Geschäft: Gesetz über die Pflegefinanzierung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.10.07
TitelGesetz über die Pflegefinanzierung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung22.4.2010
Abschluss13.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 2. März 2011
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. September 2010
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. August 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 29. Juni 2010
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Art. 15 vom 29. November 2010
AntragAntrag der Regierung vom 31. August 2010
AntragAntrag der SP-Fraktion zu Art. 15 vom 20. September 2010
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2011
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 23. August 2010
AntragAntrag Noger-St.Gallen zu Art. 20bis vom 20. September 2010
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zu Art. 15 vom 20. September 2010
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Art. 15 vom 20. September 2010
BotschaftAbstimmungsbroschüre zur Abstimmung vom 13. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zu Art. 20bis vom 20. September 2010
AntragAntrag Zünd-Oberriet/Imper-Mels/Hartmann-Flawil/Müller-St.Gallen zu Art. 9 vom 29. November 2010
AntragAntrag der CVP-Fraktion zu Art. 15 vom 20. September 2010
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2010Schlussabstimmung84Zustimmung15Ablehnung21
29.11.2010Rückkommensantrag Tinner-Wartau zu Art. 1523Zustimmung91Ablehnung6
29.11.2010Art. 9 Abs. 165Antrag Zünd-Oberriet/Imper-Mels/Hartmann-Flawil/Müller-St.Gallen44Antrag der vorberatenden Kommission11
29.11.2010Art. 9 Abs. 173Antrag Zünd-Oberriet/Imper-Mels/Hartmann-Flawil/Müller-St.Gallen37Antrag Tinner-Warau10
29.11.2010Rückkommensantrag Zünd-Oberriet/Imper-Mels/Hartmann-Flawil/Müller-St.Galle zu Art. 965Zustimmung47Ablehnung8
20.9.2010Antrag der SP-Fraktion zu Art. 20bis (Art. 33 Sozialhilfegesetz)28Zustimmung73Ablehnung19
20.9.2010Antrag der SP-Fraktion zu Art. 20bis (Art. 32 Sozialhilfegesetz)29Zustimmung73Ablehnung18
20.9.2010Antrag Noger-St.Gallen zu Art. 20bis (Art. 28 Sozialhilfegesetz)97Zustimmung0Ablehnung23
20.9.2010Art. 1530Antrag der Regierung79Antrag der GRÜ-, CVP- und SP-Fraktion11
20.9.2010Art. 958Antrag der vorberatenden Kommission50Antrag der Regierung12
20.9.2010Eintreten111Zustimmung0Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion ist für eine Kostenbeteiligung von 20 Prozent. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass auch die Pro Senectute diese 20 Prozent befürwortet und gehe davon aus, dass die meisten Ratsmitglieder auch ein Schreiben erhalten haben. Auch die Pro Senectute, die sich ja besonders im Dienst der älteren Menschen versteht, schlägt ebenfalls eine Kostenbeteiligung von 20 Prozent vor. Ihre Argumentation scheint mir wichtig, denn die Pro Senectute sagt, dass die Generationensolidarität zwischen Alt und Jung nicht überstrapaziert werden darf. Bei einer Kostenbeteiligung von nur mehr 10 Prozent heisst das, dass mehr Steuergelder eingesetzt werden müssen, bei 20 Prozent sind das notabene weniger Steuergelder. Mehr Steuergelder bedeutet eine grössere Umverteilung und diese wiederum grundsätzlich höhere Steuern. Je nachdem, wie die Sache gewendet wird, eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent ist aber sicherlich nicht dazu geeignet, die Eigenverantwortung zu erhöhen. Eine Erhöhung der Eigenverantwortung ist dann gegeben, wenn die Kostenbeteiligung 20 Prozent beträgt. Die Regierung hat die Regelung in Art. 15 Abs. 1 als Kompromiss betrachtet, den 20 Prozent aber zugestimmt. Und es geht auch nicht darum, als ob es ein Ja oder Nein zur Spitex gibt. Auch für die FDP-Fraktion ist das Spitex-Angebot sehr wichtig. Es geht vielmehr darum, wie hoch die Kostenbeteiligung derjenigen sein soll, welche die Pflegedienstleistungen notwendig haben. Zu beachten gilt auch, dass die Personen, die sich allenfalls die Kostenbeteiligung von 20 Prozent, diese max. 480 Franken im Monat, nicht leisten können, sie an die Ergänzungsleistungen anrechnen können, insbesondere diejenigen, die im AHV-Alter sind oder allenfalls IV-Gelder beziehen. Das heisst also, dass sehr viele Leute sich über die Ergänzungsleistungen wieder entschädigen lassen können. Es ist nicht so, dass die Ärmsten hier quasi benachteiligt werden. Ich habe das Eintretensvotum der SP-Fraktion so verstanden, dass diese Vorlage eigentlich ganz schlecht sei, weil sie vor allem die Privaten entlastet. Deshalb sehe ich jetzt nicht ein, weshalb nun, wo diesen Privaten gewisse Kosten aufgebürdet werden, nicht zugestimmt wird. Diese Argumentation ist in sich nicht logisch. Ich verstehe nicht, weshalb gegen diese 20 Prozent gestimmt wird. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass diese 20 Prozent durchaus sozialverträglich sind, und ich weise auch nochmals auf die Argumentation der Pro Senectute hin.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dass der Kanton St.Gallen dieses neue Gesetz schaffen muss, beruht auf einer eidgenössischen Vorgabe. Er ist verpflichtet, die Finanzierung der Restkosten der Pflege neu zu regeln. Das Kernstück dieser Vorlage sind die Kosten aus der stationären Pflege, sprich diejenigen der Pflegeheime. Konkret geht es dabei darum, wie diese Kosten zwischen Kanton und Gemeinden verteilt werden sollen. Die Regierung vertritt die Meinung, dass die stationäre Pflege - gleich wie die ambulante Pflege auch - zu den Grundaufgaben der Gemeinde gehört und deshalb diese Kosten grundsätzlich von den Gemeinden übernommen werden sollten. Gleichzeitig ist die Regierung der Meinung, dass sie in diesem Gesetz den Gemeinden ein grosszügiges Angebot unterbreitet, indem zwei Drittel der Kosten vom Kanton übernommen werden und ein Drittel von den Gemeinden. Über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist schon viel diskutiert worden und wird in Zukunft noch viel diskutiert werden.

Diese neue Gesetzgebung über die Pflegefinanzierung bringt mit sich, dass der Kanton in Zukunft seinen Einfluss auf die Führung und Abrechnung der einzelnen Pflegeheime noch verstärken wird. Die SVP-Fraktion ist nicht grundsätzlich gegen diese neue Regelung, zieht aber folgende Konsequenz daraus: «Wer befiehlt, der zahlt!» Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt vor diesem Hintergrund den Vorschlag der vorberatenden Kommission, nämlich dass der Kanton vier Fünftel und die Gemeinde einen Fünftel der Restkosten aus der stationären Pflege übernehmen soll. Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass damit die Finanzen des Kantons strapaziert werden. Eine Mehrheit erachtet aber den Ausgleich über den Kanton als gerechter als über die einzelnen Gemeinden. Wir Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons müssen die Kosten sowieso irgendwie bezahlen, sei dies über die Steuern in der einzelnen Gemeinde oder über diejenigen des Kantons. Die SVP-Fraktion ist sich bewusst und weist darauf hin, dass der Kantonsrat zwei Hüte trägt: den einen als Vertreter des Kantons und den andern als Vertreter einer Region oder Gemeinde. Diese Tatsache hat in der SVP-Fraktion zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen und am Schluss zu keiner Einstimmigkeit geführt.

