Geschäft: VII. Nachtrag zum Steuergesetz (Titel der Botschaft: Steuerliche Entlastung von Familien: Kinder- und Betreuungsabzüge) [siehe auch 22.08.11]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.08.02 (ehemals)
TitelVII. Nachtrag zum Steuergesetz (Titel der Botschaft: Steuerliche Entlastung von Familien: Kinder- und Betreuungsabzüge) [siehe auch 22.08.11]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung29.10.2008
Abschluss16.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2009
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 17. Februar 2009
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 11. März 2009
BotschaftBericht und Antrag der Regierung vom 4. November 2008
ErlassReferendumsvorlage vom 21. April 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Junisession 2009, Rechtsgültigkeit und Festlegung
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 11. März 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.4.2009Antrag der vorberatenden Kommission88Zustimmung22Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Initiative ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion begrüsst die Entlastung der Familien. Die Familie ist nach wie vor das wichtigste Glied unserer Gesellschaft. Familien mit Kindern verdienen besonderen Schutz und die Anerkennung durch den Staat und die Gesellschaft. Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder. Der Staat ist nicht in der Lage, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Leider wird das wichtigste Glied unserer Gesellschaft immer mehr diskriminiert und die Politik schlägt die falsche Richtung ein. Kürzlich konnte der Tagespresse entnommen werden, dass eine Forderung der Unesco-Kommission dahin geht, dass schon Säuglinge vom Staat miterzogen werden sollen. Soll dieses wichtigste Glied der Gesellschaft - die Familie - wirklich wegrationalisiert werden und das System der Ex-DDR eingeführt werden? Diese verfehlte Familienpolitik unterstützt die SVP-Fraktion nicht. Diese Politik bestraft die Familie und die Eigenverantwortung und belohnt diejenigen, die die Kinder an den Staat abschieben. Mütter und Väter, die die Eigenverantwortung wahrnehmen und die Kinder in der Familie betreuen, sind die Leidtragenden. Sie nehmen den Einkommensausfall in Kauf und subventionieren über die Steuern gleichzeitig staatliche Betreuungseinrichtungen, die von Leuten benutzt werden, die die Eigenverantwortung nicht wahrnehmen und für die Kinder Drittbetreuung in Anspruch nehmen. Die SVP-Fraktion ist erstaunt, dass die Regierung die Forderung der FDP-Fraktion im Gegenvorschlag gleich einschliesst und den Fremdbetreuungsabzug nicht nur um 50 Prozent, wie die Initiative dies vorsieht, sondern gleich um 100 Prozent von Fr. 5'000.– auf Fr. 10'000.– erhöhen will. Gleichzeitig berücksichtigt die Regierung auch die Eigenbetreuung, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Eigenbetreuung der Kinder, die vor allem in der heutigen Zeit sehr wichtig ist und die der Staat fördern und unterstützten soll, will die Regierung aber mit mageren Fr. 2'000.– abspeisen. Das ist eine Ohrfeige für alle Väter und Mütter, die ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und mit viel Herzblut für ihre Kinder sorgen, ihnen Liebe und Geborgenheit schenken und sie zu selbständigen und lebensfähigen Persönlichkeiten erziehen. Die SVP-Fraktion unterstützt die Eigenverantwortung der Familie. Der Gegenvorschlag der Regierung aber zielt in die andere Richtung; er wird, so wie er vorliegt, von der SVP-Fraktion abgelehnt. Diese wird den Vorschlag der vorberatenden Kommission, das heisst die Gesetzesinitiative, unterstützen. Damit werden die Familien mit insgesamt 58,5 Mio. Franken entlastet, also mit 7 Mio. Franken mehr als im Gegenvorschlag.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion für beide Vorlagen vor. Auf das Geschäft 29.08.02 einzutreten, ist der Kantonsrat gesetzlich verpflichtet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das «st.gallische Steuerpaket» mit klaren Mehrheiten zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dabei wird die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge» dem V. Nachtrag zum Steuergesetz deutlich vorgezogen. Der IV. Nachtrag mit Anpassungen an übergeordnetes Recht sowie der Ausgleich der kalten Progression wird durch die vorberatende Kommission mit einer Senkung der Bandbreite bei der Grundsteuer ergänzt. Eine Kommissionsmotion zur Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifs wurde aber klar abgelehnt. Weil wir davon ausgegangen waren, dass alle drei Geschäfte zusammen beraten werden, erlaube ich mir, die erste Seite so zu belassen, wie ich es vorbereitet habe.

