholungsgebiet Linthebene
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.2.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 31. März 2020
VorstossWortlaut vom 17. Februar 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.2.2020Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.5.2020Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Sicher haben auch Sie in den letzten Wochen festgestellt, dass es über unseren Köpfen extrem ruhig geworden ist. Wenn einmal ein Flugzeug am Himmel zu hören ist, fragt man sich wo dieses wohl hinfliegt. Dasselbe geschieht beim Geräusch eines Helikopters. Entweder ist es ein Militärhelikopter oder die Rega, aber auch das sind Ausnahmen. Auch im Linthgebiet wurde es durch die Corona-Krise wieder ruhiger. Viele Erholungssuchende in diesem Gebiet schätzen das. Mit den verschiedenen Lockerungen werden leider auch die Flugschulen wieder ihren Betrieb aufnehmen und die Lärmbelastung ist wieder vorprogrammiert.

Was mich etwas erstaunt ist, dass im Kanton St.Gallen die Helikopterunternehmen nicht statistisch erfasst und nur die Infrastrukturstandorte bekannt sind. Für so vieles werden vom Kanton Statistiken erhoben und ausgerechnet für Helikopter und Helikopterschulen ist keine Statistik vorhanden. Es wäre vielleicht interessant, diese Entwicklung für die kommenden Jahre zu verfolgen.

Wie die erwähnten Standorte im Kanton St.Gallen zeigen, kommt im Linthgebiet nicht ein Standort des Kantons St.Gallen für die Lärmbelastung infrage, sondern dieser entsteht durch die Flugschulen der Nachbarkantone. Etwas Rücksichtnahme dieser Kantone wäre wohl wünschenswert. Vorgaben des Startens und Landens ausserhalb von definierten Flugplatzinfrastrukturen scheint nicht bei allen Hobbypiloten präsent zu sein. Was als Grundeigentümer bei Fehlverhalten möglich ist, ist voraussichtlich auch den meisten nicht bekannt. In diesem Bereich braucht es noch Aufklärung. Der Hinweis, dass man als Grundeigentümer überhaupt das Recht hat, solche Piloten weg zu weisen, ist schon mal von Vorteil. Der Nachteil dabei ist, dass die Lärmbelastung in der Linthebene dadurch nicht behoben ist, denn so wird einfach auf einer Nachbarparzelle gelandet.

Ich stelle fest, dass die Regierung sehr wenig Kompetenz hat, für die Linthebene eine ruhige Lösung zu finden. Zu hoffen ist, dass die Bewohner und Erholungssuchenden Hilfe und Unterstützung von den zuständigen Gemeinden erhalten, welche allenfalls beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorstellig werden. Dies auch im Hinblick auf die momentane Diskussion zum neuen Betriebsreglement des Flugplatzes Mollis.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession