Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden und legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied des Kaufmännischen Verbandes Ost (abgekürzt KV Ost), einer Arbeitnehmervereinigung, offen.
Meiner Meinung nach ist gemäss Berufsbildungsgesetz eine Wettbewerbsverzerrung im Weiterbildungsbereich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass staatliche und private Anbieter mit gleich langen Spiessen auftreten können. Dem KV Ost, der auch ein Bildungsangebot auf der Fachprüfungsstufe hat, ist aufgefallen, dass das kaufmännische Berufsbildungszentrum mit seinem dazugehörigen Weiterbildungszentrum, der Akademie, letztes Jahr mit einer aufwendigen Imagewerbung in den Medien, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Plakaten gegenwärtig war. Den KV Ost interessiert, woher eine staatliche Schule solche Mittel zur Verfügung hat. In der Antwort der Regierung wird nun erklärt, welche Bereiche, z.B. den Fachprüfungsbereich, der Staat unterstützt und welche, z.B. die Weiterbildung, nicht. Es wird mir zugesichert, dass es eine Finanzkontrolle gibt. Die Antwort gibt aber keine Erklärung zur Herkunft der Mittel für die Akademie, und ich vermute, dass sie frei darüber verfügen kann. Im Weiteren habe ich erfahren, dass die Subkommission Bildung der Finanzkommission, der diese überdimensionierte Werbung ebenfalls auffiel, sich beim Bildungsdepartement erkundigt und ebenfalls keine befriedigende Antwort erhalten hat. Technisch bin ich von der Antwort der Regierung einigermassen befriedigt, inhaltlich aber weiterhin ratlos und werde deshalb das Thema weiterverfolgen. Das bin ich dem Vorstand des KV Ost schuldig.