Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.15.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat»
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung30.10.2015
Abschluss25.9.2016
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugFestellung des Ergebnisses vom 18. Oktober 2016
BotschaftBericht und Antrag der Regierung zum Inhalt der Einheitsinitiative vom 10. November 2015
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29. Februar 2016
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 25. September 2016
Aktuelle Mitgliederliste
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.4.2016Ziff. 22Ablehnung107Zustimmung11
27.4.2016Ziff. 130Ablehnung78Zustimmung12
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat stimmt Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses mit 107:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Beschluss

Der Kantonsrat stimmt Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses mit 78:30 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Wie ich erwartet habe, gab es vorhin eine breite Auslegeordnung über alle möglichen Schulthemen. Ich werde mich jetzt hüten müssen vor einem Votum, das den halben Vormittag dauert und alle diese Anliegen aufnimmt. Das macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, aber gewisse Aspekte müssen aufgezeigt werden. Die Initianten legen uns eine Initiative vor, die den Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat vorsieht. Dabei geht es aber um einen Start für weitere Initiativen, die den Kanton in den nächsten Jahren eindecken werden, denn man ist insgesamt mit der Schule in keiner Art und Weise zufrieden. Das haben wir zu erwarten, und deshalb ist diese Initiative so gefährlich. Die Initianten beabsichtigen, das bewährte Schulsystem anzugreifen. Zu Lemmenmeier-St.Gallen: Wo steht unsere Volksschule? Welches ist ihre Qualität? Wo steht sie im interkantonalen Vergleich? Ich sage: Überall dort, wo die Leistung und die Qualität gemessen wird, sind wir an der Spitze. Interkantonal werden wir um unsere Stellung beneidet. Wir sollten uns vor Augen führen, welche Diskussionen uns in den nächsten Jahren drohen, wenn wir alles mögliche in Frage stellen. Aber eigentlich sollten wir das, was wir bis jetzt erreicht haben, weiterentwickeln und weiter pflegen, um den hohen Stand zu halten.

Nachfolgend einige Erläuterungen zu verschiedenen im Raum stehenden Aussagen, die ich als Vorsteher des Bildungsdepartements sehr gut beurteilen kann. Es wurde gesagt, dass bis anhin ja nur 15 Kantone dem HarmoS-Konkordat beigetreten wären, folglich sei das Ziel nicht erreicht. Diese 15 Kantone entsprechen jedoch 75 Prozent der Schweizer Bevölkerung, was ein sehr grosser Anteil ist. Das zeigt aber auch auf, dass nicht oder noch nicht beigetretene Kantone kleinere Kantone sind. Ich will das nicht werten, denn es sind auch Kantone und sie haben das gleiche Stimmrecht. Ganz wichtig ist jedoch die zentrale Feststellung, dass die dem HarmoS-Konkordat noch nicht beigetretenen oder in einem ersten Versuch gescheiterten Kantone sich allesamt in einem Prozess hin zu HarmoS befinden. Es ist richtig, dass sie sich die Zeit dafür nehmen, denn es gibt ja nichts zu erzwingen. Diese Kantone haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Harmonisierung, und deshalb ist es für sie schwierig, die gemeinsamen Standards zu erreichen, und sie benötigen mehr Zeit. Wichtig ist, dass sich alle auf dem Weg dazu befinden und früher oder später ihrer Bevölkerung den Beitritt zum HarmoS-Konkordat beantragen werden.

Ich möchte auch die Sachlage zur Einschreitensgefahr des Bundes erläutern und verdeutlichen. Die Erziehungdirektorenkonferenz hat im Sommer 2015 Bericht erstattet und sehr selbstbewusst aufgezeigt, dass betreffend Harmonisierung der Volksschule ein sehr guter Stand erreicht ist. Der Bundesrat und die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur von National- und Ständerat haben das anerkannt und sehen momentan keinen Handlungsbedarf. Ein ganz entscheidender Punkt dabei ist – ich spreche eindringlich zu allen Befürwortern dieser Einheitsinitiative – dass der Kanton St.Gallen ein systemrelevanter Kanton ist. Wenn der Kanton St.Gallen aus dem HarmoS-Konkordat austritt, dann ist dies ein entscheidender Schritt, dass der Bund eingreifen wird. Diese Aussage kann man nun glauben oder nicht, als Vorsteher des Bildungsdepartementes bin ich jedoch sehr nahe am Geschehen. Alle Vorsteher der kantonalen Bildungsdepartemente haben vor zwei Wochen ein Schreiben von Bundesrat Berset erhalten, in dem er mitteilt, dass er sich auf eine Intervention vorbereite. Er hat intern Abklärungen in Gang gesetzt. Nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Bundesparlament bereitet sich vor. Ich habe mich mit verschiedenen Nationalräten gestritten, denn sie warten nur darauf, die Zuständigkeiten in Bundesbern anzusiedeln. Das Paradoxe an der ganzen Situation ist, dass die Initianten durch den Austritt freier werden wollen, uns aber genau in das Gegenteil treiben würden. Durch eine Annahme werden wir abhängig vom Bundesrecht, und es droht der Verlust der kantonalen Zuständigkeit für die Schulen. Das Spiel mit dem Austritt aus dem HarmoS-Konkordat birgt ein sehr hohes Riskiko, weshalb es das Engagement aller braucht, um die Annahme dieser Initiative zu verhindern. Jedoch ist es sehr schwierig, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass die Argumentation der Initianten nicht greift.

Ich sage nicht , dass wir in der St.Galler Volksschule alles im Griff haben. Es gibt Probleme und Veränderungsbedarf; aber diese sind erkannt, und wir sind daran, die Probleme zu beseitigen. Es sind keine Lippenbekenntnisse, sondern konkrete Massnahmen, die ergriffen werden und die sich problemlos nachweisen lassen.

An dieser Stelle möchte ich dazu das eine oder andere kurz erwähnen. Zur Fremdsprachendiskussion: Nicht alle Kantone haben die gleichen Probleme mit den Fremdsprachen, was jedoch nicht differenziert angeschaut wird. Ich behaupte, dass der Kanton St.Gallen nicht die gleichen Probleme hat wie andere Kantone. In der Zentralschweiz wurde die Fremdsprachensituation evaluiert. Daraus zog man die klare Erkenntnis, dass in Gemeinden, in denen mehr Fremdsprachenlektionen erteilt werden als in anderen, das Ergebnis deutlich besser war. Für den Kanton St.Gallen wissen wir, dass wir vergleichsweise viele Fremdsprachenlektionen unterrichten. Das heisst folglich, dass wir bei einer Erhebung für Französisch und ganz ausgeprägt für Englisch gute Ergebnisse erzielen würden. Wir wissen, dass wir besser dastehen als andere Kantone, und dennoch gibt es auch hier Handlungsbedarf. Es braucht ein neues Lehrmittel für die Volksschule, weil das aktuelle überhaupt nicht mehr zeitgemäss ist. Wir sind zusammen mit dem Kanton Zürich am Erarbeiten eines neuen Lehrmittels – und stehen dabei in der Schlussphase –, das den neuesten pädagogischen und didaktischen Erkenntnissen für Fremdsprachenunterricht entspricht. Das Lehrmittel wird ab dem Schuljahr 2017/2018 in der Volksschule im Kanton St.Gallen zum Einsatz kommen. Das ist ein Meilenstein.

