Geschäft: Gesetz über den öffentlichen Verkehr

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.15.02
TitelGesetz über den öffentlichen Verkehr
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung15.10.2014
Abschluss1.1.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinAbstimmung Schlussabstimmung
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Art. 34
AllgemeinErgebnis der 1. Lesung vom 2. und 3. Juni 2015
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2016
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Januar 2015
ErlassReferendumsvorlage vom 16. September 2015
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. April 2015
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 17. November 2015
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 23. April 2015
AntragKommissionsbestellung vom 23. Februar 2015
AntragAntrag der FDP-Fraktion zu Art. 35 Abs. 1
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 14. September 2015
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
3.6.2015Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 35 Abs.1 Ingress42Zustimmung72Ablehnung6
3.6.2015Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 34 Abs. 122Gutheissung87Ablehnung11
3.6.2015Art. 2582Antrag der vorberatenden Kommission20Antrag der Regierung18
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
14.9.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. September 2015
2.6.2015Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident der Interessengemeinschaft für öffentlichen Verkehr und Mitverantwortlicher in der Vorbereitung der Gesetzesvorlage als Vertreter der Gemeinden offen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es macht Sinn, zwei Erlasse zusammenzuführen. Ich glaube aber auch, dass wir hier wirklich ein neues Element aufgreifen, nämlich verstärkt jenes der Wirtschaftlichkeit. Wenn Sie dieses Element aufgreifen, dann müssen Sie auch dem Element des Verursacherprinzips nachleben. Vor allem möchte ich auch auf die Wirkungen der Sparpakete hinweisen, speziell wenn es um den Antrag der FDP-Fraktion geht, entsprechende intensive Einrichtungen bzw. Einkaufszentren nicht zu belasten. Das ist jetzt wirklich nicht verursachergerecht und andererseits war es ein Bestandteil des Sparpakets II. Ich bitte Sie aber auch, an Bewährtem festzuhalten. Bewährt hat sich der Kostenteiler 50:50. Ich habe als Gemeindevertreter nicht immer nur Freunde gefunden, wenn ich mich für diesen Kostenteiler eingesetzt habe, aber wir haben es heute von Regierungsrat Haag gehört, dass Naturgefahren eine Verbundaufgabe seien – der öV ist es auch. Eine Verbundaufgabe an der das Amt für öffentlichen Verkehr zusammen mit den Regionalplanungsgruppen und ihren Fachkommissionen sehr intensiv zusammenarbeiten und letztlich die Entscheide für Bestellungen sei es am Aufrechterhalten an Bestehendem oder an allfälligen Ausbauten erfolgt immer unter Mitwirkung der Nutzer, das heisst der Bevölkerung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es sinnvoll, dass der Kanton St.Gallen seine bisherigen gesetzlichen Bestimmungen wegen den neuen Grundlagen auf Stufe Bund neu strukturiert und zu einem neuen Gesetz über den öV zusammenfasst.

Da in den letzten Jahren der öV insbesondere im Kanton St.Gallen stark ausgebaut wurde (S-Bahn, Tarifverbund Ostwind), ist es wichtig, dass in den kommenden Jahren der Wirtschaftlichkeit eine höhere Beachtung geschenkt wird, als dies momentan der Fall ist. Es muss nun seriös geprüft werden, ob die gesamte Angebotserweiterung auch auf die entsprechenden Bedürfnisse stösst. Deshalb ist es aus Sicht der FDP-Fraktion denkbar, dass in den nächsten Jahren schwach frequentierte Angebote auch wieder redimensioniert werden können. Dank den Anträgen der Kommission ist diesem Umstand entsprechend Rechnung getragen, und sie sind für die FDP-Fraktion in diesem neuen Gesetz auch von grosser Bedeutung.

Zentral in diesem neuen Gesetz ist auch der Kostenverteiler zwischen Gemeinden und Kanton. Wir erachten den Verteiler von 50 Prozent zu Lasten der Gemeinden, also analog der heutigen Regelung der Privatbahnfinanzierung, als sinnvoll. Sicherlich speziell ist dabei jedoch, dass das vereinbarte Kostendach von maximal 17 Mio. Franken für die Gemeinden gelten soll. Mit Blick auf das EP 2013 und der damit beschlossenen Massnahme E67, welche mit dieser Regelung verknüpft wird, ist sie aber als Kompromiss vertretbar.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt das Gesetz für den öffenflichen Verkehr. Die Förderung und auch künftige Verbesserungen im öV sind uns grosses Anliegen. Die heutigen gültigen Erlasse werden mit dieser Vorlage zu einem übersichtlichen Gesetz zusammengeführt, welches die Änderungen und Neuerungen der Bundesgesetzgebung übernimmt und nachvollzieht. Es weist deshalb keine relevanten materiellen Änderungen aus.

Ein besonderes Anliegen ist uns bei der Vergabe von neuen Buslinien die Anwendung des Bus- Rahmen GAV Ostschweiz. Dieser hat sich in der Praxis bewährt. Er ist ein lnstrument, das bei den Ausschreibungen von neuen und bestehenden Bus-Linien Rechtssicherheit gibt. Es gelten so für alle die gleichen Rahmenbedingungen. Regierungsrat Würth hat an der Kommissionssitzung bestätigt, dass sich dies bewährt hat. Er hat versichert, dass diese Praxis auch ohne gesetzliche Grundlage fortgeführt wird.

Der Kanton St.Gallen verfügt über einen gut ausgebauten öV. Es gibt aber weiterhin Verbesserungs- und Erneuerungsbedarf. Die Anbindung aller Regionen und Ortschaften an den öV gehört zu einem guten Service Public und muss erhalten werden. Wirtschaftliche Kriterien dürfen deshalb nicht nur im Vordergrund stehen.

Verschiedene Projekte sind in der Planung oder stehen vor der Umsetzung. Der Bund hat im Rahmen des FABI für die Ostschweiz weitere zusätzliche Gelder für den Ausbau des Ypsilon, Ausbau der Doppelspur im Rheintal, gesprochen. Darüber sind wir sehr erfreut, wird damit endlich ein altes Anliegen umgesetzt für bessere und schnellere Verbindungen ins Rheintal.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

zu Art. 34 (Randtitel): beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 34 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Standortgemeinden tragen zusammen 70 Prozent der Kosten für die Abgeltung des Versuchbetriebs

Bis anhin sind die Versuchsbetriebe mit 60 Prozent durch die Gemeinden und mit 40 Prozent durch den Kanton finanziert worden. Neu möchte die Regierung einen Verteilschlüssel von 50 Prozent Kanton und 50 Prozent der Gemeinden.

Wir sind der Meinung, dass eine 70-prozentige Beteiligung der Standortgemeinden an der Versuchsbetrieben gerechtfertigt ist.

Aus welchen Gründen:

  • Dies sind Wünsche, welche durch die Standortgemeinde an den Kanton gelangen. Die Einführung der Versuchsbetriebe sind auf Antrag der Standortgemeinden vorgesehen. Daher sollen auch die Gemeinden mehr finanzielle Mittel beitragen.

  • Es entspricht dem Grundsatz des Verursacherprinzips, dass sich die Gemeinden auch entsprechend an den Kosten beteiligen.

  • Eine Kostenverlagerung von den Gemeinden zum Kanton widerspricht den bisher angestrebten Sparbemühungen des Kantons. Bei dieser Vorlage passiert genau das Gegenteil.

  • Wenn die Gemeinden höhere Beiträge an die Versuchsbetriebe leisten müssen, können allenfalls bereits die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in den Gemeinden darüber befinden – ob negativ oder positiv.

Ich bin überzeugt, wenn die Versuchsbetriebe auf Wunsch der Gemeinden durchgeführt werden sollen und dies positiv aufgenommen wird, ist die Bevölkerung in den Gemeinden auch bereit, für eine höhere Beteiligung aufzukommen.

Daher unser Antrag zur Änderung des Art. 34, die Standortgemeinden tragen zusammen 70 Prozent der Kosten für die Abgeltung des Versuchsbetriebes.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

lch spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die SVP-Fraktion begrüsst, dass die beiden Gesetze «Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehr» und «Einführungsgesetz zum eidg. Eisenbahngesetz» zusammengeführt werden, dies unter anderem aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Dabei soll das neue Gesetz einfach, klar und die wichtigsten Punkte festlegen.

Für uns muss jedoch gewährleistet sein, dass mit diesem Gesetz der motorisierte Individualverkehr gegenüber dem öffentlichen Verkehr nicht benachteiligt wird. ln den letzten Jahren wurde der öffentliche Verkehr stark ausgebaut und wir können bereits heute auf ein ausgezeichnetes öV-Netz zugreifen und dies praktisch rund um die Uhr. Neu zu schaffende Angebote müssen klar unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit gestellt werden.

Bei der Regelung Bahninfrastrukturfond (BIF) wird erwähnt, dass der Bund die Beträge von sich aus erhöhen kann. Nach heutigem Stand sind es 34 Mio. Franken für den Kanton St.Gallen, wovon die Gemeinden die Hälfte beisteuern. Die Beteiligung der Gemeinden soll – auch wenn der Bund mehr finanzielle Mittel für den BIF benötigt – immer bei 17 Mio. Franken Beteiligung fixiert bleiben. Hier darf wohl die Frage gestellt werden, ob aus Sicht der Kantonsfinanzen dies korrekt ist, oder die Gemeinden bei der Erhöhung des Bahninfrastrukturfonds ebenfalls mitbeteiligt werden müssen.

Das Bestellverfahren für Regionalverkehrsangebote von einem auf zwei Jahre ist wegen dem Bund anzupassen. Diese Umstellung hat zur Folge, dass bei der Bestellung für das zweite Jahr Budgetvorbehalt besteht oder dass das zweite Jahr quasi als «gebundene Ausgabe» betrachtet werden muss.

ln der Botschaft wird erwähnt, dass das Amt für Öffentlichen Verkehr eine Aufstockung des Personals um 170 Stellenprozente beantragen möchte. Diese zusätzlichen Stellenprozente sind aber nicht Gegenstand dieses neuen Gesetzes und müssen mit dem Voranschlag genehmigt werden. Bei neuen Gesetzten muss das Ziel immer sein, dass Verfahren und Arbeitsabläufe zu vereinfachen sind. Die SVP-Fraktion ist aus heutiger Sicht gegen diese Stellenerhöhung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich werde mich kurz halten. Wir unterstützen einen starken öV, dieser ist ökologisch und energetisch sinnvoll und effizient. Der öV übernimmt einen wichtigen und ansehnlichen Teil unserer Mobilität und entlastet den Emmissionsausstoss erheblich. Nicht zuletzt entlastet der öV auch den Strassenverkehr. Der Schienenverkehr sowieso, aber auch Busse tragen stark dazu bei, dass sich weniger Autos durch unsere Strassen quälen.

Wir begrüssen, dass öV nach wirtschaftlichen Grundsätzen betrieben wird, wobei natürlich weitere Faktoren, wie die Erschliessung von Regionen, die Entlastung der Umwelt und touristische Aspekte auch berücksichtigt werden müssen und sollen.

Das vorliegende Gesetz ist eine Folge des revidierten Eisenbahngesetzes und der Neuregelung der Infrastrukturfinanzierung FABI.

Zu den grauen Blättern konnten wir keine Beschlussfassung machen, da diese etwas kurzfristig kamen. Eine Mehrheit wird sich gegen das graue Blatt der FDP-Fraktion aussprechen. Und zum grauen Blatt der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen ein Nein.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): zu Cozzio-St.Gallen: Rechtsanwälte legen die Rechtsmittel meist mit Vergnügen ein. Die Frage ist aber, ob sie dann so vergnügt sind, wenn sie den Entscheid bekommen.

Es sind sehr viele Gemeinplätze und einige Punkte gesagt worden, die richtigzustellen sind:

  1. Die Bestimmung sei Juristenfutter. Es tut mir leid, das ist einfach nicht richtig. Walser-Sargans: Der Begriff der «wesentlichen Änderung» ist ein klarer Begriff der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. In allen Bundesgerichtsentscheiden zu Einkaufszentren ist der Begriff der wesentlichen Änderung klar definiert und klar abgegrenzt. Also mit anderen Worten: Machen wir nicht eine Bestimmung, die zu Unklarheiten führt, sondern sie klärt einiges, indem sie nicht von Änderungen, sondern von «wesentlichen» Änderungen spricht.

  2. Es wurde gesagt, die Bestimmung richte sich gegen den öV. Das ist auch so ein Gemeinplatz. Es geht nicht darum, hier dem öV etwas wegzunehmen. Aber es geht um einen fairen Ausgleich und es gibt neben dem Prinzip der Förderung des öV auch noch das Prinzip rechtsstaatlich korrekter Verfahren, und eines davon ist, dass man nicht auf bestehende Anlagen oder auf bereits erteilte Bewilligungen plötzlich andere Auflagen macht und die Bestimmungen ändert.

  3. Tinner-Wartau hat den Teufel an die Wand gemalt und gesagt, wenn diese Bestimmung angenommen werde, dann würden die bestehenden Verträge aufgehoben. Es denkt niemand daran, Verträge sind einzuhalten, auch das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Die Verträge wurden abgeschlossen für die Anlagen, welche ich erwähnt habe sowie für andere. Es geht darum, dass man bestehende Anlagen nicht zusätzlich belastet. Ich werde mir wiedereinmal merken, wer hier von Wirtschaftsförderung spricht und dann in dieser Frage der Einkaufswirtschaft, die einen wesentlichen Teil unserer Wirtschaft darstellt, nicht hilft.

  4. Es ist richtig, dass wir den Modalsplit ändern, das ist richtig. Aber wir ändern ihn zu Gunsten des Auslandes, und das ist falsch.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Ich bedauere, der FDP-Fraktion widersprechen zu müssen. Einerseits aus Sicht als Gemeindevertreter, aber sicher auch aus Sicht der Interessengemeinschaft «öffentlicher Verkehr».

Wir habe bereits mehrmals gehört: Wirtschaftlichkeit und Verurschacherprinzip sind die beiden Diktionen (??) in diesem Gesetz. Ich glaube, diese beiden Elemente, wenn wir konsequent sind, dürfen wir jetzt nicht noch am Ende der Gesetzesberatung herausbrechen. Warum? Einerseits haben wir hier einen Artikel des ehemaligen Entlastungspaketes. Ich möchte daran erinnern, dass dieser Kantonsrat dieser Bestimmung zugestimmt hat, u.a. auch die FDP-Fraktion.

Na gut, wir haben es ghört, es gibt bestehende Verträge. Die bestehenden Verträge bringen dem Kanton etwa 1,2 Mio. Franken jährlich ein. Wenn diese Erträge wegfallen, dann können Sie sich auch überlegen, wer das finanziert. Die eine Hälfte der Kanton, die andere Hälfte die St.Galler Gemeinden über die öV-Finanzierung. Wollen wir das? Ich meine, nein.

Ich bin auch überzeugt, wenn wir diese Gesetzesbestimmung gemäss grauem Blatt übernehmen, dann fallen die bisherigen Verträge, die mit einem öffentlich-rechtlichen Charakter ausgestaltet sind, dahin. Ich glaube, es kann nicht sein, dass dann diese Verträge eigentlich dahinfallen, weil sich die Betreiber, die bereits belastet sind, und die sind im Übrigen nicht nur im Raume Mels anzutreffen, die sind um den ganzen Kanton anzutreffen, die werden sich dann sicher auf diese Gesetzesbestimmung berufen.

Somit beantrage ich Ihnen, das graue Blatt nicht zu unterstützen und es so zu belassen, wie Sie es bereits diskutiert haben. Der öV muss wirtschaftlich, aber auch verursachergerecht finanziert sein.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Beachten Sie bitte, dass derzeit die Gemeinden die hälftigen Kosten im öV-Bereich über den Pool mitfinanzieren, derzeit etwa 73 Mio. Franken. Die Gemeinden haben aufgrund der Sparpakete des Kantons ihren Anteil an der Finanzierung des öV's von 35 Prozent auf jetzt 50 Prozent erhöht. Es wäre natürlich dann auch noch eine Frage der Zuständigkeit. Wenn der Anteil der Gemeindefinanzierung jenen des Kantons überschreitet, müsste man auch einmal die Aufgabenteilung betrachten. Da weiss ich nicht, ob es sinnvoll wäre, wenn die öV-Steuerung gänzlich den Gemeinden übergeben würde. Hier braucht es eine Koordination, eine Hauptaufgabe, auch im Verhältnis zum Bund. Der öffentliche Verkehr ist ja auch ein Bestandteil eine übergeordneten Netzes, das auf den nachgelagerten Betrieben letztendlich kompatibel sein muss.

Es wurde bereits erwähnt, die Gemeinden bestellen nicht einfach aus dem Lustprinzip zusätzliche Züge oder Busverbindungen. Nein, diese zusätzlichen Wünsche werden heute schon aufgrund der Verordnung zur bestehenden Gesetzesgrundlage nach der Wirtschaftlichkeit überprüft. Somit kann ich Ihnen sicherstellen, dass hier nicht einfach wahllos bestellt wird. Umso mehr diese Bestellungen, wie ich es gestern im Eintretensvotum bereits versucht habe aufzuzeigen, erfolgen in Zusammenarbeit mit den Nutzern, aufgrund deren Rückmeldungen, aber zugleich aufgrund von weiteren vertiefteren Abklärungen, sei es durch die regionalen Fachkommissionen des öV und in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehr.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich möchte nicht wiederholen was Cozzio-St.Gallen und Tinner-Wartau bereits gesagt haben. Es trifft zu, es gibt einen wesentlichen Punkt, der noch nicht erwähnt wurde, und zwar glaube ich, dass ein gewisses Missverständnis vorhanden ist bei diesem Antrag von Koller-Gossau. Die Finanzierung des öV ausserhalb der Versuchsbetriebe läuft über den sogenannten Pool. Dort haben die Gemeinden tatsächlich gebundene Aufgaben und Ausgaben. Dort kann tatsächlich im Budget kein grosser Spielraum angelegt werden. Hingegen bei den Versuchsbetrieben schlagen diese 50 Prozent voll auf diese betroffenen Gemeinden durch. Dort ist es in keiner Art und Weise eine gebundene Ausgabe, sondern dort kann die Gemeinde, mithin auch die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament, frei entscheiden, ob sie diese Linie einführen wollen oder nicht – das ist sehr wesentlich.

Im Übrigen möchte ich das betonen, was Tinner-Wartau gesagt hat, die verfassungsrechtliche Ordnung geht davon aus, dass derjenige, der die Hauptverantwortung trägt, diese auch wirklich umsetzt. Und wenn wir auf 60 Prozent gehen, dann ist das eigentlich eine Verlagerung zu den Gemeinden – das ist ansich systemwidrig.

Wir haben heute zwar auch 60 Prozent, aber wir haben neu im Gesetz nicht mehr eine dreijährige Versuchsperiode, sondern eine vierjährige. Das hat die Regierung dazu bewogen, den Schlüssel 50:50 einheitlich festzulegen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Co-Präsident des VCS St.Gallen-Appenzell. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Eine Ablehnung ist hier logisch und sinnvoll.

Zu Locher-St.Gallen: Zu den Grenzkantonen kann ich sagen, dass übrigens die Mehrheit der Kantone in unserem Land Grenzkantone sind. Da sind wir keine Ausnahme, sondern da gehören wir zu Mehrheit.

Es geht hier um die Betriebsbeiträge an den öffentlichen Verkehr. Das ist, wie wir gestern beim Eintreten bereits gehört haben, eine Verbundaufgabe, bei der Kanton, Gemeinden und die verkehrsrelevanten Einrichtungen bei der Finanzierung mithelfen müssen.

Was sind denn diese verkehrsrelevanten Einrichtungen? Das sind im Wesentlichen Einkaufszentren. Hier steht immer wieder einmal die Frage im Zentrum, geht es jetzt um den Individualverkehr oder um den öV? Immer wieder höre ich in diesem Rat, man soll die zwei Systeme nicht gegeneinander ausspielen.

Genau hier aber möchte Locher-St.Gallen nun das Wort dem Individualverkehr sprechen und den öV schwächen, indem er ihm finanzielle Mittel entziehen will. Das spricht gegen die Förderung des öV, wie es heute allgemein anerkannt ist, das spricht aber auch gegen die Umwelt. Der öffentliche Verkehr verursacht weniger Umweltbelastung, beansprucht weniger Platz und ist damit zu fördern.

Als Folge der Sparpakete, wir haben es gehört, gibt es eine Gesetzgebung, die gilt seit 2014, dass diese Einkaufszentren mithelfen müssen bei der jährlichen Finanzierung des öV-Angebotes. Dieses Gesetz jetzt schon wieder zu ändern, das ist staatspolitisch fragwürdig und somit nicht sinnvoll.

Es geht dann im Wesentlichen um die rechtsgleiche Behandlung dieser Zentren. Wenn man die Neuen zu Beiträgen verpflichet und die Alten nicht, ist das nicht rechtsgleich. Kommt dazu, dass die Neuen dann ja in fünf Jahren auch nicht mehr neu sind, sondern auch schon ein bisschen in die Jahre gekommen, und dann wird genau das passieren, was vorhin bereits der Vertreter der Gemeinden gesagt hat, sie werden dann auch monieren: Wir möchten auch nicht mehr bezahlen. Zum Schluss bezahlt keines der Zentren mehr – das kann es wirklich nicht sein.

