Geschäft: Kriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.14.03
TitelKriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
ArtKR Berichterstattung
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.4.2014
Abschluss23.2.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 29. April 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für den vorliegenden Bericht. Er gibt uns eine gute Übersicht über die Praxis und die Kriterien rund um die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Wir begrüssen die Bemühungen, welche Transparenz, nicht Diskriminierung und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel zum Ziel haben.

Ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis, worin neben dem Preis auch die Qualität des Gewerks eine zentrale Rolle spielen, ist für uns wichtig und zentral. Die Qualität ist eine grosse Stärke unserer heimischen Wirtschaft und des lokalen Gewerbes. Unternehmungen notabene, welche in unserem Kanton Arbeitsplätze schaffen und hier Wertschöpfung generieren. Nicht zu vergessen, Unternehmungen, welche in unserem Kanton Steuern zahlen und Steuersubstrat generieren.

Zur Qualität des Gewerkes gehört für uns aber nicht nur die eigenliche fertige Arbeit oder das Gewerk, sondern auch die Faktoren zu deren Entstehung. So sind dies Kriterien des Umweltschutzes, z.B. Verwendung von Rohstoffen, aber auch die Herkunft dieser Rohstoffe, wie polnisches Holz oder chinesischer Granit, beides Rohstoffe, welche auch in unserer Region vorkommen. Weiter sollen auch soziale Aspekte, wie z.B. Lohn- und Chancengleichheit oder die Beschäftigung behinderter Mitmenschen, die bei der Vergabe eine Gewichtung erhalten. Diese Aspekte kommen in der Vergabepraxis heute für uns zu kurz.

Wir sind gegen Protektionismus oder zwingenden Heimatschutz, aber bei gleichwertigen Angeboten soll die St.Galler Unternehmung nur schon aus ökologiscen Gründen den Zuschlag erhalten.

Ich möchte nochmals zur Chancengleichheit sprechen, und zwar als Reaktion auf die Medienberichte, welche in den letzten Wochen veröffentlicht wurden. Darin machen verschiedene St.Galler Firmen mobil und betonen, dass sie massiv diskriminiert werden, in dem sie nicht einmal eine Einladung zu Ausschreibungen erhielten oder, wie sie behaupten, die Ausschreibung schon so vorgespurt bekommen, dass sie gar keine Chance für den Auftrag haben. Diese Firmen, allen voran die Wittenbacher Firma Abacus, lassen die Sachlage offenbar durch die eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) prüfen. Je nachdem wie die WEKO dann entscheidet, müssen wir nochmals über die Bücher und die Thematik wieder aufnehmen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir aber mit dem vorliegenden Bericht zufrieden, selbst wenn ein etwas fahler Beigeschmack bleibt.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht beschränkt sich alleine auf die Vergabe und Praxis beim Hoch- und Tiefbauamt. Dies deshalb, weil das Baudepartement einen Grossteil der kantonalen Ausschreibungen abdeckt und die Zahlen sehr gut dokumentieren kann. Das gesammelte Zahlenrnaterial wurde vom Bauamt umfassend beurteilt und liegt uns nun als Entscheidungsgrundlage vor. Für diesen umfassenden und sehr sorgfältigen Bericht möchte ich der Regierung im Namen der Fraktion danken.

Das Beschaffungswesen im Kanton St.Gallen hat sich in den letztenJahren sehr gut eingespielt, was die verschwindend kleine Zahlvon 38 Beschwerden bei 24'000 Verfügungen deutlich wiedergibt. Dem Bericht lässt sich weiter entnehmenn, dass eine Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch immer eine Gratwanderung darstellt. Die Bevölkerung ist der Meinung, dass lokale Betriebe Vorrang haben müssen, was sich aber wegen geltenden Bestimmungen nicht immer so leicht umsetzten lässt. Für gewisse Auffräge fehlen auch einfach die passenden lokalen Betriebe mit den entsprechenden Kapazitäten. Trotz all dieser Vorgaben kann der Kanton St.Gallen einen erfreulich hohen Selbstversorger-Grad vorweisen. Einzig die beiden Ausreisser Tamina Brücke und das Spital Linth sorgten für Unruhe. Diese beiden Bauprojekte führten wohl zum Postulat, welches von FDP- und SP-GRÜ-Fraktion abgelehnt wurde.

Weiter lässt sich positiv anmerkeno dass der Kanton St.Gallen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bereits in der Vergangenheit berücksichtigte, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Dies wurde ja erst kürzlich in Bern für alle Kantone verbindlich beschlossen. Man könnte sich höchstens fragen, ob sich die Vergabe von Aufträgen fast zu gut eingespielt hat, indem nämlich immer die gleichen Betriebe einen Zuschlag erhalten und Neubewerber leer ausgehen, da ihnen das Knowhow oder die geforderten Referenzobjekte fehlen. Der Kanton achtet aber bei freihändiger Vergabe darauf, diesen ebenfalls eine Chance zu bieten.

Leider beschränkt sich der Bericht nur auf den Baubereich – in direkter Beantwortung der Motion. Die SP-GRÜ-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass auch bei der Beschaffung von IT-Hard- und Software, Büroinventar, Dienstleistungen im Reinigungsbereich und bei Motorfahrzeugen grosse Aufträge vergeben werden. Dafür sind im Baudepartement 50 Beschäftigungsprozente angesiedelt, die der gesamten Verwaltung für Fragen im Beschaffungswesen zur Verfügung stehen. Vielleicht müsste man dieses Pensum etwas erhöhen, denn gemäss «Tagblatt» vom 20. Februar steht die kantonale Vergabepraxis gerade in diesem Bereich im Krerffeuer. Im aktuellen Bericht monieren zwei Firmen, dass die Bewerbungskriterien unfair seien. Ich zitiere: «Es ist ein wirklicher Nachteil, eine Ostschweizer Firma zu sein.»

Vielleicht kann uns in diesem Bereich Regierungsrat Haag noch weitere Zusatzinformationen zur Firma Sitag liefern.

In der vorberatenden Kommission wurde eigentlich nur um die Eignungs- und Zuschlagskriterien im Baubereich diskutiert. Dabei lieferten sich die anwesenden Interessenten aus dem Gewerbe einen heftigen Schlagabtausch, der üiber weite Strecken einzig ihren persönlichen Interessen diente. Jedoch war es für alle Anwesenden die bis zum Schluss blieben, eine sehr gute Weiterbildungsveranstaltung.

So oder so gilt es unter anderem abzuwarten, wie die endgtiltigen Bestimmungen der Arbeitsgruppe AURORA lauten werden. Dieses Gremium wurde damit beauffragt, den Harmonisierungsprozess zwischen dem Bundesgesetz (BöB) und der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) zu koordinieren.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 24. Oktober und 17. Dezember 2014 hat die vorberatende Kommission den vorliegenden Bericht beraten. Dieser wurde aufgrund des vom Kantonsrat an der Februarsession 2013 gegen den Willen der Regierung gutgeheissenen Postulates 43.12.06 «Kriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge» der SVP- und CVP-EVP-Fraktionen erstellt. Die Regierung war damals der Meinung, dass sie die verlangten Antworten bereits bei der Begründung ihres Nichteintretens auf das Postulat gegeben hätte. Die halbtägig angedachte Sitzung zur Beratung des Postulatsberichtes weitete sich aufgrund eines angenommenen Antrages eines Kommissionsmitgliedes auf einen zusätzlichen halben Sitzungstag aus.

Dieser Antrag verlangte den Beizug eines Experten des öffentlichen Beschaffungswesens, z.B. eines Richters oder Rechtsanwaltes; des Weiteren aufgrund der aktuellen Bemühungen des Kantons Tessin zur Stärkung des einheimischen Gewerbes eines Vertreters des Kantons Tessin. Zusätzlich wünschte sich die vorberatende Kommission eine Diskussion der Praxis bezüglich der Eignungs- und Zuschlagskriterien unter dem Aspekt der Trends in Europa und in der Fachwelt unter Berücksichtigung des Entwurfs der IVöB sowie der Schwellenwerte im nichtstaatsvertraglichen Bereich, Vor- und Nachteile einer Erhöhung, Möglichkeiten der Einflussnahme im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Revisionsentwurf IVöB.

Aus der Verwaltung waren an der Sitzung anwesend:

  • der Vorsteher des Baudepartementes;

  • Werner Binotto, Kantonsbaumeister;

  • Urs Dahinden, Leiter Strassen und Kunstbauten;

  • Bettina Deillon, Rechtsabteilung.

Speziell für die zweite Sitzung wurden folgende Personen zusätzlich eingeladen:

  • Martin Beyeler, Jurist mit Schwerpunkt öffentlicher Verkehr;

  • Frank Stüssi, Vize-Direktor WEKO, Leiter Dienst und Bau;

  • Loris Bianchi, Stabschef, und Patrizia Cattaneo, Rechtsabteilung, Departement Bau und Umwelt, Kanton Tessin;

  • Alberto Crameri, Departementssekretär des Bau-, Verkehrs- und Umweltdepartementes, Kanton Graubünden. Er ist u.a. Leiter der Kantonsdelegation, welche die Revision der IVöB begleitet hat;

  • Tanja Kamber, Mitarbeiterin der Rechtsabteilung des Baudepartementes, Protokoll.

Aufgrund dieser hochkarätigen Referenten nahm die Kommissionssitzung zeitweise Züge einer Fachtagung an. Zwischendurch liessen sich auch Streitgespräche zwischen den Fachleuten ausmachen, welche nicht minder interessant waren.

Als Beratungsunterlagen diente der Bericht der Regierung. Darin richtet sie den Blick nicht auf sämtliche Beschaffungen des Kantons, sondern gezielt auf den Baubereich und insbesondere auf die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch das Hoch- und Tiefbauamt. Dies deckt sich mit den Interessen der Postulanten und erfasst den Grossteil der kantonalen Vergaben. Zudem bestehen in diesem Bereich mehrjährige statistische Erhebungen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass aufgrund von übergeordnetem Recht der gesetzgeberische Spielraum seitens des Kantons für Abweichungen ziemlich klein ist. Des Weiteren ist die Regierung der Meinung, dass sich das geltende Beschaffungsrecht im Kanton St.Gallen im Baubereich seitens der Vergabestellen sowie auch bei den Anbietern gut eingespielt hat und durch das Hoch- und Tiefbauamt korrekt angewendet wird. Unterlegt wird diese Feststellung mit der geringen Anzahl Beschwerden gegen Zuschläge des Hoch- und Tiefbauamtes sowie die noch geringere Anzahl der durch das Verwaltungsgericht aufgehobenen Vergaben. Die Statistik der letzten Jahre zeigt, dass fast 70 Prozent des Beschaffungsvolumens an Auftragnehmer mit Sitz im Kanton St.Gallen vergeben wurden. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2012 mit der Vergabe von zwei Grossprojekten.

Im Anhang des Berichtes finden sich zahlreiche Statistiken über einen Zeitraum von zehn Jahren, welche das Verhältnis der Arbeitsvergaben im Hoch- und Tiefbau in den Sparten Bau, Dienstleistung und Lieferung mittels der vier bekannten Verfahren «offen, selektiv, Einladung, freihändig» zeigen. Eine weitere Aufzählung setzt die Anzahl der inner- und ausserkantonalen Vergaben und Vergabesummen ins Verhältnis. Die Referate der vier Experten sowie die Diskussion in der vorberatenden Kommission zeigten, dass der Spielraum zur Zeit und auch in absehbarer Zukunft für Anpassungen zu Gunsten der St.Galler Wirtschaft tatsächlich ziemlich klein, wenn nicht teilweise sogar unmöglich ist. Auch ist die Ausgangslage für einen Kleinbetrieb gegenüber einem mittelgrossen oder grossen Unternehmen nicht die gleiche. Und verschieden ist auch das Interesse einer Firma, die mitten im Kanton ihr Domizil hat, zu einer, die an der Grenze zu den Nachbarkantonen oder gar dem Ausland ansässig ist. Die anwesenden Vertreter des St.Galler Baudepartementes versicherten, dass sie ihren Spielraum wenn immer möglich ausnützten, um ihre Aufträge innerkantonal vergeben zu können. Und doch gibt es immer wieder Aufträge, die an ausserkantonale oder gar ausländische Unternehmen vergeben werden müssen, weil diese Leistungen in unserem Kanton einfach nicht erhältlich sind.

Mit Blick auf den zurzeit ruinös geführten Preiskampf wurde richtigerweise darauf verwiesen, dass die Unternehmer alleine ihre Offerte rechnen und die Werkverträge mit eben diesen von ihnen angebotenen Konditionen unterschreiben. Interessant war die Idee des Kantons Tessin, der mit einem neuen oder geänderten Gesetz und sehr provokanten Artikeln das massive Problem der ausländischen, namentlich der italienischen Firmen und der Scheinselbständigen in den Griff bekommen und so das einheimische Gewerbe stärken will. Dabei muss aber beachtet werden, dass dies erst Vorschläge sind und das Gesetz noch keineswegs in Kraft gesetzt ist.

Nach einer sehr lebhaft geführten Diskussion des Berichtes und weiterer Themen hat die vorberatende Kommission mit 10:0 Stimmen bei 4 Abwesenheiten davon Kenntnis genommen. Sie tat dies im Wissen, dass die Entscheidungsträger in der Verwaltung ihren Spielraum in Zukunft - ihren eigenen Angaben zufolge auch schon bis anhin - ausnützen, um die Aufträge und somit die Wertschöpfung wenn immer möglich im Kanton zu behalten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Wir schreiben jetzt ganz normal unsere Dienstleistungen aus und nehmen die Offerten entgegen. Weil wir ja die meisten Direktvergaben und Einladungsverfahren haben, können ja keine bösen Ausländer dabei sein. Es sind Schweizer, die meisten im Kanton St.Gallen. Sie haben die Statistik mit über 70 Prozent, 2014 waren es 78 Prozent gewesen, deshalb ist das für uns kein Thema. Sie wissen auch von der Kommission, dass wir höchst selten auch beim offenen Ausschreiben ausländische Firmen berücksichtigen wenn es kleine Spezialaufträge sind, z.B. die Befürchtung Vorarlberg (??) hat gar nie stattgefunden. Was wir nicht wissen, welche Offertsteller (Schweizer, St.Galler) einen Teil und wie viele Teile günstiger im Ausland einkaufen um uns als Schweizer Produkt zu verkaufen, das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe den Zeitungsbericht gelesen über die Vergabepraxis der Sitag. Der Vertreter der Sitag, Herr Leh (?), hat sich über die Praxis im Baudepartement im Zusammenhang mit den Arbeitsvergaben am Oberen Graben und an der Fachhochschule St.Gallen beklagt. Es sind verschiedene Vorwürfe platziert worden. Ich möchte kurz darauf eingehen: Ich habe es heute Morgen nochmals verifizieren und rekonstruieren lassen.

