Geschäft: Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen: beteiligen, schützen, fördern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.14.07
TitelKinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen: beteiligen, schützen, fördern
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung18.12.2014
Abschluss14.9.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 20. April 2015
AntragKommissionsbestellung vom 23. Februar 2015
BotschaftBericht der Regierung vom 23. Dezember 2014
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Beteiligen, schützen, fördern; das sind wichtige Schlüsselworte wenn es um das Verhältnis zwischen Kindern und Jugendlichen sowie der Politik geht.

Die CVP-EVP-Fraktion, in deren Namen ich spreche, dankt der Regierung für die gute und umfassende Auslegeordnung im vorliegenden Bericht. Und ich kann es vorwegnehmen, die Fraktion wird den Postulatsbericht zur Kenntnis nehmen.

Was aus unserer Sicht im Bericht etwas zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass die Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor allem eine Aufgabe der Eltern und nicht jene des Staates ist. Der Staat, die Gemeinschaft, soll gute Rahmenbedingungen bieten, damit die Eltern diesen Kernauftrag weiterhin auch gut erfüllen können. Letztlich kann sich der Staat nur mit Einzelfällen bzw. Problemsituationen befassen, ansonsten das System kollabieren würde.

Die CVP-EVP-Fraktion vermisst im Bericht auch, dass von den zahlreichen Vereinen und kirchlichen Organisationen sehr wertvolle Kinder- und Jugendarbeit geleistet wird. An dieser Stelle danken wir allen Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz zur guten Entwicklung unserer Jugend.

Ansonsten ist die CVP-EVP-Fraktion mit der Stossrichtung des Berichtes zufrieden. Wir teilen deshalb die Auffassung:

  1. dass weiter in die frühe Förderung investiert werden muss;

  2. dass die Eltern in ihrer Rolle als Erziehungspersonen gestärkt werden sollen

    und

  3. dass der Staat nur bei ausgewiesenem Bedarf eingreifen solll.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die SVP-Fraktion dankt der Regierung für den ausführlichen Bericht über die Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen. Wir würdigen den Bericht insbesondere deshalb, weil rund ein Drittel unserer Bevölkerung aus Jugendlichen und Erwachsenen bis 25 Jahre besteht. Diesen Bevölkerungsteil gilt es mit Respekt und der entsprechenden Würdigung entgegenzutreten.

Dieser Gesellschaftsteil ist es nämlich, welcher zu einem wesentlichen Teil unsere Zukunft ausmacht. Kinder und Jugendliche sollen in einem frühen Alter gefördert werden. Was man in einem frühen Stadium investiert, wird sich später in einem Mehrfachen herausstellen. Nicht zu vergessen darf bei all den Massnahmen aber doch nicht werden , die in diesem Bericht präsentiert wurden, dass Kinder auch einfach einmal ganz ungezwungen Kinder sein sollen können.

Der letzte jugendpolitische Bericht stammt aus dem Jahre 1992. Inzwischen ist in dieser Thematik sehr viel passiert. 1997 wurde die Kinderrechtskonvention ratifiziert, 1999 wurden die Gemeinden verpflichtet, für eine ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe zu sorgen, 2008 erfolgte die kinder- und jugendpolitische Strategie des Bundes, 2013 wurde das nationale Kinder- und Jugendförderungsgesetz totalrevidiert. Einige Massnahmen und eine neue Bestandesaufnahme auf kantonaler Ebene zeigte sich wohl durchaus als legitim.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Besten Dank für den fundierten Bericht der Regierung. Darin werden die zahlreichen Angebote aufgezeigt, wie unsere Kinder und Jugendliche beteiligt, geschützt und gefördert werden. Der Bericht beinhaltet eine aktuelle Bestandesaufnahme und zudem wird elne Strategie formuliert, um die Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerichtet zu gestalten. Unsere Fraktion unterstützt die im Bericht erwähnten Leitsätze und daraus entwickelten Handlungsfelder. Der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und den Verbänden schenken wir grosses lnteresse und Wertschätzung.

Die Gesellschaft profitiert unmittelbar von den geleisteten Angeboten in den Verelnen und es ist an uns, sie dabei finanziell sowie materiell zu unterstützen sowie spezifische Leistungen, wie in der Kommunikation und lnfrastruktur zu bieten.

