Geschäft: Streichung von Arbeitsprogrammen an Kantonsrat und Institutionen vorbei?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.61
TitelStreichung von Arbeitsprogrammen an Kantonsrat und Institutionen vorbei?
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.9.2017
Abschluss20.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18.September 2017
AntwortAntwort der Regierung vom 19. September 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2017Antrag Lüthi-St.Gallen auf Diskussion37Zustimmung66Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden und beantragen Diskussion.

Die Projektwerkstatt ist ein Einsatzprogramm, das Menschen seit 23 Jahren bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt. Die Projektwerkstatt ist bekannt. Sie wird von der Bevölkerung sehr geschätzt. Jährlich lassen sich über 1'000 Personen dort ihr Velo reparieren. Die Projektwerkstatt ist erfolgreich. Sie erreichte im Kanton St.Gallen die erfolgreichste Reintegrationsquote. Die Regierung schreibt, dass die maximale Dauer, während der eine stellensuchende Person ein Einsatzprogramm besuchen kann, in der Neuausschreibung gekürzt wurde und deshalb zwei Projekte weniger ausgeschrieben wurden. Mit einer solchen Verkürzung spart der Kanton auf Kosten der Gemeinden. Doch was sind die Gründe für diese Verkürzung? Das würde uns interessieren.

Weiter schreibt die Regierung, dass es sich nicht um eine freiwillige Unterwerfung unter das Submissionsverfahren handelt. Die Anwendung des Submissionsverfahren zur Vergabe von Arbeitsmarktmassnahmen ist sehr fragwürdig. Es ist gefährlich, sich an den kurzfristigen finanziellen Kosten zu orientieren und dabei zu vergessen, dass jede erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt enorm viel Geld spart. Die Langzeitkosten werden um ein Vielfaches höher sein als der Betrag, der durch die Schliessung der Projektwerkstatt gespart wird. Nur wenige Kantonen vergeben arbeitsmarktliche Programme über Submissionsverfahren. Meines Wissens sind es gerade fünf Kantone. Hier drängt sich die Frage auf: Wieso geht die kantonale Verordnung weiter als das interkantonale Übereinkommen? Aus unserer Sicht wäre es bedeutend zweckmässiger solche Programme in der Zukunft über Zielvereinbarungen mit überprüfbaren Leistungszielen zu vergeben. Wir prüfen hierzu eine Motion einzureichen.

Mich würde nun auch die Meinung anderer Fraktionen und Vertreter anderer Regionen interessieren, und ich verlange deshalb Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Dem Antrag auf Diskussion von Lüthi-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich möchte meine Vorrednerin Lüthi-St.Gallen unterstützen und lege auch meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates von Businesshouse und ich denke, in diesem Zusammenhang gibt es doch einiges zu diskutieren und deshalb bitte ich den Rat, der Diskussion stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017