Geschäft: Chrüzacker zum Zweiten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.46
TitelChrüzacker zum Zweiten
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung21.4.2009
Abschluss3.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. Mai 2009
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person1.7.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident. Die Interpellantin Hoare-St.Gallen hat noch drei Viertel Minuten Zeit. Dann sind die drei Minuten für die Stellungnahme um.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
3.6.2009Wortmeldung

Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Es kann nicht gut kommen, wenn aus einem Projekt - dem Wettbewerbsgewinner -, das mit 90 Wohnungen arbeitet, schliesslich ein Gestaltungsplan mit 129 Wohnungen resultiert. Ich habe eine Bitte an den Finanzchef, allenfalls an den Bauchef: Arbeiten Sie zusammen! Es ist nicht die Zeit, um einander - Stadt und Kanton St.Gallen - auf die Füsse zu treten. Involvieren Sie den Kantonsbaumeister, involvieren Sie die Architekten und die Planungsbüros. Von letzteren hört man nicht oft, das sind meistens auch Schuldige. Ich danke für die Antwort, bin froh über die Intervention des Bundesgerichtspräsidenten und hoffe sehr, dass Alles zu einem guten Ende kommt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
3.6.2009Wortmeldung

Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wir danken der Regierung für die Antwort auf unsere zweite Interpellation, sind jedoch sehr enttäuscht und nicht zufrieden. Die Mehrheit des Kantonsrates hat die Interpellation unterzeichnet; alle Parteien sind vertreten. Damit fordert die Mehrheit dieses Kantonsrats die Regierung auf, nicht nur eine Gewinnmaximierung für die kantonale Pensionskasse zu betreiben, sondern den Abstand zum Bundesverwaltungsgericht, wie damals im Architekturwettbewerb entschieden, einzuhalten. Das sind nicht 7,5 Meter, sondern mehr als doppelt soviel. Jetzt meldet sich auch der Bund zu Wort. Wie dem «St.Galler Tagblatt» vom Samstag, 30. Mai 2009, zu entnehmen war, fordern der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes und der Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik in einem Brief die Regierung auf, die Angelegenheit nochmals zu überdenken. Der Bund habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass der Abstand problematisch sei, das erste Mal bei der Jurierung im Architekturwettbewerb. Damals war ein Abstand von 17 Metern zu den Gerichtssälen vorgesehen, heute sind es nur noch 7,5 Meter. Der Bund argumentiert einerseits mit Sicherheitsbedenkenanderseits - wie die Interpellantin - mit ästhetisch-städtebaulichen Überlegungen. Ich möchte noch einen dritten Grund hinzufügen: Wie steht es mit einer zukünftigen Erweiterung der Bundesverwaltungsgerichtes? Es ist noch nicht zu spät. Wir bitten die Regierung, die Angelegenheit nochmals zu überdenken.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009