Der Staat soll und kann gewisse Dienstleitungen und Gefässe für die Kinder- und Jugendlichen erbringen und schaffen. Dabei ist aber auch zu beachten, dass Erziehung Privatsache ist. Zudem bitten wir darum, dass bei den geplanten Massnahmen immer die Kostenfolge im Auge behalten werden muss. Auch ist aus dem Bericht zu entnehmen, dass den Kindern- und Jugendlichen genügend Freiraum gewährt werden soll. Kann ein Kind oder Jugendlicher noch seine restliche Freizeit geniessen? Sind bereits Stressfaktoren vorhanden die sich negativ auf die Entwicklung auswirken? Dieses Themenfeld ist zu beobachten und wenn nötigt und möglich sind Massnahmen einzuleiten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich danke Ihnen für die Würdigung unseres Berichts zur Kinder- und Jugendarbeit, über unsere Politik, die wir über die letzten Jahre betrieben haben und über den Ausblick, den wir mit diesem Bericht gegeben haben. In der Tat ist es ein grosses Feld, und die Interessen gehen zum Teil auch weit auseinander. Man muss sich als Staat in der richtigen Rolle sehen. Daher möchte ich auch erwidern, dass wir unsere Angebote nicht aufbauen, dass wir nicht jene sind, die Standards festlegen, sondern wir sind diejenigen, die an der Schnittstelle zu den Gemeinden zu sehr vielen Organisationen, und hier gehören Vereine, die Kirchen, alle möglichen hinzu und zur Schule stehen. Es geht um ausserschulische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben uns deswegen fokussiert. Sicher ist es richtig, eine Gesamtschau zu haben, wir haben aber wirklich in diesen drei Bereichen aufgezeigt, wo wir herkommen und wo wir hingehen werden. Es sind daher die drei Teile der Kinderrechte umfassend benannt worden. Es wird die Förderung klar positioniert und es geht ganz besonders in der heutigen Zeit auch um die Partizipation. Nur wenn man die junge Generation besonders im Blick auf unsere Entwicklung, unserer Demografie richtig abholt, dann werden wir eine konfliktfreie Zukunft miteinander erleben. Nur wenn man die Jugendlichen richtig abholt, richtig für unsere staatlichen Tätigkeiten, für unsere gesellschaftlichen Engagements abholen und motivieren kann, dann wird es uns gelingen, dass wir in Zukunft Freude haben an Generationen, die letztlich für uns da sein werden. Heute sind wir für sie da.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für den ausführlichen Bericht, der uns einen Gesamtüberblick über die Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St. Gallen vermittelt.

Nun nach 23 Jahren haben wir wiederum einen Bericht, den wir zu Kenntnis nehmen, der aber auch ganz klar aufzeigt, wo wir stehen oder eben nicht. Sehr viele Angebote sind vorhanden und teilweise auch bereits oder wenigstens in einigen Jahren fast flächendeckend installiert. So z.B. die Schulsozialarbeit (SSA). Kinder und Jugendliche sind klar nicht nur Privatsache. Nein, wie im

Bericht festgehalten tragen Eltern, Schule, Behörden, Politik und Gesellschaft gemeinsam die Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.

Diverse Schriftsteller wie auch Stephan Sarek sagten: «Der Jugend gehört die Zukunft, den Alten die Vergangenheit, den Weisen der Augenblick.» Lassen wir solche Aussagen nicht nur Phrasen sein, sondern beschäftigen uns mit folgenden Fragen:

  • Wo haben wir noch Handlungsbedarf und wo müssen die Schnittstellen angegangen und Doppelspurigkeiten beseitigt werden?

  • Was ist, wenn selbst die Verantwortlichen, die an der Basis tätig sind, den Überblick nicht haben oder verlieren? Dann ist dringender Handlungsbedarf da.

Massnahmen und Handlungsempfehlungen nützen/greifen nur, wenn sie koordiniert werden wie z.B. im Kanton Thurgau im Bereich der Kinder- und Jugend-Psychiatrie.

lst eine umfassende Koordination der vielen Stellen, Beteiligten und Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie nur in Ansätzen vorhanden, fehlen oft die klaren Zuständigkeiten. Bei

schwierigen und krassen Fällen sind nebst Verzögerungen und Doppelspurigkeiten auch Versäumnisse das Resultat und es verursacht auch zusätzlich noch erhöhte Kosten. Die Leidtragenden

sind schlussendlich die Kinder und Jugendlichen. Leider musste ich das selber während meiner früheren langjährigen Tätigkeit an einer Sonderschule erfahren.

Es fehlt eine Gesamtschau von Förderung, Früherkennung und Intervention, der Koordination, der klaren Zuständigkeiten, insbesondere bei psychisch kranken Kindern und Jugendlichen,

speziell bei sehr schwierigen Fällen. lm kinder- und jugendpsychiotrischen Bereich fehlt ein Konzept für die Früherfassung und Begleitung von Entwicklungsstörungen, von echten psychischen Erkrankungen und von psychosozialen Risikosituationen. Der rasch ansteigende und kaum mehr zu bewältigende Strom von Patientinnen und Patienten im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich ist der Ausdruck einer negativen gesellschaftlichen Dynamik, die zu neuen Konzepten zwingt, wenn man dieser Entwicklung gerecht werden will.

Aus diesem Grunde hatten wir eine Interpellation ausgearbeitet und anfangs Juni eingereicht. Die Antwort liegt bereits auf dem Tisch. Mein Kollege wird sich später dann noch dazu äussern.

Wir brauchen die Herausforderung der jungen Generation, sonst würden uns die Füsse einschlafen. Das meinte Willi Brandt ganz im Sinne von: «Der Jugend gehört die Zukunft». Die FDP-Fraktion nimmt im zustimmenden Sinne vom Bericht Kenntnis und ist klar für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen. (??)

Die SP-GRÜ-Fraktion dankt der Regierung für den Bericht zur Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen. Der Bericht bietet einen guten und umfassenden Überblick über die gegenwärtige Situation zur Lage der Kinder und Jugendlichen im Kanton und über die bestehenden Angebote der Förderung, Betreuung und Unterbringung sowie des Schutzes, der Prävention und der Partizipation.

Der Bericht zeigt auch auf, wo Handlungsbedarf besteht und welche Strategien – insbesondere auf der Ebene des Kantons – entwickelt und verfolgt werden. Schliesslich listet der Bericht auf, welche Gremien, Behörden und private lnstitutionen in welchen Funktionen sich mit den Bedürfnissen des jüngsten Fünftels unserer Bevölkerung befassen.

Der Bericht zeigt aber auch, dass in einigen Bereichen noch Lücken bestehen, namentlich was die Angebote des Staates und der Gemeinden sowie insbesondere deren Verbindlichkeit betrifft.

Vorab kann festgehalten werden, dass es sehr zu begrüssen ist, dass nach über 20 Jahren wieder einmal die Belange von Kindern und Jugendlichen in unserem Kanton vertieft diskutiert werden. Wenn – oder gerade auch, weil – unsere Gesellschaft nach und nach überaltert, dürfen die Bedürfnisse der Jungen und Jüngsten der Bevölkerung nicht ausser Acht gelassen werden. Die demographische Entwicklung macht den Konsens unter den Generationen je länger je wichtiger. Es ist daher sinnvoll, die Jugendlichen so früh wie möglich in die Verantwortung mit einzubeziehen. Dazu gehört auch und vor allem, dass sie sich ernst genommen fühlen, dass sie von früh auf Unterstützung und Förderung erhalten, dass sie integriert werden und dass man ihnen auch etwas zutraut.

Dazu braucht es:

  1. eine von allen getragene Strategie, die auch Förderung bereits im Vorschulalter beinhaltet;

  2. den Willen, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und

  3. einen lnstrumentenkoffer von Angeboten und Massnahmen, die verbindlich sind.

Die SP-GRÜ-Fraktion sieht in folgenden Bereichen, die im Bericht angesprochen werden, Handlungsbedarf:

  1. Kinder und Jugendliche müssen in Verfahren oder bei Projekten, die sie betreffen, mit einbezogen werden und mitwirken dürfen.

    Dazu gehört unter anderem die Verbesserung der Situation bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch professionelle Vertreter im Rahmen von Scheidungsverfahren oder auch in Verfahren vor der KES-Behörde. Bei der oft unterschiedlichen lnteressenlage von Eltern in Kinder in Scheidungsverfahren erscheint ein Quote von 1 Prozent, in denen Kinder eine eigene Vertretung haben, als sehr gering. ln Kindesschutzverfahren gibt es dazu keine Zahlen, der Anteil Vertretungen dürfte aber noch erheblich unter 1 Prozent liegen. Teilweise Abhilfe könnte hier möglicherweise die Einsetzung einer Ombudsstelle bieten, an die sich Kinder wenden können, wenn sie sich nicht richtig behandelt oder nicht ernst genommen fühlen.