Der Erziehungsrat sieht vor, für die Volksschule vermehrt Differenzierungslektionen vorzusehen, sodass die Fremdsprachen auch im Halbklassenunterricht unterrichtet werden können. Auch das ist eine hilfreiche Schlüsselmassnahme. Auch ist vorgesehen, die Lehrpersonen bei Bedarf nachzuqualifizieren. Für das Englisch wurden die Lehrpersonen bestens vorbereitet, für das Französisch wurde dannzumal zu wenig getan. Man braucht sich natürlich nicht zu wundern, dass das Ergebnis unterschiedlich ausfällt, wenn die Lehrpersonen nicht über gleichwertige Qualitäten verfügen.

Richtig erkannt ist, dass es nicht sein darf, dass Schülerinnen und Schüler zu einem grossen Teil gewisse Grundkompetenzen in Deutsch, Mathematik usw. nicht erreichen. Das hat auch die EDK erkannt. Dazu hat diese Grundkompetenzen definiert und sich zum Ziel gemacht, diese mit einem gemeinsamen Lehrplan zu erreichen. Die Resultate werden am Ende der 2., 6. und 8. Klasse gemessen, sodass bis in zehn Jahren gewährleistet ist, dass jede Schulabgängerin und jeder Schulabgänger über gewisse Grundkompetenzen verfügt.

Mit meinen Ausführungen wollte ich aufzeigen, dass wir durchaus auf dem Weg sind und die Probleme erkannt haben. Es wäre grundlegend falsch, im jetzigen, interkantonal bewährten Prozess das HarmoS-Konkordat zu verlassen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Der Einheitsinitiative ist zuzustimmen.

Ich bin schon etwas erstaunt über all die Voten, vor allem über diejenigen von Schulleitern und Lehrerinnen und Lehrern. Wiederholt wird davon berichtet, dass zwei Fremdsprachen problematisch seien, man Schwierigkeiten mit dem Fremdsprachenunterricht habe, die Belastung des Fremdsprachenunterrichts gemindert werden müsse, es Handlungsbedarf im Sprachenbereich gebe usw. Trotzdem möchte man in diesem Rat dem Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat nicht Folge leisten. Das erstaunt mich.

Interessant ist die Begründung von Rüegg-Rapperswil-Jona: Der Kanton Appenzell Innerrhoden sei so klein, dass er vernachlässigbar sei. Da möchte ich doch darauf hinweisen, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden Teil der Eidgenossenschaft ist und somit der Bundesverfassung verpflichtet. Da kann man doch nicht einfach sagen, man könne dort mit der Sprachenregelung machen, was man wolle, doch St.Gallen müsse sich daran halten. Beim Problem im Kanton Thurgau wird sich schon noch zeigen, wer Recht bekommt. Ich bin guten Mutes, dass dies mit der Bundesverfassung vereinbar und das Vorgehen verfassungskonform ist.

Es ist ein Faktum, dass das HarmoS-Konkordat die Kantone verpflichtet, in der Primarschule zwei Fremdsprachen zu unterrichten. Die diversen Wortmeldungen haben gezeigt, dass hier unbedingter Handlungsbedarf besteht, aber ich habe das Gefühl, dass dies alles nur Worthülsen sind und nichts getan wird. Ich möchte nochmals aufrufen: Holen wir dem Kanton St.Gallen die Zuständigkeiten im Bildungswesen zurück, verschaffen wir uns mehr Handlungsfreiheit und entledigen wir uns der Fesseln des HarmoS-Konkordates.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Rüegg-Rapperswil-Jona legt seine Interessen als Verbandspräsident der Schulgemeinden des Kantons St.Gallen und als Schulpräsident von Rapperswil-Jona offen. Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Zu Dudli-Oberbüren: Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat weniger Einwohner als unsere mittleren Städte im Kanton St.Gallen mit 15'000 bis 17'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wil und diverse andere Städte sind um einiges grösser. Dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden anders organisiert, ist selbstredend.

Zu Steiner-Kaltbrunn: Der Kanton Zürich ist betreffend Lehrplan 21 nicht gut unterwegs. Die Zürcher Regierung hat die Sache gar nicht kooperativ mit den Verbänden aufgegleist. Deshalb gibt es solche Probleme. Es ist auch nicht so, dass es hier Verbände gibt, die im ZLV mit dabei sind. Im Kanton St.Gallen sind wir anders unterwegs. Der Kanton St.Gallen ist mit Blick auf die Ostschweiz eine andere Grösse. Man schaut von aussen genau hin, was hier passiert. Das ist etwas anderes als bspw. bei den Kantonen Appenzell Innerrhoden oder Thurgau. Der Kanton Thurgau hat ein echtes Problem.

Gemäss den Initianten geht es bei der Einheitsinitiative um den Austritt aus dem HarmoS-Konkordat um Föderalismus, es geht darum, sich von den Fesseln zu befreien. Vorhin wurde erwähnt, dass die Gesellschaft sich verändere, und da sind wir gut beraten, mit der Flotte Schritt zu halten. Wir haben nach wie vor die eigene Steuerungskompetenz und Verantwortung, die auch das Bildungsdepartement und die Regierung wahrnehmen. Ich habe in der vorberatenden Kommission gefragt, um was es denn im Hintergrund bei dieser Initiative gehe. Ich habe keine so klare Antwort erhalten. Ein Punkt betrifft die zwei Fremdsprachen. Meine Vorredner haben erwähnt, dass es Mittel und Möglichkeiten gebe, um auf diese Problematik HarmoS-intern zu reagieren. Ganz allgemein bemerkt: Wenn jemand ein Problem beim schulischen Lernen hat, bspw. in der Mathematik oder einem anderen Fach des MINT-Bereichs, dann leert man das Kind auch nicht gleich mit dem Bade aus und sagt: abschaffen und später lernen. Das ist doch keine Strategie. Wir können das Rad der Zeit nicht stoppen, auch beim Lehrplan 21 nicht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Boppart-Andwil: Da auch ich direkt angesprochen wurde, äussere ich mich kurz. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass Französisch als zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse bei den Kindern zu Problemen führen kann. Lernzielbefreiungen finde ich jedoch keine Lösung. Für mich ist es sehr wichtig, dass wir schwergewichtig versuchen, unseren Kindern das Deutsch wieder vertiefter zu vermitteln. Dies deshalb, weil eine Hauptsprache sehr zentral ist, um alles andere überhaupt verstehen und lernen zu können. Einen Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat erachte ich jedoch nicht als zielführend. Diese Probleme mit dem Fremdsprachenunterricht müssten eigentlich HarmoS-intern angegangen werden. Dabei vertraue ich dem sehr gut vernetzten Vorsteher des Bildungsdepartements.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Kündig-Rapperswil-Jona: Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Ich spreche ergänzend zu Baumgartner-Flawil. Ich bin seit 60 Jahren im Schulunterricht: zuerst war ich Schülerin, seither bin ich Lehrerin in der Primarschule, Heilpädagogin in der Regelschule und jetzt in der Heilpädagogischen Schule. Deshalb kann ich mir ein Bild machen von Personen, welche über die Schule hinweg diskutieren und jenen mit Insiderwissen, weil sie selber unterrichten. Diese Personen setzen sich mit Herzblut für die Kinder und deren ganzheitliche Ausbildung ein.

Ich bin sehr froh um das Votum von Forrer-Grabs. Die Welt wird globaler und mobiler, die Schule und die Gesellschaft wandeln sich. Darauf hat die Schule zu reagieren, und zwar nicht nur im Kanton, sondern in der ganzen Schweiz und auch global. Die Bildung kann gar nicht anders, als darauf zu reagieren. Schule und Bildung wird daher auch nie problemlos sein. Nicht nur die Bologna-Reform reagiert auf die Mobilität, sondern auch der Lehrplan 21 und das HarmoS-Konkordat. Dass da Widerstand erwächst, ist nicht nur logisch, sondern auch wichtig. Deshalb schätze ich auch die Einwendungen von gewissen Kreisen, aber es ist mir wichtig, dass diese lauter sind. Ich habe in der Sitzung der vorberatenden Kommission das Beispiel von Carl Bossard von der Pädagogischen Hochschule Zug erwähnt.

Bei den Eltern tritt eine grosse Verunsicherung ein, wenn sie hören, dass der Kindergarten abgeschafft werden solle. Der Kindergarten wird aber überhaupt nicht abgeschafft, sondern ist das wichtige Eingangstor zur Schule. Kaum hat sich das neue System etwas etabliert und Vertrauen geweckt, kommt nun mit dieser Initiative wieder Verunsicherung in der Bevölkerung auf. Diese Verunsicherung sollte jedoch – wenn schon – auf unserer Ebene, bspw. in den Sitzungen der vorberatenden Kommission, bleiben und nicht nach aussen in die Bevölkerung getragen werden. Die Schule braucht Vertrauen. Die Lehrpersonen sind auf das Vertrauen der Eltern angewiesen, damit die Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, was ihnen vermittelt wird. Hilb-Wil und Forrer-Grabs wissen genau, wie man vorzugehen hat, wenn es Probleme mit dem HarmoS-Konkordat gibt. Dabei geht es um ganz konkrete Dinge, bspw., wie man den Fremdsprachenunterricht in Zukunft angeht, damit nicht zusätzlicher Druck entsteht.

In der Heilpädagogischen Schule wird in der 5. Klasse Englisch unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben Freude daran, weil damit die Sicht auf andere Gesellschaften und Ausdrucksweisen erweitert wird. Dies muss gepflegt werden. Dass damit jedoch auch Druck entstehen kann, ist naheliegend. Ich habe aber vorhin gehört, dass dieser auch auf Ausbildungsebene oder auf der Ebene von Benotung und Beurteilung angegangen wird. Das ist sehr wesentlich. Ich bin für das Verbleiben im HarmoS-Konkordat, denn ein Austritt würde nur das Kräftespiel zwischen den Leuten, welche sich mit Herzblut dafür engagiere und den andern, welche zum Teil unlautere Argumente und Unsicherheit verbreiten, begünstigen. Ich sehe das Ganze als einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess und meine, dass wir den Weg kritisch begleiten sollen, wie Baumgartner-Flawil es gesagt hat.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Forrer-Grabs: Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Nachdem mein Name im Rat schon erwähnt wurde, erlaube ich mir hier eine kurze Stellungnahme. Zu Steiner-Kaltbrunn: Meine Motion 42.11.17 «Dispensationsmöglichkeit auch auf der Primarschulstufe» datiert aus dem Jahre 2010, ist also bereits sechs Jahre alt. Obwohl ich damit nicht erfolgreich war, konnte inzwischen auf dem nichtparlamentarischen Weg eine für mich befriedigende Lösung erzielt werden. Die Schulpsychologinnen und -psychologen können auf Antrag Kinder von einzelnen Fächern dispensieren, was auch umgesetzt wird. In der Schule, welcher ich vorstehe, sind dies immerhin sieben Schülerinnen und Schüler. Ich möchte betonen, dass es in meinen Vorstössen aber nie um die Abschaffung einer Fremdsprache auf der Primarstufe ging, wie das jetzt das Endziel der HarmoS-Gegner ist.

Als Mitglied des Erziehungsrates bin ich doch ziemlich nahe an der Thematik. Ich erhalte laufend Einblick in die Umsetzung der Fremdsprachenthematik und sehe die diesbezüglichen Anstrengungen der Lehrpersonen. Im Bereich der Weiterbildung haben wir vor, den Fremdsprachenunterricht in Halbklassen zu erteilen. Es wird viel getan für die Weiterbildung. Die Fremdsprachenproblematik ist erkannt. Es werden Instrumente entwickelt, damit die beiden Fremdsprachen bei den Beteiligten nicht Frust, sondern Freude auslösen.

Ich lasse mich von den HarmoS-Gegnern nicht instrumentalisieren und betone noch einmal, dass ich klar hinter dem HarmoS-Konkordat stehe.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs legt seine Interessen als Primarlehrer der Volksschule offen. Ich unterrichte eine Mittelstufe und kann mich deshalb auch Fachspezialist nennen, wenn es um das HarmoS-Konkordat geht. Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Die Lehrerschaft hat sich in den vergangenen Jahren darüber geärgert, dass es zwischen den Kantonen so unterschiedliche Varianten gibt. Sie war deshalb bestrebt, dass endlich eine Harmonisierung auf einem guten Niveau stattfindet. Mit dem HarmoS-Konkordat ist diese Harmonisierung nun aufgegleist, aber natürlich braucht das seine Zeit, bis alles gut funktioniert. Ich stehe ganz klar für das HarmoS-Konkordat ein und werde mich dementsprechend einsetzen dafür.