Ganz grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir ein Drittausschreibung für die Bewirtschaftung unseres Mobiliarlagers. Das heisst, jemand wird also unser Lager, welche Möbel kommen rein, wo gibt es Änderungen, wo gibt Umzüge, was kann man brauchen usw., das ist ein sehr grosser Aufwand, und diese Aufgabe schreiben wir alle vier bis fünf Jahre wieder aus. Das haben wir im Juli 2012 und die Firma Office Life GmbH in St.Gallen hat diesen Auftrag im ordentlichen Ausschreibungsverfahren erhalten und bewirtschaftet unser Lager. Diese Bewirtschaftung, das sind viele Kleinstaufträge, Ergänzungen, Korrekturen, die dann erfolgen müssen.

Jetzt kommen wir zu den Ausschreibungen zum Verwaltungszentrum Oberen Graben und Fachhochschule: Beide Ausschreibungen wurden im offenen Verfahren und nach den üblichen Kriterien wie Qualität, Design, Ästhetik, Referenzen und Preis durchgeführt. Es ergingen die entsprechenden Arbeitsvergaben, es sind die üblichen Rechtsmittel eröffnet worden und es ist nichts passiert. Diese Vergaben wurden so akzeptiert.

Nun haben wir anschliessend festgestellt, dass diese Office Life GmbH mit der Firma Vitra (?), das wurde ja moniert, irgend in einem Zusammenhang steht. Aber die Vergaben haben wir gemacht, wir haben ausgewertet, aber er war als Sieger und Verwalter unseres Lagers mit dieser Firma verbunden. (??) Wir haben reagiert und die Ausstattungsausschreibung werden neu wieder beim Baudepartement selber gemacht. Das haben wir anschliessend korrigiert.

Das haben wir der Firma Sitag mit Schreiben vom 15. Januar 2013, vor über zwei Jahren, nachdem das alles längst rechtskräftig war, mitgeteilt und zwar wie folgt: Bereits im Dezember 2012 hat unser Kantonsbaumeister mit Herrn Leh (?) Kontakt aufgenommen, hat mit ihm die Situation besprochen und seine Anliegen auch Ernst genommen.

Wenn wir die Statistiken ansehen, dann darf ich Ihnen sagen, dass die Verwendung von Vitra-Produkten dort auch überprüft wurde, und die Produkte habe ich im Jahr 2012 mitgenommen zur Verteilung. Unser Hauptkunde, das ist die einheimische Firma Lista AG 70 Prozent, dann hat die Sitag 10 Prozent, die Vitra hat 10 Prozent, USM 5 Prozent und einige Kleine etwas dazu, es kann sich plus/minus noch etwas ändern, aber grundsätzlich ist das die Statistik. Die haben nicht mehr Aufträge oder sind deswegen bevorteilt worden.

Dann hat Herr Leh (?) einige grundsätzliche Hinweise gemacht und dazu hat Kantonsbaumeister Binotto wie folgt Stellung genommen: Es war vorher bis anhin eine Anweisung von uns, dass wir keine Hersteller präsentieren lassen. Wir haben die Unterlagen und wir kennen die Produkte, sonst müssen wir Personal haben für Möbelbesichtigungen usw. Der Hinweis auf die nichtzulässigen Teilangebote, die wir vorher gemacht haben, haben wir aufgenommen und seit 2012 werden auch Teilausschreibungen und Teilofferten akzeptiert. Das gleiche gilt für die diversen technischen Ausschreibungen, bei denen ganz offensichtlich Produkte im Vordergrund standen – da haben wir eliminiert, so dass man hier keine Schlussfolgerungen ziehen kann. Wir schreiben neutral aus, obwohl das im praktischen Fall nicht ganz einfach ist, denn wenn Sie zu allgemein ausschreiben und gar keine Einschränkungen machen, dann haben sie eine solche Menge, dass Sie zwischen 50 Stühlen auslesen. Hierzu gibt es gewisse vernünftige Einschränkungen und Öffnungen die situativ vorgenommen werden.

Aus Sicht des Hochbauamtes ist für ein Hersteller im Kanton St.Gallen ein Zwischenhändler nicht notwendig, das haben wir korrigiert. Deshalb haben wir der Firma Sitag auch mitgeteilt, dass bei der nächsten Ausschreibung der Möbelierung bei Neu- und Umbauten wieder auf die internen Kapazitäten zurückgegriffen wird, damit eine möglichst neutrale Ausschreibung möglich ist.

Eins müssen Sie wissen, Fachleute, die unser Lager bewirtschaften und optimieren und nicht einfach neu kaufen und wegwerfen, die gibt es nicht wie Sand am Meer. Jeder, der in diesem Geschäft tätig ist, hat auch irgendwelche Beziehungen und es liegt an uns, dann die Neutralität festzustellen, so dass er für seine Arbeit bezahlt wird und nicht irgendwelche Kombinationen macht. Es war nicht so, aber wir haben diese Anliegen bereits vor über zwei Jahren von Herrn Leh (??) aufgenommen und auch ernst genommen. In diesem Sinne bin ich etwas überrascht, dass das alles, was wir ihm vor über zwei Jahren mitgeteilt haben nicht ausreichend war. Er hat die Ausschreibungen nicht angegriffen, alles war rechtskräftig, wir haben die Korrekturen bereits gemacht, dass er jetzt offenbar diesen angegebenen Abend genutzt hat, um noch einmal etwas Dampf zu machen.

Wir werden uns bemühen, so wie wir dies auch in unserem Postulatbericht erwähnt haben, möglichst faire und korrekte Ausschreibungen zu machen. Interessant wäre höchstens noch, wenn Herr Leh (??) gemäss Zeitung schreibt, dass er mit seiner Qualität regelmässig zu Arbeitsaufträgen kommt in der Kantonsverwaltung Basel-Stadt, Kanton Genf und Waadt. Wie wohl der Gewerbeverein und der Kantonsrat in diesen Kantonen reagiert, wenn so viele Aufträge in die Ostschweiz gehen, das wäre noch interessant zu hören.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Meine Ausführungen sind natürlich auch geprägt von den über 25 Jahren Erfahrung als politisch engagierter gewerblicher Unternehmer.

Zuerst möchte ich der Regierung danken für den ausführlichen Bericht über das vergabewesen unseres Kantons.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge gab und gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen, seit es öffentliche Aufträge in unserem demokratischen Staat zu vergeben gibt.

Wie sich die Zeiten immer wieder ändern. Meine CVP-Fraktion war 1997 praktisch vorbehaltslos für das liberale Submissionsgesetz.

Heute, natürlich sind es nicht mehr die gleiche Köpfe, hat sie das Postulat mit eingereicht. Ein Postulat, das wieder eine Korrektur des Geistes von damals einleiten sollte.

Ich war damals ein junger Präsident eines örtlichen Gewerbevereines und engagierte ich mit Herzblut für Referendum und natürlich dann gegen die Vorlage. Wir gewannen dann ja an der Urne.

Was war damals meine Motivation für diese ablehnende Haltung zum Submissionsgesetz. Das Gewerbe hatte sehr schwierige Zeiten. Ausgelöst durch die lmmobilienkrise Anfang der Neunzigerjahre verschlechterte sich die Lage immer mehr. Das Licht am Ende des Tunnels sah man bei Weitem nicht. Ein ruinöser Preiswettbewerb setzte ein, der auch seine Spuren hinterliess.

Jetzt sollte im öffentlichen Beschaffungswesen dieser noch mehr angeheizt werden. Die Nichtdiskriminierung der Mitbewerber und das übergeordnete Recht wurden als Hauptgründe für die geplante Öffnung angegeben. Das Abstimmungsergebnis hat mich damals sehr gefreut, der Sieg war aber nur von kurzer Dauer.

GATT/WTO, bilaterale Verträge, Binnenmarktgesetz, all das war um die Jahrtausendwende auch im Kanton St.Gallen angekommen. Der Trend zu grösseren Liberalisierung und Ausweitung des Handels setzte ein. Wenn wir jetzt dies aus der Optik der Binnenwirtschaft betrachten, dürfen wir nicht vergessen, dass die Ostschweiz extrem exportorientiert ist und vom öffentlichen Beschaffungsmarkt in der EU profitiert (z.B. Stadler Rail).

Ich durfte als neuer Kantonsrat bei der Vorlage zur Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen in der vorberatenden Kommission mitwirken. Mit dem Ergebnis konnte ich damals leben. Die Schwellenwerte gerade für das freihändige Verfahren fand ich vernünftig.

Wie empfinde ich die Situation heute. Ich akzeptiere das heutige Regime, obwohl es schon bitter sein kann, wenn man wegen weniger als 1 Prozent den Zuschlag nicht erhält, bei einem Objekt, bei dem man während Jahrzehnten den Unterhalt und die Reparaturen zu allen Tages -und Nachtzeiten ausgeführt hat und man der Wunschkandidat der Bauherrschaft gewesen wäre.

Ich habe im Februar 2013 nicht für die Überweisung dieses Postulates gestimmt. Ich glaube, so schlecht läuft es mit den Arbeitsvergaben des Kantons nicht.

