ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Ich führte meine Interpellation und meine Fragen mit dem Hinweis auf kürzliche Schlagzeilen an, beispielsweise, dass mit der Reintegration von 16'000 Behinderten in die Wirtschaft eine Milliarde gespart werden soll. Allen Fachleuten ist klar, dass dies nicht erreichbar ist. Es herrscht grosse Furcht vor dem Abbau, und der Druck auf die Eingliederungsberaterinnen und -berater auf der IV-Stelle, die ist angegliedert in der SVA hier in St.Gallen, ist immens. Die Antwort der Regierung ist sehr ausführlich, ich danke dafür, aber sie ist auch distanziert. Es ist ja nicht eigentlich ihr Problem, der Druck auf die IV kommt ja vom Bund bzw. von der Bevölkerung, die in zwei Revisionsvorlagen darüber abgestimmt hat. Aber in mehreren Sätzen ist deutliche Kritik am unkoordinierten Vorgehen des Bundes herauszulesen, das unweigerlich zu Kosten auf den unteren Staatsebenen führt und die uns wahrscheinlich auch noch beschäftigen werden, auch Sie Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten. Ich fragte dann: Wie viele Eingegliederte erreichen längerfristig einen normalen Lebensstandard? Wie viele müssen sich schliesslich an die Sozialhilfe wenden? Wird der nachhaltige Eingliederungserfolg oder -misserfolg statistisch erfasst? Hier sind nun Kanton und Gemeinden direkt betroffen. Die Antwort lautete: Nein, es gibt keine Nachuntersuchungen, ob Eingliederungen nachhaltig sind in diesem Bereich oder ob sie über kurz oder lang in die Sozialhilfe führen. Die Regierung würde sich aber für eine solche Prüfung der Effekte der untereinander abhängigen sozialen Sicherungssysteme interessieren und sagt: «Es ist zu prüfen, ob beim Bund eine solche Ergänzung der Sozialstatistiken angeregt werden soll.» Ich frage die Regierung: Wer ist «es», der diese Anregungen machen soll? Die Regierung, die Sozialdirektorin, eine Bundesparlamentarierin?