Die Beurteilung der vorberatenden Kommission einerseits und von Regierung und Steueramt andererseits deckt sich weit gehend darin, dass im Kanton St.Gallen weiterer Handlungsbedarf besteht, damit er sich zumindest im interkantonalen Steuerwettbewerb wieder im Mittelfeld platzieren kann. Trotz einer sehr komfortablen Eigenkapitalsituation, die sich durch den Abschluss 2008 nochmals deutlich verbessern wird, sind jedoch Spitzenpositionen für den Kanton St.Gallen finanziell kaum verkraftbar und somit keine realistischen Zielsetzungen! Angesichts der Bedeutung dieses Geschäftes und der grossen Anzahl von Anträgen, die teilweise bereits in der vorberatenden Kommission gestellt worden sind, erlaube ich mir, ausführlich über die Beratungen in der Kommission zu berichten. Die vorberatende Kommission behandelte - in Anwesenheit des zuständigen Regierungsrates und der Mitarbeiter aus dem Departement sowie des Steueramtes - das Geschäft an einem Tag. Das Initiativkomitee war durch Mitglieder der vorberatenden Kommission vertreten. Die CVP-Fraktion hatte Anfang 2008 eine Gesetzesinitiative eingereicht, in der die Erhöhung der geltenden Kinderabzüge um die Hälfte - d.h. auf Fr. 7'200.- für Kinder im Vorschulalter bzw. auf Fr. 10'200.- für Kinder in Ausbildung - verlangt wird. Die Regierung beantragte dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative und unterbreitete mit dem V. Nachtrag zum Steuergesetz einen Gegenvorschlag. Nebst den Kinderabzügen - etwas weniger weitgehend als in der Initiative - soll auch der Kinderfremdbetreuungsabzug erhöht und ein Eigenbetreuungsabzug eingeführt werden. Mit grosser Mehrheit entschied sich dann aber die vorberatende Kommission für die Gesetzesinitiative, weil sie einfacher sei, die Familie stärke und keine Rechtsunsicherheit wegen des Eigenbetreuungsabzuges entstehen liesse. Die vorberatende Kommission trat einstimmig mit 17:0 Stimmen auf den V. Nachtrag zum Steuergesetz ein. Wie vom Präsidenten erwähnt, ist Eintreten auf eine Initiative zwingend, weshalb bei der Initiative «50% mehr Kinderabzüge» nicht abgestimmt werden musste.

Nun zur Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge». Diese wird dem V. Nachtrag zum Steuergesetz vorgezogen. Bei der Behandlung der Gesetzesinitiative und dem V. Nachtrag zum Steuergesetz standen sich unterschiedliche gesellschaftspolitische Vorstellungen gegenüber. So wurde ausgeführt, dass der konventionellen Familie Priorität einzuräumen sei, was bei den Kinderabzügen zu berücksichtigen sei, die deshalb höher anzusetzen seien als Fremdbetreuungsabzüge. Dem wurde entgegengehalten, dass gesellschaftliche Entwicklungstendenzen durch das Steuergesetz (abgekürzt StG) nicht oder höchstens marginal beeinflusst werden können. Wenn beide Elternteile arbeiten, sei dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation in den meisten Fällen notwendig und nicht freiwillig. Es sei deshalb gerechtfertigt, auch den Fremdbetreuungsabzug - wie von der Regierung beantragt - zu erhöhen. Erwähnt wurde zudem, dass diesbezüglich auch auf Bundesebene Verschiedenes in Beratung sei. Zu prüfen sei beim Fremdbetreuungsabzug eine Limitierung auf die Höhe des Zweitverdienstes, um nicht neue Steuerschlupflöcher zu schaffen. Die Missbrauchsgefahr wurde aber als gering beurteilt. Eine Limitierung könnte zudem ehrenamtliche Arbeit «bestrafen». Ein diesbezüglicher Antrag wurde vor der Abstimmung zurückgezogen. Beim neuen Eigenbetreuungsabzug wurde einerseits beantragt, diesen um Fr. 1'000.- auf Fr. 3'000.- zu erhöhen, während andererseits die rechtliche Zulässigkeit dieses Abzugs aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes bezweifelt wurde. Es sei aber nicht so, dass das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung kleiner sei, je tiefer dieser Betrag angesetzt werde. Seitens des Steueramtes wurde aber argumentiert, dass die Höhe durchaus relevant sei, da auch die Eigenbetreuung mit gewissen Kosten verbunden sei. Ein Antrag, es sei zur Frage der Zulässigkeit des Eigenbetreuungsabzuges ein Rechtsgutachten einzuholen, wurde dann nach längerer Diskussion zurückgezogen. Einerseits wäre die Einholung eines Gutachtens ein zeitliches Problem, andererseits würde dieses eine gerichtliche Überprüfung nicht zwingend verhindern. In die Diskussion eingebracht wurde auch - anstelle des Eigenbetreuungsabzuges - ein allgemeiner Familienabzug von Fr. 10'000.- für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten, die ihre Kinder selber betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen. Es war aber kein formeller Antrag, über den abgestimmt werden musste.

