Geschäft: Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.16.06 |
Titel | Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 4.10.2013 |
Abschluss | 28.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.16.06 voKo Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die rechtliche Grundlage für den ökologischen Ausgleich stellt die grosse Schwierigkeit dar. Das Bundesgesetz über den NHG steht auf der einen Seite und auf der anderen Seite die kantonale Landwirtschaftsgesetzgebung, welche beide auf Bundesrecht beruhen. Beide Bundesgesetze bestimmen den ökologischen Ausgleich sehr unterschiedlich. Auch im neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) unseres Kantons wurde dem Aspekt des ökologischen Ausgleichs nur am Rande Rechnung getragen. Die Regierung schlägt deshalb vor, eine Vollzugshilfe zu schaffen, damit Richtlinien für die Anwendungsbereiche entstehen. Vor allem bei den vier wichtigsten Bereichen wie Abbauvorhaben, Deponien, Golfplätze und Bodenverbesserungen will die Vorlage eine Vollzugshilfe schaffen, um hier Klarheit zu erhalten. Damit sollen auch Gemeinden und Bauherrschaften bei der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsraum unterstützt werden. Die CVP-GLP-Fraktion beurteilt im Grundsatz Regelungen über Vollzugshilfen als kritisch. Die Ausarbeitung einer Vollzugshilfe erfolgt allein durch die Verwaltung. Eine Vollzugshilfe kann jederzeit durch Mitarbeitende des Departements angepasst, vereinfacht oder verkompliziert werden. Darum kann eine Vollzugshilfe ein Gesetz oder eine Verordnung nicht ersetzen. Uns wurde aber versprochen, dass die Erarbeitung der Vollzugshilfe zum ökologischen Ausgleich in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Interessenvertretern erfolgt. Richtig bemerkt und erkannt wurde auch, dass das Meliorationsgesetz an die heutige Zeit angepasst werden muss. Die Empfehlungen der vorberatenden Kommission, nämlich den ökologischen Ausgleich nach NHG und LwG in einer einzigen Vollzugshilfe zu regeln, können wir unterstützen. Aber nur, wenn die Punkte 1-9, (welcher der Kommissionspräsident in seinem Referat bereits erwähnt hat), auch erfüllt werden. Dabei sollen der Anwendungsbereich, die Bemessungsgrössen und die Verantwortlichkeiten präzisiert werden. Ich verweise ebenfalls auf diese neuen Punkte und betone deren Wichtigkeit, verzichte aber auf eine Wiederholung. Richtig finden wir auch, dass neu der Qualität mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Wenn wir schon ökologische Ausgleichsflächen schaffen, sollen sie auch einen Nutzen generieren. Nur mit wertvollen Ausgleichsflächen kann der Verarmung der Landschaft und dem Artenverlust entgegengewirkt werden. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die SP-GRÜ-Fraktion versteht und teilt das Bedürfnis der Postulanten nach möglichst einfachen und klaren Vorgaben bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des ökologischen Ausgleichs. Unser Rat hat auch schon bei der Beratung des PBG versucht, diesem Anliegen gerecht zu werden. Aufgrund der Komplexität, der sich oftmals widersprechenden Interessen mit bescheidenem Erfolg. Die Postulanten streben mit ihrem Vorstoss, die Vereinheitlichung verschiedener naturrechtlicher Bestimmungen in einem kantonalen Erlass an. Damit sollen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Im Verlauf der Beratung hat sich in der Kommission die Erkenntnis durchgesetzt, dass die im Bericht der Regierung vorgeschlagene Vollzugshilfe eine flexible und vor allem auch schnell umsetzbare Lösung ist. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen, inklusive der definierten Leitplanken, gemäss Bericht der Kommission. Den Bedürfnissen der Landwirtschaft und der anderen Interessengruppen ist dabei selbstverständlich Rechnung zu tragen. Ebenso selbstverständlich ist aber auch, dass der ökologische Ausgleich gemäss Natur- und Heimatschutzgesetzgebung und des Landwirtschaftsgesetzes dabei in keiner Weise beeinträchtigt werden darf. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die SVP-Fraktion begrüsst die Diskussion für den ökologischen Ausgleich im Allgemeinen und im Zusammenhang mit Bodenverbesserungen. Sie sollte auch zu einer Klärung der heutigen Situation beitragen. Die Ausgangslage war das Projekt Schützenwies in Kriessern. Bei der Ausführung des Bauvorhabens wollte man das Aushubmaterial für Bodenverbesserungen beanspruchen. Bei der Baubewilligung wurden 15 Prozent ökologische Ausgleichsflächen gefordert. Bodenverbesserungen auf Halbmoor und Moorböden, die melioriert worden sind, werden als landwirtschaftliche Nutzflächen im Sinne der Lebensmittelproduktion bezeichnet. Die Bodenverbesserungen sind zur Erhaltung und Förderung der Ertragsfähigkeit und Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgesehen. Die Postulanten wollten eine gesetzliche Grundlage schaffen für den Umgang mit den Fruchtfolgeflächen, die Massnahmen zur Bodenverbesserung sowie für das Gesetz über die ökologischen Leistungen. Die Regierung erachtet es nicht als zielführend eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sondern will von bestehenden Gesetzen eine Vollzugshilfe erarbeiten. Wir wollen diese Vollzugshilfe mittragen mit den neun Punkten, die von der vorberatenden Kommission gutgeheissen wurde. Für die ökologischen Ausgleichsflächen werden die zwei Gesetze des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) herbeigezogen. Sie sind nicht identisch. Gemäss der Landwirtschaftsgesetzgebung werden die Biodiversitätsförderflächen nach der Direktzahlungsverordnung gefördert. Nach Natur- und Heimatschutzgesetz konzentriert man sich im Kanton St.Gallen vor allem bei Kiesgruben, Steinbrüche, Deponien usw. das eine Intensivierung der Nutzung vorsieht. Bei den Bodenverbesserungen gibt es keine Praxis bzw. die gesetzliche Grundlage. Im Meliorationsgesetz und Strukturverordnungen sprechen wir bei Bodenverbesserung von Erschliessungsstrassen, Wasserversorgungen, Alpverbesserungen usw. und nicht von Bodenverbesserungen um die Fruchtbarkeit zu verbessern. Die Begrifflichkeiten: Bodenverbesserungen, Kulturlandschutz, Intensivierung und ökologischer Ausgleich sind nicht klar geregelt und sie werden unterschiedlich interpretiert. Man stellte somit fest, dass das überalterte Meliorationsgesetz in den nächsten Jahren überarbeitet werden muss, was wir sehr unterstützen Wir unterstützen ebenfalls die neun Punkte für die Unterstützung der Regierung bei der Vollzugshilfe. Die neun Punkte beinhalten wesentliche praktikable Umsetzungshilfen, was in der Praxis sehr viel dazu beiträgt, das Verfahren der Bodenverbesserungen zu vereinfachen. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es ist nicht selbstverständlich, eine so komplexe Situation so einfach in ein paar Stunden zu behandeln und dann doch etwas herauszubringen, dass nach Ansicht der Regierung den richtigen Weg weist. Wir haben ein sehr grosses Problem, meine Vorredner haben es bereits erwähnt. Wir haben zwei Gesetze und diese Gesetze zusammenzubringen ist nicht ganz einfach. Wir könnten es schon machen und auf gesetzlicher Stufe ändern, aber dann müssten wir die Gesetze ändern und wie Sie wissen, bis man solche Gesetze im Kantonsrat geändert hat durch alle Instanzen, würde eine lange Zeit verstreichen es würde sicher drei bis vier Jahre dauern. Mit der Vollzugshilfe können wir das viel einfacher machen. Ich kann Ihnen hier wirklich versichern, dass wir das nicht im stillen Kämmerlein machen, sondern wir werden die Vollzugshilfe mit den Beteiligten ausarbeiten. Wir werden selbstverständlich auch die neun Punkte, die die vorberatende Kommission in dieser Vollzugshilfe beschlossen