    Aus dem Bericht ist zudem ersichtlich, dass der öffentliche Raum zu wenig geeigneten Platz für Kinder und Jugendliche bietet. Es macht mitunter den Anschein, als seien sie im öffentlichen Raum nicht erwünscht. Der Bericht beschränkt sich hier auf Handlungsempfehlungen, es braucht aber mehr, nämlich griffige Massnahmen, um kinder- und jugendgerechte öffentliche Räume zu schaffen, am besten unter ihrem Miteinbezug. Wieso nicht z.B. Kinder bei der Gestaltung ihrer Spielplätze zwingend mit einbeziehen? Die soeben zu Ende gegangene Aktion «72 Stunden» hat gezeigt, dass Jugendliche es drauf haben, und dass sie etwas können und zur Mitwirkung geeignet sind.

  2. Es ist erfreulich, festzustellen, dass der Kanton im Bereich der frühen Förderung derzeit eine Strategie vorbereitet, die unter Miteinbezug verschiedenster Gruppen ausgearbeitet wurde. Die Stossrichtung ist positiv und wird von unserer Fraktion begrüsst und unterstützt. Es wird je länger je wichtiger, die Kinder bereits früh auf die Schule vorzubereiten und insbesondere ihre sozialen Ressourcen zu fördern. Dies kann unserer Meinung nach aber nur gelingen, wenn eine gewisse Verbindlichkeit vom Kanton vorgegeben wird. Es braucht Minimalstandards, die einzuhalten sind, weil frühe Förderung aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion nicht nice to have ist, sondern sich eben auch finanziell auszahlt. Letztlich gebietet auch die Gewährleistung von Chancengleichheit, dass ein bestimmtes Grundangebot im ganzen Kanton verbindlich geregelt wird. Dasselbe gilt für familien- und schulergänzende Angebote, die auch mit Bezug auf die Wirtschaftsförderung positive Wirkung zeigen können.

  3. Die SP-GRÜ-Fraktion sieht Handlungsbedarf bei den stationären Einrichtungen. Hier wird im Bericht festgestellt, dass der Kanton seinen Platzbedarf nicht mit eigenen lnstitutionen abdecken kann. Die Entwicklung zeigt, dass je länger je mehr Kinder und Jugendliche mit erheblichen bis schweren psychischen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben. Hier braucht es ein genügendes Angebot des Kantons.

  4. Positiv zu vermerken ist, dass im Bericht auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Vereinen bzw. die ausserschulische Jugendarbeit erwähnt werden. Es dürfte aber durchaus mehr betont werden, welchen Nutzen eine solche Mitwirkung mit sich bringt – hier werden Soft Skills erlernt, welche ein Leben lang von Nutzen sind.

Die Kritik der SP-GRÜ-Fraktion am vorliegenden Bericht bezieht sich auf die Position des Kantons. Dieser beschränkt sich im Wesentlichen auf Koordination und Beratung, teilweise werden noch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es wäre aber wichtig, dass der Kanton verbindliche Minimalstandards bezüglich der Angebote definiert, namentlich im Bereich der frühen Förderung, der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Bau- und Gestaltungsprozessen, die sie besonders betreffen. Diese Standards müssten dann auch durchgesetzt werden, damit die Kinder, die Jugendlichen und auch deren Eltern in allen Gemeinden des Kantons ein minimales Angebot garantiert haben. Das heisst nicht, dass die Angebote alle von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Es können – wie das bereits heute bei verschiedenen Angeboten der Fall ist – auch private Anbieter sein, die bei Notwendigkeit von den Gemeinden unterstützt oder mit einem Leistungsauftrag versehen werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am Montag, 20. April 2015 hat die vorberatende Kommission getagt und den umfassenden Bericht zur Kinder- und Jugendpolitik beraten. Seit der Kommissionsbestellung im Februar wurden folgende Personen in der vorberatenden Kommission ersetzt: Schnider-Vilter-Wangs anstelle von Rossi-Sevelen, Baumgartner-Flawil für Schneider-Goldach.

Für die Beantwortung der Fragen gaben nebst Regierungsrat Klöti, die Generalsekretärin Anita Dörler und die Sachbearbeiterin Andrea Lübberstedt Auskunft. Das Protokoll wurde von Nora Schmid verfasst. Als Beratungsunterlage diente der Bericht 40.14.07 «Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen: beteiligen, schützen, fördern».

