Geschäft: VI. Nachtrag zum Steuergesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.09.03 |
Titel | VI. Nachtrag zum Steuergesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 11.12.2008 |
Abschluss | 28.7.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach zu Art. 240 Abs. 1 Bst. a vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Referendumsvorlage aus der Junisession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 7. April 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h Satz 1 vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h Satz 1 vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 11. März 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 17. Februar 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 11. März 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge Tinner-Wartau zu Art. 8 und Art. 240 vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 3. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Januar 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 26 Abs. 2 vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 21. April 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 2. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Denoth-St.Gallen zu Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 vom 20. April 2009 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 29.08.02 und 22.08.11 und 22.09.03 voKo Steuergesetz und Kinderabzüge | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
21.4.2009 | Antrag der Regierung zu Abschnitt IV | 106 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 14 | |
21.4.2009 | Art. 240 Abs. 1 Bst. a | 42 | Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach | 68 | Antrag der vorberatenden Kommission | 10 | |
21.4.2009 | Art. 240 Abs. 1 Bst. a | 44 | Antrag Tinner-Wartau | 67 | Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach | 9 | |
21.4.2009 | Antrag Denoth-St.Gallen zu Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 | 23 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 20 | |
21.4.2009 | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 45 Abs. 1 Bst. h Satz 1 | 60 | Zustimmung | 36 | Ablehnung | 24 | |
21.4.2009 | Art. 45 Abs. 1 Bst. h Satz 1 | 80 | Antrag FDP-Fraktion | 18 | Antrag SP-Fraktion | 22 | |
21.4.2009 | Antrag SP-Fraktion zu Art. 26 Abs. 2 | 18 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 27 | |
21.4.2009 | Antrag Tinner-Wartau zu Art. 8 Abs. 1 Bst. a | 56 | Zustimmung | 48 | Ablehnung | 16 | |
21.4.2009 | Eintreten | 95 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 25 | |
3.6.2009 | Schlussabstimmung | 106 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.4.2009 | Wortmeldung | beantragt, Art. 240 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «0,2 bis 1,0 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen. Für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt die Maximalsteuer höchstens 0,8 Promille;» Die Zahlen und Ausfälle sind bekannt, auch die Ausfälle der Stadt St.Gallen. Ich möchte aber noch einen Hinweis anbringen. Friedl-St.Gallen hat in ihrem Votum zuvor gesagt, dass der Antrag um Reduktion der Bandbreite von den Gemeinden gekommen sei. Das stimmt so nicht. Wir haben lediglich versucht, einen konstruktiven Beitrag in diese Diskussion, in die Reduktion dieser Bandbreite zu bringen. Deshalb möchte ich meinen Antrag in einem Teil leicht korrigieren. Ich habe den Hinweis angebracht, für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt die Maximalsteuer 0,2 bis 0,8 Promille. Gesetzestechnisch korrekt müsste es heissen: Für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt die Maximalsteuer höchstens 0,8 Promille. Somit wären die Gemeinden bei selbstgenutztem Wohneigentum tatsächlich frei, den entsprechenden Satz anzupassen. Es sei auch noch darauf hingewiesen, dass Gemeinden mit einem partiellen Steuerfussbezugausgleich gezwungen sind, jeweils die Maximalsteuer von nur jetzt 1 Promille einzuziehen. Hier besteht die Wahlfreiheit der Bürgerschaft nicht. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | beantragt, Art. 8 (neu im Nachtrag) Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «130 Prozent der einfachen Steuer von den festen Zuschlägen zu den Gewinn- und Kapitalsteuern;» Die höheren Kinderabzüge und der Ausgleich der kalten Progression führten zu erheblichen Steuerausfällen von mehr als 70 Mio. Franken bei den Gemeinden. Für die Gemeinden nun ist von Bedeutung, dass die Steuerausfälle auf Gemeindeebene teilweise kompensiert werden. Anpassungen im Steuergesetz führen beim Steuerzahler aufgrund der Reduktion des steuerbaren Einkommens wohl zu einem tieferen Steuerbetrag; dieser könnte aber in der Folge durch eine allfällige Erhöhung der Gemeindesteuerfüsse wieder «aufgefressen» werden. Eine Kompensation im Umfang von 17 Mio. Franken ist aufgrund des hervorragenden Rechnungsabschlusses 2008 mehr als verkraftbar. So ist eine Entlastung gegeben, die sich auch im Geldbeutel der Steuerzahlenden auswirkt. Der VSGP ist es sehr wohl bewusst, dass die Entlastungen bei den Anteilen der juristischen Personen sich nicht auf alle Gemeinden gleich auswirken. Sie weiss auch, dass bei allen anderen Entlastungen die finanzschwächeren Gemeinden über die Ergänzungsleistungen profitieren konnten. Hier nun wären eher Gemeinden betroffen, die einen höheren Anteil an juristischen Personen aufweisen. Der Kanton St.Gallen hat einen Haushalt von rund 4 Mrd. Franken je Jahr. Ein Steuerprozent entspricht 8,8 Mio. Franken. Bei einem Steuerfuss von 95 Prozent entspricht dies einem Ertrag von rund 835 Mio. Franken oder 20 Prozent der Gesamteinnahmen des Kantons. Die übrigen Einnahmen werden durch Gebühren, Transferzahlungen, Autosteuern, Steuern juristischer Personen oder andere Einnahmequellen finanziert. Zum Vergleich: Alle Gemeinden zusammen haben einen konsolidierten Haushalt von 2,8 Mrd. Franken, wovon 45 Prozent durch Steuern der natürlichen Personen finanziert werden. Somit ist der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss wesentlich höher als der Kantonssteuerfuss, obwohl der Kanton ein höheres Budget hat. Eine Revision des Steuergesetzes wirkt sich weit stärker auf die Gemeinden als auf den Kanton aus. Wir müssen uns bewusst sein, dass tarifarische Entlastungsmassnahmen sich nicht nur zulasten des Kantons, sondern auch der Gemeinden auswirken. Dies sage ich mit Blick auf weitere Anträge. Ich bin überzeugt, dass die Kompensationsforderung von 17 Mio. Franken sehr bescheiden ist. Ich danke für das Lob des Finanzdirektors für die gute Zusammenarbeit. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Dem Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach ist zuzustimmen. Gemeindeautonomie: Darauf ist bereits verwiesen worden. Bei allem und jedem wird die Gemeindeautonomie hochgehalten. In einem der originärsten Bereiche, nämlich der Festlegung der Steuern, wollen Sie nun aber die Gemeinden zwingen, diese Steuern zu senken. Das macht keinen Sinn. Zweitens: keine Hauruck-Übungen. Wir haben vor einem Jahr dieses Postulat 43.08.13 «Abschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim» in Auftrag gegeben. Würth-Goldach hat das erwähnt. Wir haben das gemacht, weil wir die Auswirkungen all dieser Steuern auf Gemeindeebene nun bzw. die entsprechenden Senkungen auch der entsprechenden Gebühren in einer Gesamtschau beurteilen müssen, und es macht keinen Sinn, davon jetzt abzuweichen. Wir haben heute Morgen Kompensationen beschlossen zugunsten der Gemeinden, weil behauptet wurde, dass die Gemeinden diese Revisionen des Steuergesetzes nicht verkraften. Es macht auch keinen Sinn, gleichzeitig den Gemeinden zu befehlen, dass sie auf weiter gehende Einnahmen verzichten müssen. Es stellt sich die Frage: Wieso kommt gerade jetzt in diesem Augenblick dieser Antrag? Auch diese Frage ist relativ schnell beantwortet. Wenn man die finanzpolitische Wetterlage anschaut: Steuersenkungen in Zukunft werden es wohl schwer haben. Ich bitte Sie, darauf zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | legt ihre Interessen als Erziehungswissenschafterin, Mutter und Lehrerin offen. Der Antrag Denoth-St.Gallen ist abzulehnen. Nach diesen Ausführungen möchte ich gern Steiner-Kaltbrunn noch auf einen Irrtum hinweisen, dem sie unterliegt mit ihren Ausführungen, dass die Selbstbetreuung von Kindern grundsätzlich viel besser sei als irgendeine Fremdbetreuung. Wenn Sie von diesem Bild ausgehen, dann muss ich Ihnen sagen, gehen Sie irgendeiner Idee nach, die es nie gegeben hat in optimaler Weise und die auch nicht das Zukunftsmodell sein kann. Es ist nicht so, dass Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, diesen nicht selber schauen wollen. Im Gegenteil: Wir haben heute genügend wissenschaftliche Studien - ich darf Ihnen sagen, ich bin Erziehungswissenschafterin, Mutter und Lehrerin -, die zeigen, dass Kinder, die früh fremdbetreut werden, viel besser in ihrer Entwicklung gefördert werden. Das ist so. Sie können das natürlich ablehnen. Das heisst nicht, dass alle Mütter, die gerne ihre Kinder zu Hause erziehen, das schlecht machen. Ich habe das auch gemacht. Aber alle Mütter sind ab und zu auch auf fremdbetreuende Zusatzpersonen angewiesen. Es ist gar nicht möglich, dies ausschliesslich zu tun. Selbst wenn das nicht zu 100 Prozent jetzt erfolgen muss, sollen doch alle Eltern in den Genuss von Fremdbetreuung kommen und diese wahrnehmen können. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich erinnere daran, dass dieser Antrag schon in der vorberatenden Kommission behandelt wurde und mit 14:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Wenn Blöchliger Moritzi-Gaiserwald sagt, dass es ein Irrtum ist, dann ist es klar, die SP-Fraktion hat eine andere Ideologie von Familienpolitik als die SVP-Fraktion. Das ist ganz klar und logisch. Zu Fässler-St.Gallen: Es ist keine Besserstellung der Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen, sondern es ist lediglich eine Unterstützung und ein Förderungsbeitrag des Kantons, damit diese Familien eben auch wieder vermehrt die Familienarbeit selbst erledigen und für ihre Kinder da sind. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Art. 26 (Besteuerung nach dem Aufwand a) Berechtigte Personen). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 26 Abs. 2 zu streichen. Art. 26 StG regelt die Besteuerung nach Aufwand. Unbestritten bleibt die Besteuerung nach Aufwand nach Abs. 1. Darin wird für natürliche Personen die Möglichkeit der einmaligen Besteuerung nach Aufwand anstelle der Entrichtung der Einkommens- und Vermögenssteuer geschaffen. Diese Möglichkeit steht nur Personen offen, die erstmals oder nach wenigstens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In Abs. 2 wird Personen, die nicht Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sind, das Recht zugestanden, weiterhin die Besteuerung nach Aufwand bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu beanspruchen. Die SP-Fraktion beantragt, diesen Absatz zu streichen. Gemäss Verfassung muss die Besteuerung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Bei der Besteuerung nach Aufwand - der Pauschalbesteuerung - wird auf die Erhebung der echten Daten zum Einkommen und dem Vermögen verzichtet. Gemäss den uns heute zur Verfügung stehenden Unterlagen versteuern diese ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt etwa ein steuerbares Einkommen von 240'000 Franken, ohne Vermögenssteuern. In Tat und Wahrheit müssten diese Personen ein viel höheres Einkommen und grosse Vermögenswerte versteuern. Hier stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: Warum sollen normale Steuerzahlende - egal, ob Schweizer Bürgerinnen oder Bürger oder Ausländerinnen oder Ausländer - ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen und versteuern? Die zweite Frage: Warum werden einige wenige reiche Ausländerinnen und Ausländer bevorzugt behandelt? Volkswirtschaftlich haben die Erträge des Kantons St.Gallen und der Gemeinden aus der Pauschalbesteuerung absolut keine Bedeutung. Sie machen nur etwa 0,15 Prozent der gesamten Steuererträge aus. Bei der Abschaffung der Pauschalbesteuerung könnte mit weit höheren Erträgen gerechnet werden. Das Beispiel im Kanton Zürich zeigt nämlich, dass sich die Zahl der Wegzüge voraussichtlich in geringem Ausmass bewegen wird. Deshalb werden die Erträge von Kanton und Gemeinden durch die ordentliche, normale und übliche Besteuerung weit höher ausfallen. Es stellt sich noch die Frage, ob der Kanton St.Gallen - wie es die Regierung in der Stellungnahme zur Motion 42.09.09 «Pauschalbesteuerung jetzt abschaffen» befürchtet - mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein falsches Signal aussenden würde. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Er sendet die richtigen Signale zur richtigen Zeit aus. Der Kanton St.Gallen will keine ungerechtfertigten Steuerschlupflöcher ausschliesslich für Ausländerinnen und Ausländer. Er will die Steuermoral und die Steuergerechtigkeit stärken! Im Übrigen ist es gewagt, von einem Alleingang oder von einem Wettbewerbsnachteil zu sprechen. Der Kanton Zürich hat es mit der Abschaffung vorgemacht. Heute besteht für den Kantonsrat die Möglichkeit, diese sinnlose Bevorzugung von reichen und vermögenden Ausländerinnen und Ausländern abzuschaffen. Wenn er sie nicht nutzt, wird die Bevölkerung dazu Stellung nehmen können. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: In der vorliegenden Form hatte sich die vorberatende Kommission nicht mit dem Thema befasst, aber bei der Behandlung der Initiative und dem Gegenvorschlag zum V. Nachtrag zum Steuergesetz auch über eine Erhöhung dieses Eigenbetreuungsabzuges von Fr. 2'000.- auf Fr. 3'000.- befasst, diskutiert und auch entschieden. Diese Erhöhung von Fr. 2'000.- auf Fr. 3'000.- hätte Mehrkosten von rund 13 Mio. Franken zur Folge gehabt. Ich weiss jetzt nicht, ob das absolut linear ist. Ich nehme an, dass der Vorsteher des Finanzdepartementes dazu etwas sagt, aber ich kann mir vorstellen, dass die ersten Fr. 2'000.- auch mit gewissen Mindererträgen verbunden sind. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dass ich hier vorne sitze, verkürzt mein Votum. So muss und darf ich nicht zu gewissen emotionalen Teilen verschiedener Vorredner Stellung nehmen. In der Sache: Ich hatte informiert, dass in der vorberatenden Kommission nebst der nun deutlich gutgeheissenen Bandbreitenverschiebung eine differenzierte Lösung zur Diskussion stand, damals nicht auf die Wohneigentümer bezogen, sondern auf die Trennung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Auch schon damals hiess es in der vorberatenden Kommission seitens des Steueramtes, dass dies mit grosser Wahrscheinlichkeit zu rechtsungleicher Behandlung führe, die gerichtlich angefochten werden könnte. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben nicht über eine differenzierte Lösung abgestimmt, sondern nur über eine einheitliche, wie Sie sie auf dem gelben Blatt finden. Deshalb ist eher überraschend, dass es jetzt differenzierte Lösungen wieder gibt. Zwischenzeitlich haben wir - ich nehme an, das sei die vorberatende Kommission - auch eine Aktennotiz zu dieser Frage aus dem Steueramt erhalten. Hier gilt aber selbstverständlich das Gleiche, wie ich schon beim anderen Thema gesagt hatte, eine rechtliche Überprüfung muss nicht stattfinden, kann aber stattfinden. Jedes Gutachten oder jede Aktennotiz kann in der Sache richtig sein, würde aber zumindest nicht verhindern, dass es zu einer rechtlichen Überprüfung kommt. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Der Antrag Denoth-St.Gallen ist abzulehnen. Es ist mir einigermassen schwergefallen, nach diesem Erziehungsnachhilfeunterricht von Steiner-Kaltbrunn ruhig zu bleiben. Sie suggeriert, dass alle, die ausserhalb der SVP-Fraktion Kinder erziehen und diese dann nach der Geburt einer Drittperson zur Betreuung geben, verantwortungslos handeln und damit auch gerade noch für alles Unheil in dieser Welt verantwortlich sind. Es ist m.E. ein bisschen ein einfaches Weltbild, wenn die Familie ein Garant dafür sein soll, dass sich Eltern nicht trennen oder dass nur die Familie eine gute Kinderbetreuung gewährleisten kann und dass alles, was ausserhalb der Familie geschieht, des Teufels ist. Der SP-Fraktion geht es darum, dass Kinder, die fremdbetreut und Kinder, die von den eigenen Eltern betreut werden, dass alle steuerlich gleich behandelt werden. Wir anerkennen ausdrücklich, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, tatsächlich auf einiges verzichten und sehr viel Arbeit leisten. Sie sieht aber nicht ein, dass diese Arbeit speziell belohnt werden muss. Fremdbetreuungskosten entstehen, wenn jemand auf eine Berufstätigkeit angewiesen ist und deshalb Fremdbetreuung beanspruchen muss. Ich verstehe einfach nicht, weshalb jemand, der zu Hause bleibt, eine Prämie bekommen soll. Ich gestehe, dass ich im ersten Moment diesen Selbstbetreuungsabzug als eine clevere Idee empfunden habe. Beim genaueren Hinsehen hingegen wird ersichtlich, dass mit diesem zusätzlichen Abzug eine Besserstellung der Selbstbetreuenden gegenüber den Fremd- oder teilweise Fremdbetreuenden gemacht wird. Das ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und mit der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht vereinbar. Im Kanton Zürich hat die SVP-Fraktion einen ähnlichen Antrag eingebracht. In der NZZ ist dieser als rechtswidrig bezeichnet worden, allerdings ohne nähere Begründung. In anderen Kantonen geht man mit einer offenkundigen Selbstverständlichkeit davon aus, dass ein solcher Abzug rechtlich schon gar nicht zulässig ist. Ich weiss auch nicht, welche Kosten denn bei der Selbst-, aber nicht bei der Fremdbetreuung entstehen oder anfallen. Wenn meine Kinder in den Hort gehen und dort auch das Mittagessen einnehmen, dann wird dieses wahrscheinlich auf der Hort-Rechnung aufgeführt sein. Und dieses Mittagessen werde ich wahrscheinlich bei den Fremdbetreuungskosten abziehen können. Das kann derjenige, der die Kinder selber verpflegt, natürlich nicht. Aber das ist ein kleiner Bereich von etwa Fr. 100.-. Ich sehe aber nicht, wo die restlichen Fr. 1'900.- oder Fr. 2'900.- - je nach Antrag - entstehen. Sollte es um direkte Betreuungskosten gehen, dann können z.B. Beträge von Fr. 50.- oder Fr. 100.- für den Babysitter über den Fremdbetreuungsabzug geltend gemacht werden. Andere Kosten sehe ich nicht. Hier geht es um eine Besserstellung der Selbstbetreuenden gegenüber den Fremdbetreuenden, und dazu besteht kein Anlass. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Beim VI. Nachtrag zum Steuergesetz wird die kalte Progression ausgeglichen, wie das aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei einer Überschreitung der Teuerung um 8 Prozent gegenüber dem Referenzjahr vorgesehen ist. Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich diesen Schritt. Die Massnahme besteht darin, dass die Entlastung beim Einkommenssteuertarif gemäss III. Nachtrag zum Steuergesetz um ein Jahr vorgezogen und die damit zusammenhängenden Kompensationsmassnahmen für die Gemeinden angewendet werden. Die SP-Fraktion hat dem III. Nachtrag zum Steuergesetz nicht zugestimmt, weil die Verteilung der Entlastungen ungerecht ist und für den Kanton zu grosse Ausfälle ausgelöst werden. Nach den Vorstellungen der SP-Fraktion müssen die unteren und mittleren Einkommen stärker als die hohen entlastet werden, und die Entlastungen müssen finanzpolitisch verträglich sein. Materiell stehen diese Bestimmungen jetzt nicht mehr zur Diskussion. Dass nun dieser Teil aus der dritten Revision vorgezogen wird, ist für die SP-Fraktion ein gangbarer Weg, um die kalte Progression auszugleichen. Die SP-Fraktion unterstützt auch die Neuregelung, die vorsieht, dass die kalte Progression rascher ausgeglichen werden soll und dass sie nach Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise um 3 Prozent auf eine Anpassung hin überprüft wird. Nicht einverstanden ist die SP-Fraktion mit den erneuten Steuersenkungsbegehren vonseiten der Grundeigentümer. Sie erachtet dies als reine Zwängerei. Die Senkung der Grundsteuer schadet vor allem den Gemeinden. Deshalb lehnt die SP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission ab. Schwer verdaulich ist für die SP-Fraktion derjenige Teil des VI. Nachtrags zum Steuergesetz, der zum Nachvollzug von Bundesgesetz verpflichtet. Sie weiss, dass dies unabdingbar ist. Dieser Nachvollzug besteht aus Bestimmungen, die die bürgerlichen Parteien auf nationaler Ebene gebraut haben. Diese werden von der SP-Fraktion abgelehnt. Dabei geht es um die straflose Selbstanzeige, die im höchsten Grad ungerecht ist. Es ist unsinnig, ein Gesetz zu machen, bei dem ein einmaliges Hintergehen erlaubt ist und das erst bei der zweiten Verfehlung eine Strafe nach sich zieht. Ein solches Gesetz gibt es sonst nirgends. Ebenso ist auch die vereinfachte Nachbesteuerung von Erbschaften in den Augen der SP-Fraktion ungerecht. Über diese muss aber heute nicht materiell diskutiert werden; sie muss einfach übernommen werden. In der Spezialdiskussion wird die SP-Fraktion einen Antrag für mehr Steuergerechtigkeit stellen. Es geht um die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen, aber nicht hier arbeiten. Ebenso wird sie - wie schon erwähnt - die Erhöhung des Abzuges für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen beantragen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Über die Diskussionen und Gegenüberstellungen habe ich bereits informiert. Nachdem sich die vorberatende Kommission für die Initiative entschieden hatte, wurde eine Erhöhung im VI. Nachtrag nochmals zur Diskussion gestellt. Beim Fremdbetreuungsabzug, bei dem sich zunächst die Varianten von Fr. 7'500.- und Fr. 10'000.- gegenüberstanden, wurde der Betrag von Fr. 7'500.- mit 14 Stimmen vorgezogen. In der Hauptabstimmung obsiegte dann aber mit 9:6 Stimmen die geltende Regelung von Fr. 5'000.- gegenüber Fr. 7'500.-. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum VI. Nachtrag zum Steuergesetz: Im st.gallischen Steuerrecht ist der Ausgleich der kalten Progression gesetzlich nicht zwingend. Wenn allerdings eine Teuerung von 8 Prozent erreicht worden ist, was im Herbst 2008 der Fall war, muss die Regierung dem Parlament nach Art. 317 StG Bericht und Antrag stellen, was mit dem VI. Nachtrag geschieht. Es wird der Ausgleich beantragt und gleichzeitig eine Senkung der Grenze von 8 auf 4 Prozent. Dies war in der vorberatenden Kommission im Grundsatz unbestritten, obwohl die Teuerung - aufgrund des starken Preisnachlasses beim Erdöl - kurzfristig wieder unter 8 Prozent gesunken ist. Weil aber zwischenzeitlich eine Vielzahl von Kantonen die Grenze sogar auf 3 Prozent festgesetzt hat, wurde ein entsprechender Antrag auch für den Kanton St.Gallen einstimmig mit 17:0 Stimmen gutgeheissen. Da gleichzeitig der III. Nachtrag zum Steuergesetz mit tarifarischen Anpassungen - anstatt wie ursprünglich beschlossen auf 2011 - nun bereits auf 2010 in Kraft gesetzt werden soll - was auch aus konjunkturellen Überlegungen sehr begrüsst wurde -, werde die kalte Progression mehr als ausgeglichen, führte der Finanzchef aus. Nicht diskutiert wurde allerdings, ob der überschiessende Teil zur «warmen Progression» werde. Nachfolgend ein paar Punkte zum Änderungsbedarf aufgrund des Bundesrechts, der zwar für die Kantone materiell zwingend ist, deswegen aber nicht in allem auf Gegenliebe oder Verständnis gestossen ist:
Die Kommission behandelte in der Folge verschiedene Anträge aus ihrer Mitte, die nicht Gegenstand der Botschaft der Regierung waren oder die dem V. Nachtrag entnommen wurden:
In der Schlussabstimmung verabschiedete die Kommission den VI. Nachtrag mit 14:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zuhanden des Kantonsrats. Anschliessend befasste sich die vorberatende Kommission noch mit einem vor der Sitzung angekündigten Antrag für eine Kommissionsmotion «Einführung eines proportionalen Einkommenstarifs». Die Vorankündigung erlaubte dem Finanzchef und dem Steueramt, detaillierte Informationen zum Thema abzugeben. Nach einer längeren Diskussion lehnte die vorberatende Kommission die Kommissionsmotion mit 12:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit ab. Somit ersuche ich Sie namens der vorberatenden Kommission, den VI. Nachtrag zum Steuergesetz in der Fassung der vorberatenden Kommission zu beschliessen, und persönlich ersuche ich Sie, dem roten Blatt der Regierung Beachtung zu schenken. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Pauschalbesteuerung ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft. Da sind wir uns einig. Der Kantonsrat hat auf Antrag der CVP-Fraktion eine Standesinitiative in dieser Sache beschlossen. Die CVP-Fraktion ist weiterhin der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist. Diese Besteuerung muss vom Bund und nicht von den einzelnen Kantonen geregelt werden. Zu Hartmann-Flawil: Ihre Haltung in dieser Angelegenheit überrascht mich. Bei der Erbschaftssteuer ist doch auch klar, dass diese auf eidgenössischer Ebene geregelt sein sollte. Doch dieses Thema ist offenbar anders. Mir fehlt die Konsequenz. In der Schweiz mit 8 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern und mit kleinräumigen Kantonen ist die Mobilität hoch. Wenn in diesem Bereich nun ein einzelner Kanton legiferiert, macht das prinzipiell wenig Sinn. Der Entscheid im Kanton Zürich hat nicht keine Auswirkungen gehabt. Nach diesem Abstimmungssonntag haben sich Steuerpflichtige aus dem Kanton Zürich umgeschaut, auch in Richtung unseres Kantons, in Richtung meiner Gemeinde. Das muss man klar sehen. Es ist aber auch richtig, dass nicht alle Personen wegziehen; es wird solche geben, die ihre Liegenschaft am Zürichsee behalten wollen. Aber es gibt Steuerpflichtige, die sich jetzt nach einem Wohnsitz in einem andern Kanton umsehen. Die Pauschalbesteuerung ist eine stossende und in dieser Form auch verfassungswidrige Steuerregelung. Es besteht Handlungsbedarf, und zwar muss der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden. Nach dem Dafürhalten der CVP-Fraktion werden aber nicht einfach die Pauschalen erhöht werden können, denn wird das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ernst genommen, dann müssten die Pauschalen derart stark erhöht werden, dass das Prinzip der Pauschalbesteuerung an sich wieder obsolet würde. Folgedessen ist es richtig, den geraden Weg zu wählen und dieses System auf eidgenössischer Ebene abzuschaffen. Die CVP-Fraktion beurteilt das Vorgehen anders als die SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach ist abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Erst vor kurzem haben wir den Kompensationen für die Gemeinden zugestimmt, und aufgrund dieser Kompensationen ersuchen wir Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen. Die SP-Fraktion hat einerseits Verständnis für die Verluste der Gemeinden. Andererseits sind es aber die Gemeinden, die vorschlagen, auf eine Grundsteuer zu verzichten, d.h. eine Steuer, die direkt ihnen zugutekommt. Ich denke, dass es mit dem Vorzug des dritten Revisionspakets eine vollständige Kompensation gibt, sogar ein bisschen mehr. Ich denke, dass das richtig entschieden wurde. Es ist uns allen bekannt, dass einige Gemeinden durch die neue Revision mehr Geld verlieren als andere und dass nicht alle im gleichen Mass wieder mehr bekommen. Das ist systembedingt, und deshalb hat der Kantonsrat ein Postulat bei der Regierung deponiert. In diesem Postulat sind folgende Anliegen formuliert: Wann und wofür bekommt die Gemeinde vom Kanton Geld, Abgeltungen, Kompensationen? Wie kommt sie zu diesem Geld? Es geht darum, den Gemeinden gerecht zu werden, damit nicht plötzlich eine Gemeinde zweimal verliert: einmal bei der Revision und einmal bei der Kompensation. Regierungsrat Gehrer hat gesagt, dass das noch in diesem Jahr kommt. Aufgrund dieses Berichts, denke ich, wäre es dann gerechtfertigt, über weitere Kompensationen zu sprechen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion begrüsst den VI. Nachtrag zum Steuergesetz. Sie begrüsst den Ausgleich der kalten Progression und die Anpassung an das Bundesrecht. Ebenso begrüsst sie den Kompensationsausgleich zugunsten der Gemeinden sowie die Anpassung an die Grundsteuer - gemäss Vorschlag der vorberatenden Kommission - von 0,2 bis 0,8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen. Die SVP-Fraktion begrüsst auch, dass der Vollzugsbeginn bereits um ein Jahr auf den 1. Januar 2010 vorgezogen wird. Die SVP-Fraktion lehnt eine Erhöhung des Fremdbetreuungsabzuges ab. Sollte der Kantonsrat die Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs gutheissen, wird die SVP-Fraktion einen weiteren Betrag für die Eigenbetreuung unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der VI. Nachtrag zum Steuergesetz enthält im Wesentlichen den Nachvollzug des Bundesrechts und somit wenig politische Brisanz. Die FDP-Fraktion wird nach dem Ausgang der Abstimmung zum V. Nachtrag und zur Gesetzesinitiative den Antrag stellen, den Kinderfremdbetreuungsabzug auf Fr. 7'500.- zu erhöhen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Abschaffung der Dumont-Praxis auf den gleichen Zeitpunkt wie beim Bund, nämlich auf den 1. Januar 2010 gemäss rotem Blatt der Regierung. Die FDP-Fraktion hat sich schon immer dafür eingesetzt, dass der Staat nicht überproportional profitieren soll, wenn die Löhne der Teuerung angepasst werden. Sie unterstützt somit den Antrag der vorberatenden Kommission, die kalte Progression bereits dann auszugleichen, wenn der Landesindex sich um 30 Prozent verändert. Nach Auffassung der FDP-Fraktion haben die Grundsteuern ihren ursprünglichen Zweck, die Gemeinden für die Erschliessung der Grundstücke zu entschädigen, verloren. Heute werden Erschliessungsleistungen kostendeckend - in vielen Gemeinden wahrscheinlich sehr gut kostendeckend - über Gebühren finanziert, und die Grundsteuer ist zu einer zusätzlichen Vermögenssteuer für Grundeigentümer geworden. Sie behandelt somit Grundeigentümer gegenüber Eigentümern anderer Sachwerte ungleich und wäre demnach ganz abzuschaffen. Allerdings sieht auch die FDP-Fraktion, dass eine gänzliche Abschaffung der Grundsteuern im Moment zu namhaften Steuerausfällen bei den Gemeinden führen würde. Sie ist daher der Auffassung, dass in einem ersten Schritt die Bandbreite der Grundsteuern reduziert wird und die Regierung die gänzliche Abschaffung planen soll. Die unterschiedliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen als Grundeigentümer lehnt sie ab. Die FDP-Fraktion befürwortet die Kompensation eines Teils der Ausfälle des V. und VI. Nachtrags zum Steuergesetz, indem Art. 8 StG geändert wird und der Anteil der Gemeinden an den kapitalen Vertragssteuern juristischer Personen auf 130 Prozent erhöht wird. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich fasse mich kurz. Die CVP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung der Regierung und sieht einzig, im Sinn der vorberatenden Kommission, Handlungsbedarf bei der Verkürzung der Berichterstattung für den Ausgleich der kalten Progression von vier auf drei Jahre und ebenfalls bei der Inkrafttretung der Revision auf das Jahr 2010. Über die zwingende Übernahme von Bundesgesetz ist es müssig zu debattieren. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Ausgleich der kalten Progression wird von der GRÜ-Fraktion unterstützt. Deshalb unterstützt sie auch die Vorverschiebung des Steuertarifs um ein Jahr, so wie es die vorberatende Kommission beschlossen hat. Gegen die Steuerbefreiung nach dem eidgenössischen Gaststaatsgesetz hat sie nichts einzuwenden. Zu Art. 44 StG (Dumont-Praxis): Hier wird Bundesrecht übernommen. Es würde durchaus Sinn machen, wenn durch diese Praxisänderung ältere Häuser energetisch saniert würden. Auch aus energiepolitischer Sicht ist dies erwünscht. Leider hat es der Bundesgesetzgeber verpasst, diesen energiepolitischen Gesichtspunkt gebührend zu gewichten, weshalb die GRÜ-Fraktion Vorbehalte zu dieser Praxisänderung hat. Zur Vereinfachung von Nachsteuern in Erbfällen sowie der straflosen Selbstanzeige: Bei der Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen sowie bei der straflosen Selbstanzeige wird vorwiegend Bundesrecht übernommen. Zum Stichwort Steuerhinterziehung: Sind dies wirklich nur Kavaliersdelikte? Diese Denkweise, die in der Schweiz leider vorherrscht, hat uns weltweit in Verruf gebracht. Es handelt sich dabei nicht um Bagatellfälle, auch anzahlmässig nicht. Von 2002 bis 2008 mussten allein im Kanton St.Gallen wegen versuchter oder vollendeter Steuerhinterziehung 1'341 Steuersubjekte, davon in 17 Fällen juristische Personen, gebüsst werden. Die verhältnismässig kleine Anzahl delinquierender juristischer Personen wird mit der Vorgabe erklärt, dass ein Steuerkommissär täglich wenigstens vier juristische Personen zu veranlagen hat. Da liegt eine vertiefte Prüfung der Steuererklärungen schlicht nicht drin. Deshalb ist hier ebenfalls dringender Handlungsbedarf angesagt. In diesem Zusammenhang werde ich eine Interpellation einreichen. Ebenso ist es völlig unverständlich, dass Veruntreuungen von Quellensteuern straffrei ausgehen sollen. Hier wird offensichtlich mit verschiedenen Ellen gemessen und zweierlei Recht eingeführt: ein mafioses, spezielles Steuerhinterziehungs- und Steuerveruntreuungsrecht, in dem die geltende Bestimmung des Zivil- und Strafrechts sowie das ordentliche Recht aufgehoben werden. Nicht nur mein Rechtsempfinden, sondern auch das vieler ehrlicher und rechtschaffener Bürgerinnen und Bürger wird damit arg strapaziert. In keinem anderen Gesetz ist ein einmaliger Verstoss erlaubt und wird erst beim zweiten Rechtsbruch einer Bestrafung in Erwägung gezogen. Eine intelligente Staatsführung muss Gesetze so ausgestalten, dass Personen nicht zu einem unerwünschten Handeln oder Verhalten angeleitet werden. Es ist ein Anachronismus, weil es heute zum guten Ton gehört, unverjährbare Straftatbestände einzuführen. Es ist für die GRÜ-Fraktion völlig unverständlich und nicht hinnehmbar, dass dieses Bundesgesetz schlicht bundesverfassungswidrige Vorgaben enthält. Dem betreffenden Artikel wird sie nicht zustimmen, obwohl klar ist, dass es um die Umsetzung von Bundesrecht geht. In der Spezialdiskussion wird die GRÜ-Fraktion beantragen, dass über die Art. 248bis, 251bis, 254bis und Art. 272 Abs. 3 abgestimmt wird. Die Anpassung von Art. 317 des Steuergesetzes im Sinn der vorberatenden Kommission ist zu begrüssen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Einerseits ist einmal die Standesinitiative, die kürzlich von diesem Rat beschlossen worden ist, hängig. Andererseits ist es so, dass die Pauschalbesteuerung - unabhängig vom Vorgehen des Kantons - bei den Bundessteuern noch nicht abgeschafft wird. Es ist unseres Erachtens wichtig, dass auf Ebene des Bundes wie auch der Kantone eine einheitliche Regelung besteht. Schliesslich geht es vor allem um die Frage der Höhe dieser Aufwandbesteuerung. Die FDP-Fraktion ist sich einig, dass bei Multimillionären eine Besteuerung von wenigen 10'000 und vielleicht 100'000 Franken eindeutig zu wenig ist. Würde diese Höhe angepasst, dann könnte durchaus über ein Weiterbestehen der Pauschalbesteuerung diskutiert werden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 45 (neu im Nachtrag) Abs. 1 Bst. h Satz 1 wie folgt zu formulieren: «die Kosten der Betreuung von Kindern unter 15 Jahren durch Drittpersonen, höchstens Fr. 7'500. für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige einen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 oder 2 dieses Erlasses beanspruchen kann, wenn bei gemeinsam steuerpflichtigen Eltern beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder einer der beiden dauernd erwerbsunfähig ist». Die FDP-Fraktion hat sich schon immer dafür eingesetzt, dass Eltern während der Kinderphase gleichzeitig ihrem angestammten Beruf nachgehen und das einmal Erlernte anwenden können, um, wenn die Kinder erwachsen sind, auch wieder voll einsteigen zu können. So einfach wie Steiner-Kaltbrunn dies schilderte, ist es natürlich nicht. Es gilt zwischen den einzelnen Berufen zu unterscheiden. Bei einer technischen oder medizinischen Ausbildung geht der Anschluss ziemlich schnell verloren, bei der Buchhaltung beispielsweise passiert das wahrscheinlich weniger schnell. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern mit technischen oder medizinischen Ausbildungen im Beruf bleiben können. Für einmal könnte die FDP-Fraktion sogar mit dem Antrag der SP-Fraktion leben. In der vorberatenden Kommission als auch hier im Rat hat sie den Antrag der Regierung unterstützt. Die FDP-Fraktion erachtet allerdings diesen Vorschlag als nicht sehr mehrheitsfähig und stellt den Antrag, den Kinderbetreuungsabzug von Fr. 5'000.- auf Fr. 7'000.- zu erhöhen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir hörten vonseiten der SVP-Fraktion, dass Eltern, die ihre Kinder in Fremdbetreuung geben, ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Gegen diese Unterstellung wehre ich mich entschieden. Sie ist eine Ohrfeige für die Mehrheit der Mütter in unserem Kanton, weil die Mehrheit der Mütter in unserem Kanton erwerbstätig ist und folgedessen Fremdbetreuung ihrer Kinder braucht. Ich bin zusammen mit der FDP-Fraktion der Meinung, dass Eltern, die ihre Verantwortung wahrnehmen und eine gute Fremdbetreuung nutzen, nicht bestraft werden dürfen. Die Erhöhung des Fremdbetreuungsabzuges ist wichtig und richtig. Wenn sich Frauen im heutigen System für Familie und ausserhäusliche Erwerbsarbeit entscheiden, wird ihr Einkommen von den Fremdbetreuungskosten wieder aufgefressen, und zusätzlich werden sie noch durch die hohe Progression bestraft. Das darf nicht sein und ist auch volkswirtschaftlicher Unsinn. Die FDP-Fraktion will mit ihrer bescheidenen Forderung, den Abzug von Fr. 5'000.- auf Fr. 7'500.- zu erhöhen, einer mehrheitsfähigen Lösung zum Durchbruch verhelfen. Die Belastung für Kanton und Gemeinden liegt bei 2,5 Mio. Franken. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Ich habe mich versprochen. Selbstverständlich steht im Antrag der FDP-Fraktion Fr. 7'500.- und nicht Fr. 7'000.-. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Goldach offen - In dieser Frage zur Grundsteuer absolut unverdächtig, wir erheben einen Satz von 0,4 Promille. Dem Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach ist zuzustimmen. Fast jährlich behandeln wir in diesem Rat einen oder sogar zwei Nachträge zum Steuergesetz. Einmal sollen Unternehmen, einmal Familien, einmal Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen entlastet werden. Wie ein roter Faden zieht sich allerdings die Entlastung der Grundeigentümer durch alle diese Revisionen. Und dies nicht immer auf Antrag der Regierung, nein, oft auch - ich erlaube mir den Ausdruck - handstreichartig durch die Interessenvertreter in den vorberatenden Kommissionen und im Parlament. Ich erinnere Sie daran, mit dem II. Nachtrag zum Steuergesetz beantragte die Regierung, die Ermässigung auf dem Mietwert von 15 Prozent, höchstens Fr. 3'000.-, auf neu 30 Prozent höchstens Fr. 8'000.- zu erhöhen. In der Beratung hat das Parlament sogar die Maximalgrenze auf Fr. 9'000.- angehoben. Im Entwurf zum III. Nachtrag war keine Änderung zur Eigenmietwertbesteuerung vorgesehen. Trotzdem hat die vorberatende Kommission den Antrag gestellt, diese Höchstgrenze zu streichen. Das Parlament ist diesem Antrag auch gefolgt. Eine Motion zur mindestens teilweisen Abschaffung der Handänderungssteuer wurde auf Antrag von Güntzel-St.Gallen in ein Postulat umgewandelt, ein Postulat mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, in einem Bericht eine Gesamtschau kommunaler Steuern - Handänderungssteuer und Grundsteuer - und Abgaben auf dem Grundeigentum im Kanton St.Gallen vorzunehmen, diese Belastung mit den umliegenden Kantonen zu vergleichen, ihren Anteil an den kommunalen Einnahmen aufzuzeigen sowie eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen, in welchem Umfang Entlastungen unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmässigen Wohneigentumsförderung sowie des Gleichbehandlungsgebotes nur für Wohneigentümer zulässig sind.» Man weiss, dieser Bericht wird im Verlauf dieses Jahres dem Parlament zugeleitet. Vor diesem Hintergrund ist es doch konzeptlos, eigentlich unseriös und eine Zwängerei, einmal mehr einen Teilbereich herauszubrechen und die Grundsteuer zu reduzieren. Roth-Amden hat es gesagt: Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Es ist doch das Kerngeschäft der Bürgerversammlung oder des Parlamentes, den Steuerplan festzulegen. Also nicht nur den Steuerfuss, sondern auch den Steuersatz für die Grundsteuer. Es ist doch nicht angezeigt, dass wir nun diese Kernkompetenz der Gemeinden, der Bürgerversammlungen, beschneiden. Lassen wir doch den Maximalsatz auf 1 Promille und erhöhen wir sogar den Spielraum nach unten. Das mag für zwei, drei oder vielleicht vier Gemeinden interessant sein. Ich erinnere Sie daran, Sie sind nicht nur Kantonsparlamentarier. Sie wohnen auch in einer Gemeinde, z.B. in St.Gallen. St.Gallen erhebt den Maximalsatz. Eine Reduktion um 0,2 Promille würde Ausfälle von 2,5 Mio. Franken zur Folge haben. Ich bitte Sie, den Höchstsatz zu belassen und den Minimalsatz zu reduzieren, damit den Gemeinden mehr Spielraum zu geben, diesem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Dem Antrag Denoth-St.Gallen ist zuzustimmen. Wir haben von verschiedener Seite der SP- und FDP-Fraktion gehört, wie wichtig es sei, dass Fremdbetreuung abgegolten würde. Zu Klee-Berneck: Wenn der Verdienst durch die Fremdbetreuung weggefressen wird, dann wäre es vielleicht besser, nicht arbeiten zu gehen, sondern sich für die Kinder einzusetzen. Ich empfehle allen Ratsmitgliedern das im Zytglogge Verlag erschienene Buch von Peter Angst «Wenn Eltern nicht erziehen, sind Kinder chancenlos». Er geht darin auf die Belange der Kinder ein. Der Rat debattiert heute ständig über die finanziellen Auswirkungen und die Wünsche bezüglich elterlicher Verantwortung. Aber eigentlich geht es um die Kinder, denn sie sind unsere Zukunft. Peter Angst schreibt im Buch, was Kinder effektiv wollen und sich wünschen. Zum besseren Verständnis möchte ich einen Abschnitt zitieren: «Die Kinder, die sagen, liebe Eltern, bleibt während unserer Kinderzeit zusammen. Lebt uns das Leben so vor, dass wir es auch glauben können. Zieht am gleichen Strick, damit wir uns orientieren können. Sagt uns, wenn ihr mit uns zufrieden seid und wenn nicht. Fordert und fördert, dass wir später gute Lebenschancen haben. Erzieht uns so, dass wir später selbst Regie führen können. Seid unsere Eltern und nicht unsere Kumpels. Konfrontiert uns, wenn wir über Spielregeln und Grenzen hinaushüpfen. Habt genügend Toleranz, wenn uns nicht alles gelingt oder wenn wir ab und zu Umwege machen. Nehmt Anteil an unseren Interessen und unseren Träumen. Lasst uns rechtzeitig los, damit wir die Welt erobern können. Falls ihr doch auseinandergeht, möchten wir keinen von euch beiden verlieren. Eure Kinder!» Ich erinnere daran, was während der Konjunkturjahre alles falsch gelaufen ist. Die Jugendgewalt und die Jugendkriminalität, von denen uns die Medien täglich berichten, haben zugenommen. Und eine weitere Zunahme von verwahrlosten Jugendlichen kann nur gestoppt werden, wenn diese wieder Heimat bzw. Halt finden, wenn diese in den Vätern und Müttern wieder Vorbilder haben, die Zeit für Anliegen, Sorgen und Nöte aufbringen. Der Staat kann diese Liebe und Geborgenheit nicht geben. Das ist und bleibt der Familie vorbehalten. Die SVP-Fraktion wehrt sich dagegen, dass das wichtigste Glied unserer Gesellschaft immer mehr unter Druck gesetzt und benachteiligt wird. Gerade in der heutigen Wirtschafts- und Finanzkrise könnte die während der Hochkonjunktur falsch gelaufene und verfehlte Familienpolitik korrigiert und wieder den Grundwerten zugeführt werden. Bringen wir den Mut dazu auf. Es ist wichtig, Familien zu stärken und zu unterstützen, das wichtigste gesellschaftliche Glied zu fördern und zu entlasten. Kinder sind unsere Zukunft. Sie brauchen Liebe, Geborgenheit und Leitplanken, damit ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt möglich ist. Es sollen diejenigen Familien entlastet werden, die sich als Stütze unserer Gesellschaft verstehen und die Eigenverantwortung für die Kinderbetreuung familienintern übernehmen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Art. 48 [Ermittlung des Reineinkommens g) Sozialabzüge]. beantragt, Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 (neu) wie folgt zu formulieren: «weitere Fr. 2'000. für die eigene Betreuung jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehenden Kindes unter 15 Jahren, für das der Steuerpflichtige keinen Abzug nach Art. 45 Abs. 1 Bst. h dieses Erlasses beansprucht». Der Kantonsrat hat soeben beschlossen, einen Fremdbetreuungsabzug von Fr. 7'500. in den VI. Nachtrag zum Steuergesetz aufzunehmen. Mein Antrag entspricht der ursprünglichen Fassung, wie sie im V. Nachtrag zum Steuergesetz von der Regierung vorgeschlagen wurde. Der Bst. b meines Antrags fällt jetzt weg. Zur Begründung: Zahlreiche Eltern nehmen Zeit, Mühe und Kosten auf sich, um ihre Kinder selber und ohne staatlich finanzierte Fremdbetreuung zu erziehen. Sie erbringen grosse Leistungen und verzichten auf Vieles. Eine Klammerbemerkung: Bei der Abstimmung zur HarmoS-Vorlage ist dies ein wichtiger Punkt gewesen. Es darf also nicht sein, dass nur die familienexterne Betreuungsarbeit durch Fachleute als abgeltungswürdig gilt. Und es darf auch nicht sein, dass aufgrund steuertechnischer Begebenheiten die einzelnen Familienmodelle gegeneinander ausgespielt werden. Es darf keinen allzu grossen Unterschied geben, und deshalb beantrage ich, einen Eigenbetreuungsabzug von Fr. 2'000. je Kind zu gewähren. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Der Antrag Denoth-St.Gallen ist abzulehnen. Nach dem Votum von Fässler-St.Gallen fühle ich mich nun wieder im Kantonsratssaal, nachdem ich mich bei der Vorlesung von Steiner-Kaltbrunn eher in einer Predigt gefühlt habe. Zur Sache: Der Selbstbetreuungsabzug, wie er nun hier vorgeschlagen wird, ist faktisch nichts anderes als eine weitere Erhöhung des Kinderabzugs. Denn der Selbstbetreuungsabzug kann immer abgezogen werden. Nachdem wir nun die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge!» angenommen haben, sind wir von der FDP-Fraktion der Auffassung, dass dieser Selbstbetreuungsabzug eben als weiterer, nochmals zusätzlicher Kinderabzug zu werten ist und diesem nicht zuzustimmen ist. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Der Antrag Denoth-St.Gallen ist abzulehnen. Ich will nichts wiederholen, das schon gesagt worden ist. Ich kann aber aus Erfahrung sagen, dass es mir als Schulratspräsidentin alleweil lieber ist, wenn die Kinder teilweise in Fremdbetreuung sind, als wenn sie ihre Zeit allein zu Hause vor dem Fernseher mit einer Packung Pommes-Chips verbringen. Ich kann Ihnen sagen, es ist Realität von Eltern, die sehr wohl daheim sein könnten, aber nicht immer daheim sind. Das ist auch Realität. Wenn Sie von Ideologien reden: Ich denke, wir sollten nicht immer wieder erwerbstätige Mütter gegen nichterwerbstätige Mütter ausspielen. Anerkennen wir doch endlich die Realität. Wer in der Mutterrolle aufgeht, in ihrer Familienarbeit und dazu auch noch das nötige Einkommen hat, dagegen haben wir doch gar nichts. Realität ist: Die demographische Entwicklung verlangt in Zukunft ganz entschieden mehr Arbeitskräfte, und da sind unsere Mütter gefragt. Sie können jetzt sagen, was Sie wollen. Es ist Realität. Wenn es der SVP-Fraktion lieber ist, wir rekrutieren das Personal, das wir dringend notwendig haben, im Ausland, ist das Ihre Meinung. Ich denke, unsere gut ausgebildeten Mütter dürfen sehr wohl einen Fuss im Beruf behalten. Das ist auch volkswirtschaftlich von grossem Nutzen. Wir haben soeben mit der Zustimmung zur CVP-Initiative eine massgebliche Erhöhung für die Kinderabzüge gemacht, und da ist wohl sicher auch die Betreuung, die Mütter und Väter zu Hause erbringen, eingeschlossen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Art. 240 (Berechnung). beantragt, im Namen von Würth-Goldach und in seinem eigenen Namen, Art. 240 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «0,2 bis 1,0 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen;» Die Grundsteuer war nicht Bestandteil der Vorlage, welche die Regierung als VI. Nachtrag zum Steuergesetz dem Parlament vorlegt. Umso grösser war mein Erstaunen, als bei mir zu Hause das gelbe Blatt mit den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission zum VI. Nachtrag zum Steuergesetz eintraf. Sozusagen durch die Hintertür möchte die vorberatende Kommission im VI. Nachtrag zum Steuergesetz die Grundsteuer herabsetzen, und zwar den Maximalsatz von 1,0 auf 0,8 Promille. Das sieht auf den ersten Blick nicht nach viel aus. Bei näherem Hinsehen handelt es sich dabei aber immerhin um 20 Prozent. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die allein den politischen Gemeinden zugutekommt. Ich sehe deshalb nicht ein, weshalb der Kanton in diesem Punkt die Autonomie der Gemeinden beschneiden und sie zwingen will, die Grundsteuer herabzusetzen. Jede Gemeinde ist frei, dies selbst zu tun. Entweder kann der Gemeinderat dies der Bürgerschaft beantragen, oder aber die Bürgerschaft selbst kann dies an der Bürgerversammlung beantragen. Jede Gemeinde ist frei, den Maximalsatz zu senken. Die Grundsteuer ist ein bedeutender Einnahmeposten der politischen Gemeinden. Wenn hier 20 Prozent wegfallen, muss der Fehlbetrag auf anderem Weg generiert werden. Wie anders soll das geschehen, als durch eine Erhöhung des Steuerfusses? Ich habe bei einigen Gemeinden eine Umfrage gemacht und ermittelt, was der Wegfall des Grundsteuer-Anteils ausmachen würde. Meine Vermutung hat sich bestätigt: Bei allen Gemeinden, die den Maximalsatz anwenden, macht das 2 bis 3 Steuerprozente aus. Sie mögen mir entgegenhalten, die Gemeinden seien nur dann bereit, ihre Einnahmen herunterzufahren, wenn man sie dazu zwingt, indem eben z.B. die Grundsteuer reduziert wird. Ich kann Ihnen versichern: Beim aktuellen Steuerwettbewerb ist keine Gemeinde daran interessiert, den Steuerfuss höher anzusetzen als nötig. Die Grundsteuer ist ein bedeutender Einnahmeposten, gerade bei Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil. Steuerpflichtige mit einem Zweitwohnsitz bezahlen zwar auch Einkommens- und Vermögenssteuern, aber doch in verhältnismässig bescheidenem Ausmass. Sie beanspruchen aber trotzdem die Infrastruktur der Gemeinde und beteiligen sich mit der Grundsteuer an den Ausgaben, die sie dadurch verursachen. Dies verdeutlicht das Beispiel der Toggenburger Tourismusgemeinde Alt St.Johann: Dort würde die Reduktion der Grundsteuer nicht nur 2 bis 3 Prozent ausmachen, wie ich vorhin erwähnt habe, sondern sogar 3,65 Prozent. Diesem Anliegen der Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil kommt der Antrag von Tinner-Wartau teilweise entgegen, der zwischen selbst genutztem und nicht selbst genutztem Wohneigentum unterscheiden möchte. Es liegt jedoch auf der Hand, dass es zu schwerwiegenden Vollzugsproblemen kommen wird. Man denke dabei nur an Gebäude mit mehreren Wohnungen, von denen nur eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Schliesslich weise ich darauf hin, wie viel bzw. wie wenig die vorgeschlagene Reduktion für den Einzelnen ausmacht. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus macht das vielleicht 150 Franken im Jahr aus, wahrlich kein riesiger Betrag. Ein Kollege, ein Gemeindepräsident, den ich bei meiner Umfrage konsultiert habe, bemerkte mit einem Anflug von Humor, immerhin könnte er sich mit der Einsparung zwei zusätzliche Feierabendbiere je Monat leisten. Kein riesiger Betrag, wie gesagt. Aber eine Massnahme, die dazu geeignet ist, die Gemeinden, die ohnehin schon einen hohen Steuerfuss haben, weiter in die Enge zu treiben. Ich bitte Sie, lassen Sie den Gemeinden die Autonomie bei dieser Frage und belassen Sie den Höchstsatz der Grundsteuer bei 1,0 Promille. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes offen. Der Antrag Roth-Amden / Würth-Goldach ist abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Erlauben Sie mir, dass ich vorab zur Grundsteuer im Allgemeinen ein paar Bemerkungen mache. Die Grundsteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, mit welcher besondere Aufwendungen des Gemeinwesens zugunsten des Grundeigentums abgegolten werden sollen. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Grundsteuer zusätzlich zur erhobenen Vermögenssteuer überhaupt rechtens ist und ob hier nicht eine Doppelbesteuerung vorliegt. Schon einige sehr kompetente bekannte Persönlichkeiten im Kanton St.Gallen haben die Grundsteuer, wie wir sie erheben, als systemwidrig bezeichnet. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ungefähr die Hälfte aller Kantone die Grundsteuer als obligatorische Gemeindesteuer gar nicht kennen. Eigentlich und konsequenterweise müssten wir einen radikalen Schritt machen und die Grundsteuer abschaffen. Spiess-Rapperswil-Jona hat darauf hingewiesen. Wir sehen aber sehr wohl die politischen Realisierungschancen und haben uns in unserem Verband für die Strategie der kleinen bzw. kleineren Schritte entschieden. Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass dieser Schritt nötig ist und dass dieser Schritt auch verkraftbar ist. Vergegenwärtigen wir uns: Wer zahlt denn die Grundsteuern? Es sind die Eigentümerinnen, es ist die Industrie, es ist das Gewerbe und es ist auch die Landwirtschaft. Zu Würth-Goldach: Die vorberatende Kommission, die das Geschäft beraten hat, hat 17 Mitglieder. Der Kommissionspräsident hat das gesagt, die vorberatende Kommission hat mit 14:3 Stimmen diesem Geschäft zugestimmt. Ich spekuliere nicht über die drei Nein-Stimmen, ich weiss aber sehr wohl, dass fünf Mitglieder, die sehr wahrscheinlich ja gestimmt haben, eine Charge im Kantonalverband oder in einer Sektion innehaben, und dass man hier von einem eindeutigen Ergebnis sprechen kann, ist klar. Ich glaube, wenn man hier von einem handstreichartigen Überfall spricht, dann ist das einfach absurd. Eigentlich müsste ich mich über die Art und Weise, wie hier über den HEV oder deren Vertreter hergezogen wird, ärgern. Doch ich muss Ihnen sagen, wenn die politische Arbeit unseres Verbandes in den letzten Jahren dazu geführt hat, das Verständnis für die zu hohe Besteuerung des Eigentums in unserem Kanton zu erhöhen und sie dafür zu sensibilisieren, dann glaube ich, haben wir unsere Aufgabe so schlecht nicht gemacht. Deshalb ärgere ich mich nicht über das Votum von Würth-Goldach, sondern ich freue mich auf das Verständnis und die Unterstützung von Ihnen für dieses Anliegen. Zu Tinner-Wartau: Ich habe sehr wohl Sympathie für Ihren Antrag, wo das selbstgenutzte Wohneigentum entlastet wird. Roth-Amden hat auch schon darauf hingewiesen. Mit Garantie gibt es Vollzugsprobleme. Denken wir an diejenigen Gebäude, wo der Eigentümer das Gebäude selbst bewohnt und noch verschiedene weitere Wohnungen vermietet. Ich war sehr viele Jahre Schätzer in diesem Kanton. Ich wage zu behaupten, wenn dieser Antrag durchkommen würde, müsste das Schätzungswesen in unserem Kanton dahin gehend korrigiert werden, dass jede Wohnung auch vermietet einen eigenen Verkehrswert bekommt, damit man überhaupt diese Unterteilung machen kann. Der Zeitpunkt für eine Änderung ist falsch. Der Zeitpunkt ist immer falsch. Wir sind sehr gespannt auf den Postulatsbericht des Finanzdepartementes über die Steuern und Abgaben im Bereich Eigentum. Wir bekommen ihn ja im Verlauf dieses Sommers oder dieses Jahres. Wir betrachten die Gelegenheit, hier diese moderate Änderung zu machen, als gegeben. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | beantragt, über die Art. 248bis, 251bis, 254bis und Art. 272 Abs. 3 einzeln abzustimmen. Diese Bestimmungen des eidgenössischen Bundesrechts sind bundesverfassungswidrig. Wir sollten hier im Kantonsrat wenigstens die Gelegenheit haben, ja oder nein zu sagen im Wissen darum, dass das eidgenössische Recht selbstverständlich derogative Wirkung hat. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | zieht seinen Antrag zurück. Es geht mir um den Grundsatz, ich möchte aber keine idelologische Grundsatzdiskussion auslösen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Art. 45 (Allgemeine Abzüge 1. Von der Höhe des Einkommens unabhängige Abzüge). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 45 (neu im Nachtrag) Abs. 1 Bst. h Satz 1 wie folgt zu formulieren: «die Kosten der Betreuung von Kindern unter 15 Jahren durch Drittpersonen, höchstens Fr. 10'000. für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige einen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 oder 2 dieses Erlasses beanspruchen kann, wenn bei gemeinsam steuerpflichtigen Eltern beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder einer der beiden dauernd erwerbsunfähig ist». Bei diesem Art. 45 geht es um die Fremdbetreuungskosten. Mit dieser Höhe schlägt die SP-Fraktion das Gleiche vor wie die Regierung im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag. Es ist eine moderate und in der Höhe ausgewiesene Anpassung der Fremdbetreuungskosten. Durch die Diskussion des Abzuges für die Selbstbetreuungskosten, der in anderen Kantonen als rechtswidrig bezeichnet wird, ist jetzt eine gewisse Verwirrung entstanden. Beim Fremdbetreuungskostenabzug geht es um nichts anderes als um die Sicherstellung der Besteuerung aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer zur Erzielung eines eigenen Einkommens darauf angewiesen ist, seine Kinder durch Dritte betreuen zu lassen, der hat Ausgaben, die auf Franken und Rappen nachgewiesen werden können. Es ist absolut stossend und widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wenn diese Kosten bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben. Zwar wird dann zusätzliches Einkommen generiert, es entstehen aber gleichzeitig zusätzliche Kosten, weil die Betroffenen in der Steuerprogression nach oben rutschen. Im schlimmsten Fall wäre am Schluss weniger vorhanden, als wenn jemand überhaupt nicht arbeiten würde. Die Fremdbetreuungskosten haben mit den Selbstbetreuungskosten nicht im Geringsten etwas zu tun. Es geht bei den Fremdbetreuungskosten auch nicht darum, irgendjemanden zu belohnen. Zu Steiner-Kaltbrunn: es ärgert mich masslos, wenn davon die Rede ist, dass mit dem Fremdbetreuungskostenabzug jene Personen bestraft würden, die Eigenverantwortung hoch schätzten. Ein grosser Teil der Familien, die auf zwei Einkommen angewiesen sind, machen nichts anderes als diese Eigenverantwortung wahrnehmen. Wenn ein Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten der Familie zu decken, so gibt es nichts anderes, als dass die zweite Person ebenfalls ein Einkommen erzielt. Sind Kinder vorhanden, ist es notwendig, dass diese betreut werden. Wahrscheinlich ist auch die SVP-Fraktion dieser Ansicht. Wenn diese anfallenden Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden, ist das eine absolut stossende Ungerechtigkeit. Weiter zu Steiner-Kaltbrunn: Wir könnten zusammen eine Motion auf Änderung des Sozialhilfegesetzes einreichen, wenn Ihre Aussage in Bezug auf die Eigenverantwortung von vorher wirklich ernst gemeint war. Die Änderung würde darin bestehen, dass die zweite Person im Haushalt bis etwa zum 10. Altersjahr des jüngsten Kindes berechtigt wäre, Sozialhilfe zu beziehen. Das ist heute nicht der Fall. Im Regelfall treibt die Sozialhilfe die Bezügerinnen - in der Regel Frauen - im zweiten oder dritten Altersjahr des Kindes in die Arbeitswelt zurück. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn dann nicht einmal die Fremdbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
21.4.2009 | Wortmeldung | Auch als kinderloser Alter habe ich doch sieben Jahre Erfahrung in Betreuung von vier kleinen Kindern, und ich habe festgestellt, dass Drittpersonen diese Kinder irgendwie viel neutraler betreuen, weil sie sich nicht so emotional gebunden fühlen und weil sie nicht immer ihre eigenen Kinder gegenüber den anderen Kindern verteidigen, und das merkt man später den Kindern an, wenn sie von verschiedenen Personen betreut worden sind anstatt immer nur in der Kleinfamilie. Darum sollte man dieses Modell nicht verteufeln, sondern sehen, dass in der heutigen Zeit eben dies eine sehr valable Alternative ist und, wie gesagt worden ist, allemal besser als wenn man die Kinder einfach rausschickt, niemand kümmert sich darum oder man setzt sie vor den Fernseher oder den Computer. Das ist die schlechteste Kinderbetreuung. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
2.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |