Geschäft: Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen an Schulen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.15.21
TitelAktivitäten von Nichtregierungsorganisationen an Schulen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung24.2.2015
Abschluss2.12.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. Februar 2015
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. April 2015
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person6.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.12.2015Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wie auch die Antwort zeigt, ist die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen an Schulen nicht unproblematisch. Insbesondere wenn es um Nichtregierungsorganisationen geht, die sich nicht nur fachlich, sondern auch politisch betätigen. Damit das korrekt funktioniert, ist es sehr wichtig, dass die Auswahl der Organisationen, welche an Schulen auftreten können, sorgfältig erfolgt.

Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Schülerinnen und Schüler bei solchen Gelegenheiten politisch beeinflusst werden.

Schliesslich ist es auch wichtig, dass nicht immer die selben Organisationen zum Zug kommen, sondern dass alle Gruppierungen gleich und gleichmässig behandelt werden.

Besondere Problematiken ergeben sich dann, wenn solche Veranstaltungen an Schulen auch zur Geldbeschaffung für eine bestimmte Organisation genutzt werden.

In diesem Fall ist es wichtig, dass alle Organisationen gleich behandelt werden, dass für alle die gleichen Spielregeln gelten, und dass die Geldbeschaffung nur dann zugelassen wird, wenn damit ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Ebenso ist darauf zu achten, dass alle Nichtregierungsorganisationen einen gleichmässigen Zugang zu den Schulen haben.

Die Regierung hat sich in ihrer Interpellationsantwort etwas gar stark zurückgenommen und hat die Verantwortung mehr oder weniger vollumfänglich den Volkschulträgern und der Lehrerschaft überlassen. Ich meine, dass aber ein Augenmerk der Regierung und des Bildungsdepartementes auf den Beizug von Nichtregierungsorganisationen im Schulunterricht unabdingbar und wichtig ist, dass diese Grundsätze, die ich dargelegt habe, eingehalten werden können.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015