Geschäft: X. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.12D
TitelX. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung28.11.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2014
ErlassReferendumsvorlage vom 4. Juni 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Eintreten80Zustimmung35Ablehnung5
4.6.2014Schlussabstimmung107Zustimmung3Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

zu Egger-Berneck: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Egger-Berneck sagt, wir wollen unseren Wirtschaftsstandort St.Gallen nicht schwächen. Ich gehe davon aus, dass mit der Einführung einer solchen Mindeststeuer wir dem Wirtschaftsstandort keinen Nachteil mit auf den Weg geben. Im Gegenteil, wenn 60 Prozent der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften heute keine Steuern zahlen müssen, ist das richtig, das kann einen Teil dazu beitragen für eine erfolgreiche Wirtschaft, aber es trägt vor allem in den ersten Jahren der Firmen dazu bei, dass sie sich gut organisieren können und erfolgreich im Markt wirtschaften können. Der Erlass sieht jedoch vor, dass erst ab fünftem Jahr nach Gründung diese Mindeststeuer auch erhoben wird. Diese Vorlaufzeit, diese fünf Jahre, geben jedem Unternehmen genügend Zeit, sich erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Deshalb ist diese Mindeststeuer gerechtfertigt. Die öffentliche Hand wendet sehr viel auf für juristische Personen, sei es bei der Gründung und anschliessend auch bei der Steuerveranlagung. Deshalb auch diese Fr. 250'000.- einfache Steuern, das ist vertretbar und das schwächt den Wirtschaftsstandort nicht, sondern bringt ihm sogar noch etwas an Qualität.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Es geht jetzt um die Frage einer Wiedereinführung einer Minimalsteuer auf Kapitalgesellschaften. Vor einigen Jahren haben wir das mit einigem Aufwand im Kanton St.Gallen abgeschafft. Ich möchte daran erinnern, wenn Sie dies einführen wollen, rund 25 Prozent der Bevölkerung bezahlen keine Steuern mehr, dann meine ich, wäre es konsequent, Minimalsteuern auch für natürliche Personen einzuführen. Hier meine ich es ernsthafter, als bei meinem vorherigen Votum zur Validen- oder Invalidenversicherung. Ich finde es inkonsequent und rechtsungleich, wenn hier eine Minimalsteuer eingeführt wird und bei den natürlichen Personen als selbstverständlich angenommen wird, dass bald ein Viertel der Bevölkerung überhaupt nichts mehr im finanziellen Bereich für unseren Staat beiträgt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sparen ja, aber richtig. Die SVP-Fraktion wird nicht auf die Massnahme E39 «Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften» eintreten. Diese Massnahme ist für uns keine ehrliche Sparmassnahme, da diese nur die Einnahmeseite erhöht und nicht die Ausgabeseite reduziert. Zudem wollen wir, dass der Kanton St.Gallen als Wirtschaftsstandort nicht noch unattraktiver ist oder wird, als er schon ist.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sollen neu ab dem fünften Geschäftsjahr eine Mindestjahr von rund Fr. 800.- auf Gewinn und Kapital entrichten. Ähnliche Regelungen kennen auch andere Kantone. Die Mindeststeuer bringt dem Kanton ab 2016 jährliche Mehreinnahmen von 3,2 Mio. Franken und den Gemeinden 2,3 Mio. Franken. Etwa 13'000 der knappt 22'000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton St.Gallen zahlen aktuell keine Gewinnsteuern und nur sehr geringe oder keine Kapitalsteuern. Etliche von ihnen sind inaktiv, dennoch verursachen sie einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Der Kanton erhofft sich von dieser Massnahme, dass sich inaktive juristische Personen aus dem Handelsregister löschen lassen. Vereine und Stiftungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

In der Diskussion wird ein Antrag, die Steuer bereits ab dem zweiten Geschäftsjahr zu erheben, mit 2:10 bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit verworfen. Die Kommission beantragt schlussendlich mit 9:3 bei 1 Enthaltung und 2 Abwesenheiten dem Kantonsrat auf den X. Nachtrag zum Steuergesetz einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
2.6.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014