Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.12E
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung28.11.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 21. Januar 2014
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Eintreten54Zustimmung63Ablehnung3
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen, und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich habe jetzt sowohl von der SP-GRÜ-Vertreterin, wie auch von Imper-Mels der CVP-EVP-Fraktion gehört, dieser Bezug, den man machen will, sei einmalig. Sie haben aber überhaupt nicht begründet, weshalb genau hier diese Einmaligkeit zum Zug kommt. Imper-Mels hat gesagt, er wolle nicht, dass der Eigenkapitalbestand des freien Eigenkapitals zu tief sei. Mit dieser Argumentation können Sie sämtliche ausserordentliche, nicht eintreffenden Einnahmen rechtfertigen, die einen Bezug aus dem besonderen Eigenkapital zulassen werden. Wenn nur der Bestand des Eigenkapitals ein Grund ist, um vom besonderen Eigenkapital etwas beziehen zu können, dann kann ich Ihnen garantiert, das wird Schule machen. Wir werden in Zukunft bei jeder Rechnung zusätzlich noch die Diskussion führen, ist es jetzt angebracht oder nicht, hier einen Bezug aus dem besonderen Eigenkapital zu machen. Sind wir ehrlich, das ist einfach relativ einfach, solange dort etwa 300 Mio. Franken schlummern. Dieser Rat hat einmal beschlossen, dass es zwei Zwecke gibt für dieses besondere Eigenkapital. Ihnen sind diese Gründe hinlänglich bekannt, ich muss sie nicht wiederholen, und ich glaube, es war ein weiser Entscheid, dass wir das gemacht haben. Hätten wir das nämlich nicht gemacht, dann wäre dieses Geld auch weg, das kann ich Ihnen garantieren. Jetzt haben wir den Vorteil, dass wir diese Millionen noch haben, und dass diese für gewisse Generationen noch hinhalten sollen. Das ist die Stärke dieses besonderen Eigenkapitals. Deshalb bitte ich Sie, diese Büchse jetzt nicht zu öffnen und zu sagen, es sei einmalig, denn wir Politiker vergessen immer sehr schnell. Und das Einmalige wird dann plötzlich sehr schnell zu zweimalig und dreimalig und daran gewöhnt man sich dann sehr schnell. Davor habe ich grossen Respekt, und davor habe ich auch Angst, dass man das machen würde.

Deshalb bitte ich Sie, treten Sie darauf nicht ein und beziehen Sie dieses Geld aus dem freien Eigenkapital. Es hätte andere Lösungen gegeben, die waren aber nicht mehrheitstauglich, was ich zur Kenntnis nehmen. Aber hier haben wir die Möglichkeit, dass wir es aus dem freien Eigenkapital nehmen und diesen Sündenfall nicht machen und nicht noch ein dritter Zweck für das besondere Eigenkapital schaffen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Für die SVP-Fraktion hat das besondere Eigenkapital eine spezielle Bedeutung und muss geschützt werden. Wenn wir beginnen, zweckfremde Entnahmen vorzunehmen, dann wird das Sinn und Geist des besonderen Eigenkapitals entleert. Wir müssen deshalb das besondere Eigenkapital wahren und nicht konsumieren. Leider hat sich im Juli 2013 eine knappe Ratsmehrheit in einer verwirrenden Abstimmungsgestaltung gegen den Willen der vorberatenden Kommission und der Regierung durchgesetzt. Diesen Entscheid können wir heute mit einem Nichteintreten wieder korrigieren, wobei zu erwähnen ist, dass die SVP-Fraktion das Argumentarium des Nichteintretensantrages der vorberatenden Kommission unterstützt und die Entlastung der laufenden Rechnung mit Mitteln aus dem freien Eigenkapital gutheisst.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen, und der Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir von der SP-GRÜ-Fraktion lehnen den Antrag der vorberatenden Kommission ab und unterstützen den Antrag der Regierung, das heisst, das rote Blatt. Die Entnahme der insgesamt 42 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital ziehen wir der Entnahme aus dem freien Eigenkapital vor und zwar aus folgenden Gründen: Auch wenn sich die finanzielle Situation des Kantons in der Ferne ein Silberstreifen am Horizont abzeichnet, so ist es doch ratsam, für die nächsten Jahre das freie Eigenkapital nicht unnötig zu belasten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Zukunft - gerade auch die finanzielle - auch bei sehr sorgfältiger Budgetierung Unwägbarkeiten aufweist sowohl in die positive, wie in die negative Richtung. In den kommenden Jahren könnte sich ein genügend grosses finanzielles Polster in Form des freien Eigenkapitals als wichtig erweisen. Es wäre doch schön, wenn wir nicht andauernd Sparpakete schnüren müssten. Wir könnten uns dann auch einige Sitzungsgelder sparen. Die vom Rat abgelehnte Übergangsmassnahme Ü1 ist eine einmalige Massnahme und kann so nicht wiederholt werden, dasselbe gilt natürlich demnach auch für den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital, das wird einmalig sein. Deshalb ist eine Sonderregelung, nämlich die Entnahme aus dem besonderen Eigenkapital, gerechtfertigt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Mit der Massnahme Ü1 beschloss der Kantonsrat bei der Beratung des Entlastungsprogramms 2013, dass in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 42 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital bezogen werden sollen, um den Kantonshaushalt zu entlasten, bzw. um vorübergehend den Kantonsanteil an den stationären Behandlungskosten damit mitzufinanzieren. Die Regierung beantragt nun mit dem Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss einen Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von 25 Mio. Franken im Jahr 2015 und von 17 Mio. Franken im Jahr 2016 vorzusehen. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 7:8 Stimmen auf diesen Nachtrag nicht einzutreten.