Eine weitere zentrale Frage in dieser Vorlage ist, welchen Anteil die Patientin und der Patient bei der ambulanten Pflege, d.h. der Pflege zu Hause, selber übernehmen soll. Die eidgenössische Gesetzgebung lässt in dieser Frage einen Spielraum von 0 bis 20 Prozent. Die vorberatende Kommission und die Regierung schlagen 20 Prozent Kostenbeteiligung vor. Die SVP-Fraktion hat an ihrer Sitzung mehrheitlich beschlossen, den Satz auf 10 Prozent zu reduzieren. Es liegt ein Antrag dazu vor. Eine Beteiligung der Patienten an den ambulanten Pflegekosten ist aus Sicht der SVP-Fraktion richtig und ist eine Kompromisslösung. Es soll damit verhindert werden, dass Spitex-Leistungen übermässig in Anspruch genommen werden. In der Frage der stationären und ambulanten Akut- und Übergangspflege unterstützt die SVP-Fraktion den Vorschlag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich stelle fest, dass bei vielen Ratsmitgliedern das Herz bei Art. 9 Abs. 1 für die Gemeinden schlägt und die Interessen und der Finanzhaushalt des Kantons hintengestellt werden. Der Kantonsrat hat in den vergangenen Jahren verschiedenen Steuergesetzrevisionen zugestimmt. Jedes Mal wurde dabei der Kompensation für die Gemeinden in der Gesamtbetrachtung starke Beachtung geschenkt. Die Gemeinden sind nicht zu kurz gekommen. Ich möchte daran erinnern, dass beim VI. Nachtrag zum Steuergesetz die Kompensationsmasse für die Gemeinde durch Kommission und Kantonsrat gegenüber der Vorlage der Regierung zusätzlich um 15 Mio. Franken erhöht wurde. Beim Betrachten und Diskutieren des vorliegenden Geschäfts, ob nun die Gemeinden 20 Prozent oder einen Drittel tragen sollen, muss auch ein Blick über die Kantonsgrenzen hinaus geworfen werden. Im Kanton Luzern tragen die Gemeinden 100 Prozent, im Kanton Zürich weniger als 50 Prozent, im Kanton Appenzell Ausserrhoden sämtliche Restkosten, im Kanton Graubünden 85 Prozent, im Kanton Thurgau 50 Prozent, und im Kanton St.Gallen sollen sie noch 20 Prozent übernehmen. Bei diesen 20 Prozent oder diesem einen Drittel geht es um 6 Mio. Franken. Es geht um 6 Mio. Franken in einem Bereich mit einer sehr dynamischen Entwicklung, es geht um 6 Mio. Franken, die dem Kanton entzogen werden und bei der kommenden Budgetierung fehlen werden. Sollte der Antrag der vorberatenden Kommission eine Mehrheit finden, dann bin ich sehr gespannt auf die Vorschläge aus dem Rat anlässlich der Budgetdebatte im November. Ich bin gespannt, wo die 6 Mio. Franken dann eingespart werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion geht davon aus, dass die grundsätzliche Stossrichtung der sorgfältig ausgearbeiteten Vorlage gut ist. Ob alle Auswirkungen und Folgen gründlich genug bedacht werden konnten, wird sich erst im Vollzug zeigen. Auf drei Punkte möchte ich besonders hinweisen:

  1. Der Kostenteiler zwei Drittel Kanton und ein Drittel Gemeinde für die Restfinanzierung, wie von der Regierung vorgeschlagen, ist fair und ausgewogen. Für eine Mehrheit der GRÜ-Fraktion gibt es keine Gründe, weshalb die Gemeinden in diesem Bereich weniger bezahlen sollen.

  2. Die versicherte Person soll im ambulanten Bereich weniger Kosten tragen als im stationären Bereich. Ambulant vor stationär, da ist man sich weitgehend einig. Die GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass die Kostenbeteiligung im ambulanten Bereich 10 Prozent betragen darf. Sie hat für dieses Anliegen einen Antrag gestellt.

  3. Die Heime sollten vom Kanton beaufsichtigt werden. Es kann doch nicht sein, dass eine Gemeinde ein Alters- und Pflegeheim betreibt und gleichzeitig auch die Aufsicht darüber hat. Die GRÜ-Fraktion versteht nicht, dass dieser Punkt aus der Botschaft gestrichen wurde. Ein gut geführtes Alters- und Pflegeheim muss sich nicht vor einer qualifizierten Aufsicht fürchten. Die GRÜ-Fraktion wird einen entsprechenden Antrag unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

In der Vorlage zum neuen Sozialhilfegesetz, das im Jahre 1998 das alte Fürsorgegesetz ablöste, war die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im sozialen Bereich ein zentrales Thema. Ich war damals die Präsidentin der vorberatenden Kommission. Ein wichtiger Grundsatz bei der damaligen Debatte in der Kommission und in diesem Rat war, dass diejenige Ebene, die für die Aufgabe verantwortlich ist, diese auch finanziert. Diesem Grundsatz wurde damals bei der Zuständigkeit der stationären Altersbetreuung nachgelebt. Neu sind die Gemeinden für die stationäre Alterspflege zuständig. Sie planen den Bedarf, stellen bedarfsgerechte Pflegeplätze zur Verfügung und beaufsichtigen die Heime. Dadurch sind sie für diese Aufgabe verantwortlich und finanzieren sie. Die Aufgabenteilung erfolgte damals kostenneutral, die Gemeinden übernahmen die Aufwendungen für die Alterspflege bzw. den Bau der Pflegeheime und der Kanton übernahm die Beiträge an die IV von den Gemeinden. Mit dieser Aufgabenteilung wurde die Gemeindeautonomie klar gestärkt. Die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in diesem Rat pochten immer wieder auf diese Autonomie, sei es bei der Spitex oder bei anderen Gemeindeaufgaben. Der wichtige Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt» soll nun auch für die Vorlage der Pflegefinanzierung gelten. Dass sich der Kanton trotzdem an der Mehrbelastung mit zwei Dritteln beteiligt, erscheint mir jedoch sachgerecht, da er bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen durch den Bund entlastet wird. Der Vorschlag der Regierung - die Beteiligung von einem Drittel durch die Gemeinde und zwei Dritteln durch den Kanton - ist gerechtfertigt; der Vorschlag der vorberatenden Kommission, die Gemeinde nur mit einem Fünftel zu belasten, schiesst jedoch über das Ziel hinaus. Wir alle wissen, dass uns in Sachen Kantonsfinanzen heisse Budgetdebatten und im Februar 2011 die Beratung des AFP bevorstehen. Die angekündigte Verzichtsplanung steht also vor der Tür. Es wird somit das dritte Massnahmenpaket sein, das ich in diesem Rat mittragen und miterleben kann.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich stelle fest, dass es sich bei meinem Vorredner wahrscheinlich eher um ein Votum eines zukünftigen Regierungsrats als um das eines Gemeindevertreters gehandelt hat. Ich versuche nun, ein paar Überlegungen aus Sicht der St.Galler Gemeinden einzubringen. Die Aufgabenteilung beim Sozialhilfegesetz wurde schon mehrfach erwähnt. Ich möchte lediglich daran erinnern, dass wir bei der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) betreffend Gemeinden und Kanton immer wieder betont haben, dass die stationäre Betreuung Aufgabe des Kantons und die ambulante Spitex jene der Gemeinden sei und dass die Gemeinden auch die Aufgaben finanzieren. Deshalb kann man sehr wohl geteilter Meinung sein, ob es nun eine Kostenbeteiligung von 10 oder 20 Prozent bei den Spitex-Bezügern sein soll. Der Kantonsratspräsident hat im Blatt der Schweizer Gemeinden in einem Interview Folgendes ausgeführt: Ich zitiere: «Damit brauchen die Gemeinden eine starke Stimme in der Bevölkerung und im Namen der Gesetzgebung im Kantonsrat. Diese Stimme hat Gemeindeinteressen in der Gesetzgebung immer wieder deutlich zu machen, das ist die erste und wichtigste Aufgabe der VSGP und ihrer Vertreter im Kantonsrat.» Damit möchte ich auch zum Ausdruck bringen, dass sich die Gemeinden in der Diskussion immer wieder daran gestört haben, dass sie bei der stationären Pflege überhaupt an den Kosten beteiligt werden sollen. Ich finde den Antrag der vorberatenden Kommission, dem Kanton 80 Prozent und den Gemeinden 20 Prozent zuzuteilen, als politisch machbar. Er ist eine Lösung, die wahrscheinlich von verschiedenen Kreisen mitgetragen wird. Diese Sicht soll aber nicht verhehlen, dass man bei der Aufgabenteilung durchaus auch zu einem anderen Schluss kommen kann. Ehrlich gesagt ist die Pflegefinanzierung eine Umverteilungsgeschichte - Gysi-Wil hat in ihrem Eintretensvotum darauf hingewiesen -, ein Umstand, welchen es in der Diskussion ebenfalls zu beachten gilt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Art. 20bis (neu im Entwurf) [Änderung geltenden Rechts b) Sozialhilfegesetz]. legt seine Interessen als Vertreter der Ortsbürgergemeinde St.Gallen offen und beantragt einen neuen Art. 20bis mit folgender Änderung des Sozialhilfegesetzes: Art. 28 Bst. b: «mit Leistungsvereinbarung an die Ortsgemeinde oder an private Institutionen übertragen;» und Bst. c: Streichen.

Ich vertrete hier ein Anliegen des Verbandes St.Galler Ortsgemeinden. Folgende Aussage diene zum besseren Verständnis: «Die Gemeinde XY ist der Auffassung, dass Sie persönlich die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an stationären Einrichtungen übernehmen sollen, weil es Ihnen persönlich aus Ihren Mitteln möglich ist, dies zu tun.» Das tönt etwas eigenartig, aber so lautet die Formulierung im Sozialhilfegesetz bezüglich der Ortsgemeinden. Ich zitiere: «Die politische Gemeinde kann die Aufgabe von der Ortsgemeinde erfüllen lassen, soweit es dieser aus ihren Mitteln möglich ist.» Der Verband St.Galler Ortsgemeinden sieht hier eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den privaten Anbietern und hat schon im Rahmen der Vernehmlassung die vorliegende Anpassung im Sozialhilfegesetz beantragt. Es spricht nichts gegen ein Mitwirken der Ortsgemeinden, z.B. bei der Bereitstellung des Pflegeangebots, aber diese Mitwirkung sollte mit einer Leistungsvereinbarung zwischen politischer Gemeinde und Ortsgemeinde geregelt werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Art. 15 [Finanzierung a) durch die versicherte Person]. beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 15 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die versicherte Person leistet an die Pflegekosten einen Beitrag von 10 Prozent des der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellten Betrags. Der Beitrag übersteigt je Tag 10 Prozent des höchsten nach Massgabe des Bundesrechts je Stunde festgelegten Pflegebeitrags nicht.»

