Geschäft: Entlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 1)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.13.12
TitelEntlastungsprogramm 2013: Umsetzung (Sammelvorlage 1)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaAllgemein
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung11.11.2013
Abschluss2.6.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 10. Dezember 2013
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 12. November 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 12. August 2014
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2014
AntragKommissionsbestellung vom 25. November 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion je Geschäft vor. Die Präsidentin der vorberatenden Kommission spricht zur Sammelvorlage insgesamt.

Anschliessend werden wir zu jeder einzelnen Vorlage eine separates Eintreten halten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Mit der heutigen Beratung der Sammelvorlage 1 zum Entlastungsprogramm 2013 hat sich der Kantonsrat mit der Botschaft und dem Entwurf der Regierung vom 12. November 2013 auseinanderzusetzen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat die erste Sammelvorlage zur Umsetzung des Entlastungsprogramms 2013 in einer halbtägigen Sitzung am 21. Januar 2014 beraten. Ich komme ganz kurz auf den Inhalt der Vorlage im Rahmen einer Gesamtschau zu sprechen. Auf die einzelnen Nachträge werde ich bei der jeweiligen Beratung eingehen. Die vorliegende Sammelvorlage enthält vier Nachträge zu Gesetzen sowie den Nachtrag zu einem Kantonsratsbeschluss. Gegenstand aller Erlasse bilden Entlastungsmassnahmen zu Gunsten des Staatshaushaltes, die vom Kantonsrat zusammen mit weiteren Massnahmen am 22. August 2013 im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2013 beschlossen wurden. Die Gesetzesanpassungen betreffen im Einzelnen folgende Bereiche: Es geht um den Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen, an die Kostenpflicht für Berufsbildungskurse, die Vermögensanrechnung für Bezüger von Ergänzungsleistungen, die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und den Bezug vom besonderen Eigenkapital zur teilweisen Finanzierung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen. Die Erlassänderungen werden gestaffelt in den Jahren 2015 und 2016 finanzwirksam. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einer Entlastung des Staatshaushaltes von 27,2 Mio. Franken im Jahr 2015 und 24,3 Mio. Franken im Jahr 2016.

Die Erlasse dieser Sammelvorlage unterstehen je einzeln dem fakultativen Gesetzesreferendum. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat auf die Änderungen der vier Erlasse einzutreten. Beim vorgesehenen Erlass zum Nachtrag des Kantonsratsbeschlusses zur Verwendung des besonderen Eigenkapitals beantragt die Kommission dem Kantonsrat Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014