Die finanziellen Auswirkungen möglicher Anträge wurden wie folgt beziffert:

  • Die Erhöhung des Eigenbetreuungsabzugs um weitere Fr. 1'000.- hat zusätzliche Mindererträge von rund 13 Mio. Franken zur Folge.

  • Die von der Regierung beantragte Verdoppelung des Fremdbetreuungsabzuges von Fr. 5'000.- auf Fr. 10'000.- verursacht Mindererträge von 1,6 Mio. Franken einfache Steuer. Für Staat und Gemeinden wären das total 3,7 Mio. Franken.

Zum V. Nachtrag wurde über folgende Anträge abgestimmt:

  1. Die Kinderabzüge gemäss Initiative in Art. 48 Bst. a StG zu übernehmen und dafür auf die neue Ziff. 4 betreffend Eigenbetreuungsabzug zu verzichten.

  2. Der Eigenbetreuungsabzug sei auf Fr. 3'000.- zu erhöhen.

In der Eventualabstimmung obsiegte Antrag 2 mit 12 Stimmen gegenüber Antrag 1 mit 5 Stimmen. In der Hauptabstimmung obsiegte Antrag 2 mit 11 Stimmen auch gegenüber der Variante der Regierung mit 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Wenn dem V. Nachtrag in der Fassung der Kommission zugestimmt würde, würden sich die Mindereinnahmen von 56 Mio. Franken gemäss Variante Regierung neu auf 69 Mio. Franken erhöhen. Ein Antrag zu Art. 45, den Fremdbetreuungsabzug anstatt auf Fr. 10'000.- nur auf Fr. 7'500.- zu erhöhen, wurde mit 11:5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die vorberatende Kommission sprach sich schliesslich bei 3 Enthaltungen mit 12 Stimmen für die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge» – mit Mindereinnahmen von 63 Mio. Franken – und 2 Stimmen für den bereinigten V. Nachtrag aus. Ich erwähne hier nochmals, dass die Initiative die erwähnten 63 Mio. Franken Mindererträge bewirkt und dass die Fassung der im V. Nachtrag von der Kommission beschlossenen Variante 69 Mio. Franken Mindereinnahmen zur Folge hätte. In der Schlussabstimmung beantragt die vorberatende Kommission mit 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge» gutzuheissen. Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass eine vom Kantonsrat gutgeheissene Gesetzesinitiative - im Gegensatz zu einer Verfassungsinitiative - keine obligatorische Volksabstimmung erfordert.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Zunächst möchte ich mich für die sorgfältigen und stimmig ausgearbeiteten Vorlagen, die wie immer durch klare und eingängige Folien erläutert werden, bedanken. Die GRÜ-Fraktion ist erfreut über die längst überfällige Entlastung der Familien mit Kindern; sie unterstützt, um es vorwegzunehmen, die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge», so wie es die vorberatende Kommission beschlossen hat. Für die GRÜ-Fraktion ist die spürbare steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern - der Stütze der Gesellschaft - längst überfällig. Dies umso mehr, als der Kanton aus dem Neuen Finanzausgleich (NFA) des Bundes rund 85 Mio. Franken mehr erhalten wird. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass finanziell schlecht gestellte Eltern mit Kindern von dieser Vorlage nicht oder kaum profitieren werden. In einem weiteren Schritt muss auch für diese Gruppe etwas getan werden. Die von der GRÜ-Fraktion bereits beim III. Nachtrag zum Steuergesetz geforderte Erhöhung der Kinderabzüge wurde in der Novembersession 2007 von der Ratsmehrheit abgelehnt. Damals wäre sie billiger gewesen als heute, weil sie durch die ebenfalls beantragte Anpassung des Einkommenssteuertarifs (Art. 50 StG) bis auf 2,3 Mio. Franken kompensiert worden wäre. Auch ähnlich lautende Anträge zum III. Nachtrag zum Steuergesetz wurden damals in der vorberatenden Kommission abgelehnt. In der Folge wurde mit der Motion 42.08.30 «Erhöhung der Kinderabzüge» verlangt, dass die entsprechenden Kinderabzüge auf wenigstens Fr. 8'000.– bzw. Fr. 10'000.– zu erhöhen seien. Die von der Initiative «50% mehr Kinderabzüge» vorgesehenen Kinderabzüge von Fr. 7'200.- bzw. Fr. 10'200.- kommen dem Anliegen der Motionäre sehr nahe, weshalb die GRÜ-Fraktion die Initiative und nicht den Gegenvorschlag unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vor genau 10 Jahren hat der Kantonsrat das Steuergesetz einer Gesamtrevision unterzogen mit dem Ziel, im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähiger zu werden, Familien und den Mittelstand zu entlasten und das Steuersystem zu vereinfachen. Nach nur 10 Jahren befassen wir uns nun mit der VI. Teilrevision dieses Gesetzes. Der Kanton hat im gesamtschweizerischen Steuervergleich an Terrain eingebüsst. Das Eigenkapital des Kantons ist aber auf stattliche 1,4 Mrd. Franken angestiegen. Die vielen kleinen, punktuellen und tarifarischen Revisionsschritte der sechs Nachträge haben das Ziel der FDP-Fraktion, den Kanton St.Gallen im gesamtschweizerischen Vergleich in der vorderen Hälfte zu platzieren, nicht erreicht. Die FDP-Fraktion hat die bisherigen tarifarischen Massnahmen zwar im Grossen und Ganzen unterstützt, weil jede steuerliche Entlastung im heutigen wirtschaftlichen Umfeld wichtig ist. Für die Zukunft fordert sie jedoch Massnahmen, um die Steuerbelastung im Kanton massiv zu senken und das Steuersystem zu vereinfachen, sodass sich Arbeit und Leistung sowohl für Private als auch für Unternehmen wieder lohnen. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass die aus beiden Vorlagen resultierenden Steuerausfälle für die Gemeinden zum Teil kompensiert werden sollten, und unterstützt daher den entsprechenden Antrag auf dem grauen Blatt.