Der vorliegende Bericht, ist sehr informativ, vor allem auch der von der Kommission geforderte Beizug von externen Experten für den zweiten Sitzungstag verschaffte uns einen vertieften Einblick in die Problematik des öffentlichen Submissionswesens.

Von Interesse waren die Erläuterungen zur Gesetzesvorlage im Kanton Tessin, die auch in unseren Medien Beachtung fanden. Die Vorlage beinhaltet nichts anderes, als dass die öffentlichen Vergabestellen im Rahmen des übergeordneten Rechtes den Spielraum für den sogenannten Heimatschutz zwingend auszuschöpfen haben.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich bestätigen, dass die Kantonale Verwaltung ihren Job nicht so schlecht erledigt und dass bei den freihändigen Vergaben die Zitrone nicht bis zum letzten Tropfen auspresst wird.

Im freihändigen Verfahren könnte der Wettbewerb viel mehr ausgereizt werden. Die Vergabestellen wissen aber nur zu genau, dass dies nicht unbedingt zu besseren Resultate führt und auch der Unternehmer auf der Gegenseite noch Freude an einem Auftrag haben sollte.

Die Praxis, Unternehmen aus der Region des Auftragsortes einzuladen, finde ich fair. Auch die Gemeinden versuchen, die Kirche im Dorf zu behalten. Eine Tessiner Vorlage braucht es momentan im Kanton St.Gallen nicht.

In den Ausschreibungsverfahren ist aber der Spielraum eingeschränkt. Vielfach muss das Ganze auf den Preis reduziert werden. Arbeitsvergaben waren und sind immer noch eine undankbare Aufgabe. Was ist das sogenannt «wirtschaftlich günstigste Angebot»?

Ich lade Sie ein, bei Ihrer nächsten Privaten Beschaffung Kriterien zu definieren, die transparent und nicht diskriminierend sind. Sie sehen dann, wie schwer dies ist.

Das Ritual mit dem billigsten Preis bei grossen Bauvorhaben hat sicher in den meisten Fällen nichts mehr mit seriöser Kalkulation zu tun. Es wird spekuliert, bei Bestellungsänderungen gnadenlos mit Nachträgen das Loch zu stopfen. Je schlechter der Planer, desto besser für den Unternehmer. So ist es auch nicht wunderlich, dass der ehemalige Generalsekretär des Baudepartementes von einem grossen Baukonzern angestellt wurde.

Neue Kriterien, wie Nachhaltigkeit usw. sind kaum seriös zu werten, weil diese vielleicht erst viel später beurteilt werden können, wenn die Firmen und die Personen auf beiden Seiten nicht einmal mehr existieren.

Am besten fährt der Kunde wahrscheinlich mit über Jahrzehnte gelebten Partnerschaften in denen auch offen kommuniziert wird. Dies ist im öffentlichen Beschaffungswesen ja leider nicht möglich.

Auch wenn die Tendenzen wieder Richtung etwas mehr Heimatschutz deuten, nicht nur bei uns, gibt es aber auch wieder Fragen zu beantworten: Wer soll bevorzugt werden, das alte Unternehmen mit langer Tradition, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung, dem guten Netzwerk, oder das junge Unternehmen ohne Erfahrung und Referenzen? In der Diskussion in der Kommission hat sich dann gezeigt, dass die kantonalen Vergabestellen Ihre Auftragsvergaben korrekt ausführen und meistens den Spielraum zu Gunsten der kantonalen Anbieter ausnützen.

Mit einer gewissen Ernüchterung musste festgestellt werden, dass gerade wegen des übergeordneten Rechts nicht mehr vom Wettbewerbspfad abgewichen werden kann. Ebenfalls ist es auch nicht oder sehr schwer möglich, mit der Schaffung von neuen Eignungs-und Vergabekriterien den Wettbewerb auszuhebeln.

Eine Knacknuss in der ganzen Sache ist sicher das internationale Gefälle. Die Kosten sind bereits im Vorarlberg oder Allgäu wegen tieferer Löhne und der Wechselkurssituation, die sich ja seit der Kommissionsitzung noch extrem verschärfte, um Welten tiefer und die Anfahrtswege kürzer wie von Rapperswil nach St.Gallen. Es sind auch nicht die schlechteren Handwerker.

Mit den flankierenden Massnahmen gibt es zwar eine gewisse Milderung des Problems. Richtschnur sind aber die Minimallöhne, die einiges tiefer als die Durchschnittslöhne im Schweizer Gewerbe sind. Zudem können Halbfertigprodukte und Material aber trotz flankierender Massnahmen zu günstigeren Konditionen bei uns angeboten werden.