hat, mit einbeziehen uns so ausarbeiten. Ich kann Ihnen versichern, dass wir eine Vollzugshilfe eigentlich schon sehr gut angewendet haben mit dem Kantonalverband Stein, Kies und Beton. Dort funktionierte es hervorragend, und auch dort haben wir die Leute an den Tisch geholt und das ausgearbeitet, was auch sehr lobend erwähnt wurde. Es ist mir auch klar, dass wir schauen müssen, dass bei kleinen Projekten die Vollzugshilfe nicht zu viel Administration beinhaltet, damit es einfach gelöst werden kann. Ich möchte an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken für das Vertrauen, welches Sie unserem Departement und der Regierung entgegen gebracht haben, damit wir diese Vollzugshilfe nun ausarbeiten können. Ich bin überzeugt, sollte die Vollzugshilfe nicht dem entsprechen, was Sie wollen, können Sie das immer noch mit politischen Einwänden, Vorstössen ändern. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Departement an die Arbeit gehen, um das bereits 30-jährige Meliorationsgesetz zu revidieren. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass das Meliorationsgesetz überarbeitet wird, weil das nicht mehr ganz dem entspricht, was wir heute von der Melioration erwarten. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf den Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Wir danken der Regierung für den ausführlichen Postulatsbericht vom 5. Juli 2016. ln dem nun vorliegenden Bericht legt die Regierung dar, wie sie gedenkt den vom Bund, im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) geforderten ökologischen Ausgleich umzusetzen. Einige Kantone regeln diese Umsetzung in einem Gesetz. Andere wiederum vertrauen auf Vollzugshilfen, mehrwertgebundene Ersatzabgaben, Grünflächenziffern oder regeln den Vollzug auf Richtplanebene. Die Aktuelle Praxis in der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs nach Natur- und Heimatschutzgesetz konzentriert sich im Kanton St.Gallen vor allem auf raumwirksame Tätigkeiten wie Abbauvorhaben, Deponien, Golfplätze und Meliorationen. Die Regierung sieht diese aktuelle Umsetzungspraxis als zu wenig konkret und zu wenig transparent, und es bestehe dringend Handlungsbedarf. lm Gegensatz zu anderen Kantonen, will aber die St.Galler Regierung die Umsetzung mittels einer einzigen Vollzugshilfe realisieren. Die Erarbeitung derselben habe höchste Priorität. Der vorliegende Bericht soll Vorgaben im Sinne einer Richtlinie machen, die bei der Erarbeitung einer Vollzugshilfe zu berücksichtigen sind. Die Vorteile in der Umsetzung mittels einer Vollzugshilfe sieht die Regierung darin, dass sie kurzfristig umgesetzt und bei Bedarf auch schneller wieder angepasst werden kann. Sie kann modulartig aufgebaut und die einzelnen Teilbereiche können unterschiedlich detailliert bearbeitet werden. Allfällige Branchenlösungen können separat erarbeitet und später in die Vollzugshilfe integriert werden. Die Absicht, die vom Bund geforderte Umsetzung des ökologischen Ausgleichs nach Natur- und Heimatschutzgesetz in einer einzigen Vollzugshilfe zu regeln braucht aber auch das Vertrauen aller Beteiligten und die Unterstützung dieses Rates. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission, beantragt Eintreten. Die vorberatende Kommission hat den Bericht der Regierung 40.16.06 «Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs» am 12. Oktober 2016 beraten. Anwesend an der Beratung waren nebst der vollzähligen Kommission der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Regierungsrat Bruno Damann, der Leiter des Landwirtschaftsamtes, Roger Peterer, der Leiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei, Dominik Thiel und der Abteilungsleiter für Natur und Landschaft, Guido Ackermann. Das Protokoll wurde geführt von Sandra Stefanovic, unterstützt von Matthias Renn, beide vom Parlamentsdienst. Vor