Geschäft: Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.16.04
TitelPerspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen
ArtKR Postulat
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung6.6.2016
Abschluss12.6.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 6. Juni 2016
AllgemeinGeänderter Wortlaut vom 19. September 2016
AntragAntrag der Regierung vom 16. August 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2016Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung90Zustimmung9Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2016Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Gerne möchte ich das Votum meines Vorredners ergänzen, wie es aus der Praxis im Wald mit den Waldbesitzerinnen und -besitzern tönt: Die Waldwirtschaft leidet, und das nicht erst und durch den Franken-Euro-Schock. Vor allem sind es die ständig wachsenden Ansprüche an den Wald bezüglich Erholung, Biodiversität und Sicherheit, welche die Waldbesitzer immer mehr belasten.

Diese Ansprüche erschweren die Waldbewirtschaftung in vielfältiger Art und lassen zusammen mit den anhaltend schlechten Holzpreisen und den zusätzlichen Druck durch die Frankenstärke keine kostendeckende Waldbewirtschaftung mehr zu.

Gerne dazu ein kleines Beispiel aus der Praxis: Gemeindestrasse in der Gemeinde Zuzwil Richtung Wuppenau. Immer wieder fielen Bäume auf die Strasse, und dies auch bei klaren (??) Ereignissen. Die Sicherheit war nicht mehr gegeben, weder für Autofahrer noch für Fussgänger. Die Lösung: Ein sicherer Heilzholzschlag auf etwa 800 Meter Strassenlänge, 12 Waldbesitzer, gut 500 Kubikmeter Holz. Aufwand: Knapp 40'000 Franken. Holzertrag: gut 30'000 Franken. Der war so schlecht, weil viele schlechte Verkaufssortimente dort standen. Und wer bezahlt nun die restlichen 10'000 Franken? Und das ist kein Einzelfall.

Dass in der Berichterstattung auch die im 2009 eingeführte Waldorganisation miteinbezogen wird, erachten wir als richtig und wichtig. Der Wald und die Waldbesitzerinnen und -besitzern möchten der Bevölkerung im Kanton St.Gallen auch in Zukunft einen gut funktionierenden Wald zur Verfügung stellen und sind deshalb gespannt auf den Bericht und die Vorschläge der Regierung, und arbeiten gerne an konstruktiven Lösungen mit.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Postulat ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich stelle fest, dass die Gutheissung mit geändertem Wortlaut unbestritten ist. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir eine breite Auslegeordnung vornehmen werden.

Lassen Sie mich doch gleichwohl noch ein paar Worte zum Antrag der Regierung sagen: Die Regierung anerkennt, wie in der Begründung und bereits früher bei der Beantwortung der einfachen Anfrage 61.15.40 «Frankenschock und Sparmassnahmen belasten die Waldwirtschaft» ausgeführt, die besondere Stellung des Waldes in unserer Gesellschaft und auch die schwierige wirtschaftliche Situation der Waldwirtschaft aufgrund der ungünstigen Wechselkursverhältnisse.

Der Regierung ist es jedoch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass die Währungssituation nicht nur die Waldwirtschaft, sondern alle Wirtschaftsbereiche mit einem grösseren Aussenhandelsanteil betrifft. Zudem ist die Situation nicht auf den Kanton St.Gallen beschränkt. Die Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen sollen deshalb mit Blick auf die gesamtschweizerische Situation ausgeleuchtet werden. Im Fokus stehen muss selbstverständlich auch die im Jahr 2009 neu eingeführte Waldorganisation, die ja unter anderem auch ein vermehrt marktorientiertes Handeln der Waldwirtschaft hätte ermöglichen sollen.

Der Umstand, dass der vorhandene Spielraum offenbar nicht ausreicht, um auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können, legt eine Überprüfung der heutigen Situation nahe. Die Regierung legt im Weiteren wert auf die Einhaltung der ordnungspolitischen Grundsätze, was den Eingriff in die Marktkräfte angeht.

Ausserdem dürften Ihnen alles klar sein, dass der Lage des Finanzhaushaltes des Kantons St.Gallen Rechnung zu tragen ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Ratsvizepräsident, stellt Eintreten auf das Postulat fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
19.9.2016Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich danke der Regierung für die Beschäftigung mit diesem Thema. Aus meiner Sicht und der Sicht von den weiteren Postulanten wäre eine Anpassung des Wortlautes nicht zwingend gewesen. Die Regierung hätte auch mit dem ursprünglich gewählten Wortlaut alles schreiben können, was sie möchte und was nötig ist.

Dennoch sind wir im Sinne der Sache bereit, auf den geänderten Wortlaut einzutreten, möchten dies aber an dieser Stelle nochmals mit ein paar Argumenten erklärt haben.

Wir sind sicher auf dem richtigen Weg, wenn wir für den Kanton St.Gallen eine Standortbestimmung im Bereich der Waldwirtschaft erarbeiten. Auch der Bund hat dies für die schweizerische Waldwirtschaft getan, und zwar im Waldbericht 2015, den das Bundesamt für Umwelt herausgegeben hat. Darin wird zum Thema «wirtschaftliche Lage der Forstbetriebe» folgendes gesagt, Auto ist ein Mathias Klei (??): «Die ökonomische Lage der Schweizer Forstbetriebe bleibt schwierig. Seit den 1990er Jahren weisen sie jährliche Verluste aus», «die internationalen Marktbedingungen für die Schweizer Wald- und Holzwirtschaft sind ungünstig, die Kosten der Waldbewirtschaftung konnten nicht im gleichen Mass gesenkt werden, wie sich die Erlöse aus dem Holzverkauf verringerten», «die Wald- und Holzwirtschaft braucht zum einen bessere Marktbedingungen und zum andern weitere Massnahmen zur Kostensenkung», das sind dann Massnahmen, die wir von Seiten der Waldwirtschaft suchen werden, und «Erschliessung neuer Einnahmequellen». (Satz?? 17:07)

Bei der Beschreibung der Perspektiven der Waldwirtschaft und den daraus abzuleitenden Massnahmen liegt es natürlich nahe, zu vermuten, es ginge den Waldeigentümerinnen und -eigentümern sowie den Forstbetrieben einfach darum, neue Einnahmequellen bzw. Subventionen zu suchen. Da ist jedoch nur eine mögliche strategische Entwicklungsrichtung. Sie basiert auf der Idee, dass die aktuell geforderten Waldleistungen auch in der Zukunft im genau gleichen Umfang erbracht werden.

Das erschliessen neuer Einnahmequellen bedeutet aber, dass jemand für die Differenz zwischen dem Aufwand und dem Ertrag in der momentan defizitären Waldwirtschaft aufkommt. Gemeinden und Kantone, wohl auch der Bund, scheinen zu befürchten, die Waldwirtschaft könne sich zu einer Subventionsempfängerin entwickeln, wie das die Landwirtschaft schon lange und zwar mit Zustimmung sowohl der Politik als auch der Öffentlichkeit ist.

Ziel der Waldwirtschaft und der Waldeigentümer ist es eben nicht, ein Beitragsystem zu installieren nach dem Giesskannenprinzip sondern eigentlich möchten die Beteiligten der Waldwirtschaft die Waldpflege aus dem Holzerlös finanzieren. Oder für die allgemeinen Waldleistungen, die über die Bewirtschaftung hinausgehen, eine marktgerechte Abgeltung erhalten.

Es müssen also alternative Szenarien zum heutigen System mitgedacht werden, und die können schmerzhaft sein für die Öffentlichkeit, wenn sie die Wälder nicht mehr so vorfindet, wie sie es heute gewohnt ist, oder für den Forstbetrieb, wenn zum Beispiel die Holznutzung zurückgefahren würde.

Ich bitte also, die ergänzenden Bemerkungen der Regierung bei der Abänderung des Postulatstextes nicht dahin zu verstehen, dass es nur um Subventionsempfängertum geht, sondern es geht uns um eine breite Auslegeordnung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016