Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.13.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.9.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der 2. Lesung des Kantonsrates vom 4. Juni 2014
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. Oktober 2013
AntragKommissionsbestellung vom 25. November 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 20. Januar 2014
ProtokollFestlegung des Vollzugsbeginns vom 20. Januar 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2015
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 26. Februar 2014
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 22. Januar 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 7. und 10. Januar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
4.6.2014Schlussabstimmung107Zustimmung1Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Handlungsbedarf ist auch beim Ostschweizer Kinderspital (OKS) unbestritten. Ich habe es bereits erwähnt, der Neubau auf dem Gelände des Kantonsspitals ist sinnvoll, da er Synergien ermöglicht. Die Verbindung von OKS und Kantonsspital St.Gallen ist auch gut umgesetzt. Die Vorredner, insbesondere Haag-St.Gallen, haben die Vorlage wunderbar zusammengefasst. Ich kann es dabei belassen.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Neubau des Ostschweizer Kinderspitals (OKS) ist unbestritten, ebenso der Standort auf dem Areal des Kantonsspitals. Das Kinderspital leidet unter akuter und chronischer Platznot, das haben wir schon mehrmals gehört. Es musste immer wieder ausbauen und Räume dazu mieten. Seit der Inbetriebnahme vor 50 Jahren, hat sich in der Pädiatrie vieles verändert. Wenn immer möglich, wird das Kind ambulant behandelt, und bei den Kindern, die stationär aufgenommen werden müssen, bleibt meistens ein Elternteil beim Kind. Dies erfordert Platz und eine angepasste Infrastruktur. Dass die schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin droht, die Anerkennung der Intensivabteilung zu entziehen, wenn nicht bald vergrössert wird, kann man zwar als lästiges Einmischen betrachten, diese Anerkennung ist aber eine wichtige Qualitätsprüfung und dient den kleinen Patienten und den Arbeitsplätzen. Das sind, neben all den neuen technischen Möglichkeiten nachvollziehbare Gründe, wieso die Nutzfläche des Neubaus um 50 Prozent grösser sein wird, als am jetzigen Standort. Die Lösung auf dem Areal des Kantonsspitals ist eine Win-win-Situation. Vor allem für kranke Neugeborene ist der kürzere Transportweg sehr wichtig. Der Bau wird viele Synergien ermöglichen. Kinder müssen für spezielle Untersuchungen nicht mehr ins Kantonsspital transportiert werden. Ärzte pendeln jetzt oft zwischen Kantons- und Kinderspital hin und her, das wird vereinfacht. Ein grosses Plus für den neuen Standort ist die Ermöglichung eines Mutter-Kind-Zentrums. Durch den Verbindungsgang zwischen Frauenklinik und Kinderspital, sind auch kranke Neugeborene auf der Neonatologie der IMC (??) oder der Intensivstation nahe bei ihren Müttern, die im Gebärsaal oder auf der Wochenbettabteilung liegen. Für spezielle Situationen stehen sogar Mutter-Kind-Zimmer zur Verfügung. Die Trennung von Mutter und Kind in dieser wichtigen Frühphase nach der Geburt kann so verringert werden, was für einen guten Start ins Leben sehr wichtig ist. Dass das OKS mit dem eigenen Bau seine eigene Identität behält, wird verhindern, dass die hospitalisierten Kinder einfach als kleine Erwachsene behandelt werden. So können bei Planung, aber auch im Betrieb die spezifischen Bedürfnisse der Kinder besser berücksichtigt werden. Trotzdem wird das OKS und das Kantonsspital gegenseitig von der grossen Durchlässigkeit profitieren. Hoffentlich gelingt es dem OKS bald, kostendeckende Tarife auszuhandeln, damit es möglich sein wird, das Darlehen vollumfänglich zurückzuzahlen. Alles in allem ein sehr erfreulicher Bauplan mit guter, kindergerechter Infrastruktur, der Möglichkeit die Betriebsabläufe zu optimieren und attraktive Arbeitsplätze zu generieren.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch dieses Geschäft, das einzige Geschäft, das keine Bauvorlage ist. Infolge der unterschiedlichen Trägerkantone sprechen wir von einem Darlehen. Wir haben das aber vergleichbar behandelt in der vorberatenden Kommission, wie die Bauvorlagen, lediglich beim vorliegenden Antrag der Regierung dann über das Darlehen beschlossen. Die vorberatende Kommission hat am Nachmittag des 7. Januar 2014 wie auch der 1. Teil am Morgen vom 10. Januar 2014 über die Vorlage des Ostschweizerischen Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals beraten. Bei diesem Geschäft waren nebst den üblichen Teilnehmern folgende Personen anwesend:

  • der Stiftungspräsident des ostschweizerischen Kinderspitals, Dr. Werner Hagmann;

  • der CEO des OKS, Marco Fischer;

  • der Chef-Arzt Jugendmedizin des OKS, Dr. Josef Laimbacher;

  • und teilweise die Leiterin Pflege und Betreuung des OKS, Brigitte Oertle.

Seitens Departement und Verwaltung waren dieselben Personen anwesend, die ich heute schon mehrfach erwähnt habe. An diesem Nachmittag waren zwei Personen abwesend. Wir haben auch bei der Vorlage OKS sehr einführlich debattiert und eine sehr eindrückliche Begehung erhalten, in welcher festzustellen war, wie die Platzverhältnisse am heutigen Standort aussehen. Ebenfalls konnte die Kommission klar feststellen, was bereits gebaut wurde, im Sinne von Sanierungen, und was noch geplant gewesen wäre. Es ist nicht alles realisierbar aufgrund von Einsprachen, das jetzt auch nicht mehr weiterbehandelt wurde, weil die Botschaft, die heute vorliegt, an einem neuen Standort zu realisieren wäre. In diesem Geschäft, weil wir da von einem Darlehen sprechen, wird es unter Ziff. 4 Abs. 3 Satz 2 einen Anpassungsantrag der vorberatenden Kommission geben. Dieser liegt Ihnen auf dem gelben Blatt vor. Ich werde mich dann zum gegebenen Zeitpunkt detailliert zu diesem Antrag äussern. Ich kann aber festhalten, dass auch dieses Geschäft von der Kommission gutgeheissen wurde und Ihnen wird beliebt gemacht, auf dieses Geschäft einzutreten. Die Kommission hat mit 18:0, bei einer Enthaltung und zwei Abwesenheiten der Vorlage zugestimmt. Wie gesagt, ich werde mich dann vor der Abstimmung nochmals zum Antrag äussern.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Vorredner haben die wesentlichen Argumente, wie sie auch für uns zutreffen, bereits erwähnt. Ich kann mich also kurzfassen. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag, wie er vorliegt sowie den Antrag der vorberatenden Kommission bezüglich Ziff. 4, Abs. 3, Satz 2 für eine Refinanzierung oder einen Zinssatz, der sich der Refinanzierung der Mittel angleicht.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme dieses Bauprojektes. Es ist wirklich wichtig und schon seit längerer Zeit auf dem Weg, so dass wir quasi ein Mutter-Kind-Zentrum in die Realität umsetzen dürfen. Es ist auch ein wegweisendes Gemeinschaftsprojekt, es sind nämlich vier Kantone beteiligt sowie ein Land: St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden und das Fürstentum Liechtenstein. Alle befürworten nun dieses neue Projekt. Es ist aber auch ein Gemeinschaftsprojekt, weil der Neubau des Ostschweizer Kinderspitals zusammen mit dem Neubau der Häuser 07A und 07B des Kantonsspitals geplant und entwickelt werden konnten. Ich meine, auch das ist ein sehr positives Resultat, das so gemeinsam entwickelt werden konnte. Das Kinderspital ist ebenso parallel zum Kantonsspital St.Gallen ein Spital, das Zentrumsleistungen anbietet, das bedeutend ist für die Kinderheilkunde, das heisst für die Pädiatrie. Nicht nur im Bereich der Zentrumsleistungen, sondern auch im Bereich der hochspezialisierten Medizin. Es hilft, dass wir dieses zweistufige Modell auch hier umsetzen können. Das Ostschweizer Kinderspital hat dementsprechend die bedeutendste Spitalversorgung für Kinder im Bereich der Ostschweiz anzubieten, auch für die Regionen. Das soll auch so bleiben, weil die Spezialistinnen und Spezialisten am Kantonsspital tätig sind, und wir dementsprechend für die Pädiatrie hohe Qualität in der Ostschweiz, nicht nur im Kanton St.Gallen, anbieten können.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir unterstützen die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital. Es macht Sinn, das Kinderspital im Areal des Kantonsspitals neu zu bauen, und die entstehenden Synergien durch die enge Nachbarschaft zum Kantonsspital optimal zu nützen. Bereits heute Morgen habe ich darauf hingewiesen, dass diese Neubaulösung von allen beteiligten Seiten als optimal bezeichnet wird, und es bedauert, dass das nur für dieses eine Projekt der Fall ist und nicht bei anderen Spitälern in Frage kommt.

