Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sind im heutigen Steuersystem gegenüber reinen AHV-Bezügerinnen und -Bezügern oder erwerbstätigen Personen mit gleichem verfügbarem Einkommen bevorteilt, zumal Ergänzungsleistungen einkommenssteuerfrei sind. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Botschaft, die dies bestätigte und die den Problemkreis erkannte im Jahr 2010 beraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieses Thema auch beim Bund hängig sei, das wurde damals schon gesagt, und ich habe mir erlaubt, einmal nachzufragen, was in der Zwischenzeit passiert sei. Es ist einigermassen wenig passiert, es ist allerdings eine Motion mit abgeändertem Wortlaut hängig im Bundesparlament, die soll im Sommer behandelt werden, damit hier mehr Gerechtigkeit herrscht, die Ungerechtigkeit ist nämlich eklatant. Eine vollständige Gleichbehandlung lasse sich erst herstellen, sagt die Regierung, wenn das Bundessteuerrecht die Besteuerung der Unterstützungsleistungen vorsehe. Ich kann die Antwort nachvollziehen, auch ohne eine Steuerexpertin zu sein, aber ich bin doch einigermassen unbefriedigt, weil ich mir erhofft hätte, die Regierung könnte hier in unserem «Heimmarkt» etwas verändern.