Wir müssen verursacherprinzipgerecht alle Zentren mit mehr als 50 Parkplätzen mit diesen Gebühren belasten. Das ist sinnvoll und führt wie gesagt zu diesen etwa 1,2 Mio. Franken Einnahmen. Wenn wir die verlieren, fallen diese dem Kanton und den Gemeinden zu lasten. Das ist nicht sinnvoll, denn Verursacher des Verkehrs sind u.a. diese Einkaufszentren.

Wozu führt diese Gebühr? Sie führt dazu, dass der Modalsplit, das ist das Verhältnis zwischen öffentlichen Fahrten und individuellen Fahrten oder Velofahrten und Fussgänger, etwas positiv beeinflusst wird. Wenn diese Gebühr nämlich bezogen wird, dann besteht ein gutes öV-Angebot zu den Einkaufszentren, somit nutzen mehr Leute die öffentlichen Verkehrsmittel und das führt dann wiederum dazu, dass weniger Parkplätze beansprucht werden. Diesen Zusammenhang muss man sehen.

Ich schliesse ganz gerne mit einem Zitat von Cozzio-St.Gallen, welches er gestern hier gesagt hat: «Wer nicht sieht, dass ein attraktiver öV auch den Individualverkehr entlastet, ist blind.» Wir alle sehen ja zum Glück.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SVP-Mitglieder haben in der vorberatenden Kommission dem FDP-Antrag zugestimmt. Wir sind ebenso der Meinung, dass auf bestehende, nicht wesentlich geänderten Einrichtungen, keine neue Beitragspflicht erhoben werden soll. Bei neuen oder geänderten Einrichtungen ist es korrekt.

Gestern wurde erwähnt, dass dies bereits im Zusammenhang mit dem Sparpaket diskutiert wurde. Ich weise Sie darauf hin, dass dies nicht mit einem Spareffekt zu tun hat, sondern mit der Einführung einer neuen Angabe und somit mit zusätzlichen Einnahmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag der SVP-Fraktion suggeriert, dass Gemeinden nach dem Lustprinzip solche Versuchsbetriebe initiieren, was nicht stimmt. Gemeinden überlegen sich sehr genau, ob sie einen Versuchsbetrieb führen wollen oder nicht. Das Prinzip 50:50 ist verhältnismässig. Es besteht keine Veranlassung dies zu ändern.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP/EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP/EVP-Fraktion dankt der Regierung für die zielgerichtete und sachorientierte gesetzgeberische Arbeit, die hinter dem vorliegenden Entwurf zum Gesetz über den öffentlichen Verkehr steht. Sie unterstützt auch die Anträge der vorberatenden Kommission.

Dass die Wirtschaftlichkeit zu den Kriterien für die Stärkung und die Förderung des öffentlichen Verkehrs zählen muss, wird von der CVP/EVP-Fraktion mitgetragen. Auch im wichtigen Politikbereich des öffentlichen Verkehrs ist eine Strategie zu wählen, deren Ausflüsse im konkreten Handeln langfristig finanziell verkraftbar sein müssen. Das Gebot, in mittel- und langfristiger Zeitbetrachtung strukturelle Finanzierungsprobleme beim öffentlichen Verkehr zu vermindern oder möglichst zu verhindern, ist keine Absage an den Grundsatz, den öffentlichen Verkehr nach Kräften zu fördern. Es darf ebenso wenig dazu verleiten, die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs gegenüber jenen des lndividualverkehrs auszuspielen. Wer nicht sieht, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs die sich stets verschärfende Situation des lndividualverkehrs entlastet, ist blind. Verkehrspolitik muss aus gesamtheitlicher Sicht betrieben werden, zumal sich der öV zum Teil auch auf der Strasse abspielt.

Nicht nur, aber auch darum ist der gesetzlichen Verankerung der Koordinationspflicht zwischen übergeordneten Bundesprogrammen, dem kantonalen Strassenbauprogramm sowie den öV-Belangen des Kantons zuzustimmen, wie das die Kommission festgelegt hat.

Wirtschaftlichkeitskriterien spielen bereits heute eine Rolle in der Beurteilung anstehender öV-Vorhaben und laufender Angebote. Die Festlegung dieses Grundsatzes im Zweckartikel dieses Gesetzes wird also keine grundlegende Praxisänderung nach sich ziehen. Dokumentiert wird aber der Wille des Gesetzgebers, auf einen langfristig finanzierbaren Ausbau des öV zu setzen. lm Rahmen der fraktionsinternen Diskussion nahm dabei die Konkretisierung dieses Grundsatzes einen gewissen Raum ein. Die Vereinigung der st.gallische Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten hatte da gewisse Befürchtungen, nämlich, dass die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit an den öV einen Unterschied schaffen könnte zwischen Agglomeration in Städten und eher ländlich orientierten Gemeinden, aber da besteht bereits eine bewährte Praxis im Volkswirtschaftsdepartement. Selbstverständlich sind die Kriterien für die ländlich geprägten Gebiete zur Wirtschaftlichkeit andere, als dort wo ein Viertelstundentakt besteht. Da muss natürlich au ein hoher Wirkungsgrad vorhanden sein, als dort wo beispielsweise nur ein Stundentakt besteht. Hier gilt es für den Kanton, den bewährten Weg der Zusammenarbeit mit allen Gemeinden weiter zu beschreiten. Es besteht eine kleine Gefahr, dass es hier zu Verwerfungen kommen könnte.

Noch ein Wort zu den Beiträgen aus verkehrsrelevanten Einrichtungen in Art. 35 ff., wie jetzt ein Antrag Locher-St.Gallen vor uns liegt, dieser wird von unserer Fraktion verworfen. Das heisst, unsere Fraktion hält an der Fassung der Regierung fest, und zwar unter anderem auch mit der Begründung, dass dies im Zusammenhang mit dem Sparprogramm vor zwei Jahren erst ins Gesetz aufgenommen wurden. Es bestünde eine Rechtsunsicherheit, wenn jetzt nach zwei Jahren hier wieder eine Kehrtwende vorgenommen werden würde. Es wäre doch eine Rechtsunsicherheit, jetzt nach zwei Jahre hier wieder eine Kehrtwende vorzunehmen. Es wäre selbstverständlich auch vom Grundsatz der Lastengleichheit her verwerflich, wenn hier nur neue verkehrsrelevante Einrichtungen zur Kasse gebeten würden und die anderen nicht. Ich glaube, es wäre letztlich auch juristisch auch nicht durchsetzbar.

Gerade ist auch noch ein Antrag der SVP-Fraktion im Umlauf, auch hierrüber haben wir kurz diskutiert, dieser Antrag verlangt, dass die Standortgemeinden 70 Prozent der Kosten für die Abgeltung des Versuchsbetriebes tragen. Wir haben in der Kommission intensiv über die Beteiligung der Gemeinden diskutiert. Es wurde deutlich dargelegt, dass die Gemeinden nicht einfach aus Selbstzweck öV betreiben und schon gar nicht Versuchsbetriebe einführen, weil sie dann doch erheblich zur Kasse gebeten werden.

Unsere Fraktion hat sich implizit zumindest auf den Standpunkt bestellt, dass man es bei der Fassung der Regierung belassen sollte, also beim 50:50. Es ist klar, der öV soll nicht in der Dominanz der Gemeinden liegen, und wenn die Gemeinden stärker belastet werden als der Kanton im öV, dann müsste man letztlich auch eine Kehrtwende im Sagen herbeiführen, also nach dem Motto: Wer zahlt befiehlt.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die aktuelle Vorlage fasst zwei bestehende Gesetze zusammen. Damit verbunden setzt sie verschiedene Änderungen um, die auf Bundesstufe in den letzten Jahren erfolgten. Folgende Hauptthemenbereiche wurden überprüft, neu strukturiert und teilweise materiell neu geregelt:

  1. Änderung der Infrastrukturfinanzierung mit FABI;

  2. Technische Massnahmen;

  3. Planung und Bestellungen;

  4. Zusammenarbeit Kanton / Regionen / Gemeinden;

  5. Gemeindeschlüssel und Versuchsbetriebe;

  6. Tarifverbunde.

Die vollständige vorberatende Kommission tagte am 23. April 2015. Vom zuständigen Departement waren anwesend: Regierungspräsident Benedikt Würth, Generalsekretär Gildo Da Ros, Maria Seelhofer, Amt für öffentlichen Verkehr, Tom Zuber, Rechtsdienst und Gabi Brack als Geschäftsführerin.

Als Ganzes war die Vorlage in der Diskussion nicht umstritten. Jedoch wurden zu einzelnen Punkte Änderungsanträge gestellt, die mit einer Mehrheit verabschiedeten Änderungen ersehen Sie aus dem gelben Blatt. Gerne erläutere ich Ihnen kurz diejenigen Punkte, die zu Diskussionen Anlass gegeben haben: Bereits der Zweckartikel gab zu Diskussionen Anlass. In Art. 1 Abs. 1 soll klar werden, dass der öffentliche Verkehr (öV) nach wirtschaftlichen Grundsätzen gestärkt werden soll. Einzelne Votanten vertraten die Meinung, dass öV-Angebot habe insbesondere nach Einführung der S-Bahn St.Gallen einen Standard erreicht, der in den nächsten Jahren eher konsolidiert, als weiter ausgebaut werden sollte. Ein Gegenantrag, einzig das Wort «Förderung» durch «Stärkung» zu ersetzen, anstelle des Begriffes der «Wirtschaftlichkeit» in Abs. 1 einzuführen, unterlag mit 6:8 Stimmen.

Die Kommission stellt schliesslich mit 11:3 Stimmen auf dem gelben Blatt den Antrag, die Stärkung des öV's nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben.

Zu Abs. 2 Bst. b von Art. 1 wurde ein Antrag auf Streichung der Begriffe «umweltgerecht» und «allen Bevölkerungskreisen zugänglich» gestellt. Mit dem neuen Gesetz soll sich die Förderung der Mobilität ausschliesslich auf die Wirtschaftlichkeit beschränken. Die Meinung, dass der öV zu einer umweltgerechten Mobilität beitragen solle, setzte sich in der Kommission durch. Ebenso dominierte die Meinung, dass der öV in Kombination mit dem Strassenverkehr grundsätzlich allen Bevölkerungskreisen zur Verfügung stehen solle. Mit der Einschränkung, dass nicht jeder Weiler im Kanton ein Anrecht auf Erschliessung durch den öV habe. Der Streichungsantrag wurde mit 11:4 Stimmen abgelehnt.

Zu Art. 2 gab die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Planungen auf Bundes- und Kantonsebene und zwischen öV und Strassenbauprogramm zu diskutieren. Die Kommission schlägt einstimmig eine Ergänzung gemäss gelbem Blatt vor, das heisst, es wird explizit die Abstimmung der kantonalen Planungen mit den übergeordneten Bundesprogrammen und dem kantonalen Strassenbauprogramm gefordert.

Bei den Voraussetzungen in Art. 11 wurde wiederum die Frage der Wirtschaftlichkeit gekoppelt an die Nachfrage und die Überprüfung der Nachfrage diskutiert. Es wurde festgehalten, dass die heutige Praxis der jährlichen Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Nachfrage im Gesetz explizit verankert werden solle. Dies wird in Art. 25 gemäss gelbem Blatt umgesetzt.

Beim Bestellverfahren wurde kritisiert, dass gemäss Art. 18 der Kanton Mehrkosten für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Fahrzeugen übernehmen könne. Das Amt für öV konnte jedoch nachvollziehbar darlegen, dass es sich dabei um ganz seltene Aussnahmen handle. Es sei wichtig, dass allfällige Mehrkosten für sinnvolle Unternehmenvarianten für besonders umweltfreundliche neue Technologien abgegolten werden könnten. Sonst würden solche Technologien der Marktdurchbruch bei reiner Berücksichtigung der günstigsten Offerte erschwert.

Im Rahmen der Diskussion zum Bestellverfahren wurde nochmals klar festgehalten, dass schon das Bundesgesetz die Einhaltung der Rahmengesamtarbeitsverträge GAV verlange. Entsprechend sei dies auch für den Kanton St.Gallen ein «Muss»-Kriterium.

Im Art. 25 wird die Diskussion zu Artikel umgesetzt. Mit 14:0 Stimmen beantragt die Kommission einen neuen Bst. f, wie im gelben Blatt aufgeführt. Damit wird das Departement verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob alle Angebote, die Vorgaben an die Wirtschaftlichkeit und die Nachfrage erfüllen. Gemäss Aussagen des Amtes für öV wird dies heute schon jährlich so praktiziert.

Im Art. 32 Abs. 3 wird die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden für die Beiträge des Kantons an die Bahninfrastruktur (BIF) des Bundes geregelt. In der Kommission wurde bemängelt, dass der Beitrag von 17 Mio. Franken für die Gemeinden und die Deckelung dieses Betrages explizit im Gesetz genannt werde. Regierungsrat Würth führte dazu aus, dass der Beitrag der Kantone von 500 Mio. Franken ebenfalls explizit im Bundesgesetz verankert sei. Entsprechend beträgt der Beitrag des Kantons St.Gallen voraussichtlich 34 Mio. Franken. Mit dem üblichen Schlüssel von 50:50 zwischen Kanton und Gemeinden ergibt sich so der Beitrag von 17 Mio. Franken für die Gemeinden. Diese 17 Mio. Franken entsprechen in etwa dem Beitrag, den die Gemeinden gemäss Massnahme E67 aus dem Entlastungsprogramm zu tragen haben. Die Kommission konnte die Argumente nachvollziehen und verzichtete entsprechend auf einen Änderungsantrag.

Der vorgeschlagene neue Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden für die Versuchsbetriebe, gemäss Art. 34, gab zu regen Diskussionen Anlass. Bisher trugen die Gemeinden 60 Prozent eines Versuchsbetriebs, neu sollen diese analog dem üblichen Schlüssel 50:50 Prozent sein. Allerdings beträgt die Dauer neu vier anstelle der bisherigen drei Jahre. Argumentiert wurde mit dem Verantwortungsbewusstsein der Gemeinden. Die Seite, die eine höhere Beteiligung der Gemeinden einforderte, begründete dies mit einem vorsichtigeren Umgang mit dem Instrument des Versuchsbetriebs seitens Gemeinden wegen der höheren Kosten. Die Gegenseite zeigte auf, dass die Gemeinden sowieso sehr genau überlegten, ob sie einen Versuchsbetrieb beim Kanton beantragen wollten. Denn die Kosten werden nicht vom Pool sondern von den direkt Betroffenen, von den antragstellenden Gemeinden, getragen, und so auch schon mit 50 Prozent Beteiligung unter Umständen hohe Kosten für die einzelne Gemeinde entstehen würden. Schlussendlich wurde der Antrag auf 70 Prozent Gemeindeanteil mit 11:3 Stimmen abgelehnt, ebenso wie der Antrag auf 60 Prozent Gemeindeanteil mit 9:5 Stimmen abgelehnt wurde. Somit beantragt Ihnen die Kommission, dem Schlüssel 50:50 gemäss dem Antrag der Regierung zuzustimmen.

Diskutiert wurde weiter Art. 35 Abs. 1. Die Beitragspflicht von Betreibern verkehrsrelevanter Einrichtungen wurde vor zwei Jahren ins Gesetz aufgenommen. Es wurde in der Kommission beantragt, dass sich diese Abgeltungen nur auf neu oder wesentlich geänderte Einrichtungen beziehen dürfe. Nicht quasi rückwirkend auf schon Bestehende. Im aktuellen Wortlaut dieses Gesetzes wurde bemängelt, dass es unklar sei, ob diese Pflicht auch schon bestehende Anlagen gelte. Falls ja, so würde dies zu einer, gemäss Votanten, unzulässigen Rückwirkung führen. Weiter habe es sich bisher um Vereinbarungen und nicht um Verfügungen gehandelt. Regierungsrat Würth führte aus, dass es aufgrund des Lastenausgleichsprinzips rechtlich problematisch wäre, nur zukünftig entstehende Einrichtungen dieser Beitragspflicht zu unterstellen, dazu gebe es klare Bundesgerichtsentscheide. Die Belastung der bestehenden Einrichtungen durch die neue Beitragspflicht stelle im Übrigen keine unzulässige Rückwirkung dar, da es um Beiträge an laufend neu entstehende Betriebskosten gehe. Es handle sich nicht um eine nachträgliche Anschlussgebühr. Rechtlich sei dies einlässlich geklärt und auch in der entsprechenden Botschaft aufgeführt worden. Die Kommission lehnte den Antrag mit 8:7 Stimmen ab. Somit sollen diese Abgeltungen weiterhin auch von Betreibern schon bestehender Anliegen erhoben werden können.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag erscheint geradezu als ein Mistrauensvotum an die Gemeinden. Ich sehe nicht ein, warum den Gemeinden in einem Versuchsbetrieb noch ein Strafporto erhoben werden soll, also auf 70 Prozent zu erhöhen. Es tönt gerade so, als wenn die Gemeinden relativ leichtfertig irgendwelche utopischen Ideen verwirklichen wollten im öV – so ist es nicht, und wenn es so wäre, dann wäre mindestens das Volkswirtschaftsdepartement noch nüchtern genug, dies abzuklemmen.

Ich glaube, Versuchsbetriebe sollten ermöglicht werden. Sie werden auch nur dann ermöglicht, wenn es wirklich deutliche Hinweise darauf gibt, dass ein solcher Versuchsbetrieb durchgeführt werden kann. Ich kann Ihnen versichern, dass die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sehr wohl abwägen würden, wie viele Mittel Sie da hineinstecken würden. Denn diese Mittel werden ja nicht über den Pool finanziert, sondern die Gemeinden müssen das selber berappen. Da ist es auch im Gleichklang mit der anderen Aufteilung im öV 50:50 richtig, wenn wir das auch so belassen, wie es die Regierung vorschlägt, und nicht mehr 60:40 machen, so wie es früher war.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Cozzio-St.Gallen hat es ausgeführt, mit 14:0 hat die Kommission diesen Antrag um Aufnahme der Jährlichkeit zugestimmt, wie gesagt vor dem Hintergrund, dass das sowieso schon so praktiziert wird.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben diesen Antrag sehr intensiv diskutiert in der vorberatenden Kommission und sind dann zum Schluss gekommen, dass man das so machen kann. Nicht zuletzt aufgrund der Ausführungen des Volkswirtschaftsdepartementes, dass das sowieso gemacht wird. Das ist heute Standart, dass diese Überprüfung jährlich stattfindet. Aus diesem Grund gibt es keinen Anlass, dies nicht auch in das Gesetz aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Art. 25 (Randtitel): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Bei Art. 25 wird auf dem gelben Blatt erwähnt, man soll eine jährliche Überprüfung machen. Meines Erachtens erfordert dies einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand. Die regionalen Fachgruppen «Verkehr» zusammen mit dem Kanton befehlen meines Erachtens keine unnötigen Angebote und überprüfen diese.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie bereits zitiert wurde, ich habe bereits gestern die Meinung der CVP-EVP-Fraktion kundgetan. Wir sind einstimmig gegen diesen Antrag für die Beibehaltung der Fassung der Regierung. Es wurde auch von Locher-St.Gallen ausgeführt.

Im Rahmen des Sparpakets wurden diese Bestimmungen ins Gesetz für den öffentlichen Verkehr eingefügt und es gibt nichts unklares an diesen Bestimmungen. Es ist klar, es sind die verkehrsrelevanten Betriebe, die hier zur Kasse gebeten werden. Natürlich ist das unschön, wenn man Zahlen.... ??? Audio weg!!!

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 11:3 abgelehnt.

Die Argumente wurden genannt: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gemeinden leichtfertige Bestellungen einfach so machen, denn auch für die Gemeinden das Gebot der Wirtschaftlichkeit ein wichtiges Gebot ist, und weil die einzelne Gemeinde sehr stark betroffen ist vom finanzierten Versuchsbetrieb, nicht der Pool, sondern die bestellenden Gemeinden.

Der Schlussentscheid liegt beim Amt für öffentlichen Verkehr.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

zu Art. 35 (Randtitel): beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 35 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Die Betreiberin oder der Betreiber einer neuen oder wesentlich geänderten verkehrsrelevanten Einrichtung beteiligt sich an den Abgeltungen nach diesem Erlass, wenn die Einrichtung:»

legt seinen Interessensverbindung offen: Ich habe bereits in mehreren Verfahren die Interessen von Grossverteilern vertreten, die mit dieser Klausel bzw. mit früheren Klauseln ihre Probleme habe.

Die Bestimmung, über die wir diskutieren und die wir hier abändern wollen, ist erst seit ganz kurzem in Kraft. Sie war Gegenstand eines der Sparpakete. Es waren zwei Gründe, dass man hier eine Bestimmung für Grossverteiler eingeführt hat, nämlich einerseits fehlte es an einer gesetzlichen Grundlage, man hat jeweils die entsprechenden öV-Beiträge über Vereinbarungen zwischen Betreibern und Bewilligungsbehörden geregelt, so beispielsweise im Raume Mels.

Der zweite Grund war, dass man einen Beitrag an die öV-Lasten erheben wollte und natürlich an neue und wesentlich geänderte verkehrsrelevante Einrichtungen gedacht hat. Das sind vor allem die ganz grossen Zentren, das sind weniger die regionalen Zentren. Die Bestimmung wird nun aber in der Praxis häufig auch auf bestehende Zentren, die nicht umgebaut haben, angewendet. Das ist eine unschöne und ungute Entwicklung. Wir sind der Auffassung, dass die Rückwirkung oder die Anwendung neuen Rechts auf bestehende Betreiber, die irgendwann einmal, im Vertrauen darauf, dass für sie eine gewisse Rechtsordnung gilt, nun von dieser Steuer betroffen werden, nicht richtig ist. Wir führen im Moment ja eine grosse Diskussion über Rückwirkungsklauseln usw. Beispielsweise die Kantone Luzern und Tessin haben ganz bewusst die öV-Beiträge nicht auf bestehende Anlagen angewendet.

Damit es klar ist, es geht nicht darum, nochmals neue oder wesentlich geänderte Betreiber bzw. Anlagen von dieser Steuer auszunehmen – das ist zu akzeptieren. Aber es geht darum, dass man nicht nach 10 oder 15 Jahren des Betriebes nun plötzlich solche Steuern bezahlen müsste.

St.Gallen ist ein Grenzkanton, er kämpft im Moment auf allen Ebenen in der Industrie, die ich persönlich sehr gut überblicken kann aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit. Er kämpft im Tourismus, er kämpft aber auch im Detailhandel mit den Auswirkungen des 15. Januars.

Wir haben gestern einige sehr vehemente Voten gehört und wir lesen auch in den Antworten der Regierung zu den Interpellationen über die Frankenstärke, dass es wesentlich sei, nun alle möglichen Massnahmen zu treffen, um hier die Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere mit dem nahen Ausland nicht noch zu vergrössern.

Es ist für mich nichts mehr als logisch, wenn wir hier bestehenden Betreibern nicht zusätzliche neue Lasten im Detailhandel auferlegen. Alles andere wäre, wie es gestern auch erwähnt wurde, wiedereinmal ein Schildbürgerstreich oder ein Beispiel dafür, dass Politik nicht immer logisch ist. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass Sie hier der Logik und dem grauen Blatt folgen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Begründung auf dem grauen Blatt der FDP-Fraktion suggeriert, das ist sehr wesentlich, das die Zentren heute nichts bezahlen und rückwirkend belastet werden – das ist falsch, das müssen Sie einfach wissen.

Wir haben mit dem neuen Sparprogramm II eine Rechtsgrundlage geliefert, damit wir inskünftig eine saubere Grundlage haben, um mit diesen Zentren Verhandlungen zu führen, und es wird auch inskünftig so sein, dass in erster Linie Verträge geschlossen werden, und erst notfalls, wenn man keine Einigung findet, verfügen wir. Wir haben gleichzeitig mit dem Sparprogramm eine Vorgabe von Fr. 200'000.– gesetzt.

Vorher, ohne diese Rechtsgrundlage, war die Situation rechtsstaatlich relativ bedenklich. Man hat einfach gesagt, wenn du eine Baubewilligung willst, dann musst du an die Zusatzlasten, nicht der öV generell der schon da ist, sondern an die Zusatzlasten, die man als Zentrum generiert, muss man etwas bezahlen. Das war und ist rechtsstaatlich fraglich. Darum haben wir auch diese saubere Rechtsgrundlage geschaffen.

Nun, wenn Sie dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, dann hat das exakt zwei Effekte:

  1. Die bestehenden Verträge fallen dahin, das muss ich Ihnen einfach deutlich machen. Locher-St.Gallen hat bei der Einleitung, als er seine Interessenbindung erklärt hat, auch die sogenannten Klauseln erwähnt, welche wir in bestehenden Verträgen haben. Und ich glaube, es ist noch wichtig für Ihre Meinungsbildung, zu hören, was in diesen Klauseln steht. Es heisst nämlich, das möchte ich an einem konkreten Beispiel zitieren: «Die Vereinbarung erlischt, wenn seitens des Kantons oder des Bundes die Finanzierung des öV durch Betreiber vergleichbarer Zentren mittels neueingeführter Steuern oder Abgaben erfolgt und eine konkrete Regelung für das Einkaufszentrum XY vorliegt. Was heisst das? Wenn Sie nun so legiferieren, wenn Sie als Gesetzgeber explizit sagen, dass bestehende Einrichtungen nicht belastet werden dürfen, dann ist doch völlig klar, dass jedes Zentrum bzw. die Anwältin bzw. der Anwalt dieses Zentrums kommt, und sagt: Hier habe ich die Klausel im Vertrag. Der Gesetzgeber hat gesagt, bestehende Zentren werden nicht belastet, also ich werde nichts mehr bezahlen, weil es expliziter Wille des Gesetzgebers war.

  2. Bei neuen Zentren, wird aus Rechtsgleichheitsüberlegungen argumentiert: Wir wollen diese Wettbewerbsverzerrung nicht, wir bezahlen das nicht, wir streiten das durch. Und dafür bestehen auch Argumente. Das Bundesgericht hat sich diesbezüglich auch geäussert. Ich habe das in der Kommission auch zitiert. Das Bundesgericht sagt ganz klar: «Aufgrund des Lastengleichheitsprinzips wäre es rechtlich problematisch nur zukünftig entstehende Einrichtungen der Beitragspflicht zu unterstellen». Das ist ja auch logisch aus Rechtsgleichheitsüberlegungen und Wettbewerbsneutralitätsüberlegungen.

Vor diesem Hintergrund ist es schon so, wenn Sie dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, ist zu befürchten, dass schlussendlich die ganze Bestimmung, welche Sie mit dem Sparprogramm II eingeführt haben, toter Buchstabe wird, und das wird finanzielle Folgen haben, darauf hat Tinner-Wartau hingewiesen. Wir haben jetzt ertragsseitig beim öV-Pool doch etwas über 1 Mio. Franken, die über solche Verträge generiert werden. Wenn diese Mittel wegfallen, dann ist es klar, dann können wir nicht die Tarife erhöhen. Dann gibt es nur noch den Effekt, dass die Gemeinden und der Kanton 50:50 diesen Ausfall über den Pool finanzieren.

Vor diesem Hintergrund muss ich sagen: Hier haben wir wirklich eine Regelung, die auf das Verursacherprinzip im öV abstellt. Denn, ich betone es nochmals, es geht nicht einfach darum, Lasten aus dem öV-Pool jetzt einfach diesen Zentren aufzuerlegen, sondern es geht wirklich darum, bei Zentren, die zusätzlichen öV generieren, diese Zusatzkosten anteilmässig aufzuerlegen. Darum ist es klar, wenn Sie dem Antrag der FDP-Fraktion folgen, ist das nichs anderes, als eine Sozialisierung von Lasten, die heute durch Private getragen werden zulasten von Kanton und Gemeinden. Da muss ich Sie dringend bitten, darauf zu verzichen.

