Geschäft: Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs (in das Postulat 43.13.06 umgewandelt)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.13.11 |
Titel | Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs (in das Postulat 43.13.06 umgewandelt) |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 25.6.2013 |
Abschluss | 16.9.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Ritter-Sonderegger-Altstätten | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Eggenberger-Rebstein | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Dietsche-Oberriet | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.9.2013 | Eintreten | 62 | Zustimmung | 39 | Ablehnung | 19 | |
16.9.2013 | Wortlaut des Postulates | 36 | Antrag der Regierung | 66 | Antrag der CVP-EVP-Fraktion | 18 | |
16.9.2013 | Umwandlung in ein Postulat | 74 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 44 | |
16.9.2013 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut | 65 | Zustimmung | 38 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2013 | Wortmeldung | Zu Gemperle-Goldach: Sie haben von Mogelpackungen gesprochen. Ich sehe nicht ein warum man ein Postulat als Mogelpackung bezeichnen muss, denn es geht nicht um eine Schwächung des ökologischen Ausgleichs, sondern es geht um die Lösung des Problems, was einem ökologischen Ausgleich unterworfen ist und was nicht. Das ist nämlich in Art. 18b des Natur- und Heimatschutzgesetzes nur im Rahmen eines Rahmengesetzes geregelt und wird zur Konkretisierung an die Kantone delegiert. Was das genau für St.Gallen bedeutet, das möchten wir gerne wisse und das möchte im Moment auch verschiedene Umweltverbände gerne wissen, weil sie gegen sämtliche Projekte genau wegen dieser Fragestellung Verbandsbeschwerde einreichen. Es ist doch schön, wenn man solche Rechtsfragen eindeutig geklärt hat und zwar bevor man ein Projekt in Angriff nimmt, und man nicht das Projekt stoppen muss bis es durchgekämpft ist bis vor Bundesgericht. Das gilt vor allem für solche Projekte, wie beispielsweise die Schützenwiese in Kriessern, wo die Alternative ist, ob mehrere Tausend Kubikmeter gutes, wertvolles Aushubmaterial zur Bodenverbesserung eingesetzt werden könne oder ob dieses Aushubmaterial mit einer enormen Anzahl Lastwagenfahrten nach Süddeutschland transportiert werden muss und dort deponiert. Aber offenbar verursachen Lastwagenfahrten keine Beeinträchtigung der Umwelt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich danke Ihnen, Sie haben mir den Entscheid sehr leicht gemacht. Ich bin absolut sicher, dass die Formulierung der Regierung all das umfasst, was Sie mit ihrem Rundumschlag, das ist es nämlich, auch erwähnt haben wollen. Dann könnte Ihnen, wenn Sie sich an Regierungsrat Haag wenden, der grosser Erfahrungen mit Bodenverbesserungen in der Linthebene gesammelt hat, zusammen mit Kollegen, mit Bauern, in der Linthebene, umfassend Auskunft geben, welch positive Auswirkungen diese Bodenverbesserung in der Linthebene gehabt haben und Ihnen ein gewisses Vorurteil nehmen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Betreff des «massgebenden Rechts» müssen Sie die drei Motionäre um eine Klarstellung bitten. Bei den «naturrechtliche Bestimmungen» geht es darum, dass wir auch im Natur- und Heimatschutzgesetz auf Bundesebene zwei Artikel haben, die uns indirekt im Kanton betreffen. Die Anschlussgesetzgebung fehlt. «Naturrechtliche Bestimmungen» kann man auch etwas weiter fasse, ich habe versucht das im Text zu formulieren. Es geht um ökologischen Ausgleich in verschiedenen Bereichen. Es geht um den Kulturlandschutz, es geht um die Bodenverbesserungen mit wertvollem Material aus dem Rhein, aus Baustellenaushuben und Humus, das ist auch der Grund dieser Motion. All diese Sachen zusammen mit der Abgeltung für die ökologischen Leistungen zähle ich zu den «naturrechtlichen Bestimmungen». | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: vertritt Regierungsrat Haag. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Eigentlich ist Regierungsrat Klöti der Stellvertreter von Regierungsrat Haag, aber hier sind wir in einer speziellen Situation, weil ja die Fragen des ökologischen Ausgleichs, was die Rechtsetzung anbelangt vornehmlich im Baudepartement beheimatet ist und der Vollzug relativ stark auch vom Volkswirtschaftsdepartement verantwortet werden muss. Ich möchte Sie einfach auf die Formulierung, wie sie die Regierung gewählt hat, hinweisen. Wir schreiben dort: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen eines Postulatsberichtes aufzuzeigen, wie im Kanton St.Gallen den Anliegen der Motion 42.13.11, wir referenzieren auf diese Motion, ohne Gesetzesanpassungen nachgekommen werden kann. Ein Postulat ist ja ein relativ offenes Instrument, das ist klar. Wir sind der Meinung, das bei dieser Thematik, die angestossen wurde, durchaus ein gewisser Handlungsbedarf besteht, sonst hätten wir ja keine Umwandlung in ein Postulat beantragt. Aber wir sind der Meinung, dass es vor allem um die Rechtsanwendung geht und nicht um die Rechtssetzung, um den Vollzug. Hier gehen wir davon aus, dass wir mit dem Postulat eine Klärung für die rechtsanwendenden Behörden bekommen, für die kantonalen Stellen, für die Gemeinden, auch für die Investitoren, die Landwirtschaft, für die Naturschutzverbände usw., in diesem Sinne orten wir den Handlungsbedarf. Ich bin froh, dass Sie die Motion abgelehnt haben und auf das Postulat umgeschwenkt sind. Aber so wie wir Antrag stellen, werden wir auf diese Anliegen referenzieren, so wie es in der Motion aufgelistet ist. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung. Wir diskutieren zuerst die Umwandlung und stimmen drüber ab und zweitens werden wir dann das graue Blatt gegenüber der Regierung zusätzlich abstimmen lassen, auch das verlangt eine Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung, hab aber einen anderen Wortlaut. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat in einem Bericht aufzuzeigen: a) wie die naturrechtlichen Bestimmungen in einem einzigen kantonalen Erlass zusammengefasst werden können, und die Bestimmungen und die Zuständigkeit für den ökologischen Ausgleich, den Kulturlandschutz, den Umgang mit den Fruchtfolgeflächen, die Massnahmen zur Bodenverbesserung sowie für das Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen auf Gesetzesstufe zu regeln sind; b) wie die zuständigen Behörden im Rahmen der Umsetzung des massgebenden Rechts den folgenden Anliegen heute und in Zukunft Rechnung tragen: 1. Was unter intensiv genutzten Gebieten zu verstehen ist; 2. Welche weiteren Voraussetzungen für die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen erfüllt sein müssen; 3. Wer für die Schaffung und Genehmigung ökologischer Ausgleichsflächen zuständig ist; 4. Welches Verfahren bei Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen anwendbar ist; 5. Dass die ökologischen Ausgleichsflächen bezogen auf Lebensräume und nicht auf einzelne Parzellen oder Projekte festzulegen sind; 6. Dass bestehende ökologische Ausgleichsflächen in einem Lebensraum angerechnet werden müssen; 7. Dass keine Fruchtfolgeflächen in ökologische Ausgleichsflächen umgewandelt werden dürfen; 8. Dass ökologische Ausgleichsflächen durch Vereinbarung mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu schaffen sind und nicht hoheitlich angeordnet werden können, wenn die bestehenden Ausgleichsflächen in einem Lebensraum wenigstens zehn Prozent der Fläche betragen; 9. Dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bei der hoheitlichen Anordnung ökologischer Ausgleichsflächen vom Kanton vollumfänglich zu entschädigen sind; 10. Dass für landwirtschaftliche Bodenverbesserungsmassnahmen Bodenverbesserungspläne für mehrere Grundstücke und ganze Gebiete erlassen werden können, welche die Rahmenbedingungen für die Bodenverbesserungsmassnahmen sowie die Grundsätze für die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen für das gesamte Einzugsgebiet verbindlich regeln; 11. Dass für landwirtschaftliche Bodenverbesserungsmassnahmen bei bereits meliorierten Böden, welche ohne Bundes- und Kantonsbeiträge ausgeführt werden, keine ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.» Die Motionäre habe es in ihrem Vorstoss klar erwähnt. Es ist dringend notwendig, dass gesetzliche Bestimmungen für den ökologischen Ausgleich erlassen und vor allem auch die Zuständigkeiten geregelt werden. Für eine klare Mehrheit unserer Fraktion gehen die Forderungen der Motionäre jedoch zu wenig weit. Der ökologische Ausgleich ist nur ein kleiner Teil der verschiedenen Baustellen in der Geesetzgebung im Bereich