Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Max Lüchinger, Oberriet)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.09.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Max Lüchinger, Oberriet)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.10.2009
Abschluss30.11.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 20. Oktober 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2009Gültigkeit der Wahl109Zustimmung0Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2009Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie der Botschaft der Regierung vom 20. Oktober 2009 entnommen werden kann, ist im Kantonsrat nach dem Rücktritt von Urs Schneider, Rüthi, eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Urs Schneider war als Vertreter der CVP-Fraktion des Wahlkreises Rheintal gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied dieser Liste, Rolf Cristuzzi, mit Schreiben vom 25. September 2009 auf das Amt verzichtete, rückt nun das zweite Ersatzmitglied Max Lüchinger, Oberriet, nach. Der Nachrückende hat am 5. Oktober 2009 schriftlich die Annahme der Wahl bestätigt. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl bestätigen und ich bitte Sie, die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009