Geschäft: Aufwand für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.46
TitelAufwand für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung2.6.2015
Abschluss1.3.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. November 2015
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.3.2016Wortmeldung

die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Interpellanten danken der Regierung für die ausführliche Antwort zur Staatstätigkeit, das ist ja Gegenstand einer Interpellation. Mit Befriedigung stellen sie fest, dass die Regierung das Subsidiaritätsprinzip gegenüber den Gemeinden auch beim Bau von Tempo-30-Zonen wahrt. Weniger befriedigend ist der augenscheinliche Vollzugs- und Umsetzungsföderalismus quer durch den Kanton, das ist aber der Aufgabenteilung nach Gesetz und Verfassung geschuldet. Gefragt sind damit die Gemeindeexekutiven und der kommunale Stimmbürger.

Session des Kantonsrates vom 29. Februar bis 2. März 2016, ausserordentliche Session vom 3. März 2016