Geschäft: Klare Regelung des Ausstandes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.14
TitelKlare Regelung des Ausstandes
ArtKR Motion
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung8.6.2010
Abschluss29.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 8. Juni 2010
AllgemeinRückzug vom 29. November 2010
AntragAntrag des Präsidiums vom 16. August 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2010Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Ich habe die Ausführungen des Präsidiums mit grossem Interesse gelesen und zur Kenntnis genommen. Gefreut haben mich die Erläuterungen zur Frage der genügenden Bestimmtheit von Rechtsnormen. Zu diesem Thema gibt es eine immer noch sehr lesenswerte St.Galler Dissertation von 1994, welche ich dem Präsidium und auch der Staatskanzlei zur Lektüre empfehle. In dieser Doktorarbeit steht unter anderem geschrieben, dass Rechtsnormen so bestimmt sein müssen, dass diejenigen, die sie anwenden, unmittelbar eine Antwort geben können auf ein Rechtsproblem. Zur Erinnerung: Ich habe mein Ausstandsproblem schriftlich dem Präsidium zur Stellungnahme unterbreitet und auch eine Antwort darauf erhalten. Anschliessend hat es aufgrund von Interventionen von Gschwend-Altstätten in diesem Rat Diskussionen gegeben. Danach hat der aktuelle Präsident des Kantonsrats seine Interpretation der Ausstandsregelung verkündet, die jedoch von derjenigen des Präsidiums abgewichen ist. Das zeigt doch, dass ein gewisser Klärungsbedarf besteht. Ich habe die Erläuterungen des Rechtskonsulenten der Stadt St.Gallen gelesen, habe aber auch hier für die entscheidende Frage, wie es sich denn verhält, wenn man von privaten Interessen im Zusammenhang mit einer Organisation, die ein öffentliches Interesse wahrnimmt, betroffen ist, keine Antwort gefunden. Ich meine, dass diese Frage dringend geklärt werden muss, denn Gewerkschaftsfunktionäre z.B. nehmen unbestrittenermassen nicht ihre eigenen Interessen wahr, wenn es z.B. um Lohnfragen beim Budget geht. Beim Budget handelt es sich auch nicht um einen allgemein verbindlichen Kantonsratsbeschluss, und dennoch ist es keinem dieser Funktionäre in den Sinn gekommen, in den Ausstand zu treten. Dasselbe gilt auch für Geschäfte, bei denen jemand einer öffentlichen Institution angehört, die privatrechtlich organisiert ist. Ich möchte nichts an der Sache ändern, aber ich möchte diese unheilvollen Diskussionen verhindern, in denen niemand richtig Bescheid weiss. Ich unterstütze das Präsidium in seiner Idee, nun einen Leitfaden auszuarbeiten, und ziehe meine Motion zurück. Ich behalte mir aber vor, sie erneut einzureichen, falls der Leitfaden so unverständlich ausfallen sollte wie jener der Stadt St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Sprecherin des Präsidiums: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Präsidium hat die Frage der Ausstandsregelung bzw. das Anliegen des Motionärs ausführlich diskutiert, darunter auch verschiedene Varianten, ob und wie diesem Anliegen Rechnung getragen werden kann. Es herrscht Einigkeit darüber, dass eine griffige Ausstandsregelung wichtig und notwendig ist. Das Präsidium ist in seiner Auslegeordnung zum Schluss gekommen, dass es bereits eine sehr langjährige und bewährte Regelung gibt, die kaum je zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Es sieht aber auch das Anliegen des Motionärs, dem es um mehr Klarheit bei der Auslegung geht. Die Formulierung im Reglement ist zwar klar, aber bei der Auslegung gibt es ab und zu Diskussionen. Das Präsidium hat sich, um präzisierende Ausführungen machen zu können, die Reglementsregelung der Stadt St.Gallen angeschaut. Die hier bestehenden Präzisierungen will das Präsidium gründlich prüfen, in der Hoffnung, dem Anliegen der Motion gerecht zu werden, ohne die jetzige Ausstandsregelung grundlegend zu verändern.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010