Geschäft: Menschenhandel - der Kanton St.Gallen muss aktiver werden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.19.14
TitelMenschenhandel - der Kanton St.Gallen muss aktiver werden
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung18.2.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Juni 2019
VorstossWortlaut vom 18. Februar 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2019Wortmeldung

Schmid-St.Gallen: ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung anerkennt, dass der Kanton im Bereich Menschenhandel gefordert ist. Das Instrument des Leitfadens «Menschenhandel», der regelmässig am einem runden Tisch angepasst wird, ist zu begrüssen. Die Zusammenarbeit den verschiedenen involvierten Stellen wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Opferhilfe und weiterer Stellen ist extrem wichtig. In diesem Leitfaden wird vor allem das Thema des Opferschutzes breit diskutiert und weniger, wie Menschenhandel vermieden werden könnte. Dass Kontrollen dabei eine wichtige Rolle spielen, gibt auch der Kanton in der Antwort auf Frage 10 zu: «Je intensiver die behördliche Überprüfung, desto mehr Fälle werden aufgedeckt». Die Regierung sieht aber keine Notwendigkeit für einen Schwerpunkt «Menschenhandel», möchte also nicht häufiger kontrollieren und wird deshalb auch kaum mehr Opfer von Menschenhandel aufspüren können. Dabei hätte eine vermehrte Kontrolltätigkeit auch eine präventive Wirkung. Die Ostschweiz, und damit der Kanton St. Gallen, darf nicht zum Einfallstor für Menschenhandel werden, sofern er es nicht schon ist.

Von Menschenhandel sind vor allem Migrantinnen betroffen. Diese leben oft isoliert und haben meist einen unsicheren Aufenthaltsstatus. Aber auch sie müssen von den Rechten der Istanbul-Konvention profitieren können, was vermehrt Anstrengungen des Kantons verlangt. «Buisness as usual» reicht hier nicht.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019