Geschäft: Sozialhilfeempfänger werden ausgegrenzt (Titel der Antwort: Wohnraum für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.32
TitelSozialhilfeempfänger werden ausgegrenzt (Titel der Antwort: Wohnraum für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.4.2018
Abschluss17.9.2018
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. September 2018
Wortlaut vom 23. April 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir sind froh, dass die Regierung ganz klar der Meinung ist, dass die Solidarität unter den Gemeinden wichtig ist und nicht durch einzelne Trittbrettfahrerinnen und -fahrer strapaziert werden darf.

Die Aufwertung von Liegenschaften mit dem Ziel Sozialhilfebezüger abzuhalten oder zum Wegzug zu veranlassen, widerspricht der Solidarität unter den Gemeinden und es ist kein nachhaltiger Umgang mit Armut, so die Antwort der Regierung.

Da die Gemeinden ab autonom sind, besteht keine gesetzliche Pflicht der Gemeinden auch für günstigen Wohnraum zu sorgen. Hier könnte die Regierung aber aktiv werden, indem sie das gemeinnützige Wohnen aktiv fördern würde, dadurch könnte günstiger Wohnraum erhalten bleiben oder neu entstehen. Die Regierung sagt ja selbst, dass Bestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erforderlich wären, packt das Thema aber nicht selber ein.

Eine Anpassung des Finanzausgleichs um aktives Abhalten von Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger zu verhindern, sei nicht zielführend. Dies war auch nicht die Meinung der Interpellanten. Vielmehr geht es darum, dass durch den Finanzausgleich die Kosten für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger vollständig abgegolten werden sollten. Dies hätte zur Folge, dass eine Gemeinde mit vielen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern finanziell nicht mehr schlechter dastehende würde, wie eine Gemeinde, in der kaum Sozialhilfebezügerinnen leben und es braucht kein «Schwarzpeterspiel» mehr.

Auf die Verbindlicherklärung der KOS-Richtlinien für alle Gemeinden wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Hier kennt die die Regierung durchaus etwas strenger sein und damit die Solidarität unter den Gemeinden stärken.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018