Wenn bis jetzt bei kantonalen, aber auch bei den privaten Aufträgen die Konkurrenz aus dem EU-Raum noch marginal, zum Beispiel im Rheintal in Erscheinung getreten ist, kann sich dies bei der neuen Wechselkurssituation schlagartig ändern. Dieses Problem haben wir aber auch im privaten Beschaffungsbereich. So dürfen wird das Gefälle zum grenznahen Ausland nicht weiter vergrössern, in dem wir glauben jedes Jahr die Löhne erhöhen zu können, ohne dass die Produktivität steigt. Wenn jetzt Tendenzen vorhanden sind, dass die Industrie die Löhne der Grenzgänger in Euro bezahlen würde, könnte ich mir vorstellen, dass der Druck auf die flankierenden Massnahmen von aussen ebenfalls kommt, mit einem gewissen Recht. Es kann doch nicht sein, dass unsere Betriebe in Euro anstellen und die deutschen Handwerker dies nicht dürften.

Auf keinen Fall möchte ich mit bürokratischen Massnahmen Hürden einbauen, die schlussendlich auf uns alle zurückkommen und uns Unternehmern nur unnötigen Aufwand bescheren. Für mich hat zum Beispiel auch das Kriterium der Lehrlingsausbildung seine Grenzen. Wir können nicht immer beklagen, keine Lehrlinge mehr zu finden und gleichzeitig behaupten, die Lehrlingsausbildung sei eine Belastung.

Wenn wir im Rahmen des übergeordneten Rechtes wieder etwas mehr Heimatschutz betreiben wollen, dann sollen wir auch offen dazu stehen und nichts beschönigen mit Scheinkriterien. Wir dürfen das Fuder auch nicht überladen, bei der Bundesverwaltung gibt es eher wieder eine Verschärfung des Submissionswesens, weil gewisse Leute mit den Freiheiten des freihändigen Verfahrens nicht umgehen konnten und Heimatschutz mit Vetternwirtschaft verwechselt haben.

Die nächste Zeit wird für das Gewerbe, insbesondere für das Bauhaupt-und Nebengewerbe sehr anspruchsvoll sein. Reduktion der Zuwanderung, Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes und der Zweitwohnungsinitiative, Wechselkurssituation – all das sind Parameter, die die Baukonjunktur markant abkühlen lassen werden und die Baulobby und vor allem auch ihre gewerkschaftlichen organisierten Mitarbeiter vor grosse Probleme stellen werden. Die öffentlichen Aufträge werden wieder noch wichtiger für Gewerbe und vor allem für die Mitarbeiter, deren Existenz von einem Job im Gewerbe abhängen und die sich auch nicht so leicht umschulen lassen.

Wenn die Aufträge aber nicht regional vergeben werden können, leisten sie keinen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze im Kanton. Es wäre noch interessant zu wissen, ob die Regierung für die Wettbewerbsverzerrungen, verursacht durch die Wechselkurssituation, schon einen Plan B hat.

Ich wünsche den Vergabestellen der öffentlichen Hand viel Mut und Weisheit, um die richtigen Vergabeentscheide zu fällen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Frage an den Vorsteher des Baudepartementes zum Szenario Frankenstärke: Wie geht man in Zukunft damit um? Das könnte schon noch rechte Verwerfungen geben.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Frage an den Vorsteher des Baudepartementes: Gemäss «Tagblatt» vom 20. Februar 2015 steht die kantonale Vergabepraxis im Kreuzfeuer. In diesem Zusammenhang nochmals die Frage an Regierungsrat Haag, ob er uns zum Fall «Sitag» noch weitere Informationen liefern könnte?

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Postulat soll aufzeigen, ob allenfalls Handlungsbedarf da sei, Änderungen beim öffentlichen Beschaffungswesen vorzunehmen. Der Spielraum von Gesetzten und Verordnungen ist relativ eng. Das Baudepartement gewichtet bereits jetzt schon neben dem Preis auch Faktoren wie: Qualität, Termineinhaltung, Ausbildung von Lehrlingen usw. Wesentlich für sämtliche Eignungskriterien ist, dass sie nicht diskriminierend oder zu Gunsten der einheimischen Anbieter festgelegt bzw. ausgelegt werden dürfen. Der Kanton vergibt etwa 70 Prozent der Arbeiten an Firmen im Kanton St.Gallen.

Die Regierung sieht in ihrem Bericht keinen Handlungsbedarf bei der bestehenden Praxis.

Es ist schwierig am Patentrezept etwas zu ändern. Jede Vergabe ist wieder eine andere. Mehrheitlich betrifft es die Vergabe von Bauhauptaufträgen.

Tatsache ist, dass dort ein grosser Konkurrenzkampf mit vielen Anbietern herrscht. Es ist auch festzustellen, dass der Kanton günstige Angebote erhält Verschiedene Themen sind wirklich interessant zu diskutieren wie:

  • Soll zum Beispiel die Ausbildung von Lehrlingen höher gewertet werden?

  • Soll der Zufahrtsweg von Personal, Material und Maschinen nicht auch gewichtet werden können?