Die GRÜ-Fraktion stellt den Antrag, die Pflegekostenbeteiligung im ambulanten Bereich auf 10 Prozent festzulegen, wie es alle umliegenden Kantone auch tun. «Ambulant vor stationär» wurde bereits erwähnt, denn eine zu hohe Belastung für die Spitex-Klientinnen und -Klienten führt zu einer unerwünschten Verlagerung in die stationäre Betreuung oder zum Hausarzt. Die Pflegekostenbeteiligung von 10 Prozent ist eine akzeptable Kompromisslösung.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Dem Antrag Noger-St.Gallen ist zuzustimmen.

Es wurde bereits erwähnt und es steht auch so im Sozialhilfegesetz, dass die Gemeinden für ein ausreichendes stationäres Angebot sorgen. Die Gemeinden müssen eine Bedarfsplanung erstellen, sie steuern also das gesamte Angebot. Durch die neue Pflegefinanzierung wird es nun virulent, dass eine Steuerung geschaffen wird, die alle Beteiligten gleichermassen erfasst. Und da besteht tatsächlich aus historischen Gründen bei den Ortsgemeinden eine etwas verunglückte Gesetzgebung. Denn es ist gilt eben auch, dass, wenn eine Ortsgemeinde dieses oder jenes Alters- und Pflegeheim nicht mehr betreiben würde, aufgrund der subsidiären Zuständigkeit die Gemeinden zum Handkuss kämen. Das kann es ja nicht sein. Es braucht eine klare Zusammenarbeitsregelung via Leistungsvereinbarung. Ich habe vergangene Woche diese Frage dem Departement des Innern auch unterbreitet. Dabei räumten die Sachbearbeiterinnen der Vorsteherin des Departements des Innern ein, dass hier eine etwas verunglückte Gesetzgebung besteht, welche allerdings historische Gründe hat. Deshalb ist dieses Votum kein Vorwurf, aber es wäre an der Zeit, diesen Gesetzestext zu korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin. Es ist so, die Angelegenheit ist ein ausgehandelter Kompromiss, zu dem die Regierung Hand geboten hat. Die Regierung ist jetzt aber erfreut, dass auf ihre ursprüngliche Variante von 10 Prozent zurückgekommen wird und diesbezüglich ein anderes Zeichen gesetzt werden soll.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Art. 20bis (neu im Entwurf) [Änderung geltenden Rechts b) Sozialhilfegesetz]. beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Art. 20bis mit folgender Änderung des Sozialhilfegesetzes:

«Art. 32: Wer ein Betagten- oder Pflegeheim mit mehr als fünf Plätzen betreibt, bedarf einer Betriebsbewilligung des zuständigen Departementes.

Randtitel: Betagten- und Pflegeheime a) Betriebsbewilligung

Art. 33 Satz 1: Das zuständige Departement beaufsichtigt die Heime.

Satz 2: Streichen.»

Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um die Fassung, welche bereits in der Vernehmlassungsvorlage war, aber dann aufgrund des ausgehandelten Kompromisses von der Regierung wieder eingestampft wurde. Die SP-Fraktion will diese Formulierung nun wieder hervorholen, auch in Anbetracht dessen, dass die Finanzierung nun geändert wurde. Es macht grundsätzlich Sinn, wenn die Heimaufsicht bei einer einzigen Instanz, hier dem Kanton, ist. In andern Bereichen, z.B. bei den Behindertenorganisationen, ist das auch so. Es kann nicht sein, dass die verschiedenen Gemeinden die Aufsichtstätigkeit auf verschiedene Art und Weise handhaben. Es gibt immer wieder Fälle, die aufzeigen, dass eine sauber durchgeführte Aufsicht im Alltag nicht klappt. Es gibt da Rollenkonflikte und ich weiss, wovon ich spreche, denn ich trage zu diesem Thema selber auch verschiedene Hüte. Deshalb ist es besser und sinnvoller, wenn die Aufsicht vom Kanton wahrgenommen wird. Sehr oft ist es in den Gemeinden so, dass diejenigen Personen, welche die Aufsicht auch sach- und fachgerecht wahrnehmen könnten, in die strategische Führung der Heime involviert sind. Wegen dieser Tatsache fehlen die entsprechenden Fachleute oder müssen eingekauft werden. Aufgrund von Beispielen wird aber immer wieder ersichtlich, dass entsprechende Fachleute fehlen. Deshalb würde die SP-Fraktion die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch den Kanton begrüssen und stellt einen entsprechenden Antrag. Dazu braucht es eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, und es ist auch richtig, dass Gesetze, die durch die Pflegefinanzierung tangiert werden, geändert werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 15 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die versicherte Person leistet an die Pflegekosten einen Beitrag von 10 Prozent des der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellten Betrags. Der Beitrag übersteigt je Tag 10 Prozent des höchsten nach Massgabe des Bundesrechts je Stunde festgelegten Pflegebeitrags nicht.»

Die SP-Fraktion begrüsst die grosse Koalition, die Art. 15 Abs. 1 abändern möchte. Ein grosser Teil unserer Bevölkerung sowie ältere und behinderte Menschen wünschen, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Ein grosser Teil möchte auch zu Hause sterben können, auch wenn das meistens nicht gelingt - wenn man das so sagen darf. 70 Prozent der Menschen sterben in Spitälern und Heimen. Der Wunsch, zu Hause zu sterben, ist gross, und sollte wenn immer möglich auch erfüllt werden. Das Gesetz über die Pflegefinanzierung ist nicht nur eine Finanzvorlage, wie Mächler-Zuzwil das sieht, sondern es geht dabei auch um Leben und Tod.

Private Pflege zu Hause wird heute in grossem Ausmass von Verwandten ausgeführt, bis zu 64 Stunden wöchentlich, wie eine Studie belegt. Diese Pflege ist unentgeltlich, aber sie braucht Unterstützung von professionellen Personen, d.h. es braucht die Mithilfe der Spitex, damit die Leute zu Hause gepflegt werden können. Für die SP-Fraktion ist es schwierig, nur schon dieser Erhöhung um 10 Prozent zuzustimmen. Sie bevorzugte eine 0-Prozent-Lösung. Wie Mächler-Zuzwil ausgeführt hat, hat ja der Bundesgesetzgeber nicht 20 Prozent vorgeschrieben, sondern die Möglichkeit zwischen 0 und 20 Prozent offengelassen. Es gibt verschiedene Kantone, die sich für eine Beteiligung von 0 Prozent ausgesprochen haben, weil die ambulante Pflege - Müller-St.Gallen hat das auch ausgeführt - im Endeffekt eine kostensparende Massnahme ist. Auch im Kanton Bern wurde die Regierung Anfang September vom Kantonsrat korrigiert und die Beteiligung wurde bei 0 Prozent angesetzt. Die SP-Fraktion ist aber der Ansicht, dass die 0-Prozent-Lösung im Kanton St.Gallen chancenlos ist und stimmt deshalb dem Kompromissantrag von 10 Prozent zu. Auch zeichnet sich im ostschweizerischen Umfeld eine breitere Abstützung bei diesen 10 Prozent ab.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin. Ich kann diesem Antrag zustimmen, weil er zweckmässig ist und die Praxis abbildet. Damals - etwa zwischen 1986 und 1996 -, als das Sozialhilfegesetz erarbeitet wurde, wurde noch nicht so intensiv von Leistungsvereinbarungen gesprochen, wie das heute der Fall ist. Leistungsvereinbarungen sind heute ein gutes Führungsinstrument, und wer eine solche übergibt, der definiert und hat auch die Verantwortung auf der andern Seite mitzutragen. Dem Antrag von Noger-St.Gallen steht nichts gegenüber, und ich würde es begrüssen, wenn der Rat heute entscheiden und auf eine zusätzliche Kommissionssitzung verzichten würde.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Älterwerden der Bevölkerung hat zur Folge, dass immer mehr Pflegeleistungen, ambulante der Spitex oder stationäre in Pflegeheimen, beansprucht werden. Die Kosten können bei schweren Pflegefällen bald einmal in die Zehntausende, ja sogar in die Hunderttausende Franken pro Jahr gehen. Die bisherige gesetzliche Regelung des Bundes im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (abgekürzt KVG) und in den Rahmentarifen deckt die anfallenden Kosten bei weitem nicht. So verbleibt heute der grosse Teil der Pflegekosten der Privatfinanzierung überlassen, also den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung durch den Bund sollen nun die Pflegekosten zum grössten Teil durch die Versicherer und den Staat übernommen werden. Das wird in Zukunft den Kanton und die Gemeinden erheblich mehr belasten. Die Stellungnahmen der Gemeinden und der privaten und öffentlichen Leistungsanbieter im Vorfeld der heutigen Beratung im Kantonsrat zeigen, dass die Vorlage von finanzieller Bedeutung ist. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die voraussichtliche Kostenentwicklung in der Pflege in den Griff zu bekommen wäre. Diese Frage ist aber nicht Gegenstand der heutigen Vorlage.