Zum V. Nachtrag zum Steuergesetz: Für die FDP-Fraktion ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus gesellschaftlichen als auch wirtschaftlichen Gründen zentral. Unser Steuergesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und nicht wie heute dagegen steuern. Aus den genannten Gründen forderte die FDP Schweiz auch bei der Vernehmlassungsvorlage des Bundes die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern mit dem maximalen steuerlichen Abzug der Betreuungskosten. Die Vorlage der Regierung geht nach Auffassung der FDP-Fraktion in die richtige Richtung. Wir unterstützen die allgemeine Erhöhung der Kinderabzüge um rund einen Viertel, insbesondere aber die Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs für Kinder bis 15 Jahre um Fr. 5'000.- auf höchstens Fr. 10'000.-. Der beantragte Abzug für die Eigenbetreuung von Fr. 2'000.- ist faktisch eine Erhöhung des Kinderabzugs. Zusammen ergibt sich bei der Vorlage der Regierung somit eine Erhöhung um Fr. 3'200.- je Kind, d.h. für Kinder im Vorschulalter eine Erhöhung von stattlichen 66 Prozent und für schulpflichtige oder in Ausbildung stehende, volljährige Kinder eine Erhöhung um 47 Prozent. Die FDP-Fraktion beantragt somit Eintreten und Zustimmung zum V. Nachtrag zum Steuergesetz entsprechend der Vorlage der Regierung. Sollte der Rat dem Antrag der vorberatenden Kommission folgen und die Gesetzesinitiative «50% mehr Kinderabzüge» der CVP-Fraktion annehmen, wird die FDP-Fraktion im Rahmen der Beratung des VI. Nachtrags einen Antrag auf Erhöhung des Kinderfremdbetreuungsabzugs auf Fr. 7'500.- stellen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Der Initiative ist zuzustimmen.

Die drei Steuergesetzrevisionen, die wir 2006 und 2008 beschlossen haben, entlasten einerseits die Bevölkerung generell, anderseits vor allem unsere Unternehmer und die Wirtschaft, Vermögende, Hauseigentümer, Personen mit tiefen Einkommen und angehende Rentner. Einerseits wurde der Steuerfuss gesenkt und anderseits gezielt:

  • die Unternehmenssteuer, der Gewinnsteuersatz und die Kapitalsteuer gesenkt und das Halbsatzverfahren für Kapitalgesellschaften eingeführt;

  • die Vermögenssteuer gesenkt;

  • der Eigenmietwert herabgesetzt, die Minimalsteuer auf Grundstücken und der Deckel beim Eigenmietwertrabatt abgeschafft;

  • die untere Grenze für die Einkommenssteuerpflicht signifikant heraufgesetzt, die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge gesenkt.