Ich danke an dieser Stelle herzlich den Mitarbeitenden für den ausführlichen und aufschlussreichen Bericht. In diesem Dokument hat die Regierung umfassend Stellung genommen zur jetzigen Situation und zeigt Perspektiven auf, die der Kanton St.Gallen mit geeigneten Massnahmen umsetzen will. Der Bericht entstand, weil der Kantonsrat zwei Postulatsaufträge überwiesen hatte. Das war zum einen das Postulat 43.05.10 «Integrierte Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen – dringender Handlungsbedarf» von 2005 sowie das Postulat 43.09.14 «Kindergerechte Politik» von 2009, in welchem die Regierung eingeladen wurde, aufzuzeigen, welche Rolle Bunde, Kanton und Gemeinden in der Kinder- und Jugendförderung wahrnehmen und welche Impulse in diesem Bereich unter Berücksichtigung des demographischen Wandels gesetzt werden sollen.

Generalsekretärin Dörler führte aus, dass der Bericht so lange auf sich warten liess, weil die neugeschaffenen Grundlagen des Bundes zu diesem Thema mit einfliessen sollten. Im Jahr 1997 wurde in der Schweiz die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Diese verlangt, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird. Für die Gemeinden besteht seit 1999 die Verpflichtung nach Art. 58 eg ZGB (??) für eine ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe zu sorgen. Der Bund hat 2008 die kinder- und jugendpolitische Strategie formuliert. Seit 2013 ist von Seiten des Bundes auch finanzielle Unterstützung für die Kantone möglich. Dies alles floss in den Bericht mit ein. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich die Kinder- und Jugendpolitik an den zwei grossen Pfeilern «Schutz» und «Förderung» orientiert. Während der Schutz seit je her Aufgabe des Staates ist, ist im Bereich der Förderung vor allem in den letzten 20 Jahren viel passiert. Es wird aufgezeigt, dass wir nicht am Anfang stehen, sondern die jetzige Strategie bereits wirkungsvoll ist, jedoch noch weiterentwickelt werden kann. Der Bericht zeigt sechs Handlungsfelder auf, in welchen der Staat in Zukunft Impulse setzen kann. Im Bereich Frühförderung besteht noch grosser Entwicklungsbedarf, deshalb wird dort ein spezieller Akzent gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Bericht mit wenigen Mitteln sehr viel zur Entlastung der nachgelagerten Systeme erreicht werden kann.

Uns interessierten sicher in diesem Zusammenhang auch die Unterstützungsprogramme des Bundes. Weiter wird festgehalten, dass diese Aufgabe der Staat nicht alleine abdecken kann, sondern, dass er auf die Initiative von Eltern, privaten Vereinen und Verbänden angewiesen ist. Deshalb liegt ein Fokus auch auf der Elternbildung. Die Kommission hat festgestellt, dass nicht viele Lücken in der Kinder- und Jugendpolitik bestehen, sondern sehr vieles schon umgesetzt wird. Etwas unübersichtlich sind jedoch die Verantwortlichkeiten der vielen verschiedenen Massnahmen, die bereits jetzt schon bestehen. Es sind sehr viele Verwaltungen, Institutionen und Organisationen mit ähnlichen Aufgaben beauftragt und es ist nicht sehr einfach zu durchschauen, wer in welcher Form und für welche Aufgabe wirklich verantwortlich ist. Das Departement des Innern liess deshalb der Kommission im Anschluss der Beratung eine tabellarische Übersicht zukommen, welche die Zuständigkeiten und die allfällig mitwirkenden Partner in der Jugend- und Kinderpolitik aufzeigt.

Besprochen wurde auch ein Antrag, der der Kommission schon vor der Beratung zugestellt wurde. Es ging darum, dass die Regierung eine effizientere Strukturorganisation schaffen soll, welche die Koordination von verschiedenen Stellen im Bereich Jugendpsychiatrie festlegt. Oftmals verhindern die vielen verschiedenen Stellen eine optimale Beratung und Begleitung für Kinder und Jugendliche mit schwierigem Hintergrund. Der Antrag stiess auf grosses Verständnis, doch man war sich einig, dass ein erneuter Bericht nicht die erhoffte Verbesserung zur Folge hätte, sondern in Form eines unabhängigen Vorstosses grössere Chancen hätte, beantwortet zu werden, deshalb wurde der Antrag zurückgezogen.

Der jetzige Vorstoss in Form einer Interpellation liegt Ihnen bereits vor.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 15:0 Stimmen den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015