Geschäft: Gesetz über E-Government

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.05
TitelGesetz über E-Government
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung17.8.2017
Abschluss1.1.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Februar 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2019
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 3. Mai 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 19. September 2018
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 12. Juni 2018
AntragKommissionsbestellung vom 23. April 2018
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 17. September 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 3. Mai 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Dezember 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2018Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
12.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Im Jahr 2007 wurde durch den Kantonsrat die Motion einer Gesetzgebung für E-Government angenommen und ebenfalls als dringlich bezeichnet. Die SVP-Delegation begrüsst, dass der Kanton St.Gallen mit dem E-Government nun elf Jahre später auf den Digitalisierungszug aufspringt. Es besteht schon seit längerem Handlungsbedarf. Um der Digitalisierung gerecht zu werden und weitere digitale Dienstleistungen auf Staatsebenen anbieten zu können, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden und der Wirtschaft einen entsprechenden Nutzen zu bieten. Der Gesetzesentwurf beschränkt sich auf das Wichtigste und lässt im Sinn der Zukunftsorientierung Raum für Anpassungen offen.

Die Zusammenarbeit in Bezug auf Geodaten zwischen Kanton und Gemeinden ist bis heute nicht gelöst. Es gibt verschiedene Anbieter im Bereich der Geoinformationssysteme. So verwenden 49 Gemeinden das GIS-System, die Stadt St.Gallen hat ein Eigenes und die restlichen Gemeinden verteilen sich auf zwei weitere Anbieter. Kantonal soll für die Zukunft eine einheitliche Lösung aufgebaut werden mit der Möglichkeit Schnittstellen zu anderen Systemen aufzubauen. Wir sind froh, dass die Regierung das Bedürfnis nach einem einheitlichen Geoinformationssystem erkannt hat und erachten es als wichtig und richtig, dass alle mit dem gleichen Portal arbeiten und damit sämtliche Geodaten an einem Ort verwaltet werden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art. 29 (E-Government-Beschaffungsstelle). Kommissionspräsidentin: Art. 29, E-Government-Beschaffungsstelle, hier wurde von der Kommission im Sinn eines Hinweises an die Redaktionskommission bemerkt, dass die Definition und Einführung der E-Government-Beschaffungsstelle bereits weiter oben erfolgt und das man allenfalls diese E-Government-Beschaffungsstelle ebenfalls bereits weiter oben im Gesetz definieren müsste. Ich wiederhole dies im Sinn eines Hinweises an die Redaktionskommission. Dann Art. 32, hier diskutierte die Kommission die Frage, ob die Gemeinde nicht auch unabhängig von der Einwohnerzahl einen kleinen Sockelbeitrag leisten sollte. Von Seiten der Verwaltung wurde ausgeführt, es sei im Vordergrund eine einfache praktikable Lösung gestanden, man habe jene Regelung gewählt, welche die Gemeinden favorisierten. Schliesslich herrschte in der Kommission Einigkeit darüber das man den Gemeinden frei überlassen will, wie sie die Kosten unter sich aufteilen möchten. Unter Art. 42 wurde die Haftung diskutiert, hier wurde ein Antrag gestellt. In Abs. 2 Art. 42 ist geregelt, dass die öffentlichen Organe für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verschulden haften. In der Kommission wurde der Antrag gestellt, die Haftung auch auf fahrlässiges Handeln auszuweiten, dieser Antrag wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Weitere Bemerkungen aus der Kommission zu den einzelnen Artikeln gibt es nicht.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Abschnitt 5.3.4 der Botschaft. Kommissionspräsidentin: Hier wurde in der Kommission die Frage aufgeworfen, ob es nicht allenfalls zu einer Vergabeproblematik kommen könnte, dies aufgrund eines allfälligen Interesses des Kantons oder der Gemeinden von Vergaben an ein Unternehmen an welchem man selbst beteiligt ist, konkret ist dies die Abraxas. Sie können sich denken Hintergrund dieser Frage sind die Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Vergabepraxis an die VRSG. Von Seiten der Regierung wurde erläutert, dass der Kanton aus historischen Gründen mit 42 Prozent an einer IT-Firma beteiligt ist. Es ist entscheidend, dass es für die Firma eine Eignerstrategie gebe die sagt, sie muss am Wettbewerb teilnehmen, sie kann nicht einfach auf Aufträge des Kantons warten. In den letzten Jahren habe dies funktioniert. Schritt für Schritt sei der Anteil von Aufträgen von Nicht-Aktionären grösser geworden. Die Firma dürfe weder einen Vorteil noch einen Nachteil im Beschaffungswesen haben.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Abraxas in den vergangenen Jahren neu positioniert hat, und das bei der Regierung die notwendige Sensibilität vorhanden ist. Von Seiten der Regierung wurde zudem ausgeführt, dass wiederkehrende Leistungen periodisch neu ausgeschrieben werden müssten. Gemäss Abklärungen RELEG ist davon auszugehen, dass dies grundsätzlich alle fünf Jahre der Fall ist.

Ich mache eine weitere Ausführung zu Ziff. 5.4 der Botschaft. Unter diesem Titel diskutierte die Kommission die Frage des Datenschutzes. Von Seiten RELEG wurde ausgeführt, es sei der Personendatenschutz nach dem Datenschutzgesetz zu behandeln. Im Moment sei der Kanton gerade an der Revision des Datenschutzgesetzes, welches auch das internationale Recht mit Blick auf Personendaten umzusetzen habe. Es sei daher bewusst auf spezifizierte Regelungen verzichtet und auf das Datenschutzgesetz verwiesen worden. Für die Bearbeitung von Personendaten müssten Rechtfertigungsgründe gegeben sein, entweder durch eine gesetzliche Grundlage oder durch die Einwilligung der betroffenen Personen. Zur Frage der Überprüfung, welche Daten ausgetauscht würden, wurde ausgeführt, es sei hier Transparenz gewährleistet, indem im Datenkatalog genau festgehalten werde, welche Daten ausgetauscht würden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Solch ein IT-Reformpaket kommt zur richtigen Zeit und schafft aus unserer Sicht die notwendigen Grundlagen für eine zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung im Bereich des E-Government. Die FDP-Fraktion ist erfreut, dass der Wichtigkeit des E-Government Rechnung getragen wird und nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird und die seit Jahren erfolgreich gelebte Rahmenvereinbarung zu Kanton und Gemeinden in eine gesetzliche Grundlage überführt werden kann. Die E-Governmentservices werden flächendeckend durch die Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons St.Gallen rege genutzt. Es ist wichtig, dass eine Institutionalisierung stattfindet, um mit dem Geoinformationsgesetz gleich eingesetzt und umgesetzt werden kann. Dieses Rahmengesetz regelt die Zusammenarbeit öffentlicher Organe im Kanton St.Gallen und ebenso auch wichtige Regelungen im Datenaustausch nicht nur nach innen, sondern auch im Verhältnis zur Bevölkerung und Wirtschaft. Wir sind überzeugt, dass mit diesem Gesetz die Stärkung bei Staatsebenen übergreifender Zusammenarbeit erwirkt wird und auch eine gewisse Kostenoptimierung erfolgt und erwartet wird.

Beim Geoinformationsgesetz sieht die FDP-Fraktion eine klare Verbesserung der jetzigen Situation, in dem für Kanton und seinen 77 Gemeinden eine einheitliche Lösung entsteht. Wir sind der klaren Meinung, dass dadurch eine bessere Qualität der Daten steht da alle Gemeinden und Kanton auf einem gemeinsamen Betrieb mit klarer Aufgabenzuteilung gut zugreifen können. Es wird mit Bestimmtheit eine Vereinfachung geben und der Zugriff wird durch die Bevölkerung und Wirtschaft kostenlos erfolgen. Wir sehen die Problematik, dass 49 Gemeinden sich im GIS befinden, die Stadt und der Kanton eine eigene Lösung und die weiteren Gemeinden andere Anbieter haben. Aus liberaler Sicht müsste ja die FDP-Fraktion für eine Marktöffnung einstehen. Doch in diesem speziellen Fall ist eine einheitliche Lösung sinnvoll für alle Beteiligten und notabene kann man hier auch beträchtliche Einsparungen der Betriebskosten generieren. Was sicher gewährleistet werden muss, ist eine saubere Ausschreibung ohne das gewisse kantonsnahe Gesellschaften bei der Vergabe bevorzugt werden.

Wir sind aber überzeugt, da beide Gesetzesvorhaben in enger Abstimmung mit den Gemeinden erarbeitet wurden sowie mit der VSGP, was eine sehr grosse Abstützung gibt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art. 11 (b) Kooperationsgremium 1. Zusammensetzung). Kommissionspräsidentin: Art. 11 regelt die Zusammensetzung des Koordinationsgremiums. Unter Abs. 1 Bst. c war vorgesehen das diesen vier von der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten und Präsidenten bestimmte Vertreterinnen und Vertreter angehören. Es wurde hier ausgeführt, es sei nicht klar, warum die VSGP im Gesetz genannt werde. Unbestritten sei, dass die politischen Gemeinden die Wahl treffen. Wie Sie sich letztlich organisierten, sei ihre Sache und es müsse nicht eine bestimmte Organisation bezeichnet werden.

Es hat dann die Kommission dem Antrag gemäss gelbem Blatt mit 9:6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wichtig ist bei diesem Artikel, dass weiterhin vorgesehen ist, dass die politischen Gemeinden bestimmen, wer im Koordinationsgremium Einsitz nehmen soll. Dies hat sich also nicht verändert. Gleichzeitig das aber auch mit der Aussage das es Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden sein sollen klargestellt ist, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinden entsandt werden können.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der vorberatenden Kommission sind gutzuheissen.