Umgang und Nutzung mit unserer wertvollen Ressource Boden. Das Thema Kulturlandschutz: Die Bewilligungsverfahren bei Kiesabbau und Deponien, der Umgang mit den Fruchtfolgeflächen, Massnahmen zur Bodenverbesserung, das Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen auf Gesetzesstufe, wie auch die Zuständigkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene, sind nicht oder nur schlecht geregelt. Die CVP-EVP-Fraktion möchte die offenen Fragen gesamthaft gelöst haben. Dazu muss auch hinterfragt werden, ob beispielsweise der ökologische Ausgleich im Baugesetz am richtigen Ort angesiedelt ist. Im Weiteren stehen in der Landwirtschaft verschiedene Änderungen vor. Die Agrarpolitik mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen oder die Regelungen und Entschädigungen für den ökologischen Ausgleich. Wir sind der Meinung, dass in einem kantonalen Erlass diese offenen Fragen in einer Gesamtheit betrachtet und gelöst werden müssen. Ein Postulat ist dazu der richtige Weg. Die Regierung soll in einer Gesamtschau den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und den Weg für einen konkreten Erlass auf kantonaler Ebene aufzeigen. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. (Hinweis der Staatskanzlei: Aufgrund eines technischen Problems hatte weder das Protokollierungssystem noch die Sicherheitsaufnahme ein Audiosignal. Nach Rücksprache mit Kantonsrat Ritter-Sonderegger-Altstätten wird auf die Rekonstruktion seines in freier Rede gehaltenen Votums verzichtet.) | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Nur ein Satz: Die elf Punkte stehen im Übrigen auch auf dem roten Blatt der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Zu Ritter-Sonderegger-Altstätten: Ich kann Ihnen Antwort geben. Wenn ich nicht gleicher Meinung wäre bezüglich klaren Vorgaben, hätten wir dem Postulat nicht zugestimmt. Wir sind klar dagegen, dass wir mit elf Punkten auf diesem Zusatzblatt ganz gezielt die Antwort der Regierung bereits in eine Richtung lenken möchten, die vielleicht dann nicht mehr diesen Überlegungen entsprechen und deshalb sind wir für die Formulierung der Regierung, dann kann sie eine Auslegeordnung machen und nicht schon alles Vorgegebene einfach nur noch umsetzen, wie es auf diesem Antrag steht. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Es geht um den Antrag der CVP-EVP-Fraktion. Wir begrüssen diesen Zusatzantrag der CVP-EVP-Fraktion, ich bitte die Fraktion diesem grauen Blatt zuzustimmen mit der Ergänzung der Bst. a dieses Antrag, wobei Bst. b der selbe Text ist, wie aus der bereits eingereichten Motion, welche nun umgewandelt wurde. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Dieser Vorstoss ist aus unserer Sicht eine Mogelpackung. Es geht in erster Linie nicht darum, das Bundesrecht zu konkretisieren, sondern darum, das Instrument des ökologischen Ausgleichs zu schwächen. Hier wird Politik gemacht. Man möchte weniger Auflagen, die Konsequenz in der Umsetzung verhindern und dem Kanton zusätzliche Kosten aufbürden. Da wehren wir uns vehement. Die Begründung der Regierung für die Umwandlung in ein Postulat ist nachvollziehbar. Gemäss unseren Informationen sind die Problemstellungen bei der Regelung des ökologischen Ausgleichs in der Praxis nicht allzu gross, Einzelfalle gibt es überall, deshalb haben wir der Umwandlung in ein Postulat auch zugestimmt. Wir sind aber klar dagegen, dass wir diese Aufträge gemäss grauem Blatt der Regierung übergeben, sonst haben wir die gleiche Mogelverpackung in Form eines Postulates statt einer Motion. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |
16.9.2013 | Wortmeldung | Als einfaches Gemüt neige ich dazu, den einfachen Formulierungen den Vorzug zu geben. Ich sehe hier zwei Ausdrücke die vielleicht dieselben sind, die ich mir aber gerne von Widmer-Mosnang erklären lassen möchte. Das rote Blatt sagt uns, das Postulat soll lauten: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten, wie die zuständigen Behörden im Rahmen der Umsetzung des massgebenden Rechts den folgenden Anliegen heute und in Zukunft Rechnung tragen.» Massgebendes Recht, das verstehen wir alle, auch wenn wir juristisch un- oder teilgebildet sind. Hingegen, was verstehen Sie unter «naturrechtliche Bestimmungen»? | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2013 |