der Beratung hat die Kommission eine Begehung durchgeführt. Es wurden zwei Bodenverbesserungsprojekte im Marbacher lsenriet und in Kriessern besichtigt. Dazu haben Rolf Künzler, Leiter Pflanzen und Markt des Landwirtschaftlichen Zentrums Salez und Marcel Baumgartner, Ortsverwaltungsrat Kriessern, Ausführungen gemacht. Vom ökologischen Ausgleich konnte nur der Windschutz gesehen werden. lm Herbst sehen geschnittene extensive Wiesen gleich aus wie Naturwiesen, weshalb auf die Besichtigung dieser Flächen verzichtet wurde. Nach dem Einführungsreferat des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements, Regierungsrat Bruno Damann, wurde über den Bericht der Regierung in der allgemeinen Diskussion beraten. ln der Diskussion über den Bericht sowie die Antworten auf das Postulat wurde sehr heterogen diskutiert. Es wurde festgestellt, dass der ökologische Ausgleich ein wichtiges Thema ist, nicht nur in Bodenerhaltungsprojekten, welche mit einer Baubewilligung (bis 6'000 m3) sondern auch bei Bodenverbesserungen gemäss Meliorationsgesetz, bei Deponie- und Abbauprojekten sowie bei Golfplätzen. Seitens der Regierung wird im Bericht beliebt gemacht, dass eine Vollzugshilfe erarbeitet werden soll. Damit ist man flexibler und kann sich den Gegebenheiten besser anpassen als mit einem Gesetz. Eine solche Vollzugshilfe besteht schon seit längerer Zeit mit dem Kantonalverband Steine, Kies, Beton, St.Gallen. Die Begriffe wie Bodenverbesserungen usw. welche in den verschiedenen Gesetzen erwähnt werden, speziell im Meliorationsgesetz, lösten in der Kommission ebenfalls grosse Diskussionen aus. Da Begriffsänderungen nicht einfach so gemacht werden können, sondern eine Gesetzesänderung benötigen, fehlte den Kommissionsmitgliedern eine zündende ldee. Seitens einer überparteilichen Gruppierung wurde in der Kommission ein Papier eingereicht mit Aufträgen an die Regierung. Bei einem Postulat besteht jedoch nur die Möglichkeit auf Eintreten, nicht Eintreten, Eintreten mit Rückweisung an die Regierung oder die Möglichkeit einer Kommissionsmotion. Direkte Aufträge an die Regierung kann eine vorberatende Kommission nicht erteilen. Empfehlungen kann sie jedoch machen. Seitens verschiedener Kommissionsmitgliedern besteht die Befürchtung, dass eine Vollzugshilfe von den Ämtern im stillen Kämmerlein erstellt wird. Regierungsrat Bruno Damann bekräftigte nochmals, dass die Vollzugshilfe nicht im stillen Kämmerlein erstellt werde. Das Volkswirtschaftsdepartement wolle klar, dass die Anliegen der verschiedenen Beteiligten mit einfliessen. Nach einer kurzen Pause, in welcher sich die Fraktionen nochmals absprechen konnten, wurden die von der überparteilichen Gruppierung eingebrachten Aufträge an die Regierung zurückgezogen und als Empfehlungen von der Kommission diskutiert. Regierungsrat Bruno Damann hat die ausdiskutierten Empfehlungen wohlwollend aufgenommen und wird diese in die Ausarbeitung der Vollzugshilfen so einfliessen lassen, damit diese auch etwas bringen. Er hat zugesichert, dass die Vollzugshilfen mit den verschiedenen Anspruchsgruppen von Gemeinden, Grundeigentümer, Landwirtschaft, Umweltschutzorganisationen, Kieslobby usw. ausgearbeitet werden. Die vorberatende Kommission empfiehlt, den ökologischen Ausgleich nach Natur- und Heimatschutzgesetz und Landwirtschaftsgesetz in einer einzigen Vollzugshilfe zu regeln. Es sollen der Anwendungsbereich, die Bemessungsgrössen und die Verantwortlichkeiten präzisiert werden unter Berücksichtigung der folgenden Angaben:
Die Vollzugshilfe berücksichtigt ausserdem, dass bei Abbau- und Auffüll- sowie Deponievorhaben entsprechende Branchenlösungen zur Erfüllung des ökologischen Ausgleichs getroffen werden können. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |
28.11.2016 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |