Geschäft: Flexibilität bei der Einschulung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.19
TitelFlexibilität bei der Einschulung
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung21.4.2009
Abschluss23.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 5. Mai 2009
AllgemeinRückzug vom 23. September 2009
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2009Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Über die Begründung der Regierung habe ich mich in doppelter Hinsicht gewundert. Einerseits sagt sie, dass die Betreuung von Kleinkindern eine Kernaufgabe der Familie sei, andererseits geht es aber im Regierungsprogramm 2009 bis 2013 um Massnahmen für die Chancengleichheit im frühen Kindesalter. In diesem Alter, so die Regierung, werden die wichtigsten Grundlagen für erfolgreiche Bildungs- und Lebensverläufe gelegt. Deshalb will der Kanton St.Gallen eine breit angelegte Frühförderungsinitiative lancieren, und um die Startchancen aller Kinder zu verbessern, erarbeitet er ein Konzept, das Massnahmen im Bereich der Frühförderung und der Sprachförderung sowie eine kantonale Mitfinanzierung vorsieht. Es ist bemerkenswert, wie die Regierung sich in den eigenen Papieren widersprechen kann. Da stellt sich die Frage, was die Verlautbarungen der Regierung denn wert sind. So habe ich die rechtliche Begründung der Regierung näher angesehen und stelle im vorliegenden Zusammenhang fest, dass bezüglich einer vorzeitigen Einschulung das Volksschulgesetz keinerlei Bestimmungen enthält. Bestimmungen gibt es nur bezüglich einer aufgeschobenen Einschulung. Wenn das Gesetz keine Bestimmungen enthält, dann gilt nach der st.gallischen Kantonsverfassung - und ich hoffe, dass die Regierung die Verfassung nicht ebenso ignoriert wie das Regierungsprogramm -, dass die Gemeinden autonom sind. Folglich liegt der Entscheid über eine vorzeitige Einschulung im Ermessen der zuständigen Schulgemeinden und ist nicht verboten, wie das die Regierung sagt. Interessanterweise enthalten die Gesetzesmaterialien keine Angaben über diese Fragen, obwohl die Regierung ausführt, dass sowohl Regierung und Kantonsrat als auch alle anderen Beteiligten damals eindeutig gegen die Möglichkeit einer flexiblen Lösung gewesen seien. In der Botschaft steht darüber nichts. Ich stelle fest, dass die Botschaft zu diesem Nachtrag zum Volksschulgesetz so mager ausgefallen ist, wie ich nach der Auffassung meines Hausarztes sein sollte! Ich könnte nachgerade als Fotomodell gelten, so dünn und nichtssagend ist diese Botschaft. Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung komme ich zum Schluss, dass es gar keine Gesetzesänderung braucht. Deshalb ziehe ich meine Motion in der klaren Auffassung zurück, dass der Entscheid zu dieser Frage im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die entsprechende Weisung des Erziehungsrates ist deshalb rechtswidrig.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009