Geschäft: Verfügt der Kanton St. Gallen über genügend Mitarbeitende bei Polizei und Justiz für Strafverfahren im Zusammenhang mit bewilligten Demonstrationen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.01
TitelVerfügt der Kanton St. Gallen über genügend Mitarbeitende bei Polizei und Justiz für Strafverfahren im Zusammenhang mit bewilligten Demonstrationen?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.2.2012
Abschluss23.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. März 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Mit grosser Freude und Befriedigung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Regierung das Urteil der Anklagekammer vom 24. Januar 2012 als nicht präjudizierend betrachtet und sie die Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit im Kanton St.Gallen weiterhin vollumfänglich und ohne polizeiliche Gegenmassnahmen gewährleisten will. Ebenso freut es mich, dass die mit diesem Entscheid verbundenen Kosten, welche am Schluss der Staat zu tragen hat, singulär bleiben werden und man nicht mit Kostenexplosionen in diese Richtung zu rechnen hat. Die Regierung hat einmal mehr ihre juristische Kreativität beim Umgang mit Präjudizien unter Beweis gestellt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012