Wie auch der Vorsteher des Bildungsdepartements weiss, haben wir beim Sprachenkonzept Handlungsbedarf. Hier bestehen auch bei den Lehrerinnen und Lehrern gewisse Unstimmigkeiten, die sich dann vor allem bei den Kindern in einer gewissen Überforderung zeigen. Aber wir müssen nicht das ganze Schloss aus dem Fenster werfen, wenn das Problem nur in der Küche besteht. Dieses Problem kann auf der Regierungsebene behandelt werden. Ich habe volles Vertrauen – und hoffentlich auch die SVP-Fraktion – dass der Vorsteher des Bildungsdepartements handlungsbereit ist. Er hat dies auch bereits signalisiert und schon gewisse Äusserungen dazu gemacht. Ich denke, dass wir uns sicher nicht auf einem schlechten Weg befinden und uns ganz klar für eine Harmonisierung einsetzen müssen. Baumgartner-Flawil hat erwähnt, dass sich die 100 delegierten Lehrervertreter für einen Verbleib im HarmoS-Konkordat ausgesprochen haben. Es braucht das Vertrauen in die Basis, denn diese weiss, was für die Schülerinnen und Schüler gut ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Steiner-Kaltbrunn legt ihre Interessen als ehemaliges Mitglied des Bürgerkomitees «Nein zu HarmoS» offen. Ich habe das Referendum unterstützt und Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt.

Mit sehr knapper Zustimmung in der Abstimmung vom November 2008 ist der Kanton St.Gallen dem HarmoS-Konkordat beigetreten. Mit diesem Beitritt und der Inkraftsetzung auf den 1. August 2009 sind verschiedene Neuerungen bereits im X. Nachtrag zum Volksschulgesetz eingeführt worden:

  • Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule;

  • bedarfsgerechter Mittagstisch;

  • Englisch ab der 3. Klasse.

Viele Neuerungen sind für alle Beteiligten, seien es Lehrer, Schulbehörde oder auch Eltern, eine grosse Herausforderung. Das zeigen auch die seither eingereichten parlamentarischen Vorstösse:

  • die Interpellation 51.10.23 «Englisch und Französisch auf der Primarstufe – wie weiter?»;

  • die Motion 42.11.17 «Dispensationsmöglichkeit auch auf der Primarschulstufe».

Bereits drei Jahre nach der Abstimmung haben einige Mitglieder der CVP-EVP-Fraktion, welche in der Schule arbeiten, erkannt, dass mit dem im Alter von vier Jahren beginnenden Kindergartenobligatorium, den erweiterten Blockzeiten sowie Frühenglisch das Pflichtpensum für unsere Schülerinnen und Schüler markant gestiegen ist und zu Überforderungen führt.

Diese Probleme bestehen nach wie vor und werden mit der Interpellation 51.14.58 «Fremdsprachen sind wichtig» der CVP-EVP-Fraktion vom 25. November 2014 bekräftigt. Diese weist darauf hin, dass man sich im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 grundlegende Gedanken zur Beurteilung der Fremdsprachen auf der Primarschulstufe machen soll. Ich erinnere auch an einen Bericht, in dem der langjährige Direktor der Abteilung für das höhere Lehramt der Universität Bern, Peter Bonati, sagt, dass wenn auch der Lehrplan 21 bei der Überarbeitung um 20 Prozent reduziert worden sei, es nicht ausreiche, um die konzeptionellen Schwächen zum Verschwinden zu bringen. Der Lehrplan 21 biete wohl einen Orientierungsrahmen, aber wichtig sei jetzt: «Haltet die Schullehrpläne einfach und übersichtlich. Was ist zu unterrichten? Welche Ziele müssen erreicht werden? Dann machen die Lehrpersonen mit. Sonst reagieren sie kopfscheu.»

Genau das zeigt ein Bericht in der «Zürichsee-Zeitung» vom 8. März 2016 unter dem Titel «Eklat bei Umsetzung Lehrplan 21». Hier wird gesagt, dass sich der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (abgekürzt ZLV) ab sofort aus allen Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Lehrplans 21 verabschiedet habe. Der 4'000 Mitglieder zählende ZLV hält fest, dass er nach einem Jahr harter Arbeit ernüchtert feststellen muss, dass von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe am Schluss kaum etwas übrig blieb. Schuld daran sei die übergeordnete Steuerungsgruppe der Bildungsdirektion. Diese habe immer wieder Entscheide gefällt, welche den Resultaten aus den Arbeitsgruppen teilweise diametral gegenübergestanden seien. Die ZLV-Präsidentin Lilo Lätzsch nennt als Beispiel die Lektionentafel, welche aus Sicht der Lehrer das wichtigste Thema bei der Umsetzung des Lehrplans 21 ist. Zur Auswahl standen drei Varianten, wovon der ZLV mit zweien davon leben könnte. Doch die Bildungsdirektion gebe nun genau jener den Vorzug, welche von allen Lehrerverbänden abgelehnt wurde.

Ich erinnere daran, dass gemäss Art. 62 der Bundesverfassung die Kantone für das Schulwesen zuständig sind und nicht der Bund. Jetzt haben wir es in der Hand, uns aus dem strengen Korsett des HarmoS-Konkordats zu befreien, denn dieses verpflichtet uns, alles von Bundesbern zu übernehmen, und wir werden nicht mehr eigenständig entscheiden können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Louis-Nesslau: Der Einheitsinitiative ist zuzustimmen.

Es besteht teilweise eine gewisse Unsicherheit darüber, was passieren würde, falls die Initiative vom Volk angenommen wird. Ganz einfach: Vorerst passiert nichts. Weitere Gesetzesänderungen würden ganz normal die demokratischen Prozesse durchlaufen. Insbesondere besteht auch bei einem Austritt aus dem HarmoS-Konkordat keine Grundlage für einen von niemandem gewünschten Eingriff des Bundes. Dudli-Oberbüren hat weitere Argumente bereits erörtert.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Die CVP-EVP-Fraktion hat positiv zur Kenntnis genommen, dass die vorberatende Kommission eine klare Haltung gegen einen Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat eingenommen hat. Selbst wenn der Kanton St.Gallen aus dem HarmoS-Konkordat austreten würde, könnte er sich seiner verfassungsmässigen Verpflichtung nicht entziehen, das Bildungswesen mit den anderen Kantonen zu harmonisieren. Ein Austritt aus dem HarmoS-Konkordat würde die kantonale Hoheit in Bildungsfragen nicht stärken. Im Gegenteil, es wäre sogar ein möglicher Schritt in Richtung eidgenössisches Schulrecht. Die Diskussionen um das HarmoS-Konkordat und die Lehrpläne dauern schon lange an und sind in der Bevölkerung und in der Politik sehr differenziert. Kein Wunder, haben doch alle selber auch einmal die Volksschule besucht und können als Bildungsfachperson auftreten. Diskussionen in der vorberatenden Kommission und auch die Begründungen der Initianten haben deutlich aufgezeigt, dass der Grund der Initiative in erster Linie im Lehrplan oder konkreter, im Fremdsprachenunterricht, liegt. Dies haben die Vorredner bereits genügend betont. Dass wir in Bildungsfragen keine 100-prozentige Einheit finden, ist eigentlich logisch. Das war noch nie und wird auch mit dem HarmoS-Konkordat nicht der Fall sein, und auch nicht nach einem künftigen Ausstieg aus dem Konkordat.

Seitens der CVP-EVP-Fraktion verstehen wir das Anliegen, die Belastung in der Primarschule beim Fremdsprachenunterricht zu mindern. Es scheint uns aber prüfenswert, wann und in welchem Umfang Fremdsprachen künftig unterrichtet werden sollen. Die CVP-EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass diese Fragen innerhalb des HarmoS-Konkordats geregelt werden müssen. Sie ist deshalb aus zwei grundsätzlichen Überlegungen gegen die Initiative. Die Schweizer Bevölkerung hat im Mai 2006 mit einem Anteil von 85,6 Prozent entschieden, in der Bundesverfassung zu verankern, dass Bund und Kantone gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungswesens zu sorgen haben. Das Volk hat damals ein klares und demokratisches Urteil gefällt. Das St.Galler Stimmvolk hat im November 2008 dem HarmoS-Konkordat ebenfalls zugestimmt. Auch das war ein demokratisches Urteil. Das HarmoS-Konkordat ist demzufolge auf demokratischem Weg zustande gekommen, und es sei deshalb die Frage erlaubt, ob nach so kurzer Zeit der breit abgestützte Volksentscheid bereits wieder rückgängig gemacht werden soll.

Wir müssen uns bewusst sein, dass ein Austritt aus dem HarmoS-Konkordat nicht mehr und nicht weniger als eine ideologische Übung zulasten unseres Bildungssystems wäre, die vor allem auf dem Buckel unserer Jugendlichen ausgetragen würde. Das ewige Hüst und Hott in der Bildungslandschaft ist Gift für eine gute Ausbildung der Kinder und Jugendlichen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Die Kantone sind nach Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung zur Harmonisierung der Volksschule verpflichtet. Bei dieser Harmonisierung geht es vor allem um eine gemeinsame, hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Die zentralen Eckwerte wie Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Anerkennung von Abschlüssen und Stufenübergängen sind vom Bund vorgeschrieben und einheitlich unter den Kantonen zu definieren.

Das HarmoS-Konkordat ist ein Werkzeug auf dem Weg zur Konkretisierung. Für das Schulwesen sind gemäss der Bundesverfassung grundsätzlich die Kantone zuständig. Sie sind jedoch aufgrund der gleichen Verfassung verpflichtet, das Schulwesen in Bezug auf bestimmte Eckpunkte zu harmonisieren. Kommt zwischen den Kantonen auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung zustande, hat der Bund die für die Harmonisierung notwendigen Vorschriften zu erlassen. Die Harmonisierung dieser genannten Eckwerte wird als erfolgreich bezeichnet; hierin sind sich alle, auch das Initiativkomitee, einig. Das HarmoS-Konkordat macht auch eine Aussage zu den Fremdsprachen. Bezüglich Fremdsprachen hält Art. 4 – über eine reine Zieldefinition hinausgehend – einerseits fest, dass spätestens ab der 3. Primarklasse eine erste und spätestens ab der 5. Primarklasse eine zweite Fremdsprache zu unterrichten seien. Bei den zwei Fremdsprachen handelt es sich um eine zweite Landessprache und Englisch. Andererseits verpflichtet Art. 4 des HarmoS-Konkordats die Vereinbarungskantone, die Reihenfolge der zu unterrichtenden Fremdsprachen regional zu koordinieren. Hingegen verzichtet das HarmoS-Konkordat darauf, die Reihenfolge der zu unterrichtenden Sprachen verbindlich vorzugeben. Den Initianten geht es vor allem und explizit um diese Fremdsprachenthematik. Diese jedoch wird bereits seit dem Jahr 2004 interkantonal in der EDK definiert, also schon vor Inkrafttreten des HarmoS-Konkordates.

Die FDP-Fraktion ist ganz klar für das Verbleiben im HarmoS-Konkordat und für den Erhalt der Schulhoheit im Kanton. Das Beibehalten der definierten Eckwerte erachtet sie als wesentlich. Der FDP-Fraktion ist es aber ein grosses Anliegen, dass die Schwierigkeiten mit dem Fremdsprachenunterricht schnellstmöglich angegangen werden, wobei dies aber auf keinen Fall auf Kosten der technischen Fächer geschehen darf. Die EDK hat der Universität Fribourg eine Studie in Auftrag gegeben, welche klare Aussagen zu den Folgen der Umsetzung der Fremdsprachenentscheide aufzeigt. Grundsätzlich zeigt die Studie eine erfolgreiche Umsetzung auf. Die erkannten Mängel können über die kantonalen Bildungsdepartemente am zielführendsten angegangen werden. Für die FDP-Fraktion führt der richtige Weg ganz klar über das Bildungsdepartement. Änderungen für unseren Kanton sind so am schnellsten und effizientesten umsetzbar. Der Vorsteher des Bildungsdepartements legte uns dar, dass sein Departement diese Thematik bereits angegangen hat und auf das Schuljahr 2017/18 zielführende Lösungsvorschläge bereithält. Die FDP-Fraktion wird diese kritisch verfolgen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Hilb-Zuzwil (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Die Einheitsinitiative ist ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die GLP/BDP-Fraktion ist der Ansicht, dass es im Kern um die Sprachenfrage geht, auch wenn dies im Initiativtext nicht direkt so steht. Es geht um die Frage, ob wir weiterhin zwei Fremdsprachen in der Primarschule haben wollen, wie das in der Mehrheit der Kantone schon jetzt der Fall ist. Ich denke, dass diese Initiative leider gute Chancen hat, im September vom Stimmvolk angenommen zu werden, und zwar aus folgenden zwei Gründen:

  1. Das Initiativkomitee sendet Signale aus, die aber nicht zutreffen. So wird immer wieder gesagt, dass der Kindergarten in dieser Form nicht bleiben werde. Das stimmt so jedoch nicht. Ich hoffe, dass der Vorsteher des Bildungsdepartements dazu noch Stellung nehmen wird.