Bislang wurde jedoch für die gezielte Entlastung unserer Familien zu wenig getan. Es wurden zwar neu ein Kinderbetreuungskostenabzug und der Ausbildungskostenabzug wieder eingeführt. Die generellen Kinderabzüge, die wirklich allen Familien zugutekommen, sind jedoch nur leicht erhöht worden. Es ist deshalb an der Zeit, dass spürbar etwas getan wird. Eine zukunftsweisende Familienpolitik ist für unseren Kanton eines der entscheidenden Schlüsselthemen. Das zeigt auch der Demographiebericht, den die Regierung unlängst vorlegte, deutlich auf. Die Geburtenrate sinkt seit längerem kontinuierlich. Von 1970 bis 2000 hat sich die Anzahl der kinderlosen Haushalte in der Schweiz verdoppelt. Mit der Geburt des ersten Kindes verliert ein Paar 40 Prozent seiner Kaufkraft. Zwei Kinder mindern die Kaufkraft um 50 Prozent. Diese Minderung wird durch Kinder- und Ausbildungszulagen und durch die heutigen Kinderabzüge nur ungenügend ausgeglichen. Die durchschnittlichen, monatlichen Haushaltsabgaben sind von 2000 bis 2004 um fast 4 Prozent, das durchschnittliche Brutto-Haushaltseinkommen aber ist nur um knapp 1 Prozent gestiegen. Besonders belastet ist der Mittelstand. Ein Drittel der Kinder leben in einkommensschwachen, 60 Prozent in mittelständischen und nur 6 Prozent in wohlhabenden Familien. Vor allem die Mittelstandsfamilien müssen dringend weiter entlastet werden. Kinder dürfen kein Armutsrisiko bilden.

Es ist deshalb dringend nötig, dass unsere Familien weiter spürbar entlastet werden. Die Erhöhung der steuerlichen Kinderabzüge, wie sie die Initiative «50% mehr Kinderabzüge» der CVP-Fraktion fordert, ist das einfachste Mittel, um allen Familien mehr Kaufkraft zu schenken. Sie bringt eine gezielte und spürbare Entlastung, von der alle Familien profitieren können, vor allem aber kinderreiche, einkommensschwache und mittelständische. Die Unterschriftensammlung der CVP-Fraktion für die Initiative «50% mehr Kinderabzüge» vor gut einem Jahr war ein voller Erfolg: In weniger als drei Monaten haben rund 10'000 Personen die Initiative unterschrieben. Das zeigt deutlich, dass die Erhöhung der Kinderabzüge einem echten Anliegen unserer Bevölkerung entspricht. Die CVP-Fraktion ist erfreut, dass dies auch von der vorberatenden Kommission anerkannt wird. Mit ihrem Entscheid legt die Kommission ein klares Bekenntnis ab, dass die Familien steuerlich markant entlastet werden müssen, wie dies die CVP-Fraktion seit Jahren fordert. Gerade in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation ist das umso dringender. So erhalten die Familien mehr Kaufkraft.

Mit dem V. Nachtrag zum Steuergesetz, den die Regierung dem Rat als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «50% mehr Kinderabzüge» unterbreitet, anerkennt sie die Forderung nach höheren Kinderabzügen als berechtigt und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. Sie erkennt damit die Bedeutung der Familien für unsere Gesellschaft und die Bedeutung einer familienfreundlichen Besteuerung als klaren Standortfaktor. Dies wiederum anerkennt auch die CVP-Fraktion. Der Gegenvorschlag der Regierung ist aber, im Gegensatz zum einfachen und klaren Konzept der Initiative, kompliziert und nicht für alle Familien gleich wirksam. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Vorlage der Regierung die Familien um insgesamt 11 Prozent weniger entlasten will, als es die Initiative vorsieht. Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass es angezeigt ist, die Familien stärker zu entlasten, als von der Regierung vorgesehen. Aufgrund ihrer Initiative werden die Familien um insgesamt rund 63 Mio. Franken und nicht «nur» um rund 56 Mio. Franken - wie von der Regierung beantragt - entlastet. Der Spielraum ist vorhanden. In den letzten Jahren konnten Kanton und Gemeinden wiederholt glänzende Abschlüsse präsentieren. Der Kanton verfügt über ein sattes Polster an Eigenkapital. Es wäre unverantwortlich, diesen Spielraum jetzt nicht zu nutzen und die Familien nicht entscheidend zu entlasten. In diesem Sinne beantragt die CVP-Fraktion Eintreten und Annahme der Initiative, sodass die Umsetzung per Anfang 2010 möglich sein wird, so wie dies bei der Einreichung der Initiative im März 2008 als Ziel angegeben worden ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009
21.4.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Der Initiative ist zuzustimmen.

