Geschäft: XIV. Nachtrag zum Steuergesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.17.11 |
Titel | XIV. Nachtrag zum Steuergesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 14.9.2017 |
Abschluss | 1.1.2019 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Januar 2018 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h vom 23. April 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Gartmann-Mels Bonderer-Sargans Gull-Flums Hartmann-Walenstadt zu Art. 45 vom 24. April 2018 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2018 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 9. März 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 9. März 2018 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 13. Juni 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h vom 23. April 2018 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Oktober 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 11. Juni 2018 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.17.10 / 22.17.11 voKo XIII. und XIV. NG zum Steuergesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.4.2018 | Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h | 80 | Zustimmung | 30 | Ablehnung | 10 | |
13.6.2018 | Schlussabstimmung | 114 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 6 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.4.2018 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Auch die FDP-Fraktion bittet Sie, die weitere Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung zu unterstützen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig und zu fördern. Es darf nicht sein, dass vor allem auch gut, lange und teuer ausgebildete Personen vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Der vorliegende Antrag stellt ein Schritt in die richtige Richtung dar und kann dem Kanton St.Gallen einen Impuls geben für Fachkräfte alternativ zu werden, respektive zu bleiben. Eine kurze Bemerkung zur Überlegung den im Gesetz verwendeten Begriff «Dritte» zu streichen, respektive einen generellen Steuerabzug einzuführen, sei erlaubt. Ganz grundsätzlich gilt, dass der Abzug dann gewährt wird, wenn denn Geld fliesst. Derjenige Steuerpflichtige erhält die Gelder, indem er die Betreuung übernimmt, und hat im Gegenzug dies auch als Einkommen zu versteuern. Dies gilt z. B. auch für Eltern, welche etwa Grosseltern finanziell entschädigen und dies dann auch belegen können. Diese Eltern können den Abzug machen, soweit das Einkommen versteuert wird. Ich meine, dass diese Systematik sinnvoll ist und auch beibehalten werden soll. Wenn überhaupt eine derartige Lösung gedacht werden wollte, dann müsste ein Sozialabzug eingeführt werden. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. zum XIII. Nachtrag: Die FDP anerkennt, dass die Versicherungsprämien innerhalb der vergangenen Jahre markant gestiegen sind und wohl auch zukünftig weiter ansteigen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Versicherungsprämienabzüge notwendig. Verdeutlicht wird dies auch durch die kantonalen Vergleiche, nachdem der Kanton St.Gallen auch hier hinter seinen Nachbarkantonen hinterherhinkt. Die vorgesehene Erhöhung kann zu einer massgeblichen Erleichterung für Familien führen. Der Vorschlag der Regierung sowie der Kommission beschränkt sich vor allem auch aufgrund der finanziellen Gesamtsituation des Kantons St.Gallen auf die Abzüge für Kinder. Die FDP-Fraktion unterstützt die Erhöhung um Fr. 400. auf 1'000., womit auf eine massvolle Belastung des Staatshaushaltes geachtet wird. Das derzeit Mögliche ist zu respektieren, was jedoch nicht bedeutet, dass die Höhe zukünftig nicht wieder überprüft werden kann. Die massive Steigerung der Krankenkassenbeiträge, aber auch der Krankheitskosten insgesamt, und zwar für sämtliche Personen, verlangt jedoch zukünftig eine generelle Erleichterung. Der ausgewiesene Bedarf führt zu klaren Erwartungen an den runden Tisch im Steuerbereich, gemeinsame, realisierbare Lösungen für eine spürbare Entlastung für die breite Bevölkerung zu liefern. Dabei ist insbesondere der Mittelstand zu entlasten, nachdem Personen mit niedrigen Einkommen von individuellen Prämienverbilligungen profitieren. Eine Korrektur der Steuertarife ist angezeigt. Selbstverständlich sind das finanzielle Korsett des Kantons St.Gallen wie auch Auswirkungen der Steuervorlage 17 in eine Lösung mit einzubeziehen, jedoch muss nicht immer der Worst case angenommen werden. Überschüsse sollen im Geldbeutel der Bevölkerung verbleiben und nicht in der Staatskasse. XIV. Nachtrag: Die FDP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung der Regierung und anerkennt die Notwendigkeit des gesetzlichen Nachvollzugs bundesgerichtlicher Rechtsprechung sowie der Änderungen im Harmonisierungsrecht. Der Kanton St.Gallen ist aus steuerlicher Sicht insbesondere auch im Vergleich zu den umliegenden Kantonen wenig attraktiv. Die FDP-Fraktion begrüsst in der Folge das Ziel der Regierung, die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen zu verbessern. Hierzu gehört auch die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dabei spielen die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern eine wesentliche Rolle, stehen doch etliche Eltern vor der Frage, ob sich eine Arbeitstätigkeit beider Ehegatten finanziell überhaupt lohnt. Mit der Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten wird diese Situation verbessert. Die Erhöhung des Abzugs für Fremdbetreuung ist auch in der vom Bund vorgesehenen Höhe angezeigt. Ein Abzug für familiär organisierte Fremdbetreuung ist unter Beachtung der Systematik im Steuersystem bereits heute dann möglich, wenn die Betreuung entgeltlich ist. Später werden wir einen Antrag der SVP bzw. einzelner Kantonsräte behandeln, welcher eine generelle Entlastung bei der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren vorsieht. Selbst bei Sympathie für dieses Thema, verletzt ein derartiger Abzug Art. 9 Abs. 2 lit. m. des Steuerharmonisierungsgesetzes, er steht also im Widerspruch zum Bundesrecht, und ist in der Folge nicht möglich. Entsprechende Anträge müssten beim Bund vorgetragen werden. Im Übrigen fehlen mir persönlich fundierte Unterlagen betreffend die Kostenfolgen eines derartigen Abzuges, weshalb ich Ihnen schon aus diesen Gründen bereits hier empfehle, diesen Antrag abzulehnen. Richtig ist die Angleichung der kantonalen mit den bundesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch betreffend Erlassfragen. Wie bereits erwähnt, sehen wir die Vorlage als Chance, die Attraktivität des Kantons St.Gallen als Wohnkanton zu steigern. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist richtig und wichtig. Mit dieser Vorlage kann ein weiterer Schritt getan werden. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Wenn es möglich ist über die Zulässigkeit abzustimmen, so bitte ich Sie, diesem Antrag eben zuzustimmen, dass wir diesen Antrag für unzulässig erklären. Dies aufgrund der Ausführungen des aufmerksamen Kollegen Bartl-Widnau, der das festgestellt hat. Ich möchte auch noch inhaltlich etwas sagen. Diese 25'000 Franken für den Kinderbetreuungsabzug, das wäre ja die absolute Obergrenze, die jemand abziehen könnte, sofern er diesen Aufwand hätte. Es wird kaum jemand diesen Aufwand haben. Es sind sogar wenige Leute, die den Aufwand von 15'000 Franken haben. Die Regierung hat ausgerechnet. Es wären dann 80'000 Franken. Ich möchte Sie bitten, dies zu bedenken. Sie schlagen hier einen Antrag vor, der viel weiter geht mit diesen 25'000 Franken. Jeder könnte offenbar 25'000 Franken abziehen, was er heute überhaupt nicht könnte. Ich bitte Sie aber aufgrund der Nichtzulässigkeit dieses Artikels diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Art. 45 (Artikeltitel). verzichtet im Namen der SVP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h mündlich zu bestätigen. Wir mussten damit rechnen, dass unser Antrag, ... Zum Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h nehme ich wie folgt Stellung. Wir mussten damit rechnen, das festgestellt wird das unser Antrag den zusätzlichen Kinderbetreuungsabzug gemäss Bst. h nicht nur bei Betreuung durch Drittpersonen, sondern generell zu gewähren mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes kollidiert. Wenn wir diesen Antrag trotzdem eingereicht haben geht es uns darum:
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den etwas weitergehenden Antrag von einigen unserer Fraktionsmitglieder gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Der Antrag Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt ist abzulehnen. Abstimmung über Zulässigkeit. Ich möchte mich gerne zu diesem Antrag Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt äussern. Ich bin zuerst einmal erstaunt, dass dieser Antrag einfach so gestellt wird. Ich war in der ersten Sitzung der vorberatenden Kommission dabei. Damals ging es um die Höhe eines Abzugs bzw. um die Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen von diesem Abzug. Es ging um ein paar 100'000 Franken. Die Kommission war dann nicht beschlussfähig und hat wegen ein paar 100'000 Franken dann eine zweite Sitzung verlangt. Heute kommt von den vier Herren, übrigens nicht aus dem Oberland, sondern aus dem Sarganserland, von den vier Herren aus dem Sarganserland ein Vorstoss aus heiterem Himmel, darf man heute sagen, der wahrscheinlich allein den Kanton einen dreistelligen Millionenbetrag kosten wird, allein den Kanton. Ich würde diesen vier Herren empfehlen auch noch die Auswirkungen auf die Gemeinden abzuklären. Gartmann-Mels müsste vielleicht einmal mit Herrn Fischer darüber reden, was dann mit dem Gemeindesteuerfuss in Mels passiert. Hartmann-Walenstadt könnte das mit Herrn Umberg in Walenstadt machen, Bonderer-Sargans hätte nicht so weit, er könnte Tanner-Sargans fragen und Gull-Flums empfehle ich dann so in einem internen Zwiegespräch die beiden Hüte unter einen Hut zu bringen. Für mich ist der Vorschlag neben den finanziellen Auswirkungen, die immens sind auch willkürlich. Warum sollen genau Familien mit Kindern entlastet werden, man könnte ja irgendwen entlasten. Z.B. könnte man Ehepaare mit Goldhamstern entlasten oder Bauern mit Hornkühnen oder man könnte auch alle Steuerzahler deren Nachname mit Z beginnt entlasten. Das wäre auch ein toller Vorschlag und würde den Gemeinden und den Kanton viel weniger kosten. Ich habe in der Schule einmal gelernt, übrigens genau an diesen Beispielen, dass man ein Steuergesetz nicht willkürlich ausgestalten darf und soll. Es wurde bereits angetönt, der Vorschlag von Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt ist gesetzeswidrig und darum denke ich, dass wir darüber abstimmen sollten, ob man über diesen Antrag überhaupt abstimmen kann oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | beantragt im Namen von Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt, Art. 45 Abs. 1 Bst. h wie folgt zu formulieren: «die Kosten der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Drittpersonen, höchstens Fr. 25'000. für jedes Kind, das mit dem Steuerpflichtigen, der für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen stehen;». Meine Vorrednerin hat von einem beherzten Schritt gesprochen und hat insbesondere den Aspekt des Fachkräftemangels ausgeführt. Beides unterstützen auch wir und deshalb haben wir vier Gartmann-Mels, Bonderer-Sargans, Gull-Flums und Hartmann-Walenstadt einen weitergehenden Antrag gestellt. In den letzten Jahren habe ich als Gemeindepräsident die Unterstützung der Schaffung von verschiedenen Familienangeboten in unserer Gemeinde mitverantwortet. Ich glaube, wir sind beileibe nicht die einzige Gemeinde. Viele Gemeinden haben entsprechend ihrer Positionierung Familienangebote geschaffen oder zumindest deren Schaffung unterstützt. Ein Grossteil dieser öffentlichen Gelder fliesst bereits heute in die Drittbetreuung von Kindern und deshalb sind wir der dezidierten Meinung, dass wir hier jetzt einen Ausgleich schaffen müssen und nicht nur die Drittbetreuung der Kinder finanziell unterstützen müssen, sondern auch die Eigenbetreuung. Wir sind der Meinung, dass nicht der Staat über die Familienform entscheiden soll, sondern dass die Wahl der Familienform eine Privatsache ist und auch bleiben soll. Trotz dem Interesse dem Fachkräftemangel zu begegnen, dass wir alle haben. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Wir vertreten eine ländliche Gegend. Auch in ländlichen Gegenden gibt es heute alle Arten von Familienformen und dem möchten wir Rechnung tragen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | zieht Antrag Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt zurück. Nach den Belehrungen aus dem Rat habe ich noch eine Frage an Regierungsrat Würth, aber er kann sie mir auch nach meinem Entscheid beantworten. Für mich geht es eigentlich ganz klar nur um die Gleichbehandlung beider Familienformen. Deshalb hätte ich gerne, wenn ich hören würde, man schaut sich das in Zukunft auch an. An einem runden Tisch bin ich ja nicht immer dabei, aber vielleicht in der Finanzkommission oder so. Es ist nicht ganz in Ordnung was jetzt hier abläuft. Mit 25'000 Franken haben wir mehr für die andere Seite getan und es wird noch die grössere Schere geben. Regierungsrat Würth, es wäre schön, wenn man hört, man sucht auch eine Lösung für die übliche Familienform und in diesem Sinn ziehe ich jetzt diesen Antrag zurück, dann können wir weiterarbeiten und werden das später vielleicht an einem anderen Ort thematisieren. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Dem Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Boppart-Andwil war sehr anständig. Ich mache das ein bisschen anders, Thoma-Andwil. Wo waren Sie, wo es darum ging die Kinder- und Ausbildungszulagen zu erhören, wo alle Familien profitiert hätten. Wo waren Sie, als es um die Steuerbefreiung ging bei den Kindern- und Steuerzulagen auf eidgenössischer Ebene? Wo waren Sie dort? Wir haben die beiden Vorstösse gemacht und auch vertreten, in diesem Rat war es dann ein bisschen anders. Jetzt hatten wir heute auch das Steuergesetz bei dem es um die Erhöhung der Krankenkassenprämien für Kinder ging. Sie müssen hier nicht herkommen und sagen wir sind nicht eine Familienpartei. Wir sind DIE Familienpartei und wir haben dies auch gezeigt. Ich bin dann gespannt, wenn es um die Kinder- und Ausbildungszulagen geht, ob Sie dann wirklich dann schauen, ob die Familien dann das Geld bekommen. Letztes Mal haben Sie es abgelehnt. Ich kann mich noch gut erinnern, dass das nicht die Sache ist, das zu machen. Bleiben Sie ehrlich. Ich bin gespannt. Es wird vielleicht eine Volksabstimmung geben und dann können sich dann outen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. Ich spreche zum gemeinsamen Antrag CVP-GLP- Fraktion, FDP-Fraktion und SP-GRÜ-Fraktion auf Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs auf 25'000 Franken. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt den Antrag, wie Sie sehen. Es braucht aber unseres Erachtens ein paar deutliche Erläuterungen dazu. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit kann man diesem Antrag problemlos zustimmen. Wir müssen schliesslich ja auch die sehr gut verdienenden und die reichen Personen in unserem Kanton fair behandeln. Menschen, die es sich leisten können, je Kind bis zu 25'000 Franken Fremdbetreuungskosten auszurichten, womit wir auch beim Problem dieses Antrages wären: Wer in diesem Saal kann schon pro Kind 25'000 Franken Fremdbetreuungskosten geltend machen? Vielleicht gibt es ein paar, ich würde sagen, das sind weniger als eine Hand Finger hat. Dieser Antrag ist aus dieser Sicht auch bisschen scheinheilig, denn kein besonders wirksamer Beitrag ist das zur Entschärfung des Fachkräftemangels und zwar darum, weil mit diesem Antrag ein paar sehr gut verdienende ihre tatsächlichen Kosten in Zukunft abziehen kennen. Gegen das, wie gesagt ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber, und das ist wichtig, dieser Antrag löst ist in keiner Art und Weise die Probleme, die wir bezüglich der familienergänzenden Kinderbetreuung in diesem Kanton haben. Diese Probleme, die sind sehr gross. Die werden hoffentlich im Bericht der Regierung, der auf den Sommer angekündigt ist, dargelegt und es werden hoffentlich da wirklich zielgerichtete Massnahmen vorgebracht werden. Was sind denn die Probleme? Wir haben viel zu wenige Betreuungsplätze im Vorschulbereich. Es gibt viele Gemeinden die haben überhaupt kein Angebot bezüglich der familienergänzenden Kinderbetreuung und, und das ist nicht unwesentlich, die Tarife sind heute für die Familien viel zu hoch. Sprich, die Subventionen von den Gemeinden sind zu tief. Und hier braucht es Massnahmen, damit wir wirklich eine Wirkung haben für die Familien und Eltern, die arbeiten wollen und gleichzeitig Kinder haben. Wenn hier nichts passiert, dann bleibt auch dieser Antrag nur ein Scheingefecht. Wir geben vor etwas zu tun für die Familien mit diesem Antrag, aber in Tat und Wahrheit kostet dieser Antrag nichts, er bringt aber auch nicht wirklich viel. Da würde es mich schon interessieren, auch von Seiten der mittragenden Fraktionen von CVP-GLP-Fraktion und FDP-Fraktion zu hören, wie Sie sich den dazu stellen zu dem grundsätzlichen Problem die wir haben. Dass wir viel zu wenig Betreuungsplätze haben und diese Plätze, die es hat, von den Tarifen her für die Familie eben sehr, sehr teuer sind. Und hier müssen wir, wir haben es oft gehört, eben mal nicht nur ein Zeichen setzen sondern einen Pfahl einschlagen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Ordnungsantrag: Zum Inhalt der Sache sprechen. Ich glaube, wir diskutieren hier über Sachen die nicht zu diskutieren sind. Familienmodelle sind hier nicht Sache. Ich stelle den Antrag, dass zur Sache gesprochen wird und nicht über Familienmodelle. Es geht darum, dort wo Geld fliesst, fallen Steuern an und um nichts anderes. Ich finde es erschreckend, wenn man sich hier Familienmodelle um die Ohren schlägt und vor allem dann persönliche Angriffe startet. Das möchte ich in diesem Rat nicht. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe ja vor einiger Zeit einen ähnlichen Antrag mit anderen Zahlen zurückgezogen aufgrund dessen, dass wir überrascht waren, dass es jemand gemerkt hat, dass es gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstösst. Ich bleibe dabei, dass ich sehr grosse Zweifel habe, ob jenes Gesetz verfassungsgemäss ausgelegt und beschlossen wurde. Aber weil wir die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht haben, habe ich zurückgezogen. Da habe ich vielleicht eher ironisch gesagt, Sie können ja dem weitergehenden Antrag zustimmen. Erlauben Sie mir gleich noch den Hinweis, dann muss ich nicht später nochmals reden. Aus Sicht der SVP-Fraktion, zumindest so weit wir das diskutiert hatten, gibt es viele, die der Anhörung von 15'000 auf 25'000 Franken nicht zustimmen, weil damit die heute bereits bestehende Ungleichbehandlung noch grösser würde. Es gibt wahrscheinlich einige, die generell der Erhöhung zustimmen, aber es wird hier ein uneinheitliches Abstimmungsbild geben, wenn Sie dann später dem Antrag der drei Fraktionen zustimmen, die interessanterweise bei Fragen, die ihnen passen kein Problem haben wenn es heute entschieden wird, und bei Fragen, die Ihnen nicht passen das gerne verschieben. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Zu diesem Antrag auf Erhöhung auf 25'000 Franken: Vorab, es ist so, dass der Kanton St.Gallen im Steuermonitoring im Bereich der Familien nicht so schlecht dasteht. Wieso? Weil wir relativ grosszügige Kinderabzüge haben. Das kommt allen zu Gute. Das ist vor allem das, was einschenkt bei der Frage «Sind wir attraktiv für Familien im Steuerbereich oder nicht». Hier geht es eigentlich primär und ausschliesslich um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist hier das Hauptthema. Sie haben ja in der Kommission und jetzt auch in der Beratung festgestellt, dass tatsächlich eine Erhöhung nicht zu grossen Ausfällen führen würde. Wieso? Weil wir im Grunde genommen diese Fälle, die so hohe Abzüge geltend machen können, gar nicht haben. Insofern ist es für uns, für die Regierung, nicht so entscheidend, ob Sie jetzt 15'000 oder 25'000 Franken beschliessen. Wir werden ohnehin mit dieser Lösung auf die vorderen Plätze im schweizweiten Vergleich vorstossen. Mit der Lösung der Regierung wären wir auf Platz 3, da ist der Kanton Neuenburg mit 20'000 noch vor uns und der Kanton Uri, der ist sowieso vor uns, weil der Kanton Uri die Regelung hat, dass alle Kosten der Drittbetreuung in Abzug gebracht werden