Das kantonale Gesetz über die Pflegefinanzierung ist eine Folge der gesetzlichen Vorgaben durch den Bund. Der Kantonsrat berät damit eine Finanzvorlage mit wenig Spielraum und mit erheblichen finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden, denn letztlich geht es um eine Umverteilung der Kosten. Finanziell massiv entlastet wird dagegen der pflegebedürftige Patient, sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Pflege. Bei der Beratung war sich die vorberatende Kommission einig, dass die Gesetzesvorlage nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» ausgestaltet werden soll. Bei der Aufteilung der Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden zeigte sich einmal mehr das Fehlen einer Regelung über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Wie bei anderen Vorlagen in der kürzeren Vergangenheit zielten einzelne Anträge in der Kommission darauf ab, die Aufgabenteilung über die Finanzierung zu regeln und Kompensationen ausserhalb des Bereichs der Pflegefinanzierung vorzunehmen. Die Kommission hat diese Anträge abgelehnt. Sie zeigen aber den dringenden Handlungsbedarf in der Festlegung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden auf. Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Umstritten jedoch und nur mit knappem Mehr entschied die Kommission zwei Punkte: Art. 9: Der Antrag für die Aufteilung der verbleibenden stationären Pflegekosten von vier Fünfteln bzw. 80 Prozent zulasten des Kantons und einem Fünftel bzw. 20 Prozent zulasten der Gemeinden wurde mit 8:7 Stimmen nur knapp gutgeheissen. Dieser neuen Aufteilung steht der regierungsrätliche Antrag für eine Aufteilung von zwei Dritteln zulasten des Kantons und einem Drittel zulasten der Gemeinden gegenüber. Bei der ambulanten Pflege kann der Kanton den Finanzierungsbeitrag der versicherten Person zwischen 0 und 20 Prozent festlegen. Ein Antrag auf eine 0-Prozent-Beteiligung wurde deutlich, ein solcher auf eine 10-Prozent-Beteiligung knapp abgelehnt. Die Kommission begründet in der Mehrheit das Festhalten am Antrag der Regierung - diese sieht eine Beteiligung von 20 Prozent vor - damit, dass trotzdem dem Grundsatz «ambulant vor stationär» nachgelebt werde, weil ab einer gewissen Pflegeintensität, je nach Berechnung ab etwa vier bis sechs Stunden pro Tag, die stationäre Pflege günstiger werde als die ambulante. Damit sollen die Eigenverantwortung hochgehalten und die Tendenzen zur Leistungserweiterung gebremst werden.

Einen Antrag für eine unabhängige Beschwerdestelle für die Pflege lehnte die Kommission ebenso deutlich ab wie einen Antrag, der die Aufsicht über die Heime dem Kanton übertragen wollte.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen und 1 Abwesenheit, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag auf dem gelben Blatt zuzustimmen. Den Antrag der Regierung, beide Lesungen in der Septembersession vorzunehmen, lehnt die vorberatende Kommission mit 9:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit ab.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Pflegefinanzierung handelt es sich um ein Thema, mit dem wir uns auch im Demographiebericht indirekt befasst haben. Es wird auch künftig immer wieder Fragen geben zur Generationensolidarität, zum Älterwerden in unserer Gesellschaft oder - negativ ausgedrückt - zur Überalterung der Gesellschaft und zur Verteilung der Soziallasten. Ich bin froh, dass hier eine eidgenössische Vorlage vorliegt, auch wenn wir uns immer wieder dagegen wehren, in unserem föderalen System einfach ungefragt Aufgaben - oder wie Mächler-Zuzwil das ausdrückt «harte Brocken» - übernehmen zu müssen. Wenn nämlich jeder einzelne Kanton oder jede einzelne Gemeinde die hier geführte Diskussion selber führen müsste, dann müssten die betroffenen Menschen wahrscheinlich sehr lange auf eine gute Lösung warten. Die Stärke dieser Pflegefinanzierung ist eine indirekte Generationensolidarität. Die Schwäche ist die Abkehr vom vielbeschworenen, guten, bedarfsgerechten System hin zum Giesskannenprinzip. Tinner-Wartau hat erwähnt, dass das Vorgehen eine eigentliche Umverteilungsgeschichte sei.

Trotzdem gibt es bei der Pflegefinanzierung feste Eckdaten, die seit dem 22. Oktober 2009 bekannt sind. Die Regierung hat sich sehr schnell ans Werk gemacht. Diese Vorlage muss insgesamt gutgeheissen und unterstützt werden, weil sie wie gesagt die Soziallasten verteilt. Die Regierung hat innerhalb des Kantons - der Vorsteher des Finanzdepartements wird mich noch zu den finanzpolitischen Überlegungen ergänzen - einen Weg gesucht, um mit den Gemeinden einen Kompromiss für die Aufgabenteilung zu finden. 1999 wurde die Aufgabenteilung im Sozialbereich ausgehandelt, ein 10-Jahres-Geschäft, das lange vor meiner Zeit stattfand. Dort wurde festgelegt, dass sich der Kanton um die Angelegenheiten der Invalidenversicherung kümmert und alle Beiträge übernimmt. Im Weiteren wurde festgelegt, dass es sachgerecht ist, wenn die Gemeinden bürgernahe Aufgaben erfüllen, wozu auch die Alterspolitik gehört. Zu Mächler-Zuzwil: Aufgabenteilungen haben einen politischen und einen gesetzlichen Gehalt und sind v.a. an einer gut funktionierenden Sachpolitik orientiert. Es ist wichtig, dass jede Ebene - Kanton und Gemeinde - das macht, wozu sie die beste Nähe hat. Damit wurde folglich auch ein Grundmuster der Verantwortung gelegt, auch für die Gemeinden. In ihren Diskussionen war sich die Regierung bewusst, dass die Erfüllung der erwähnten Aufgaben eine grosse Last für die Gemeinden ist, und hat ihnen deshalb einen Kompromiss angeboten. Aus heutiger Sicht muss ich allerdings sagen, dass es sich wahrscheinlich nicht gelohnt hat und sich auch zukünftig nicht lohnen wird, vorgängig Kompromisse auszuhandeln. Damit wurde und wird ein Sündenfall konstruiert, der nun in der politischen Aussage gipfelt, dass die Solidarität nicht allein auf Gemeindeebene getragen werden kann, sondern es dazu auch den Kanton braucht. Ich finde es aber etwas weit hergeholt, jetzt daraus abzuleiten, dass der Kanton mehr übernehmen müsse, weil er auch befehle. Es bleibt dabei, dass es nun dieses aussagekräftige Sozialhilfegesetz gibt. Ich bedauere wirklich, dass die Regierung aus Einsicht und voll guten Willens von sich aus das Gespräch mit den Gemeinden gesucht hat, um einen Kompromiss herbeizuführen. Es ist bedauerlich, aus diesem Vorgehen lernen zu müssen, dass ein rechtzeitiges Gespräch keinen Gewinn bringt.

Zum Sachverhalt: Die Regierung schickte die Vorlage ursprünglich mit einem Selbstbehalt in der Spitex von 10 Prozent in die Vernehmlassung. Dann hat sie im Sinne eines Kompromisses Hand geboten, den Selbstbehalt auf 20 Prozent festzusetzen, im Wissen darum, dass das Sparvolumen bei den Gemeinden anfällt. Es sind die Gemeinden, die profitieren, wenn 20 Prozent Selbstbehalt bezahlt wird. In der Sache selber ist dies vielleicht kein sinnvoller Kompromiss. Im Weiteren hat die Regierung auch Hand geboten bei der Heimaufsicht. Es wäre sinnvoll, wenn die Verantwortlichkeit im stationären Bereich nicht nur bei den privaten Institutionen angesiedelt wäre, sondern beim Kanton, so wie das bei allen andern Kantonen der Fall ist. Die Regierung wollte im Interesse einer guten, tragbaren Finanzierungslösung Hand bieten. Deshalb schmerzt die Aussage, dass sich vorgängige Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden eigentlich nicht mehr lohnen. Vielleicht wäre ein Kompromiss eher erreicht worden, wenn die Regierung eine Vorlage direkt in den Kantonsrat gebracht hätte.

Noch ein Wort zum Fahrplan: Ich weise die gelbe Karte von Mächler-Zuzwil ganz entschieden zurück und verwehre mich gegen Schuldzuweisungen an das Departement des Innern. Es ist bekannt, dass auch die Kantone Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Zürich den gleichen Fahrplan haben. Allerdings sind in diesen Kantonen zwei Dinge anders: Sie haben erstens häufigere Sitzungen des Kantonsrats und zweitens andere gesetzliche Grundlagen, die keine Volksabstimmungen erfordern. Und Appenzell Ausserrhoden etwa übergibt die gesamte Pflegefinanzierung den Gemeinden. Für den Kanton St.Gallen ist es eine gebundene Aufgabe, die gemäss Verfassung vors Volk muss, obwohl das Volk eigentlich gar nicht Nein sagen kann. Diese Fesseln sind hausgemacht, und deshalb wären wir auf zwei Lesungen angewiesen. Ich schliesse aufgrund der Aussagen hier im Rat, dass es eigentlich nicht um die Interessen der Betroffenen - 6'100 Einzelpersonen, 120 Institutionen, 80 Spitex-Organisationen - geht, denn diese wären nämlich alle darauf angewiesen, dass die Volksabstimmung am 28. November durchgeführt werden könnte. Dass Art. 68 der Kantonsverfassung nicht anwendbar ist, haben wir im Übrigen bereits abgeklärt.

In der Sache selbst lässt sich auf dieses Gesetz gut eintreten, wie ich auch den Voten entnommen habe. Der Vorsteher des Finanzdepartements wird meine Worte nun noch aus finanzpolitischer Sicht ergänzen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich lege meine Interessen als Stadträtin, als direkt Involvierte in Alters- und Pflege¬heimen, in der Spitex und Pro Senectute sowie im Vorstand von Curaviva offen und bedanke mich bei allen in der Pflege und Betreuung Engagierten.

Die SP-Fraktion findet die Vorgabe des Bundesgesetzgebers in dieser Form problematisch und kann sie nicht unterstützen. Sie lehnt deshalb die Pflegefinanzierung grundsätzlich ab. Die stationäre Pflege ist eine kostenintensive Aufgabe, die von finanziell gut gestellten Menschen heute vollumfänglich selber bezahlt wird, mit Ausnahme der Krankenversicherungsbeiträge. Diese Tatsache ist aus Sicht der SP-Fraktion auch in Ordnung. Wer die Kosten heute nicht selber berappen kann, der wird mit Ergänzungsleistungen und ausserordentlichen Zuschüssen unterstützt. Von dieser Unterstützung profitiert rund die Hälfte der Heimbewohnenden. Es ist also nicht so, dass jemand aus Kostengründen nicht in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten könnte.

Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes, dass z.B. selbst bewohntes Wohneigentum bei Aufenthalt eines Ehepartners in einem Heim nicht verkauft werden muss, könnten Härtefälle aufgefangen werden. Diese Regelung wäre aus Sicht der SP-Fraktion genügend. Die neue Pflegefinanzierung schont vor allem die Krankenversicherer zulasten der öffentlichen Hand. Dies ist eher störend, weil das KVG eigentlich auch die Langzeitpflege finanzieren müsste. Besonders störend ist für die SP-Fraktion der Umstand, dass damit genau jene soziale Schicht unterstützt und entlastet wird, die es eigentlich gar nicht nötig hat. Mit den rund 47 Mio. Franken bzw. 32 Mio. Franken Mehrausgaben, die Kanton und Gemeinden in Zukunft für die stationäre Pflege aufwenden müssen, werden insbesondere zukünftige Erben unterstützt. Im Prinzip ist die neue Pflegefinanzierung ein «Erbenschongesetz». Deshalb wird die SP-Fraktion parallel zur Behandlung der vorliegenden Vorlage eine Standesinitiative zur Schaffung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer einreichen. Sie ist der Ansicht, dass ein Teil der Einnahmen durch Erbschaft an die Kantone gehen soll, weil diese jetzt auch die Ausgaben haben. Auch wenn der SP-Fraktion das Konstrukt nicht passt, ist ihr klar, dass es umgesetzt werden muss.

Die SP-Fraktion findet es schade, dass die Debatte zur Pflegefinanzierung zur reinen Finanzdebatte verkommt. Es ginge nämlich um mehr, um Qualität, um angepasste Angebote, um eine gute stationäre und ambulante Pflege. Es braucht eine gut ausgebaute und wohnortnahe Versorgung, da viele Hochbetagte nicht mehr mobil sind. Im ambulanten Bereich geht es aber nicht nur um die ältere Bevölkerung, sondern auch um jüngere, teils chronisch kranke Menschen. Stationär wie ambulant haben die Gemeinden in der Versorgung dieser Gruppe eine wichtige Aufgabe zu erfüllen, die im Gesundheitsgesetz und im Sozialhilfegesetz definiert ist. Deshalb erachtet die SP-Fraktion die Finanzierungsvorschläge, wie sie in der Botschaft der Regierung stehen, als richtig.

Zur stationären Pflege: Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung, die Restpflegekosten von 47,5 Mio. Franken zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Gemeinden zu übernehmen. Das Sozialhilfegesetz weist den Gemeinden eine führende Rolle zu. Die Bedarfsplanung ist mehr als eine rechnerische Aufgabe. Die Gemeinden sind sehr oft selber Betreiberinnen von Heimen, haben gute Einsicht in den Betrieb und können bei den Kosten mitsteuern. Ein Vergleich mit andern Kantonen zeigt, dass dort oft ein noch grösserer Teil der Restfinanzierung auf die Gemeinden überwälzt wird. Einen klaren Handlungsbedarf sieht die SP-Fraktion bei der Heimaufsicht. Dem Votum der SVP-Fraktion «Wer befiehlt, der zahlt!» kann ich mich nicht anschliessen. Wenn wirklich vier Fünftel durch den Kanton und ein Fünftel durch die Gemeinden finanziert werden sollen, dann darf die Heimaufsicht nicht so bleiben, wie sie ist. Es ist nicht gut, dass es so viele verschiedene Systeme gibt. Die SP-Fraktion bevorzugt eine kantonale Aufsicht. Diversen Regelungsbedarf wird es auch in der Verordnung geben. Die SP-Fraktion findet es richtig, dass nicht alles im Gesetz behandelt ist, aber ebenso, dass in der Verordnung eine Höchstgrenze für die Pflegekosten und ein angepasstes Controlling festgesetzt werden. Sie erachtet die Abwicklung über die Sozialversicherungsanstalt als sinnvoll, weil bereits heute rund die Hälfte der Pflegeempfänger für die Ergänzungsleistungen dort eingebunden sind.

Zur ambulanten Pflege: Die Entwicklung und die Diskussion ist hier erfreulich. Es ist wichtig, dass der Grundsatz «ambulant vor stationär» nicht gefährdet wird und die Privaten nicht unnötig mit Mehrkosten belastet werden. Es geht hier nicht nur um betagte pflegebedürftige Menschen, sondern auch um jüngere, zum Teil chronisch kranke, die ebenfalls mit Mehrkosten belastet würden. Die ambulante Pflege betrifft nicht nur den finanziellen Aspekt, sondern das ganze Umfeld. Die SP-Fraktion hat in der Vernehmlassung verlangt, dass auf eine weiter gehende Kostenbeteiligung der Privaten zu verzichten sei. Sie kann sich aber jetzt den verschiedenen Anträgen anschliessen und wird für eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent votieren. Zukünftig werden auch private Spitex-Anbieterinnen diese Restfinanzierung erhalten. Es liegt deshalb an den Gemeinden, mit guten Leistungsvereinbarungen sicherzustellen, dass diese aber nicht für ein «Rosinenpicken» belohnt werden. Sehr oft ist es nämlich so, dass die öffentlichen Spitex-Organisationen die kostenintensiven und wenig lukrativen Kurzeinsätze machen. Deshalb müssen die Gemeinden gute Leistungsvereinbarungen abschliessen, sodass weiterhin ein guter Service, palliative Pflege und andere Angebote möglich sind. Mit den Regelungen zu Akut- und Übergangspflege ist die SP-Fraktion einverstanden. Offen ist es, wer diese anbietet und zu welchem Tarif. Die SP-Fraktion ist auch froh darüber, dass neu das Amt für Soziales die Tages- und Nachteinrichtungsplätze bewilligen kann. Derzeit ist dies ein Problem, und es wird für die Zukunft wichtig sein, diese Angebote ausbauen zu können, um betreuende Angehörige entlasten zu können.

Die SP-Fraktion bedauert, dass nicht beide Lesungen in dieser Session stattfinden, sondern dass am Formalismus festgehalten wird. Für die Verantwortlichen von Alters- und Pflegeheimen ist es schwierig, erst im November oder gar erst im Februar 2011 konkrete Informationen zu erhalten. Die neue Regelung muss ab dem 1. Januar 2011 umgesetzt werden, obwohl das Gesetz dann noch nicht rechtsgültig sein wird.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Art. 9 [Finanzierung b) durch Kanton und politische Gemeinde]. (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Es ist nachvollziehbar, dass das Ziel dieser Neuordnung der Pflegefinanzierung eine finanzielle Entlastung von schwer pflegebedürftigen Personen in unseren Alters- und Pflegeheimen ist. Weil der Bund die Krankenversicherer durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht stärker belasten will, muss das Restdefizit von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Kantone müssen nun das vom Bund erlassene Gesetz umsetzen, was Kostenfolgen mit sich bringt. Die Ausführungen dazu stehen in der Botschaft und dem Entwurf der Regierung vom 29. Juni 2010 unter Punkt 1.2. Die Gemeinden konnten in den letzten Jahren in mehreren Aufgabenfeldern entlastet werden, wie dies auch im Antrag der Regierung vom 31. August 2010 dargestellt ist. Beim Kanton fallen erhebliche Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen an, die offensichtlich auch im 2010 deutlich ansteigen. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung zur Übernahme von zwei Dritteln der verbleibenden Restpflegekosten, weil die Gemeinden in den letzten Jahren in anderen Bereichen entlastet wurden und weil sie gemäss Sozialhilfegesetz zu einer aktiven Rolle in der wohnortnahen, stationären Betreuung und Pflege verpflichtet sind. Viele Gemeinden führen selber Alters- und Pflegeheime oder haben Leistungsvereinbarungen. Daher haben sie direkten Einfluss auf die Preisgestaltung. Die Übernahme der Restfinanzierung im Rahmen von einem Drittel ist daher gerechtfertigt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Pflegefachpersonen offen und beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 15 Abs. 1 wie folgt zu formulieren. «Die versicherte Person leistet an die Pflegekosten einen Beitrag von 10 Prozent des der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellten Betrags. Der Beitrag übersteigt je Tag 10 Prozent des höchsten nach Massgabe des Bundesrechts je Stunde festgelegten Pflegebeitrags nicht.»

Ich bin Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Pflegefachpersonen Sektion SG/TG/AR/AI sowie Geschäftsleiterin der Spitex Wil und Umgebung. In diesem Zusammenhang bin ich täglich mit diesem Thema konfrontiert. Künftig sollen Patienten, die Leistungen der Spitex beanspruchen, tiefer ins Portemonnaie greifen, d.h. um einiges mehr belastet werden. Sie beteiligen sich schon heute mit Franchise und Selbstbehalt an den Pflegekosten, was pro Tag rund 8 bis 12 Franken ausmachen kann. Neu kommt hinzu, dass ihnen 480 Franken pro Monat zusätzlich aufgebürdet werden. Durch die Anpassung des Gesetzes über die Pflegefinanzierung werden die Kriterien für die Inanspruchnahme von Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen grundsätzlich verbessert, diese Verbesserungen müssen jedoch über die Steuern berappt werden. Die CVP-Fraktion unterstützt den von der SP-, der GRÜ- und der SVP-Fraktion beantragten Finanzierungsschlüssel.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag der Regierung, nämlich für den Beitrag von 20 Prozent, mit 8:7 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Ich möchte noch erwähnen, dass die Pro Senectute ganz klar fordert, dass die Heimaufsicht beim Kanton liegt. Dieses Anliegen wurde jetzt nicht vorgebracht, und deshalb finde ich es angebracht, den Rat darauf aufmerksam zu machen. Etwas hervorzunehmen, was einem gerade dienlich ist, macht mich misstrauisch.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

In der vorberatenden Kommission wurde das Thema nicht diskutiert. Wenn diese Sachlage klar ist, kann der Rat jetzt darüber entscheiden, ansonsten nimmt die Kommission das Thema für die Vorbereitung der 2. Lesung zurück.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

In der vorberatenden Kommission wurde ein gleicher Antrag gestellt, der jedoch mit 11:3 Stimmen bei 1 Absenz abgelehnt wurde.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion hat sich einlässlich mit dieser Vorlage befasst. Sie hat im Grundsatz festgehalten, dass gemäss dem Sozialhilfegesetz von 1999 die Gemeinden für die Bereitstellung des stationären Angebots im Bereich der Betagtenbetreuung zuständig sind. Diese Zuständigkeitsordnung ist ganz klar. Der Einwand der Gemeinden, dass der Kanton alles vorschreibe, kann nicht nachvollzogen werden. Die wesentlichen Steuerungsinstrumente im Altersbereich liegen bei den Gemeinden, und es ist auch das Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass die Alterspolitik eine klassische Gemeindeaufgabe ist. Niemandem käme es in den Sinn, für die Steuerung des Angebots den Kanton in die Pflicht zu nehmen. An den Bürgerversammlungen werden die Gemeinderäte aufgefordert, ein genügendes stationäres oder ambulantes Angebot bereitzustellen. Es ist möglich, dass die kantonalen Richtlinien in verschiedenen Bereichen zu weit gehen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass heute primär der Kunde den Standard setzt. Die heute in ein Alters- oder Pflegeheim eintretenden Personen haben deutlich andere Ansprüche, als dies noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. Aufgrund der klaren Aufgabenteilung im Sozialhilfegesetz für das stationäre und im Gesundheitsgesetz für das ambulante Angebot hat die CVP-Fraktion die Verteilung der finanziellen Lasten gemäss Vorlage der Regierung als ausgewogen betrachtet. Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht übersehen werden, dass gerade die Fehlanreize des früheren Sozialhilfegesetzes zu erheblichen Fehlallokationen führten. Die Subventionierung des Alters- und Pflegeheimbaus führte teilweise zu einem regelrechten Wettlauf zwischen den Gemeinden. Es ist nicht so, dass in diesem Bereich die Aufgabenteilung nicht vollzogen worden wäre. Das Sozialhilfegesetz 1999 - die seinerzeitige Kommissionspräsidentin Margrit Stadler sitzt neben mir - war ja eine klassische Aufgabenverteilungsübung, bei der entflechtet wurde und die Aufgaben sachgerecht zugeordnet wurden.

Das Gleiche gilt im Gesundheitsgesetz für den Spitex-Bereich. Ich erinnere an die Diskussion bei der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (abgekürzt NFA). Für die CVP-Fraktion ist deshalb die Vorlage der Regierung ausgewogen. Es ist eine sehr faire Lösung; andere Kantone nehmen die Gemeinden deutlich stärker in die Pflicht. Die CVP-Fraktion kann deshalb den von der vorberatenden Kommission eingebrachten Antrag nicht mittragen. Die Art und Weise, wie darin in einem für die Aufgabenteilung sensiblen Gebiet «Hauruck-Politik» betrieben wird, findet bei ihr keinen Anklang. Diese erinnert eher an einen orientalischen Basar denn an eine seriöse Gesetzgebung. Mit Blick auf die anstehende Verzichtsplanung und die Umsetzung einer Steuerstrategie ist es für die CVP-Fraktion auch unverantwortlich und nicht nachvollziehbar, dem Kanton nochmals wiederkehrend erhebliche Mehrbelastungen aufzubürden. Dies ist kurzsichtig gedacht und hat nichts mit nachhaltiger Politik zu tun. Für die CVP-Fraktion geht es nicht um Entweder-oder, d.h. Gemeinden oder Kanton, wie dies Thalmann-Kirchberg angesprochen hat. Der Kantonsrat muss eine Gesamtschau verfolgen. Er muss überlegen, wie die Aufgabenteilung aufgrund der herrschenden Gesetzgebung sachgerecht vollzogen und die Finanzierung geregelt werden soll. Es braucht aber eine gewisse Fairness in der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. Ich betone nochmals, dass mit Blick auf die andern Kantone der Vorschlag der Regierung sehr ausgewogen ist. Bei der finanziellen Beteiligung an den Kosten durch die Spitex-Bezüger handelt es sich für die CVP-Fraktion nicht nur um eine finanzpolitische, sondern auch um eine gesundheitspolitische Grundfrage. Es ist erwiesenermassen so, dass ein gut ausgebautes Spitex-Angebot, aber auch ein gut ausgebautes Präventionsangebot die Heimeintrittsquote beeinflusst. Das zeigen alle interkantonalen Vergleiche auf. Diejenigen Kantone, die auf Prävention, Spitex, Gesundheitsberatung usw. setzen, haben in der Regel eine tiefere Heimeintrittsquote. Eine solche Gesundheitspolitik ist auch volkswirtschaftlich und finanzpolitisch vernünftig. Bei einer Vollkostenbetrachtung ist es klar, dass derjenige, der ein stationäres Angebot nutzt, mehr Lasten auf sich zieht als derjenige, der selbstverantwortlich in seinen vier Wänden wohnen bleibt und Spitex-Leistungen bezieht. In diesem Sinne ist für die CVP-Fraktion klar, dass hier eine moderate Lösung getroffen werden sollte, und sie schlägt eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent durch die versicherte Person vor.

Zusammengefasst ist die CVP-Fraktion der Meinung, dass bei der Pflegefinanzierung keine Baustelle in der Aufgabenteilung besteht. Das Sozialhilfegesetz von 1999 und das Gesundheitsgesetz von 2006 sind klar, und es ist nicht nachvollziehbar, weshalb hinter diese Grundsätze zurückgegangen und eine unsachgemässe Regelung getroffen werden soll.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das neue Gesetz über die Pflegefinanzierung ist aus Sicht der Kantone ein harter Brocken, der ihnen vom Bund aufgebürdet wird. Für die öffentliche Hand des Kantons St.Gallen gibt es so neu eine Bruttobelastung von jährlich 50 Mio. Franken. Einerseits soll es dank Entlastungen bei den Ergänzungsleistungen gemäss Berechnungen des Departementes des Innern zu Nettomehrbelastungen von rund 33 Mio. Franken kommen, andererseits werden die privaten Bezüger von Pflegeleistungen massiv entlastet, nämlich mit jährlich 30 Mio. Franken. Dies ist viel Geld, und deshalb sollte dieser Punkt in der Diskussion insbesondere bei den ambulanten Pflegekosten im Hinterkopf behalten werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es richtig, dass die ambulante Pflege wie bisher von den Gemeinden finanziert wird. Der Vorschlag der Regierung ist in diesem Punkt zu unterstützen. Ebenfalls ist die FDP-Fraktion wie die Regierung der Ansicht, dass den privaten Bezügern von ambulanten Pflegeleistungen der vom Bund vorgesehene Maximalbetrag von 20 Prozent – das sind je Tag höchstens Fr. 15.95 oder hochgerechnet höchstens Fr. 480.- im Monat – zugemutet werden kann. Hier braucht es Augenmass. Lamentieren und Jammern ist nicht angebracht. Der Grundsatz, dass ältere Menschen arm sind, stammt vermutlich aus dem Jahr 1945. Heute, 2010, stimmt er im Allgemeinen aber so nicht mehr. Es sind heute andere Gruppen, die unterstützt werden müssten. Auch im Kantonsrat haben wir schon über Working Poor diskutiert, doch offensichtlich hat sich die Ansicht dazu wieder geändert. Damals hatte sich in der vorberatenden Kommission nicht nur die FDP-Fraktion zustimmend geäussert, sondern andere haben mitgeholfen. Mittlerweile scheint dies wieder anders zu sein. Stammen die jetzt vernehmbaren Jammerstimmen von Personen, die solche Dienstleistungen beziehen und bisher nichts bezahlen mussten? Da ist es natürlich populär zu sagen, dass der Beitrag möglichst tief sein muss. Der Kantonsrat hat vor kurzem einmal festgehalten, dass die Gesundheitskosten viel zu hoch seien. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Gesundheitsleistungen – dazu zählen auch die Pflegeleistungen – etwas einzudämmen. Die wirksamste Eindämmung besteht in der persönlichen Mitfanzierung durch die Betroffenen. Die FDP-Fraktion erachtet deshalb den Vorschlag der Regierung, dass sich die Betroffenen mit 20 Prozent an den Kosten mitbeteiligen, als richtig. Der Bundesgesetzgeber hat nicht zufälligerweise ein Maximum von 20 Prozent vorgeschlagen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, sich gut zu überlegen, ob den Gemeinden mehr Kosten aufgebürdet werden sollen.