Die Streichung bzw. die Anpassung dieses Art. 35 wird in der Tat zur Rechtsunsicherheit führen. Wir haben jetzt eine klare Grundlage. Es wird Juristenfutter geben, das meine ich nicht despektierlich, sondern es ist einfach so- Aufgrund dieser Verkopplung von Klauseln in Verträgen und diesem Gesetz wird das zu Rechtsmitteln führen.

Es ist im Übrigen auch rechtsstaatlich bedenklich, wenn wir ein Gesetz, das wir vor kurzem geändert haben, nun wieder ändern. Sie können und dürfen das selbstverständlich als Gesetzgeber, aber es verstösst doch ganz klar gegen den Grundsatz der Beständigkeit der Rechtsetzung.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme dieses Geschäftes. Besten Dank auch für die gute Zusammenarbeit in der vorberatenden Kommission sowie ein Dank an die Gemeinden, auch das muss hier einmal gesagt werden. Tinner-Wartau hat es erwähnt, es ist eine Verbundaufgabe und wir haben auch diese schwierige Diskussion um die Umsetzung des Entlastungsprogrammes hier gut und einvernehmlich lösen können.

Ich möchte nur kurz zwei Bemerkungen machen, einerseits zur Frage der Wirtschaftlichkeit und andererseits zur Frage der Gesamtverkehrsoptik:

Die Wirtschaftlichkeit war ja ein Thema, das die Kommissionsberatung doch etwas dominiert hat. Wir haben kein rotes Blatt gemacht. Im Grundsatz finden wir auch, dass wir schauen müssen, dass wir die Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Verkehr weiter verbessern können. Wir müssen mit den verfügbaren Mitteln haushälterisch umgehen und wir müssen auch gelegentlich eine Grundsatzdiskussion führen und zwar eine verkehrs- wie auch finanzpolitische Diskussion, wie viel öV wollen wir uns leisten. Da stelle ich natürlich immer wieder fest, dass man nur immer den Fokus auf Infrastrukturen hat, weil es politisch natürlich attraktiv ist, neue Linien zu fordern und diese dann auch durchzubringen. Aber das aktuelle Problem, dass wir konkret im regionalen Personenverkehr haben, ist nicht die Infrastrukturfinanzierung sondern die Betriebsfinanzierung. Da haben wir zusammen mit dem Bund ein erhebliches Problem, eine Abgeltungslücke, die wir schliessen müssen, bei der wir aber noch kein Rezept haben. Wenn das Bundesparlament die öffentlichen Mittel in diesem Bereich plafoniert, dann werden die Kantone ein grösseres Problem in der Finanzplanung haben.

Insofern ist diese Diskussion durchaus erwünscht, wir begrüssen dies, aber ich möchte in diesem Zusammenhang einfach auch an die Regionen und Gemeinden appellieren. Ich finde es ja positiv, dass man viele und gute Ideen hat, den öffentlichen Verkehr auszubauen. Aber reflektieren Sie auch die Folgekosten, die bei diesen Forderungen auch einher gehen. Da spielt Anspruch und Wirklichkeit nicht immer in einander hinein. Wir werden auch bei den Infrastrukturausbauten irgendwo masshalten müssen. Wir haben aktuell Step 2030 (??) in der Diskussion bei Bund und Kantonen. Natürlich übersteigen die Forderungen der Kantone massiv die verfügbaren Mittel des Bundes. Und was vor allem auch zu Buche schlägt, Sie konnten das auch in der Sonntagspresse lesen, die Unterhaltskosten der Bahnen werden weit höher sein, als dies angenommen. Und je höher der Unterhaltsbedarf, desto weniger Mittel ist verfügbar für den Ausbau der Bahninfrastruktur – dessen müssen wir uns auch bewusst sein.

Gesamtverkehrsoptik: Es ist wirklich sehr erfreulich, dass in dieser Kommission doch grossmehrheitlich klar geworden ist: Verkehrspolitik heisst immer, eine Politik unter Einbezug und für alle Verkehrsträger (öV, Individualverkehr, Langsamverkehr). Nur so können wir die Verkehrsprobleme effektiv nachhaltig lösen. Wir verstehen den öV auch als Teil dieser Gesamtverkehrsstrategie des Kantons und es ist wichtig, dass wir diese Verkehrsträger gut aufeinander abstimmen.

Ich danke Ihnen, der öV ist gut unterwegs in diesem Kanton. Sie konnten ja letzte Woche auch in der Zeitung lesen, dass wir jetzt einen wichtigen Meilenstein machen im Bereich Fernverkehr Zürich–St.Gallen / St.Gallen–Zürich – das ist sehr erfreulich. Wir haben aber auch noch einige Aufgaben weiterhin zu lösen. Namentlich im Regionalverkehr im südlichen Kantonsteil Werdenberg / Sarganserland / Linthgebiet. Diese Projekte sind aufgegleist, wir setzen alles daran, das so rasch als möglich umzusetzen, und wir versuchen auch, die Betriebskosten möglichst zielgenau in den Finanzplänen abzubilden. Dann werden wir wieder finanz- und verkehrspolitische Diskussionen führen müssen. Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 8:7 abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

Noch eine kleine Erwiderung an Koller-Gossau, weil Sie nochmals explizit ausgeführt haben, es sollen nur die neuen Einrichtungen belastet werden. Wenn Sie das tun, dann könnte ich mir vorstellen, ich jedenfalls würde das versuchen, dass diese neue Einrichtung eine Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt findet, die mit einem gewissen Vergnügen ein Rechtsmittel einlegt und sich auf Ungleichbehandlung beruft. Ich könnte mir auch noch vorstellen, dass diese Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt vor Gericht Recht bekommt, weil es dann tatsächlich eine Ungleichbehandlung ist. Da müssen Sie sich gut überlegen, dann können Sie die Übung gleich abschaffen, dann ist das etwas anderes. Aber wenn Sie sie machen, dann sollten Sie es so tun, wie es jetzt im Gesetz vorgeschlagen ist.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
2.6.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Audio fehlt!!!... würde den Artikel grundlegend verändern, ihn sogar überflüssig machen. Was bedeutet der Begriff «wesentlich» an Betriebskosten? Es geht hier um Betriebskosten für den Anschluss an den öV beteiligen zu müssen. (???) Gegenüber Neubauten eine solche Wettbewerbsverzerrung, Cozzio-St.Gallen, hat es bereits erwähnt, widerspricht liberalen Grundsätzen. Ausserdem wird das Verursacherprinzip auf Kosten der öffentlichen Hand verletzt, denn diese müssten dann die fehlenden Beiträge für den öV übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015
3.6.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Gründe wurden genannt: Einkaufszentren profitieren von einer guten öV-Anbindung gleichermassen, ob sie neu sind, oder hald schon etwas älter, ob sie teilumgebaut sind oder nur ein bisschen, aber es profitieren alle.

Somit entspricht diese Abgabe dem Verursacherprinzip. Ein verschiedene Behandlung von Einkaufszentren oder von Verursachern, würde zu Ungleichbehandlung führen. Nicht zu letzt führt die Formulierung, wie sie hier angeführt ist, zu Unsicherheiten, was auch wieder Juristenfutter wäre.

Session des Kantonsrates vom 1. bis 3. Juni 2015