können. Also das ist eine sehr spezielle und auch singuläre Regelung. Nun, auf der anderen Seite kann man sich natürlich auch die Frage stellen, wenn wir schon keine Fälle haben, und das ist ja immer eine sehr statische Betrachtung, ist es nicht durchaus sinnvoll hier eine grosszügige Regelung zu treffen? Indem man vielleicht attraktiv wird für Familien mit Kindern, die hohe Einkommen haben und Vermögen bringen? Das richte ich jetzt mal an die SP-Fraktion: Ich bin froh um die Reichen. Die sollen kommen. Es ist doch gut, wenn wir die Leute haben. Es stört mich doch nicht, wenn jemand 25'000 Franken abziehen kann, das ist doch gut. Diese Personen haben auch ein rechtes Einkommen und bezahlen Steuern. Das ist sinnvoll. Insofern sehen wir das durchaus auch als standortpolitische Massnahme, die im Moment gar nicht so viel kostet. Wenn das dazu führt, dass die eine oder andere Familie, die Kinder und eben hohe Betreuungskosten hat, wegen dieser Massnahme in den Kanton zieht, dann soll es uns recht sein. Wir brauchen alle zur Finanzierung des Staatshaushaltes, das sei hier auch einmal deutlich gesagt. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Vorab herzlichen Dank für den Rückzug. Das erleichtert schon mal die Situation. Zur Frage Fremd- oder Eigenbetreuung: Wir sind uns ja alle einig, das kann man gesellschaftlich unterschiedlich bewerten und es sollte so sein, dass in diesem Land beide Formen die gleiche Berechtigung haben. Aber der Steuergesetzgeber hat nicht die Aufgabe ideologische Fragen zu lösen. Da würden Sie den Steuergesetzgeber überfordern. Sondern der Steuergesetzgeber, Sie kennen das System oder das Thema der Gewinnungskosten, also dort wo Sie bei der Erzielung eines Erwerbseinkommens eben auch Aufwände haben. Das ist hier der Fall. Allerdings, ich muss gleich erweitern, ist es kein klassischer Gewinnungskostenabzug, sondern es ist ein so genannt anorganischer Abzug. Also auch Leute, die bspw. in Ausbildung sind und Kinderbetreuungsdrittkosten haben, aber reale Kosten, können diesen Abzug zur Geltung bringen, auch Leute, die erwerbsunfähig sind, bspw. infolge Invalidität. Darum ist es eben ein sogenannt anorganischer Abzug, der bei den allgemeinen Abzügen eingeordnet ist. Zentral ist, Gartmann-Mels, dass sie reale oder effektive Kosten geltend machen müssen. Beim sogenannten Eigenbetreuungskostenabzug, wie Sie es vorschlagen, möchte ich Sie fragen, wie machen Sie diese Kosten effektiv geltend? Das ist de facto ein Sozialabzug, was Sie vorschlagen. Die Vollzugspraxis wird nicht bei Ihnen Zuhause vorbeikommen und schauen, welche Kosten Gartmann-Mels wirklich für die Kinder im eigenen Haus hat. De facto läuft das auf einen Sozialabzug hinaus. Alle können dann de facto 25'000 Franken in Abzug bringen, wenn sie Kinder haben, die sie zu Hause betreuen. Darum wäre, also jetzt immer sehr im Konjunktiv weil eben rechtswidrig, darum wäre dieser Antrag mit erheblichen Ausfällen verbunden. Das wäre für die Gemeinden und den Kanton ziemlich dramatisch, wenn man das einführen würde. Im Übrigen möchte ich doch noch darauf hinweisen, dass wir zwar keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben auf Bundesebene, aber wir haben natürlich sehr wohl, Güntzel-St.Gallen, für kantonale Erlasse eine Zuständigkeit des Bundesgerichts diese auf Bundesrechtskonformität zu überprüfen. Das Problem beim Steuerharmonisierungsgesetz, Problem in Anführungs- und Schlusszeichen, ist einfach, dass Sie praktisch nie jemand haben, der ein solches Verfahren führt. Wenn sie die Abzüge haben, ungerechtfertigter Weise, dann machen sie ja keine Verfahren. Das ist das Problem. Wir haben wenige Fälle, aber grundsätzlich kann das Bundesgericht natürlich eine kantonale Norm auch aufheben infolge Bundesrechtswidrigkeit. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Antrag Gartmann-Mels / Bonderer-Sargans / Gull-Flums / Hartmann-Walenstadt ist nicht zulässig. Seitens des Finanzdepartements und auch der Steuerverwaltung: Es ist klar, dieser Antrag ist rechtswidrig. Er ist offenkundig ein Verstoss gegen das ??? 10.56.54 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Da nützen auch die guten Drähte zu Bundesrat Ueli Maurer nichts, Gartmann-Mels. Sie haben übrigens wahrscheinlich die noch besseren Drähte. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass man über rechtswidrige Anträge nicht abstimmen kann. Leider haben wir keine eindeutige Regelung im Kantonsratsreglement. Ein Gemeindepräsident hat eine eindeutige Regelung, Gull-Flums. Wenn Sie eine Bürgerversammlung führen, dann dürfen Sie als Versammlungsleiter über rechtswidrige Anträge gar nicht abstimmen lassen. Ich staune immer wieder, wie locker dieser Rat mit dieser Frage umgeht. Es geht doch nicht an in einem Rechtsstaat, dass eine Behörde, und das sind Sie auch als Kantonsrat, als Legislative, offenkundig rechtswidrig Recht setzt. Der Kantonsratspräsident muss entscheiden oder ich weiss auch nicht wer, aber es ist doch klar, über rechtswidrige Anträge kann man nicht abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Der Antrag ist zurückgezogen, entsprechend hat sich auch der Ordnungsantrag von Zoller-Quarten erledigt. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion, Art. 45 Abs. 1 Bst. h wie folgt zu formulieren: «die Kosten der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Drittpersonen, höchstens Fr. Fr. 25'000. für jedes Kind, das mit dem Steuerpflichtigen, der für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen stehen.» Dann erläutere ich jetzt gerne den Antrag der CVP-GLP-Fraktion, der Fraktion FDP-Fraktion und der SP-GRÜ-Fraktion. Mit der Erhöhung des Abzugs für die Kinderbetreuung auf 15'000 Franken macht die Regierung bereits einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir möchten Ihnen jedoch beliebt machen, die aktuelle Vorlage zu nutzen, um den Abzug auf 25'000 Franken zu erhöhen und damit mit der Regelung, die der Bund für die Bundessteuer beabsichtigt, gleich zu ziehen. Dies aus drei Gründen.