  2. Zwei Fremdsprachen sind zum Teil wirklich sehr herausfordernd.

Ich spreche zur Thematik als Schulleiter und als Vater. Mir ist in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen, dass es vor allem um die Ausgestaltung des Fremdsprachenunterrichtes geht. D.h., wie der Fremdsprachenunterricht erteilt und beurteilt wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass bspw. das Promotionsreglement auf den Sommer 2017 ändert, wir heute aber noch gar nicht wissen, wie dieses aussehen wird. Diese Änderung wird einen grossen Einfluss auf den Fremdsprachenunterricht haben. Demzufolge haben wir heute Unklarheiten, von denen wir noch nicht wissen, wie sie gelöst werden.

Gemäss Lehrmitteln und dem Lehrplan ist klar, dass nicht ein Fremdsprachenunterricht im Sinne von Wörtertests im Vordergrund steht. Deshalb kommen wir nicht umhin, diesen jetzt einfach einmal umzusetzen und die Lehrkräfte wie geplant entsprechend auszubilden. Dann kann schon vieles entschärft werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Einheitsinitiative ist zuzustimmen.

Das HarmoS-Konkordat umfasst zurzeit 15 Kantone; 11 Kantone sind dieser Vereinbarung bislang nicht beigetreten; in 7 davon wurde ein Beitritt durch Volksabstimmungen abgelehnt. lm November 2008 trat der Kanton St.Gallen mit knappem Volksentscheid dem HarmoS-Konkordat bei. lm Abstimmungskampf wurde argumentiert, der interkantonale Schulwechsel werde aufgrund der «Harmonisierung» jederzeit problemlos möglich. Der aktuelle Stand zeigt, dass das HarmoS-Konkordat diese Erwartungen nicht erfüllen kann.

Es wird lediglich in insgesamt drei sogenannten Zyklen, welche jeweils drei bis vier Jahre umfassen, unterrichtet. D.h., dass eine Überprüfung verbindlicher Jahrgangsziele bzw. verlässlicher Bildungsziele am Ende eines jeden der elf Schuljahre nicht gewährleistet ist. Das Hauptargument – die Gewährleistung des jederzeit problemlosen kantonalen und insbesondere interkantonalen Schulwechsels – der seinerzeitigen Befürworter des HarmoS-Konkordats wurde gerade nicht umgesetzt. Die versprochene Harmonisierung entpuppt sich nun als Mogelpackung.

Die gegenständliche Einheitsinitiative verlangt den Austritt des Kantons St.Gallen aus dem HarmoS-Konkordat. Begründet wird dies damit, dass die Mehrheit der deutschsprachigen Kantone – vor allem die Kantone um St.Gallen herum – dem HarmoS-Konkordat nicht beigetreten sind und die dem Konkordat beigetretenen Kantone sich nicht auf die wesentlichsten Punkte einigen konnten. Die dem HarmoS-Konkordat beigetretenen Kantone sind gezwungen, in der Primarschule zwei Fremdsprachen zu lehren. Das Konkordat regelt aber nicht, mit welcher Fremdsprache die Kantone in der dritten Primarklasse zu beginnen haben. Wie auch immer: Zwei Fremdsprachen in der Primarschule – für Kinder mit Migrationshintergrund ist es bereits die dritte – ist eine grosse Belastung für die Kinder, die Schule und den Steuerzahler. Die Initiative möchte sich aus diesen Fesseln befreien und dem Kanton wieder mehr Handlungsfreiheit verschaffen.

Neun Jahre nach der Abstimmung über die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung legte die Erziehungsdirektorenkonferenz am 1. Juli 2015 erstmals einen Bericht zur Harmonisierung der obligatorischen Schule vor. Sie zieht eine positive Bilanz. Die obligatorische Schule – auch der Sprachenunterricht – war noch nie so weitreichend harmonisiert wie heute, und «Bundesinterventionen sind nicht notwendig». Diese Aussagen gelten übrigens für alle Kantone, egal, ob sie dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind oder nicht. Die im Bericht und Antrag der Regierung unter Ziff. 3.2 erwähnte Drohung, man würde mit dem HarmoS-Austritt den Bund provozieren, Zwangsmassnahmen zu ergreifen, ist somit haltlos und falsch. Diesbezüglich sei zudem auf Art. 48a Abs. 1 Bst. b der Bundesverfassung verwiesen, wonach der Bund im Schulwesen nur hinsichtlich der in Art. 62 Abs. 4 genannten Bereiche interkantonale Verträge allgemeinverbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung an interkantonalen Verträgen verpflichten kann.

Über diesen Art. 62 der Bundesverfassung diskutierte die vorberatende Kommission rege. Darin sind die Zuständigkeit für das Schulwesen sowie die Pflichten der Kantone im Schulwesen aufgeführt. So besagt Art. 62 Abs. 1 der Bundesverfassung, dass für das Schulwesen die Kantone und nicht der Bund zuständig seien, und Art. 62 Abs. 4 hält unmissverständlich fest: «Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.» Hier kommt nun das HarmoS-Konkordat ins Spiel. Dieses geht in Art. 3 allgemein auf die übergeordneten Ziele der obligatorischen Schule ein und nennt dabei explizit die folgenden Bereiche: Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, Musik, Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Gesundheit. Der nachfolgende Art. 4 des HarmoS-Konkordats geht etwas vertiefter auf den vorgenannten Art. 3 ein, interessanterweise jedoch nur auf den Bereich Sprachen. Demnach muss die erste Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr – d.h. ab der 3. Primarklasse – und die zweite Fremdsprache spätestens ab dem 7. Schuljahr – d.h. ab der 5. Primarklasse – unterrichtet werden.

Führt man sich dies zu Gemüte, lässt sich unschwer feststellen, dass

  1. das HarmoS-Konkordat mit seinem Art. 4 eindeutig über die Vorgaben der Bundesverfassung hinausschiesst;

  2. das HarmoS-Konkordat die HarmoS-Kantone insbesondere hinsichtlich des Sprachenunterrichts stark einengt bzw. bevormundet;

  3. die Drohkulisse unter Bezug auf Art. 48a Abs. 1 Bst. b der Bundesverfassung in sich zusammenfällt.