Die FDP-Fraktion unterstützt auch den Antrag der vorberatenden Kommission auf Anpassung der Zinskonditionen für das Darlehen nach der Initialphase von zehn Jahren. Langfristig muss sich der Zinssatz an den Bedingungen für die Refinanzierung des Kapitals orientieren können, und mit dem Antrag der vorberatenden Kommission ist dies gewährleistet.

Kritisch nehmen wir zur Kenntnis, dass die Frage des Rückbaus am alten Standort derzeit noch nicht geklärt ist. Die FDP-Fraktion stellt sich auf den Standpunkt, dass dafür nicht nochmals ein Kredit zu gewähren ist und die Kosten des Rückbaus von der Stiftung Ostschweizer Kinderspital zu tragen sind.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Darlehen an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital. Das Ostschweizer Kinderspital ist schon längst zu einer eigentlichen Institution in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und auch dem Fürstentum Liechtenstein geworden. Seit der Grundsteinlegung für das heutige OKS an der Claudiusstrasse 1963 haben Generationen von Ostschweizerinnen und Ostschweizer in der einen oder anderen Art mit dem KISPI zu tun gehabt. Der Zahn der Zeit hat jedoch auch am OKS genagt und obwohl in den letzten Jahren mehrere Um- und Anbauten ausgeführt wurden, sind mittlerweile die Gebäulichkeiten des Bettentrakts, die Untersuchungs- und Behandlungsbereiche, die Notfallaufnahme sowie der Operationsbereich und das Ambulatorium Sanierungsbedürftig. Auch die allgemeine Platznot ist gross, wie wir uns anlässlich des Besuchs der vorberatenden Kommission im OKS überzeugen konnten. Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital mit ihren Trägerkantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen hatte zwar schon länger mit der Projektierung eines Erweiterungsbaus und einer Sanierung des bestehenden Gebäudes am heutigen Standort begonnen, jedoch erst nach einigem planerischen hin und her kam die Trägerschaft zum Schluss, dass eine Verlegung und der Neubau auf dem Areal des Kantonsspitals realisiert werden sollte. Das von den geprüften Standortoptionen schlussendlich die Variante Neubau OKS gewählt wurde, ist zu begrüssen. Denn bekanntlich sind Neubauten in den meisten Fällen die bessere Lösung, als die aufwändige Sanierung von älteren Bausubstanzen und Gebäudehüllen während eines laufenden Spitalbetriebs. Im Übrigen ist das OKS mit einem Einspruch von einer Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft gegen den Ausbau der Intensivstation konfrontiert. Abgesehen davon, dass auch diese Tatsache die Problematik von Sanierungen an bestehenden Standorten zeigt, ist es doch eher überraschend, wie eine Privatperson das Erweiterungsprojekt eines Kinderspitals blockieren kann. Im Zusammenhang mit den geprüften Standortoptionen stellt sich die Frage, warum beispielsweise die Option vollständige Integration des OKS in das Kantonsspital nicht weiter verfolgt wurde. Auf jeden Fall ist die Erklärung dazu in der Botschaft der Regierung nur beschränkt nachvollziehbar, denn es ist fraglich, ob eine qualitativ hochstehende Versorgung mit kindgerechten medizinischen Leistungen tatsächlich in einem direkten Zusammenhang mit der administrativen Struktur eines Spitals stehen kann. Zudem könnte wohl auch bei einer Integration in das Kantonsspital die heutige Finanzierungsform beibehalten werden und weil das Kinderspital traditionell höhere Betriebskosten hat, als ein herkömmliches Akutspital, wäre der Kostenaspekt ein zusätzliches Argument für die Integration gewesen. Die Vorlage präsentiert sich allerdings anders und darum kann ich zusammenfassend sagen: Der Neubau des Ostschweizer Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals macht Sinn. Zu diesem Schluss sind erfreulicherweise auch die Stiftungsträger gekommen. Die SVP-Fraktion wird auf die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung OKS von 125,6 Mio. Franken eintreten und sie unterstützt auch den Antrag der vorberatenden Kommission betreffend dem Zinssatz für die Rückzahlung des Darlehens ab 2028.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Für dieses Geschäft treten Cozzio-St.Gallen sowie Noger-St.Gallen in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
26.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. Februar 2014, ausserordentliche Session
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Beim Geschäft 37.13.02 treten Noger-St.Gallen und Cozzio-St.Gallen in den Ausstand.

Die vorberatende Kommission empfiehlt Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
4.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Noger-St.Gallen und Cozzio-St.Gallen treten in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014