Um die Entlastung der laufenden Rechnung dennoch zu erreichen, sollen nach Ansicht und Antrag der vorberatenden Kommission in den Jahren 2015 und 2016 der entsprechende Bezug, also 25 Mio. Franken im 2015 und 17 Mio. Franken im 2016 aus dem freien Eigenkapital erfolgen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das besondere Eigenkapital darf nicht zweckentfremdet werden. Diese Haltung haben wir bereits bei den Behandlungen des Entlastungspakets ganz klar zum Ausdruck gebracht. Zudem wird im AFP 2015-2017 ersichtlich, dass wir ab 2016 wieder mit Überschüssen im Staatshaushalt rechnen dürfen. Auch wenn das freie Eigenkapital damit bis Ende 2015 auf einen tieferen Stand als im AFP vorausgesagt sinkt, will die FDP-Fraktion die teilweise Finanzierung dem allgemeinen Staatshaushalt belasten. Damit kann nicht zuletzt auch der Druck zur Umsetzung der Entlastungsmassnahmen aufrechterhalten werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen, und der Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben uns stark und erfolgreich dagegen eingesetzt, dass der Kanton seinen Finanzhaushalt auf Kosten der Prämienzahlenden entlastet. Wir haben auch immer eine alternative Lösung aufgezeigt, und dies ist ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital. Wir sind ganz klar dagegen, eine Zweckänderung für Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital zu fordern, sondern wollen den einmaligen Bezug für die Deckung dieser 42 Mio. Franken. Aus der Analyse des Aufgaben- und Finanzplans 2015-2017 geht hervor, dass sich der Finanzhaushalt durch die Entlastungsprogramme zwar stabilisiert hat, dennoch viele Unsicherheiten bleiben. Deshalb soll ein genügendes Mindestvolumen an freiem Eigenkapital erhalten bleiben. Deshalb werden wir uns positiv einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen, und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Bei der Debatte über das Entlastungsprogramm 2013 letzten Sommer, hatte sich die GLP/BDP-Fraktion einstimmig für die Übergangsmassnahme Ü1 ausgesprochen. Noch im Jahre 2012 lag der Vergütungsanteil an die stationäre Spitalbehandlung bei 50 Prozent. Gemäss KVG muss dieser in der ganzen Schweiz ab dem Jahr 2017 auf 55 Prozent erhöht werden. In Kantonen mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau und dazu gehört der Kanton St.Gallen, darf der Vergütungsanteil an die stationären Spitalbehandlungen tiefer festgelegt werden, was die Regierung bei der Entlastungsmassnahme Ü1 so vorgeschlagen hat. Dass in vorauseilendem Gehorsam und ohne Not der Vergütungsanteil des Kantons zwei Jahre vorher auf 55 Prozent erhöht werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Vor allem nicht in Anbetracht der angespannten Finanzlage und dem rapide abnehmenden Eigenkapital. Doch dieser Zug ist nun abgefahren, der Rat hatte die Ü1 damals knapp abgelehnt und die 42 Mio. Franken müssen nun bezahlt werden. Unsere Fraktion ist der Meinung, das Geld muss entweder gespart werden oder dem freien Eigenkapital entnommen werden. Den regierungsrätlichen Antrag, die fehlenden 42 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital zu entnehmen lehnen wir ab. Die Goldmillionen wurden von unseren Vorfahren hart verdient und sollen nun nicht für eine freiwillige vorzeitige Erhöhung der Staatsbeiträge an die Spitäler zweckentfremdet werden. Der Bezug dieses Geldes aus dem besonderen Eigenkapital ist für die GLP/BDP-Fraktion ein Sündenfall erster Güte. Wir lehnen deshalb den Bezug von 42 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital ab und stimmen für Nichteintreten zu diesem Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014