Das vorliegende Gesetz über E-Government war eines das bei uns eine gewisse Skepsis ausgelöst hatte. Wir hatten ganz viele Fragen, ist es bei einer solchen Kernaufgabe eines Staates im 21. Jahrhundert sinnvoll diese in eine eigene Gesellschaft auszulagern, ist es wirklich die richtige Lösung um die Probleme in Bezug auf die Beschaffung elektronischer Systeme zu lösen, was sind die ganzen Problematiken beim Datenschutz? Nun ich danke wirklich im Namen unserer Fraktion der Regierung und Verwaltung für die offene und detailreiche Beantwortung unserer Fragen innerhalb der Kommission, die tatsächlich dazu geführt haben, dass diese Skepsis nun mehr oder weniger weggewischt wurde.

Wir können mit gutem Gewissen sagen, es ist zwar eine etwas trockene, eine sehr organisatorische, strategische Vorlage aber eine die offensichtlich notwendig ist um dem Kanton St.Gallen den Schritt in das 21. Jahrhundert zu ermöglichen. Natürlich wäre es für uns spannender, wenn mehr Fleisch am Knochen wäre aber das wird dann später erst kommen, wenn dieses Gesetz angewendet wird, was sich am Beispiel des Geoinformationsgesetzes dann zeigt. In Bezug auf das Geoinformationsgesetz können auch wir sagen, dass wir eine einheitliche Lösung begrüssen. Wir waren sehr froh darum, dass die Regierung innerhalb der Kommission auch noch einmal klar machen konnte, dass der nachträglich eingefügte Art. 5 nicht wie als Ausnahmeregelung verstanden werden kann, die dann doch einfach wieder ermöglicht, dass jeder, um es im Stadt St.Galler-Jargon sagen zu dürfen, «machen kann wie er will», sondern das es tatsächlich eine einheitliche Lösung bleiben soll. Es wurde an uns im Nachhinein der Kommissionssitzung noch herangetragen, und man konnte es auch zu einem gewissen Grad medial noch lesen, dass doch noch eine gewisse Skepsis vorhanden ist, insbesondere bei den jetzigen Betreibern von Geoinformationsdiensten, ob der Kanton fähig sein wird diese Leistungen zum versprochenen Preis über längere Frist aufrecht zu erhalten. Anders formuliert, ob die personellen Ressourcen wirklich ausreichen werden oder ob es dann doch vielleicht wieder mehr Kosten wird. Wir wären diesbezüglich noch froh um eine Antwort der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art 12 (2. Einberufung und Beschlussfassung).

Art 13 (Artikeltitel). Kommissionspräsidentin: Eine Bemerkung zu Art. 12, hier war vorgesehen, dass das Kooperationsgremium mindestens viermal jährlich zusammentreten soll. Die Kommission war der Meinung man solle keine Vorschriften machen das dieses Zusammentreffen viermal jährlich stattfinden müsse, wenn es allenfalls gar nicht erforderlich sei, dass sich das Gremium treffe. Man hat dies deshalb reduziert auf eine Vorgabe, dass es zweimal jährlich zusammentreten muss.

Zu Art. 13 kann ich auch gleich noch ausführen, dies ist eine Folgeänderung zu Art. 11. Auch hier wurde die VSGP aus dem Gesetz herausgestrichen, und es wurde vorgesehen das eine von den Gemeinden bestimmte Stelle den Geschäftsbericht erhalten soll. Sie sehen dies auf dem gelben Blatt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art. 8 (Rechtsform und Sitz). Kommissionspräsidentin: Unter Art. 8 wurde von einem Kommissionsmitglied vorgebracht, dass der Name E-GovSG bzw. diese Abkürzung als Bezeichnung der öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht sehr praktikabel sei. Es wurde der Antrag gestellt den Namen der öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht im Gesetz selbst zu definieren.

Der Antrag lautet auf dem gelben Blatt wie folgt: «Die E-GovSG ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in der Stadt St.Gallen». Die Firma der E-GovSG wird im Statut festgelegt, damit ist gewährleistet das diese Anstalt einen eigenen Namen wählen kann der praktikabler ist als diese Abkürzung. Die Kommission hat diesem Antrag mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art. 7 (Informationssicherheit). Kommissionspräsidentin: Hier haben Sie auf dem gelben Blatt einen Antrag der vorberatenden Kommission. Unter diesem Art. 7 Abs. 2 diskutierte die Kommission über die Informationssicherheit. Im Gesetzesentwurf war vorgesehen das Massnahmen regelmässig darauf überprüft werden, ob sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Es wurde hier eingebracht das eine regelmässige Überprüfung im Sinn einer routinemässigen, periodischen Überprüfung nicht genüge. Es müsse sofort reagiert werden, wenn es Anzeichen für eine Gefährdung gebe.

Nachdem der Antrag zunächst auf eine ständige Überprüfung lautete, wurde dieser nach der Diskussion in der Kommission schliesslich angepasst und lautete wie folgt: «Die Massnahmen werden regelmässig darauf überprüft, ob sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung erfolgt die Überprüfung umgehend». Die Kommission hat diesem Antrag mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Art. 15 (c) Planungsausschuss). Kommissionspräsidentin: Auch hier hat die Kommission wiederum beschlossen, dass es reicht eine Vorgabe zu machen, dass der Planungsausschuss zweimal jährlich zwingend zusammen kommen muss.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist so, in der Schweiz sind wir ja bekanntlich in vielen Innovationsrankings an der Spitze oder sicher sehr weit vorne, wenn man den Stand von E-Government vergleicht international dann stellen wir fest, da haben wir immer noch sehr viel Luft nach oben. Es ist natürlich so, dass wir in einem föderalen Staat einen hohen Koordinationsbedarf haben zwischen den Staatsebenen vertikale Achse aber mindestens so stark ist auch der Koordinationsbedarf horizontal zwischen den verschiedenen Politikbereichen, zwischen den verschiedenen Departementen und es ist, dass möchte ich hier festhalten, ausserordentlich erfreulich das wir im Kanton St.Gallen jetzt gemeinsam diesen Meilenstein erreicht haben. Ich möchte da ausdrücklich den Gemeinden Danke sagen und allen weiteren Beteiligten. Wieso? Es ist in der Tat so, dass wir hier schweizweit gesehen einen Benchmark setzen eine Pionierrolle einnehmen in dieser konsequenten Form hat das eigentlich kein Kanton bis jetzt umgesetzt und wir werden dadurch in der Szene auch sehr stark wahrgenommen.

Es ist schon so, Büchler-Buchs hat darauf hingewiesen, dass diese Motion im Jahr 2007 eingereicht worden ist, und es war damals schon klar, dass das bestehende System von E-Government im Kanton St.Gallen eine gesetzliche Grundlage braucht. Es ist nicht so, dass wir bei null starten wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, sondern wir haben auf Basis von Leistungsvereinbarung das heutige System aufgebaut mit dem E-Government-Kooperationsgremium usw. aber jetzt ist der Zeitpunkt da eine saubere gesetzliche Grundlage zu schaffen und wir in der neuen Regierung, Regierungsrat Mächler und ich sind übereingekommen, dass wir nicht sequentiell vorgehen, zuerst Geoinformationsgesetz und dann im E-Government, sondern das wir das gemeinsam machen und das war sehr wichtig, weil nur so können wir die Wechselwirkungen der beiden Erlasse sauber im Griff halten. Regierungsrat Mächler wird selbstverständlich nachher zum Geoinformationsgesetz einige Ausführungen machen. Das brauchte aber auch eine PA-Fondsleistung der Verwaltung. Innert wenigen Wochen hatten wir, bzw. unsere Fachleute dieses Gesetz vorangetrieben und ich möchte hier ausdrücklich auch den Akteuren aus der Verwaltung die hier massgeblich die Arbeit geleistet haben herzlich danken. Das war eine hervorragende Übung. St.Gallen ist in diesem Kontext jetzt wirklich sehr gut positioniert, indem wir konsequent diese staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit institutionell absichern in dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt. Daneben, dass wurde auch im Eintreten ausgeführt, machen wir eine moderne Form im Bereich der Beschaffung, diese Beschaffungsplattform die auch in dieser Anstalt angesiedelt ist.

Wir, und das möchte ich betonen, nehmen damit ein Anliegen auf das schon lange an uns herangetragen wird, nämlich die Entflechtung der Bestellerrolle mit der Lieferantenrolle. Das ist sehr zentral. Die Bestellerrolle entflechten mit der Lieferantenrolle auf der Bestellerseite bündeln wir unsere Anliegen innerhalb des Kantons aber auch mit den Gemeinden und E-Government bedeutet schlussendlich Ausrichtung an den Prozessen. Viele Prozesse aus Sicht der Bürgerin oder des Bürgers gehen staatsebenenübergreifend und da wollen wir jetzt wirklich konkret auch weitere Verbesserungen erzielen. Diese Bestellerbündelung das ist zentral im Rahmen dieser Beschaffungsplattform. Das bedeutet auch das der Markt besser spielen kann. Wir bekommen damit auch höhere Volumen die wir ausschreiben können. Das wird dazu führen das wir auch interessanter werden für potentielle Anbieter, interessant aber auch für uns Punkto Preis, Punkto Innovation, diese Bündelung der Marktmacht oder der Beschaffungsmacht wird letztlich auch zu einem besseren Kosten-Nutzenverhältnis der Lösungen führen und das wir Kostensenkungen anpeilen mit dieser Übung wird auch deutlich indem wir bereits beim ersten Anwendungsfall, wie der Geoinformation diese Kostensenkung auch nachweisen können. Wir sind überzeugt, dass bei vielen weiteren Fällen wie das bereits heute schon praktiziert wird, die enge Kooperation nun institutionell abgesichert zwischen Kanton und Gemeinden zu Kostensenkungen führen werden. Weil Kosten in der Informatik holen Sie dann aus dem System, wenn Sie konsequent standardisieren, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit und die Vertikalisierung sicherstellen und dann holen wir auch effektiv Effizienz, Gewinne und Kostensenkungen. Das scheint mir sicher auch zentral zu sein. Mit dem Gesetz, und das hat Hasler-St.Gallen auch erwähnt, können wir aber auch nicht nur beschaffungsrechtliche Fragen sauber lösen, wir können datenschutzrechtliche Fragen sauber lösen, Fragen der IT-Sicherheit wie sie auch in der Kommission diskutiert wurden. Die Digitalisierung braucht auch einen rechtlichen Unterbau, wenn wir erfolgreich das aktiv gestalten wollen und nicht einfach nur getrieben werden. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen nochmals herzlich für die positive Aufnahme. Es ist wirklich ein Meilenstein den wir heute hier setzen mit diesem Paket, mit dieser Vorlage und ich bin sehr zuversichtlich das St.Gallen auch weiterhin diese Pionierrolle in der E-Governmentlandschaft Schweiz einnehmen kann, wenn es auch darum geht, entsprechende Lösungen weiter zu entwickeln oder neu zu implementieren.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Ich berichte aus der Kommission über das E-Government und das Geoinformationsgesetz. Wir nehmen über diese beiden neuen Gesetzesvorlagen eine gemeinsame Eintretensdebatte vor und ich möchte auch nun bei der Berichterstattung aus der Kommission direkt auf beide Vorlagen eingehen. Die vorberatende Kommission hat in der vom Kantonsrat festgelegten Zusammensetzung am 3. Mai 2018 getagt.

Seitens der Regierung anwesend waren: Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher Finanzdepartement und Regierungsrat Mächler, Vorsteher des Baudepartementes. Seitens der Verwaltung anwesend waren Flavio Büsser, Generalsekretär, Finanzdepartement, Ivo Toman, Leiter Geschäftsstelle E-Government, Dienst für Informatikplanung, Finanzdepartement, Regierungsrat. Seitens des Baudepartementes von der Verwaltung anwesend waren ab Zeitpunkt Beratung des Geoinformationsgesetzes im Detail Ueli Strauss, Kantonsplaner / Leiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Baudepartement sowie René L'Eplattenier, Leiter Geoinformation, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Baudepartement. Von Seiten der Staatskanzlei, RELEG, war Benedikt van Spyk anwesend. Die Geschäftsführung wurde wahrgenommen durch Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste und Aline Tobler, stellvertretende Geschäftsführerin ebenfalls von den Parlamentsdiensten.

Vorliegend beraten wir zwei Vorlagen. Ich habe es bereits gesagt, wobei das Geoinformationsgesetz genau genommen ein Anwendungsfall des E-Governmentgesetzes ist, welches aber einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedarf, dies auch aufgrund von Vorgaben des Bundes. Für die Erarbeitung beider Vorlagen massgeblich war die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Es ist nicht so, dass wir heute kein E-Government haben. Es ist auch nicht so, dass heute keine Geodaten bereitgestellt und bearbeitet werden.

Es fehlt aber an der wirksamen Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden und da kommen wir nun mit diesen beiden Gesetzen einen wichtigen Schritt vorwärts. Man konnte sich auf ein gemeinsames Vorgehen und die Grundlagen des Zusammenwirkens im Bereich des E-Governments und der Geninformationen verständigen. Das es vorwärts geht mit dem E-Government und das der Kanton und alle Gemeinden nun in Zukunft, entgegen der heutigen Situation, ich komme darauf nach zurück, an einem Strang ziehen wollen, hat die Kommission überzeugt und die Vorlage ist auf breite Zustimmung über alle Fraktionen hinweg gestossen. Auf die Diskussionen zu Ausführungen oder Gesetzesartikeln in der Kommission, und auf die Änderungsanträge werde ich in der Detailberatung eingehen. Mit dem E-Governmentgesetz werden die Grundlagen geschaffen, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft, aber auch die einzelnen Verwaltungsebenen, Dienstleistungen vermehrt digital beziehen können. Die Vorlage ist Bestandteil des IT-Reformpakets für das Jahr 2019, welches im Jahr 2017 gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet wurde. Es soll mit der Vorlage eine klare Entflechtung von Besteller und Leistungserbringer erfolgen, ein Element, welches in der Kommission diskutiert wurde. Ich komme darauf noch zurück. Das E-Governmentgesetz ist ein Rahmengesetz für die E-Governmentzusammenarbeit öffentlicher Organe im Kanton und zur Regelung des Datenaustauschs. Zentrales Element ist die Errichtung einer E-Governmentorganisation als selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit gemeinsamer Finanzierung und paritätisch besetzten Gremien zur Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben und Interessen von Kanton und den politischen Gemeinden im E-Governmentbereich sowie zum Betrieb einer Beschaffungsplattform. Die Anstalt hat Verordnungskompetenz was eine gemeinsame und alle verpflichtende Regelung im Verbund ermöglicht. Es ist daher entscheidend, dass wir eine öffentlich-rechtliche Anstalt schaffen, damit wir dieser auch die Verordnungskompetenz übertragen können. Dies wurde von der Kommission so anerkannt. Die strategische Führung liegt beim Kooperationsgremium, welches paritätisch aus Vertretern der Regierung und den Gemeinden zusammengesetzt ist. Dieses erlässt eine E-Governmentstrategie und bestimmt, welche E-Governmentservices strategisch sind, d.h., welche Services für alle Gemeinden oder für den Kanton und alle Gemeinden verbindlich gelten sollen. Ein möglicher strategischer E-Governmentservice könnte z.B. das E-Voting sein oder technische Vorgaben zum Führen des Grundbuchs. Die operative Führung liegt bei der Geschäftsstelle, welche ihrerseits eine Beschaffungsstelle führt die für die Beschaffung der strategischen E-Governmentservices zuständig ist.

Das Kooperationsgremium legt in einem Datenkatalog fest, welche Daten und Datensammlungen von Kanton und politischen Gemeinden ohne spezielle Vereinbarung ausgetauscht werden können. Daneben braucht es aber auch die Möglichkeit einzelfallbezogener Regelungen für Datenerhebungs- und Datenbearbeitungs-, Datenzugriffs- und Datentransportrechte. Um den verschiedenen Sachverhalten gerecht zu werden, sieht das Gesetz vor, dass zwischen den beteiligten Organen Datenaustauschvereinbarungen geschaffen werden mit dem Ziel, Staatsebenen und Aufgaben übergreifend sowie prozessorientiert Daten zu bewirtschaften, auszutauschen und zu nutzen. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Vereinbarungen. In finanzieller Hinsicht führt die Regierung in der Botschaft aus, dass für den Betrieb der Geschäftsstelle und den allgemeinen Verwaltungsaufwand 0,5 Mio. Franken notwendig sind, für E-Governmentprojekte wird mit einem Mittelbedarf von 1 Mio. Franken gerechnet. Diese Kosten werden vom Kanton und den Gemeinden paritätisch getragen. Bisher belaufen sich die Kosten der Geschäftsstelle auf 200'000 Franken. E-Governmentprojekte wurden über Sonderkredite finanziert und es stand jährlich eine Tranche von 1 Mio. Franken zur Verfügung.

Mit dem zweiten Gesetz, dem Geoinformationsgesetz wird im Bereich der Geodaten besser koordiniert. Bei Geodaten handelt es sich um Daten, die einen Bezug zum Raum haben mit einem bestimmten Zeitbezug die Ausdehnung und Eigenschaft bestimmter Räume und Objekte beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverhältnisse. Es handelt sich dabei um Pläne, um Grenzziehungen, um Eigentums- und Besitzregelungen, um topographische Gegebenheiten. Letztlich sind wir auch im Alltag ständig mit Geodaten konfrontiert. Etwa, wenn wir auf unseren Smartphones schnell einen Stadtplan konsultieren.

In allen Verwaltungen existieren zahlreiche Geodatensätze, Daten, die der amtlichen Vermessung der Waldwirtschaft, der Planung oder der Umwelt dienen. Zur Bewirtschaftung dieser Daten wird heute eine Vielzahl von IT-Anwendungen verwendet. Aus diesem Grund hat der Bund die Kantone verpflichtet, die Regelung von Geodaten rechtlich zu verankern. Die Umsetzung hätte bis 1. Juli 2011 stattfinden sollen. Der Kanton befindet sich gelinde gesagt leicht in Verzug. Mit dem nun vorliegenden Geoinformationsgesetz wird im Bereich der Geodaten ein Kompetenzzentrum geschaffen. Der Kanton ist zuständig für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, einschliesslich einer Datenplattform sowie eines Präsentationstools. Die Gemeinden arbeiten die eigenen Daten auf und verwalten diese auf der kantonalen Datenplattform selbständig. Aktuell haben wir im Kanton die Situation das die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bereich der Geoinformation ungenügend ist. Es gab eine Zusammenarbeit in der IG GIS AG, welcher auch beide Appenzell angehören. Jedoch konnte bis heute keine Flächendeckung im Kanton erreicht werden. 28 der 77 Gemeinden sind der IG GIS AG nicht beigetreten. Dies hat die Regierung bewogen eine Lösung zu suchen die von allen Gemeinden mitgetragen wird und diese Lösung haben wir nun vorliegen. Letztlich erfüllt die Regierung mit dieser Lösung die Anforderungen des Bundes, dass eine flächendeckende, kantonale Geodateninfrastruktur unter Einbezug der Gemeinden aufgebaut werden muss. Im Rahmen der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage fanden Verhandlungen über eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden statt, welche dann aber von Seiten der beiden Appenzell nicht zum Abschluss gebracht wurden. Die Regierung hält in ihrer Vorlage fest, dass Möglichkeiten der Zusammenarbeit weiterhin, insbesondere auf fachlicher Ebene bestehen und das eine Beteiligung an der Spezifikation und am Betrieb begrüsst würden. Die Vorteile der nun vorgeschlagenen Lösung eingebettet in die öffentlich-rechtlich organisierte E-Governmentorganisation, welche eine umfassende Geodateninfrastruktur gewährleisten soll, hat die Kommission überzeugt. Die öffentlich-rechtliche Anstalt, die mit dem E-Governmentgesetz geschaffen wird, wird verpflichtet einen Katalog der Geobasisdaten zu führen. Der Kanton schafft ein Kompetenzzentrum GWI und bringt damit das Know-how hinsichtlich dem Umgang mit Geodaten in die eigene Verwaltung. Dieses ist für die Bereitstellung der technischen Geodateninfrastruktur verantwortlich, es steuert die Infrastruktur und Services. Die neue Geodateninfrastruktur soll die im bisherigen Geoportal angebotenen Funktionalitäten ablösen.

Welche Geodaten auf der zukünftigen Geodateninfrastruktur bewirtschaftet und verwaltet werden müssen, wird im Geodatenkatalog festgehalten.

Die neue Lösung folgt den Grundsätzen «buy for make, configure vor develop», Standardisierung vor Individualisierung, Technologie vor Vielfalt eingrenzen, Innovationen ermöglichen. Für den Aufbau der Infrastruktur und die Harmonisierung der Daten wird es Investitionen brauchen. Die Harmonisierung und die Verbesserung der Verfügbarkeit werden aber längerfristig zu Einsparungen führen. Es wird mit einmaligen Aufbaukosten von 1,6 bis 2,49 Mio. Franken gerechnet. Dieser Aufbau wird vom Kanton alleine finanziert. Weiter rechnet die Regierung mit Betriebskosten in Höhe von 0,6 bis 1,1 Mio. Franken. Die relativ hohe Abweichung zwischen Mindest- und Höchstbeträgen erklärt sich damit, dass sich der Gesamtbetrag aus verschiedenen Einzelbeträgen zusammensetzt und es für alle Beträge eine gewisse Unsicherheit gibt. Die Betriebskosten werden vom Kanton und von den Gemeinden je hälftig getragen. Aktuell betragen die Betriebskosten ungefähr 3,2 Mio. Franken.

Neben diesen Bestimmungen über den Austausch von Geodaten enthält das neue Gesetz auch die vom Bund geforderten Bestimmungen über das ÖREB-Kataster, das Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. In der Kommission wurden beide Vorlagen sehr positiv aufgenommen. Ich möchte den Stellungnahmen der Parteien hier nicht vorgreifen, sondern meine einführenden Worte hier abschliessen und an die Fraktionssprecher übergeben.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Looser-Nesslau tritt in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf beide Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es freut mich sehr, dass das Geoinformationsgesetz, und ich spreche ausschliesslich zu diesem Gesetz, gut aufgenommen wurde und dass sich alle Fraktionssprecher auch für das Gesetz ausgesprochen haben. Damit können wir in der Tat im Kanton St.Gallen eine gesetzliche Lücke schliessen. Wir sind momentan mit dieser Gesetzeslücke schweizweit, bilden wir die rote Laterne aber ich kann Ihnen versichern, wenn wir dieses Gesetz verabschieden, dann haben wir ein modernes Geoinformationsgesetz und das ist auch ein Vorteil, wenn man vielleicht einmal zu spät kommt.

Ganz entscheidend erscheint mir, dass wir eine Lösung gefunden haben, dass wir Geoinformation als ein Teil einer E-Governmentlösung betrachten. Das war eigentlich der Durchschlag, weil Sie wissen vielleicht diese Thematik wurde nicht erst vor einigen Jahren unterbreitet oder diskutiert, sondern man hat um Lösungen seit ungefähr zehn Jahren gerungen. Man hat sich nicht gefunden, und die Lösung ist jetzt angedacht, dass wir uns mit Geoinformation an die Organisation von E-Government anlehnen, deshalb auch die Parallelität dieser beiden Gesetze und ich glaube damit haben wir auch bewiesen, dass es sich um eine typische, klassische Verbundaufgabe handelt zwischen den Gemeinden und dem Kanton.

Das scheint mir sehr wichtig zu sein. Wir wollen technisch einen Sprung vorwärts machen, und wir wollen an und für sich mit dem neuen Modell schlussendlich eine technische Lösung haben und mit einer technischen Lösung, wenn Sie gewisse Effekte der Standardisierungen durchziehen, und wenn auch alle mitmachen, dann gibt es Skalierungseffekte, sprich Sie können Einsparungen resultieren.

Hasler-St.Gallen hat die Frage gestellt, ob diese Kosten dann wirklich auch so wie sie in der Botschaft ausgeführt werden, dann wirklich eintreffen.

Da mache ich keine Geheimnisse. Informatikprojekte sind anspruchsvoll und bieten durchaus gewisse vielleicht positive wie aber auch negative Überraschungen. Unsere Schätzungen die wir da haben und ich betone, sind Schätzungen basierend auf bestem Gewissen was wir machen konnten. Es sind zwei Schätzungen erfolgt, einerseits Schätzungen in anderen Kantonen bzw. anderen grösseren Städten die auch solche Übungen veranstaltet haben und dann haben wir das skaliert auf unseren. Das ist die eine Seite und die andere Seite ist, mit unseren technischen Notwendigkeiten und Applikationen die wir heute schon haben, haben wir eine indikative Offerte im Markt erzielen lassen und diese beiden Werte haben uns zu diesen Kosten geführt. Auch damit sind es immer noch Schätzungen, aber wir glauben, dass es in diese Richtung gehen kann und wir haben das Beste gemacht, um das auch zu gewährleisten. Ich mache nicht mehr lange dazu, weil Sie wollen gleich zum Mittagessen, aber ich möchte ebenfalls noch einen Dank aussprechen, verschiedene Danksagungen sind wichtig. Einerseits der Kollege Würth hat es gesagt, es war sehr gut das wir mit dem Finanzdepartement zusammen nun beide Gesetze gleichzeitig in den Rat bringen konnten. Ich danke allen Involvierten, Finanzdepartement, RELEG aber auch insbesondere Kollege Würth, dass das möglich war. Ich habe ihn zuerst eigentlich etwas überrascht mit diesem Vorschlag, aber wir haben es dann gut aufgenommen und eine Lösung gefunden und ich glaube, dass war auch der Durchschlag. Dann möchte aber auch insbesondere den Gemeinden danken, dem VSGP, insbesondere aber Boris Tschirky. Wir haben verschiedene Meetings und Diskussionen gehabt, und wir haben uns eigentlich konstruktiv ausgetauscht. Ich glaube, dass war auch ein wesentlicher Punkt, dass wir hier jetzt wirklich vorwärts kommen, besten Dank für diese konstruktiven Gespräche und ich wäre Ihnen jetzt dankbar, wenn Sie auf dieses Gesetz dann schlussendlich auch eintreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
12.6.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Das Gesetz über E-Government und das Geoinformationsgesetz sind zukunftsgerichtete Gesetze. Das ist insofern bemerkenswert, als dass die dazu führende Motion bereits im Jahr 2007 als «dringlich» bezeichnet wurde. Sie sehen – manchmal dauern dringliche Geschäfte auch 11 Jahre.

Die CVP-GLP-Fraktion für welche ich spreche, begrüsst diese zwei Gesetze ausdrücklich und wird ihnen auch zustimmen. Es sind klare Konstrukte mit klaren Linien. In einer konstruktiven Vorkommissions-Sitzung konnten einige Kleinigkeiten zusätzlich geregelt und angepasst werden – sie haben die entsprechenden Änderungsanträge erhalten. Allenfalls werde ich dort noch einmal das Wort ergreifen.

Der Sinn der Gesetze lässt sich relativ einfach und gut zusammenfassen. In der Botschaft steht: Zitat «Der Hauptvorteil von E-Government für Bürgerinnen / Bürger und Unternehmen besteht darin, dass sämtliche Interaktionen mit öffentlichen Organisationen vereinfacht, beschleunigt und transparenter gestaltet werden.» Dieses Ziel ist zu begrüssen und zu unterstützen. Schlussendlich erwarten wir aber auch, dass die Umsetzung des ganzen E-Government früher oder später zu Kostensenkungen führt. Die in der Vorlage ausgewiesenen 1,6 bis 2,1 Mio. Franken sind wohl Zielwerte. Wir sind gespannt, ob das dann auch wirklich in der Rechnung sichtbar ist. Die Finanzierungsregelung auf jeden Fall – sind in den Gesetzen jeweils etwas unterschiedlich, aber auch wieder logisch geregelt. Vor allem begrüssen wir es, dass die Gemeinden intensiv miteinbezogen wurden und mit der hier vorliegenden Variante einverstanden sind.

Durch die Variante der Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt möchte der Kanton gerne dem Problem welches mit der VRSG respektive Abraxas besteht aus dem Weg gehen. Gemäss den Ausführungen in der vorberatenden Kommission wird dies in diesem Fall gelingen.

Aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion besteht eine der grösseren Herausforderungen in diesen Bereich der Gesetzgebung klar im Datenschutzbereich. Diese Punkte haben wir ebenfalls genau angeschaut und sind der Ansicht, dass die Vorlage sinnvolle und zielführende Überlegungen dazu enthält.

Zu guter Letzt noch ein Wort zur Zusammensetzung der Entscheidungsgremien: Durch die notierten Abstimmungsmodalitäten braucht es faktisch einstimmge Abstimmungen – was wir in diesem Fall ebenfalls begrüssen. Wichtig ist einfach, dass die Vertretungen – Zitat – «angemessen Mandatiert» sind. Die Gemeinden mandantieren ihre Vertretungen – und der Kanton mandatiert seine Vertreter – solange sich alle einer Meinung sind, wird das kein Problem geben.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018