Die SP-Fraktion setzt sich seit jeher für eine nachhaltige Steuerpolitik ein. Der Staat braucht Einnahmen, um seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Die wiederkehrende Frage seit der letzten Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr 1998 ist: «Auf welchen Schultern soll die Finanzierung in welcher Höhe abgestützt werden?» Die SP-Fraktion war beim II. und III. Nachtrag zum Steuergesetz mit dem Wie nicht einverstanden. Zu oft wurden einseitig die Unternehmen, die hohen Einkommen und die Vermögenden entlastet. Es ist ein grosses Glück, dass die Steuersenkungsrunden seit der letzten Sparrunde 2003 kein Loch in die Staatskasse gerissen haben. Die weltweit gut laufende Konjunktur sowie der Verkauf von Kantonalbankaktien und die Erbschaft der Goldmillionen vom Bund haben für genügend Einnahmen gesorgt, aus denen sogar ein Polster resultiert. Dieses Polster hat nun dazu geführt, dass ziemlich sorglos mit Steuerausfällen umgegangen wird, während früher jede Million weniger sorgsam auf ihre Wirkung im Budget geprüft werden musste. Die Zukunft im Finanzplan sieht mittlerweile bedeutend düsterer aus, und das bereits vor der einsetzenden Wirtschaftskrise. Die jetzt vorliegende Steuererleichterung für Familien begrüssen wir ausdrücklich. Die SP-Fraktion ist hocherfreut, dass die Forderung, die Kinderabzüge deutlich zu erhöhen - sie hatte diese bereits beim III. Nachtrag aufgestellt -, heute auch bei den bürgerlichen Parteien auf ein positives Echo stösst. Denn letztes Jahr haben CVP-, FDP- und SVP-Fraktion den Antrag noch abgelehnt. Um die finanzpolitischen Auswirkungen korrekt abschätzen zu können, hätten wir diese Familienentlastung gerne in die Gesamtschau aller im Rahmen des III. Nachtrags beantragten Steuerausfälle aufgenommen. Nun, dieser Schritt erfolgt wenigstens jetzt noch.

Es ist unbestritten, dass Kinder Kosten verursachen, und es ist unbestritten, dass diese Kosten sich in der Höhe des Steuerbetrags niederschlagen müssen. Die SP-Fraktion verhehlt nicht, dass sie ein anderes Entlastungssystem bevorzugen würde: nämlich ein Kind, ein Abzug, d.h. für jedes Kind den gleichen Abzug, egal, ob es in wohlhabenden oder armen Kreisen aufwächst. Damit könnten Familien mit kleineren und mittleren Einkommen noch besser entlastet werden. Dieses Modell ist derzeit im Kanton St.Gallen beim Volk nicht mehrheitsfähig, weshalb wir heute nicht darauf zurückkommen. Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass die Entlastung von Familien gerechtfertigt ist und sehr direkt die Konjunktur unterstützen hilft, weil so dort mehr Geld zur Verfügung steht, wo es auch ausgegeben wird.

In der Abwägung zwischen der Initiative und dem Gegenvorschlag - dem V. Nachtrag - hat sich die SP-Fraktion einstimmig für die Initiative ausgesprochen, weil diese die Familien mit 62,9 Mio. Franken gegenüber 55,7 Mio. Franken stärker entlastet. Unzufrieden ist sie aber, dass die Grenze für die effektiv anfallenden Kosten für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen nicht erhöht wird, so wie das auch die FDP-Motion vorschlägt. Dadurch werden diejenigen Eltern bestraft, die für ihre Kinder eine gute Betreuung organisieren. Es ist bei weitem nicht für alle Mütter und Väter möglich, die Kinder von Grosseltern oder Nachbarn betreuen zu lassen. Die SP-Fraktion wird im VI. Nachtrag deshalb die Erhöhung der Obergrenze des Fremdbetreuungsabzugs beantragen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. April 2009