Geschäft: Hohe Reserven aus Nothilfe-Geldern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.13.51
TitelHohe Reserven aus Nothilfe-Geldern
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung26.11.2013
Abschluss24.2.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Januar 2014
VorstossWortlaut vom 26. November 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person22.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2014Antrag Tinner-Wartau auf Diskussion48Zustimmung46Ablehnung26
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2014Wortmeldung

Ich finde es wichtig, ein paar Ausführungen zum machen und darzulegen, dass die Gemeinden sehr wohl im Bereich des Asyl- und Flüchtlingswesens bedeutend menschenfreundlicher sind, als dass sie vielleicht zwischendurch dargestellt werden.

Ich möchte daran erinnern, die Diskussionen gründen in einem Monitoringbericht des Bundesamtes für Migration. Ich möchte aber auch richtigstellen, die überall gleich hohe Notfallpauschale wird an Personen ausbezahlt, auf deren Asylgesuche nicht eingetreten oder deren Anträge abgelehnt wurden. Im Kanton St.Gallen erhalten die Gemeinden die Nothilfepauschalen direkt ausbezahlt, da sie auch für die Ausrichtung an die berechtigten Personen zuständig sind. Die VSGP berichtigt, dass die Reserven aus den Nothilfegeldern per Ende 2012 im Kanton St.Gallen nicht 10,2 Mio. Franken betrugen, wie im Bericht des Bundesamtes für Migration dargelegt wird, sondern praktisch aufgebraucht waren. Warum? Es wurden die effektiven Kosten vernachlässigt. Die Differenz resultiert daher, dass das Monitoring des Bundesamtes lediglich pauschalisierte Beiträge, nicht jedoch die effektiven Kosten bei der Ausrichtung von Nothilfeleistungen berücksichtigt. So wurden beispielsweise Leistungen, die über den täglichen Nothilfebedarf hinausgehen, gar nicht erhoben. Besondere Betreuungs- und Pflegekosten, ein Teil der Betriebskosten in Gruppenunterkünften, Gesundheitskosten in Strafanstalten oder in ausserkantonalen Einrichtungen wurden vernachlässigt. Kosten wie Beschulung von Kindern sowie Sicherheits- und Verwaltungskosten der Gemeinden wurden ebenfalls nicht in den pauschalisierten Berechnungen des Bundes berücksichtigt. Ausserdem haben die Gemeinden die auflaufenden Kosten zur tragen, bis die Asylsuchenden unser Land definitiv verlassen haben. Die Pauschale des Bundes wird jedoch nur einmal beim negativen Asylentscheid geleistet. Im Bericht Monitoring Sozialhilfestopp wurden zudem nur diejenigen Nothilfebezüger berücksichtigt, die nach dem 1. Januar 2008 einen negativen Asylbescheid erhalten haben. Tatsächlich waren die st.gallischen Gemeinden aber verpflichtet, auch jene Personen mit Nothilfeleistungen zu unterstützen, die zwischen dem 1. Januar 2004, vor zehn Jahren, und dem 31. Dezember 2007 einen Nichteintretensentscheid erhielten und seither nothilfeberechtigt waren. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die VSGP mehrere Kontrollstellen über sich ergehen lässt, um auch sicherzustellen, dass die Gelder richtig und korrekt angewendet werden. Einerseits erstellen wir Unterlagen zu Handen des Monitoringberichtes des Bundes, dann kommt die Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen, die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen und die gemeindeeigene Vereinskontrollstelle der VSGP. Vier Organisationen kontrollieren, ob dieses Geld wirklich auch korrekt verwendet und verteilt wird. Ich weiss nicht, ob Sie in Ihrem Bereich auch so viele Kontrollen über sich ergehen lassen müssen, aber wir machen das. Nun laden wir auch noch die fünfte Kontrolle ein, die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen bzw. die Finanzkommission, welche ebenfalls, Straub-Rüthi, herzlich eingeladen ist, auch mit der Subkommission des Sicherheits- und Justizdepartementes, die Rechnung der VSGP anzusehen. So können Sie sich ebenfalls überzeugen lassen, dass von diesen 10,2 Mio. Franken nichts mehr übrig ist. Es war mir wichtig, dies hier einmal klarzulegen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Ich stelle fest, dass es starke Differenzen gibt zwischen der Betrachtungsweise und den Auskünften der Regierung, die sich auf die Rückmeldungen und das Monitoring bezieht, welche vom Bund her kommen, sowie auf das, was jetzt der Präsident der VSGP gesagt hat. Diese Differenzen gehen in die Millionen, Tinner-Wartau, sagt es bleibt praktisch nichts übrig und im Bericht sehen wir auf S. 4 die Ausführungen, dass die ausgewiesene Reserve rund 6,3 Mio. Franken betragen müsste. Die Differenz bezieht sich auf die fehlende Spartenrechnung, welche eingeführt werden sollte.

Ich stelle fest, dass es richtig und wichtig ist, dass die Finanzkommission des Kantonsrates sowie die Subkommission hier schaut, wie die Abrechnungen funktionieren. Es geht nicht an, dass pauschale Beiträge, welche vom Bund via Kanton zur KOMI?? / VSGP gehen, einfach so unkontrolliert irgendwo parkiert werden, man anders damit rechnet oder die Beiträge in Spartenrechnungen anders aufgeteilt werden müssen. Ich bin sehr froh, wenn die Finanzkommission dies auch im nächstmöglichen Bericht klarstellt und schaut, dass sich die VSGP und die KOMI?? hier an die Usanzen hält, welche man an Geldbezüger oder an Bezüger von öffentlichen Geldern fordert. Ich danke der Finanzkommission für ihre Tätigkeit.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Auslöser dieser Interpellation war eine im September veröffentlichte Statistik des Bundes, welche zeigte, dass im Kanton St.Gallen alleine aus den Pauschalen für die Nothilfe innert fünf Jahren Reserven von 10 Mio. Franken geäufnet worden sind. Die Interpellantinnen sind insofern zufrieden mit der Antwort, als die Regierung in ihrer Antwort sehr breit informiert. Ich gehe davon aus, dass nicht nur Surber-St.Gallen und ich sie lesen. Ich bin auch insofern zufrieden, als ich ein weites Feld für weitere detaillierte Nachfragen eröffnet. Uns fehlt jedoch ein entscheidender Punkt: Wie geht man mit besonders schutzwürdigen Personen um, wie mit Kindern oder mit Jugendlichen? Genau diese Gruppe sollte bei solchen massiven Reserven berücksichtigt werden und vermehrt vom Goodwill dieses Kantons, der Gemeinden, die auf einem so dicken Geldberg sitzen, profitieren können. Der Kanton will den Gemeinden auf keinen Fall dazwischenreden, das ist die Atmosphäre und die Aura, die diese fünfseitige Antwort der Regierung ausstrahlt. Die Gemeinden mögen damit zufrieden sein, vielleicht auch nicht, vielleicht fühlen sie sich genötigt, etwas genauer hinzuschauen oder ein bisschen menschenfreundlich mit einer gewissen Gruppe von Notleidenden hier im Kanton umzugehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014
24.2.2014Wortmeldung

beantragt Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. Februar 2014