Geschäft: II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.12B
TitelII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung28.11.2013
Abschluss1.1.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zu Sammelbotschaft
ErlassReferendumsvorlage vom 4. Juni 2014
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Eintreten80Zustimmung32Ablehnung8
4.6.2014Schlussabstimmung107Zustimmung3Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht hier nicht um Qualität und es geht hier auch nicht gegen die duale Berufsbildung. Wir alle wissen, diese Berufsbildnerkurse sind von höchster Qualität. Alle, die so einen Kurs jemals besucht haben können davon aus guten Erfahrungen sprechen. Dieser Kurs ist sehr gut organisiert, sehr gut aufgebaut und wir müssen uns schon bewusst sein, ein Kurs und die Kosten die dann überwälzt werden, das ist tragbar. Dieser Kurs ist es auch wert, dass wir, aus der Branche, uns daran beteiligen. Dann haben wir immer noch die Möglichkeit, dass die Regierung bzw. das Amt Abweichungen beschliessen kann. In besonderen Situationen kann sie die Kurskosten teilweise erlassen und das ist doch eine gute Regelung. Mit dieser 80-Prozent-Maximalhürde haben wir auch noch eine Limite eingebaut. Ich bitte Sie, tragen wir aus der Branche selber zu einer guten Berufsbildung bei, und das fängt an, wenn man die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gut ausbildet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Regierungsrat (in Vertretung von Regierungspräsident Kölliker): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist wirklich nicht die Frage, ob Ja oder Nein zur dualen Berufsbildung. Wir sind vermutlich alle in diesem Saal überzeugt davon, dass die duale Berufsbildung ein sehr wesentliches Element des schweizerischen Erfolgsmodells ist. Wir haben eine ausserordentlich tiefe Jugendarbeitslosigkeit und man darf auch festhalten, dass unabhängig von der Personenfreizügigkeit die Lehrbetriebe ihre Verantwortung immer wahr genommen haben, ob jetzt mit Kontingentsystem oder Personenfreizügigkeit, und dafür ist die Regierung den Lehrbetrieben auch sehr dankbar.

Ich glaube, wir haben einfach eine Situation, dass der Kanton St.Gallen aufgrund der finanziellen Lage sich nicht leisten kann, dieses Angebot einfach unentgeltlich anzubieten. Praktisch alle Kantone machen eine Kostenbeteiligung, und es ist natürlich, wie der Begriff duale Bildung auch sagt, eine duale Verantwortung. Verantwortung für den eigenen Nachwuchs, aber dazugehörend auch eine Mitbeteiligung an dieser Finanzierung. Das gehört, wenn man es zu Ende denkt, letztlich zusammen. Wenn Sie sich die Frage stellen, was das für eine Wirkung entfaltet, wenn wir auf diese Gebühren verzichten; fördern wir die Berufsbildung, haben wir mehr Lehrbetriebe? Dann muss ich Ihnen sagen, das glauben wir nicht. Hier würde es sich um einen klassischen Mitnahmeeffekt handeln. Es würde nach unserer Überzeugung kaum eine Lehrstelle mehr geschaffen, und für die Leute, die effektiv finanzielle Probleme haben, haben wir ja eine Härtefallklausel, 5 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen davon berechtigterweise Gebrauch. Diese Kostenbeteiligung ist vor diesem Hintergrund wirklich nicht gegen die duale Berufsbildung gerichtet, es ist eine sachgerechte Lösung, die gerade aufgrund des dualen Gedankens so entwickelt wurde. Deshalb bitte ich Sie, jetzt Kurs zuhalten hinsichtlich der Umsetzung des Sparpakets.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht doch in dieser Vorlage nicht um Pro oder Kontra der Berufsbildung, das ist nicht das Thema hier. Es geht darum, gute Lehrmeister auszubilden, und wenn es gute Lehrmeister braucht, dann erwarte ich eigentlich auch, dass die Unternehmen jene Leute auswählen, die dafür geeignet sind und bereit sind, diesen bescheidenen Beitrag zur Berufsbildung zu bezahlen. Die einzelne Lektion, welche dieser Kursteilnehmer erhält kostet Fr. 10.– und ich denke, man kann erwarten, dass jemand diese verantwortungsvolle Aufgabe in der Berufsbildung übernimmt, der Betrieb diese Fr. 10.– leistet und nur die besten Leute dorthin schickt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Diese Massnahme beinhaltet eine Verschiebung der Kosten für die Berufsbildnerkurse auf die Unternehmungen, was aus unserer Sicht kritisch zu beurteilen ist. Aus Solidaritätsgründen zum gesamten Entlastungspaket sind wir jedoch mehrheitlich trotzdem für Eintreten und Umsetzung dieser Massnahme.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir werden nicht auf die Massnahme E31 «Kostenpflicht der Berufsbildnerkurse» eintreten. Diesen Standpunkt haben wir bereits beim Entlastungspaket 2013 vertreten. Wir sind der Ansicht, man sollte Betrieben nicht noch mehr Steine in den Weg legen, wenn sie bereits sind, gute und wichtige Berufsleute für unsere Zukunft auszubilden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Jährlich absolvieren rund 1'200 Personen einen Berufsbildnerkurs um Lehrmeisterin oder Lehrmeister zu werden. Die Lehrbetriebe oder die Kursteilnehmenden sollen sich künftig an den Kurskosten beteiligen. Für den Kantonsrat bedeutet dies Mehreinnahmen von Fr. 540'000.–. In Härtefällen können auf Gesuch hin die Kurskosten teilweise oder ganz erlassen werden. Der III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung sieht eine Kostenbeteiligung von maximal 80 Prozent der Kurskosten vor. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 11:4 Stimmen auf den Erlass einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

[Votum zu früh im Ablauf, deshalb abgebrochen]

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Es ist zwar absolut nicht opportun, dass man nach der bereits abgeschlossenen Behandlung eines Geschäftes bei der Umsetzung desselben noch einmal darauf zurückkommt. Aber in der Zwischenzeit hat sich doch einiges geändert. Das Schweizer Stimmvolk hat am vergangenen Wochenende knapp Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative gesagt und der Kanton St.Gallen sogar mit rund 56 Prozent. Aufgrund dieser Ausgangslage ist davon auszugehen, dass es für das Gewerbe oder die Wirtschaft in Zukunft nicht mehr so einfach sein wird, die notwendigen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Sie werden gefordert sein den Berufsnachwuchs noch vermehrt selbst auszubilden. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, wird aber dadurch getrübt, dass Sie den Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner selber berappen müssen. Rund 1'200 Teilnehmer besuchen jährlich diese Lehrmeisterkurse, immerhin wählen jährlich über 5'500 junge Menschen den Weg einer Berufslehre. Sagen Sie Ja zur Berufslehre und zum dualen Bildungssystem, bestrafen Sie nicht diejenigen Betriebe, welche Lehrstellen anbieten. Zeigen Sie den Ausbildnerinnen und Ausbildnern, dass ihre Arbeit hoch einzuschätzen ist, und unterstützen Sie sie, indem Sie diese Entlastungsmassnahme E31 streichen und nicht darauf eintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
2.6.2014Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014
2.6.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014