Von wegen Drohkulisse: Seit dem Jahr 2001 wird in den Primarschulen des Kantons Appenzell lnnerrhoden Englisch unterrichtet. Französisch wird erst in der Oberstufe unterrichtet. Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist also nicht HarmoS-konform. Und trotzdem hielten im Sommer 2015, wie erwähnt, sowohl die EDK als auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates fest, mit der Harmonisierungsbilanz zufrieden zu sein; man sehe keinen Bedarf, in die Bildungshoheit der Kantone einzugreifen. Dies steht denn auch absolut in Einklang mit Art. 48a Abs. 1 Bst. b der Bundesverfassung, denn demnach kann der Bund die Kantone nur zur Erfüllung der vier vorgenannten Eckwerte zwingen. Die Bundesverfassung sieht keine Fremdsprachenregelung vor; die Fremdsprachenregelung ist ein Konstrukt des HarmoS-Konkordats. Nur Nicht-HarmoS-Mitglieder können über die Fremdsprachenregelung frei entscheiden. Der Austritt aus dem HarmoS-Konkordat ist demnach nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern auch aus rechtlicher Sicht statthaft.

Ein Austritt aus dem HarmoS-Konkordat ist der erste Schritt zu einer besseren Volksschule für unsere Kinder und zur freien, bundesverfassungskonformen Koordination unseres Kantons. Holen wir dem Kanton St.Gallen die Zuständigkeiten im Bildungswesen zurück, verschaffen wir uns mehr Handlungsfreiheit und entledigen wir uns der Fesseln des HarmoS-Konkordates.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Das HarmoS-Konkordat erfüllt übergeordnet den Auftrag der Bundesverfassung an die Kantone, das Schulwesen bezüglich Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Übergänge zu harmonisieren. Es führt zur Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz, gewährleistet die Mobilität der Bevölkerung und dient damit auch der Wirtschaft. Die Kantone, die ihm bisher beigetreten sind, vertreten drei Viertel – 76,2 Prozent – der Schweizer Bevölkerung. lm HarmoS-Konkordat wird erstmals auf gesamtschweizerischer Ebene festgelegt, in welchen Fachbereichen alle Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit eine Grundbildung erhalten sollen. lm Konkordat werden nicht Fächer aufgezählt, sondern vielmehr Bereiche der Grundbildung umschrieben. Die Kantone können bei Bedarf weitere Bildungsziele hinzufügen. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt diese Koordinationsgedanken und deren Umsetzung.

ln der Volksabstimmung vom Jahre 2008 haben die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen mit 52 Prozent dem HarmoS-Konkordat zugestimmt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons St.Gallen befürworten damit das Kindergarten-Obligatorium, die Blockzeiten und das Angebot von Tagesstrukturen. Unser Kanton hat in Nachträgen zum Volksschulgesetz diese Bedingungen bereits umgesetzt. Ein Austritt aus dem HarmoS-Konkordat wäre ein bildungspolitischer Rückschritt, den es zu vermeiden gilt. Der Zusammengehörigkeit unseres Landes misst die SP-GRÜ-Fraktion eine prioritäre Haltung zu und möchte vermeiden, dass der Bund in der Frage des Sprachunterrichtes in die Zuständigkeit der Kantone eingreift.

Ein Austritt des Kantons St.Gallen aus dem HarmoS-Konkordat wäre ein Signal gegen die Koordination der Volksschule unter den Kantonen. Trotz HarmoS-Konkordat bleibt die Volksschule eine kantonale Aufgabe. Erfüllt ein Kanton die Koordination nicht, würde der Bund in die erwähnte Zuständigkeit der Kantone eingreifen und gewisse Eckwerte in der Schulentwicklung als verbindliche Vorgabe gemäss der Bundesverfassung festlegen. Das wäre eine klare Schwächung der kantonalen Schulhoheit. Auch der Kanton St.Gallen muss mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat ein Bekenntnis als Bildungskanton und zum gemeinsamen Bildungsraum Schweiz ablegen.

Verschiedene Vorstösse im Kantonsrat zeigen auf, dass der Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat fast ausschliesslich auf die Verlagerung des Französisch- oder allenfalls des Englischunterrichtes auf die Oberstufe fokussiert. Der Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat darf nicht auf die Sprachenfrage reduziert werden. Mit dem neuen Personalpool kann die Forderung nach mehr Differenzierungslektionen in den Fremdsprachen erfüllt werden. Der Erziehungsrat und das Bildungsdepartement versichern uns, der Problematik Rechnung zu tragen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Diesen Prozess unterstützt die SP-GRÜ-Fraktion und wird die zuständige Stelle daran erinnern, wenn sie die Zielsetzung aus den Augen verliert. In diesen erkannten Problemfeldern soll es nicht nur bei Versprechungen und Absichtserklärungen bleiben, sondern um eine konkrete Umsetzung gehen. Wir werden diesen Weg kritisch begleiten. Aus den Ausführungen des Initiativkomitees geht hervor, dass das Begehren für den Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat erst ein Anfang ist und weitere Initiativen bzw. Volksabstimmungen folgen werden. Deshalb gilt hier auch der Grundsatz «Wehret den Anfängen». Als Konventspräsident der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen stelle ich fest, dass wir im Kanton St.Gallen eine sehr gute öffentliche Volksschule haben, welche sich im gesamtschweizerischen Vergleich durchaus zeigen lässt. Die PISA-Studien der vergangenen Jahre geben uns recht. Die Bildung befindet sich in einem Entwicklungsprozess, und in einem Prozess ergibt sich immer ein Potenzial von Verbesserungen, Anpassungen und somit auch Lernfortschritten. Das ist es, was die SP-GRÜ-Fraktion unter Schulentwicklung versteht. Ein Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat ist der falsche Weg.

Noch eine negative und eine positive Bemerkung:

  1. Die Mitglieder der SP-GRÜ-Fraktion der vorberatenden Kommission erachten es als ineffizient, dass die vorberatende Kommission an zwei Nachmittagen einberufen worden ist. Dies wurde nötig, weil beim ersten Mal keine Einladung an das Initiativkomitee ging. Ein solcher Planungsfehler sollte das nächste Mal vermieden werden.

  2. Die Delegiertenversammlung des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes vom 6. April 2016 empfiehlt den Mitgliedern mit 100:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Einheitsinitiative abzulehnen. Wenn sogar das oberste Organ des Lehrerinnen- und Lehrerverbandes des Kantons St.Gallen eine so eindeutige Meinung abgibt, so kann man davon ausgehen, dass die Lehrpersonen hinter dem HarmoS-Konkordat stehen.

Die SP-GRÜ-Fraktion erwartet, dass sowohl die Regierung als auch der Erziehungsrat und das Bildungsdepartement sich aktiv am Abstimmungskampf bei der Volksabstimmung engagieren und es nicht bei einem Lippenbekenntnis belassen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Straub-Rüthi, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates
27.4.2016Wortmeldung

Frei-Eschenbach, Präsident der vorberatenden Kommission: Die Einheitsinitiative ist abzulehnen.

Die vorberatende Kommission für den Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat» traf sich am 24. März 2016 zu einer ersten und am 19. April 2016 zu einer zweiten Sitzung. Die Initiative verlangt, dass der Kanton St.Gallen die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule – HarmoS-Konkordat – auf den nächstmöglichen Termin kündige. Das Stimmvolk hat in der Abstimmung vom 30. November 2008 dem Beitritt des Kantons St.Gallen zum HarmoS-Konkordat zugestimmt.

Neben den Kommissionsmitgliedern und dem zuständigen Vorsteher des Bildungsdepartementes nahmen an der Sitzung der vorberatenden Kommission teil: der Generalsekretär des Bildungsdepartementes, Jürg Raschle, die Leiterin des Dienstes für Recht und Personal, Franziska Gschwend, sowie als Protokollführer Simon Appenzeller, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Amt für Volksschule.

Einleitend zur Sitzung vom 19. April 2016 wurde dem Initiativkomitee die Möglichkeit geboten, der vorberatenden Kommission in einem rund 20-minütigen Referat seine Argumente darzulegen. Drei Punkte waren dabei wichtig:

  1. die Befürchtung, der Kindergarten werde abgeschafft;

  2. es gebe gar keine Harmonisierung, insbesondere nicht in den Ostschweizer Kantonen;

  3. strittigster und wichtigster Punkt sind die zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe; diese Sprachendiskussion wurde intensiv geführt.

Anschliessend hatte die vorberatende Kommission Gelegenheit, den Vertretern des Initiativkomitees Verständnisfragen zu stellen.

Die eigentliche Beratung der Vorlage eröffnete der Vorsteher des Bildungsdepartementes mit seinem Referat, in dem er die Sicht der Regierung erörterte und der vorberatenden Kommission beantragte, die Initiative dem Stimmvolk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Er betonte dabei, dass gemäss Bundesverfassung zwar die Kantone für das Schulwesen zuständig, aber dennoch verpflichtet seien, im Rahmen dieser Zuständigkeit für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen und bestimmte Eckwerte des Schulwesens zu harmonisieren. Tun sie das nicht, muss der Bund die notwendigen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dieser Verpflichtung gemäss Bundesverfassung sind die Kantone mit dem HarmoS-Konkordat nachgekommen.

Der Vorsteher des Bildungsdepartementes wies darauf hin, dass ein Austritt aus dem HarmoS-Konkordat an der verfassungsmässigen Pflicht zur Harmonisierung nichts ändern würde. Der Kanton St.Gallen müsste seine Regelungen auch nach einem Austritt aus dem Konkordat weiterhin am Harmonisierungsstand, der von der Mehrheit der Kantone erarbeitet worden ist, ausrichten, weil er sonst gegen die verfassungsmässige Harmonisierungspflicht verstossen würde. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes wies sodann auch auf die Gefahr hin, dass, falls in den Harmonisierungsbestrebungen der Kantone Rückschritte erfolgen sollten, Bundesrecht zur Anwendung kommen könnte. Mit einem allfälligen Austritt aus dem HarmoS-Konkordat würde aus Sicht der Regierung ein Signal gegen die kantonale Schulhoheit und gegen den Föderalismus gesetzt. Das HarmoS-Konkordat wahrt demgegenüber die Autonomie der Kantone, indem es nur eine Harmonisierung vorsieht, wo dies gemäss Bundesverfassung nötig und sinnvoll ist, im Übrigen wird aber die Festlegung der Eckwerte des Schulwesens weiterhin den Kantonen überlassen. Nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz im Sommer 2015 eine positive Bilanz über den Stand der Harmonisierung der obligatorischen Volksschule gezogen hat, die auch vom Bund entsprechend positiv gewürdigt worden ist, wäre ein Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat gefährlich. In den einleitenden Voten der einzelnen Fraktionen wurden diese Aspekte grossmehrheitlich ähnlich eingeschätzt.

In der Spezialdiskussion brachte eine klare Mehrheit der vorberatenden Kommission zum Ausdruck, dass für die Kantone das HarmoS-Konkordat grundsätzlich der richtige Weg ist, um die Eckwerte des Schulwesens aufeinander abzustimmen, wie dies die Bundesverfassung seit dem Jahr 2006 vorsieht. Dieser Pflicht kann sich der Kanton St.Gallen durch einen Austritt aus dem HarmoS-Konkordat nicht entziehen. Die Initiative wird nicht zum erhofften Ziel führen. Die erkannten Mängel – insbesondere bezüglich Fremdsprachenunterricht – sollen innerhalb des Konkordatsrechts bzw. dessen Vollzug angegangen werden. Zudem hielt die vorberatende Kommission fest, dass ein Ausstieg aus dem Konkordat wenige Jahre nach dem Beitritt in der Volksschule unnötige Verunsicherung auslösen würde.

Die vorberatende Kommission thematisierte auch die aktuellen Diskussionen um den Fremdsprachenunterricht. Sie nahm dabei die Ausführungen des Vorstehers des Bildungsdepartementes zur Kenntnis, dass im Kanton St.Gallen seitens der Regierung und des Erziehungsrates Optimierungsbedarf für das Fach Französisch besteht und dass dieser mit einem Massnahmenpaket abgedeckt werden soll. Der Erziehungsrat sieht in diesem Zusammenhang gemäss Ausführungen des Vorstehers des Bildungsdepartementes die Einführung des neuen Lehrmittels «dis donc!», mehr Halbklassenunterricht und Weiterbildung der Lehrpersonen vor. Die vorberatende Kommission geht wie erwähnt mit der Regierung einig, dass diese Optimierung bei einem Verbleib im HarmoS-Konkordat möglich ist. Als starkes Signal erachtet die vorberatende Kommission in diesem Zusammenhang, dass sich die Delegiertenversammlung des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes Anfang April 2016 ohne Gegenstimme für den Verbleib im HarmoS-Konkordat ausgesprochen hat.

Schliesslich gewichtete die vorberatende Kommission die Nachteile und Gefahren eines Austritts aus dem HarmoS-Konkordat klar grösser als dessen Vorteile. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch mit einem Ausstieg aus dem Konkordat die verfassungsmässige Pflicht zur Harmonisierung des Schulwesens weiterhin besteht und die von den Initianten angestrebte Freiheit mit einem Ausstieg deshalb nicht erzielt werden kann. Sie gab aber ihrer Erwartung Ausdruck, dass die von Regierung und Erziehungsrat anerkannten Mängel im Rahmen des Vollzugs des Konkordats mit geeigneten Massnahmen angegangen werden.

Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag der Regierung zur Ablehnung der Einheitsinitiative «Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat» mit 12:3 Stimmen zu. Dem Antrag, dem Volk keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten, stimmte die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Seitens der vorberatenden Kommission werden keine Anträge gestellt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. April 2016, Aufräumsession des Kantonsrates