Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.
Wie der Botschaft der Regierung vom 20. Oktober 2009 entnommen werden kann, ist im Kantonsrat nach dem Rücktritt von Urs Schneider, Rüthi, eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Urs Schneider war als Vertreter der CVP-Fraktion des Wahlkreises Rheintal gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied dieser Liste, Rolf Cristuzzi, mit Schreiben vom 25. September 2009 auf das Amt verzichtete, rückt nun das zweite Ersatzmitglied Max Lüchinger, Oberriet, nach. Der Nachrückende hat am 5. Oktober 2009 schriftlich die Annahme der Wahl bestätigt. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl bestätigen und ich bitte Sie, die Gültigkeit festzustellen.