Geschäft: Gelten Schweizer Gesetze für die Melander Fischfarm Oberriet nicht? (Titel der Antwort: Konkursverfahren Melander Fischfarm Oberriet)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.53
TitelGelten Schweizer Gesetze für die Melander Fischfarm Oberriet nicht? (Titel der Antwort: Konkursverfahren Melander Fischfarm Oberriet)
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.9.2010
Abschluss1.12.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2010
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2010Wortmeldung

Seit Oberriet zu seiner eigenen Überraschung ein Fischerdorf geworden ist, wurde schon sehr viel über die Melander-Fischfarm von Hans Raab geschrieben und diskutiert. Diese Publizität ist nicht zuletzt auf die Informationspolitik von Hans Raab zurückzuführen, der die Regierung mit allerlei «Vertitulaturen» versehen, ihr grob rechtswidriges Verhalten vorgeworfen und Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat usw. Das öffentliche Interesse ist nicht auf Neugierde, sondern vor allem auf die Eigenoffensive von Hans Raab zurückzuführen. Das unterscheidet diesen Fall schon einmal von einem normalen Konkursfall. Dazu kommt als zweiter Gesichtspunkt die Tötungsmethode für die Fische. Auch Fische sind Lebewesen und haben Anspruch darauf, selbst wenn sie gegessen werden sollen, auf anständige Art und Weise getötet zu werden. Die Regierung und die Behörden haben dazu Massnahmen ergriffen, die nicht über das hinausgehen, was z.B. einem Hundehalter, der seinen Hund nicht korrekt hält, widerfährt. Doch auch damit war Hans Raab nicht einverstanden. Ich meine, das alles rechtfertige eine Informationspolitik, die weiter geht als bei einem normalen Konkursfall. Die Öffentlichkeit ist erstaunt, wenn zum einen die Regierung und die Behörden aufs gröblichste verunglimpft und angegriffen werden und wenn zum andern einer, der seine Rechnungen nicht bezahlt, mit allen prozessiert, die Geld von ihm möchten, und sich dann hinter dem Konkursgeheimnis zu verstecken versucht und plötzlich merkwürdige Dinge passieren, welche von der Bevölkerung nicht nachvollzogen werden können. Die Vorsteherin des Departements des Innern hat von Augenmass gesprochen. Ich meine, hier wäre Augenmass auch angemessen. Ich bin dagegen, dass jemand, der zahlungsunfähig ist, durch alle Blätter und Gazetten gezogen wird. Wenn jedoch solche Dinge passieren und ein Schuldner von sich aus informativ offensiv wird, dann hat die Öffentlichkeit Anspruch darauf zu wissen, was vorgeht.

Ich persönlich erwarte von der Regierung des Kantons St.Gallen, dass beim Konkursverfahren darauf geachtet wird, dass die Gleichbehandlung gewährleistet wird und insbesondere die Schulden bezahlt werden und dass auch im Bereich des Tierschutzes das geltende Recht durchgesetzt wird. Nutztiere sollen zwar dem Menschen nützen und auch gegessen werden, aber auch sie haben Anspruch darauf, nicht gequält zu werden. Ich denke, bei lebendigem Leib im Eis gehäutet zu werden, ist nicht unbedingt ein angenehmes Ende, auch für einen Fisch nicht.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010