Der Fachkräftemangel ist ein Fakt gerade auch im Kanton St.Gallen. Besonders eklatant ist der Mangel an Fachkräften in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen, Informatik, Elektrik und Elektronik. Wir alle sollten uns eigentlich einig sein, dass wir zuerst das inländische Potenzial an Fachkräften ausschöpfen sollten, bevor wir uns im Ausland auf die Suche machen. Dabei ist die steuerliche Behandlung der Kinderdrittbetreuung ein entscheidendes Element. Denn die sehr gute, aber eben auch sehr teure Kinderdrittbetreuung schafft eindeutig unerwünschte negative Erwerbsanreize. Dies stellt der Bund ebenso fest wie der Kanton St.Gallen. Mit einem höheren Steuerabzug wird es namentlich für gut Ausgebildete attraktiver im Erwerbsleben zu bleiben oder das Arbeitspensum zu erhöhen. Der Bund strebt daher eine Oberbegrenzung von mindestens 25'000 Franken an. Der Kanton St.Gallen sollte hier gleichziehen. Denn Kinderdrittbetreuungskosten von mehr als 15'000 Franken sind rascher erreicht als man vielleicht denkt. Mit den Tarifen bspw. in Rapperswil-Jona lassen sich damit heute wenig mehr als 100 Kinderkrippentage finanzieren. Es gibt schlicht keinen Grund, ab dieser Grenze erwerbstätige Frauen steuerlich zu benachteiligen. Auch jene in diesem Rat die bei den Krippentarifen Handlungsbedarf sehen, sollten dies nicht gegen den höheren Steuerabzug ausspielen. Denn die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und das Problem der negativen Erwerbsanreize beschränkt sich ja nicht auf einen bestimmten Ausbildungsgrad oder eine bestimmte berufliche Stellung. Warum sollen wir Anreize setzen, um gering Qualifizierte mit Kindern im Arbeitsprozess zu halten, nicht aber gut Ausgebildete, die unser Kanton so dringend braucht. Ich bitte sie deshalb, nun einen beherzten Schritt zu tun, der uns erst noch nichts kostet, da wie die Fachstelle der Statistik berechnet hat, die positiven Beschäftigungsimpulse durch zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen den Abzug kompensieren. Ich bitte sie deshalb im Namen der drei Fraktionen, dem Antrag auf dem grauen Blatt zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf beide Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der Vorlage zum XIII. Nachtrag kommt die Regierung dem Auftrag der Motion «Anpassung Pauschalabzug Krankenkassenprämien» vom 14. September 2015 nach. Der Erhöhung des Versicherungsabzugs für Kinder von 600 Franken auf 1'000 Franken ist nach Meinung der CVP-GLP-Fraktion zuzustimmen. Ein Anstieg des Abzugs im Rahmen von 400 Franken ist massvoll. Mehr als diese Erhöhung und weitere Erhöhungen von Versicherungsabzügen, wie bspw. für junge Erwachsene in Ausbildung, liegen unseres Erachtens mit Blick auf die Kantonsfinanzen und aus Rücksicht auf die SV17 sowie auf die aktuellen Verhandlungen am so genannten runden Tisch, zum jetzigen Zeitpunkt nicht drin. Das will aber nicht heissen, dass die CVP-GLP-Fraktion Familien nicht weiter entlasten möchte, im Gegenteil. Wir sehen aber vor allem in der Anpassung des Steuertarifs für den Mittelstand eine weitaus zielgerichtetere Massnahme zur Entlastung von Familien mit Kindern, als in einem generellen Abzug für alle Familien, auch für jene, die nicht oder nicht gleichermassen darauf angewiesen sind. In diesem Sinne unterstützt die CVP-GLP-Fraktion den Entwurf der Regierung und beantragt Eintreten auf den XIII. Nachtrag zum Steuergesetz. Der grösste Teil des XIV. Nachtrags betrifft Änderungen des Bundesrechts und deren Nachvollzug in der kantonalen Gesetzgebung, zu welchen der Kantonsrat bekanntermassen wenig bis nichts zu sagen hat. Mit dem anderen Teil der Vorlage, den Vorschlägen der Regierung ist die CVP-GLP-Fraktion grundsätzlich zufrieden. Konkret erwähnen möchte ich den Wechsel von der progressiven zur proportionalen Gewinnbesteuerung für übrige juristische Personen und kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz, den wir begrüssen. Die Verwaltung hat hier einen guten und pragmatischen Weg gefunden, damit dies mit Blick auf die Steuereinnahmen möglichst ohne Folgen möglich ist. Gut, dass dieser steuersystematische Fehler nun behoben werden soll. Im Weiteren sind wir überzeugt, dass insbesondere die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzug ihren Beitrag zur Verbesserung der Standortattraktivität des Kantons leisten wird. Es ist uns bewusst, dass bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familien ein grosser Nachholbedarf besteht. Denn nach wie vor stellen sich immer noch zu viele gut und hervorragend ausgebildete Mütter und Väter die Frage, ob es sich überhaupt lohnt weiterhin und wieder erwerbstätig zu sein. In diesem Sinne ist es der CVP-GLP-Fraktion wichtig, dass der Kindertrittbetreuungsabzug erhöht wird. In diesem Zusammenhang werden wir in der kommenden Spezialdiskussion einen Antrag stellen. Zusammenfassend festgehalten wird die CVP-GLP-Fraktion auf den XIV. Nachtrag zum Steuergesetz eintreten und bittet Sie das selbe zu tun. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Aus Sicht der SVP-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung zu diesem Geschäft. Als Vorbemerkung: Auslöser des XIII Nachtrag war eine Motion, welche im 14. September 2015 erheblich erklärt worden war mit einem einfachen Auftrag. Aus der Botschaft datiert vom 10. Oktober 2017 kann abgeleitet werden, dass es bei Finanzdepartement und Regierung keine Eile für diese Vorlage. Zum weiteren Ablauf dieser Vorlage: In der Novembersession letzten Jahres wurden die Kommission gestellt. Am 19. Januar 2018 fand die erste Sitzung der vorberatenden Kommission statt mit Diskussionen aber auch mit dem Beschluss weitere Abklärungen treffen zu lassen, weshalb eine zweite Sitzung angesetzt werden musste. In der Februarsession 2018, vielleicht mögen Sie sich noch daran erinnern, kam es zu einem Auftrag des Kantonsrates zu einer grösseren Revision des Steuergesetzes bzw. dies als Konsequenz der langen Diskussionen und unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen zu Anträgen von generellen Steuersenkungen. Darin war auch ein Auftrag gegeben bzw. die Regierung oder das zuständige Regierungsmitglied nahm dies als Chance oder als Pflicht einen gemeinsamen Nenner für diese grössere Steuergesetzrevision zu finden mit einem so genannten runden Tisch. An der zweiten Kommissionssitzung vom 9. März 2018 lagen uns die Ergebnisse der Abklärungsaufträge vor, im Wissen, dass weitergehende Entlastungen auch von Erwachsenen wenig überraschend zu weiteren zum Teil recht ansehnlichen Steuermindereinnahmen führen würde. Gleichzeitig war die Diskussion in den verschiedenen Fraktionen bzw. in der Kommission da nicht mehr gleich frei, weil ja eben diesem Auftrag, dieser Erwartung des runden Tisches mindestens ein gewisser Respekt entgegengebracht wurde. Es war aber im Grundsatz nicht bestritten, das eben nebst den Kindern auch für Erwachsene endlich Steuererleichterungen bzw. höhere Abzüge gewährt werden sollten. Auch wurde diskutiert, ob wenn jetzt nicht schon weitere Abzüge beschlossen werden, ob da nicht sinnvoller Weise der ganze Bereich des XIII. Nachtrags, nämlich auch die Erhöhung der Kinderabzüge an die Regierung zurückgewiesen werden soll mit dem Auftrag, dass mit der umfassenden Steuergesetzrevision zu vereinen. Mein damaliger Antrag wurde einstimmig gutgeheissen, aber d. h. es war eben vielleicht nur mit einer Stimme unterstützt. Damit war es eine Mehrheit, sondern ich unterlag vom Kommissionssprecher in dieser Frage den übrigen Mitgliedern. Nun zum runden Tisch: Seither haben mehrere Treffen alle Fraktionen zu dieser Frage mit Regierung und Finanzdepartement stattgefunden. Wie unsere Vertreter mitgeteilt haben, ist aber offensichtlich die Einsicht und die