Geschäft: Welche Strategie bezüglich des Rotwildes im nördlichen Kantonsteil?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.09
TitelWelche Strategie bezüglich des Rotwildes im nördlichen Kantonsteil?
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung15.2.2011
Abschluss27.4.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. April 2011
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Eine Vorbemerkung: Diese Interpellation ist kein Schuss gegen die Jäger oder die Hirsche. Die Jäger haben sich bei uns gemeldet. In ihrer detaillierten Antwort erachtet die Regierung zwar eine spezielle Strategie das Rotwild im nördlichen Kantonsteil betreffend als unnötig, skizziert aber dennoch eine Entwicklungsrichtung und einen Handlungsrahmen. Zusammengefasst können diese Entwicklungsrichtung und der Handlungsrahmen folgendermassen als Strategie bezeichnet werden: Der Rothirsch ist im nördlichen Kantonsteil ausgerottet – die Ausnahme bilden einige periodisch umherstreifende Einzeltiere –, und eine flächendeckende Besiedlung wird nicht erwartet. Gemäss Antwort der Regierung müsste jedoch eine natürliche Besiedelung toleriert werden, da der Rothirsch zur einheimischen Fauna gehört. Für die Interpellanten ist es wichtig, dass die Regierung aber dabei betont, dass es keine untragbaren Schäden in Bezug auf die natürliche Verjüngung des Waldbestandes geben dürfe. Diese würden die Waldbesitzer ökonomisch belasten. Die Interpellanten begrüssen die Einsetzung einer speziellen Arbeitsgruppe zur Wild- und Waldproblematik. Dabei ist von Bedeutung, dass die unterschiedlichen Situationen in den verschiedenen Regionen auch unterschiedlich analysiert, gewichtet und berücksichtigt werden. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation 51.11.08 «Wildschweinschäden nehmen rasch zu» ausgeführt hat, ist sie bereit, die Schadenberechnung zu überprüfen. Eine solche Überprüfung der Bagatellschadengrenze von Fr. 400.- ist auch bei der Beurteilung von Rot- und Rehwildschäden angezeigt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011