Geschäft: VII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.12C
TitelVII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.11.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zum Nichteintreten vom 24. Februar 2014
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2014
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 3 vom 24. Februar 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 4. Juni 2014
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. Februar 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Antrag Geschwend-Altstätten zu Art. 3 Abs. 1 Bst. a104Zustimmung6Ablehnung10
24.2.2014Eintreten73Zustimmung30Ablehnung17
4.6.2014Schlussabstimmung84Zustimmung25Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Art. 3 [b) besondere Fälle]. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion, Art. 3 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «bei Aufenthalt in einem Betagtenheim oder einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung ein Drittel des für Alleinstehende geltenden Betrages für den allgemeinen Lebensbedarf nach Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen;»

«Invalid» ist ein Ausdruck, der heute nur noch sehr selten verwendet wird für Menschen mit einer Behinderung. Diese Menschen sowie ihre Verwandten, Familien sowie Institutionen, in welchen diese Menschen wohnen, verwenden diesen Ausdruck nicht mehr. Der Grund ist ein Einfacher, weil «invalid» heisst wörtlich übersetzt schwach und im übertragenen Sinn wertlos. Damit wird dieser Ausdruck als menschenverachtend empfunden, und es gibt Menschen mit einer Behinderung, die das fast als eine Ohrfeige empfinden. Ein Beispiel: Die ehemalige Invalida hat sich vor etwa neun Jahren entschlossen, dass sie nicht mehr die «Invalida St.Gallen» ist, sondern die «Valida St.Gallen», es geht dabei um viel mehr als nur die Buchstaben I und N, es geht vielmehr um das, was wir als Haltung zum Ausdruck bringen. Es geht auch um die Frage, wie wir mit Menschen mit einer Behinderung umgehen. Wenn wir im Gesetz nun den Ausdruck verwenden, so wie er als Vorschlag daliegt, und wie er auch vom ganzen rechtlichen Umfeld her möglich ist, dann heisst es «Menschen mit Behinderung». Wenn wir diesen Ausdruck wirklich so verwenden, ist das einfach auch ein Signal, dass wir mit der Zeit gehen, uns anpassen und die Würde der Menschen mit Behinderung akzeptieren.

Ich selber bin Mitglied in einem Vorstand, einer Organisation, welche drei Wohnheime führt und dort haben wir den Leitsatz verankert: «Menschen mit einer Behinderung sind wie du und ich, nur ein wenig anders». In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag stattzugeben.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sparmassnahmen im Bereich der Ergänzungsleistungen sind immer sehr sensibel. Dies weil es Menschen betrifft, welche nicht viel haben, oder mit anderen Worten, ein Bezüger von Ergänzungsleistungen leidet viel mehr unter einer Sparmassnahme, als ein anderer, der diese Ergänzungsleistungen nicht nötig hat. Ein Fünfliber mehr oder weniger spürt ein Ergänzungsleistungsbezüger unmittelbar. Sehr deutlich zeigte sich dies bei den Sparmassnahmen, die 2011 in diesem Saal eine Mehrheit fanden. Es waren drei Massnahmen, und in aller Deutlichkeit sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger dieses Kantons am 17. Juni 2012 Nein zu diesen Abbaumassnahmen im Bereich dieser Ergänzungsleistungen. Alle Gemeinden lehnten diese Massnahmen eindeutig ab. Eine dieser drei Massnahmen wird nun wieder aufgetischt - durch eine Hintertür wird sie wieder serviert. Das ist - vorsichtig formuliert - sehr spezielle, wenn nach so kurzer Zeit eine dieser Massnahme wieder gebracht wird und sogar noch verschärft und verstärkt wird. Es ging im vorletzten Jahr darum, dass die IV-Rentnerinnen und -Rentner in Heimen den Vermögensverzehr von 7 auf 10 Prozent hätten hinnehmen müssen. Neu soll der Anstieg von 7 auf 20 Prozent erfolgen. Auch noch als Information: Am Stichtag 31. März 2013 wären 421 Menschen von diesen Auswirkungen betroffen.

Es geht um die Frage: Was senden wir für eine Botschaft aus? Nämlich ein Signal, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger schlicht und einfach übergangen werden. Und vor allem ein Signal, dass auf dem Buckel der Einkommensschwächsten (und das sind die EL-Bezüger) gespart werden soll. In diesem Sinne ersuche ich Sie:

  1. den Willen des Volkes umzusetzen und von solchen Massnahmen abzusehen;

  2. der Regierung eine weitere Niederlage in einer Abstimmung zu ersparen:

  3. die Heimbewohner mit IV in unserem Kanton gleich zu behandeln wie jene in 16 weiteren Kantonen sowie

  4. auf diese Massnahme nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Im Gegensatz zu den Argumenten im Eintreten hinsichtlich verschnellertem Vermögensverzehr, dem wir nicht folgen können, können wir diesem Antrag sehr gerne folgen. Wir haben uns überlegt, wie wir das formulieren können, und es liegt uns jetzt eine schlüssige Formulierung vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte diese nicht mehr zeitgemässe Bezeichnung mit «Invaliden» rausnehmen und wie Gschwend-Altstätten bereits ausgeführt hat, durch «Menschen mit einer Behinderung» ersetzten. Auch aus verwaltungsökonomischer Sicht macht das jetzt Sinn. Es wurde auch in der Kommission besprochen, damals wurde gesagt, dass es rechtlich nicht möglich ist. Es wurde jetzt abgeklärt und ich denke, wir tun gut daran, wenn wir diese Gleichstellung, auch diesen neuen Begriff «Menschen mit Behinderung» oder auch «Menschen mit Handicap» in unseren Gesetzestexten entsprechend anzupassen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, diese geringfügige Änderung, die nichts kostet, aber sehr viel bewegt und bei den Menschen, die es betrifft, einen gewissen Stellenwert einräumt, anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Die SVP-Fraktion hat kein Problem mit dieser Änderung, aber ich frage den Rat, ob wir eine Standesinitiative einreichen müssen, die Invalidenversicherung zur Validenversicherung in der Schweiz umzuändern?

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Bemessung der Ergänzungsleistung soll IV-Bezügerinnen und -Bezügern, die in einem Heim wohnen, neu 20 Prozent anstelle von 7 Prozent ihres Reinvermögens als Einnahme angerechnet werden. Somit gilt die gleiche Bemessung der Ergänzungsleistungen, wie für AHV-Bezügerinnen und -Bezüger. Damit schöpft der Kanton seinen Spielraum nach Bundesgesetz aus. Der Freibetrag bleibt unangetastet bei Fr. 37'500.- für Alleinstehende und Fr. 60'000.- für Ehepaare. Für den Kanton bedeutet dies, dass er 2015 rund 1,9 Mio. Franken und 2016 rund 1,5 Mio. Franken einsparen wird. Die Wirkung dieser Sparmassnahme nimmt über die Zeit ab, weil der beschleunigte Vermögensabbau entsprechend mit höheren Ergänzungsleistungen kompensiert werden muss. Von einer Minderheit wurde diese Massnahme, wie schon bei der Beratung des Entlastungsprogramms in der Kommission bestritten.

In der Diskussion wurde auch die Benennung Invalidenwohnheim diskutiert. Die zuständige Generalsekretärin nahm den Auftrag zur Prüfung einer Änderung des Begriffs «Invalidenwohnheim» zu Handen der Departementsleitung entgegen.

Die Kommission beantragt mit 10:3 bei 2 Abwesenheiten dem Kantonsrat auf den VII. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014