  • Sind die Schwellenwerte in der Höhe richtig? Könnten Unterangebote auch ausgeschlossen werden?

All dies wurde in der Beratung intensiv diskutiert und vieles war eher informativ als kreativ.

Der Kanton St.Gallen muss innerhalb den Gesetzen und Vorgaben versuchen, so viel als möglich, Aufträge an einheimische Unternehmen zu vergeben.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir bedanken uns bei der Regierung und insbesondere bei Baudepartement für den Bericht zu Kriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Wir haben diesen Bericht während zwei Kommissionstagen beraten. Der Bericht zeigt auf, dass das Vergaberecht auch im Kanton St.Gallen im Einführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt ist. Diese Bestimmungen basieren auf einem Netzwerk von internationalen, nationalen sowie interkantonalen Grundlagen. Eine autonome Umsetzung oder Auslegung der staatsvertraglichen und bundesrechtlichen Vorgaben durch den Kanton St.Gallen ist nicht zulässig.

Dass das Vergabesystem des Kantons St.Gallen juristisch angewendet wird, zeigt sich auch in der Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren gegen die vom Baudepartement erteilten Auftragszuschlägen mit knapp 24'000 Verfügungen nur gerade 38 Beschwerden erhoben worden sind. Trotzdem wäre es unserer Meinung nach wünschenswert, wenn das Baudepartement einheimisches Gewerbe und Anbieter noch verstärkt berücksichtigen würde. Dies vor allem bei jenen Ausschreibungen, welche im freihändigen Verfahren oder im Einladungsverfahren abgewickelt werden können. Es ist nicht immer verständlich, dass speziell im Einladungsverfahren ausserkantonale Anbieter eingeladen werden. Ebenso wäre wünschenswert, dass vor allem beim Standardbauverfahren die Zuschlagskriterien so gewichtet werden, dass nicht mehr nur der Preis ausschlaggebend ist. Ökologie, Ausbildungsstätten oder Qualität darf bestimmt höher gewichtet werden.

Im Weiteren besteht für das Baudepartement auch die Möglichkeit, Ausschreibungen vermehrt zu etappieren, um so vom offenen Verfahren zum Einladungsverfahren zu gelangen, wie dies auch Nachbarkantone handhaben.

Selbstverständlich ist sich die SVP-Fraktion bewusst, dass mit Steuergeldern haushälterisch umgegangen wird, wenn es um Vergabe von öffentlichen Aufträgen geht. Aber ebenso ist der SVP-Fraktion wichtig, dass auch die einheimischen Steuerzahler und deren Interessen gewichtet werden, denn diese finanzieren ja letztlich die Bauvorhaben.

Deshalb bitte ich die Regierung und insbesondere das Baudepartement Ausschreibungen so zu gestalten und Massnahmen zu ergreifen, dass das einheimische Gewerbe noch verstärkt berücksichtigt werden kann und so die Wertschöpfung unserer Steuergelder im eigenen Kanton zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015
23.2.2015Wortmeldung

Ich hätte einen Lösungsvorschlag für meine Vorredner Blum-Mörschwil und Dobler-Oberuzwil: Einheimische lokale Unternehmen könnten trumpfen, vorausgesetzt sie verfügten über eine bessere Umweltleistung als ihre Konkurrenz, u.a. durch folgende Massnahmen kann die Umweltleistung eines Unternehmens verbessert werden:

  • Erhöhung der Ressourceneffizienz;

  • Geringer Energie- und Wasserverbrauch;

  • Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen;

  • Einsatz von Gas als Treibstoff;

  • Pendlerverkehr der Angestellten mit hohem Anteil an öV, Langsamverkehr und Mitarbeiter die am gleichen Ort wohnen;

  • Reduktion der Abfallmenge;

  • Erhöhen der Recyclingquote.

Die Erstellung und Anwendung von betrieblichen Ökobilanzen ist seit Jahren erprobt und in der Ostschweiz ist ausreichendes Know-how vorhanden. Die öffentliche Hand behandelt das Thema bis heute jedoch sehr stiefmütterlich, obwohl sie gleichzeitig Private und Unternehmen auffordert, sich umweltschonend zu verhalten. Ortsansässige Unternehmen, welche dieser Aufforderung nachkommen und die Umweltbelastung mit kostspieligen Massnahmen substanziell reduzieren, fühlen sich zu recht geprellt, wenn ihnen Mitbewerber, die im Umweltbereich nur das gesetzliche Minimum erfüllen, Aufträge wegschnappen. Ein solcher Mitbewerber bietet schliesslich faktisch nicht das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung, weil die «eingekaufte» Umweltbelastung höher ausfällt. Wir laden die Regierung ein, möglichst bald gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die betriebliche Umweltleistung bei der Vergabe von Aufträgen zu fordern und als Vergabekriterium angemessen einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 23. bis 25. Februar 2015