Geschäft: Verfügt der Kanton St. Gallen über genügend Mitarbeitende bei Polizei und Justiz für Strafverfahren im Zusammenhang mit bewilligten Demonstrationen?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.12.01 |
Titel | Verfügt der Kanton St. Gallen über genügend Mitarbeitende bei Polizei und Justiz für Strafverfahren im Zusammenhang mit bewilligten Demonstrationen? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 20.2.2012 |
Abschluss | 23.4.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Ritter-Sonderegger-Altstätten | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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23.4.2012 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Mit grosser Freude und Befriedigung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Regierung das Urteil der Anklagekammer vom 24. Januar 2012 als nicht präjudizierend betrachtet und sie die Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit im Kanton St.Gallen weiterhin vollumfänglich und ohne polizeiliche Gegenmassnahmen gewährleisten will. Ebenso freut es mich, dass die mit diesem Entscheid verbundenen Kosten, welche am Schluss der Staat zu tragen hat, singulär bleiben werden und man nicht mit Kostenexplosionen in diese Richtung zu rechnen hat. Die Regierung hat einmal mehr ihre juristische Kreativität beim Umgang mit Präjudizien unter Beweis gestellt. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |