Geschäft: Quo vadis Schlupfhuus?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.19.61 |
Titel | Quo vadis Schlupfhuus? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 11.6.2019 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bischofberger-Thal | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Krempl-Gnädinger-Goldach | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bärlocher-Eggersriet | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2019 | Wortmeldung | Krempl-Gnädinger-Goldach: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Es bleiben noch einige Fragen offen: Für alle sicherlich diskussionslos ist, dass in Not gekommene Kinder und Jugendliche im Frühling 2020 nahtlos in einer neuen Notunterkunft Schutz finden sollen. Laut Auskunft des Amts für Soziales fehlt trotz des ausgewiesenen Bedarfs und der 17-jährigen Erfolgsgeschichte des «Schlupfhuus» bisher eine gesetzliche Bereitstellungspflicht. Die Finanzierung orientiert sich an Institutionen, die nicht vergleichbar sind. Folglich ist ein eigenständiges Finanzierungskonzept nötig, dass die besondere Situation einer Notunterkunft berücksichtigt, welche per se nicht wirtschaftlich sein kann. Daher ist es nach unserer Einschätzung zu überlegen, dass im Kanton St.Gallen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen, welche eine Notunterkunft, für Kinder und Jugendliche rechtlich absichert. Es ist also eine gesetzliche Bereitstellungs- und Finanzierungspflicht zu schaffen, die den Kanton verpflichtet, eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche bereitzustellen und situationsgerecht zu finanzieren. Der Kanton kann die Führung einer Notunterkunft natürlich mit einer Leistungsvereinbarung an Dritte delegieren. Uns Interpellanten ist es wichtiger, Kindern in meist unverschuldeten Notlagen einen Unterschlupf zu bieten, als ein ausgeglichenes Budget vorweisen zu können. Wir bleiben am Thema dran. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2019 |