Im Bereich der stationären Pflege erachtet es die FDP-Fraktion als wichtig, dass sowohl Gemeinden als auch der Kanton sich finanziell an den Mehrkosten beteiligen sollen. Nur gibt es hier weder richtig noch falsch. Auch der «Zwei-Drittel-zu-einem-Drittel-Vorschlag» der Regierung ist mit den Entlastungen bei den Ergänzungsleistungen ein politischer Kompromiss. Er kommt faktisch einer 50:50-Aufteilung gleich. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die vorberatende Kommission hier klug entschieden hat. Sie unterstützt denn auch deren «Vier-Fünftel-zu-einem-Fünftel-Vorschlag». Dieser ist korrekt und führt zu Mehrbelastungen von 6 Mio. Franken jährlich für den Kanton; insgesamt gibt es Belastungen von 21,5 Mio. Franken für den Kanton. Der AFP der Regierung vom Januar 2010 zeigt Kosten, sogenannte Planwerte, von 57 Mio. Franken. In den Ausführungen wurde dargelegt, dass die Regierung davon ausgehe, dass die Belastungen dank der Beteiligung der Gemeinden tiefer sein werden. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission zeigt effektive Nettobelastungen von 21,5 Mio. Franken. Das ist deutlich weniger als erwartet, und der Kanton kann sich über diese Minderbelastung eigentlich glücklich schätzen. Die FDP-Fraktion ist zwar der Meinung, dass diese 21,5 Mio. Franken für den Kanton nicht unbedingt erfreulich sind - sind es doch Mehrkosten -, aber er kann sie verkraften. Die Finanzen stehen nicht ganz so schlecht wie früher gedacht. Deshalb sind diese 21,5 Mio. Franken tragbar. Das rote Blatt der Regierung ist selbstverständlich erklärbar, auch wenn man durchaus anderer Meinung sein kann.

Zudem, und das ist für die FDP-Fraktion ganz wichtig, muss diese Vorlage vors Volk. Deshalb sollte vermieden werden, dass sich der Kanton und die Gemeinden ob dieser Vorlage in die Haare geraten. Es ist wichtig, dass beide Staatsebenen am gleichen Strick ziehen. Die FDP-Fraktion ist vom vorliegenden Kompromiss der vorberatenden Kommission überzeugt und ist der Ansicht, dass ihn die Gemeinden und auch die Regierung nicht bekämpfen werden. Somit besteht eine gute Chance, dass sie auch vor dem Volk mehrheitsfähig wird.

Zum Antrag der Regierung hinsichtlich zweier Lesungen in der gleichen Session: Gysi-Wil hat bedauert, dass dies nicht möglich ist. Ich finde es schade - mit Blick auf das federführende Departement -, dass es nicht gelungen ist, genügend Zeit für die Beratung dieses Geschäfts zur Verfügung zu haben. Diese Vorlage wurde dem Kantonsrat nicht zeitgerecht unterbreitet. Das ist aus Sicht der FDP-Fraktion nicht in Ordnung. Die Vorlage hätte anders aufbereitet werden können. Allerdings ist es auch nicht tragisch, die Behandlung auf zwei Sessionen zu verteilen, denn Art. 68 der Kantonsverfassung enthält die Bestimmung, dass der Kantonsrat ein Gesetz oder einen Finanzbeschluss bei einer zeitlichen Dringlichkeit mit Zustimmung der Mehrheit sofort in Vollzug setzen kann. Die FDP-Fraktion regt an, diesen Art. 68 im weiteren Verlauf zu beachten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
29.11.2010Wortmeldung

Dem Rückkommensantrag ist zuzustimmen.

Die Pflegefinanzierung ist wieder eines der vielen Beispiele, bei denen Kanton und Gemeinden gegeneinander ausgespielt werden. Bei Finanzierungsfragen werden wir immer unterschiedlicher Meinung sein. Als einfache Grundregel lässt sich aber sagen, dass alles, was flächendeckend finanziert werden soll oder muss, d.h. Pro-Kopf-Beiträge, im Grunde genommen besser über den Kanton und die Kantonssteuern finanziert wird, weil hier alle Einwohnerinnen und Einwohner gleichermassen belastet werden. Werden solche Pro-Kopf-Beiträge über die Gemeinden finanziert, trifft es die steuerkraftstarken Gemeinden um einiges weniger hart als die steuerkraftschwachen. Auch wenn der Finanzausgleich einiges auszugleichen vermag, kann niemals von einer gerechten Verteilung gesprochen werden. Diese Grundregel sollte bei der Pflegefinanzierung, aber auch bei künftigen Finanzierungsdiskussionen beachtet werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

beantragt im Namen eines Teils der SVP-Fraktion, den Rückkommensantrag abzulehnen und den Finanzierungsschlüssel gemäss dem Beschluss in der 1. Lesung - 80 Prozent Kanton und 20 Prozent Gemeinden - zu unterstützen.

Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass die finanzielle Lage der meisten Gemeinden im Kanton St.Gallen aktuell nicht schlecht ist. Diese wurden in den letzten Jahren mehrmals finanziell entlastet. Aufgrund der vorliegenden Budgetzahlen für 2011, die den Gemeinden im Bereich der juristischen Personen Mehreinnahmen voraussagen, soll jetzt Rückkommen auf den Finanzierungsschlüssel beschlossen werden. Ich weise darauf hin, dass wenn die Gemeinden mehr Steuergelder von den juristischen Personen bekommen, dies zu einem gewissen Teil auch auf den Kanton zutrifft. Die Kantone mussten die Pflegefinanzierung vom Bund übernehmen. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist dies klar eine soziale Aufgabe und muss somit grossmehrheitlich vom Kanton finanziert werden. Unvorhersehbare Veränderungen in der Pflege können das Budget einer einzelnen Gemeinde sehr schnell und sehr stark beanspruchen. Dadurch entsteht das Risiko von Verwerfungen, oder diese werden innerhalb der einzelnen Gemeinden des Kantons zu gross. Wir alle sind Steuerzahler einer St.Galler Gemeinde sowie des Kantons und müssen diese Kosten für die Pflegefinanzierung sowieso bezahlen. Die Ausgaben können weder verhindert noch eingedämmt werden, es geht einzig darum, welche Staatsebene wie viel an diesen Kuchen bezahlen soll.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

beantragt, in Art. 9 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten, d.h. eine Aufteilung von 2/3 für den Kanton und 1/3 für die Gemeinden. Das Ergebnis der 1. Lesung erhöht den Finanzierungsanteil des Kantons zugunsten der Gemeinden um rund 6 Mio. Franken. Beim Betrachten der neuen Zahlen, wie sie jetzt im Voranschlag 2011 vorliegen, kann festgestellt werden, dass die Anteile der Gemeinden an den Steuererträgen der juristischen Personen steigen werden. Hier wird bereits eine zusätzliche Abgeltung zugunsten der Gemeinden weitergegeben. Es ist wichtig zu sehen, dass der Staatshaushalt derzeit unter einem erheblichen Druck steht. Er darf nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die erwiesenermassen auch Gegenstand oder Aufgabe der Gemeinden sind. Die von der Regierung vorgeschlagene Aufteilung der Finanzierung ist gerechtfertigt und stellt bereits einen Kompromiss dar.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