Erkenntnis gemeinsamer grösster Nenner sehr klein. Das einzige was eigentlich heute unbestritten feststeht, ich glaube für alle Teilnehmer, ist die Erkenntnis, dass der runde Tisch gar nicht rund ist. Die SVP-Fraktion fühlt sich deshalb nicht mehr an die Aufträge aus der Februarsession gebunden und deshalb auch nicht an die Ergebnisse der vorberatenden Kommission in diesem Geschäft. Wie Ihnen bekannt ist, stellen wir bei beiden Teilvorlagen je einen Antrag. Zum Inhaltlichen/Materiellen: Zum XIII. Nachtrag: Die von der Regierung beantragten und von der vorberatenden Kommission unterstützte Erhöhung den Kinderprämienabzug auf ein 1'000 Franken zu erhöhen, ist von unserer Fraktion im Grundsatz nicht bestritten. Fraglich ist jedoch, wie ich schon angetönt habe, ob dies bereits mit dem XIII. Nachtrag losgelöst von einer grossen Steuergesetzrevision erfolgen soll. Der XIII. Nachtrag erfüllt jedoch den Motionsauftrag nicht vollständig respektive umfassen. Wenn nämlich Familien mit Kindern stärker zu entlasten sind, wie es in der Motion heisst, dann sind nach unserem sprachlichen Verständnis Familien ohne Kinder oder eben Erwachsene Steuerpflichtige ebenfalls zu entlasten. Die Frage ist nur, wie hoch diese Entlastung für die Erwachsenen sein soll, dies ist durchaus eine Ermessensfrage im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Dazu werden wir uns in der Spezialdiskussion weiter äussern und den Antrag vertieft begründen. Zum XIV. Nachtrag: Die Spezialanpassungen werden von uns unterstützt. Zu diskutieren gab und gibt jedoch die von der Regierung beantragte Erhöhung der Kinderbetreuung durch Drittpersonen respektive Fremdbetreuung wozu ja die Kommission die Erhöhung im Grundsatz auf diese 15'000 Franken von 7'500 unterstützt oder nicht bekämpft hat. Mit dem Ziel diesbezüglich endlich eine Gleichbehandlung aller Familienformen zu erhalten, haben wir einen Antrag gestellt. Mehr dazu werde ich in der Spezialdiskussion ausführen. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf beide Teilvorlagen respektive Nachtragsgesetze. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission, beantragt Eintreten auf die Vorlage. Die vorberatende Kommission tagte vollzählig und in Anwesenheit von Regierungsrat Würth sowie Felix Sager, Leiter des Steueramtes, und Henk Fenners, Hauptabteilungsleiter Rechtsdienst des Steueramtes, an zwei Tagen, nämlich am 19. Januar und am 9. März 2018. Der zweite Sitzungstag wurde erforderlich, weil Fragen aus der Kommission eingehendere Abklärungen der Verwaltung erforderlich machten. Zwischen den beiden Sitzungstagen lag die Februarsession. Dieser war es denn auch geschuldet, dass sich die Diskussions- und Antragslust der Kommissionsmitglieder am zweiten Sitzungstag in engen Grenzen hielt. In Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2019-2021 wurde der Regierung bekanntlich u.a. der Auftrag erteilt, dem Kantonsrat eine Revision des Steuergesetzes vorzulegen, mit der mittels einer Anpassung des Steuertarifs die Besteuerung der Einkommen von natürlichen Personen reduziert wird. Die Steuererleichterung soll ab dem Jahr 2020 jährlich rund 25 Mio. Franken betragen und vornehmlich die Besteuerung der Einkommen des Mittelstands reduzieren. XIII. Nachtrag zu Steuergesetz: Auch wenn die Kommission die Diskussion um weitere Abzüge von Krankenkassenprämien z.B. auch für Erwachsene, durchaus für angezeigt hält, beliess sie es mit Blick auf die anstehende weitere Steuergesetzvorlage im Ergebnis bei der von der Regierung vorgeschlagenen Erhöhung des Maximalabzugs der Krankenkassenprämien für Kinder von 600 auf 1'000 Franken. Ein Antrag, auch den Maximalabzug für Erwachsene von 2'400 auf 3'000 Franken zu erhöhen, wurde mit 13:2 Stimmen verworfen. Aufgrund der erwähnten Ergebnisse der Februarsession diskutierte die Kommission, ob der XIII. Nachtrag an die Regierung zurückgewiesen werden soll. Die Meinung, die Vorlage, die auf eine Motion dieses Rates zurückgeht, nunmehr zu beraten und zu verabschieden, überwog hingegen deutlich. Die Kommission lehnte eine Rückweisung an die Regierung mit 14:1 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 13:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. XIV. Nachtrag zum Steuergesetz: Am ersten Sitzungstag und damit vor der Februarsession beriet die Kommission eingehend das Mass der Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten. Nachdem sie in einer ersten Abstimmung einer Erhöhung von 7'500 Franken auf 20'000 Franken gegenüber einer Erhöhung auf 25'000 Franken den Vorzug gab, beschloss sie schliesslich mit 9:6 Stimmen, der Regierung zu folgen und dem Rat eine Erhöhung auf 15'000 Franken zu beantragen. Beim XIV. Nachtrag zum Steuergesetz beantragt die Kommission Ihnen, zwei Änderungen gegenüber der Vorlage der Regierung: Auf Antrag von Regierungsrat Würth (vgl. Art. 37 des Geschäftsreglements des Kantonsrats, sGS 131.11) beschloss die Kommission, mit 15:0 Stimmen Art. 114 StG an die Formulierung in der eidgenössischen Quellensteuerverordnung anzupassen. Zur Klarstellung soll dabei in Abs. 1 ergänzt werden, dass es sich um Steuerpflichtige «ohne Niederlassungsbewilligung» handelt. Weil die Kommission auf einen entsprechenden Hinweis der Verwaltung hin feststellte, dass Art. 185 Abs. 2 StG mit dem von der Regierung in der Vorlage neu beantragten Art. 188 Abs. 1bis übereinstimmt, beschloss sie mit 15:0 Stimmen, Art. 185 Abs. 2 zu streichen. In der am zweiten Sitzungstag vorgenommenen Gesamtabstimmung zum XIV. Nachtrag beschloss die Kommission mit 15:0 Stimmen, Ihnen Eintreten auf die Vorlage mit den von der Kommission beschlossenen Änderungen zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Regierungsrat: Gerne nehme ich zum Eintreten kurz Stellung. Hinsichtlich dem XIII. Nachtrag beschränke ich mich auf die Frage, was war wirklich unser Auftrag. Materiell werde ich in der Detailberatung zu den grauen Blättern Stellung nehmen. Unser Auftrag war eindeutig, dass wir den Abzug für die Kinderprämien erhöhen mussten. Es war zwar so, dass wir eine Motion auf dem Tisch hatten von der SP-GRÜ-Fraktion, welche eine generelle Erhöhung des Prämienabzugs vorsah, aber damals wurde aus der Mitte des Rates Antrag gestellt einen geänderten Wortlaut zu vollziehen. Dieser geänderte Wortlaut beschränkte sich auf die Kinderprämien. Also das ist die Ausgangslage. Auch wenn man das Protokoll der seinerzeitigen Debatte nachliest, ist der Wille des Kantonsrates klar gewesen, einen Abzug vorzusehen für die Kinderprämien bzw. diesen zu erhöhen. Dementsprechend haben wir die Vorlage XIII. Nachtrag zum Steuergesetz ausgestaltet. Nun zum XIV. Nachtrag Steuergesetz: Es wurde gesagt, es ist im wesentlichen Steuerharmonisierungsrecht, das wir hier im Kanton St.Gallen umsetzen müssen. Dieses STHG-Recht, wurde teilweise aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung angepasst.
Weiter war für uns wichtig, dass wir Pendenzen er aufnehmen, die Sie aufgegleist haben. Ich erwähne den Kinderbetreuungskostenabzug, dieser knüpft eigentlich an diesen Fachkräftebericht, der vom Kantonsrat gestellt wurde, der von der Regierung dann Ihnen unterbreitet wurde. Darin ist natürlich eben auch die Vereinbarkeit Beruf und Familie ein wichtiges Thema. Damals hat die Regierung auch dargelegt, dass eine Erhöhung der Kinderbetreuungskosten und zwar Drittbetreuungskosten Sinn macht. Wenn man ja die Selbstbetreuung fiskalisch privilegieren würde, würde man ja einen Anreiz setzen, nicht eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das ist natürlich nicht der Sinn gewesen. Sondern es geht hier um die Drittbetreuungskosten. Dieses Thema haben wir aufgenommen und des Weiteren eben auch die Regelung der kollektiven Kapitalanlagen, also juristische Personen und kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz, die Einführung des proportionalen Gewinnsteuersatzes, hier hatte der Kanton St.Gallen eine etwas singuläre Regelung. Diese steuersystematische Bereinigung wurde ebenfalls vollzogen und das bei einem Gewinnsteuersatz von 7,5 Prozent. Schliesslich noch eine Pendenz aus der Stadt St.Gallen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Oberstufenschule Flade. Hier musste man noch die so genannte Steuerrepartition frisch regeln, nachdem sich Stadt und Konfessionsteil auf eine Verständigung einigen konnten. Schlussendlich das Erlassrecht, welches angepasst wurde, orientiert am Bundesrecht. Alles zusammen hat der XIV. Nachtrag zum Steuergesetz nur unwesentliche Mindereinnahmen. Es ist weitgehend ein technischer Vollzug und in diesem Sinne nun auch weitgehend unbestritten geblieben bis auf den Kinderbetreuungskostenabzug. Dazu werde ich in der Detailberatung dann noch einlässlich Stellung nehmen. Ich danke Ihnen für das Eintreten und wir werden in der Detailberatung die Einzelheiten besprechen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir unterstützen den Antrag der Regierung den Kinderprämienabzug zu erhöhen und damit Familien gezielt zu entlasten. Die Versicherungsprämien und dabei vorab die Krankenkassenprämien, die ständig steigen, belasten die Familien enorm und es ist wichtig, hier nun eine Änderung zu beschliessen und einen höheren Abzug an den Steuern für die Prämien der Kinder zu ermöglichen. Dies gemäss dem Motionsauftrag und dies auch weil die dadurch damit verbundenen Steuerausfälle in unseren Augen verkraftbar sind. Dass wir in diesem Punkt einen klaren Auftrag des Kantonsrates haben, ist für uns letztlich der Grund, warum wir hier nun Nägel mit Köpfen machen möchten. Weitergehende Anträge hinsichtlich eines höheren Prämienabzuges lehnen wir hingegen im Moment ab. So wie dies eben auch in der Kommission diskutiert wurde und wie dies nun der Kommissionspräsident ausgeführt hat. Dies mit Blick auf den runden Tisch, an dem wir Gespräche führen über eine mögliche Steuergesetzrevision, an dem wir Gespräche führen, wie wir eben den Mittelstand über tarifarische Anpassungen gezielt entlasten können. Wir sind ganz klar der Meinung, dass es im Bereich der Prämien Handlungsbedarf gibt. Diesen sehen wir zu aller erst aber für die belasteten Familien und für die Familien mit tiefen Einkommen und auch für die Einzelpersonen mit tiefen Einkommen im Bereich der Prämienverbilligung. Denn letztlich kommt zu aller erst, dass bezahlen der Prämie, welches eben die Leute belastet. Der Steuerabzug kommt danach. Wenn wir gezielter entlasten durch die Prämienverbilligung, dann werden wir auch mehr Leute haben für die der Abzug, den wir heute gewährleisten eben genügt. Wir sehen also primär hier den Handlungsbedarf. Wir sind aber am runden Tisch offen für die Diskussionen, welche wir führen für die Entlastung des Mittelstandes und wir möchten diese Diskussionen hier nicht vorgreifen. Wir möchten hier keine Änderung beschliessen hinsichtlich eines höheren Prämienabzuges auch für Erwachsene. Obwohl wir ganz klar sehen, wie viele Leute sehr belastet sind durch die Prämien. Wir kommen darauf dann auch noch im Rahmen der Diskussion zum Antrag sicher nochmals zurück. Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und werden dem Antrag der Regierung so folgen. Ich komme damit zum XIV. Nachtrag zum Steuergesetz: Ein grosser Teil dieses Nachtrages ist Nachvollzug von Bundesrecht. Damit haben wir selbstverständlich keine Mühe. Wir stimmen diesen Änderungen zu. Ebenfalls verbunden mit dieser Vorlage ist die Erhöhung des Kinderbetreuungsabzuges. In diesem Bereich sieht unsere Fraktion ganz dringenden Handlungsbedarf. Im Bereich der Kosten für die Kinderbetreuung vorab. Auch hier wieder: Wir sehen vorab die Notwendigkeit, dass die Kinderbetreuungskosten sinken. Denn zunächst müssen die Eltern die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Der Steuerabzug kommt danach. Wir diskutieren auch diese Frage gerne im Rahmen des runden Tisches, ob es hier allenfalls eine Bewegung gibt, wie wir eben die Kinderbetreuungskosten senken könnten für die Familien. Den Kinderbetreuungsabzug zu erhöhen erachten wir allerdings auch als wichtig und geboten. Der Kinderbetreuungsabzug liegt aktuell bei 7'500 Franken. Die Regierung schlägt eine Erhöhung auf 15'000 Franken vor, die dadurch bedingten Steuerausfälle sind marginal. Wir sind der Meinung, dass wir dies unterstützen sollten. Wir sind sogar der Meinung, dass wird diesen Kinderbetreuungsabzug eben noch erhöhen sollten auf den vom Bund empfohlenen Betrag von 25'000 Franken. Uns ist bewusst, es werden sehr wenige Eltern sein, die für ein Kind 25'000 Franken im Jahr für die Kinderbetreuung ausgeben. Das wäre eine volle Betreuung, das wären die Kosten für eine volle Betreuung fünf Tage die Woche ungefähr. Das gibt es im Kanton St.Gallen wohl kaum. Mit den von der Regierung vorgeschlagenen 15'000 Franken wären ungefähr drei Betreuungstag abgedeckt pro Woche. Vermutlich wird es in diesem Bereich liegen. Vermutlich werden viele ihre Kinder drei oder weniger Tage betreuen lassen. Wir sind aber der Meinung, dass dann, wenn es Eltern gibt, die eben die Kinder vier Tage oder fünf Tage betreuen lassen oder betreuen lassen müssen, dass sie dann auch den höheren Abzug machen sollten. Dies insbesondere auch deshalb, weil die damit verbundenen Steuerausfälle vermutlich nicht nur marginal, sondern beinahe verschwindend klein sind. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag oder reichen wir diesen Antrag gemeinsam mit der CVP- und mit der FDP-Fraktion ein. Wir denken wir sollten wirklich fördern, dass eben beide Elternteile arbeiten gehen. Insbesondere mit Blick auf die Gleichstellung, insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel und hier haben alle ein Interesse daran. Der Staat hat ein Interesse daran, hier haben aber auch die Unternehmen ein Interesse daran. Wie sehen hier dringenden Handlungsbedarf und wir bitten Sie dann diesem Antrag zu folgen. Wir werden auf den XIV. Nachtrag zum Steuergesetz eintreten und stellen gemeinsam mit der CVP- und der FDP-Fraktion eben diesen Antrag dann in der Spezialdiskussion. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich bin etwas erstaunt über die Voten, die hier fallen. Es hat sicher einige Familienväter und Familienmütter hier unter uns, die wissen wie es mit Kindern ist. Wir reden hier über Entlastungen für solche, die Familien haben, die mit diesen durchs Leben kommen müssen, mit den finanziellen Mitteln, die manchmal etwas wenig sind, damit es für alles reicht. Für mich hat sich die Frage gestellt als Güntzel-St.Gallen von verfassungswidrig wegen der Steuerharmonisierung sprach. Ja bitte, was ist denn verfassungswidrig, wenn wir im Parlament sagen, was eine korrekte Familienform ist und was keine ist? Ich höre immer wieder, dass die traditionelle Familienform vorbei ist und wir nur noch Eltern haben, die beide arbeiten. Ich bin überhaupt nicht dieser Ansicht. Ich bin ganz klar der Auffassung, dass wir beide Familienformen, von mir aus noch weitere Formen haben, die es möglich machen, eine Familie zu erziehen. In diesem Kanton sollten wir alle gleich behandeln. Wer legitimiert euch zu sagen, dass diese Form richtig ist und die andere nicht? Wer sagt mit der Regierung zusammen, dass die Form die Gartmann-Mels zu Hause hat nicht die richtige ist, weil er ein Unternehmer ist? Dafür ist die Form, die Hartmann-Flawil hat, er übernimmt ja auch immer Kinderhütedienst bei seinen Enkeln, die Richtige. Da kann man auch die Krippe abziehen. Ich akzeptiere beide, warum machen Sie nicht? Warum reden wir immer darum, was richtig ist? Ich bin überzeugt, es ist auch verfassungswidrig, wenn man die eine Form der Familienerziehung diskriminiert und sagt, die ist bei 7'500 und dann ist fertig. Mir geht es eigentlich darum, Suter-Rapperswil-Jona: Ich schätze Sie sehr und ich bin gestern völlig aufgemuntert hier hin gefahren bis ich gehört habe, dass Suter-Rapperswil-Jona einen Vorschlag von 25'000 Franken hat. Da habe ich gedacht, da ist ja sicher wieder was dran. Jetzt habe ich mir aber überlegt, was machen Sie einmal wenn Ihre Kleinen herumspringen und Sie darüber entscheiden müssen, wer sie erzieht? Sie sind ja eine Karrierefrau, für Sie stimmt das, so wie Sie es vorgeschlagen haben. Sie können dann sagen, ich habe eine Krippe oder Ihr Ehemann bleibt zu Hause. Das ist genau das, was Sie jetzt entschieden haben. Sie haben gesagt, ich möchte, dass nur diese Familienform unterstützt wird. Ich glaube einfach, wir sind nicht fair. Wir haben beide Familienformen und wir müssen jetzt dahingehen, dass wir sagen, okay, wir unterstützen, egal wie erzogen wird. Wir unterstützen Familien die Kinder haben, die Kinder aufziehen und ihren Dienst leisten. Und glauben Sie mir, es hat noch ganz viele andere Familien, die keine Krippe nutzen, aber auch ganz mager durchkommen müssen mit den finanziellen Mitteln. Deshalb haben die Kollegen aus der Süd-Kantons-Region Bonderer-Sargans / Gull-Flums und Hartmann-Walenstadt, die Süd-Kantons-Region ist das Oberland, das Sie immer etwas abhängt ein Antrag eingereicht. Hier geht es darum: Wir möchten genau, dass wir dieses Thema thematisieren. Wenn ich dann höre, es geht nicht wegen dem Bund... Ich weiss, dass Regierungsrat Würth einen sehr guten Draht zu Bundesrat Ueli Maurer hat. Er ist ja fasst jede Woche einmal in Bern, hat er selbst gesagt. Dann nimmt doch Regierungsrat Benedikt Würth dieses Anliegen mit und sagt, wir St.Galler möchten einmal etwas Fortschrittliches. Wir legen einmal 25'000 Franken Steuerabzug darauf. Wer Kinder erzieht und etwas tut. Wir müssen doch uns nicht immer verstecken. Wir müssen dies tun. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Der Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die Ausführungen von Regierungsrat Würth, die kann ich jetzt natürlich nachvollziehen. Ich verstehe das auch. Ich appelliere auch darum diese Erhöhung abzulehnen und zwar aus folgenden Gründen: Eines ist ja eigentlich unbestritten. Kosten für die Kinderbetreuung fallen bei den Eltern an, ob sie es selbst finanzieren oder nicht. Die Einen finanzieren es selbst, weil ein Elternteil vielleicht daheim bleibt, der Mann oder die Frau, das sind dann Opportunitätskosten. Die kann man nicht abziehen, das ist mir klar. Die Frau oder der Mann geht nicht zur Arbeit und bleibt zu Hause. Oder andere machen ein Kinderbetreuungsoutsourcing, auch eine Möglichkeit. Es gehen beide arbeiten und man lässt die Kinder fremd betreuen. Es ist, Boppart-Andwil, doch ein bisschen Familienmodellpolitik, die hier betrieben wird. Sie wollen, ausgerechnet die selbsternannte Familienpartei CVP, was sie ja schon lange nicht mehr ist, offensichtlich ein Familienmodell favorisieren. Wissen Sie, dass das die SP macht ist ja bekannt. Das ist ja normal. Die wollen ja immer etwas, aber das sollen immer andere bezahlen. Sie wollen eine Familie, aber die Kinder sollen dann andere betreuen und auch bezahlen. Bei den Sozialisten ist mir das klar. Bei der ehemals bürgerlichen CVP erschreckt mich das nach und nach. Geschätzte CVP Kantonsrätinnen und Kantonsräte, Sie machen hier ein trauriges Bild. Sie unterstützen nicht generell Familien, wie Sie immer proklamieren, sondern Sie unterstützen ein Familienmodell. Nämlich, dass die Eltern arbeiten und fremde die Kinder hüten sollen. Sie möchten das ja fördern. Ihr Regierungsrat Würth wünscht das und Sie bringen es. Ich habe Ihnen zugehört, Regierungsrat Würth, ganz am Anfang bei Ihrem ersten Votum haben Sie gesagt, Sie wollen es ermöglichen, dass in Zukunft mehr zur Arbeit gehen, dass man das nutzt und Sie wollen so an sich, dass ist meine Interpretation, eine staatliche Förderung, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Sie haben recht. Wir müssen tatsächlich, und das können wir nicht jetzt bei diesem Artikel, über einen Sozialabzug diskutieren. Ich möchte auch, wie viele hier drin, auch wie die CVP-Fraktion, auch wie die SP-Fraktion, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Aber ich möchte das jede Familie das Geld, das sie bekommt bzw. nicht an Steuern bezahlen muss, selbst einsetzen kann. Sie entscheidet entweder wir bleiben zu Hause, profitieren davon, dass wir vom Staat steuerlich entlastet werden oder wir finanzieren mit dieser Entlastung eine Fremdbetreuung. Man kann das nicht über diesen Artikel lösen, das ist mir völlig klar. Man kann es vielleicht über einen Sozialabzug lösen, ist wahrscheinlich teuer, ist möglich, aber das wäre der konsequente Wege, die Familien zu unterstützen und nicht ein Familienmodell zu unterstützen. Jede Familie soll selbst entscheiden, ob sie mit dem gesparten Geld die Fremdbetreuung finanziert oder die eigene Betreuung. Darum empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, aber dann zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht im Herbst oder wann es soweit ist, dann die gesamte Familie zu entlasten und dann bin ich hoffentlich wieder bei der CVP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Thoma-Andwil, die CVP-Fraktion braucht Ihre Tipps mit Bestimmtheit nicht. Und zu Ihrem lehren Votum möchte ich auch gar nichts mehr sagen. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
24.4.2018 | Wortmeldung | Ich spreche zu den grauen Blättern der SVP-Fraktion: Wenn sie eine Entscheidung treffen in einer Familie, dann besprechen sie das zuerst gemeinsam. Was sie machen, was sie unternehmen, wohin sie in die Ferien fahren, und Sie packen nicht zuerst die Koffer und entscheiden dann wohin sie ganz kurzfristig reisen. So kommt mir dieser Vorstoss vor. Sie kommen ganz kurzfristig mit diesem Vorschlag, der nicht durchdacht ist, der verantwortungslos ist gegenüber dem Kanton. Der verantwortungslos ist gegenüber den Gemeinden. Das ist keine Art hier so zu arbeiten. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018 |
11.6.2018 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |
11.6.2018 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018 |