[Finanzierung b) durch Kanton und politische Gemeinde]. beantragt im Namen von Zünd-Oberriet / Imper-Mels / Müller-St.Gallen und im eigenen Namen, auf Art. 9 zurückzukommen und für den Fall des Rückkommens in Art. 9 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Obwohl der Rückkommensantrag auf dem grauen Blatt noch unterwegs ist, kann ich davon ausgehen, dass heute Morgen in den verschiedenen Fraktionen darüber diskutiert wurde. Dieser Artikel regelt die Kostenteilung für die Pflegefinanzierung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kantonsrat hat diese in der 1. Lesung zugunsten der Gemeinden verschoben und damit die Gemeinden entlastet. In der ersten Lesung legte die Regierung auf dem roten Blatt die Entwicklung der Belastung des Kantons beziehungsweise der Entlastung der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen dar. Dabei zeigte sich eine in diesem Ausmass unerwartete zusätzliche Entlastung für die Gemeinden. Neu, und deshalb auch der Rückkommensantrag, liegen jetzt mit dem Voranschlag 2011 auch konkrete Zahlen zu den zusätzlichen Mehrerträgen der Gemeinden durch die Erhöhung der Gemeindeanteile an den Steuern juristischer Personen vor. Vergleicht man diese Zahlen mit den Zahlen in der Vorlage zum VI. Nachtrag zum Steuergesetz in der Aprilsession 2009, belegen diese, dass die Gemeinden erneut erheblich mehr als damals vorgesehen profitieren.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Der Rückkommensantrag ist abzulehnen, und zwar aus folgenden Überlegungen: Nicht nur die Gemeinden bekommen mehr Geld, sondern auch der Kanton. Ich weise darauf hin, dass die Gemeindeanteile rund 41 Prozent betragen, beim Kanton liegen sie bei 59 Prozent. Der Kanton profitiert nominell sogar noch in einem leicht höheren Ausmass. Falls dem Rückkommensantrag zugestimmt wird, dann müssen wir auch nochmals die Beteiligung bei der Spitex, beim Subjekt, diskutieren, denn in der letzten Session wurden dessen Anteile von 20 auf 10 Prozent reduziert. Ich würde mich dann in der inhaltlichen Diskussion nochmals mit entsprechenden Begründungen melden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

[Finanzierung a) durch die versicherte Person]. beantragt, auf Art. 15 zurückzukommen und für den Fall des Rückkommens Art. 15 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die versicherte Person leistet an die Pflegekosten einen Beitrag von 20 Prozent des der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellten Betrags. Der Beitrag übersteigt je Tag 20 Prozent des höchsten nach Massgabe des Bundesrechts je Stunde festgelegten Pflegebeitrags nicht.»

Konsequenterweise muss jetzt aber auch das Subjekt, d.h. die Spitex-Bezüger, mit dem höheren Anteil von 20 Prozent belastet werden. Das war ja auch ursprünglich der Vorschlag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Die Zahlen im Voranschlag 2011 zeigen die zusätzlichen Mehrerträge für die Gemeinden aufgrund der Erhöhung der Gemeindeanteile an den Steuern juristischer Personen. Im Falle des Rückkommens ist an Art. 9 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Die CVP-Fraktion war bereits bei der 1. Lesung für den Entwurf der Regierung. Diese Mehrheit wird dem Rückkommensantrag zustimmen und, falls Rückkommen beschlossen wird, dem Entwurf der Regierung zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion wird den Rückkommensantrag unterstützen, da jetzt die definitiven Zahlen vorliegen. Wir sind der Ansicht, dass über den Verteilschlüssel nochmals gesprochen werden muss.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auch die Finanzkommission hat sich bei der Budgetberatung mit diesem Punkt befasst. Sollte der Kantonsrat in der 2. Lesung für die Pflegefinanzierung einen neuen Verteilschlüssel beschliessen, dann müssen die Zahlen auf dem gelben Blatt nochmals korrigiert werden. Ich muss dann im Namen der Finanzkommission einen Antrag stellen, um das Konto 3052460 zu korrigieren. Wir hätten dann nämlich neu einen Aufwandüberschuss von 28 Mio. Franken anstatt 22 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion unterstützt das Votum von Gysi-Wil. Sie will keine Änderung des Ergebnisses der 1. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen.

Mit diesem Antrag werden zwei Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Der Rat hat sich für die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden entschieden. Hier geht es um eine materielle Frage. Wir tun gut daran, alles vorzukehren, dass «ambulant vor stationär» genützt wird, weil es besser und billiger ist. Deswegen wäre dieser Antrag von Tinner-Wartau ein Schritt in die falsche Richtung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen. Der Kantonsrat sowie die damalige vorberatende Kommission haben diese Frage intensiv diskutiert. Dieses Finanzierungsmodell wäre in der Ostschweiz einmalig. Ich denke, dass es ein falsches Zeichen ist, die Spitex-Bezügerinnen und -Bezüger noch mehr zu belasten. Sie werden ja ohnehin zusätzlich mit den in der 1. Lesung beschlossenen 10 Prozent belastet, nebst Selbstbehalt und Franchise. Die Spitex-Leistungen werden sowieso teurer, und ich finde es falsch, durch einen Rückkommensantrag den Bezügerinnen und Bezügern nun plötzlich 20 Prozent aufzubürden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

beantragt, Art. 9 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton trägt die verbleibenden Pflegekosten.»

Das Parlament muss sich bei der Beratung dieses Geschäfts bewusst sein, dass ab 2012 das Tarifsystem Diagnosis Related Groups (abgekürzt DRG) eingeführt wird. Diese Änderung wird bedeutend sein für die Gesundheitsversorgung im Kanton, aber auch für deren Kosten. Dabei ist klar, dass es dann funktionstüchtige Spitex-Organisationen braucht. Der Kanton hat ein Interesse daran, Patienten ohne akuten Versorgungsbedarf aus den Spitälern zu entlassen und der Spitex zuzuweisen. Nur so kann er mit den festen Behandlungspauschalen, d.h. mit DRG, eine gute Versorgung für die Patienten erreichen und Kosten einsparen. Falls das Zusammenspiel zwischen den Spitälern und der Spitex nicht funktionieren sollte, also das Übertrittsmanagement mangelhaft ist, werden die Kosten in den Spitälern durch die Plafonierung von DRG spürbar steigen, wenn nicht gar explodieren. Die Pflegefinanzierung ist kein finanzieller Verteilkampf zwischen Gemeinden und/oder Kanton, sondern es geht um eine klare Aufgabenteilung im Sinne einer guten, flächendeckenden und funktionierenden Gesundheits- und Altersversorgung zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner. Konsequenterweise wären die Gemeinden nicht zusätzlich zu belasten, sondern zu verpflichten, die heute gute und effiziente spitalexterne Gesundheitsversorgung beizubehalten und je nach den Bedürfnissen der Kunden auszubauen. Die Gemeinden sind bereit, diese Rolle umfassend und verantwortungsbewusst zu tragen. Somit ist es auch konsequent, wenn der Kanton St.Gallen im Pflegebereich 100 Prozent der Kosten zu übernehmen hat. Aus diesem Grund habe ich einen entsprechenden Gegenantrag eingereicht: Die stationären Kosten trägt der Kanton, die ambulanten die Gemeinden. Die Gemeinden machen sich seit Jahren für eine saubere und konsequente Aufgabenteilung stark, weil dann beide Staatsebenen effizienter und wirksamer, d.h. auch günstiger, ihre Aufgaben erfüllen können. Mit einer Opfersymmetrie, wie sie jetzt umgesetzt werden soll, ist gar nichts gewonnen. Diese führt höchstens zu Intransparenz sowie weniger Verantwortungsbewusstsein, und der Bürger weiss schlussendlich gar nicht, wo überall Kosten anfallen. Aus dem Berichtsentwurf des Departementes des Innern über den künftigen Bedarf an Heimplätzen in den nächsten 20 bis 25 Jahren ist ebenfalls ersichtlich, dass primär der Kanton die Anzahl Heimplätze plant, sei es im privaten wie im kommunalen Bereich.

Erstaunt war ich über den Kommentar im Voranschlag, in dem die Regierung ausführt, sie habe die Mehrkosten nicht budgetiert, obwohl das Resultat der 1. Lesung des Kantonsrates und die finanzielle Auswirkung bei der Verabschiedung des Voranschlags sicher bekannt waren. Unternehmer und Private würden nicht so handeln, sondern absehbare Kosten in das Budget einbeziehen. Zu den Zahlen: Nicht nur die Gemeinden profitieren von steigenden Erträgen im Zusammenhang mit den juristischen Personen, sondern auch der Kanton. Ich bin aber auch überzeugt - leider wird das wohl erst die rückblickende Betrachtung aufzeigen -, dass in gleichem Ausmass, wie heute die Gemeinden belastet werden sollen, der Kanton in Bezug auf die Ergänzungsleistungen entlastet wird. Darüber habe ich aber im Voranschlag nichts gefunden. Handeln wir nach dem Grundsatz der St.Galler Regierung: «Gouverner c'est prévoir». Das Gesundheitswesen betrifft unsere Bürgerschaft zu stark, als dass man hier einfach wegsehen kann oder falsche Rahmenbedingungen definiert.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Sie haben umfangreiche Änderungsanträge der Redaktionskommission erhalten. Ich habe diese geprüft und festgestellt, dass es sich um keine materiellen Änderungen handelt. Es sind rein sprachliche Änderungen und sprachliche Änderungen, welche die Sprache dieser Gesetzesvorlage wesentlich verbessern. Das ist die Gelegenheit, einmal der Redaktionskommission zu danken, die im Hintergrund eine sehr wertvolle Arbeit leistet, damit die Bürgerinnen und Bürger unsere Gesetze auch wirklich verstehen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010